Der Bundesverkehrswegeplan 2030 am Beispiel der B51 - Ortsumgehung Bad Iburg Bürgerinformation am 04. und 05. Oktober 2017 Frank Engelmann Folie 1
Der Bundesverkehrswegeplan 2030 (BVWP) Der Bundesverkehrswegeplan ist eine politische Absichtserklärung, in der die umfassende koordinierte Entwicklung der Verkehrswege des Bundes dargestellt sind. Der BVWP ist ein Rahmenplan, in dem die drei Verkehrsträger Schiene, Straße und Wasserstraße gemeinsam berücksichtigt sind. Auf der Basis des BVWP wird der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen erstellt, der als Anlage zum Fernstraßenausbaugesetz (FStrAbG) des Bundes die gesetzliche Grundlage für den Neubau oder größere Ausbauvorhaben von Bundesautobahnen und Bundesstraßen ist. Folie 2
Dringlichkeitsstufen Laufende / fest disponierte Maßnahmen: Maßnahmen sollen so schnell wie möglich fertiggestellt werden. Vordringlicher Bedarf (VB) / Engpassbeseitigung (VB-E): Maßnahmen mit hoher wirtschaftlicher, verkehrlicher, raumordnerischer oder städtebaulicher Bedeutung; Maßnahmen sollen bis 2030 mindestens begonnen sein. Weiterer Bedarf (WB) / mit Planungsrecht (WB*): Grundsätzlich besteht verkehrlicher Bedarf, wobei allerdings eine Finanzierung bis 2030 nicht in Aussicht steht. Folie 3
Projektmeldungen durch die Länder Im Jahre 2013 hatte dem Bund 224 Maßnahmen und 54 alternative Maßnahmen gemeldet. Die Zusammenstellung der maßgebenden Fachdaten für die anzumeldenden Vorhaben erfolgte in der Zentrale der NLStBV. Für neue Maßnahmen wurde nach einer Raumanalyse die fachtechnisch günstigste Linienführung ( Meldelinie") unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit und der Umweltverträglichkeit ermittelt. Die Meldelinie stellt eine Lösungsmöglichkeit für den Verlauf der Straße dar. Diese Linienführung wurde vom BMVI nach der Projektmeldung der Bewertung (Nutzen-Kosten-Verhältnis) und Einstufung (VB / WB) der Maßnahme zugrunde gelegt. Folie 4
Meldelinie B51 Ortsumgehung Bad Iburg Zweistreifiger Neubau Länge: ~ 7 km ~ 900 m langer Tunnel DTV 2030: ~ 13.000 Kfz/d Baukosten: ~ 57 Mio. Nutzen-Kosten-Faktor: 7,5 Einstufung: Vordringlicher Bedarf (VB) Folie 5
Abschluss des Verfahrens Im Frühjahr 2016 bestand für die Öffentlichkeit erstmals die Möglichkeit, zu einzelnen Vorhaben Stellung zu nehmen. Im August 2016 wurde eine überarbeitete Fassung des BVWP dem Bundeskabinett zum Beschluss vorgelegt. Auf der Grundlage des neuen BVWP wurde daraufhin der neue Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen aufgestellt. Am 2. Dezember 2016 hat der Deutsche Bundestag das neue Fernstraßenausbaugesetz samt Bedarfsplan als Anlage verabschiedet. Es gilt damit als gesetzlich festgelegt, welche Verkehrsprojekte mit welcher Dringlichkeit geplant und aus dem Bundeshaushalt finanziert werden sollen. Folie 6
Maßnahmen im Landkreis Osnabrück Folie 7
Ausblick Das Verfahren des Bundesverkehrswegeplans 2030 ist abgeschlossen. Die Planungshoheit für die Projekte des BVWP liegt bei den einzelnen Bundesländern (Auftragsverwaltung). Die aktuelle Landesregierung s hat die Projekte des BVWP nach Dringlichkeit gereiht. Demnach würde die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr frühestens im Jahre 2019 mit der Planung einer Ortsumgehung Bad Iburg beginnen können. Folie 8
Beispiel: Planungsphasen und Zeiten A33 Nord Bedarfsplanung Bundesverkehrswegeplan: A33 Nord vordringlicher Bedarf 2003 Vorplanung Linienbestimmung Entwurfsplanung Ausführungsplanung Raumordnungsverfahren Genehmigungsplanung Auf Grundlage des Bedarfsplans wird eine Trasse gesucht, die mit den Erfordernissen der Raumordnung und Landesplanung vereinbar ist. Variantenbetrachtung Landesplanerische Feststellung der Vorzugsvariante Der Bund vertreten durch das BMVI legt sich auf einen Trassenverlauf fest. Detaillierter Straßenentwurf mit diversen Fachgutachten (Naturschutz, Lärmschutz, Verkehr, Wassertechnik, Landwirtschaft ); Abschluss: Gesehenvermerk BMVI Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens; Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange; Abschluss: Planfeststellungsbeschluss Änderungen aus Planfeststellung, Detailpläne; Maßnahme wird öffentlich ausgeschrieben 18.03.2005 13.07.2007 30.12.2007 27.01.2009 17.12.2012 2013-2017 2018-2020? 2021-2022? Folie 9
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Folie 10