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Transkript:

Accessibility plans die Herangehensweise in Luxemburg Silvio Sagramola Info-Handicap (L) Erfurt, 28.06.2011

Überblick Gründung von Info-Handicap und erste allgemeine Bestandsaufnahme Screening und Lösungsansätze Rechtlicher Rahmen für Barrierefreiheit Theorie und Praxis Nachhaltigkeit der Massnahmen

Gründung von Info-Handicap www.info-handicap.lu 1989 beauftragt die luxemburgische Regierung das Familienministerium mit der Einrichtung einer nationalen Informationsstelle für Menschen mit Behinderungen. 1993 wird «Info-Handicap» von 16 Organisationen von/für Menschen mit Behinderung gegründet und beginnt mit der Bestandsaufnahme aller verfügbaren Informationen

Leitfaden für Menschen mit Behinderung 1995: Die gesammelten Informationen werden in einem «Leitfaden für Menschen mit Behinderung» gesammelt und veröffentlicht Eine erste Analyse ergibt drei Bereiche, die gar nicht oder nur ansatzweise den realen Bedürfnissen gerecht werden: ambulante Betreuung, juristische Beratung, Barrierefreiheit

Lösungsansätze 1996 erste Schritte zur Einführung einer Pflegeversicherung in Luxemburg (ab 01/1999) 1997 wird im Rahmen von Info-Handicap eine juristische Beratungsstelle eingerichtet 1999 beauftragt das Familienministerium Info- Handicap mit der Ausarbeitung von nationalen Zugänglichkeitsnormen 2001 wird das Gesetz über die Barrierefreiheit im öffentlichen Raum gestimmt

Barrierefreiheit in Luxemburg Vor 2001 gibt es nur einzelne Ansätze zur Regelung der Barrierefreiheit im öffentlichen Bereich wie z.b. Schulgebäuden Im privaten Bereich gibt es keine Vorschriften Aufgrund fehlender Bestimmungen ist die Information über barrierefreie Angebote mangelhaft und unzuverlässig

Vom Europäischen zum Luxemburgischen Konzept Austausch und Zusammenarbeit auf europäischer Ebene 1997 Nationale Aktion: Unterzeichnung der «Charta von Barcelona» (73/118) 1998 übernimmt Info-Handicap die Koordination des europäischen Netzwerks «European Concept for Accessibility» (www.eca.lu) 1999 stellt Info-Handicap im Auftrag des Familienministeriums eine Arbeitsgruppe zur Ausarbeitung nationaler Zugänglichkeitsnormen zusammen

Der gesetzliche Rahmen Die Gesetzgebung von 2001 bezieht sich ausschliesslich auf den öffentlichen Raum (Staat und Kommunen, Einrichtungen die mit öffentlichen Mitteln (ko)finanziert werden) Sie bezieht sich nur auf die Bereiche für Besucher Das Gesetz sieht weder Sanktionen bei Nichtbeachtung, noch begleitende Massnahmen (z.b. Fortbildung) vor Die Konformitätskontrolle obliegt dem Amt für die Sicherheit im öffentlichen Dienst

Elemente des «nationalen Konzepts» Technische Beratung durch die MEGA-Gruppe = Multidisziplinäre Experten-Gruppe für Zugänglichkeit (Accessibility) Labeling und Sensibilisierung durch Info-Handicap basierend auf dem «EureWelcome» Konzept (www.eurewelcome.org) Information / Fortbildung durch Info-Handicap in Zusammenarbeit mit verschiedenen Organisationen von/für Menschen mit Behinderung Zentrales Webportal www.welcome.lu

1. Erkenntnis Die erfolgreiche Umsetzung von Barrierefreiheit erfolgt aus der systematischen Verknüpfung isolierter Initiativen und ihrer Anpassung an gegebene Situationen im Sinne der Nachhaltigkeit. Ohne zentrale Monitoringstelle ist das nicht möglich!

2. Erkenntnis Der Weg von lokalen, über regionale zu nationalen Initiativen führt schneller zum Erfolg, als das «Top-Down-Prinzip», da die Resultate schneller sichtbar/greifbar sind

Erste Bestandsaufnahme 2004

Improved accessibility School buildings 19 Cultural infrastructure 18 City Hall 16 Churches 9 Sidewalks 8 Sports infrastructure 6 Public transport (bus) 5 Tourist infrastructure 4 Parking spaces 4 Public Toilets 4 Attention to visual impairments 3 Camping sanitary 2 Post Office 1 Railway station 1 Financial advantages 1 Info documents 1 Info meetings for improving accessibility Access bancomat 1 1

Global denken, lokal handeln 2006 Koordination des EU-Projekts «Build for All» über das Vergaberecht Sensibilisierung der nationalen Autoritäten, bei der Vergabe auf Barrierefreiheit zu bestehen Mobilisierung der Kommunen die Barrierefreiheit systematisch bei Ausschreibungen zu verankern

Sensibilisierung der Kommunen Meetings mit kommunalen Kommissionen (Chancengleichheit, Senioren, Barrierefreiheit, etc ) Wettbewerb «eine Gemeinde für alle» ECA (European Concept for Accessibility) für Verwaltungen Konzept der «Flagge der Stadt für alle»

ECA für Verwaltungen: 7 Erfolgsfaktoren Politischer Wille Kommunaler Koordinator Vernetzung Bestandsaufnahme der Ressourcen Aktionsplan Knowledge management Marketing

Access City Award 2011 http://ec.europa.eu/social/main.jsp?langid=de&catid=918&intpageid=1159 Mitglieder der Jury: - Vertreter der Betroffenen - Vertreter von Behörden - Experten für Zugänglichkeit

Flagge der Stadt für Alle 2% des jährlichen kommunalen Investitionsbudgets für Zugänglichkeit Kontrolle der geleisteten Anstrengungen durch Fachleute Zusammenarbeit mit lokalen Organisationen

Schlussfolgerung Barrierefreiheit ist nicht statisch, deshalb benötigt sie ein «zentrales dynamisches Monitoring» Barrierefreiheit resultiert aus der Summe vieler kleiner Einzelschritte, die nachhaltig kombiniert werden müssen Barrierefreiheit ist ein permanenter Appell an die professionnelle Kreativität

«we are not a problem; we are a challenge» Danke