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Abwasserzweckverband Mellrichstädter Gruppe Mellrichstadt Ostheim Stockheim Willmars I/09-9410 he/her Amtliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung des Abwasserzweckverbandes Mellrichstädter Gruppe für das Haushaltsjahr 2017 A Die Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes Mellrichstädter Gruppe hat am 4. Mai 2017 die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017 beschlossen. Sie tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2017 in Kraft. Die Haushaltssatzung wird durch Niederlegung in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Mellrichstadt (Hauptstraße 4, Zimmer-Nr. 210) amtlich bekannt gemacht. Gleichzeitig wird der Haushaltsplan eine Woche lang, nämlich in der Zeit vom 26. Juli bis 2. August 2017 öffentlich aufgelegt (Art. 25 Abs. 1 und Art. 41 Abs. 1 KommZG i. V. m. Art. 65 Abs. 3 GO). Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen außerdem während des ganzen Jahres in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Mellrichstadt, Zimmer-Nr. 210, innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsicht bereit ( 4 Abs. 2 BekV). Der Haushaltsbericht und der Haushaltsplan sind auf der homepage: www.vg-mellrichstadt.de hinterlegt. B Das Landratsamt Rhön-Grabfeld hat mit Schreiben vom 29. Juni 2017, Az. 2.1-9410 - 2017, die Haushaltssatzung rechtsaufsichtlich gewürdigt. Mellrichstadt, 17. Juli 2017 Abwasserzweckverband Mellrichstädter Gruppe Streit 1. Vorsitzender des Abwasserzweckverbandes Mellrichstädter Gruppe
2.1 0220 Verordnung zur Änderung des Gebiets der Stadt Bischofsheim a.d.rhön (Gemarkung Wegfurt) und des Marktes Oberelsbach (Gemarkung Sondernau), beide Landkreis Rhön-Grabfeld Aufgrund von Art. 11 Abs. 2 Nr. 1 und Art. 12 Abs. 1 der Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBl. S. 796), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13.12.2016 (GVBl. S. 335), erlässt das Landratsamt Rhön-Grabfeld folgende V e r o r d n u n g 1 In den Markt Oberelsbach, Gemarkung Sondernau, werden aus der Stadt Bischofsheim a.d.rhön folgende Flurstücke der Gemarkung Wegfurt eingegliedert: Gemarkung Wegfurt Fläche in m² 655/1 13 656/7 977 656/8 1287 656/9 835 657 1718 657/1 137 657/2 277 Die vorstehend aufgeführten Flurstücke wurden im Fortführungsnachweis Nr. 213 der Gemarkung Wegfurt des Vermessungsamtes Bad Kissingen, Außenstelle Bad Neustadt a.d.saale ausgewiesen.
Der Fortführungsnachweis liegt im Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Bad Kissingen, Außenstelle Bad Neustadt a.d.saale aus und kann dort von jedermann eingesehen werden. 2 Im Umgliederungsgebiet tritt das Recht der abgebenden Gebietskörperschaft außer Kraft und das Recht der aufnehmenden Gebietskörperschaft in Kraft. 3 Diese Verordnung tritt am 01.01.2018 in Kraft. Bad Neustadt a. d. Saale, den 11.07.2017 LANDRATSAMT RHÖN-GRABFELD gez. Thomas Habermann L a n d r a t Feststellung: Nach Mitteilung des Amtes für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Bad Kissingen, Außenstelle Bad Neustadt a.d.saale vom 14.06.2017, VM 5210-031-02-00, tritt mit der kommunalen Gebietsänderung auch die Änderung der Gemarkungsgrenzen Wegfurt und Sondernau in Kraft. Die Änderung der Gemarkungsgrenze wird nach Erlass der Verordnung katastertechnisch behandelt. Sie wird in einem Fortführungsnachweis des Amtes für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Bad Kissingen, Außenstelle Bad Neustadt a.d.saale ausgewiesen und kann dort von jedermann eingesehen werden.