Gemeinde Feistritz am Wechsel 2873 Feistritz am Wechsel, Feistritz 17 Verwaltungsbezirk Neunkirchen, Land NÖ Telefon: (02641) 2163 Fax: (02641) 2163-5 gemeinde@feistritz-wechsel.gv.at www.feistritz-wechsel.gv.at Aktenzahl: 004-1 Lfd.Nr.: 3/2012 Protokoll über die Sitzung des Gemeinderates im Gemeindeamt Feistritz am Wechsel Datum: 4. Juli 2012 Beginn: Ende: 19.00 Uhr 20.40 Uhr Anwesend: Bürgermeister Franz Sinabel als Vorsitzender Vizebürgermeister Josef Aigner GGR Andreas Pichlbauer GGR Gabriele Koglbauer GGR Hubert Pleyer GGR Josef List GGR Jürgen Edelhofer GR Maria Reiterer GR Claudia Ungersböck GR Josef Aminger GR Josef Hütterer GR Alexander Kral GR Hans Schlögl GR Christian Schlögl GR Elisabeth Wurzer GR Harald Eigenberger GR Hannes Groller VB Christian Nothnagel als Schriftführer Entschuldigt abwesend: GR Martin List Unentschuldigt abwesend: GR Maximilian List Die Ladung erfolgte am 20.6.2012 per E-Mail bzw. am 26.6.2012 mit RSb-Briefen. Der Gemeinderat war beschlussfähig. Die Sitzung war öffentlich.
Gemeinderatssitzung Nr. 3/2012 vom 4.7.2012 Seite: 2 TAGESORDNUNG: 1. Genehmigen des Protokolls über die Sitzung des Gemeinderates vom 3. Mai 2012 2. Bericht vom Obmann des Prüfungsausschusses über die durchgeführte Gebarungsprüfung vom 14. Juni 2012 3. Änderung der bestehenden Darlehensverträge mit der Raiffeisenbank NÖ-Süd Alpin aufgrund der Einführung von Basel III 4. Übernahme der Sicherstellung gegenüber dem Abfallwirtschaftsverband Neunkirchen laut 16 Abs. 2 der Satzungen 5. Genehmigen der Vereinbarung zwischen der Familie Schmidt und der Gemeinde hinsichtlich der Übertragung der Grundfläche für den Parkplatz beim Kindergarten 6. Gasthaus Burgkeller a) Beschließen der Verlängerung des Mietverhältnisses b) Genehmigen der Vereinbarung über die Nutzung des Musikprobenraumes 7. Behandeln des Sanierungsvorschlages betreffend die leerstehende Wohnung im Wohnhaus 4 8. Beraten über den Beitritt zu den Faire Trade Gemeinden Der Vorsitzende Bgm. Franz Sinabel begrüßt alle anwesenden Mitglieder des GR und eröffnet die Sitzung. Zu 1. - Protokoll über die letzte GR-Sitzung GR Christian Schlögl beantragt die Abänderung des Protokolls im TOP 5.a). Im zweiten Satz soll das Wort Dennoch durch die Wortfolge Aufgrund gebotener Transparenz und Chancengleichheit ersetzt werden. Der GR stimmt dieser Änderung zu und genehmigt das abgeänderte Protokoll. Zu 2. - Bericht über Gebarungseinschau Hr. Bgm. erteilt dem Obmann des Prüfungsausschusses GR Harald Eigenberger das Wort. Der Obmann bringt dem GR den schriftlichen Bericht über das Ergebnis der Prüfung vom 14. Juni 2012 zur Kenntnis. Der Bericht ist dem Protokoll angeschlossen. Zu 3. - Änderung Darlehenskonditionen Die Gemeinde Feistritz am Wechsel hat bei der Raiffeisenbank NÖ-Süd Alpin einige Darlehen laufen. Die Zinsen sind an den 6-Monate-EURIBOR gebunden, der Aufschlag beträgt zwischen 0,150 % und 0,470 %. In einem Schreiben teilt die Raiffeisenbank mit, dass aufgrund der momentan herrschenden Situation auf dem Geld- und Kapitalmarkt mit diesen Konditionen nicht mehr das Auslangen gefunden werden kann. Durch die Finanz- und Wirtschaftskrise der Jahre 2008 und 2009 ist eine Kostendeckung nicht mehr möglich. Die Refinanzierungskosten liegen zum Teil über den aktuellen Zinssätzen. Dazu kommt, dass durch Basel III die Liquiditätsvorschriften für Banken weiter verschärft werden. Die Bank sieht sich nicht mehr in der Lage diese Kosten alleine zu tragen und ist daher gezwungen, mit Wirkung vom 1.7.2012 die Konditionen der Darlehen derart anzupassen,
Gemeinderatssitzung Nr. 3/2012 vom 4.7.2012 Seite: 3 dass auf den EURIBOR 6 Monate ein Aufschlag von 0,875 % aufgerechnet wird. Die geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gestatten diese notwendige Maßnahme. Mit 1.7.2012 ist der EURIBOR weiter gesunken und liegt bei 0,929 %. Der aktuelle Zinssatz für alle Darlehen beträgt damit 1,804 %. Auf Anfrage bei anderen Bankinstituten sind bei einer Neuvergabe von Darlehen momentan Aufschläge von 1,2 % bis 1,5 % zu erwarten. Der GR möge dem Antrag der Raiffeisenbank NÖ-Süd Alpin zustimmen und den neuen Aufschlag auf den 6-Monate-EURIBOR von 0,875 % vorerst für ein Jahr akzeptieren. In dieser Zeit ist der Geld- und Kapitalmarkt zu beobachten und gegebenenfalls eine Umschuldung in Erwägung zu ziehen. Einstimmig. Zu 4. - Sicherstellungsleistung gegenüber dem Abfallwirtschaftsverband Neunkirchen Nach dem Abfallwirtschaftsgesetz 2002 ist zur Sicherstellung der mit dem Betrieb einer Mülldeponie verbunden Auflagen und Verpflichtungen, insbesondere für die ordnungsgemäße Erhaltung und Stilllegung oder Schließung der Deponie einschließlich der Nachsorge, eine angemessene Sicherstellungsleistung zu erbringen. Die Sicherstellungsleistung für die Deponie Steinthal wurde von der zuständigen Abteilung beim Amt der NÖ Landesregierung mit 5.233.165,-- vorgegeben. Die Sicherstellungsleistung soll durch Haftungserklärungen der verbandsangehörigen Gemeinden erfolgen. Der Anteil an der Haftung wird nach den Einwohnern aufgeteilt. Der Anteil für die Gemeinde Feistritz beträgt 1,26 % bzw. 65.755,26. Die Anpassung der Einwohner erfolgt aufgrund 16 der Satzung des Abfallwirtschaftsverbandes Neunkirchen jährlich jeweils zum Stichtag 31.10. Der GR möge die anteilige Übernahme der Sicherstellungskosten gemäß 48 Abs. 2a Abfallwirtschaftsgesetz 2002, BGBl. I 2002/102 in der Fassung BGBl. I 2008/54 laut prozentualem Bevölkerungsanteil der Gemeinde von derzeit 1,26 %, gerechnet von der Sicherstellungssumme in Höhe von 5.233.165,--, beschließen. Einstimmig. Zu 5. - Grundübertragung Der Parkplatz vor dem neuen Kindergarten wird von der Familie Schmidt erworben und in das öffentliche Gut der Gemeinde Feistritz am Wechsel übertragen. Der Kaufpreis beträgt 10.000,--. Neben dem Kaufpreis muss die Gemeinde die einmaligen Anschlusskosten der Liegenschaft Schmidt an das Biomassefernwärmewerk bzw. an die Heizung beim Wohnhaus TERRA bezahlen. Darüber wurde vom Notariat Dr. Bauer aus Aspang eine Vereinbarung verfasst, welche dem GR vollinhaltlich vorgelesen wird. Eine Kopie der Vereinbarung ist dem Protokoll angeschlossen.
Gemeinderatssitzung Nr. 3/2012 vom 4.7.2012 Seite: 4 Der GR möge die vom Notariat Aspang aufgesetzte Vereinbarung RZ.6400/Mag.B/K AZ0391/11/Vers.03/0712 beschließen. 16 Stimmen für den Antrag. 1 Gegenstimme von GR Hans Schlögl. Zur Unterfertigung der Vereinbarung im Notariat Aspang werden namhaft gemacht: GGR Gabriele Koglbauer, GR Christian Schlögl, GR Harald Eigenberger Zu 6. - Burgkeller a) Verlängerung Mietvertrag Der Mietvertrag mit Uwe Haselbacher für das Gasthaus Burgkeller läuft am 31. August 2012 ab. Das Mietverhältnis soll auf weitere fünf Jahre verlängert werden. Der Hauptmietzins beträgt 800,00. Die im bestehenden Vertrag vereinbarte Wertsicherung des Hauptmietzinses soll für drei Jahre ausgesetzt werden. Alle übrigen Vertragspunkte bleiben unverändert. Der GR möge das Mietverhältnis mit Uwe Haselbacher auf weitere fünf Jahre verlängern. Hinsichtlich der Wertsicherung des Mietzinses möge der GR festlegen, dass als Ausgangsbasis für die Berechnung der 5 % Schwankung die am 1. September 2015 verlautbarte Indexzahl heranzuziehen ist. Einstimmig. Die darüber verfasste Vereinbarung wird vom GR unterfertigt. b) Nutzung Musikproberaum Die Vereinbarung für die Nutzung des Musikprobenraumes durch die Gastwirtschaft muss an die geänderten geschäftlichen Rahmenbedingungen angepasst werden. Es hat eine gemeinsame Besprechung mit der Trachtenkapelle und dem Gastwirt stattgefunden. Die Trachtenkapelle hat die Voraussetzungen aufgelistet, unter denen sie einer Nutzung zustimmen kann. Die gelisteten Punkte werden durchbesprochen. Im Wesentlichen kann dem zugestimmt werden. Die gewünschte Neuberechnung der Mietzinsvorauszahlung sowie ein Nachlass auf die jährlichen Betriebskosten von 50 % sind aus umsatzsteuerlichen Gründen nicht möglich. Der Nachlass soll unverändert 25 % betragen. Die gewünschte Befristung der Vereinbarung mit drei Jahren soll auf fünf Jahre ausgedehnt werden, damit die Gültigkeit mit dem Mietvertrag für den Burgkeller gleichzeitig endet. In der Beratung legt der GR fest, dass die einzelnen Punkte zu Papier gebracht und in einer gemeinsamen Besprechung mit dem Gastwirt, Vertretern der Musik und Vertretern der Gemeinde verbindlich gemacht werden sollen.
Gemeinderatssitzung Nr. 3/2012 vom 4.7.2012 Seite: 5 Zu 7. - Sanierung Wohnung Haus 4 Der Mieter Karl Schwarz hat seine Wohnung gekündigt. Seither steht die Wohnung leer. Die Wohnung ist in dem vorliegenden Zustand nicht weiter vermietbar. Es ist keine Heizung vorhanden. Die Sanitäranlagen sind desolat, der Fußboden ist kaputt. Um die Wirtschaftlichkeit einer Sanierung abschätzen zu können, wurde das Bau-Studio Bmst. Höfer um die Erstellung einer Grobkostenschätzung ersucht. Diese Kostenschätzung beläuft sich auf rund 75.000,-- und beinhaltet die erforderlichen Abbrucharbeiten, Außenarbeiten im Bereich des Kanalanschlusses, Elektro- und Sanitärinstallationen, Fußbodenaufbauten und Innenausbau. Der Vorsitzende stellt zur Diskussion, wie mit der leerstehenden Wohnung weiter verfahren werden soll. In der Beratung kommt der GR einhellig überein, dass die Planung vertieft werden soll. Das Baustudio Höfer soll mit der Erarbeitung eines Sanierungskonzeptes und einer genaueren Kostenschätzung befasst werden. Ein vollständiges Sanierungskonzept ist auch Voraussetzung, um bei der Förderstelle vorstellig werden zu können. Zu 8. - Faire Gemeinde Alle Menschen sollten ein gleiches Recht auf Bedürfnisbefriedigung und Selbstverwirklichung haben. Jedoch nur ein geringer Anteil der Weltbevölkerung kann von diesem Recht Gebrauch machen. So müssen Menschen in vielen Entwicklungsländern aufgrund der niedrigen Weltmarktpreise für die dort angebauten Rohstoffe unter unwürdigen Bedingungen arbeiten und leben. Durch das Engagement für den fairen Handel können die Chancen für ein menschenwürdiges Leben weltweit gesteigert werden. Um den Status einer fair handelnden Gemeinde zu erlangen müssen sechs Kriterien erfüllt werden. - Ernennung einer Ansprechperson bzw. Bildung eines FAIRTRADE-Komitees - Verabschiedung eines Gemeinderatsbeschlusses oder einer Resolution - Einrichtungen der Gemeinde konsumieren fair gehandelte Produkte und nachhaltig (biologisch) erzeugte Produkte aus der Region - Geschäfte und Gastronomiebetriebe bieten fair gehandelte und nachhaltig (biologisch) erzeugte Produkte aus der Region an - Bildungseinrichtungen machen FAIRTRADE und globale Fragestellungen zum Thema - Öffentliche Unterstützung und mediale Aufmerksamkeit In der Beratung stellt der GR fest, dass die geforderten Kriterien sinnvoll und berechtigt sind. Die Gemeinde kann aber auch ohne Partnerin für den FAIREN HANDEL zu sein, sich im Sinne von FAIRTRADE verhalten. Schließlich bestimmt der GR einstimmig, dass vor einem Beschluss die Erfahrungen anderer FAIRTRADE-Partnergemeinden eingeholt werden sollen. Berichte Kindergarten Hr. Bgm. bringt einen Überblick über die vorläufige Abrechnung des Bauvorhabens Kindergarten. Die Baukosten werden sich auf etwa 816.000,-- belaufen. Das sind rund 218.000,-- weniger als die ankerkannten Baukosten. Gleichzeitig bedankt sich Hr. Bgm. beim GR für die Teilnahme an der Eröffnungsfeier.
Gemeinderatssitzung Nr. 3/2012 vom 4.7.2012 Seite: 6 Themenroute Grimmenstein - Warth - Feistritz Hr. Bgm. informiert, dass zum Projekt Themenroute Grimmenstein-Warth-Feistritz am 17. Juli 2012 um 15 Uhr im Gasthaus Fally in Ödenkirchen eine Besprechung stattfindet. Er lädt den GR ein, an dieser Besprechung teilzunehmen. Steg zum Radweg GR Hans Schlögl fragt an, wie weit die Idee zur Errichtung eines Steges über die Feistritz bei Heissenberger Kurt zum Radweg gediehen ist. Hr. Bgm. informiert, dass dieses Anliegen anlässlich einer der nächsten Wasserrechtsverfahren an die Behörde bzw. die Sachverständigen herangetragen wird. Energieeffizienzgesetz GGR Jürgen Edelhofer berichtet kurz vom Informationsabend über das Energieeffizienzgesetz NÖ. Ab 2013 gilt das Energieeffizienzgesetz NÖ. Er zeigt kurz die Auswirkungen auf die Gemeinden auf. Die Maßnahmen betreffen unter anderem Vorbildfunktion, energieeffiziente Beschaffung, Erreichen von Einsparzielen, Einrichten und Führen einer Energiebuchhaltung und die Bestellung eines Energiebeauftragten. Er schlägt vor, dass sich der GV oder ein Arbeitskreis mit dieser Thematik auseinandersetzt und einen Fahrplan für die notwendigen Schritte erstellt. Dieses Protokoll wurde in der Sitzung am 6. November 2012 genehmigt - abgeändert bzw. ergänzt - nicht genehmigt. Franz Sinabel eh. Bürgermeister Christian Nothnagel eh. Schriftführer Aminger Josef eh. Schlögl Christian eh. Eigenberger Harald eh. Gemeinderat (ÖVP) Gemeinderat (SPÖ) Gemeinderat (FPÖ)