Brennpunkte Arbeitsrecht Irrtümer 10 (überraschende?) Erkenntnisse

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Transkript:

Folie 1

Brennpunkte Arbeitsrecht 2013 10 Irrtümer 10 (überraschende?) Erkenntnisse Folie 2

Dr. Uwe Schlegel Beruf: Rechtsanwalt und Dozent Kanzleisitz: Köln Tätig: Bundesweit Spezialisierungen: Arbeitsrecht Gesellschaftsrecht Folie 3

10 Irrtümer: Eine Übersicht 1. Arbeitnehmer gewinnen immer 2. Fragen kostet nichts 3. Wundermittel Befristung 4. Das kann ich alleine 5. Flexibilisierung der Arbeitszeit: Geht ganz einfach 6. Wer hier geht bestimme ich! 7. Der Azubi kann nichts und gilt nichts 8. Gute Arbeitnehmer denken unternehmerisch 9. Eine Tracht Prügel hat noch nie geschadet 10.Der Anwalt hilft Folie 4

Irrtum Nr. 1: Arbeitnehmer gewinnen immer Folie 5

Richtig ist: Arbeitsrecht = Arbeitnehmerschutzrecht! Arbeitsgerichte wenden Arbeitsrecht an Was wirklich hilft, ist die Arbeit am Sachverhalt, d. h. vorbeugen!! Folie 6

Irrtum Nr. 2: Fragen kostet nichts Folie 7

Nur so viel ist richtig: Der Arbeitgeber darf den Bewerber alles fragen, woran es - für den Arbeitgeber - ein (sachlich) begründetes und rechtlich anerkanntes Interesse gibt Fallbeispiele: - Vorbildung - Krankheit/(Schwer-)Behinderung - Schwangerschaft - Alter Folie 8

Achtung: AGG Diskriminierende Fragen kosten Geld! Tipp: einen geprüften Personalfragebogen verwenden Folie 9

Irrtum Nr. 3: Das befristete Arbeitsverhältnis als Wundermittel Folie 10

Das befristete Arbeitsverhältnis Eine Befristung ist auch ohne sachlichen Grund möglich, wenn: 1. nicht länger als 2 Jahre, 2. nicht mehr als 3 Verlängerungen* innerhalb der 2 Jahre vereinbart werden und 3. keine Vorbeschäftigung bestand * ACHTUNG: Neuabschluss Verlängerung Folie 11

Das ist (recht) neu BAG, Urt. v. 06.04.2011 - der Möglichkeit, ein Arbeitsverhältnis sachgrundlos bis zu 2 Jahre zu befristen, steht ein früheres Arbeitsverhältnis des Arbeitnehmers mit demselben Arbeitgeber nicht entgegen, wenn das Ende des vorangegangenen Arbeitsverhältnisses mehr als 3 Jahre zurückliegt(!) Folie 12

Wichtige Erkenntnisse Endet der Befristungszeitraum, gibt es keinen Kündigungsschutz Ist die Befristung unwirksam, ist das Arbeitsverhältnis unbefristet Befristete Arbeitsverhältnisse sind (für Arbeitnehmer) meist unattraktiv Folie 13

Irrtum Nr. 4: Das kann ich alleine! Folie 14

Vorsicht Falle! Kündigungsfristen für arbeitgeberseitige Kündigung orientiert sich an 622 BGB Der Fall: Der Arbeitgeber verkürzt die Kündigungsfrist zu seinen Gunsten Hiermit kündige ich Ihr Arbeitsverhältnis zum. Folie 15

Jetzt wird es spannend! Kann die Wahl einer zu kurzen Kündigungsfrist zur Unwirksamkeit der Kündigung führen? BAG, Urt. v. 01.09.2010: Ja!! Folie 16

Und die Moral von der Geschichte? Kündigung zum falschen Termin kann Kündigung unwirksam werden lassen! Um unnötige Schwierigkeiten zu vermeiden, sollte formuliert werden: kündige ich hiermit zum, hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Folie 17

Irrtum Nr. 5: Flexibilisierung der Arbeitszeit geht doch ganz einfach! Folie 18

Ein (angeblich) ganz heißer Tipp Aus Bruttomonatsentgelt wird ein Stundenlohn Scheinbare Folge: Der Arbeitnehmer wird nur noch für seine tatsächliche Anwesenheit bzw. Arbeitsleistung bezahlt Folie 19

Es gibt Hoffnung! Erkenntnis Nr. 1: Das wirtschaftliche Risiko trägt der Arbeitgeber Erkenntnis Nr. 2: Die Lage ist nicht aussichtslos Erkenntnis Nr. 3: Das ist nichts für Laien (eine) mögliche Lösung: KAPOVAZ Folie 20

Irrtum Nr. 6: Wer hier geht bestimme ich! Folie 21

Es geht um das KSchG: Kündigung nur aus (gesetzlich) anerkannten Gründen KSchG ist arbeitgeberfeindlich! Wann ist das KSchG anwendbar? Arbeitsvertrag älter als 6 Monate Bei ab 1.1.2004 eingestellten AN: Mehr als 10 AN Sonderfall Alt-AN (vor 1.1.2004 eingestellt und immer noch beschäftigt): Mehr als 5 AN Folie 22

Maßgebliches Kriterium: Zahl der AN Wer zählt dazu? Der zu kündigende AN Angestellte(r) (Ehe-)Partner/in Erkrankte AN Angestellte Reinigungskraft AN in Elternzeit 400/450 EUR-Kraft Folie 23

Kündigungsschutzgesetz anwendbar oder nicht? Betrieb mit mehr als 10 AN: Betrieb mit nicht mehr als 5 AN: Betrieb mit mehr als 5, aber nicht mehr als 10 AN - KSchG (+) KSchG (-) Unterscheidung: ALT-AN: KSchG (+), wenn mehr als 5 NEU-AN: KSchG (-) bei Einstellung nach dem 31.12.2003 Folie 24

Der Kündigungsgrund Die gesetzliche Regelung: 3 Gründe Betriebsbedingt ( Arbeitsplatz entfallen ) Verhaltensbedingt ( Arbeitnehmer will nicht ) Personenbedingt ( Arbeitnehmer kann es nicht ) Problem: Der diffuse Kündigungsgrund Folie 25

Unfreundlich Chaotisch Leistung lässt nach Keine Motivation Beamter! Nicht flexibel Störung des Betriebsfriedens Kein Teamarbeiter Irgendwie apathisch Folie 26

Irrtum Nr. 7: Der Azubi kann nichts und gilt nichts Folie 27

Der Azubi kann... Probezeit nutzen!! Nach der Probezeit: Jetzt wird s ganz schwer Tipp: Auf das Bauchgefühl achten Probearbeiten ja, verdecktes Arbeitsverhältnis nein Folie 28

Irrtum Nr. 8: Gute Arbeitnehmer denken unternehmerisch Folie 29

Arbeitnehmer = Unternehmer? Arbeitnehmer wollen keine Unternehmer sein Wäre es anders, befände sich der Arbeitnehmer am falschen Platz Mit lauter Häuptlingen lässt sich kein Stamm führen Folie 30

Irrtum Nr. 9: Eine Tracht Prügel nach noch nie geschadet Folie 31

Eine Tracht Prügel... Es ist nett, wichtig zu sein, wichtiger ist es, nett zu sein Führen und Lächeln sind keine Gegensätze! Wie ist denn so die Stimmung bei Ihnen? Der gute-laune-schlechte-laune-test Folie 32

Irrtum Nr. 10: Der Anwalt hilft Folie 33

Die Wahrheit ist Der Anwalt kann helfen, nämlich als - parteiischer, - mäßigender und - unternehmerisch denkender Berater Folie 34

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Ihr Uwe Schlegel WWW.ETL-RECHTSANWAELTE.DE 0163 584 22 00 Folie 35

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