Kolloquium Straßenmanagement

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Transkript:

Kolloquium Straßenmanagement M_EKLBEST, Übertragung des Prinzips der EKL in den RAL auf das Bestandsnetz TU LEHMANN+PARTNER Univ.-Prof. Dr.-Ing.habil. Günter Weise Dresden, 12.03. 2013

Kolloquium Straßenmanagement Gliederung: 1 Neue Richtlinien für die Straßenplanung 2 Richtlinien für die Anlage von Landstraßen RAL - Ausgabe 2012 3 Merkblatt für die Übertragung des Prinzips der Entwurfsklassen auf das Bestandsnetz M_EKLBEST - Entwurf 10/2009 13.03.2013 (c) 2005 TU Dresden 2

Sektorale Gliederung der Richtlinien für die Anlage von Straßen RAS (bis 2006) Querschnitt Netzgestaltung Linienführung Knotenpunkte Autobahnen / Stadtautobahnen / Landstraßen RAS N (1988) RAS L (1995) RAS Q (1996) RAS K 1 (1988) RA L K 2 (1976) AH RAL K 2 RAS K 2 B Stadtstraßen Empfehlungen für die Anlage von Hauptverkehrsstraßen (EAHV) Empfehlungen für die Anlage von Erschließungsstraßen (EAE) 3

Gründe für die Neuordnung des Kernregelwerkes eine stärkere Berücksichtigung der Verkehrssicherheit anstreben, die Trennung nach den Straßenarten Autobahnen, Landstraßen und Stadtstraßen einführen, die sektorale Trennung der Vorschriften nach Querschnitt, Linienführung und Knotenpunkten aufgeben, die neue Leitgröße (EKL), als Ersatz für die bisherigen Geschwindigkeitsvorgaben V e und V 85% einführen, 13.03.2013 (c) 2005 TU Dresden 4

Neugliederung der Entwurfsrichtlinien RIN 2008 Richtlinien für integrierte Netzgestaltung RIN Ausgabe 2008 5

RIN Verknüpfungsmatrix Kategoriengruppe Autobahnen Landstraßen anbaufreie Hauptverkehrsstraßen angebaute Hauptverkehrsstraßen Erschließungsstraßen Verbindungsfuntionsstufe AS LS VS HS ES kontinental 0 AS 0 - - - großräumig I AS I LS I - - überregional II AS II LS II VS II - regional III - LS III VS III HS III nahräumig IV - LS IV VS IV HS IV ES IV kleinräumig V - LS V - - ES V AS I Bezeichnung der Kategorie, vorkommend unproblematisch - nicht vorkommend oder nicht vertretbar problematisch 13.03.2013 (c) 2005 TU Dresden 6

Neugliederung der Entwurfsrichtlinien (2012) Richtlinien der FGSV Das R1 Kernpaket für die Straßenplanung RIN 2008 RASt 2006 RAA 2008 RAL 2012 (?) 7

Neugliederung der Entwurfsrichtlinien Landstraßen Landstraßen - Neue Landstraßen RAL - Bestehende Landstraßen M_EKLBEST AA Landstraßen Ltr.: Gert Hartkopf AK Neue Landstraßen Ltr.: Günter Weise AK Bestehende Landstraßen Ltr.: Dirk Griepenburg 8

Neugliederung der Entwurfsrichtlinien RAL 2012 Richtlinien für die Anlage von Landstraßen RAL Ausgabe 2012 9

Die Richtlinien für die Anlage von Landstraßen Die neuen Richtlinien für Landstraßen stehen für: - Standardisierte Straßentypen - Wieder erkennbare Straßentypen - die Einführung einer neuen Leitgröße - die Integration neuer Forschungsergebnisse 10

Die Richtlinien für die Anlage von Landstraßen Standardisierte Straßentypen Standardisierung durch wenige, möglichst einheitliche und deutlich voneinander unterscheidbare Straßentypen 11

Die Richtlinien für die Anlage von Landstraßen Wieder erkennbare Straßentypen Autofahrer sollen die Straßentypen an ihrem Gesicht (Erscheinungsbild) erkennen und danach im erwarteten Sinne handeln (z.b. durch die Wahl einer angemessenen Geschwindigkeit) 12

Die Entwurfsklasse als neue Leitgröße Neue Leitgröße im Regelwerk für den Straßenentwurf ist die Entwurfsklasse (EKL) Diese Festlegung gilt für neue und auch für vorhandene Landstraßen! 13

Straßenkategorien und Entwurfsklassen EKL LS I LS II LS III LS IV Funktion Fernstraße Überregional-Straße Regional-Straße Nahbereichs-Straße Straßenkategorie Entwurfsklasse EKL 1 EKL 2 EKL 3 EKL 4 13.03.2013 (c) 2005 TU Dresden 14

Entwurfsklassen und Gestaltungsmerkmale EKL 1 EKL 2 EKL 3 EKL 4 Planungsgeschwindigkeit Betriebsform Überholprinzip und Querschnitt Verkehrsführung in Knotenpunkten Anpassung der Linienführung 13.03.2013 (c) 2005 TU Dresden 15

Entwurfsklassen und Gestaltungsmerkmale Überholprinzip Planungsgeschwindigkeit Betriebsform Entwurfsklasse Verkehrsführung in Knoten EKL 1 EKL 2 EKL 3 ( ) EKL 4 ( ) prüfen 13.03.2013 (c) 2005 TU Dresden 16

Regelquerschnitt für Landstraßen der EKL 1 RQ 15,5 13.03.2013 (c) 2005 TU Dresden 17

Beispiel einer EKL 1-Straße mit kritischem Wechsel B 169 OU Drebkau Quelle: Ws. TU Dresden Quelle: TU Dresden 13.03.2013 (c) 2005 TU Dresden 18

Regelquerschnitt für Landstraßen der EKL 2 RQ 11,5 + 13.03.2013 (c) 2005 TU Dresden 19

Beispiel einer EKL 2-Straße (RQ 11,5+) 13.03.2013 (c) 2005 TU Dresden 20

AOSI Überholfahrstreifen/Überholverbote Randbedingungen: Beispiel einer EKL 2-Straße mit Ankündigung des nächsten Überholfahstreifens 13.03.2013 (c) 2005 TU Dresden 21

Regelquerschnitt für Landstraßen der EKL 3 RQ 11 13.03.2013 (c) 2005 TU Dresden 22

Beispiel einer EKL 3-Straße 23

Regelquerschnitt für Landstraßen der EKL 4 RQ 9 Neue Abmessungen! / 0,50 / 0,50 /5,00 13.03.2013 (c) 2005 TU Dresden 24

Beispiel einer EKL 4-Straße 25

Beispiel einer EKL 4-Straße in SN Quelle: TU Dresden Quelle: Ws. TU Dresden 13.03.2013 (c) 2005 TU Dresden 26

Neugliederung der Entwurfsrichtlinien Merkblatt für die Übertragung des Prinzips der Entwurfsklassen nach den RAL auf bestehende Straßen M_EKLBEST R 2 Ausgabe 201X 27

M_EKLBEST, Gliederung 1 Einführung 2 Prinzip der Entwurfsklassen nach den RAL 3 Strategie bei der Anpassung bestehender Straßen 4 Anforderungen an die Teilstrecken eines Netzabschnittes im Hinblick auf die Kennzeichnung als Straße einer Entwurfsklasse 5 Zuordnung der Teilstrecke eines Netzabschnittes zu einer Entwurfsklasse 6 Anpassung der Straßenquerschnitte 7 Anpassung der Linienführung 8 Anpassung von Knotenpunkten 9 Anpassung der Ausstattung 10 Gestaltung der angrenzenden Streckenabschnitte 13.03.2013 (c) 2005 TU Dresden 28

Umsetzung der Prinzipien der RAL auch im Bestand? Die RAL enthalten Grundsätze, Entwurfselemente und Ausstattungsmerkmale für den Neubau sowie den Um- und Ausbau von Landstraßen. (RAL 2012) Der Bau neuer Straßen umfasst nur geringe Anteile der Straßen im Netz. Eine erfolgreiche Umsetzung der EKL im Netz ist nur dann zu erwarten, wenn das Ziel der Standardisierung und Wiedererkennbarkeit auch auf die bestehenden Straßen übertragen werden kann. 13.03.2013 (c) 2005 TU Dresden 29

Umsetzung der Prinzipien der RAL auch im Bestand? Dafür ist eine Strategie erforderlich, die auch bei bestehenden Straßen im Rahmen der vorhandenen Finanzierungsmöglichkeiten, mit möglichst geringem planungsrechtlichen Aufwand und in einem überschaubaren Zeitrahmen das Prinzip der Entwurfsklassen vorgibt! 13.03.2013 (c) 2005 TU Dresden 30

Umsetzung der Prinzipien der RAL auch im Bestand? Die RAL gelten für alle Landstraßen der Kategorie LS I bis LS IV (RAL 2012), das heißt grundsätzlich für alle neuen und bestehenden Landstraßen Daher bedarf es keines eigenständigen Regelwerkes für die Übertragung auf die bestehenden Straßen! Es sind jedoch Regeln erforderlich, die die Anwendung der RAL bei Maßnahmen an bestehenden Straßen präzisieren 13.03.2013 (c) 2005 TU Dresden 31

Umsetzungsstrategie Bei Maßnahmen im bestehenden Straßennetz gilt grundsätzlich folgende Rangfolge : Umfassende Anwendung der RAL Anwendung des Merkblattes (M_EKLBEST) Verzicht auf die Übertragung des EKL-Prinzips 13.03.2013 (c) 2005 TU Dresden 32

Umsetzungsstrategie Das wahrnehmbare Gesicht des Straßentyps gemäß EKL wird in erster Linie durch die Fahrbahnmarkierung geprägt. Das gilt uneingeschränkt auch für die Kennzeichnung der bestehenden Landstraßen. Sie kann erfolgen: durch Umsetzungskonzepte im Rahmen von Erhaltungs- und Ausbaustrategien, im Rahmen von Erhaltungsmaßnahmen sowie durch reine Ummarkierungen, die in manchen Fällen wirtschaftlich vertretbar sind. 13.03.2013 (c) 2005 TU Dresden 33

Umsetzungsstrategie Planungsgegenstand ist in der Regel der Netzabschnitt als Bestandteil eines Streckenzuges. Zunächst müssen dessen Zuordnung zu einer Straßenkategorie (LS I bis IV) und die Entwurfsklasse erfolgen Wesentliche Voraussetzung hierfür ist eine Netzbetrachtung nach den RIN für eine Region bzw. ein Bundesland! 34

Netzabschnitte und Streckenzüge 13.03.2013 (c) 2005 TU Dresden 35

Intention des M_EKLBEST So nah wie möglich an den Regelungen der RAL Festlegung von Mindestvoraussetzungen für die Kennzeichnung einer Strecke Maßnahmenkatalog für die einzelnen Entwurfsklassen 36

Maßnahmen nach M_EKLBEST V-Maßnahmen (vorauszusetzende Maßnahmen) V-Maßnahmen müssen zur Kennzeichnung der EKL umgesetzt werden K-Maßnahmen (kennzeichnende Maßnahmen) K-Maßnahmen sind die Kennzeichnung durch die Fahrbahnmarkierung E-Maßnahmen (ergänzende Maßnahmen) E-Maßnahmen sind zur Kennzeichnung einer EKL nicht zwingend erforderlich 37

V-Maßnahmen am Beispiel der EKL 1-Straßen Die Ausweisung als Kraftfahrstraße ist keine zwingende Voraussetzung! 38

V-Maßnahmen am Beispiel der EKL 2-Straßen 39

E-Maßnahmen am Beispiel der EKL 1- und der EKL 2-Straßen 40

Entscheidungsbaum am Beispiel der EKL 1-Straßen 41

Anpassung der Querschnitte Strategie bei kleineren / größeren Breiten als den Regelmaßen der RAL: Abgestimmte Verschmälerung / Verbreiterung der Fahrstreifen, der Randstreifen und ggf. des Mittelstreifens in Abhängigkeit von der möglichen Fahrbahnbreite Die Veränderungsmaße werden für jede EKL getrennt festgelegt 42

Aufteilung der Fahrbahnbreite bei Abweichungen vom Regelquerschnitt am Beispiel des RQ 15,5 (im 3-streifiger Bereich) 43

Ausbildung der Übergangsbereiche Eine Anpassung an die angrenzenden Streckenabschnitte ist aus Gründen der Verkehrssicherheit unerlässlich. In den Übergangsbereichen soll dem Verkehrsteilnehmer die sich ändernde Querschnittsgestaltung rechtzeitig verdeutlicht werden. Vorgabe bekannter wiederkehrender Übergangssituationen 44

Ausbildung der Übergangsbereiche Beispiel für den Übergangsbereich einer dreistreifigen Straße der EKL 1 zu einer zweistreifigen Bestandsstrecke an einem planfreien Knotenpunkt 45

Fazit Unter Beachtung der Netzfunktion eines Straßenabschnittes soll bei allen Maßnahmen die langfristige Zielvorstellung nach RAL berücksichtigt werden. 46

Fazit Beim Um- uns Ausbau sind Zwischenzustände möglich Dabei ist zu entscheiden, ab wann dem Verkehrsteilnehmer die für den Endausbau vorgesehene Entwurfsklasse verdeutlicht ( markiert ) werden kann Hierfür dürfen Mindestanforderungen nicht unterschritten werden 47

Fazit Aus den Festlegungen und der Formulierung von Mindestanforderungen für die Kennzeichnung einer Entwurfsklasse ergibt sich keine Verpflichtung zur Anpassung des Straßennetzes an die Anforderungen gemäß RAL und M_EKLBEST!! 48

13.03.2013 (c) 2005 TU Dresden 49

Straßenkategorien, Verkehrsstärke und EKL Straßenkategorie LS I LS II LS III LS IV gesenkte EKL bei [Kfz/24h] < 12.000 < 8.000 erhöhte EKL bei [Kfz/24h] > 15.000 > 13.000 > 3.000 13.03.2013 (c) 2005 TU Dresden 50

Straßenkategorien, Verkehrsstärke und EKL LS I LS II LS III LS IV Normalfall EKL 1 EKL 2 EKL 3 EKL 4 Straßenkategorie sehr geringe hohe Verkehrsstärke EKL 12 EKL 13 EKL 23 EKL 34 13.03.2013 (c) 2005 TU Dresden 51

EKL 1 Straßen im Netz LS I-/EKL 1-Straße Skizze: Weber, bast 52

EKL 2 Straßen im Netz LS II-/EKL 2- Straße Skizze: Weber, bast 53

EKL 3 Straßen im Netz LS III- Straße Skizze: Weber, bast 54

EKL 4 Straßen im Netz Achtung! Neue Maße LS IV- Straße Skizze: Weber, bast 55

Beispiel: Verkehrstechnischer Mittelstreifen in NRW Beispiel einer EKL 1-Straße mit verkehrstechnischem Mittelstreifen B 169 OU Drebkau Quelle: Ws. TU Dresden Quelle: TU Dresden 13.03.2013 (c) 2005 TU Dresden 56