Weisung vom Bundesweite fakultative Einführung des Dienstleistungsangebotes PraeLab

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Transkript:

Weisung 201712004 vom 20.12.2017 Bundesweite fakultative Einführung des Dienstleistungsangebotes PraeLab Laufende Nummer: 201712004 Geschäftszeichen: AM51 6300.11 /1937 /2691.6 Gültig ab: 20.12.2017 Gültig bis: 19.12.2022 SGB II: SGB III: Familienkasse: nicht betroffen Weisung nicht betroffen Bezug: Weisung 201708006 vom 21.08.2017 PraeLab - Prävention von Lehrabbrüchen: Vorbereitung der bundesweiten, fakultativen Einführung Um möglichst vielen jungen Menschen einen Berufsabschluss zu ermöglichen, ist es Ziel der BA, Ausbildungsabbrüche zu verhindern. Mit dem Verfahren PraeLab stellt die BA den Agenturen für Arbeit ab 2018 flächendeckend ein fakultatives Dienstleistungsangebot zur Verfügung, um den Verbleib junger Menschen im Bildungssystem zu befördern. Die HdBA führt die erforderliche Weiterbildung der Berufsberater/innen durch. Das Verfahren ist verbindlich im fachlichen Konzept zur Einführung und Umsetzung des Verfahrens PraeLab Prävention von Ausbildungsabbrüchen beschrieben. 1. Ausgangssituation Die Zahl der Geringqualifizierten im Alter von 25 bis 34 Jahren ist in Deutschland relativ hoch rund 1,41 Millionen dieser jungen Menschen verfügten im Jahr 2015 über keinen Berufsabschluss (das entspricht einem Anteil von ca. 13,9%). Ein Ausbildungsabschluss ist aber oft Mindestvoraussetzung für die erfolgreiche und nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt bzw. eine qualifizierte Beteiligung am Erwerbsleben die Arbeitslosenquote von Menschen ohne abgeschlossene Berufsausbildung liegt mit 20% rund fünf mal so hoch

wie die mit abgeschlossener Berufsausbildung (3,8%). Daher ist es Ziel der BA, Ausbildungsabbrüche zu verhindern und möglichst vielen jungen Menschen den erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung zu ermöglichen. Das PraeLab-Verfahren verfolgt das Ziel, mit Hilfe eines webbasierten Kompetenzreflexionstools Auszubildende mit einem erhöhten Abbruchrisiko zu identifizieren, um rechtzeitig präventive Maßnahmen zur Verhinderung eines kompletten Ausscheidens aus dem Ausbildungssystem einzuleiten, bzw. nach erfolgten Vertragslösungen den Verbleib im Bildungssystem zu unterstützen. Das PraeLab-Verfahren wurde im Jahr 2016 im Rahmen einer erweiterten Erprobung in 14 Agenturen für Arbeit (Bergisch-Gladbach, Chemnitz, Darmstadt, Erfurt, Hagen, Kassel, Koblenz-Mayen, Magdeburg, Mainz, Neuwied, Oberhausen, Rosenheim, Traunstein, Zwickau) angewandt und 2017 fortgeführt. Zusätzlich haben die AA Düsseldorf, Kaiserslautern-Pirmasens sowie Leipzig im Rahmen der Pilotierung der Lebensbegleitenden Berufsberatung PraeLab in ihr Dienstleistungsportfolio aufgenommen. Auf Basis der Weisung 201708006 vom 21.08.2017 PraeLab Prävention von Lehrabbrüchen: Vorbereitung der bundesweiten, fakultativen Einführung wurde durch die Regionaldirektionen (RDen) erhoben, welche Agenturen für Arbeit (AA) ab 2018 Interesse am Verfahren PraeLab haben. Die RDen haben mittlerweile 43 interessierte AA zusammen mit den Qualifizierungsbedarfen an die Zentrale gemeldet. Die Qualifizierungstermine für die Weiterbildungen der Berufsberater/innen U25 mit Schwerpunkt Berufsorientierung in der AA (Berufsberater/innen) an der Hochschule der BA (HdBA) werden zwischen HdBA und RD abgestimmt. Die Meldung von weiteren interessierten AA an ihre RD ist jederzeit möglich. 2. Auftrag und Ziel Zur Durchführung des PraeLab-Verfahrens wurde das Fachliche Konzept zur Einführung und Umsetzung des Verfahrens PraeLab Prävention von Ausbildungsabbrüchen entwickelt, das die Grundlagen für die operative Arbeit der Berufsberater/innen in den AA beschreibt, die das PraeLab-Verfahren in ihr Dienstleistungsangebot aufgenommen haben. Das Konzept ist auf der Intranet-Seite Prävention von Ausbildungsabbrüchen eingestellt. Die wesentlichen Eckpunkte sind: Nur qualifizierte Berufsberater/innen sind berechtigt, das PraeLab-Verfahren anzuwenden, ebenso nur Berufsschullehrkräfte, die durch die geschulten Berufsberater/innen eine Prozesseinweisung erhalten haben. Die Weiterbildung der Berufsberater/innen durch die HdBA kann in zwei Varianten erfolgen:

1. Die auf einen Zeitraum von 12 Wochen berufsbegleitend angelegte Basisqualifizierung umfasst drei Präsenztage an der HdBA sowie Distance-Learning-Phasen in Form eines vorbereitenden Selbststudiums während des Arbeitsprozesses in der Agentur für Arbeit und in Form der praktischen Durchführung von PraeLab- Befragungen an Berufsschulen. Die Teilnehmer/innen erhalten zum Nachweis eine Teilnahmebescheinigung. 2. Bei Vorliegen weiterer Voraussetzungen kann die Basisqualifizierung um eine Hausarbeit erweitert und damit 5 ECTS-Punkte erworben werden. Die detaillierten Informationen hierzu sind dem Qualifizierungskonzept der HdBA zu entnehmen (auf der Intranet-Seite Prävention von Ausbildungsabbrüchen ). Das Vorliegen der Voraussetzungen ist mit der HdBA abzuklären. Für die Durchführung von PraeLab an den Berufsschulen bzw. berufsbildenden Einrichtungen ist das Einverständnis des jeweiligen Kultusministeriums erforderlich. PraeLab soll vorrangig in Fachklassen mit erfahrungsgemäß hohem Abbruchrisiko durchgeführt werden. Regionale Netzwerkpartner im Bereich der beruflichen Bildung sind über Praelab zu informieren und einzubinden. Die Implementierung von PraeLab wird durch ein Monitoring begleitet. Hierzu werden quartalsweise Daten zur Inanspruchnahme von PraeLab von den RDen in der Ablage Monatlicher Bericht zur Zielerreichung" eingetragen. Auf der Intranetseite Prävention von Ausbildungsabbrüchen werden sukzessive Materialien zur Unterstützung der Einführung von PraeLab zur Verfügung gestellt. Das PraeLab-Verfahren wird wissenschaftlich begleitet. Geplant ist eine Evaluation zu qualitativen und quantitativen Effekten, voraussichtlich durch das Institut für Arbeitsmarktund Berufsforschung und einen externen Auftragnehmer.

3. Einzelaufträge Die Hochschule der Bundesagentur für Arbeit organisiert die Weiterbildung der Berufsberater/innen in Abstimmung mit den RDen prüft die Zulassungsvoraussetzungen der Berufsberater/innen, die ECTS-Punkte erwerben möchten Die Regionaldirektionen holen ggf. noch die erforderliche Einwilligung zur Durchführung von PraeLab beim Kultusministerium ein stimmen die Qualifizierung der für die Weiterbildung gemeldeten Berufsberater/innen mit der HdBA ab tragen die Monitoringdaten ihres RD-Bezirks spätestens am 6. Werktag nach Quartalsende in die Tabelle in der Ablage Monatlicher Bericht zur Zielerreichung (MBZ) unter \\ Dst.baintern.de\BA-Daten\Uebergreifende-Aufgaben\Controlling- CF1\MBZ\2_RD ein Die Agenturen für Arbeit, die das PraeLab-Verfahren in ihr Dienstleistungsangebot aufnehmen melden die zu qualifizierenden Berufsberater/innen an die zuständige RD werden gebeten, den Berufsberater/innen Freiräume für die PraeLab-Weiterbildung zur Verfügung zu stellen und die Einführung und Umsetzung zu begleiten stellen sicher, dass die mit dem PraeLab-Verfahren beauftragten Berufsberater/innen die im fachlichen Konzept beschriebenen Standards einhalten melden die Monitoringdaten spätestens am 3. Werktag nach Quartalsende an die RD 4. Info 5. Koordinierung

6. Haushalt 7. Beteiligung gez. Unterschrift