K E K Zulassungsantrag der Handelsblatt GmbH für das Fernsehspartenprogramm WiWo-Lunchtalk Aktenzeichen: KEK 773 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der Handelsblatt GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Gabor Steingart, Jörg Mertens und Claudia Michalski, Kasernenstraße 67, 40213 Düsseldorf, - Antragstellerin - Bevollmächtigte: XXX w e g e n Zulassung zur Veranstaltung des bundesweiten Fernsehspartenprogramms WiWo-Lunchtalk hat die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) auf Vorlage der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM) vom 05.02.2014 in der Sitzung am 10.06.2014 unter Mitwirkung ihrer Mitglieder Prof. Dr. Sjurts (Vorsitzende), Dr. Bauer, Prof. Dr. Dörr, Prof. Dr. Gounalakis, Dr. Hege, Dr. Hornauer, Langheinrich, Prof. Dr. Mailänder, Sagurna, Prof. Dr. Schwarz und Wagner entschieden: Der von der Handelsblatt GmbH mit Schreiben vom 28.10.2013 bei der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM) beantragten Zulassung zur Veranstaltung des bundesweit verbreiteten Fernsehspartenprogramms WiWo-Lunchtalk stehen Gründe der Sicherung der Meinungsvielfalt im Fernsehen nicht entgegen.
Begründung I Sachverhalt 1 Zulassungsantrag Die Handelsblatt GmbH hat mit Schreiben vom 28.10.2013 bei der LfM die Zulassung für das Spartenprogramm WiWo-Lunchtalk für eine Dauer von fünf Jahren beantragt. Die LfM hat der KEK den Antrag mit Schreiben vom 05.02.2014 zur medienkonzentrationsrechtlichen Prüfung vorgelegt. 2 Programmstruktur und Verbreitung WiWo-Lunchtalk ist als interaktives Videoformat geplant, bei dem werktäglich die Chefredakteurin der Wirtschaftswoche und ihr Team mit wechselnden Gästen und z. B. via Twitter mit Usern über ein aktuelles Thema diskutieren. Das Spartenprogramm mit Schwerpunkt Information soll ausschließlich über das Internet verbreitet werden. Die Übertragung erfolgt als Livestream über die Homepage www.wiwo.de. Die Antragstellerin nutzt hierfür den Video- Chat-Dienst Hangout on Air des sozialen Netzwerks Google+ der Google, Inc. Die jeweiligen Hangouts sind als öffentliche Live-Übertragung für alle Nutzer freigegeben und stehen im Anschluss an die Live-Ausstrahlung im YouTube-Konto der Antragstellerin und unter www.wiwo.de auf Abruf zur Verfügung. Das Programm befindet sich derzeit in der Erprobungsphase und wird für 15 Minuten zur Mittagszeit angeboten. XXX 2 / 5
3 Antragstellerin und Beteiligte 3.1 Die Antragstellerin publiziert u. a. die Tageszeitung Handelsblatt und das Wirtschaftsmagazin Wirtschaftswoche. Ihr Unternehmensgegenstand ist das Verlegen von Zeitungen und Zeitschriften, die elektronische Weitergabe von Daten sowie die Entwicklung und das Betreiben elektronischer Informationsplattformen (XXX ). 3.2 Alleingesellschafterin der Antragstellerin ist die Verlagsgruppe Handelsblatt GmbH & Co. KG ( Verlagsgruppe Handelsblatt ), Düsseldorf. Zum Portfolio der Verlagsgruppe Handelsblatt zählen auch Fachzeitschriften (z. B. Absatzwirtschaft, Der Betrieb und Creditreform ), das Vermarktungsunternehmen iq media marketing gmbh, das Medienportal meedia und eine Beteiligung an der Wirtschaftsdatenbank genios. 3.3 Sämtliche Kommanditanteile der Verlagsgruppe Handelsblatt und sämtliche Anteile an ihrer Komplementärin, der Handelsblatt Verwaltungs-GmbH, hält die DvH Medien GmbH, Stuttgart. Die DvH Medien GmbH hält derzeit auch % der Anteile der Tagesspiegel-Gruppe (GMZ Gesellschaft für Medien-, Druck- und Zeitungsverlagsbeteiligungen mbh & Co. KG), zu der die Tageszeitungen Tagesspiegel und Potsdamer Neueste Nachrichten, das Berliner Stadtmagazin Zitty und das Offertenblatt Zweite Hand gehören; die im Tagesspiegel am 12.12.2013 in eigener Sache vermeldete Übernahme von 20 % der Anteile durch Sebastian Turner wurde nach Auskunft der Antragstellerin noch nicht umgesetzt. Ferner hält die DvH MedienGmbH die Hälfte der Anteile an der Zeit-Verlagsgruppe, die u. a. die Wochenzeitung Die Zeit sowie verschiedene Magazine (z. B. Zeit Wissen, Zeit Leo, Zeit Geschichte ) publiziert. Zur Zeit- Gruppe gehört auch das Produktionsunternehmen Die Zeit TV GmbH. Alleinige Gesellschafterin der DvH Medien GmbH ist die Georg Dieter von Holtzbrinck Familiengesellschaft, Stuttgart. An dieser hält Dieter von Holtzbrinck unmittelbar 52,0 % der Anteile, Familienstiftungen halten insgesamt 41,6 % und weitere Mitglieder der Familie von Holtzbrinck 6,4 % der Anteile. XXX 3 / 5
Gesellschafterstruktur der Handelsblatt GmbH Dieter von Holtzbrinck Weitere Mitglieder der Familie von Holtzbrinck 52 6,4 Familienstiftungen 41,6 Georg Dieter von Holtzbrinck Familiengesellschaft DvH Medien GmbH Verlagsgruppe Handelsblatt GmbH & Co. KG Programmveranstalter WiWo-Lunchtalk Handelsblatt GmbH II Verfahren Die Vollständigkeitserklärung der Antragstellerin liegt vor. Der LfM wurde Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. III Medienkonzentrationsrechtliche Beurteilung 1 Bestätigungsvorbehalt der KEK Nach 20 Abs. 1 Satz 1 RStV bedürfen private Rundfunkveranstalter einer Zulassung. Fragestellungen der Sicherung der Meinungsvielfalt werden von der KEK nach Vorlage durch die zuständige Landesmedienanstalt gemäß 37 Abs. 1 RStV beurteilt. 2 Zurechnung von Programmen Das Programm WiWo-Lunchtalk wird der Antragstellerin und der Verlagsgruppe Handelsblatt gemäß 28 Abs. 1 Satz 1 RStV sowie der DvH Medien GmbH, der Georg Dieter von Holtzbrinck 4 / 5
Familiengesellschaft und Dieter von Holtzbrinck gemäß 28 Abs. 1 Satz 2 RStV i. V. m. 15 ff. AktG zugerechnet. Weitere bundesweite Programme sind ihnen nicht zuzurechnen. 3 Vorherrschende Meinungsmacht Nach dem dargelegten Sachverhalt gibt es keine Anhaltspunkte für die Entstehung vorherrschender Meinungsmacht. Der beantragten Zulassung des Programms WiWo-Lunchtalk stehen Gründe der Sicherung der Meinungsvielfalt nicht entgegen. (gez.) Sjurts Bauer Dörr Gounalakis Hege Hornauer Langheinrich Mailänder Sagurna Schwarz Wagner 5 / 5