- Barrierefreiheit Abwägung der Nutzungsansprüche? Stadt Rheda-Wiedenbrück Fachbereich Tiefbau 1
1. 2. 3. 4. Einleitung Bauausführung Nutzung Alternativen 2
öffentliche Wege, Plätze und Straßen sowie öffentlich zugängliche Verkehrsanlagen und Beförderungsmittel im öffentlichen Personenverkehr sind nach Maßgabe der einschlägigen Rechtsvorschriften des Bundes barrierefrei zu gestalten. aus dem Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen, BGG 8 (2) 3
Umsetzung des Gesetzes durch das Land NordrheinWestfalen mithilfe eines Arbeitskreis mit dem Ziel, einen Leitfaden für die praktische Ausführung zu entwickeln 4
Im Rahmen einer Fördermaßnahme im Jahr 2009 sollte die Stadt RhedaWiedenbrück den neuen Leitfaden vom Landesbetrieb Straßenbau NRW erstmalig anwenden. 5
6
Ausführung: Zur Orientierung der Sehbehinderten wurden Aufmerksamkeits- und Richtungsfelder verwendet. Allerdings kamen auch Mittelsteine mit einer Ansicht von 6 cm sowie Sonderbordsteine mit sehr steilen Rampen (Höhe/Länge 6 auf 25 cm) zur Anwendung. 7
8
9
Nachteile: Mit der Anordnung der einzelnen Elemente waren selbst erfahrene Straßenbauer überfordert. Die Baukosten waren um ein vielfaches höher als bei der konventionellen Bauweise. 10
11
Nach der Freigabe des Radweges beschwerten sich die Fußgänger, aber vorwiegend Gehbehinderte und Radfahrer über die Art und Weise der Ausführung 12
Nutzung: Für Rollstuhlfahrer waren die Rampen zu steil, selbst die Nutzer der Rollatoren waren überfordert. Radfahrer erkannten die Führung im Querungsbereich zu spät. Scharfkantige Bordsteinführung. Zwar gute Lösung für Sehbehinderte, allerdings mit der Folge von Barrieren für die Gehbehinderten. 13
Aufgrund eines Rollstuhlfahrers, der im Rampenbereich im Herbst 2010 stürzte, wurde der Landesbetrieb angeschrieben. Im Antwortschreiben bestätigte der Landesbetrieb die Defizite und signalisierte eine Überarbeitung des Leitfaden 14
Der Arbeitskreis, der den Leitfaden 2009 erstellt hatte, wurde bei der Überarbeitung 2012 um Verbände der Körperbehinderten ergänzt. Wahrscheinlich war die 1. Auflage des Leitfadens zu sehr auf die Belange der Sehbehindertenverbände ausgerichtet. 15
16
17
Wegen der Förderrichtlinien war ein Umbau entsprechend der neuen Richtlinien nicht möglich. Im Frühjahr 2012 stürzte ein älterer Herr schwer. Daraufhin wurde das Ministerium durch den Bürgermeister angeschrieben und um Unterstützung gebeten. Im Sommer 2012 wurden die Querungshilfen förderunschädlich zurückgebaut. Wegen der Erfahrungen mit dem Leitfaden 2009 und in Abwägung der Interessen der Nutzer erfolgte die Gestaltung in ortsüblicher Bauweise. 18
19
Alternativen: Die Bauweise sollte sich an die überwiegende Art der Nutzung orientieren. Intelligente Lösung für die mobilitätseingeschränkten Nutzergruppen. Wegen der Haushaltssituation vieler Kommunen ist eine kostengünstige Lösung erforderlich. 20
Alternativen: Warum bauliche Lösungen statt Individuallösungen durch ggf. intelligente Blindenstöcke z. B. magnetische Kontaktschleifen im Pflaster, auf die ein Blindenstock reagieren kann oder Blindenstöcke mit Navigationssystem, die auf verkehrliche Situationen reagieren können oder ggf. auf vorhandene Lösungen zurückgreifen 21
22
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit 23