Aktuelle Veränderungen in der Zeitarbeit Rückblick und Ausblick

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Transkript:

Lohnhallengespräch Aktuelle Veränderungen in der Zeitarbeit Rückblick und Ausblick Michael Hermund, DGB Bezirk NRW 12. Februar 2014, G.I.B., Bottrop

1. Leiharbeit in 10 Jahren verdreifacht

2. Beschäftigung ist instabil Etwa die Hälfte der Beschäftigungsverhältnisse endet nach weniger als drei Monaten Dauer der Beschäftigungsverhältnisse in der Zeitarbeit Bestand, Anteile in Prozent Deutschland 2001 und 2011 (jeweils 2. Halbjahr) 360.900 beendete Beschäftigungsverhältnisse, davon 10 % unter 1 Woche 702.500 beendete Beschäftigungsverhältnisse, davon 9 % unter 1 Woche 51 % 1 Woche bis unter 3 Monate 43 % 1 Woche bis unter 3 Monate 39 % 3 Monate und mehr 49 % 3 Monate und mehr 2001 2011 Rundungsbedingt sind Abweichungen in der Summe von 100% möglich Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Arbeitnehmerüberlassu ngs-statistik

3. Leiharbeiter verdienen deutlich weniger - mittleres Bruttoentgelt Vollzeitbeschäftigung 2010 insgesamt Leiharbeit insgesamt 1.419 2.702 Metall/Elektro 1.654 2.800 Dienstleistungen 1.534 2.686 Trotz Erfolgen bei Tarifpolitik noch großer Lohnabstand

4. Hohes Risiko der Arbeitslosigkeit 377.000 Leiharbeiter nach Beschäftigung in 2011 bundesweit arbeitslos geworden Risiko der Arbeitslosigkeit mehr als viermal so hoch wie über alle Branchen hinweg Nach IAB fallen 42 % in Arbeitslosigkeit zurück 22 % bleiben Leiharbeitnehmer 13 % schaffen Sprung in andere Beschäftigung

5. Hartz IV-Zahlungsansprüche für erwerbstätige Arme nach Branchen 2010

6. Vermittlung in Leiharbeit Bestand (Jahresdurchschnitt) Deutschland 2003-2010 2003 2010 Erfolgreich besetzte Stellen 2010 37,2% 31,4% 17,0% Anteil Leiharbeit Anteil Leiharbeit

7. Vermittlungsgutschein häufig in Leiharbeit - Bund 2010 Vermittlungsgutschein in Leiharbeit 31,2% andere Sektoren 68,8%

8. Häufig keine qualifikationsgerechte Beschäftigung 54 Prozent - Tätigkeit entspricht nicht erlerntem Beruf 40 Prozent der Hilfsarbeiter haben Berufsausbildung Branche bildet kaum aus oder weiter

9. Probleme des Gesetzes (AÜG) Durch die gesetzlich zulässige unbegrenzte Überlassungsdauer scheint die Chance auf Übernahme der Zeitarbeitnehmer in ein festes Arbeitsverhältnis gesunken zu sein. Durch die unbefristete Überlassungsmöglichkeit ist nicht auszuschließen, dass Dauerarbeitsplätze mit Zeitarbeitnehmern besetzt werden. Mit der Aufhebung des sog. Synchronisationsverbots werden von Verleihbetrieben Möglichkeiten des Teilzeit- und Befristungsgesetzes hinsichtlich versteckter einsatzbezogener Befristungen voll ausgeschöpft. Das Arbeitgeberrisiko wird auch durch wiederholte unbefristete Einstellungen/Kündigungen oder zum Teil auch

10. Arbeitsmarktwirkung eher negativ Nur 7 % der Leiharbeitnehmer bleiben beim Einsatzunternehmen kleben. Vor allem für Geringqualifizierte verringern sich die Chancen, eine dauerhafte Beschäftigung zu finden, ständig. Deutliche Tendenzen zur Verdrängung reguläre Beschäftigung vor allem im produzierenden Gewerbe. Aber für Geringqualifizierte in einigen Regionen der einzig überhaupt erreichbare Arbeitsmarkt. Branche wird ihrer Rolle als Bündler von Arbeit nicht gerecht. Personalrisiken werden auf Betroffene und Sozialstaat abgewälzt.

11. AÜG Bisher: Gesetz zur Marktregulierung der Branche Notwendig: Gesetz zum Schutz der Beschäftigten Grundsätzliche Klärung bei der Reform: Ist Leiharbeit eine Branche oder eine Beschäftigungsform?

12. EU Richtlinie unzureichend umgesetzt Gleichbehandlung durchsetzen, Tariföffnungsklausel streichen bei Befristung Equal Pay Mindestlohn/ Lohnuntergrenze reicht nicht aus. Einzelvertragliche Bezugnahme nicht zulässig. (Die Richtlinie erlaubt nur die tarifliche Abweichung) Höchstüberlassung einführen (Gesetzgeber muss definieren, was vorübergehend bedeutet) Zugang zu Fort- und Weiterbildung ist nicht im AÜG verankert, wird aber von der EU RL gefordert. Zweifel bestehen, ob die Ausnahmen vom Gesetz RL konform sind ( Konzernverleih, Bagatellregelung )

13. Branchenzuschläge ein Zwischenschritt Beispiel IG Metall ab 01.11. Zuschlag auf den Grundlohn nach TV nach ununterbrochenem Einsatz von nach 6 Wochen 15% nach 3 Monaten 20% nach 5 Monaten 30% nach 7 Monaten 45% nach 9 Monaten 50% gilt auch für nicht tarifgebundene Unternehmen der MuE Industrie Laufzeit bis 31.12.2017 Weitere Tarifverträge IG BCE und EVG

14. Reform des AÜG Gleichbehandlung durchsetzen - nach 9 Monaten Equal Pay aber: Was ist Lohnbestandteil (Grundlohn/Prämien/Zuschläge)? Leiharbeit befristen (Definition, was ist vorübergehend) Überlassungshöchstdauer 18 Monate aber: Im Betrieb/am Arbeitsplatz verschiedene Entleiher/Verleiher Leiharbeit und Werkvertrag abgrenzen aber: Definition im BGB reicht offenbar nicht daher Umkehr der Beweislast.

15. Leiharbeit überwachen Zuständig BA und Zoll gemeinsam. Die BA ist dabei wie bisher für die Erteilung und Verlängerung der Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung, ihren Widerruf und ihre Rücknahme zuständig. Überwachung durch Betriebsprüfungen. Die Behörden der Zollverwaltung prüfen insbesondere die Einhaltung der Lohnuntergrenze. Die Prüfung der Regionaldirektion kann nicht die Durchsetzung ggf. vorhandener arbeitsrechtlicher Ansprüche sicherstellen. Die BA muss auch Verstößen, die nicht den Widerruf der Erlaubnis rechtfertigen, stärker nachgehen. Prüfungsdichte erhöhen!! Was hilft bei krimineller Energie? Höhe der Strafe? Gewinnabschöpfung? Sanktion: Lohndifferenz an (ehemalige) Arbeitnehmer zahlen.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Michael Hermund, DGB Bezirk NRW, Lohnhallengespräch