LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/ Wahlperiode Eingliederungshilfe für Asylbewerber in Mecklenburg-Vorpommern

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LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/2862 6. Wahlperiode 6.04.204 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Stefan Köster, Fraktion der NPD Eingliederungshilfe für Asylbewerber in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Kürzlich ist ein Leistungsbescheid nach dem Asylbewerberleistungsgesetz im Main-Taunus-Kreis bekannt geworden. Demzufolge erhalten die Leistungsbezieher, zwei Erwachsene und zwei Kinder, monatlich über 3.500,00 Euro. Diese hohe Summe ergibt sich vor allem durch eine sogenannte Eingliederungshilfe in Höhe von mehr als 2.200,00 Euro.. Wie viele Personen mit einer nichtdeutschen Staatsangehörigkeit erhalten gegenwärtig in Mecklenburg-Vorpommern eine Eingliederungshilfe, u. a. im Zusammenhang mit dem Asylbewerberleistungsgesetz (bitte aufgliedern nach Gesamtbetrag der Eingliederungshilfe, Anzahl der Berechtigten sowie nach dem Hintergrund des Leistungsanspruches)? Aktuelle Daten zum Bereich des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch liegen der Landesregierung nicht vor. Die Hansestadt Rostock hat mitgeteilt, dass diese Angaben statistisch nicht erhoben werden. Der Landkreis Vorpommern-Greifswald hat mitgeteilt, dass gegenwärtig keine Person eine Eingliederungshilfe bezieht. Der Minister für Inneres und Sport hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 5. April 204 beantwortet.

Drucksache 6/2862 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Für die Landeshauptstadt Schwerin und die Landkreise Rostock, Ludwigslust-Parchim, Mecklenburgische Seenplatte, Nordwestmecklenburg und Vorpommern-Rügen wird auf die nachfolgende Übersicht verwiesen. Landkreis/kreisfreie Stadt Anzahl der Berechtigten Hintergrund des Leistungsanspruchs Kosten pro Monat Schwerin Landkreis Rostock Werkstatt Wohnheim/Werkstatt Frühförderung/Einzelfallhilfe Frühförderung Wohnheim Frühförderung Integrationshelfer in der Schule Ludwigslust-Parchim Tagesstätte für psychisch Erkrankte/ambulante Einzelbetreuung.000,00 3.000,00.000,00 250,00 4.000,00 366,00 2.640,00 864,00 Mecklenburgische-Seenplatte integrativer Kindergartenplatz.009,36 Nordwestmecklenburg Frühförderung 7,20 Vorpommern-Rügen integrativer Kindergartenplatz 950,00 2. Wie viele Personen mit einer nichtdeutschen Staatsangehörigkeit erhielten in Mecklenburg-Vorpommern im Zeitraum 2002 bis 203 eine Eingliederungshilfe, u. a. im Zusammenhang mit dem Asylbewerberleistungsgesetz (bitte jahrweise auflisten nach zuständiger Behörde Anzahl der gestellten Anträge, Anzahl der bewilligten Anträge, Anzahl der noch zu bearbeitenden Anträge und Höhe der Eingliederungshilfe nach Fall sowie der Gesamtzahlen sowie nach dem Hintergrund des Leistungsanspruches)? Daten vor Inkrafttreten des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch am. Januar 2005 liegen der Landesregierung nicht mehr vor beziehungsweise sind mit den Daten ab 2005 nicht mehr vergleichbar. Ab dem Jahr 2005 enthalten die amtlichen Statistiken des Statistischen Amtes folgende Daten: Jahr Bezieher von Eingliederungshilfe (6. Kapitel Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch) 2005 Keine Angabe 2006 40 2007 48 2008 49 2009 64 200 68 20 70 202 74 2

Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/2862 Statistiken für 203 liegen der Landesregierung derzeit nicht vor. Angaben zur zuständigen Behörde, Anzahl der gestellten Anträge, Anzahl der bewilligten Anträge, Anzahl der noch zu bearbeitenden Anträge, Höhe der Eingliederungshilfe und dem Hintergrund des Leistungsanspruches gehen aus den Statistiken des Statistischen Amtes nicht hervor. Eine Aufbereitung würde aufgrund der Vielzahl der Anträge einen unverhältnismäßigen Aufwand darstellen. Die Hansestadt Rostock, der Landkreis Rostock und der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte haben mitgeteilt, dass diese Angaben statistisch nicht erfasst werden. Die Landeshauptstadt Schwerin konnte für die Vorjahre die Angaben nicht ermitteln, da es zweimal zur Umstellung des Datenverarbeitungsfachverfahrens kam. Der Landkreis Ludwigslust-Parchim hat angegeben, dass der abgefragte Zeitraum zu groß ist, um die Frage in der Kürze der Zeit zu beantworten. Der Landkreis Vorpommern-Greifswald hat mitgeteilt, dass es keine Anträge auf Eingliederungshilfe gab. Der Landkreis Nordwestmecklenburg hat mitgeteilt, dass in den Jahren 202 und 203 eine Person Eingliederungshilfe (Frühförderung eines Kindes) erhalten hat. Die Gesamtkosten betrugen hierfür 2.82,90. Für die Jahre vor 20 können keine Angaben gemacht werden. Der Landkreis Vorpommern-Rügen hat angegeben, dass es in den Jahren 2002 bis 20 keine Anträge auf Eingliederungshilfe gab. In den Jahren 202 und 203 erhielt eine Person Eingliederungshilfe (integrativer Kindergartenplatz) in Höhe von monatlich 950,00. Derzeit liegt dem Landkreis Vorpommern-Rügen ein Antrag auf Eingliederungshilfe (integrativer Kindergartenplatz) vor. 3. Welche Voraussetzungen müssen Personen mit einer nichtdeutschen Staatsangehörigkeit erfüllen, um einen Anspruch auf eine Eingliederungshilfe zu erhalten? Genau wie bei den allgemeinen Leistungsvoraussetzungen für die Sozialhilfe gemäß 2 Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (zum Beispiel Bedürftigkeit) sind die Voraussetzungen für den Erhalt von Leistungen der Eingliederungshilfe die gleichen wie bei Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit. 3

Drucksache 6/2862 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Nach 53 Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch erhalten Personen, die durch eine Behinderung im Sinne von 2 Absatz Satz des Neunten Buch Sozialgesetzbuch wesentlich in ihrer Fähigkeit, an der Gesellschaft teilzuhaben, eingeschränkt oder von einer solchen wesentlichen Behinderung bedroht sind, Leistungen der Eingliederungshilfe, wenn und solange nach der Besonderheit des Einzelfalles, insbesondere nach Art oder Schwere der Behinderung, Aussicht besteht, dass die Aufgabe der Eingliederungshilfe erfüllt werden kann. 4. Gibt es Unterschiede bei der Bewilligung und der Höhe der bewilligten Eingliederungshilfe bei zentraler beziehungsweise dezentraler Unterbringung der antragsstellenden Asylbewerber und wenn ja, bitte die Gründe und die Differenzbeträge der Eingliederungshilfe auflisten? Nein. 5. Mit welchen Faktoren wird die Höhe der Eingliederungshilfe in Mecklenburg-Vorpommern ermittelt? Der Umfang der Leistung der Eingliederungshilfe nach dem 6. Kapitel Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch richtet sich nach dem individuellen Bedarf und ist grundsätzlich vom Einkommen und Vermögen des Leistungsberechtigten abhängig. 6. Wie wirkt sich die bewilligte Eingliederungshilfe auf weitere Kostenübernahmen, wie zum Beispiel Heizkosten, Miete und Nebenkosten aus (bitte auflisten nach Höhe der Eingliederungshilfe und daraus resultierenden Veränderungen der aufgeführten Kosten)? Die Leistungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen nach dem 6. Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch sind eine spezielle Hilfe zum Ausgleich von Teilhabebeschränkungen. Die Leistungen für Unterkunft und Heizung wie Miete, Heizung und Nebenkosten zählen zu den Hilfen zum Lebensunterhalt. Beide Leistungen decken einen unterschiedlichen Bedarf ab und werden unabhängig voneinander gewährt. 4

Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/2862 7. Wie viele Fälle sind der Landesregierung bekannt in denen der Antrag auf Eingliederungshilfe abgelehnt wurde (bitte auflisten nach Nationalität der Antragssteller, Wohnort/Aufenthaltsort des Antragstellers und Grund der Ablehnung und zuständige Behörde)? Der Landesregierung liegen hierzu keine statistischen Angaben vor. Die Hansestadt Rostock, die Landeshauptstadt Schwerin und der Landkreis Ludwigslust- Parchim haben mitgeteilt, dass diese Angaben statistisch nicht erhoben werden. Der Landkreis Rostock hat mitgeteilt, dass keine Ablehnungen bekannt sind. Im Landkreis Vorpommern-Greifswald gab es bis jetzt keine Anträge auf Eingliederungshilfe. Die Landkreise Mecklenburgische Seenplatte, Nordwestmecklenburg und Vorpommern- Rügen haben mitgeteilt, dass bisher keine Anträge auf Eingliederungshilfe abgelehnt wurden. 5