Direktversicherung, Pensionsfonds, Pensionskasse, Pensionszusage und Unterstützungskasse

Ähnliche Dokumente
Vergleich Durchführungswege Direktversicherung, Pensionsfonds, Pensionskasse, Pensionszusage und Unterstützungskasse

Vergleich Durchführungswege Direktversicherung, Pensionsfonds, Pensionskasse, Pensionszusage und Unterstützungskasse

Durchführungswege im Detailüberblick Seite 1

NÜRNBERGER überbetriebliche Versorgungskasse e. V.

NÜRNBERGER überbetriebliche Versorgungskasse e.v.

Kurzbeschreibung zur Direktversicherung

Betriebliche Altersversorgung

NÜRNBERGER Direktversicherung

NÜRNBERGER Direktversicherung

NÜRNBERGER Pensionskasse

Komplett-Set Betriebliche Altersvorsorge

Referentin. Christiane Droste-Klempp Magister Volkswirtschaftslehre/Germanistik/Geschichte

LVM-Unterstützungskasse. Betriebliche Altersversorgung auf sicherem Kurs

Gothaer Lösungen für die staatlich geförderte Altersversorgung

NÜRNBERGER überbetriebliche Versorgungskasse e. V.

Vertriebsinformation. Für jede Versorgung der richtige Weg. Die Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung im Vergleich

Arbeitgeberfinanzierte Unterstützungskasse. Vorteile Ablauf und rechtliche Behandlung

Kurzbeschreibung zur Pensionskasse

Ein Unternehmen der R+V Versicherungsgruppe. Den richtigen Weg wählen. Betriebliche Altersversorgung mit der Condor

Barmenia Lebensversicherung a. G. Betriebliche Altersversorgung mit der Barmenia. Altersversorgung (bav) Clevere Ideen für die Altersvorsorge

Das Einmaleins der bav-praxis

Zukunftssicherung durch betriebliche Altersvorsorge

Betriebliche Altersversorgung

Ein Unternehmen der R+V Versicherungsgruppe Nehmen Sie Ihre Zukunft in Ihre eigenen Hände

3. Betriebliche Altersversorgung

Referent. Christiane Droste-Klempp Magister Volkswirtschaftslehre/Germanistik/Geschichte

Betriebliche Altersvorsorge: Umsetzungsstrategie im Unternehmen

Mut? »Zusammen mit dem Chef tief Luft holen.« Helvetia bav-kombi Mehr Volumen für Ihre betriebliche Altersversorgung. Ihre Schweizer Versicherung.

Betriebliche Altersversorgung

Betriebsrentenstärkungsgesetz*: Änderungen im Steuer- und Sozialversicherungsrecht

Flexible Todesfall-Leistung zum Rentenbeginn

Altersvorsorge - Kompendium

Gesetz zur Neuordnung der einkommensteuerrechtlichen Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen (Alterseinkünftegesetz - AltEinkG)

Betriebliche Altersversorgung mit der Württembergischen.

Gothaer Unterstützungskasse für mittelständische Unternehmen e.v. Informationen für Arbeitgeber

Pensionsplan aus Gehaltsumwandlung

2 Gestaltungsmöglichkeiten von Versorgungszusagen

Vergleich der fünf Durchführungswege im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung

Kurzbeschreibung zur Pensionskasse

Das Presse-OL-Konzept

FAQ des Webinars "bav kompakt: Alles Wichtige für Arbeitgeber"

Vorgestellt von Hans-Dieter Stubben. Selbständigen e.v.

in der Anwartschaftsphase sind Beiträge aus Einmal-, abgekürzter sowie laufender Beitragszahlung

Merkblatt Direktversicherung durch Entgeltumwandlung (nach 3 Nr. 63 EStG)

MUSTER. Versorgungsordnung über betriebliche Altersversorgung. der. (im Nachfolgenden Arbeitgeber genannt)

Herzlich Willkommen zum Architektenforum Erfurt, 14. April 2011

Die Concordia Versicherungen präsentieren

Das Presse-OL-Konzept

Entgelt LSt SV. Beiträge des Arbeitgebers zu einer Rückdeckungsversicherung frei frei

Alterseinkünfte und Rentenbezugsmitteilungen

Alterseinkünftegesetz

1. Für welche Arbeitgeber und Arbeitnehmerinnen gilt der Tarifvertrag zur betrieblichen Altersversorgung?

Stufenmodell für Herrn Mustermann

Durchführungsweg. U - Kasse Direktversicherung Direktzusage mit Rückdeckung über Genossenschaftsanteile der Autark Mittelstandsförderung eg

NÜRNBERGER Pensionszusage

Wollen Sie noch mehr wissen? Möchten Sie ein individuelles Angebot? Nehmen Sie doch einfach Kontakt zu uns auf. Wir freuen uns auf Sie!

Was passt zu Wem? 1) Staatliche Förderung oder Private Vorsorge? 2) Die Wahl der richtigen Anlagestrategie? überreicht durch:

Fragen und Antworten zur ALTE LEIPZIGER Pensionskasse

Betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung

II. Versorgungsverhältnis

3-Säulen-Theorie. 3-Schichten-Modell. private Vorsorge. Alters- Einkünfte. staatl. Unterteilung für die steuerliche Betrachtung.

Das Presse-OL-Konzept

Stuttgarter Rückdeckungsversicherung.

Flexibilität, Sicherheit, Wachstum. Hier ist alles für Sie drin. Direktversicherung Informationen für den Arbeitgeber

VORSORGE. WACHSEN LASSEN.

Genießen Sie Ihren Ruhestand in vollen Zügen: Die Gothaer BasisVorsorge.

Das Betriebsrentenstärkungsgesetz. L-FK-FVB Juni 2017

Ihre Chance auf mehr Ertrag!

Zur internen Verwendung. Fachinformation Berufsunfähigkeitsversicherung FAQ. Stand: Januar BA824_ txts Seite 1 von 5

Betriebliche Altersversorgung Unterstützungskasse. Wenn es auf die beste Lösung für das Unternehmen ankommt. HDI hilft.

DRUM PRÜFE, WER SICH EWIG BINDET... STAATLICH GEFÖRDERTE ALTERSVORSORGE

Flexibilität, Sicherheit, Wachstum. Hier ist alles für Sie drin. Direktversicherung Informationen für den Arbeitgeber

Betriebsrentenstärkungsgesetz. Steuerliche Förderung versicherungsförmiger Durchführungswege

NÜRNBERGER Konzept-Renten

Der neue GoFlex. Leben Vertriebsunterstützung

Ihre Versorgungsverpflichtungen sind in besten Händen. Deutscher Pensionsfonds AG

Allgemeine Steuerregelungen für Versicherungen bei Pensionskassen, die auf einer nach 2004 erteilten Versorgungszusage beruhen

Betriebsrentenstärkungsgesetz Ihre Fragen, unsere Antworten (Stand 11/2017)

Informationsveranstaltung Neuerungen in der Zusatzversorgung durch Jahressteuergesetz 2007 und Zusatzbeitrag

Querverweislisten zum geänderten Betriebsrenten-Gesetz (Arbeitshilfen)

NÜRNBERGER BonusVorsorge flex

NÜRNBERGER Betriebsrenten Sicher mit System. NÜRNBERGER Direktversicherung

2.4. Grenzenlose Versorgung ohne Bilanzausweis Die Unterstützungskasse

Steuerliche Behandlung von Versicherungen Personenversicherungen

Betriebliche Altersversorgung

Ihre Vorteile aus der Direktversicherung

Ihre Vorteile aus der Direktversicherung

Arbeitgeberberatung (bav) Informationserfassung. WWK Lebensversicherung a. G. Tel. (089) München wwk.de

Informationen für den neuen Arbeitgeber: Fortführung der Betrieblichen Altersversorgung

Kurzbeschreibung zur Direktversicherung. Inhalt. I. Arbeitgeberfinanzierte Direktversicherung

Betriebliche Altersvorsorge

Unterstützungskasse Information für Arbeitnehmer

DIREKTVERSICHERUNG ZUSÄTZLICHE STEUERFREIE ZAHLUNGEN IM RAHMEN DES 3 NR. 63 ESTG NEUE MÖGLICHKEITEN DURCH DAS BRSG

Durchführungswege der bav

Anforderung eines Gruppenversicherungsvertrages

Die Altersversorgung wird zum einen durch eine umlagefinanzierte Pensionskasse und zum anderen durch eine kapitalgedeckte Pensionskasse aufgebaut.

Betriebliche Altersversorgung nach 3.63 EStG

VORSORGE. WACHSEN LASSEN.

Transkript:

Zur internen Verwendung Fachinformation Vergleich Durchführungswege,,, zusage und Stand: Januar 2018 BA823_201712 txts Seite 1 von 5

Inhalt Rechtsform des Anbieters 3 Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) 3 PSV-Beitrag/ Schutz ( 7 15 BetrAVG) 3 Anwartschaftsphase 3 Bemessungsgrundlage während der Anwartschaft 3 Rentenphase 3 Bemessungsgrundlage während der Rentenphase 3 Zahlweise 3 Rechtsanspruch 3 Beitrag/ Zuwendung (Steuer) 4 Beitrag/ Zuwendung (Sozialversicherung) 4 Maximale sozialversicherungsfreie Beträge 4 Leistungsarten 4 Leistungsphase (Steuer) 4 Leistungsphase (Sozialversicherung) 5 Anlageformen 5 Besonderheiten 5 Übertragungen 5 BA823_201712 txts NÜRNBERGER Versicherung Zur internen Verwendung Seite 2 von 5

zusage Rechtsform des Anbieters Versicherer: Aktiengesellschaft (AG), Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG) Aktiengesellschaft (AG), verein auf Gegenseitigkeit (PVaG) VVaG, auch AG (häufig kleinere Betriebs-, Verbands- oder Vereinspensionsn). Zumeist: firmeneigene n Die zusage (auch: Direktzusage) ist ein Versprechen des Arbeitgebers an seinen Arbeitnehmer Stiftung, GmbH, zumeist: eingetragene Vereine (e. V.) Unterscheidung nach Einzel-, Konzern- und Gruppenunterstützungsn Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Ja Nein Rückdeckungsversicherer: Ja PSV-Beitrag/ Schutz ( 7 15 BetrAVG) Anwartschafts phase Bemessungsgrundlage während der Anwartschaft Nein (1. beliehene DV: Ja 2. gesetzlich unverfall bare DV mit widerruflichen Bezugsrecht: Ja) 1. beliehener Anteil 2. gesamter Vertrags wert Ja Nein Ja Ja 20 % vom Teilwert - Teilwert Rente: 5-fache Jahresrente zzgl. Rente aus vorhandenen Überschüssen Kapital: halbe Versicherungssumme zzgl. Überschüsse BU: 1,2-fache Jahresrente Risiko-LV: 12 % der Versicherungssumme Rentenphase Nein Ja Nein Kapitalzahlung: Nein Rente: Ja Bemessungsgrundlage während der Rentenphase Kapitalzahlung: Nein Rente: Ja - 20 % vom Teilwert - Teilwert Jahresrente multipliziert mit Faktor aus Vervielfältigertabelle. Anlage zum 4 d EStG. Zahlweise Rechtsanspruch Flexibel (laufend, schwankend, einmalig, abgekürzt) Bei und : Dynamik möglich; fester Prozentsatz zwischen 3 und 20 % (bei selbständigen BU-Versicherungen max. 10 %) bis max. 8 % der BBG. Nach Erreichen der BBG weitere Dynamik gemäß Erhöhung der BBG oder ab Beginn BBG-Dynamik, wenn der Höchstbeitrag beantragt wurde. Erhöhungen erfolgen immer zum Beginn des Versicherungsjahres, nicht zum Kalenderjahr. Rechtsanspruch gegen Versorgungsträger. Rückdeckungsversiche rung: flexibel (laufend, schwankend, einmalig, abgekürzt) Rechtsanspruch gegen Arbeitgeber. Gleichbleibende oder steigende Beiträge; für Leistungsempfänger (Rentner) auch Einmalzuwendungen. Kein Rechtsanspruch, aber 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG. BA823_201712 txts NÜRNBERGER Versicherung Zur internen Verwendung Seite 3 von 5

Beitrag/ Zuwendung (Steuer) Beitrag/ Zuwendung (Sozialversicherung) Maximale sozialversicherungsfreie Beträge 1. Steuerfrei bis zur Höhe von 8 % der BBG (West), darüber hinaus steuerpflichtiger Arbeitslohn ( 3 Nr. 63 EStG). 2. Individuelle Lohnversteuerung mit der Möglichkeit der Förderung nach 10 a EStG ( ZulagenRente ). 3. DV/PK: pauschale Versteuerung ( 40 b EStG a. F.) weiterhin möglich für bestehende Zusagen; Beitrag max. 1.752 EUR bzw. 2.148 EUR jährlich pro Arbeitgeber. Bei Arbeitgeberwechsel: Antrag nach 52 EStG erforderlich. Beiträge des Arbeitgebers und Arbeitnehmers werden zusammengerechnet. Beiträge an DV, PF und PK werden zusammengerechnet. Arbeitgeberbeiträge gehen Arbeitnehmerbeiträgen vor. Arbeitgeberfinanziert Sozialabgabenbefreit bis 4 % der BBG (West) (DV, PF, PK und Arbeitnehmerbeiträge zusammengerechnet). Pauschal versteuerte Beiträge bis 1.752 bzw. 2.148 EUR p. a., unabhängig von der Zahlweise. Entgeltumwandlung 1. Maximale Befreiung in Höhe von 4 % der BBG (West) (DV, PF, PK und Arbeitgeberbeiträge zusammengerechnet). 2. Förderung nach 10 a EStG: Beiträge sozialabgabenpflichtig. 3. Pauschal versteuerte Beiträge bis 1.752 bzw. 2.148 EUR p. a., wenn aus Sonderzahlung umgewandelt. zusage Kein steuerpflichtiger Arbeitslohn, da kein Zufluss; also steuerfrei Arbeitgeberfinanziert Sozialabgabenbefreit in unbegrenzter Höhe Entgeltumwandlung Maximale Befreiung in Höhe von 4 % der BBG (PZ und UK zusammengerechnet). Entgeltumwandlung: Sozialabgabenfrei sind max. 8 % der BBG der Gesetzlichen Rentenversicherung (West) + 1.752 bzw. 2.148 EUR p. a. pauschal versteuerte Beiträge. Bis zu 4 % für zusagen und n (zusammengerechnet; Arbeitgeberbeiträge müssen nicht berücksichtigt werden) Und zusätzlich bis zu 4 % für en, und n (zusammengerechnet inkl. Arbeitgeberbeiträge) Zusätzlich sind pauschal versteuerte Beiträge (DV, PK) bis zu 1.752 bzw. 2.148 EUR p. a. beitragsfrei, wenn aus Sonderzahlungen umgewandelt. Sonstige Voraussetzungen (z. B. Gehalt unterhalb der jeweiligen BBG) müssen erfüllt sein. Leistungsarten Lebenslange Rentenzahlungen, alternativ Kapitalabfindung bis 100 % Leistungsphase (Steuer) 1. Steuerpflichtig (Kapital und Rente) in voller Höhe; sonstige Einkünfte nach 22 Nr. 5 EStG, Freibetrag: Altersentlastungsbetrag. 2. Steuerfrei (Kapital), wenn Beiträge pauschal versteuert wurden. Mindestlaufzeit 12 Jahre, Beitragszahlung mindestens 5 Jahre, mindestens 60 % der Beitragssumme als Todesfallsumme (Zusage vor 1. Januar 2005). Steuerpflichtig (Rente): Ertragsanteil 3. Wird eine vor dem 1. Januar 2005 erteilte DV erhöht und die Beiträge pauschal versteuert: Versteuerung der Erträge (Kapital); Rente: Ertragsanteil Kapital- und Rentenzahlungen Steuerpflichtig (Kapital und Rente) in voller Höhe; Lohnsteuerabzug nach 19 EStG, Freibeträge: Arbeitnehmerpauschbetrag, Vorsorgeaufwendungen, Versorgungsfreibetrag. Reduzierte Besteuerung der Kapitalzahlung nach 34 EStG (fiktive Fünftelung) möglich. BA823_201712 txts NÜRNBERGER Versicherung Zur internen Verwendung Seite 4 von 5

zusage Leistungsphase (Sozialversicherung) Renten- und Kapitalzahlungen sind sozialabgabenpflichtig. Fällig wird der Arbeitnehmer - und Arbeitgeberanteil der GKV und GPV, soweit gesetzlich pflicht-/freiwillig versichert. Bei Kapitalzahlungen wird der Beitrag auf 1/120 des Kapitals berechnet und max. 10 Jahre (120 Monate) lang monatlich erhoben. Näheres dazu finde Sie im BA860. Leistungen aus privat fortgeführten nversicherungen müssen verbeitragt werden. Leistungen aus privat fortgeführten en sind hingegen beitragsfrei (BSG-Rechtsprechung). Anlageformen Konventionelle sowie BU-Zusatzversicherungen (z. B. BU), auch gebundene und selbstständige Berufsunfähigkeits- Versicherungen. Hinterbliebenenversorgung (Rente). Besonderheiten Übertragungen Z. B. Konzepttarife, InvestGarant, VorteilsRente, SBU und DAX -Rente Einmalbeiträge und Zuzahlungen. Möglichkeit der Vervielfältigung. Wird der Geschäftsbetrieb eingestellt (Liquidation) können Anwartschaften bzw. laufende Leistungen auf die NÜRNBERGER Lebensversicherung AG übertragen werden. Die Übertragung ist steuer- und sozialversicherungsfrei. Versteuerung und Verbeitragung der Leistungen laut ursprünglichem Durchführungsweg. Beiträge an einen nach 3 Nr. 66 EStG (Übertragung von Direkt- und n zusagen) sind steuerund sozialabgabenfrei. Hier braucht nicht unterschieden zu werden, ob es sich um arbeitgeberfinanzierte Leistungen oder um Entgeltumwandlung handelt ( 1 Abs. 1 Nr. 10 SvEV). Fondsgebundene Rentenversicherung Doppel-Invest NPK: keine Beiträge nach 10a EStG oder 40b a. F. EStG Zuzahlungen Konventionelle Lebens- oder als Rückdeckungsversicherungen sowie Zusatzversicherungen und selbstständige Berufsunfähigkeits- Versicherungen. Beispiele: siehe. Auch Anlagen in Investmentprodukte möglich. Bildung von Rückstellungen nach 6 a EStG (Passiva). Aktivierung der Rückdeckungsversicherung (Aktiva). Umwandlung von Tantiemen und Sonderzahlungen Konventionelle Lebens- oder als Rückdeckungsversicherungen. Zusatzversicherung: Beitragsfreiheit und monatliche Rente bei BU. Z. B. Konzepttarife, DAX -Rente Verwaltungsgebühren Anwartschaften und laufende Leistungen können auf die NÜRNBERGER überbetriebliche Versorgungs e. V. übertragen werden. Anwartschaften nur gegen laufenden Beitrag, laufende Leistungen nur gegen einmalige Zuwendung. Das Trägerunternehmen muss weiter bestehen; also keine Liquidationen. BA823_201712 txts NÜRNBERGER Versicherung Zur internen Verwendung Seite 5 von 5