BEBAUUNGSPLAN NR. 11 "GEWERBEGEBIET"..

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Transkript:

MARKT BAD ENDORF BEBAUUNGSPLAN NR. 11 "GEWERBEGEBIET".. 3. ANDERUNG FÜR DIE GRUNDSTÜCKE FLUR-NR. 457, 2985, 2986 GEMARKUNG BAD ENDORF VEREINFACHTES VERFAHREN NACH 13 BauGB M 1 : 1000 BLATT 1 Entwurf: 11.12.2013 Ergänzung: 14.02.2014 Planung: am-plan dipl. ing.(fh) a. michael stadtplaner tulpenstrasse 2 83253 rimsting fon 08051 62307 fax 3958 info@am-plan.de www.am-plan.de 2_ Ausfertigung

ZEICHNERISCHE FESTSETZUNGEN 2987... \ '0 e s M == 1:1000 @

.. PLANZEICHENERKLARUNG ZEICHEN FÜR FESTSETZUNGEN 1. Allgemeine Festsetzungen 1.1 _ Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der 3. Änderung des Bebauungsplanes 1.2 ~ ~ ~ Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 11 1.3 IGE I Gewerbegebietgebiet gemäß 8 BauNVO 1.4 11 1.5 0,45 1.6 WH = 7,50 m 1.6 max. Anzahl Vollgeschosse max. zu!. Grundflächenzahl max. zu!. seitliche Wandhöhe OKFFB EG bis Schnittpunkt DachhautlWand Baugrenze 2. Verkehrsflächen 2.1 D öffentliche Verkehrsfläche, Asphalt 3. Flächen mit besonderen Maßnahmen für Natur und Landschaft 3.1 ~ 3.2 ~ 3.3 8~ 4. Grünordnung 4.1 0 4.2 8 4.3 8 4.4 Ausgleichsfläche Anrechenbarkeit 50% Fläche ausschliesslich mit ökologischer Zweckbestimmung (Lagerflächen oder Bauten sind nicht zulässig) Entwicklungsziel: magere, artenreiche Wiese und artenreicher strukturreicher Waldrand Festsetzungen zur Pflege siehe Plan "Ermittlung der Eingriffs- und Ausgleichsfläche" und textliche Festsetzungen Ausgleichsmaßnahme: Aufwertung des lückigen Wald randes (artenreicher, strukturreicher Wald rand) durch Pflanzung von Sträuchern laut Auswahlliste Bäume und Sträucher zu pflanzen innerhalb der Ausgleichsfläche Baum Bestand am Waldrand, zu erhalten Baum zu pflanzen I. Wudlsklasse, laut Artenauswahlliste Baum zu pflanzen 11. Wuchsklasse, laut Artenauswahlliste Sträucher zu pflanzen, laut ~rtenauswahlliste ZEICHEN FÜR HINWEISE D 759/5 bestehende Flurstücksnumler ~... ---/-\\ 521.75 bestehende Gebäude bestehende Flurstückgrenz1n Gehölzrand I Kronentraufe Höhenlinie Gelände

TEXTLICHE FESTSETZUNGEN S( o 1. Art der baulichen Nutzung: Gewerbegebiet Das Gewerbegebiet dient der Unterbringung von nicht erheblich belästigenden Gewerbebetrieben (1) Zulässig sind: Lagerhäuser, Lagerplätze und öffentliche Betriebe, sowie Bürogebäude, produzierende Gewerbe (Handwerk) (2) Nicht zulässig sind: Einzelhandelsbetriebe, Discounter und Vollsortimenter, sowie Vergnügungsstätten und Spielhallen (3) Ausnahmsweise können zugelassen werden: Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen, sowie für Betriebs Inhaber und Betriebsleiter, welche dem Gewerbebetrieb zugeordnet sind. Die Größe dieser Wohnungen muss im Verhältnis zum Betrieb stehen und in Grundfläche und Baumasse untergeordnet zum Gewerbetrieb sein 2. Maß der baulichen Nutzung Das maximal zulässige Maß der baulichen Nutzung darf nicht überschritten werden: dies gilt auch, wenn die Baugrenzen eine größere bauliche Nutzung erlauben würden. Umgekehrt dürfen die festgesetzten Baugrenzen generell nicht überschritten werden, auch wenn die Nutzungsziffem eine größere Bebauung ermöglichen würden. GRZ: 0,45 maximal zulässige Grundflächenzahl WH: 7,50 m maximal zulässige seitliche Wand höhe, gemessen von OKFFB EG bis Schnittpunkt DachhautlWand Die Lage der Gebäude wird mit einem Baufenster, bzw. einer Baugrenze geregelt. Die Baugrenzen dürfen nicht überschritten werden. Die Höhenlage wird im zeichnerischen Teil im Erläuterungsplan M = 1:250 (Anhang Blatt2) mittels Seehöhen festgelegt. Die Höhenstellung des Gebäudes erfolgt an hand der Geländeschnitte und wird im Rahmen des Freistellungsverfahrens, bzw. des Bauantrags von der Gemeinde endgültig festgelegt. 3. Baugrundstücke Baugrundstücke müssen mindestens 1000 m 2 groß sein, um eine städtebauliche annehmbare Baudichte zu erreichen. 4. Gestaltung Baukörper Zulässig sind Flachdach, sowie geneigtes Satteldach bis maximal 26 Neigung. Auf Nebendächern sind auch Pultdächer zugelassen 5. Ausgleichsmaßnahmen: Ein Teil der erforderlichen Ausgleichsflächen kann innerhalb des Bebauungsplanes auf den FI.Nrn. 2985, 2986 und 457 nachgewiesen werden. Diese Ausgleichsfläche wird aufgrund der nur zum Teil möglichen Aufwertbarkeit zu 50% (Anerkennungsfaktor 0,5) angerechnet. Die übrigen Ausgleichsflächen werden auf FI.Nr. 1395 Thalk. Moos, Ökokonto des Markt Bad Endorf wie nachfolgend differenziert nachgewiesen. 1. E (~ VI 2. N T TE 1. C G 2. N G 3. E A 4. A d d G 5. A h Ih U Zl '11 3 BE Die, zwisi dem an d noc~ Der, Ersc erac Bebe und Das Fläcl Mitc erfol wird

Anerkennungs- anrechenbare Flilchengröße faktor Ausgleichsflilche Ausgleichsflilche auf FLNr. 2985 790 qm 0,5 395qm FLNr. 2986 1.420 qm 0,5 710 qm FLNr. 457 Hans Schelle 1.340 qm 0,5 670 qm Summe nachgewiesener Ausgleich innerh. Gelt.bereich 1.775 qm Ausgleich für Eingriff auf FLNr. 2985 (Ökokonto FLNr. 1395) 802 qm - 395 qm 1 407qm Ausgleich für Eingriff auf FLNr. 2986 (Ökokonto FLNr. 1395) 2.262 qm - 710 qm 1 1.552 qm Ausgleich für Eingriff auf FLNr. 457 Hans Schelle (Ökokonto FLNr. 1395) 1.844 qm - 670 qm 1 1.174 qm Summe nachaewlesener Ausaleich 4.908 qm Pflege der Ausgleichsflächen innerhalb des Bebauungsplanes auf den FI.Nrn. 2985, 2986 und 457 Entwicklungsziel: magere, arten reiche Blumenwiese; sowie artenreicher, strukturreicher Wald rand Herstellung: Der bestehende Wald rand weist in mehreren Bereichen Lücken auf. Hier soll er durch Pflanzung von Sträuchern in seiner Arten- und Lebensraumstruktur angereichert und dadurch ökolgisch aufgewertet werden. (Pflanzabstand 2,5 x 2,5m) Auswahlliste für die Pflanzung: Mindestpfianzgröße: 2 x verpflanzt, Höhe 100 cm - 150 cm: Serberis vulgaris (Berberitze) Cornus mas (Kornelkirsche) Cornus sanguinea (Hartriegel) Corylus avellana (Haselnuss) Euonymus europaeus (Pfaffenhütchen) Ligustrum vulgare (Liguster, Rainweide) Lonicera xylosteum (Heckenkirsche) Malus sylvestris (Holzapfel) Prunus spinosa (Schlehdorn) Rhamnus cathartica (Kreuzdorn) Rosa canina (Hunds-Rose) Sambucus nigra (Schwarzer Holunder) Viburnum opulus (Gemeiner Schneeball) Wiese: Aushagerungsphase 3-5 Jahre (bzw. bis das Ausmagerungsziel erreicht ist) Mahd der Wiese mit Entfernen des Mähgutes, kein Düngemittel- und Pestizideinsatz Pflege: Mahd zweimal jährlich mit Entfernen des Mähgutes, Belassen von 20 % wechselnden Brachestreifen zum Schutz der Tiere, kein Düngemittel- und Pestizideinsatz 1. Mahd nach dem 15.7. des Jahres Pflege der Ausgleichsflächen außerhalb des Bebauungsplanes auf FLNr. 1395 Gemeinde und Gemarkung Bad Eindorf FI.Nr. 1395 ist Ausgleichsfläche im Ökokonto des Markt Bad Endorf und wird nach darin festgelegtem Pflegekonzept bewirtschaftet (siehe Lageplan FI.Nr. 1395 im Anhang)

SONSTIGE TEXTLICHE FESTSETZUNGEN 1. Es gelten die weiteren textlichen Festsetzungen (Ziffer 2. Grünordnung / Natur und Landschaft bis 2.5 Folgeplanung) des rechtsverbindlichen Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan vom 30.08.2001 2. Niederschlagswasser von befestigten Flächen ist im Rahmen der NWFreiV und TRENGW in das Grundwasser einzuleiten. TEXTLICHE HINWEISE 1. Der Bebauungsplan wurde auf der digitalen Flurkarte gefertigt. Für Lage und Größengenauigkeit wird keine Gewähr übernommen. 2. Nutzung der Daten der Bayerischen Vermessungsämter und Kanalpläne der Gemeinde. 3. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Meldepflicht für Bodendenkmäler gemäß Art. 8 DSchG (Denkmalschutzgesetz) besteht. 4. Auf die räumliche Nähe zum Waldrand wird hingewiesen. Eine höhere Gefährdung der Baugrundstücke durch Windbruch ist zu beachten und liegt in der Verantwortung des Grundeigners und des Bauherm. Die Bauausführung und Statik ist auf diese Gegebenheiten abzustimmen. 5. Auf die räumliche Nähe zu einem Gewässer 3. Ordnung wird hingewiesen. Eine höhere Gefährdung der Baugrundstücke durch den Wasserlauf ist zu beachten und liegt in der Verantwortung des Grundeigners und des Bauherm. Die Bauausführung und Statik ist auf diese Gegebenheiten abzustimmen. Eine Ausführung von Rigolen zur Aufnahme von Oberflächen- und Sickerwasser im Bereich der Flur-Nr. 2985. wird ausdrücklich empfohlen, ebenso ein Schlammfang zwischen dem Gewässer 3. Ordnung und der Versickerungseinrichtung. 2).. BEGRUNDUNG Die vorgesehenen Parzellen des Bebauungsplans Nr. 11 ngewerbegebiet" sind zwischenzeitlich bebaut worden. Ein dort angesiedelter Gewerbebetrieb hat auf dem bebauten Grundstück keine Erweiterungsmöglichkeit, jedoch gibt es direkt an der Erschließungsstraße freie Flächen, welche im FNP (Flächennutzungsplan) noch als landwirtschaftliche Fläche (oder sonstige Grünfläche) dargestellt sind. Der Antrag auf 3. Änderung kann als Erweiterung ohne Flächenverbrauch für Erschließung, bzw. als Schließen einer entstehenden Baulücke als sinnvoll erachtet werden. Die beabsichtigten Baufenster fügen sich in die vorhandene Bebauung ein, Art und Maß der baulichen Nutzung entsprechen dem Bestand und sind somit ortsplanerisch vertretbar. Das Verfahren wird im sog. Parallelverfahren, zusammen mit der 10. Änderung des Flächennutzungsplans durchgeführt. Mit dieser Änderung sind die Grl!ndzüge der Planung nicht berührt. Die Änderung erfolgt deshalb als vereinfachte Anderung nach 13 BauGB, von einer Umweltprüfung wird nach 13, Abs. 3 abgesehen.

EINGRIFFSERMITTLUNG UND AUSGLEICHSMASSNAHMEN Die Belange des Umweltschutzes im Rahmen der Bauleitplanung werden durch die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung gemäß dem Bayerischen Leitfaden "Bauen im Einklang mit der Natur und Landschaft" angemessen berücksichtigt. Entsprechend der Bedeutung tür Naturhaushalt und Landschaftsbild wird der Geltungsbereich nach den Vorgaben des Bayerischen Leitfadens zur Eingriffsregelung bewertet. Die Bedeutung des Gebietes wird in Kategorie I (geringe Bedeutung) eingestuft. Die vorgesehene Bebauung mit Gewerbebauten entspricht mit einer GRZ > 0,35 dem Eingriffstyp A mit einem notwendigen Ausgleichstaktor von 0,6. 57 Der benötigte Ausgleich wird aus der Eingriffsfläche von insgesamt 8.180 m 2 für das Gewerbegebiet ermittelt. Die erforderliche Ausgleichsfläche beträgt insgesamt 4.908 m 2 und ist nach Grundstücken bzw. Bauherren getrennt bilanziert worden. Damit kann zeitlich unabhängig der Ausgleich für das jeweils realisierte Bauvorhaben umgesetzt werden. Die Ausgleichsfläche wird auf folgenden Flumummern bereitgestellt. Die Bilanzierung der Eingriffs- und Ausgleichsflächen und detaillierte Hinweise zu Maßnahmen und Pflege der Ausgleichsflächen sind den Plänen "Ermittlung der Eingriffs- und Ausgleichsflächen" sowie.lageplan Ausgleichsfläche FI.Nr. 1395 Markt Bad Endorf' zu entnehmen. ANHANG 1. Erläuterungsplan (Blatt 2) M 1/250 zum Bebauungsplan Nr. 11, 3. Änderung.. 2. Ermittlung der Eingriffs- und Ausgleichsflächen zum Bebauungsplan Nr. 11, 3. Anderung

VERFAHRENSVERMERKE 1. Der Marktgemeinderat hat in der Sitzung vom 14.05.2013 die 3. Änderung des Beb(!uungsplanes Nr. 11 ngewerbegebiet" im Vereinfachten Verfahren beschlossen. Der Anderungsbeschluss wurde am 17.12.2013 durch Anschlag ortsüblich bekanntgemacht. 2. Zu dem Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 "Gewerbegebiet".in der Fassung vom 11.12.2013 wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß 4 Abs.1 BauGB in der Zeit vom 27.12.2013 bis 29.01.2014 beteiligt. 3. Der Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 "Gewerbegebiet" in der Fassung vom 11.12.2013 wurde mit der Begründung gemäß 3 (2) BauGB vom 27.12.2013 bis 29.01.2014 öffentlich ausgelegt. Die Auslegung wurde am 17.12.2013 öffentlich bekannt gemacht und gleichzeitig darauf hingewiesen, dass Anregungen während der Auslegungsfrist vorgebracht werden können. Ebenso wurde darauf hingewiesen, dass von einer Umweltprüfung abgesehen wurde. 4. Der Markt Bad Endorf hat mit Beschluss des Gemeinderates vom 25.02.2014 die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 ngewerbegebiet" gemäß 10 (1) BauGB in der Fassu ~g vom 14.02.2014 als Satzung beschlossen. ~~ay~ AUSgefert tgt: Bad Endorf, ~ en... Q.~... Qp.,.Z.014... ( ~. ~-': ' '~~~? f " 1If~ ~ f ~ ~~,?\~~~r ~ ~.\ ' Q J ',t,'- ~,,<:;:: 'ö~~'i'~ C~ "a~':. ~~i~'b'ö '~~j~~~~i'~t~'~i'~'" (.. :;~" V " 5. Der satzuntsbeschluss zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 ngewerbeg biet" wurde am..ofi~,q6....1.4.. gemäß 10 (3) Halbsatz 2 BauGB ortsüblich ekanntgemacht. Die 3. Anderung des Bebauungsplanes Nr. 11 "Gewerbegeb', t" ist damit in Kraft getreten, Bad Endo