Amtliche Bekanntmachung. Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Lärmaktionsplanung der Gemeinde Swisttal

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Transkript:

Amtliche Bekanntmachung Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Lärmaktionsplanung der Gemeinde Swisttal Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange Der Rat der Gemeinde Swisttal hat in seiner Sitzung am 26.11.2013 auf Empfehlung des Planungs-, Verkehrs- und Umweltschutzausschusses den Entwurf des Lärmaktionsplans für die Gemeinde Swisttal, 2. Stufe, nach dem Gesetz zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (EG-Umgebungslärmrichtlinie) bzw. 47 d Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) zustimmend zur Kenntnis genommen und den Bürgermeister mit der Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß 47 d BImSchG beauftragt. Der Entwurf des Lärmaktionsplanes für die Gemeinde Swisttal, 2. Stufe, wird in der Zeit von Montag, Dienstag, den 22. September 2014 bis einschließlich den 21. Oktober 2014 im Rathaus der Gemeinde Swisttal, Rathausstraße 115, 53913 Swisttal-Ludendorf, im Flur des ersten Obergeschosses öffentlich ausgelegt. Die Planunterlagen können während der Dienststunden des Fachbereiches III/1 -Gemeindeentwicklung- und darüber hinaus zu folgenden Zeiten von jedermann eingesehen werden: montags, dienstags, donnerstags und freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und zusätzlich dienstags und donnerstags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zur Planung schriftlich oder während der o.g. Dienststunden zur Niederschrift im Rathaus der Gemeinde Swisttal (Rathausstraße 115, 53913 Swisttal-Ludendorf, Fachbereich III/1 -Gemeindeentwicklung-, Zimmer Nr. 37 im ersten Obergeschoss) von jedermann abgegeben werden. Gleichzeitig besteht die Möglichkeit, weitere Auskünfte einzuholen, insbesondere über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung. Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit, sich auf der Homepage der Gemeinde Swisttal unter der Adresse www.swisttal.de und unter dem Menüpunkt "Bauleitplanung" sowie unter dem Menüpunkt Aktuelles Öff. Bekanntmachungen ebenfalls über den Entwurf des Lärmaktionsplans, Stufe 2, zu informieren. Der Ort der Auslegung ist nicht barrierefrei. Personen, welche aufgrund einer Behinderung den Ort der Auslegung nicht erreichen können, werden gebeten, unter der Telefonnummer (02255) 309 611 eine Möglichkeit der Einsichtnahme und eventuellen Abgabe einer Stellungnahme zu vereinbaren. Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Lärmaktionsplan unberücksichtigt bleiben können. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Lärmaktionsplanung berührt werden können, werden parallel zu dieser öffentlichen Auslegung am Verfahren beteiligt. Darüber hinaus werden alle Interessierten und auch betroffenen Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Swisttal zu einer Informationsveranstaltung im Ratssaal der Gemeinde Swisttal eingeladen. Die Informationsveranstaltung findet statt am

Donnerstag, den 25.09.2014, 17.30 Uhr im Ratssaal der Gemeinde Swisttal, 53913 Swisttal-Ludendorf, Rathausstraße 115 Bei diesem Termin wird die Gemeinde zusammen mit dem beauftragten Planungsbüro die allgemeinen Ziele und Zwecke der Lärmaktionsplanung der Gemeinde Swisttal, Stufe 2, öffentlich vorstellen. Es wird allgemein Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Hintergrundinformationen Die 2002 in Kraft getretene EG-Umgebungsrichtlinie wurde 2005 mit dem Gesetz zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm und 2006 mit der Verordnung über die Lärmkartierung in nationales Recht umgesetzt. Das Bundesimmissionsschutzgesetz - BImSchG - ( 47a und nachfolgende ) wurde dahingehend entsprechend angepasst. Auf der Grundlage von Lärmkarten, die gemäß 47 c des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) erstellt werden, sollen mit dem Lärmaktionsplan Lärmprobleme und Lärmauswirkungen geregelt werden. In einer ersten Stufe der Lärmaktionsplanung waren bis Ende 2008 alle Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als sechs Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr bzw. mehr als 16.400 Kfz pro Tag (DTV = durchschnittlicher täglicher Verkehr > 16.400 Kfz/24 h), Haupteisenbahnstrecken mit einem Verkehrsaufkommen von 60.000 Zügen pro Jahr und Großflughäfen zu untersuchen. Nunmehr ist in der zweiten Stufe ein Lärmaktionsplan für alle Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als drei Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr (DTV = durchschnittlicher täglicher Verkehr > 8.200 Kfz/24 h), Haupteisenbahnstrecken mit einem Verkehrsaufkommen von 30.000 Zügen pro Jahr und für Großflughäfen aufzustellen. Lärmprobleme im Sinne des 47 d Abs. 1 BImSchG liegen auf jeden Fall vor, wenn an Wohnungen, Schulen, Krankenhäusern oder anderen schutzwürdigen Gebäuden ein Lärmindex LDEN (Tag-Abend-Nacht-Pegel) von 70 db(a) über 24 Stunden im Jahresmittel oder ein Lärmindex LNight Nachtwert (22-6 Uhr) von 60 db(a) erreicht oder überschritten wird. Das Gemeindegebiet Swisttal liegt im relevanten Einwirkungsbereich der Autobahn A 61, der Bundesstraßen B 56 und B 266 sowie der Landstraße L 182, die ein entsprechendes Verkehrsaufkommen von über 3 Mio. Kfz/a aufweisen. Die Berechnungen für den Straßenverkehr wurden auf der Basis der Verkehrszählungen 2010 durch das Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) durchgeführt und können im Internet abgefragt werden (www.umgebungslaermkartierung.nrw.de). Nach Durchführung der 2. Stufe sind im gleichen Umfang alle fünf Jahre sowohl Lärmkarten zu erstellen als auch die Aktionspläne zu überprüfen und bei Bedarf zu aktualisieren. In den nachfolgenden Übersichtskarten sind die betroffenen vier Bereiche im Gemeindegebiet stark vereinfacht dargestellt. Die Detailkarten (Zeitbereich von 24 Stunden sowie für den Zeitbereich nachts) und die konkreten Informationen sind dem Entwurf des Lärmaktionsplanes, Stufe 2, zu entnehmen.

Miel; an der A 61 im Bereich Heidgesweg und Ginsterweg Ollheim; Wohnhaus im Außenbereich an der A 61, Dünstekovener Weg 30

Buschhoven; an der B 56, Bundesstraße 18 (Kfz-Werkstatt) Heimerzheim; landwirtschaftliche Hofanlage im Außenbereich an der L 182 Nähere Informationen zu den o.g. Betroffenenzahlen und der Berechnungsmethode sind der Seite 18 des Lärmaktionsplanes zu entnehmen. Die vom Eisenbahnbundesamt durchzuführenden Berechnungen zum Schienenverkehr sind noch nicht abgeschlossen. Die Kartierung für Zugbewegungen ab 30.000 Züge/Jahr wird voraussichtlich erst Ende 2014 abgeschlossen sein. Auf der Bahnverbindungsstrecke

Bonn/Euskirchen verkehren nach dem aktuellen Fahrplan deutlich weniger als 30.000 Züge im Jahr. Eine Lärmaktionsplanung ist daher derzeit nicht erforderlich. Die Zuständigkeit zur Erstellung von entsprechenden Lärmaktionsplänen wird voraussichtlich auch der Deutschen Bahn übertragen werden. Zum Entwurf der Lärmaktionsplanung Stufe 2 der Gemeinde Swisttal können während der Auslegungsfrist, also bis einschließlich 21.10.2014, Hinweise und Vorschläge schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Swisttal, Zimmer 37, vorgebracht werden. Swisttal-Ludendorf, den 08.09.2014 (Maack) Bürgermeister