Drucksache 16 / 14 573 Kleine Anfrage 16. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Margrit Barth (Die Linke) vom 13. Juli 2010 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Juli 2010) und Antwort Hortbetreuung schwerstbehinderter Kinder in Berlin Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie viele schulpflichtige Kinder und Jugendliche gelten als schwerst- oder schwerstmehrfachbehindert (bitte für die Jahre 2005-2009 darstellen und sowohl nach Altersgruppen als auch nach Bezirken aufschlüsseln)? Zu 1.: In 16 der Verordnung über sonderpädagogische Förderung (Sonderpädagogikverordnung- SopädVO) vom 23. Juni 2009 ist vorgesehen, dass sonderpädagogische Förderung bei einer Mehrfachbehinderung in der Regel in dem Bereich erfolgt, in dem der intensivste Förderbedarf festgestellt wird. Darüber hinaus ist bei der sonderpädagogischen Förderung zwischen den Förderstufen I und II zu differenzieren. Die in den Anlagen a - c beigefügten statistischen Angaben werden daher für alle betroffenen gruppen sowohl in der Integration als auch an Schulen mit sonderpädagogischen Förderschwerpunkten aufgeführt. 2. Wie ist die ganzjährige Förderung und Betreuung von schwerst- und schwerstmehrfachbehinderten Kindern und Jugendlichen ab Klasse 7 in der Sekundarschule sichergestellt? 3. Welche Kosten entstehen für die in Frage 2 angesprochenen betroffenen Familien? Zu 2. und 3.: Mit der neuen Integrierten Sekundarschule (ISS) wird es in Berlin ab dem 2010/11 neben dem Gymnasium zukünftig eine hinsichtlich der Bildungsstandards und der Abschluss- und Anschlussperspektiven grundsätzlich gleichwertige Schulart mit besseren Rahmenbedingungen für eine individuelle Förderung und Lernentwicklung aller innen und geben. Zwei Ziele stehen für die ISS im Mittelpunkt: Die Verbesserung der individuellen Förderung für alle /innen und der Abbau des starken Zusammenhangs zwischen sozialer Herkunft sowie Migrationshintergrund und schulischem Erfolg. Allen innen und n soll die Chance geboten werden, sich ihren Fähigkeiten entsprechend optimal zu entwickeln und ihre Leistungsfähigkeit zu steigern. Der Leitgedanke des individuellen Lernens und der bestmöglichen Förderung der einzelnen in bzw. des einzelnen s macht Differenzierungsmaßnahmen erforderlich, um mit heterogenen Lernvoraussetzungen und unterschiedlichem Lernverhalten und Leistungsvermögen angemessen und lernförderlich umgehen zu können. Die Instrumente, die der individuellen Förderung der /innen an ISS dienen, berücksichtigen auch die Belange und die besondere Situation der /innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf. Um den unterschiedlichen Lernvoraussetzungen und Lernmöglichkeiten der /innen gerecht zu werden, gibt es an den ISS unterschiedlich gestaltete Angebote im Anforderungsniveau, in Bezug auf Lernzugänge und Lernumgebungen, im Grad der für die Arbeit nötigen Selbstständigkeit bzw. Unterstützung sowie im Lebensweltbezug. Dabei unterstützen Diagnoseinstrumente wie Lernentwicklungsberichte und Förderpläne, fachliche Lernstandserhebungen (wie z.b. LAL 1 in der Jahrgangsstufe 7) und die Förderprognosen der Grundschulen die Einschätzung der Lernvoraussetzungen und Kompetenzen von innen und n und damit deren zielgerichtete Förderung. Wird individuelle Förderung dann konsequent realisiert, ist damit bereits ein wesentlicher Teil der Unterstützung gewährleistet, die Kinder mit Behinderungen benötigen. Die Umsetzung der zentralen Themenfelder der Schulstrukturreform bietet für alle /innen, in besonde- 1 LAL: ein diagnostisches Instrument zur Überprüfung der Lernausgangslage, in Berlin seit 2006/07 eingesetzt, wird in Brandenburg in diesem Jahr erprobt. Ziel ist der länderübergreifende Einsatz. Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28.
Abgeordnetenhaus Berlin 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 14 573 rem Maße aber auch für /innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf, bessere Rahmenbedingungen: - Alle integrierten Sekundarschulen werden Ganztagsschulen und bieten damit mehr und andere Lern- und Fördermöglichkeiten. Mit dem Dualen Lernen wird an allen ISS ein praxisbezogener Lernweg angeboten, der neue, motivierende und individuelle Lernzugänge ermöglicht. - Die verbindliche Kooperation mit den Oberstufenzentren und eine verstärkte Berufsorientierung bieten bessere Anschlussperspektiven. Eine durchgängig leistungsdifferenzierte Bewertung mit der Möglichkeit zum Erwerb höchstmöglicher Schulabschlüsse wird den individuellen Voraussetzungen aller /innen besser gerecht. An den bereits vorliegenden guten Erfahrungen, insbesondere vieler Haupt- und Gesamtschulen, mit der Integration von /innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf, kann damit unter besseren Rahmenbedingungen angeknüpft werden. Die zusätzliche Möglichkeit der Förderung im Ganztagsbereich mit arbeitsstunden, die stärkere Praxisorientierung und individuellere und intensivere Berufsvorbereitung werden gerade auch diesen (n)/innen weitere Entwicklungsmöglichkeiten eröffnen. Durch Fusionen von Hauptschulen mit Realschulen können die Erfahrungen der Hauptschulen mit dem gemeinsamen Unterricht und differenzierten Lernformen auf eine breitere Basis gestellt werden. Vorhandene erfolgreiche Förderkonzepte können weiterentwickelt und mehr innen und n zugänglich gemacht werden. Die vorhandene Ausstattung mit zusätzlichen Förderstunden für /innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf wird beibehalten; die ISS werden gemäß den Möglichkeiten sukzessive zu inklusiven Schulen weiterentwickelt. Im Rahmen des Ganztagsangebotes der ISS entstehen den Eltern behinderter und innen keine zusätzlichen Kosten. 4. Wie ist die Hortbetreuung lebensälterer schwerstund schwerstmehrfachbehinderter innen und gewährleistet? 5. Welche Kosten entstehen für die in Frage 4 angesprochenen betroffenen Familien? 6. Wie beurteilt der Senat die Versorgungssituation im Bereich der Betreuung von schwerst- und schwermehrfachbehinderten Kindern in Berlin und besteht akuter Handlungs- und Unterstützungsbedarf? Zu 4., 5. und 6.: Die Verordnung über die sonderpädagogische Förderung (SopädVO) vom 23. Juni 2009 orientiert sich in Bezug auf die Betreuung von innen und n mit sonderpädagogischen Förderschwerpunkten gem. 5 Abs. 6 an den Regelungen des Schulgesetzes (SchulG) von Berlin. Abweichend hiervon wird in 28 SopädVO für die innen und mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt geistige Entwicklung festgelegt, dass die Betreuung im Vergleich zu den Regelgrundschulen die Mittelstufe bis einschließlich dem 13. Lebensjahr umfasst. Bei der in der Anfrage genannten Zielgruppe handelt es sich um schweroder schwerstmehrfachbehinderte Jugendliche, einschließlich der und innen mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung, die das 13. Lebensjahr bereits überschritten haben. Eine außerschulische Betreuung dieser sog. lebensälteren Jugendlichen kann bisher gemäß den Leistungen der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft erfolgen, die die 53, 54 Sozialgesetzbuch (SGB) XII und 35a SGB VIII beschreiben. In Verbindung mit 55 SGB IX ergibt sich eine elterliche Kostenbeteiligung, die deutlich höher liegen kann, als die Beiträge nach dem Tagesbetreuungskostenbeteiligungsgesetz (TKBG). Anspruchsberechtigungen zu Maßnahmen der Eingliederungshilfe werden grundsätzlich durch die bezirklichen Jugendämter geprüft. Zukünftig wird eine sowohl für Eltern als auch für die betroffenen innen und akzeptable Lösung einer Betreuung für über 13-Jährige angestrebt. Vor dem Hintergrund der Entwicklung des Ganztages an den zukünftigen ISS wurde der Sachstand erneut geprüft. Die Überlegungen der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung über eine zukünftige grundsätzliche Neuregelung der Betreuungs- und Freizeitangebote für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen über die Jahrgangsstufe 6 bzw. Mittelstufe hinaus führten zu einer ressortübergreifenden Verständigung auf ein Modell, das im Rahmen von notwendigen Änderungen des SchulG, des TKBG und der SopädVO umgesetzt werden soll. Die entsprechenden Änderungen der genannten Gesetze und der Verordnung werden eingeleitet. Da die entsprechenden Änderungsverfahren Zeit benötigen, ist für das 2010/2011 entschieden worden, die für das 2009/2010 geschaffene Übergangslösung an den bisher betroffenen Schulen beizubehalten. Berlin, den 04. August 2010 In Vertretung Claudia Zinke Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. August 2010) 2
a) /innen mit Förderschwerpunkt "Schwerstmehrfachbehinderung" in der Integration nach Träger, Jahrgangsstufe, Bezirk und Träger Jahrgangsstufe Bezirk 2005/06 2006/07 2007/08 2008/09 2009/10 öffentlich SAPh Mitte 1 Friedrichshain-Kreuzberg 2 2 1 Tempelhof-Schöneberg 2 2 1 2 2 SAPh Ergebnis 4 5 2 2 2 03 Mitte 2 Friedrichshain-Kreuzberg 2 1 Pankow 1 Tempelhof-Schöneberg 1 1 1 1 Reinickendorf 1 03 Ergebnis 5 2 1 2 1 04 Mitte 1 Friedrichshain-Kreuzberg 1 1 1 Pankow 1 1 Tempelhof-Schöneberg 1 1 1 1 Reinickendorf 1 04 Ergebnis 2 3 2 3 1 05 Mitte 1 Friedrichshain-Kreuzberg 1 2 1 2 Steglitz-Zehlendorf 1 Tempelhof-Schöneberg 1 1 1 1 1 05 Ergebnis 4 3 2 1 3 06 Mitte 3 1 Friedrichshain-Kreuzberg 2 1 Pankow 1 1 Tempelhof-Schöneberg 1 1 1 1 Marzahn-Hellersdorf 1 06 Ergebnis 5 3 3 2 1 07 Spandau 1 Steglitz-Zehlendorf 1 Tempelhof-Schöneberg 1 1 07 Ergebnis 1 2 1 08 Mitte 1 1 Spandau 1 Steglitz-Zehlendorf 1 Tempelhof-Schöneberg 1 08 Ergebnis 1 1 2 1 09 Mitte 1 1 1 Pankow 1 Spandau 2 Tempelhof-Schöneberg 1 09 Ergebnis 1 1 2 3 10 Mitte 1 1 Tempelhof-Schöneberg 1 1 1 1 10 Ergebnis 1 1 2 2 öffentlich Ergebnis 23 19 13 16 15 Gesamtergebnis 23 19 13 16 15
b) /innen in Klassen mit Förderschwerpunkt "Geistige Entwicklung" an Schulen mit übrigen sonderpädagogischen Förderschwerpunkten nach Träger, Förderschwerpunkt, Jahrgangsstufe, Bezirk und Anmerkung: einige haben darüber hinaus einen zusätzlichen sonderpädagogischen Förderschwerpunkt "Autismus" (ab 2009/10 erhoben) oder besitzen die Förderstufe I oder II Träger Förderschwerpunkt Jahrgangsstufe Bezirk 2005/06 2006/07 2007/08 2008/09 2009/10 öffentlich Blindheit Eingangsstufe St.-Zdf. 6 5 5 14 Unterstufe St.-Zdf. 6 5 11 10 Mittelstufe St.-Zdf. 6 5 11 10 5 Oberstufe St.-Zdf. 22 21 11 5 10 Abschlussstufe St.-Zdf. 11 10 10 15 10 Blindheit Ergebnis 51 46 43 45 39 Sehbehinderung Eingangsstufe Lbg. 5 10 4 Unterstufe 1 11 11 9 16 Mittelstufe Lbg. 6 5 6 11 11 Oberstufe 7 15 6 5 9 Abschlussstufe Lbg. 6 5 11 5 5 Sehbehinderung Ergebnis 40 36 39 40 45 Gehörlosigkeit Eingangsstufe Ch.-Wdf.. 6 7 3 6 Unterstufe Ch.-Wdf.. 5 5 5 5 5 Mittelstufe Fr.-Kbg.. 4 5 Ch.-Wdf.. 11 7 5 5 Oberstufe Fr.-Kbg.. 5 4 6 Ch.-Wdf.. 11 3 10 9 10 Gehörlosigkeit Ergebnis 32 25 28 26 31 Körperliche u. motorische Entw. Unterstufe Spd. 6 Rdf. 8 5 Mittelstufe Pkw. 6 6 Rdf. 13 20 23 20 15 Oberstufe Rdf. 16 15 15 13 12 Abschlussstufe Rdf. 20 7 7 20 18 Körperliche u. motorische Entw. Ergebnis 69 48 50 53 45 Emotionale u. soziale Entw. Oberstufe Lbg. 8 8 8 6 9 Emotionale u. soziale Entw. Ergebnis 8 8 8 6 9 öffentlich Ergebnis 200 163 168 170 169 privat Körperliche u. motorische Entw. Eingangsstufe Spd. 4 4 5 Unterstufe 1 17 18 17 Mittelstufe Spd. 5 8 12 11 Oberstufe Spd. 6 7 11 Abschlussstufe 6 18 18 12 Körperliche u. motorische Entw. Ergebnis 42 47 55 56 privat Ergebnis 42 47 55 56 Gesamtergebnis 242 210 223 226 169
c) /innen mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt mit zusätzlichem Förderschwerpunkt in Klassen mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt "Geistige Entwicklung" nach Träger, Förderschwerpunkt, Jahrgangsstufe, Bezirk und öffentlich Sprachbehinderung Schwerstbehind. SAPh Fr.-Kbg. 3 Te.-Sbg. 1 Schwerstbehind. Ergebnis 3 1 Schwerstmehrf. 05 Schwerstmehrf. Ergebnis 1 Sprachbehinderung Ergebnis 3 2 Körperl. u. motor. Entw. Schwerstbehind. SAPh Pkw. 1 5 1 St.-Zdf. 10 10 7 1 6 Neuk. 19 Rdf. 3 2 03 Pkw. 1 1 St.-Zdf. 3 4 Lbg. 2 Rdf. 4 04 Pkw. 1 1 Spd. 5 St.-Zdf. 1 Neuk. 8 Rdf. 1 05 Pkw. 2 St.-Zdf. 3 2 4 Neuk. 5 06 Pkw. 1 1 St.-Zdf. 1 2 1 1 07 Pkw. 2 St.-Zdf. 1 1 5 1 Rdf. 1 08 Pkw. 2 St.-Zdf. 5 4 1 1 1 Lbg. 4 Rdf. 4 1 2 09 Pkw. 1 1 St.-Zdf. 3 3 1 1 4 Rdf. 2 1 10 Pkw. 6 St.-Zdf. 2 2 4 1 3 Rdf. 1 Schwerstbehind. Ergebnis 36 36 61 18 47
c) /innen mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt mit zusätzlichem Förderschwerpunkt in Klassen mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt "Geistige Entwicklung" nach Träger, Förderschwerpunkt, Jahrgangsstufe, Bezirk und Schwerstmehrf. SAPh Pkw. 1 2 1 St.-Zdf. 4 2 13 Rdf. 3 2 1 2 03 Pkw. 1 2 St.-Zdf. 1 4 1 04 Pkw. 2 3 St.-Zdf. 1 3 Rdf. 2 1 1 05 Pkw. 1 St.-Zdf. 1 1 1 1 Rdf. 2 06 Pkw. 1 St.-Zdf. 1 2 Rdf. 2 07 St.-Zdf. 1 2 1 Rdf. 1 2 08 Pkw. 2 St.-Zdf. 1 4 Rdf. 2 3 09 Pkw. 2 St.-Zdf. 1 1 2 Rdf. 4 10 Pkw. 2 St.-Zdf. 1 4 Rdf. 1 3 Schwerstmehrf. Ergebnis 9 18 20 36 26 Körperl. u. motor. Entw. Ergebnis 45 54 81 54 73 Langfr. u. chron. Erkrank. Schwerstbehind. SAPh Mitte 1 1 07 Mitte 1 10 Mitte 1 Schwerstbehind. Ergebnis 1 3 Schwerstmehrf. SAPh Mitte 1 06 Mitte 1 Schwerstmehrf. Ergebnis 2 Langfr. u. chron. Erkrank. Ergebnis 1 5 Lernbehinderung Schwerstbehind. 03 St.-Zdf. 1 06 Pkw. 1 07 Pkw. 1 09 Mitte 1 Schwerstbehind. Ergebnis 2 1 1 Schwerstmehrf. 10 Pkw. 1 Schwerstmehrf. Ergebnis 1 Lernbehinderung Ergebnis 2 1 1 1
c) /innen mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt mit zusätzlichem Förderschwerpunkt in Klassen mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt "Geistige Entwicklung" nach Träger, Förderschwerpunkt, Jahrgangsstufe, Bezirk und Geistige Entwicklung Autismus Eingangsst. Fr.-Kbg. 3 Ch.-Wdf. 5 Te.-Sbg. 3 Neuk. 2 Ma.-Hdf. 1 Unterstufe Fr.-Kbg. 4 Pkw. 10 Ch.-Wdf. 8 St.-Zdf. 6 Te.-Sbg. 2 Neuk. 3 Ma.-Hdf. 6 Rdf. 2 Mittelstufe Fr.-Kbg. 3 Pkw. 5 Ch.-Wdf. 7 St.-Zdf. 3 Te.-Sbg. 7 Neuk. 6 Tr.-Köp. 2 Ma.-Hdf. 5 Rdf. 3 Oberstufe Fr.-Kbg. 1 Pkw. 4 Ch.-Wdf. 3 St.-Zdf. 3 Te.-Sbg. 2 Neuk. 1 Tr.-Köp. 1 Ma.-Hdf. 1 Abschlussst. Pkw. 3 Ch.-Wdf. 2 St.-Zdf. 3 Te.-Sbg. 3 Neuk. 4 Tr.-Köp. 1 Rdf. 2 Autismus Ergebnis 133
c) /innen mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt mit zusätzlichem Förderschwerpunkt in Klassen mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt "Geistige Entwicklung" nach Träger, Förderschwerpunkt, Jahrgangsstufe, Bezirk und Schwerstbehind. Eingangsst. Fr.-Kbg. 7 10 6 8 Pkw. 7 6 3 2 Ch.-Wdf. 4 13 9 8 20 Spd. 2 7 7 St.-Zdf. 9 3 3 Te.-Sbg. 1 2 3 1 Neuk. 13 22 15 16 25 Tr.-Köp. 4 1 2 Ma.-Hdf. 6 3 2 3 3 6 10 9 9 Rdf. 8 2 6 11 7 Unterstufe Fr.-Kbg. 1 6 5 8 11 Pkw. 9 13 10 25 22 Ch.-Wdf. 9 11 8 10 16 Spd. 2 4 2 9 18 St.-Zdf. 6 2 15 4 7 Te.-Sbg. 3 2 3 3 4 Neuk. 10 14 17 13 18 Tr.-Köp. 3 7 7 8 8 Ma.-Hdf. 8 8 10 14 14 Lbg. 9 4 9 12 14 Rdf. 10 9 11 7 7 Mittelstufe Fr.-Kbg. 3 3 6 5 9 Pkw. 12 15 16 12 13 Ch.-Wdf. 11 4 9 9 8 Spd. 5 5 8 31 14 St.-Zdf. 14 10 8 6 6 Te.-Sbg. 10 3 4 6 9 Neuk. 17 10 13 20 17 Tr.-Köp. 4 4 6 13 6 Ma.-Hdf. 6 7 10 6 7 Lbg. 5 7 8 11 11 Rdf. 5 7 13 15 12 Oberstufe Fr.-Kbg. 1 3 7 11 6 Pkw. 16 7 7 5 12 Ch.-Wdf. 10 16 13 14 13 Spd. 5 8 6 16 7 St.-Zdf. 5 3 14 8 7 Te.-Sbg. 7 9 5 3 5 Neuk. 18 8 12 8 10 Tr.-Köp. 5 2 11 11 10 Ma.-Hdf. 16 8 8 5 7 Lbg. 8 8 6 16 9 Rdf. 26 12 4 9 10
c) /innen mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt mit zusätzlichem Förderschwerpunkt in Klassen mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt "Geistige Entwicklung" nach Träger, Förderschwerpunkt, Jahrgangsstufe, Bezirk und Abschlussst. Fr.-Kbg. 1 5 9 8 13 Pkw. 8 15 7 6 6 Ch.-Wdf. 8 13 6 20 26 0 15 13 11 15 St.-Zdf. 10 13 5 4 2 Te.-Sbg. 10 9 15 11 7 Neuk. 12 16 15 19 13 Tr.-Köp. 4 10 9 6 8 Ma.-Hdf. 7 5 11 6 5 Lbg. 20 13 18 12 8 Rdf. 17 22 34 22 19 Schwerstbehind. Ergebnis 430 445 497 541 553 Schwerstmehrf. Eingangsst. Fr.-Kbg. 2 5 10 13 10 Pkw. 5 9 15 16 10 Ch.-Wdf. 13 5 12 15 22 Spd. 3 1 3 St.-Zdf. 4 4 1 1 Te.-Sbg. 8 9 4 4 6 Neuk. 5 12 11 12 12 Tr.-Köp. 5 5 4 2 Ma.-Hdf. 2 1 4 5 5 Lbg. 5 4 4 5 2 Rdf. 8 9 8 10 4 Unterstufe Fr.-Kbg. 6 7 7 12 15 Pkw. 18 19 21 27 30 Ch.-Wdf. 7 24 17 19 19 6 3 5 7 St.-Zdf. 3 8 12 12 18 Te.-Sbg. 11 13 18 17 15 Neuk. 11 7 13 17 11 Tr.-Köp. 1 7 8 11 13 Ma.-Hdf. 4 9 9 10 6 Lbg. 4 4 4 11 1 Rdf. 4 7 8 6 8 Mittelstufe Fr.-Kbg. 1 8 11 9 10 Pkw. 15 21 33 21 22 Ch.-Wdf. 20 10 11 18 16 Spd. 4 10 2 St.-Zdf. 3 2 6 6 4 Te.-Sbg. 8 8 9 16 35 Neuk. 6 11 7 9 20 Tr.-Köp. 8 8 6 6 9 Ma.-Hdf. 16 4 7 11 12 Lbg. 4 4 5 5 8 Rdf. 3 7 7 9 12
c) /innen mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt mit zusätzlichem Förderschwerpunkt in Klassen mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt "Geistige Entwicklung" nach Träger, Förderschwerpunkt, Jahrgangsstufe, Bezirk und Oberstufe Fr.-Kbg. 3 6 3 5 9 Pkw. 16 12 14 9 11 Ch.-Wdf. 22 17 16 14 14 3 2 4 2 St.-Zdf. 5 5 7 18 15 Te.-Sbg. 4 15 12 9 12 Neuk. 9 12 12 15 12 Tr.-Köp. 7 5 6 5 2 Ma.-Hdf. 14 12 8 12 7 Lbg. 6 5 4 3 1 Rdf. 24 6 3 5 5 Abschlussst. Fr.-Kbg. 2 1 1 3 4 Pkw. 15 11 19 21 9 Ch.-Wdf. 20 17 14 9 9 7 7 8 8 St.-Zdf. 17 18 11 6 12 Te.-Sbg. 7 10 13 18 17 Neuk. 9 6 10 11 13 Tr.-Köp. 17 12 14 10 8 Ma.-Hdf. 13 8 5 8 6 2 9 12 13 6 Rdf. 16 25 25 19 9 Schwerstmehrf. Ergebnis 454 479 513 578 560 Geistige Entwicklung Ergebnis 884 924 1.010 1.119 1.246 öffentlich Ergebnis 932 984 1.094 1.176 1.320
c) /innen mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt mit zusätzlichem Förderschwerpunkt in Klassen mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt "Geistige Entwicklung" nach Träger, Förderschwerpunkt, Jahrgangsstufe, Bezirk und privat Körperl. u. motor. Entw. Schwerstbehind. 06 Fr.-Kbg. 2 Schwerstbehind. Ergebnis 2 Schwerstmehrf. SAPh Fr.-Kbg. 1 Schwerstmehrf. Ergebnis 1 Körperl. u. motor. Entw. Ergebnis 2 1 Emotion. u. soziale Entwic Schwerstbehind. SAPh Rdf. 1 Schwerstbehind. Ergebnis 1 Emotion. u. soziale Entwicklung Ergebnis 1 Geistige Entwicklung Autismus Eingangsst. Pkw. 2 St.-Zdf. 1 Unterstufe Pkw. 2 Mittelstufe Pkw. 4 St.-Zdf. 2 Oberstufe Pkw. 2 Abschlussst. St.-Zdf. 2 Autismus Ergebnis 17 Schwerstbehind. Eingangsst. Pkw. 3 2 1 4 St.-Zdf. 20 21 17 17 15 Unterstufe Pkw. 1 2 1 3 4 Spd. 5 St.-Zdf. 16 19 22 15 17 Mittelstufe Pkw. 4 4 3 3 4 St.-Zdf. 26 24 24 31 25 Oberstufe Pkw. 13 13 7 7 9 St.-Zdf. 14 17 17 17 12 Abschlussst. Pkw. 4 4 12 6 4 Spd. 7 St.-Zdf. 12 7 5 5 12 Schwerstbehind. Ergebnis 110 114 110 105 118 Schwerstmehrf. Eingangsst. Pkw. 9 3 7 9 5 St.-Zdf. 1 2 4 2 3 Unterstufe Pkw. 10 16 10 8 11 3 St.-Zdf. 5 4 2 7 6 Mittelstufe Pkw. 8 6 9 10 7 0 St.-Zdf. 18 18 7 9 9 Oberstufe Pkw. 14 13 10 14 9 Spd. 5 St.-Zdf. 9 10 16 15 13 Abschlussst. Pkw. 7 9 11 8 8 5 St.-Zdf. 1 2 4 6 5 Schwerstmehrf. Ergebnis 82 83 80 88 119 Geistige Entwicklung Ergebnis 192 197 190 193 254 privat Ergebnis 192 197 190 195 256 Gesamtergebnis 1.124 1.181 1.284 1.371 1.576