Ausgestaltung und administrative Umsetzung des EDL-G aus Sicht des BAFA

Ähnliche Dokumente
Verpflichtende Energieaudits nach dem novellierten Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G)

Vorstellung des neuen EDL-G

Ausgestaltung und administrative Umsetzung des EDL-G aus Sicht des BAFA

Anforderungen an Energieaudits nach dem Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G)

Umsetzung von Art. 8 Energieeffizienzrichtlinie Das neue Energiedienstleistungsgesetz

Umsetzung von Art. 8 Energieeffizienzrichtlinie Das neue Energiedienstleistungsgesetz

Energiemanagement im Unternehmen Energieaudit nach DIN

Das Energie-Audit für Nicht-KMU-Unternehmen

Verpflichtende Energieaudits für Nicht-KMU

Pflicht zum Energieaudit Stichtag: 05. Dezember 2015

Guten Tag. Pflicht zur Durchführung eines Energieaudits für alle Nicht KMU * bis 12/2015

Einführung und erfolgreiche Zertifizierung eines Energiemanagementsystems in der Stadtwerke Strausberg GmbH

EU-Richtlinie EDL-G Energieaudit nach DIN Reinhard Otto

Energieaudits gem. ISO zur Erfüllung der Pflicht aus dem EDL-G (Energiedienstleistungsgesetz)

Energieaudit nach DIN EN Informationen zu den neuen gesetzlichen Vorschriften für Unternehmen

Nachweis beim BAFA und Registrierung der Energieauditoren. Jochen Ohligs, Referent für Energieeffizienz, IHK Mittlerer Niederrhein, Neuss

HINTERGRUNDINFORMATIONEN ZUR EU ENERGIEEFFIZIENZ-RICHTLINIE 2012/27/EU (EED)

TÜV NORD CERT Durchführung von Energieaudits gemäß DIN EN 16247

EDL-G der Weg zur Gesetzeskonformität. Katrin Gerdes, Marketing Executive

Merkblatt Spitzenausgleich. Nachweisführung ab 2013

Newsletter für Geschäftskunden

Kriterien zur Energieauditpflicht für Nicht-KMU. Matthias Wohlfahrt, Energiefrühstück Landeshauptstadt Hannover

Das neue BAFA-Förderprogramm Energieberatung im Mittelstand

Energieaudit und Energiemanagement für Nicht-KMU

I N G E N I E U R B Ü R O B E R N D H Ö L L E G M B H

Energieeffizienzrichtlinie 2012/27/EU & Energiedienstleistungsgesetz

Energieaudits für den Spitzenausgleich eine Anleitung

Energieaudits werden vorwiegend für Großunternehmen verpflichtend

Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung- SpaEfV

Merkblatt Spitzensteuerausgleich. Nachweisführung ab 2013

Guten Tag. Pflicht zur Durchführung eines Energieaudits für alle Nicht KMU * bis 12/2015. * kleine und mittelständische Unternehmen

HERAUSFORDERUNGEN DURCH NEUE ENERGIEEFFIZIENZDIENSTLEISTUNGEN FÜR UNTERNEHMEN UND VERSORGER

Stand: Juni ERDGAS.praxis. Energiemanagementsysteme und -audits

Energieauditpflicht. B.A.U.M. Consult. 24. September 2015 Handelskammer Hamburg. Cord Röpken

Spitzenausgleich SpaEfV

Energie- Audit- Pflicht für alle Unternehmen

Konsolidierte Fassung: Novelle des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G)

RED KILOWATT Energiemanagement GmbH. Gesetzliche Regelungen zu ENERGIEAUDITS ab 2015 in Deutschland

Unternehmertag Rhein Main

Eine Kopie der aktuellen Akkreditierungsurkunde habe ich dem Unternehmen zur Verfügung gestellt.

Der Sächsische Gewerbeenergiepass 2013 Update Energiemanagementsysteme/- audits

Merkblatt. zur Darlegung der Voraussetzung nach 41 Abs. 1 Nr. 4 i.v.m. Abs. 2 S. 2 Erneuerbare- Energien-Gesetz 2009 (EEG 2009)

Energieaudit. Energieaudit.

Novelle des Energiedienstleistungsgesetzes (EDL-G) Verpflichtende Energieaudits

Die politische Agenda Anforderungen gem. Artikel 8 EED, Stand der Umsetzung und Ausblick

Datenschutzmanagement Wesentliche Pflichten des Postdienstleisters

Nachhaltige Unternehmensführung & Energiemanagement

Spitzenausgleich & Energiemanagement

Energieauditpflicht für Nicht-KMU. Michael Stieler , Goslar

Energie aktuell Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) Michael Behr, VEA Rhein-Ruhr

Mit dem Thema: Kurzer Überblick über die Anforderungen der DIN EN und der DIN EN ISO in der Praxis

Normative und rechtliche Anforderungen an betriebliches Energiemanagement und Energieaudits

Energieberatung, Energieaudit. und. Energiemanagementsystem

Energieaudit oder Energiemanagementsystem? Eine Entscheidungshilfe

Compliance-Risiko Verpflichtende Energieaudits. Weiterführende Information

Energie-Newsletter 2015

Warum Energiemanagement. Dipl.-Ing. Peer Schuback by Envidatec

Praktisches Vorgehen beim betrieblichen Energiemanagement. Martin Schulze. Geschäftsstelle umwelt unternehmen c/o RKW Bremen GmbH

Energiemanagement, Energieaudit und. Optimierung des Ressourceneinsatzes und Zugang zu staatlichen Entlastungsleistungen

Energieaudit und Energiemanagement. FKT Fortbildung am Inhalte. Vorstellung. Was ist ein KMU? Rechtlicher Hintergrund

6. dena-energieeffizienzkongress. Energieeffizienz in Deutschland: Ist die zweite Säule der Energiewende gut aufgestellt?

Energieeffizienz: Kosteneffizienz mit integriertem Klimaschutz. Dipl.-Ing. Tilmann Wiesel, MBA

Wir stellen uns vor. Ingenieurbüro S&T. für Umwelt- und Energieberatung

Energiemanagementsysteme und Energieaudits für Unternehmen - Anforderungen, Pflichten und Chancen -

Energiemanagementsysteme (EnMS) - Anforderungen und Einführung - Daniel Kissenkötter Köln,

Vergleich von EMAS, GEFMA 124, EN und ISO Dipl.-Ing. Karsten Reese, IngSoft GmbH

Das Energieaudit gesetzeskonform durchführen

Bonn, 22. Januar 2010 Rc/Ne/pa

Grundzüge des Energieeffizienzgesetzes und der Energieeffizienzrichtlinie

Energie- und Stromsteuergesetz Spitzenausgleich- Effizienzsystemverordnung SpaEfV

Energieauditpflichten und Energieeffizienznetzwerke - rechtliche Aspekte und Synergien

Energieaudits Vor- und Nachteile durch verschiedene Normen. von Frank J. Rispoli und David Kreth, zugel. Umweltgutachter und Energieauditoren

9. Contracting-Kongress 2015: Contracting für Kommunen, Wirtschaft, Wohnungsbau und Sozialeinrichtungen

Energie Impuls OWL. Energieeffizienz-Netzwerke

Zertifizierung von Energiemanagementsystemen als Grundlage für Steuerentlastungen 2014

Energieeffizienz in Unternehmen und Wettbewerbsvorteil nutzen mit Energiemanagement nach ISO 50001

Gesetz über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G) Energieaudits für Kommunale Unternehmen

Änderung im Strom- und Energiesteuergesetz Verordnung über Systeme zur Verbesserung der Energieeffizienz

Neue Pflichten, neue Chancen: Energieaudit und -management.

Energieaudit DIN Anforderungen und gesetzliche Rahmenbedingungen

Das neue Energiedienstleistungsgesetz Eine kurze Übersicht zu den Unternehmenspflichten und Fristen

Merkblatt für Energieaudits nach den gesetzlichen Bestimmungen der 8 ff. EDL-G

III.2.3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Ich versichere die Richtigkeit meiner Angaben und die Gültigkeit der beigefügten Unterlagen.

Veranstaltung der IHK Darmstadt sowie des Kreis Groß-Gerau. 21. April 2015

Am 22. April 2015 sind die Änderungen des EDL-G in Kraft getreten.

Brandschutzbeauftragter (TÜV )

Systeme zur Verbesserung der Energieeffizienz als Grundlage für Steuerentlastungen

1449/1 Nachweis über ein Energiemanagement, Umweltmanagement oder alternatives System zur Verbesserung der Energieeffizienz (2013) Ansprechpartner/in:

Förderung von Energie mana gementsystemen

Trinkwasserhygiene. Gefährdungsanalyse nach 16. Trinkwasserverordnung (TrinkwV) Jürgen Burg Landratsamt Ortenaukreis Trinkwasserüberwachung

Beschluss zur Novelle des Energiedienstleistungsgesetzes (EDL-G) Essen, 15. Juni 2015

Merkblatt für Energieaudits. nach den gesetzlichen Bestimmungen der 8 ff. EDL-G

Änderung des Energiedienstleistungsgesetzes Sind Energieaudits jetzt Pflicht? Was sagt der Entwurf des EDL-G?

Ökosteuerspitzenausgleich ab Energieaudit gemäß DIN EN oder. Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001?

LGA Bautechnik GmbH KompetenzZentrum Metall

mit unserem Energie-Newsletter (E-Letter) informieren wir Sie regelmäßig über die aktuellsten Themen und Entwicklungen am Energiemarkt.

Energiemanagement nach DIN EN ISO September 2015

Wie komme ich zum Energieaudit / Energiemanagement?

Transkript:

Ausgestaltung und administrative Umsetzung des EDL-G aus Sicht des BAFA Energieallianz Brandenburg: Pflicht zum Energieaudit 16.07.2015

Vrgaben der Energieeffizienzrichtlinie 2012/27/EU Systematik Artikel 8 Abs. 1-3: Pflicht der MS zur Förderung der Verfügbarkeit vn Energieaudits MS entwickeln Prgramme, die KMU dazu ermutigen, sich Energieaudits zu unterziehen [ ] Abs. 4-7: Pflicht zur Durchführung vn Energieaudits in Nicht-KMU: bis zum 5.12.2015 und mind. alle vier Jahre nach dem vrangegangenen Energieaudit Durchführung/Überwachung durch unabhängige Behörden ggf. Freistellung bei zertifiziertem EnMS der UMS 2

Umsetzung vn Art. 8 EED im Energiedienstleistungsgesetz Umsetzung in 8 ff. Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) Unternehmen, die keine KMU i.s.d. KOM-Empfehlung 2003/361/EG (vgl. 1 Nr. 4 EDL-G) sind Pflicht alle vier Jahre Energieaudit durchzuführen Erstes Energieaudit zwischen 04.12.2012 und 05.12.2015 Entschließung BT v. 06.02.2015 zu Anwendungshilfen BAFA: Vielzahl gleichartige Standrte Anfertigung Lebenszyklus-Kstenanalyse 3

Verpflichtete Unternehmen nach EDL-G 8 EDL-G: Unternehmen, die keine KMU i.s.d. KOM-Empfehlung 2003/361/EG (vgl. 1 Nr. 4 EDL-G) sind Unternehmen = jede Einheit, unabhängig vn ihrer Rechtsfrm, die eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübt Abgrenzung der wirtschaftlichen vn der hheitlichen Tätigkeit Umkehrung der KMU Definitin mehr als 250 Persnen beschäftigt der Jahresumsatz > 50 Mi. EUR und Jahresbilanzsumme > 43 Mi. EUR Zurechnung Kennzahlen vn Partner- /verbundenen Unternehmen Beteiligung der öffentlichen Hand > 25 % 4

Alternativen zur Durchführung eines Energieaudits Energiemanagementsystem gemäß DIN EN ISO 50001 Umweltmanagementsystem gemäß EMAS gültiges Zertifikat gem. ISO 50001 durch akkreditierte Zertifizierungsstelle gültiger Eintragungs- der Verlängerungsbescheid der zuständigen EMAS-Registrierungsstelle Mischsysteme sind bei Nachweisführung zugelassen Bei Neueinführung muss Zertifizierung bis Ende 2016 erflgen 5

Anfrderungen an Energieaudits 8 a Abs. 1 EDL-G Anfrderungen entsprechen DIN 16247-1 plus Anhang VI EED Benennung eines Verantwrtlichen bzw. Ansprechpartners Kriterien Anhang VI EED: Basis aktuelle, gemessene, belegbare Betriebsdaten Prüfung des Energieverbrauchsprfils nach Möglichkeit Lebenszyklus-Kstenanalyse verhältnismäßig und repräsentativ Möglichkeit der histrischen Analyse 6

Bestimmung des gesamten Energieverbrauchs Vrausgesetzte Verhältnismäßigkeit und Repräsentativität dann, wenn mindestens 90 % des gesamten Energieverbrauchs vm Energieaudit erfasst werden Zunächst Bestimmung des gesamten Energieverbrauchs ntwendig: Eingesetzte Endenergie im maßgeblichen Zeitraum im gesamten Unternehmen alle Energieträger (Strm, Brenn- und Kraftstffe, Fern/Nahwärme, etc.) alle Unternehmensteile, Standrte, Anlagen, Przesse und Transprt des Unternehmens in Deutschland weitergehende Regelungen im Merkblatt des BAFA (Mieter-Vermieter, Besnderheiten beim Transprt, Bezugszeitraum, etc.) 7

Energieaudits nach DIN EN 16247-1 Ein Energieaudit ist eine systematische Inspektin und Analyse des Energieeinsatzes und des Energieverbrauchs mit wirtschaftlich fundierten Verbesserungsvrschlägen zur Energieeffizienz Einleitender Kntakt Analyse Bericht Aufbau und Ablauf: systematische Erfassung des Energieeinsatzes und Verbrauchs Analyse vn Einsparptentialen mit Hilfe vn Vergleichsbetrachtungen Bewertung vn Maßnahmen mit Wirtschaftlichkeitsberechnungen Zusammenfassung der Ergebnisse in einem Energiebericht Auftaktbesprechung Datenerfassung Außeneinsatz Abschlussbesprechung 8

Anfrderungen an Energieaudits Verhältnismäßig dann, wenn in angemieteten Standrten eigentums- und betreiberrechtliche Möglichkeiten zur Umsetzung vn Energieeffizienzmaßnahmen Berücksichtigung finden ein vrhandener, bedarfsbezgener Energieausweis für die vm Energieausweis abgedeckten Bereiche berücksichtigt wird Amrtisatinszeiten in bestimmten Fällen gleichrangig der Lebenszyklusksten-Analyse sind Multisite-Verfahren bei Unternehmen mit Vielzahl an ähnlichen Standrten zulässig sind Energieaudits mehrerer Partner- der verbundener Unternehmen (unter Berücksichtigung der 90 %-Regel) an einem gemeinsamen Standrt zugelassen sind bei Wiederhlungsaudits Gruppenaudits mehrerer verbundener Unternehmen (unter Berücksichtigung der 90 %-Regel) zugelassen sind 9

Multi-Site Verfahren 10

Anfrderungen an die Energieauditren 8 b EDL-G Fachkunde: Eine einschlägige Ausbildung (Niveau 6 des Deutschen Qualifikatinsrahmens), nachgewiesen durch den Abschluss eines Hchschul- der Fachhchschulstudiums in einer einschlägigen Fachrichtung der Eine berufliche Qualifikatin zum staatlich geprüften Techniker der zur staatlich geprüften Technikerin in einer einschlägigen Fachrichtung der einen Meisterabschluss der gleichwertigen Weiterbildungsabschluss Praktische Erfahrung: Eine mindestens dreijährige hauptberufliche Tätigkeit, bei der praxisbezgene Kenntnisse über die betriebliche Energieberatung erwrben wurden. 11

Anfrderungen an die Energieauditren Das Energieaudit ist in unabhängiger Weise durchzuführen. Unabhängigkeit knüpft nicht an den Energieauditr, sndern an die Durchführung des Audits Unternehmensinterne Mitarbeiter können das Audit durchführen, sfern sie nicht unmittelbar an der Tätigkeit beteiligt sind, welche einem Audit unterzgen wird 12

Energieauditrenliste BAFA überprüft alle Auditren hinsichtlich der Einhaltung der Anfrderungen (persnenbezgenes elektrnisches Registrierungsverfahren) Nachweis durch entsprechende Unterlagen (Zeugnisse, Nachweis des Arbeitgebers etc.) Freiwillige öffentliche Listung registrierter Auditren auf eigenständig geführter Liste des BAFA Alternativ: Nachweis im Rahmen der Stichprbenkntrlle der Energieaudits 13

Energieauditrenliste https://elan1.bafa.bund.de/bafa-prtal/audit-suche/ 14

Kntrlle und Nachweis der Durchführung vn Energieaudits 8 c EDL-G Stichprbenhafte Überprüfung der Energieaudits, keine praktive Registrierungs- der Meldepflicht der betrffenen Unternehmen Fachkundige Energieauditren bestätigen krrekte Durchführung des Energieaudits Keine regelmäßige inhaltliche Kntrlle der Auditergebnisse (Berichte), aber BAFA kann im Rahmen der Stichprbenprüfung auch die Vrlage der angefertigten Energieauditunterlagen verlangen zur vereinfachten Nachweisführung Bereitstellung eines Frmulars auf der Seite des BAFA (Angaben zum Unternehmen, zum Ansprechpartner im Unternehmen, zum Energieauditr, zur Anzahl der Standrte und zum przentualen Anteil der eingeführten Systeme am gesamten Energieverbrauch) 15

Kntrlle und Nachweis der Durchführung vn Energieaudits Nachweis bei Freistellung 8 c Abs. 6 EDL-G: Gültiges Zertifikat nach DIN EN ISO 50001 der gültiger Eintragungs- der Verlängerungsbescheid der EMAS Registrierungsstelle Einführungsphase 50001 der EMAS Erklärung der Geschäftsführung bzgl. Selbstverpflichtung bzw. Beauftragung eines Zertifizierers Bis 05.12.2015 Umsetzung bestimmter Maßnahmen Nach Ziff. 4.4.3 lit. a DIN EN ISO 50.001 (energetische Bewertung) Erfassung und Analyse der eingesetzten Energieträger für EMAS Bis 31.12.2016 Zertifizierung abschließen und Zertifikat bis Ende März 2017 BAFA nachreichen 16

Ordnungswidrigkeit / Bußgeld 12 EDL-G Ordnungswidrig handelt, wer vrsätzlich der fahrlässig nicht rdnungsgemäß Energieaudit durchführt nicht Auffrderung des BAFA zum Nachweis nachkmmt gegenüber BAFA unrichtige Angaben macht; auch in Bezug auf die Einführung eines Energiemanagementsystems der EMAS Rechtsflge: Geldbuße bis zu 50.000 Eur möglich kann -Vrschrift, d.h. Ausübung pflichtgemäßen Ermessens durch BAFA (u.a. Berücksichtigung der kurzen Frist) 17

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Energieaudits@bafa.bund.de Tel: +49(6196)908-1240 www.bafa.de