Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Nationalparkkuratoriums Nordfriesland am 15. Dezember 2004 im Kreishaus in Husum

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Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Nationalparkkuratoriums Nordfriesland am 15. Dezember 2004 im Kreishaus in Husum Beginn: 09:30 Uhr Ende: 12:15 Uhr Anwesend waren: I. die Kuratoriumsmitglieder: 1.) Herr Landrat Dr. Bastian Vorsitzender 2.) Herr Dr. Rotermund, Wyk/Föhr 3.) Herr Dr. Thamsen, Ockholm 4.) Herr Ewaldsen, Neukirchen 5.) Herr Harrsen, Pellworm 6.) Herr Balsmeier, St. Peter-Ording 7.) Herr Roth, Wyk/Föhr 8.) Frau Herzberg, Tümlauer Koog 9.) Herr Breckling, Reußenköge 10.) Herr Prof. Dr. Janßen, Ausacker 11.) Herr Jungjohann, St. Peter-Ording 12.) Herr Klein, Tönning 13.) Herr von Wecheln, Husum 14.) Herr Oetken, Rendsburg 15.) Herr de Leeuw, Emmelsbüll-Horsbüll 16.) Herr Saupe, Husum 17.) Herr Dr. Roesner, Husum 18.) Herr Nolte, Tönning II. als stimmberechtigte Vertreter für nicht anwesende Mitglieder 1.) Frau Feyen, Husum 2.) Herr Dettmann, Bonn III. aus dem Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Landwirtschaft Frau Kirsten Carstensen

2 IV. Gäste Herr Jütting, Veterinär des Kreises Nordfriesland Herr Ruth, ALR Kiel Herr Dittmeyer, Dittmeyer s Compagnie GmbH, List Herr Kuhbier, Rechtsanwalt von Herrn Dittmeyer Herr Dr. Nehls, Firma BioConsult V. vom Nationalparkamt 1.) Herr Dr. Grimm 2.) Herr Dr. Hansen 3.) Frau Raudies 4.) Herr Dr. Borchardt Tagesordung: TOP 1: Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit TOP 2: Genehmigung der Tagesordnung für die Sitzung am 15.12.2004 TOP 3: Feststellung der Niederschrift über die Sitzung am 22.09.2004 TOP 4: Zulassung von Ausnahmen nach dem Nationalparkgesetz - Beratung und Beschlussfassung über die gewerbliche Nutzung von Besatzaustern TOP 5: Wattenmeerforum - Bericht des Landrates über die letzte Sitzung und den weiteren Zeitplan TOP 6: Verschiedenes TOP 7: Termine

3 TOP 1: Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit Der Vorsitzende des Nationalparkkuratoriums Nordfriesland, Herr Landrat Dr. Bastian, begrüßt die Anwesenden zur heutigen Sitzung des Nationalparkkuratoriums. Die ordnungsgemäße Ladung zur heutigen Sitzung und die Beschlussfähigkeit werden festgestellt. Herr Dr. Bastian verpflichtet das neue stellvertretende Mitglied, Frau Brit Feyen und weist sie auf ihre gewissenhafte und unparteiische Tätigkeit im Kuratorium hin. Die Verpflichtung wird durch Handschlag bekräftigt. TOP 2: Genehmigung der Tagesordnung für die Sitzung am 15.12.2004 Die Tagesordnung für die Sitzung am 15.12.2004 wird einstimmig genehmigt. TOP 3: Feststellung der Niederschrift über die Sitzung am 22.09.2004 Die Niederschrift für die Sitzung am 22.09.2004 wird einstimmig festgestellt. TOP 4: Zulassung von Ausnahmen nach dem Nationalparkgesetz Beratung und Beschlussfassung über die gewerbliche Nutzung von Besatzaustern Herr Dr. Grimm führte auf der Grundlage der mit der Einladung versandten Vorlage in die Thematik ein und stellte die wesentlichen Eckpunkte dar. Herr Kuhbier erläuterte als Rechtsanwalt der Fa. Dittmeyer`s Austern Compagnie GmbH den Antrag zum Sammeln von Besatzaustern für Kulturzwecke unter Hinweis auf den mit der Einladung versandten Frage- und Antwortkatalog. Durch Nutzung der inzwischen hier heimisch gewordenen pazifischen Austern als Besatzaustern solle der Import aus Irland reduziert werden. Er machte jedoch dabei deutlich, dass auf den Import in Gänze nicht verzichtet werden könne. Nach Auffassung von Herrn RA Kuhbier sei über eine Genehmigungsfähigkeit bereits im öffentlich-rechtlichen Vertrag zwischen Muschelfischern und dem Land Schleswig-

4 Holstein grundsätzlich entschieden. Da ein Einvernehmen zwischen Oberster Fischereibehörde und Oberster Naturschutzbehörde aber erforderlich sei, gehe es nunmehr lediglich um das Wie, nicht mehr um das Ob. Dieses wird von der obersten Naturschutzbehörde unter Hinweis auf die Formulierungen des Vertrages anders gesehen. Herr RA Kuhbier verglich die beabsichtigte Nutzung mit dem durch Allgemeinverfügung erlaubten Sammeln von Austern. Das Nationalparkamt betonte jedoch, dass insoweit nur geringe Entnahmen für den persönlichen Verzehr erlaubt seien, eine gewerbliche Nutzung sei nach der Allgemeinverfügung nicht zulässig. Die Auswirkungen des zulässigen Sammelns für den persönlichen Verzehr liegen unterhalb der Bagatell-Schwelle. Sollten dennoch durch diese Entnahmen gravierende Schäden festgestellt werden, würde die Allgemeinverfügung widerrufen werden. Herr RA Kuhbier erklärte, dass die Verwendung des Begriffs Brutsammler in dem öffentlich-rechtlichen Vertrag und in dem Programm zur Bewirtschaftung der Muschelressourcen aus seiner Sicht nicht zwingend auf technische Geräte hindeute, sondern auch andere Methoden des Sammelns von Besatzaustern zulässig sein müssten. Im Übrigen sei der Einsatz technischer Brutsammler (Brutkollektoren) ohne wesentlichen Erfolg erprobt worden. Zudem sei die Brut wirtschaftlich für die Antragstellerin nicht nutzbar, weil sie zu klein sei und somit zweimal mehr in Tanks überwintern müsste. Diese Kapazitäten stünden der Firma nicht zur Verfügung. Deshalb sei der Einsatz von technischen Brutsammlern für die Antragstellerin keine wirtschaftlich tragbare Lösung. Die Antragstellerin sei bereit, beim Sammeln von Austern bis zu 50 g Gewicht Auflagen zu akzeptieren, die aber den wirtschaftlichen Erfolg nicht behindern dürften. Bei Einhaltung entsprechender Rahmenbedingungen, seien aus ihrer Sicht bei der Entnahme keine erheblichen Schädigungen der Natur zu erwarten. Herr Dr. Nehls gab anschließend einen Überblick über die Verbreitung der Austern im Nordfriesischen Wattenmeer, deren Biomasse und Größenverteilung. Herr Dr. Jütting stellte die Rahmenbedingungen nach dem Tierseuchenrecht dar und erläuterte hierzu, dass grundsätzlich Organismen nur eingeführt werden dürfen, sofern von ihnen keine Seuchengefahren ausgehen. Bei der Einfuhr der pazifischen

5 Auster aus Irischen Zuchten sei bislang hierzu nichts bekannt. Daher sei aus seiner Sicht die Einfuhr der irischen Besatzauster grundsätzlich möglich. Herr Dr. Asmus betonte, dass die Gefahr der Einschleppung von Begleitarten aus Irland deswegen kein Problem sei, weil die Nord-Ostatlantischen Arten ohnehin natürlicherweise herwandern würden. Laut Herrn RA Kuhbier solle das Importrisiko nicht dramatisiert werden. Es ginge letztlich darum, das zu nutzen, was hier vorhanden sei. Dr. Hansen führte aus, dass das Sammeln von Besatzaustern eine zusätzliche, neue Nutzung in der Wasserwechselzone des Nationalparks wäre. Die Errungenschaft einer muschelfischereifreien Wasserwechselzone sollte nicht aufgegeben werden. Durch das Sammeln von Besatzaustern würden die artenreichen und in den letzten Jahren stark zurückgegangenen eulitoralen Muschelbänke erheblich beeinträchtigt und Seevögel gestört. Dies stehe im Widerspruch zu den Naturschutzzielen des Nationalparkgesetzes. Da die Situation der Austern und die Auswirkungen möglicher Sammeltätigkeit noch nicht ausreichend erforscht zu sein scheint, äußerte Herr Dr. Oetken den Vorschlag, das Sammeln von Besatzaustern versuchsweise zu ermöglichen. Herr Dr. Hansen fasste die von den Diskussionsteilnehmern genannten möglichen Rahmenbedingungen für einen derartigen Versuch zusammen: Räumliche Eingrenzung (z.b. nördlich des Hindenburgdammes, Zone 2) Schutz der Muschelbänke Minimierung des Störpotentials anderer Arten Kein Einsatz motorisierter Landfahrzeuge gem. 5 Abs.1 Ziffer 5 NPG Festlegung von Maximalgröße und Anzahl Zeitfenster für die Entnahme Dauer des Versuchs, Anzahl sammelnder Personen Herr Dr. Rösner beklagte, dass die Austernzucht 1986 nicht hätte genehmigt werden dürfen, wodurch das Problem erst entstanden sei. Prof. Dr. Janßen forderte vom Ku-

6 ratorium, dass es die ungestörte Entwicklung als höchstes Nationalpark-Ziel unbedingt beachten müsse. Herr Harrsen bat darum, die Anrainergemeinden bei der Erarbeitung von Lösungen zu beteiligen. Herr Dr. Rösner bat um Beteiligung der Naturschutzverbände. Dr. Bastian fasste zusammen, dass das Nationalparkkuratorium Nordfriesland derzeit keine angemessene Empfehlung zu dieser Thematik abgeben könne. Er bat das NPA in einem Gespräch zwischen Antragstellerin, NPA, Fischereibehörde, Gemeinden und Naturschutzverbänden zu klären, ob zwischen diesen Parteien eine einvernehmliche Kompromisslösung mit begrenzter Probezeit gefunden werden könne. Das Verfahren dürfe nicht unumkehrbar sein und es müsse beherrschbar bleiben. Der Rückzug müsse möglich sein. Das NPA wurde gebeten, in der nächsten Kuratoriumssitzung am 30.03.2005 über das Ergebnis der Gespräche zu berichten. TOP 5: Wattenmeerforum - Bericht des Landrates über die letzte Sitzung und den weiteren Zeitplan Herr Dr. Bastian berichtet von der letzten Sitzung des Wattenmeerforums. Er erläutert, dass das Gremium einen Bericht zum integrierten Küstenzonenmanagement vorgelegt hat, um einen Diskussionsprozess in Gang zu bringen. Der Kreistag wird sich am 17.12.2004 mit diesem Papier befassen. Bei der nächsten Sitzung des Wattenmeerforums soll dieses Managementkonzept verabschiedet werden.

7 TOP 6: Verschiedenes 6.1.: Rechtslage im Nullnutzungsgebiet Herr Dr. Borchardt führt zum Nullnutzungsgebiet aus, dass die Rechtslage eindeutig ist. Jegliche Ressourcennutzung ist verboten. Das Fahrwasser darf befahren werden. Ausländische Fischer dürfen nicht innerhalb der 3-Seemeilen-Zone und damit auch nicht im Nullnutzungsgebiet fischen. Problematisch hierbei ist, dass das Nullnutzungsgebiet noch nicht in den Seekarten eingezeichnet ist. Das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Landwirtschaft bemüht sich um Aufnahme des Nullnutzungsgebietes in die Seekarte. Die BSH hält hierbei dagegen, dass das Nullnutzungsgebiet nicht von nautischer Relevanz sei. 6.2.: Einsatz von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Naturschutzdienstes im 150 m-streifen Herr Dr. Bastian führt in das Thema ein. Anlass ist ein Angebot des NPA an den Kreis, Mitarbeiter/innen des Naturschutzdienstes (Ranger der NPS ggmbh und 14 weitere ehrenamtlich Tätige) im 150 m-streifen durch den Kreis Nordfriesland einzusetzen. Seit vielen Jahren hat das NPA auf ausdrücklichen Wunsche der Kuratorien diese Personen gem. 50 LNatSchG für das Gebiet des Nationalparks bestellt. Sie leisten dort gute Arbeit. Der Kreis als zuständige Untere Naturschutzbehörde für den 150 m-streifen prüft zur Zeit die Erforderlichkeit eines solchen Einsatzes und hat zur Vorbereitung einer Entscheidung die Anrainergemeinden beteiligt. Die Rückmeldung zeigt, dass es kein einheitliches Bild gibt. Der Kreistag wird sich im Januar mit dem Thema beschäftigen.

8 Da der 150 m-streifen eine herausragende Bedeutung für den Küstenschutz hat, schon seit Jahrzehnten von Naturschutzverbänden ehrenamtlich betreut wird und sektoral unterschiedliches Konfliktpotential vorliegt, sieht Dr. Bastian noch weiteren Klärungsbedarf. 6.3.: Zusammenarbeit mit dem Westküstenpark Herr Dr. Grimm berichtet, dass es zwischen dem Multimar Wattforum und dem Westküstenpark erste Kooperationsgespräche gibt. Er weist allerdings auch darauf hin, dass weitere Kooperationspartner mit im Boot sind, u. a. das Nissenhaus, Blanker Hans, Seehundstation Friedrichskoog. Herr Dr. Bastian regt an, zum Thema Kooperation mit anderen Bildungseinrichtungen nochmals den Geschäftsführer der NationalparkService ggmbh, Herrn Christian Jessen, zu einer der nächsten Kuratoriumssitzungen einzuladen. TOP 7: Termine Herr Dr. Bastian weist darauf hin, dass der Bedarfstermin für das Nationalparkkuratorium Nordfriesland am Mittwoch, den 15.06.2005, verschoben wird auf Donnerstag, den 09.06.2005. Um 12.15 Uhr schließt Herr Dr. Bastian die Sitzung des Nationalparkkuratoriums Nordfriesland mit Dank an alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer. gez. Dr. Olaf Bastian Landesamt für den Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Watten- Protokollführerin Landrat und Vorsitzender des Nationalparkkuratoriums Nordfriesland meer gez. Rosmarin Raudies