Fördermöglichkeiten für private Eigentümer im Sanierungsgebiet Ortskern Oberbrüden

Ähnliche Dokumente
Gemeinde Nußloch Sanierungsauftaktveranstaltung 01. Juli 2015

Stadt Korntal-Münchingen. Münchingen Ortskern II Vorbereitende Untersuchungen

Stadt Weil der Stadt Vorbereitende Untersuchungen Marktplatz. Herzlich willkommen zur Informationsveranstaltung

Sanierungsgebiet Südliches Stadtzentrum. Informationsveranstaltung am 17. April 2013

Ergebnisse zu den. Vorbereitenden. Untersuchungen

Städtebauliche Erneuerungsmaßnahme Herbolzheim Stadtkern / Hauptstraße. Bürgerinformationsabend am 06. Oktober 2011

Vorbereitende Untersuchungen Östlicher Altstadtrand AUFTAKTVERANSTALTUNG 08. MAI 2007

Städtebaulicher Denkmalschutz Altstadt Leer

Soziale Stadt Dürrlewang. Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung Seite 1

Stadt Aichtal. Städtebauliche Erneuerung Stadt Aichtal Stadtteil Neuenhaus Ortskern. Auftakt Vorbereitende Untersuchungen am 6.

Gemeinde Mönsheim. GR Sitzung vom Vorstellung der Ergebnisse der Grobanalyse im Bereich Ortsmitte III

Städtebaulicher Denkmalschutz - Bleckede Innenstadt/ Schlossensemble

Bürgerinformation am 21. März 2017

Besonderes Städtebaurecht

Gemeinde Cleebronn. Ortsmitte Förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets. Öffentliche Sitzung des Gemeinderats am

Gemeinde Au am Rhein Sanierung Ortsmitte. Herzlich willkommen zur Informationsveranstaltung zum Sanierungsauftakt am 19.

Zusammenarbeit mit Privaten + Städtebaurecht Zusammenarbeit mit Privaten

Vorlage. Öffentlich Nichtöffentlich Anlage/n. Ortskernsanierung Sanierungssatzung ( 142 BauGB) / Abgrenzung des Sanierungsgebietes

Sanierung Reppenstedt Ortszentrum

Stadt Heidenheim Sanierungsmaßnahme Oststadt

SANIERUNG FEUERBACH Stadterneuerung - Wiener Platz

Städtebaulicher Denkmalschutz - Innenstadt Uelzen

Das Sanierungsgebiet in Reute. Neue Ortsmitte

70038 Stuttgar. Vorbereitende Untersuchungen nach dem besonderen Städtebaurecht des Saugesetzbuches (SauGS)

Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum Gemeinde Grafenhausen. Bürgerinformationsveranstaltung zu den Fördermöglichkeiten am 17.

Stadtsanierung in Friesoythe

Energetische Stadtsanierung Stockach Vorbereitende Untersuchungen im Bereich Bildstockäcker Kätzleberg

Stadt Ahrensburg Städtebauförderungsprogramm Städtebaulicher Denkmalschutz Bau- und Planungsausschuss 6. Juli 2016

Stadt Hoya - Vorbereitende Untersuchungen Stadtkern Hoya Bürgerversammlung

Sanierung Leer Weststadt

Sanierungsgebiet Ehemalige Altstadt von Frankfurt (Oder)

Fördergebiet Soziale Stadt Förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets Wiesenau gem. 142 BauGB

Ermittlung von Ausgleichsbeträgen im Sanierungsgebiet Grumbach. Wertermittlung in Sanierungsgebieten

Seite 1 von 3. A) Sanierungsvermerk im Grundbuch und Genehmigungspflichten

Stadt Cloppenburg Mühlenstraße / Innenstadt Förderprogramm Aktive Stadt- und Ortsteilzentren

Satzung der Stadt Bergen über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Innenstadt

Ein Rechtsanspruch auf die Bewilligung und Auszahlung von Zuschüssen und Entschädigungen wird durch diese Richtlinien nicht begründet.

Ermittlung und Erhebung von Ausgleichsbeträgen

Ermittlung von Ausgleichsbeträgen im Sanierungsgebiet Winnweiler. Wertermittlung in Sanierungsgebieten

Stadtplanungsamt. Sanierungsgebiet: Bedeutung und Vorteile für Immobilieneigentümer

Gemeinde Jesteburg - Vorbereitende Untersuchungen Ortskern Jesteburg Bürgerversammlung

Sanierung Innenstadt

S T A D T Ö S T R I N G E N 6.8 RICHTLINIEN zur Förderung von privaten MODERNISIERUNGS- und INSTANDSETZUNGS- MASSNAHMEN sowie von Abbruchmaßnahmen

Satzung. -"Städtebauliche Sanierung im ländlichen Bereich"

Vortrag am

Bürgerbeteiligung im Rahmen der Vorbereitenden Untersuchungen Ortskern Simmersfeld

Begriffsdefinition "Modernisierung"

Städtebauliche Erneuerung der Ortsmitte Breitenholz. Gemeinde Ammerbuch. Bürgerinformation am 07. Juli Thomas Geissler, Ernst Manogg

Informationsveranstaltung Vorbereitende Untersuchung Westliche Innenstadt

Städtebauliche Sanierungsmaßnahme Attendorn Innenstadt

Gemeinde Birkenau Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen nach den Vorschriften des BauGB Ortsmitte Kerngemeinde. Bürgerinformation 2.

Stadt Emden Aktive Innenstadt

Städtebauförderungsprogramm Städtebaulicher Denkmalschutz in Brunsbüttel - Ort

Städtebauliches Erneuerungsgebiet Hauptstraße. Bürgerinformationsveranstaltung LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH

Städtebauliche Sanierungsmaßnahme Lastrup Ortskern Bürgerversammlung in der Gemeinde Lastrup am

Vorbereitende Untersuchungen gemäß 141 BauGB Ortsmitte Regenstauf mit westlich angrenzenden Flächen zum Regen und zur Bahnlinie. 30.

Kurzbeschreibung zum vereinfachten Sanierungsverfahren nach dem BauGB

Die städtebauliche Sanierung. Bei der städtebaulichen Sanierung muss die Gemeinde folgende Schritte vollziehen:

Stadtsanierung in Wetter...

Zukunftsfähige Stadtentwicklung Wertschöpfung aus Potenzialen die STEG Stadtentwicklung GmbH Ergebnisse Standortuntersuchung Gesundheitszentrum

Sanierungssatzung der Stadt Schleusingen über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Altstadt (gemäß 142 Absatz 1 und 3 BauGB)

Städtebauliche Sanierungsmaßnahme Berne - Historischer Ortskern

Städtebaulicher Denkmalschutz Leer Altstadt" Präsentation der DSK Deutsche Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbh & Co.

Gemeinde Schwanewede - Vorbereitende Untersuchungen Lützow-Kaserne Bürgerversammlung

Stärkung der Innenstädte als Schwerpunkt der Städtebauförderung Klaus Austermann, Ministerium für Bauen und Verkehr des Landes Nordrhein- Westfalen.

Steuerliche Aspekte von Modernisierungsmaßnahmen

Lauffen am Neckar Sanierungsvorhaben Kies. Planungswerkstatt Kies 17. September 2013

Vereinbarung über die Durchführung von Modernisierung- und Instandsetzungsmaßnahmen

Ein Rechtsanspruch auf die Bewilligung und Auszahlung von Zuschüssen wird durch die Richtlinie nicht begründet.

Sanierungsgebiet Westliches Ringgebiet-Süd Soziale Stadt. Grüne Höfe Neue Fassaden. Informationen und Fördermöglichkeiten

Modernisierungsförderung in Neugereut Allgemeine Informationen

Informationsveranstaltung zur Sanierung Innenstadt. Schleswig, 15. März Gefördert durch:

Informationen zu Fördermöglichkeiten für Immobilieneigentümer und Investoren

DORFENTWICKLUNG IN HESSEN

Hierbei erfolgte ab dem Programmjahr 2014 folgende Gebietsfestlegung:

29. SEPTEMBER 2016 MÖNCHWEILER ORTSMITTE INFORMATIONSVERANSTALTUNG FÜR EIGENTÜMER SANIERUNGSDURCHFÜHRUNG UND GEMEINDEENTWICKLUNG

StBauFR Anlage 4.2 Begleitinformationen zur Bund-Länder-Städtebauförderung Land: Programmjahr: Programmbereich:

Gemeinde Reppenstedt Ortszentrum

- Information zum Ausgleichsbetrag -

Gemeinde Lemwerder. Informationsveranstaltung

Städtebauliche Sanierungsmaßnahme Bergisch Gladbach - Stadtmitte

Stadt Bad Gandersheim - Vorbereitende Untersuchungen Altstadt Bürgerversammlung

LIMA GERECHTE. STADTENTWICKLUNG Vom energetischen Quartierskonzept zum Sanierungsgebiet. DSK Deutsche Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft

Städtebauliche Erneuerung in Grevesmühlen "Altstadt" Sachstands- und Erläuterungsbericht zum Maßnahmenprogramm 2016

Gemeinderat öffentlich Entscheidung. ja, siehe II.

KLIMA KLIMA GERECHTE. STADTENTWICKLUNG Vom energetischen Quartierskonzept zum Sanierungsgebiet

Abrechnung von. Der Sozialen Stadt. Werkstattgespräch. Landeshauptstadt Stuttgart Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung

Sanierungsgebiet Innenstadt Satzungsbeschluss über die förmliche Festlegung gem. 142 Abs. 3 BauGB

Sanierung Stuttgart 28 -Bismarckstraße- Ihre Meinung ist gefragt!

Sanierung Reppenstedt Ortszentrum

Vereinbarung über die Durchführung von Modernisierung- und Instandsetzungsmaßnahmen

Gemeinde Wennigsen (Deister) Sanierungsgebiet Ortsmitte Wennigsen

Innenstadt Friesoythe Städtebauliche Sanierungsmaßnahme gemäß 136 bis 164 BauGB

Fonds zur Attraktivierung von Kernbereichen in der Innenstadt und den Stadtteilen von Melsungen

AUSGABE 9/2002 SANIERUNGSZEITUNG

Frischer Wind in Neugereut!

Richtlinie zur Förderung privater Maßnahmen im Sanierungsgebiet Östliche Innenstadt Bad Nauheim. Förderungsgrundlagen

Vorbereitende Untersuchungen (VU) Stuttgart 31 -Kaltental-

S a t z u n g über die förmliche Festsetzung des Sanierungsgebietes Kaiser-Friedrich-Straße

Sanierungsgebiet Gartlage-Süd

Transkript:

GEMEINDE AUENWALD Sanierungsauftaktveranstaltung 07. Mai 2014 Fördermöglichkeiten für private Eigentümer im Sanierungsgebiet Ortskern Oberbrüden 07. Mai 2014 Ortskern Oberbrüden

GEMEINDE AUENWALD AGENDA die STEG Stadtentwicklung GmbH Ergebnisse der Vorbereitenden Untersuchungen Rechtliche Grundlagen innerhalb des Sanierungsgebiets Förderquoten für private Modernisierungs- und Ordnungsmaßnahmen Ablauf einer Sanierung Ihres Gebäudes 07. Mai 2014 Ortskern Oberbrüden

diesteg Stadtentwicklung GmbH diesteg 50 Jahre Erfahrung 50 Jahre Stadtentwicklung 430 Sanierungsmaßnahmen bundesweit 4.500 ha erschlossenes Bauland 450 Kunden, Städte und Gemeinden 265 rechtskräftig abgerechnete Verfahren 100 Mitarbeiter 6 Standorte, Hauptsitz in Stuttgart Gesellschafter LBS und Siedlungswerk Qualitätsmanagement DIN EN ISO 9001:2008 07. Mai 2014 Ortskern Oberbrüden

diesteg Stadtentwicklung GmbH diesteg 50 Jahre Erfahrung Die STEG hat in den letzten zwei Jahrzehnten allein in Baden- Württemberg in rund 200 Städten und Gemeinden über 300 Sanierungsmaßnahmen betreut. Derzeit betreut die STEG Sanierungsmaßnahmen u.a. in: Unterweissach Weissach im Tal Waiblingen Weinstadt 07. Mai 2014 Ortskern Oberbrüden

Ablauf einer Sanierungsmaßnahme Landesanierungsprogramm 1. Erstellung einer Gemeindeentwicklungskonzepts 2. Antragstellung für den Ortskern Oberbrüden 3. Programmaufnahme und Bewilligung der Mittel 4. Vorbereitende Untersuchungen ( 141 BauGB) 5. Förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes durch Satzungsbeschluss des Gemeinderats 6. Sanierungsdurchführung (8 10 Jahre) 7. Abrechnung der Sanierungsmaßnahme Aufhebung der Sanierungssatzung 07. Mai 2014 Ortskern Oberbrüden

Landesanierungsprogramm Förderung Förderrahmen bewilligt (100%): 1.000.000,-- Euro Landesfinanzhilfen 60% 600.000,-- Euro Bewilligungszeitraum: 01.01.2013 31.12.2021 07. Mai 2014 Ortskern Oberbrüden

ERGEBNISSE der Vorbereitenden Untersuchungen im Bereich Ortskern Oberbrüden

07. Mai 2014 Ortskern Oberbrüden

Städtebauliche Missstände 07. Mai 2014 Ortskern Oberbrüden

Anregungen der Befragten Vorbereitende Untersuchungen Verbesserung von Straßen und Wegen Schaffung von Stellplätzen Verbesserung der Nahversorgung Reduzierung der Fahrgeschwindigkeit in der Ortsdurchfahrt Gestaltung der Ortsmitte Ziele Aktivierung und Attraktivierung des Ortskerns, Stärkung der Identität Sicherung des Wohnungsbestandes/ Verbesserung der Wohnqualität Aufwertung der Erschließungs- und Platzbereiche Aufwertung der Freiräume 07. Mai 2014 Ortskern Oberbrüden

Neuordnungskonzept/ städtebauliche Ziele 07. Mai 2014 Ortskern Oberbrüden

Kosten- und Finanzierungsübersicht I. Vorbereitung 10,--T II. Weitere Vorbereitung 40,--T III. Grunderwerb 300,--T III. Ordnungsmaßnahmen 1.210,--T Gebäudewert Abbruchkosten Erschließung 50,--T 160,--T 1.000,--T V. Baumaßnahmen 540,--T privat öffentliche Gebäude 440,--T 100,--T VI. Vergütung Sanierungsträger 200,--T Ausgaben 2.300,--T Einnahmen Reprivatisierung 300,--T Finanzbedarf 2.000,--T 07. Mai 2014 Ortskern Oberbrüden

Sanierungsvermerk im Grundbuch! 07. Mai 2014 Ortskern Oberbrüden

Sanierung Rechtsinstrumente der städtebaulichen Erneuerung 1. Genehmigungspflichtige Vorhaben ( 144 BauGB) - Grundstücksgeschäfte (Veräußerung, Erbbaurecht) - Abschluss langfristiger Miet- und Pachtverträge - Eintragung von Grundschulden - Begründung von Baulasten - Grundstücksteilungen - Bauvorhaben 2. Allgemeines Vorkaufsrecht der Gemeinde ( 24 Abs. 1 Nr. 3 BauGB)

Förderquoten für private Modernisierungs- und Ordnungsmaßnahmen

Sanierungsbedingte Maßnahmen Förderung von Maßnahmen Ordnungsmaßnahmen Förderung bis 100% Grunderwerb durch die Stadt Neugestaltung von Straßen und Plätzen (max. 150 /m²) Freilegung von Grundstücken (Gebäudeabbrüche/Rückbau) Baumaßnahmen Private Gebäude: Erneuerung von Gebäuden Förderung bis max. 35% (Haustechnische, wohnungstechnische, bautechnische Verbesserungen) kommunale Gebäude: Schaffung von Gemeinbedarfseinrichtungen - Förderung 30% - 85%

Förderung privater Baumaßnahmen (Modernisierung) Förderung von Maßnahmen Haustechnische Verbesserungen Heizungs-, lüftungs- und elektrotechnische Verbesserungen in Wohnungen und Gebäuden Wohnungstechnische Verbesserungen Veränderungen der Größe und der Orientierung von Räumen, Verbesserung der Belichtung und Belüftung, Schaffung von Wohnungsabschlüssen, Verbesserungen im Sanitärbereich (WC, Bäder usw.), barrierefreier Ausbau Bautechnische Verbesserungen Anbringen von Wärmedämmung an Fassade, Dach, Decken und Fußböden, Erneuerung von Fenstern und Türen

Förderung privater Baumaßnahmen (Instandsetzung) Förderung von Maßnahmen Trockenlegung von Wänden und Böden Ausbesserung und Ersatz von Dachbelägen und Verbesserung der Dachkonstruktion Erneuerung schadhaften Außenputzes und von Regenrinnen, Fallrohren und Verwahrungen Ersatz schadhafter Fenster- und Rollläden Ersatz und Ausbesserung schadhafter Wandund Deckenbeschichtungen und Bodenbeläge

Förderung von Maßnahmen Voraussetzung für eine Förderung von privaten Baumaßnahmen Grundstück liegt im Sanierungsgebiet Der Erhalt des Gebäudes ist Sanierungsziel Die Maßnahme ist wirtschaftlich (70%-Grenze) Die wesentlichen Mängel und Missstände werden beseitigt Form und Material der sichtbaren Bauteile entspricht dem Ortsbild Ergänzend für eine Förderung von privaten Ordnungsmaßnahmen die Neuordnung des Grundstücks ist mit der Gemeinde abzustimmen Vor Beginn der Maßnahme ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen dem Eigentümer und der Gemeinde abzuschließen.

Förderquote für private Maßnahmen Förderhöhe bei Modernisierungsmaßnahmen an Gebäuden Modernisierung von Hauptgebäuden: 30% Deckelung des Förderzuschusses pro Gebäudeeinheit bei: 40.000 Förderhöhe bei Ordnungsmaßnahmen Förderung der Abbruchkosten zu 100%

1) Vereinbarung eines kostenlosen Beratungsgesprächs 2) kostenlose Modernisierungserhebung durch unseren Bautechniker und Erhalt des Berichts 3) Einholen von Kostenvoranschlägen bei Handwerkern Ihres Vertrauens und Abstimmung der geplanten Maßnahmen 4) Feinabstimmung der umzusetzenden Maßnahmen und Berechnung der Förderhöhe zusammen mit der Gemeinde und der STEG 5) Unterzeichnung einer Vereinbarung zwischen Ihnen und der Gemeinde. Jetzt kann die Baumaßnahme beginnen! 6) Durchführung der Bauarbeiten und Sammlung aller bezahlten Rechnungen zur Einreichung bei der STEG für die Ausbezahlung der Förderraten 7) Nach Abschluss der Arbeiten erfolgt die Schlussabrechnung. Ausbezahlung der Schlussrate und Beantragung einer Steuerbescheinigung. Weitere Vorgehensweise

Sanierungsbeispiele Nachher Vorher

Sanierungsbeispiele Nachher Vorher

Sanierungsbeispiele Nachher Vorher

Sanierungsbeispiele Nachher Vorher

Sanierungsbeispiele

Weitere Schritte Neugestaltung der Mühlstraße und Bürgerwaldstraße Neugestaltung der Ortsmitte

07. Mai 2014 Ortskern Oberbrüden