Konzept. Version: 1.0

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Transkript:

1Schulsozialarbeit Konzept Version: 1.0 Verfasser: Projektgruppe Erstellungsdatum: 2010 / 2011 Abnahmen durch die Schulpflege: 14. März 2011 Jeannette Vogt, Schulpräsidentin, Projektleitung Sandra Diolaiuti, Ressort Qualität und Schulentwicklung Werner Braun, Schulleitung Seraina Kunz, Vertretung Lehrpersonen Monika Müller-Huber, Vertretung Lehrpersonen Brigitte Meier, Projektleiterin SSA, Amt für Jugend und Berufsberatung Kanton Zürich, Region Ost, beratende Funktion

Inhaltsverzeichnis Seite 1. Ausgangslage 3 2. Zielgruppe 3 3. Ziele der Schulsozialarbeit 4 4. Leistungen der Schulsozialarbeit 4 4.1. Niederschwellige Kontakte mit Schülerinnen, Schülern, Lehrpersonen und Eltern 4 4.2. Schüler- und Schülerinnenberatung 5 4.3. Interventionen bei Krisen und Konflikten 5 4.4. Prävention 5 4.5. Schulinterne Leistungen 5 4.6. Vernetzung mit anderen Stellen und Diensten 6 5. Arbeitsgrundsätze der Schulsozialarbeit 6 5.1. Freiwilligkeit 6 5.2. Verpflichtung 6 5.3. Präsenz im Schulhaus 6 5.4. Beratung und Begleitung 6 5.5. Vernetzung, Kooperation und Information 6 5.6. Leistungserfassung und Aktenführung 7 6. Zusammenarbeit 7 6.1. Zusammenarbeit mit dem Schulpsychologischen Beratungsdienst 7 6.2. Zusammenarbeit mit Mojuga 7 6.3. Zusammenarbeit mit der Jugend- und Familienberatung 8 7. Trägerschaft 8 7.1. Führungsgremium 8 7.2. Personelle, administrative und fachliche Leitung der Schulsozialarbeiterin/ des Schulsozialarbeiters 8 8. Rahmenbedingungen 9 8.1. Infrastruktur in der Schule 9 8.2. Ausstattung jeder Schulsozialarbeiterin/jedes Schulsozialarbeiters 9 8.3. Anstellungsprozente, Jahresarbeitsstunden und Präsenzzeit 9 8.4. Kosten 9 9. Schweigepflicht und Datenschutz 10 10. Evaluation 11 Anhang 1: Finanzen und Budget 12 Konzept Schulsozialarbeit der Schule Grüningen Seite 2 von 12

1. Ausgangslage Die Rolle der Schulen und ihrer Aufgaben hat sich in den letzten Jahren stetig verändert. Sie sind nicht nur Orte des Lehrens und Lernens, sondern haben eine viel umfassendere Aufgabe. Sie sind zuständig Lern- und Lebensräume zu gestalten, sie übernehmen eine wichtige Rolle in der Früherkennung und Bearbeitung von sozialen, persönlichen und kulturellen Problemen und nehmen eine wichtige Stellung in der Erziehungsberatung von Eltern ein. Diese komplexe Aufgabenstellung lässt sich von den Lehrkräften immer weniger alleine bewältigen. Zudem wird der Schulalltag durch Probleme mit verhaltensauffälligen Kindern oder Gruppen zunehmend belastet. Das Klassenklima und der Unterricht können dadurch empfindlich gestört werden. So wird die Qualität der Schule beeinträchtigt. Die Lehrpersonen brauchen Unterstützung in der Betreuung einzelner Schüler und Schülerinnen und in der Förderung der Gruppensozialisation in der Klasse und in der Schulgemeinschaft. So können sie ihre Zeit und Energie vermehrt für die Erfüllung ihrer Kernaufgabe, der Bildung, einsetzen. Eine Bedarfsabklärung über die Schulsozialarbeit in der gesamten Lehrerschaft hat gezeigt, dass ein Bedarf über alle Stufen vorhanden ist. Es gibt keinen grossen Unterschied zwischen den Stufen. Ein grosses Bedürfnis besteht in der Beratung und der Begleitung von schwierigen Schülerinnen und Schülern, deren Eltern und Lehrpersonen. Daneben wird auch die Begleitung von Projekten zu sozialen Themen gewünscht. Die Bildungsdirektion des Kantons Zürich befürwortet den gezielten und sorgfältigen Aufbau von Schulsozialarbeit und hat in Zusammenarbeit mit verschiedenen Fachstellen Empfehlungen zur Einführung von Schulsozialarbeit an den Volksschulen erarbeitet. Die Gemeinden werden im neuen Kinder- und Jugendhilfegesetz verpflichtet, ein bedarfsgerechtes Angebot zur Verfügung zu stellen. Dieses tritt voraussichtlich am 1. Januar 2012 in Kraft. Die Schulpflege Grüningen unterbreitet das nachfolgende Konzept zur definitiven Einführung von Schulsozialarbeit vom Kindergarten bis und mit Sekundarstufe. Sie ist der Überzeugung, dass die Schulsozialarbeit in Ergänzung zum bestehenden Schulpsychologischen Beratungsdienst für die Aufrechterhaltung einer guten Schule mit einem effizienten Unterricht notwendig geworden ist. Von 44 Politischen Gemeinden in der Region Ost haben ca. 90% die Schulsozialarbeit auf mindestens einer Schulstufe eingeführt oder sind am Konzeptaufbau. Grüningen ist eine der wenigen Gemeinden in der Region Ost die keine Form der Schulsozialarbeit hat. 2. Zielgruppe Schülerinnen und Schüler bringen ihre Probleme mit in die Schule. Je länger je mehr gibt es Kinder aus sehr belasteten sozialen Verhältnissen, die unter ihrer familiären Situation leiden, so z.b. Verwahrlosung, Sucht, Gewalt, Scheidung oder Trennung. Sie können nicht auf den für einen Schulerfolg nötigen Rückhalt in der Familie zählen und brauchen vermehrt Begleitung im Alltag. Einige Schülerinnen und Schüler leiden andererseits auch unter Situationen, die sie in der Schule antreffen. Sie werden ausgeschlossen und gemobbt, sie fühlen sich von Lehrpersonen nicht verstanden, die Integration in die Schule ist durch eine fremde Herkunftskultur erschwert. Eltern wiederum stehen mit der Erziehung ihrer Kinder in einem Prozess, der sie bis an die Grenzen fordern kann, manche können die notwendigen Strukturen und Grenzen nicht setzen. Überbehütete Kinder kennen oft keine Grenzen und sind in ihrem Problemlöseverhalten wenig entwickelt. Fremdsprachige und bildungsferne Eltern können zum Teil die Arbeitsweise der Schule nicht verstehen und somit zu Hause ihren Kindern wenig Unterstützung bieten. Konzept Schulsozialarbeit der Schule Grüningen Seite 3 von 12

Lehrpersonen sind häufig mit verhaltensauffälligen Schülerinnen und Schülern und schwierigen Klassenzusammensetzungen konfrontiert. Sie erkennen zwar die Probleme, haben aber nicht die Ressourcen, sich mit der Themenvielfalt auseinanderzusetzen. So sind sie oft nicht in der Lage, die Probleme Einzelner aufzufangen und gruppendynamische Prozesse auf dem Pausenplatz oder in den einzelnen Klassen ausreichend anzugehen und zu thematisieren. Die Lehrpersonen brauchen Entlastung in der Betreuung einzelner Schüler und Schülerinnen, in der Förderung der Gruppensozialisation in der Klasse und in der Schulgemeinschaft. 3. Ziele der Schulsozialarbeit Die SSA kombiniert Schule und Sozialarbeit, verbindet die Institutionen der Schule mit der Kinder- und Jugendhilfe und entspricht deshalb den heutigen komplexen Anforderungen an interdisziplinäre Zusammenarbeit. Schulsozialarbeit bietet ein niederschwelliges Beratungsangebot für Schülerinnen und Schüler, Eltern und Lehrpersonen trägt zur Vorbeugung, frühzeitiger Problemerkennung, Linderung und Lösung von sozialen und persönlichen Problemen von Schülerinnen und Schülern bei fördert Schülerinnen und Schüler in ihrer Selbstwahrnehmung und stärkt ihre gegenseitige Unterstützung trägt dazu bei, Konflikte konstruktiv anzugehen unterstützt Schulleitung und Lehrpersonen in ihrem erzieherischen Auftrag hilft mit, vorzeitige Ausschulungen, Dispense und Versetzungen zu vermeiden und trägt zu nachhaltigen Lösungen bei unterstützt das Schulhausklima, arbeitet mit an der Weiterentwicklung der Schule fördert die interdisziplinäre Zusammenarbeit in der Schule und mit externen Diensten 4. Leistungen der Schulsozialarbeit 4.1 Niederschwellige Kontakte mit Schülerinnen, Schülern, Lehrpersonen und Eltern Unmittelbare Präsenz in der Schule mit festen Bürozeiten oder telefonischer Erreichbarkeit zwecks niederschwelliger Kontaktaufnahme Präsenz in allen Schulanlagen und in den Lehrerzimmern zwecks Früherkennung und informellem Austausch Kontakt mit Lehrpersonen, Schulleitung, Mittagstisch- und Betreuungspersonal, Hausdienste und Behörden in Erziehungsfragen und sozialen Fragestellungen, Informationen über Beratungs- und Präventionsstellen und deren Vermittlung Kontakt mit Eltern in problematischen Situationen ihrer Kinder, in Erziehungsfragen und zur Klärung familiärer Probleme, Informationen über Beratungsstellen und Unterstützungsangebote Führen einer Auswahl von Dokumentationen und Informationen zu spezifischen Themen und Angeboten für die Zielgruppen Konzept Schulsozialarbeit der Schule Grüningen Seite 4 von 12

4.2 Schüler- und Schülerinnenberatung Beratung von Schülerinnen und Schülern mit persönlichen, sozialen und/oder familiären Problemen. Die Beratung kann als Einzel-, Familien-, Gruppen- oder Klassenberatung stattfinden Triage und Weitervermittlung von Schülerinnen, Schülern und Eltern an Fachstellen (Jugendund Familienberatung, Schulpsychologischem Beratungsdienst, Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienst usw.) bei Problemstellungen, die psychologische Abklärungen, Therapien, längerfristige Begleitungen oder andere spezielle Massnahmen bedingen Beratung von Eltern und/oder Lehrpersonen im Rahmen einer Schüler- und Schülerinnenberatung Unterstützung von Schülerinnen und Schülern mit speziellen Bedürfnissen im Übergang zwischen Schule und Beruf, falls die Eltern dazu nicht in der Lage sind 4.3 Interventionen bei Krisen und Konflikten Interventionen bei Schülerinnen und Schülern in Krisensituationen mit dringendem Handlungsbedarf, Triage im Fachteam an Fachstellen, bzw. Einleiten adäquater Massnahmen Intervention bei Konflikten zwischen Schülerinnen und Schülern Intervention in Schulklassen bei Krisen und Konfliktsituationen auf Verlangen und in Absprache mit den Lehrpersonen/der Schulleitung, in der Regel mit aktiver Beteiligung der Lehrpersonen In aussergewöhnlichen Situationen, gemäss Notfallkonzept der Schule Grüningen, handelt die SSA nach diesem Konzept 4.4 Prävention Früherkennung und Früherfassung von Gefährdungen Präventive Angebote und Projekte zu Sozialverhalten, Konfliktbewältigung, Partizipation, Gender- und Herkunftsfragen 4.5 Schulinterne Leistungen Mitarbeit in Arbeitsgruppen und Projekten zu einer konfliktfähigen, integrativen und gewaltfreien Schulhauskultur und zu aktuellen, lebensweltorientierten Themen, wie z.b. Gesundheit und Prävention, Schülerparlament, Pausenkiosk, Schulhofgestaltung Fachliche Unterstützung des Schulteams bei Elternveranstaltungen zu erzieherischen und sozialen Themen Vermittlung zwischen Schule und Elternhaus, z.b. bei Familien mit anderem kulturellem Hintergrund Regelmässiger Austausch mit der Schulleitung zur Planung von Integrations- und Präventionsmassnahmen, Sensibilisierung bezüglich problematischer Entwicklungen und Tendenzen Vermittlung weiterführender Angebote und Lehrerweiterbildungen in sozialpädagogischen und sozialen Fragen sowie der Früherkennung Teilnahme an Konferenzen und schulischen Sitzungen nach Absprache und entsprechend den Themen Konzept Schulsozialarbeit der Schule Grüningen Seite 5 von 12

4.6. Vernetzung mit andern Stellen und Diensten Zusammenarbeit mit kinder- und jugendspezifischen Angeboten in der Gemeinde (z.b. Mojuga) Fallspezifische interdisziplinäre und interinstitutionelle Zusammenarbeit mit der Jugend- und Familienberatung, dem Schulpsychologischen Beratungsdienst, dem Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienst, dem Schularzt und der Berufsberatung u.a. 5. Arbeitsgrundsätze der Schulsozialarbeit Die SSA erbringt ihre Leistungen für alle Stufen. Der frühzeitigen Erkennung von Problemen ist besondere Beachtung zu schenken. Der niederschwellige Zugang zu ihren Leistungen und die möglichst hohe Freiwilligkeit der Inanspruchnahme ihrer Angebote sind wichtige Prinzipien der SSA. Schulsozialarbeiter/innen unterstehen grundsätzlich der Schweigepflicht. Der Einbezug Dritter geschieht immer in Absprache mit der Rat suchenden Person. Der/die Schulsozialarbeitende kann nicht im Alleingang Probleme verhindern, vermindern und/oder lösen, deshalb ist die Vernetzung zu den schulinternen und schulexternen Beratungs- und Fachstellen sehr wichtig. Die Schule als Ganzes trägt weiterhin ihre Verantwortung für die Schülerinnen und Schüler. 5.1. Freiwilligkeit Die Freiwilligkeit ist ein wichtiges Prinzip in der Einzelfallberatung. Wer aus eigener Initiative die SSA aufsucht, nimmt die Beratung freiwillig in Anspruch. 5.2. Verpflichtung Negatives Verhalten von Schülern und Schülerinnen oder Schülergruppen kann den Schulbetrieb so stark beeinträchtigen, dass die Schulleitung die Begleitung oder Beratung der SSA anordnen kann. Dadurch werden Kinder und Jugendliche und deren Eltern zur Zusammenarbeit verpflichtet. 5.3. Präsenz in den Schulhäusern und Kindergärten Die Präsenz der SSA in den Schulhäusern und Kindergärten ist unabdingbar für niederschwellige Beratung, insbesondere für die Jugendlichen. Der/die Schulsozialarbeitende bewegt sich im Alltagsumfeld der Schule (Büro, Klassenzimmern, allgemeinen Räumen, Lehrerzimmer, Schulareal). 5.4. Beratung und Begleitung Der/die Schulsozialarbeitende berät und begleitet die verschiedenen Zielgruppen nach den Grundsätzen und Methoden der Sozialarbeit. Der/die Schulsozialarbeitende berät und begleitet die Schule bei der Konzeption und Durchführung von Projekten im Schulhaus. 5.5. Vernetzung, Kooperation und Information Der/die Schulsozialarbeitende vernetzt sich und kooperiert mit den schulinternen und -externen Diensten. Konzept Schulsozialarbeit der Schule Grüningen Seite 6 von 12

5.6. Leistungserfassung und Aktenführung Der/die Schulsozialarbeitende führt eine Leistungserfassung, die Einblick gewährt in die Tätigkeit der SSA, ausgewertet werden kann und Grundlage für weiterführende Entscheidungen ist. Der/die Schulsozialarbeitende dokumentiert seine/ihre Tätigkeit und die Beratungen. Die gesammelten Daten unterstehen der Schweigepflicht. Die Berichterstattung erfolgt an das Führungsgremium. 6. Zusammenarbeit 6.1 Zusammenarbeit mit dem Schulpsychologischen Beratungsdienst Die Verflechtung der Aufgabenbereiche von Schulsozialarbeit (SSA) und Schulpsychologischem Beratungs- dienst (SPBD) ist offensichtlich. Beide Dienste arbeiten im Bereich von Problemen, Krisen- und Konfliktsituationen. Niederschwellige Anlaufstelle für die Kinder und Jugendlichen ist der/die Schulsozialarbeitende, bei Bedarf wird der SPBD beigezogen oder das Kind, der/die Jugendliche an den SPBD überwiesen. Neben den vielfältigen Kontakten und Gesprächen im Alltag ist das Fachteam ein sehr wichtiges Gefäss. Der Schulsozialarbeitende nimmt regelmässig an den Fachteamsitzungen teil. Hier findet in der Regel unter der Leitung der Schulleitung auch die Triage an die entsprechenden Fachstellen statt. Unterschiedlichkeit der Aufgabenbereiche nach Schwerpunkten dargestellt: SPBD SSA Der SPBD befasst sich mit psychologischen Fragestellungen aus den Bereichen Lernen, Verhalten, Entwicklung und Erziehung. Zudem führt er schulpsychologische Abklärungen durch für Zuweisungen zur Sonderschulung und bei Unklarheiten oder Uneinigkeit der Eltern, Lehrperson und Schulleitung betreffend sonderpädagogische Massnahmen. Sozialarbeiterische und sozialpädagogische Unterstützung der Schule in ihrem erzieherischen Auftrag bei persönlichen und sozialen Problemen der Lernenden Die Zusammenarbeit von SPBD und SSA verlangt nach Kooperationsformen, die Doppelspurigkeiten vermeiden und Synergien nutzen in der Einzelfallarbeit, Klassenarbeit, Elternarbeit und Krisenintervention. Details werden im Schulalltag zwischen den Beteiligten geklärt. 6.2 Zusammenarbeit mit Mojuga Zwischen der SSA und dem Aufgabengebiet der Mojuga gibt es Überschneidungen, da es sich teilweise um Jugendliche handelt, die beide Betreuungsangebote in Anspruch nehmen. Grundsätzlich aber handelt es sich um zwei verschiedene Arbeitsgebiete. Die SSA versteht sich als Ergänzung zum bereits bestehenden Angebot der Jugendarbeit in Grüningen. Sie ist ein Kinder- und Jugendhilfeangebot mit spezifischer Ausrichtung auf die Volksschule. Mojuga orientiert sich primär am Freizeitbereich der Kinder und Jugendlichen. Sie begleitet, berät, coacht und animiert Jugendliche bis zur Volljährigkeit ausserhalb der Schule. Sie bietet ein niederschwelliges Freizeit und Beratungsangebot für Kinder und Jugendliche und ist freiwillig. Konzept Schulsozialarbeit der Schule Grüningen Seite 7 von 12

Da sich problematische Verhaltensweisen von Kindern und Jugendlichen häufig zuerst im Freizeitbereich manifestiert, ist die Jugendarbeit ein wichtiger Partner der Schulsozialarbeit bei der Umsetzung von Früherkennungsmassnahmen. Je nach Bedarf können Präventionsprojekte, schulische und ausserschulische Anlässe gemeinsam geplant und durchgeführt werden 6.3 Zusammenarbeit mit der Jugend- und Familienberatung Die Schulsozialarbeit als Bindeglied zwischen Schule und Elternhaus kommt bei der Erfassung und Früherkennung von familiären Problemsituationen eine grosse Bedeutung zu. In Fällen, die aus Sicht der SSA eine langfristige Beratung oder besondere Massnahmen erfordern, informiert die SSA in Absprache mit der Schule die JFB, damit gemeinsam das richtige Vorgehen überlegt werden kann. 7. Trägerschaft Die Führung und Verantwortung für die Gesamtleitung der SSA trägt die Schulpflege Grüningen. Da die SSA als Tätigkeit primär sozialarbeiterische Kompetenzen verlangt, übernimmt das Amt für Jugend und Berufsberatung, Region Ost, die personelle, administrative sowie die fachliche Leitung der SSA. Die Zusammenarbeit der Schule Grüningen und dem Amt für Jugend und Berufsberatung, Region Ost, wird in einer Leistungsvereinbarung geregelt. Darin sind die Leistungen der personellen, administrativen sowie der fachlichen Leitung festgelegt (Modul A-1) (siehe Anhang 2). 7.1 Führungsgremium Das Führungsgremium steuert und führt die SSA. Hier werden alle relevanten Entscheidungen bezüglich der SSA getroffen. Es begleitet die Ein- und Durchführung der SSA. Das Führungsgremium besteht aus Schulpflege, Ressort Personelles und Schulentwicklung (Vorsitz), Schulleitung und dem Amt für Jugend und Berufsberatung, Region Ost. Es erstellt das Anforderungsprofil für den Schulsozialarbeitenden Der Entscheid für die Anstellung wird von der Schulpflege und dem Amt für Jugend und Berufsberatung, Region Ost gemeinsam gefällt. Die Schulleitung steht beratend zur Seite Es legt die Ziele und Leistungen des Schulsozialarbeitenden im Rahmen des Pflichtenheftes/Stellenbeschriebs fest Es überprüft das Konzept periodisch und passt es bei Bedarf an Es gewährleistet die Zusammenarbeit zwischen der Schule, der SSA, der Jugend- und Familienberatung, dem Schulpsychologischen Beratungsdienst und weiteren Organisationen und Behörden in der Gemeinde und der Region 7.2 Personelle, administrative und fachliche Leitung der Schulsozialarbeiterin/ des Schulsozialarbeiters Dem Amt für Jugend und Berufsberatung, Region Ost, obliegt die personelle, administrative und fachliche Leitung der Schulsozialarbeit. Diese umfasst folgende Leistungen: Einstellen neuer SchulsozialarbeiterInnen in Zusammenarbeit mit der Schulpflege: Anforderungsprofil erstellen, Auswahlverfahren durchführen, Anstellung beantragen Personalführung Konzept Schulsozialarbeit der Schule Grüningen Seite 8 von 12

MitarbeiterInnen-Gespräche, Qualitätskontrolle und Konfliktregelung in Zusammenarbeit mit der Schulleitung Personaladministration, Stunden- und Spesenkontrolle, Ferienplanung, Arbeitszeugnisse usw. Regelmässige Fach- und Fallbesprechungen mit der/dem Schulsozialarbeitenden Leitung und Koordination eines Fachaustausches mit SchulsozialarbeiterInnen im Bezirk Vernetzung mit anderen Diensten und Angeboten, die sich an die Schule, an SchülerInnen und deren Eltern richten Sicherstellen von interner/externer Weiterbildung und bei Bedarf externe Supervision im Rahmen der Kostenpauschale Mitarbeit im Führungsgremium der SSA 8. Rahmenbedingungen 8.1 Infrastruktur in der Schule Die Gemeinde Grüningen stellt der Schulsozialarbeiterin/dem Schulsozialarbeiter der Schule Grüningen innerhalb des Schulgeländes ein Büro sowie die dazugehörige Raumeinrichtung zur Verfügung. Die Nutzung bereits bestehender Infrastrukturen der Schule Grüningen ist ebenfalls eingeschlossen. In jedem Schulhaus muss zu fixen Zeiten ein Raum für Beratungen zur Verfügung gestellt werden. 8.2 Ausstattung jeder Schulsozialarbeiterin/jedes Schulsozialarbeiters Der Schulsozialarbeiterin/dem Schulsozialarbeiter werden durch die Schule Grüningen folgende Arbeitsmittel zur Verfügung gestellt: Laptop Handy Leistungserfassungstool für SSA Büromaterial 8.3 Anstellungsprozente, Jahresarbeitsstunden und Präsenzzeit Die Stelle wird in Anlehnung an die Kantonalen Empfehlungen folgendermassen berechnet: Vorbehältlich neuster Erkenntnisse sind die kantonalen Empfehlungen eine 100%-Stelle SSA pro 600 900 Schüler/innen. Die aktuelle Schülerzahl von Grüningen beträgt 339 (Stand Dezember 2010). Auf Grund der Bautätigkeiten in Grüningen ist die Tendenz der Schülerzahlen steigend. Es ist zur Zeit schwierig genaue Prognosen zu geben. Daraus ergibt sich ein Pensum von knapp 50 Stellenprozenten. Die Projektgruppe SSA empfiehlt der Gemeinde Grüningen die Schaffung einer 50 % Stelle. Eine Beschäftigung unter 50 % wird von der Beratungsstelle nicht empfohlen. 8.4 Kosten Die Schulgemeinde Grüningen schliesst mit dem Amt für Jugend und Berufsberatung einen Leistungsvertrag mit einer Kostenpauschale zur Führung und Erbringung der SSA ab (Modul A-1). Separat fallen der Schulgemeinde Grüningen einmalige Investitionskosten an (siehe Anhang 1). Konzept Schulsozialarbeit der Schule Grüningen Seite 9 von 12

9. Schweigepflicht und Datenschutz Als öffentlich-rechtliche Angestellte unterliegen Schulsozialarbeiter/innen der Schweigepflicht ( 51 Personalgesetz, 71 Gemeindegesetz) und haben die Bestimmungen des Datenschutzes zu beachten (Gesetz über die Information und den Datenschutz IDG; LS 170.4, Verordnung über die Information und den Datenschutz IDV; LS 170.41). Da Schulsozialarbeitende im Rahmen ihres Auftrages mit besonderen Personendaten in Berührung kommen, ist folgender Regelung des IDG zur Bekanntgabe von Personendaten Beachtung zu schenken: 17. Das öffentliche Organ gibt besondere Personendaten bekannt, wenn a. eine hinreichend bestimmte Regelung in einem formellen Gesetz dazu ermächtigt, b. die betroffene Person in Einzelfall ausdrücklich in die Bekanntgabe von besonderen Personendaten eingewilligt hat oder c. es zur Abwendung einer unmittelbar drohenden Gefahr für Leib und Leben notwendig ist. Einem anderen öffentlichen Organ sowie den Organen anderer Kantone oder des Bundes gibt es im Einzelfall besondere Personendaten ausserdem bekannt, wenn das Organ, das besondere Personendaten verlangt, dies zur Erfüllung seiner gesetzlichen Aufgaben benötigt. Weitere gesetzliche Grundlagen für die Bekanntgabe von Personendaten durch Schulsozialarbeitende sind: Einführungsgesetz zum Zivilgesetzbuch (EG zum ZKB): 59. Abs. 1. Die Vormundschaftsbehörde und im Rahmen der Volksschulgesetzgebung die Schulpflege schreiten von Amtes wegen ein, sobald ihnen die Gefährdung des leiblichen oder geistigen Wohles eines Kindes (Art. 307, 308, 310, 311 und 313 ZGB18) oder des Kindesvermögens (Art. 324 und 325 ZGB18) zur Kenntnis kommt. 60. Anzeigepflichtig sind öffentlichrechtlich angestellte Personen sowie Behördenmitglieder, die in Ausübung ihrer Tätigkeit Kenntnis von einem Fall erhalten, welcher das vormundschaftliche Einschreiten als geboten erscheinen lässt, insbesondere Gerichts- und Polizeiorgane, Fürsorge und Untersuchungsbehörden, Schulpflegen, Schulleitungen und Lehrer sowie Geistliche. Anzeigeberechtigt ist jedermann. Strafprozessordnung (StPO): 21. Behörden und Beamte haben ihnen bekannt gewordene strafbare Handlungen anzuzeigen, die sie bei Ausübung ihrer Amtstätigkeit wahrnehmen. Ausgenommen von dieser Pflicht, aber zu Anzeige berechtigt sind Beamte, deren berufliche Aufgabe ein persönliches Vertrauensverhältnis zu einem Beteiligten oder zu einem seiner Angehörigen voraussetzt. Der Regierungsrat kann darüber Weisungen erlassen und die Anzeigepflicht bestimmter Behörden und Beamtengruppen weiter beschränken. Konzept Schulsozialarbeit der Schule Grüningen Seite 10 von 12

Soweit Behörden und Beamte zur Anzeige verpflichtet sind, haben sie gleichzeitig, soweit sie dafür zuständig sind, diejenigen Massnahmen zu treffen, welche ohne Gefahr nicht verschoben werden können. Das Vorgehen ist in jedem Falle mit der vorgesetzten Stelle und gemäss den schulinternen Abläufen zu Gefährdungsmeldungen abzusprechen. Sind Schulsozialarbeitende im Rahmen von Straf-, Zivil- und Verwaltungsverfahren zu Zeugenaussagen aufgefordert, haben sie sich vorgängig vom Amtsgeheimnis entbinden zu lassen. Dafür zuständig sind die vorgesetzten Behörden (bei kantonal angestellten Schulsozialarbeiter/innen die Leitung des regionalen Amtes für Jugend- und Berufsberatung). Das Weiterleiten von Informationen aus den Beratungen setzt grundsätzlich (ausser in Fällen von 60 EG ZGB und 21 stopp) das Einverständnis der betroffenen urteilsfähigen Personen bzw. bei nicht urteilsfähigen Personen das Einverständnis ihrer gesetzlichen Vertretungen voraus, dies gilt auch bezüglich Informationsaustausch mit Lehrpersonen. Davon ausgenommen ist der Informationsaustausch im Rahmen der Amtshilfe gemäss 17 Abs. 3 IDG. 10. Evaluation Verschiedene Anbieter darunter auch die ZHAW (Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften) Departement Soziale Arbeit bietet ein Leistungserfassungstool für SSA an. Die Toolparameter entsprechen dem vorliegenden Konzept und können später ausgewertet werden. Die ZHAW bietet ebenfalls die Evaluation der Leistungserfassung SSA an. Erkenntnisse aus dieser Evaluation sollen die Grundlage für sinnvolle Anpassungen in der SSA Grüningen sein. Die Durchführung einer Evaluation wird 2 Jahre nach Einführung von SSA empfohlen. Das Führungsgremium SSA überprüft die Empfehlungen der ZHAW und schlägt der Schulpflege mögliche Anpassungen in der SSA vor. Konzept Schulsozialarbeit der Schule Grüningen Seite 11 von 12

ANHANG 1: Kosten Einmalige Investitionen Bezeichnung Preis (Fr.) Laptop 1 500. Raumeinrichtung Tisch, Stuhl etc. 3 000. Handy 500. Leistungserfassung Softwareapplikation 2 500. Evaluation (nach 2 Jahren) 5 000. Unvorhergesehenes 2'500. Total Investitionen 15 000. Jährlich wiederkehrende Kosten Bezeichnung Kostenpauschale SSA gemäss Offerte AJB Region Ost 50% Stellenprozente inkl. Weiterbildung, Suppervision etc. Preis (Fr.) 80 000. Leistungserfassung Miete/Hosting 1 200. Telefonkosten 500. Büromaterial 300. Sonstiges 3 000. Total laufende Kosten 85 000. Konzept Schulsozialarbeit der Schule Grüningen Seite 12 von 12