1. Beschlussfassung über die im nicht öffentlichen Teil der Sitzung zu behandelnden Tagesordnungspunkte

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Az: 023.1242-178-2013-2018 N i e d e r s c h r i f t über eine Sitzung des Bau- und Wegeausschusses der Gemeinde Westerholz am Mittwoch, den 22. Juni 2016 um 19.30 Uhr im großen Sitzungssaal der Amtsverwaltung Langballig Tagesordnung: 1. Beschlussfassung über die im nicht öffentlichen Teil der Sitzung zu behandelnden Tagesordnungspunkte 2. 22. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes der Gemeinden Langballig und Westerholz für das Gebiet südlich der Bebauung Lundsmoor und östlich der Haffstraße (K 97) in der Gemeinde Westerholz; hier: Abwägungsbeschluss und Abschließender Beschluss 3. Bebauungsplan Nr. 8 Südlich Lundsmoor für das Gebiet südlich der Bebauung Lundsmoor und östlich der Haffstraße (K 97) ; hier: Abwägungsbeschluss und Satzungsbeschluss 4. Bau- und Wegeangelegenheiten 5. Bau-, Grundstücks- und Vertragsangelegenheiten Anwesende: seitens des Bau- und Wegeausschusses: Bau- und Wegeausschussvorsitzender Stefan Jepsen Bau- und Wegeausschussmitglied Sönke Schmidt bgl. Bau- und Wegeausschussmitglied Hannelore Petersen es fehlen: Bau- und Wegeausschussmitglied Brigitte Andresen Bau- und Wegeausschussmitglied Erich Schwennesen bgl. Bau- und Wegeausschussmitglied Anja Tomaszewski seitens der Gemeindevertretung: Bürgermeister Bernd Ertzinger Gemeindevertreterin Gabriele Caton Gemeindevertreter Friedrich Laatsch Gemeindevertreter Jürgen Hansen seitens der stag Stadtbau GmbH, Weyhe: Geschäftsführer Christian Andresen (bis 20.45 Uhr) seitens des Planungsbüros Philipp: Dipl.-Ing. Bernd Philipp (bis 20.45 Uhr)

-2- seitens der Amtsverwaltung Langballig: Bau- und Ordnungsamtsleiterin Yvonne Spring-Renken -zgl. als Protokollführerin- sowie vier Zuhörer/innen. Beginn: Ende: 19.30 Uhr 21.07 Uhr Um 19.30 Uhr begrüßt der Bau- und Wegeausschussvorsitzende Stefan Jepsen die Anwesenden und stellt fest, dass form- und fristgerecht zu dieser Bau- und Wegeausschusssitzung eingeladen wurde. Der Bau- und Wegeausschuss ist nicht beschlussfähig. Es soll dennoch eine Beratung der einzelnen Tagesordnungspunkte erfolgen. Zu Punkt 1 der Tagesordnung: Beschlussfassung über die im nicht öffentlichen Teil der Sitzung zu behandelnden Tagesordnungspunkte Es liegen keine Beratungsgegenstände vor, die unter Ausschluss der Öffentlichkeit zu beraten wären. Die Sitzung findet öffentlich statt. Zu Punkt 2 der Tagesordnung: 22. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes der Gemeinden Langballig und Westerholz für das Gebiet südlich der Bebauung Lundsmoor und östlich der Haffstraße (K 97) in der Gemeinde Westerholz; hier: Abwägungsbeschluss und Abschließender Beschluss Stefan Jepsen erläutert den gegenwärtigen Stand der Planung. Er übergibt sodann das Wort an Fachplaner Bernd Philipp vom Planungsbüro Philipp. Bernd Philipp erläutert den vorliegenden Planentwurf und geht auf einzelne vorgebrachte Stellungnahmen im Verfahren und die vorgeschlagene Abwägung ein. Bau- und Wegeausschussmitglied Sönke Schmidt weist auf die Problematik hin, dass zur Entwässerung der östlich vom Plangebiet gelegenen Landschaftsfläche eine Drainageleitung über das Baugrundstück Nr. 8 und über einen Teil der Erschließungsstraße zum Regenrückhaltebecken verlegt werden müsste. Der Erschließungsträger hat die Bereitschaft erklärt, im Zuge der Erschließungsarbeiten die Umlegung der Leitung auf eigene Kosten vorzunehmen. Es würde ein Übergabeschacht im Knick zwischen der Landschaftsfläche und dem Grundstück Nr. 8 gesetzt und von da aus die Leitung durch das Baugrundstück Nr. 8 geführt werden. Um das Risiko zu minimieren, im Schaden auf dem Baugrundstück Nr. 8 Aufgrabungen vornehmen zu müssen, wird das fortgeführte Rohr der Drainageleitung zusätzlich mit einem Mantelrohr geschützt, so dass das Rohr in einem Extrarohr verlegt wird. Sönke Schmidt ist Pächter der Landwirtschaftsfläche und begehrt gemeinsam mit dem Eigentümer der Landwirtschaftsfläche die Übernahme der Unterhaltungspflicht der Leitung ab Übergabeschacht im Knick durch die Gemeinde.

-3- Er begründet seinen Wunsch damit, dass die Leitung bislang die Landwirtschaftsfläche, auf der nunmehr ein Baugebiet entsteht, kreuzt. Durch die Planung der Gemeinde Westerholz zur Ausweisung eines Baugebietes wird diese Umverlegung der Leitung notwendig, und die Unterhaltung auf einem künftigen Wohnbaugrundstück und im Bereich der Straßenverkehrsfläche gestaltet sich wesentlich aufwendiger, als wenn die Leitung auf einer Landwirtschaftsfläche liegt. Insofern hat die Gemeinde Westerholz nach seiner Auffassung den erhöhten Aufwand bei Unterhaltungsarbeiten (z. B. Spülen nach Sandeintrag pp.) zu übernehmen. Eine Beratung wird unter Punkt 3 der heutigen Tagesordnung erfolgen. Zu Punkt 3 der Tagesordnung: Bebauungsplan Nr. 8 Südlich Lundsmoor für das Gebiet südlich der Bebauung Lundsmoor und östlich der Haffstraße (K 97) ; hier: Abwägungsbeschluss und Satzungsbeschluss Bau- und Wegeausschussmitglied Sönke Schmidt erklärt sich für befangen gemäß 22 Gemeindeordnung (GO) und verlässt um 20.00 Uhr den Sitzungsraum. Stefan Jepsen erläutert den gegenwärtigen Stand der Planungen. Er übergibt sodann das Wort an den Fachplaner Bernd Philipp vom Planungsbüro Philipp. Bernd Philipp erläutert den vorliegenden Planentwurf und geht auf einzelne vorgebrachte Stellungnahmen im Verfahren und die vorgeschlagene Abwägung ein. Bürgermeister Bernd Ertzinger geht auf die Stellungnahme der Abfallwirtschaft Schleswig-Flensburg GmbH vom 02.12.2015 ein. Die ASF hat vorgetragen, dass die Unfallverhütungsvorschrift der Berufsgenossenschaft grundsätzlich das Hineinfahren von Müllsammelfahrzeugen in Straßen ohne ausreichende Wendemöglichkeit untersagt. Hierzu wird auf die Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen RASt06 Bezug genommen. Diese regelt im Detail, welche Abmaße Straßen und Wendehammer haben müssen, um ein Befahren dieser Straßen zu ermöglichen. Bernd Ertzinger richtet die Frage an Herrn Philipp, ob die Vorschriften in der vorliegenden Planung Beachtung gefunden haben und ob somit ausgeschlossen werden kann, dass das Müllsammelfahrzeug die neue Erschließungsstraße nicht hineinfahren wird. Fachplaner Bernd Philipp führt aus, dass die Gemeinde gehalten ist, mit Grund und Boden sparsam umzugehen. Die Empfehlung der ASF für die Anlage einer Wendeanlage mit einem Gesamtdurchmesser von 24 m ist nach Aussage des Herrn Philipp schon durch die Topografie nicht möglich. Es besteht eine Höhendifferenz von 1,5 m bei Anlage des großen Wendehammers. Bernd Philipp weist darauf hin, dass eine normgerechte Wendeanlage gemäß RASt06 hergestellt wird und die Abfallbeseitigung somit seitens des Entsorgungsträgers dauerhaft sicherzustellen ist. Hinsichtlich des vom Pächter der östlich angrenzenden Landwirtschaftsfläche vorgetragenen Problematik der Ableitung des anfallenden Drainagewassers besteht unter den Anwesenden Einigkeit darüber, dass zur ordnungsgemäßen Ableitung des anfallenden Wassers die Leitungsführung über das Baugrundstück Nr. 8 und ein Teil der Gemeindestraße eingeräumt werden soll.

-4- Die Unterhaltungspflicht dieser Leitung soll nach dem Willen der Anwesenden abweichend vom vorgetragenen Wunsch des Pächters jedoch zu Lasten des jeweiligen Eigentümers der Landwirtschaftsfläche, dessen Entwässerung auf diese Weise sichergestellt wird, verbleiben. Die Anwesenden sehen keine Verpflichtung bei der Gemeinde, diese Unterhaltungspflicht zu übernehmen. Herr Andresen, Geschäftsführer der Erschließungsträgergesellschaft stag Stadtbau GmbH, weist darauf hin, dass die Leitung DIN-gerecht im Bereich des Baugrundstücks Nr. 8 verlegt wird und durch das zusätzlich überzogene Rohr derart geschützt ist, dass die Unterhaltungsarbeiten sich seiner Meinung nach nur auf Spülvorgänge, bedingt durch Sandeintrag o.ä., beschränken. Der Eigentümer bzw. der Pächter der Landwirtschaftsfläche kann durch Vorrichtungen zum Abfangen des Sandes aus der Landwirtschaftsfläche selbst dazu beitragen, dass Spülungen nicht oder zumindest nur in sehr großen Abständen nötig werden. Bürgermeister Bernd Ertzinger bittet um Änderung der Begründung zum Bebauungsplan unter Punkt 5.1 (technische Infrastruktur, Versorgung). Er bittet aufzunehmen, dass zur Versorgung mit Glasfaserkabeln für den Breitbandzweckverband Angeln Leerrohre mitverlegt werden. Bau- und Wegeausschussmitglied Sönke Schmidt nimmt ab 20.35 Uhr wieder an der Sitzung teil. Zu Punkt 4 der Tagesordnung: Bau- und Wegeangelegenheiten 4.1 Neubau des Feuerwehrgerätehauses Bürgermeister Bernd Ertzinger informiert darüber, dass er zusammen mit dem Bau- und Wegeausschussvorsitzenden Stefan Jepsen am 21.06.2016 ein Gespräch mit einer Vertreterin des beauftragten Architekturbüros sowie der bauausführenden Firma geführt hat. Der zunächst vorgesehene Zeitplan für diese Baumaßnahme bleibt im Großen und Ganzen bestehen. Das Architekturbüro und die bauausführende Firma gehen davon aus, dass das Gebäude nach wie vor im Dezember 2016 fertiggestellt werden kann. Es ist noch nicht absehbar, ob der avisierte Termin für das Richtfest am 15.07.2016 eingehalten werden kann. Evtl. verschiebt sich dieser Termin geringfügig. Herr Christian Andresen von der stag Stadtbau GmbH und Herr Bernd Philipp, Planungsbüro Philipp, verlassen die Sitzung um 20.45 Uhr. 4.2 Vergabe eines Straßennamens für die Erschließungsstraße im Baugebiet Südlich Lundsmoor Bürgermeister Bernd Ertzinger trägt vor, dass bei ihm bislang folgende Vorschläge für die Vergabe eines Straßennamens eingegangen sind: Sünnsied Appelhoff An der Haffstraße

Zum Walfisch Grönland In de Kamp Petersen Angeln Georg-Asmussen-Weg Schöne Aussicht Sonneneck Stiller Winkel Michael-Brunn-Weg Kleine Straße -5- Eine Beschlussfassung ist in der kommenden Sitzung der Gemeindevertretung am 07.07.2016 geplant. 4.3 Vergabe eines Namens für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses Bürgermeister Bernd Ertzinger teilt mit, dass bei ihm der Vorschlag Rote Flora eingegangen ist. 4.4 Tempo 30-Zone Petersilienstraße Bürgermeister Bernd Ertzinger gibt bekannt, dass die Einrichtung einer Tempo 30-Zone in der Petersilienstraße von der Straßenverkehrsbehörde des Kreises Schleswig-Flensburg angeordnet wurde. Die Schilder werden kurzfristig aufgestellt. 4.5 Anschaffung eines Geschwindigkeitsmessgerätes Bürgermeister Bernd Ertzinger berichtet, dass die Kosten für die Anschaffung des Geschwindigkeitsmessgerätes sich auf brutto 2.600,00 Euro belaufen. Es können künftig vielerlei Auswertungen über die Messungen erfolgen. 4.6 Wartungsvertrag Schmutzwasserleitungen Auf Nachfrage von Ausschussmitglied Hannelore Petersen teilt Bürgermeister Bernd Ertzinger mit, dass die Firma Thomas Allaut Abwasseranlagen, Glücksburg, mit der Gemeinde Westerholz einen Wartungsvertrag für die technische Wartung des Kanalnetzes und der dazugehörigen Pumpstationen und der Kläranlage hat. Zu Punkt 5 der Tagesordnung: Bau-, Grundstücks- und Vertragsangelegenheiten Es liegen keine Beratungsgegenstände vor. Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr vorliegen, bedankt sich der Bau- und Wegeausschussvorsitzende Stefan Jepsen für die rege Mitarbeit und schließt die Sitzung um 21.07 Uhr. gez. Stefan Jepsen Stefan Jepsen Bau- und Wegeausschussvorsitzender gez. Yvonne Spring-Renken. Yvonne Spring-Renken Protokollführerin-jas