Schalltechnische Untersuchung. zum Untersuchungsgebiet - Hauptgüterbahnhof in Hannover

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Transkript:

zum Untersuchungsgebiet - Hauptgüterbahnhof in Hannover Auftraggeber: Landeshauptstadt Hannover FB Planen und Stadtentwicklung Rudolf-Hillebrecht-Platz 1 30159 Hannover Auftragnehmer: 02. Februar 2016 Berichtsnummer: LK 2014.292.2

zum Untersuchungsgebiet - Hauptgüterbahnhof in Hannover Auftraggeber: Landeshauptstadt Hannover Fachbereich Planen und Stadtentwicklung Rudolf-Hillebrecht-Platz 1 30159 Hannover Auftragnehmer: Berichtsstand: 02. Februar 2016 Berichtsumfang: 22 Seiten sowie 7 Anlagen Berichtnummer: LK 2014.292.2 Projektleitung: Marion Krüger Projektbearbeitung: Felix Neumann, Justas Burokas LÄRMKONTOR GmbH Altonaer Poststraße 13 b 22767 Hamburg Geschäftsführer: Christian Popp (Vorsitz) / Ulrike Krüger (kfm.) / Bernd Kögel (techn.) AG Hamburg HRB 51 885 Telefon: 0 40-38 99 94.0 Telefax: 0 40-38 99 94.44 E-Mail: Hamburg@laermkontor.de http://www.laermkontor.de

Inhaltsübersicht 1 Aufgabenstellung... 4 2 Arbeitsunterlagen... 4 3 Berechnungsmodell... 5 4 Beurteilungsgrundlage... 5 4.1 Gewerbe... 5 4.2 Verkehr... 6 5 Berechnungsgrundlage... 8 6 Maßgebliche Immissionsorte... 8 7 Eingangsdaten... 9 7.1 Gewerbe... 9 7.2 Verkehr... 10 7.2.1 Straßenverkehr... 10 7.2.2 Schienenverkehr... 11 8 Berechnungsergebnisse... 12 8.1 Gewerbe... 12 8.2 Verkehr... 13 8.2.1 Belastungen im Plangebiet... 13 8.2.2 Belastungen durch den Mehrverkehr außerhalb des Plangebietes... 14 8.2.3 Verfahrensimmanente Toleranzen... 15 9 Fazit und Empfehlungen... 18 10 Anlagenverzeichnis... 21 11 Quellenverzeichnis... 22 LÄRMKONTOR GmbH LK 2014.292.2 Seite 3 von 22

1 Aufgabenstellung Die Stadt Hannover beabsichtigt im Bereich des Weidendamms auf dem Areal des ehemaligen Hauptgüterbahnhofs die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1714 Hauptgüterbahnhof. Für das Gelände wird eine gewerbliche Entwicklung angedacht, die planungsrechtlich festgesetzt werden soll. Durch die Ausweisung neuer Gewerbeflächen entstehen im angrenzenden Wohnumfeld schalltechnische Belastungen. Aufgrund der im Umfeld des Plangebietes befindlichen Industrie- und Gewerbebetriebe (z.b. ContiTech AG) werden die Richtwerte an der angrenzenden Wohnbebauung voraussichtlich ausgeschöpft. In der vorliegenden Untersuchung wird demnach die Einhaltung der Richtwerte nach dem Nicht-Relevanz- Kriterium der TA Lärm /1/ geprüft. Darüber hinaus sind neben den Auswirkungen des Verkehrslärms (Straße und Schiene) auf das Untersuchungsgebiet auch die Einflüsse des Mehrverkehrs, der durch die neuen Gewerbeflächen entsteht, auf die unmittelbar angrenzende Bestandswohnbebauung zu untersuchen. 2 Arbeitsunterlagen Folgende Unterlagen wurden zur Verfügung gestellt: Lageplan, im DWG- Format, zur Verfügung gestellt vom Auftraggeber, per E-Mail am 15.01.2015 Verkehrstechnische Stellungnahme zum B-Plan 1714 - Hauptgüterbahnhof Hannover als Vorabzug von ARGUS Stadt- und Verkehrsplanung, Stand 31.03.2015, zur Verfügung gestellt von ARGUS Stadt- und Verkehrsplanung, per E-Mail am 31.03.2015 Bebauungsplan 1714 - Hauptgüterbahnhof und die Übersicht der benachbarten Bebauungspläne, zur Verfügung gestellt vom Auftraggeber, per E-Mail am 22.01.2015 Schienendaten Prognose 2025 der Strecken 1700, 1710 und 1705 Abschnitt Hannover Bereich südlich der Kopernikusstraße, zur Verfügung gestellt vom Auftraggeber, per E-Mail am 17.02.2015 LÄRMKONTOR GmbH LK 2014.292.2 Seite 4 von 22

3 Berechnungsmodell Sämtliche Berechnungen erfolgten mit dem Programm IMMI, Version 2014 (08.12.2014) der Firma Wölfel Meßsysteme Software GmbH + Co. KG. In 3-dimensionalen Berechnungsmodellen wurde das Umfeld des Untersuchungsgebietes sowohl für die Betrachtung des Verkehrslärms als auch für die Untersuchung des Gewerbelärms digital erfasst. Die Modelle enthalten die vorhandenen Baukörper, die abschirmend oder reflektierend wirken, in ihrer Lage und Höhe sowie die jeweiligen Schallquellen für den Gewerbe- bzw. den Verkehrslärm. Die Fassadenpegel wurden an allen Gebäudeseiten geschossgenau 0,5 m vor der Fassade berechnet. 4 Beurteilungsgrundlage 4.1 Gewerbe In der vorliegenden Aufgabenstellung sind die Geräuscheinwirkungen an den schutzwürdigen Nutzungen durch die geplanten Gewerbegebiete zu ermitteln und zu beurteilen. Für die städtebauliche Planung maßgeblich ist die DIN 18005 /2/ sowie analog die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm /1/ zur Beurteilung heranzuziehen. Die TA Lärm /1/ stellt den Stand der Technik bezüglich der Ermittlung und Beurteilung von Gewerbelärmimmissionen dar. Der Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche ist sichergestellt, wenn die Schallbelastung durch Gewerbeanlagen (Gesamtbelastung aus Vorbelastung und Zusatzbelastung) am maßgeblichen Immissionsort die Immissionsrichtwerte nach TA Lärm /1/ (siehe Tabelle 1) nicht überschreitet. Tabelle 1: Immissionsrichtwerte der TA Lärm (Auszug) Nutzung Immissionsrichtwerte der TA Lärm Kurgebiete, Krankenhäuser und Pflegeanstalten 45 db(a) 35 db(a) reine Wohngebiete 50 db(a) 35 db(a) allgemeine Wohngebiete 55 db(a) 40 db(a) Dorf-, Kern- und Mischgebiete 60 db(a) 45 db(a) Anmerkungen: Die angegebenen Immissionsrichtwerte gelten gemäß Absatz 6.4 der TA Lärm während des es für eine Beurteilungszeit von 16 Stunden. Maßgebend für die Beurteilung der ist die volle stunde (z.b. 1:00 bis 2:00 Uhr) mit dem höchsten Beurteilungspegel zu dem die zu beurteilende Anlage relevant beiträgt. LÄRMKONTOR GmbH LK 2014.292.2 Seite 5 von 22

Bezugszeiträume: -, außerhalb der Ruhezeiten - an Werktagen: 7:00-20:00 Uhr - an Sonn- und Feiertagen: 9:00-13:00, 15:00-20:00 Uhr -, innerhalb der Ruhezeiten - an Werktagen: 6:00-7:00, 20:00-22:00 Uhr - an Sonn- und Feiertagen: 6:00-9:00, 13:00-15:00, 20:00-22:00 Uhr - (ungünstigste volle Stunde) - an Werktagen: 22:00-6:00 Uhr - an Sonn- und Feiertagen: 22:00-6:00 Uhr Einzelne Geräuschspitzen Einzelne Geräuschspitzen sollen die Immissionsrichtwerte außen tags um nicht mehr als 30 db(a) sowie nachts um nicht mehr als 20 db(a) überschreiten. Bei seltenen Ereignissen sollen Geräuschspitzen die Immissionsrichtwerte tagsüber um nicht mehr als 20 db(a) und nachts um nicht mehr als 10 db(a) überschreiten. Gemengelage Gemäß TA Lärm (Abschnitt 6.7 Gemengelagen ) können, wenn gewerblich, industriell oder hinsichtlich ihrer Geräuschauswirkungen vergleichbar genutzte und zum Wohnen dienende Gebiete aneinandergrenzen (Gemengelage), die für die zum Wohnen dienenden Gebiete geltenden Immissionsrichtwerte auf einen geeigneten Zwischenwert der für die aneinandergrenzenden Gebietskategorien geltenden Werte erhöht werden, soweit dies nach der gegenseitigen Pflicht zur Rücksichtnahme erforderlich ist. Die Immissionsrichtwerte für Kern-, Dorf- und Mischgebiete sollen dabei nicht überschritten werden. Es ist vorauszusetzen, dass der Stand der Lärmminderungstechnik eingehalten wird. Für die Höhe des Zwischenwertes nach Absatz 1 ist die konkrete Schutzwürdigkeit des betroffenen Gebietes maßgeblich. Wesentliche Kriterien sind die Prägung des Einwirkungsgebiets durch den Umfang der Wohnbebauung einerseits und durch Gewerbe- und Industriebetriebe andererseits, die Ortsüblichkeit eines Geräusches und die Frage, welche der unverträglichen Nutzungen zuerst verwirklicht wurde. Liegt ein Gebiet mit erhöhter Schutzwürdigkeit nur in einer Richtung zur Anlage, so ist dem durch die Anordnung der Anlage auf dem Betriebsgrundstück und die Nutzung von Abschirmungsmöglichkeiten Rechnung zu tragen. Gemäß Abschnitt 3.2 der TA Lärm /1/ ( Prüfung der Einhaltung der Schutzpflicht ) setzt die Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen für eine Anlage eine Prognose der Geräuschimmissionen der zu beurteilenden Anlage (Zusatzbelastung) und die Bestimmung der Vorbelastung durch die weiteren an den Immissionsorten relevant zur Geräuschimmission beitragenden Anlagen voraus. Die Bestimmung der Vorbelastung kann jedoch dann entfallen, wenn die Geräuschimmissionen der zu beurteilenden Anlage die maßgeblichen Immissionsrichtwerte der TA Lärm um mindestens 6 db(a) unterschreiten. In diesem Fall ist die Zusatzbelastung durch die zu beurteilende Anlage am betrachteten Immissionsort nicht relevant (Nicht- Relevanz-Kriterium). 4.2 Verkehr Die Beurteilung der Geräuscheinwirkungen im Plangebiet durch den Straßenverkehr erfolgt auf Grundlage der DIN 18005, Teil 1 Schallschutz im Städtebau /2/ sowie in Anlehnung an die Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) /3/. LÄRMKONTOR GmbH LK 2014.292.2 Seite 6 von 22

Im Sinne einer lärmoptimierten städtebaulichen Planung sollten die in der Tabelle 2 dargestellten Orientierungswerte des Beiblattes 1 der DIN 18005, Teil 1 eingehalten werden. Tabelle 2: Orientierungswerte der DIN 18005, Verkehr Nutzung Orientierungswerte der DIN 18005 Allgemeine Wohngebiete 55 db(a) 45 db(a) Kern,- Dorf- und Mischgebiete 60 db(a) 50 db(a) Gewerbegebiete 65 db(a) 55 db(a) Idealerweise ist die Einhaltung der Orientierungswerte des Beiblattes 1 der DIN 18005 anzustreben. Aus Sicht des Schallschutzes im Städtebau handelt es sich hierbei um anzustrebende Zielwerte, jedoch nicht um Grenzwerte. Der Belang des Schallschutzes ist bei der in der städtebaulichen Planung erforderlichen Abwägung als ein wichtiger Planungsgrundsatz neben anderen Belangen zu verstehen. Dies bedeutet, dass die Orientierungswerte lediglich als Anhalt dienen und dass von diesen sowohl nach oben als auch nach unten abgewichen werden kann. Der Planaufsteller verfügt daher über einen Ermessensspielraum hinsichtlich der Schwelle des Einsetzens einer unzumutbaren Beeinträchtigung durch Verkehrslärm. Nach geltender Rechtsauffassung werden in der Regel die Grenzwerte der 16. BImSchV als Obergrenze dieses Ermessensspielraums herangezogen (vgl. Tabelle 3). Tabelle 3: Grenzwerte der 16. BImSchV Nutzung Grenzwerte der 16. BImSchV Reine und allgemeine Wohngebiete 59 db(a) 49 db(a) Kern,- Dorf- und Mischgebiete 64 db(a) 54 db(a) Gewerbegebiete 69 db(a) 59 db(a) Nach derzeitigem Wissensstand kann davon ausgegangen werden, dass Lärmbelastungen durch Straßenverkehr oberhalb von 65 db(a) (Mittelungspegel, tags) mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Risikoerhöhung für Herz-Kreislauf-Erkrankungen bewirken. Oberhalb der Grenze von 70 db(a) tags und 60 db(a) nachts ist die Schwelle der Gesundheitsgefährdung nach geltender Rechtsauffassung /4/ erreicht. LÄRMKONTOR GmbH LK 2014.292.2 Seite 7 von 22

5 Berechnungsgrundlage Die Ausbreitungsberechnungen für die Immissionen aus den Gewerbeflächen wurden nach der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm /1/ in Verbindung mit der DIN ISO 9613-2 Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien /5/ mit Mit-Wind-Wetterlage durchgeführt. Die Berechnungen der Beurteilungspegel für die Straßenverkehrswege erfolgten nach der 16. BImSchV /3/ bzw. nach dem Teilstückverfahren der Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen - Ausgabe 1990 - RLS-90 (RLS-90) /6/. Die für die relevanten Straßen maßgeblichen zulässigen Höchstgeschwindigkeiten und Straßenoberflächen wurden entsprechend dieser Grundlagen beurteilt und bei den Berechnungen berücksichtigt. Der Schienenverkehr wurde gemäß der Verordnung zur Änderung der Sechzehnten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung - 16. BImSchV), Anlage 2: Berechnung des Beurteilungspegels für Schienenwege (Schall 03), in der Fassung der Drucksache 18/2849 des Deutschen Bundestages vom 13.10.2014 /7/ berechnet. 6 Maßgebliche Immissionsorte Die berücksichtigten maßgeblichen Immissionsorte liegen westlich des Plangebietes und sind gemäß Angaben der Stadt Hannover als allgemeines Wohngebiet sowie als Gewerbegebiet ausgewiesen. Da östlich des Untersuchungsgebietes umfangreiche industrielle Vorbelastungen durch die ContiTech AG vorhanden sind, die voraussichtlich die Richtwerte an den maßgeblichen Immissionsorten bereits ausschöpfen, wird der Nachweis der Einhaltung der Richtwerte in der vorliegenden Untersuchung nach dem Nicht-Relevanz-Kriterium erbracht. Wenn gewerblich, industriell oder hinsichtlich ihrer Geräuschentwicklung vergleichbar genutzte Gebiete und zum Wohnen dienende Gebiete aneinander grenzen, spricht die TA Lärm Abschnitt 6.7 /1/ von Gemengelagen. Für derartige aneinandergrenzende Gebietskategorien lässt die TA Lärm für die zum Wohnen dienenden Gebiete die Erhöhung der Immissionsrichtwerte auf geeignete Zwischenwerte bis hin zu den Mischgebietswerten zu. Im vorliegenden Fall kann aufgrund der Baustruktur, einer Mischung aus Gewerbe und Wohnen, eine solche Gemengelage für die Bebauung, die als allgemeines Wohngebiet anzusetzen ist, herangezogen werden. Demnach werden hier in Abstimmung mit der Stadtverwaltung Hannover die Immissionsrichtwerte der TA Lärm /1/ für Mischgebiete LÄRMKONTOR GmbH LK 2014.292.2 Seite 8 von 22

für die Beurteilung herangezogen. Die besondere Berücksichtigung der Ruhezeiten in Wohngebieten ist allerdings im Rechenergebnis enthalten. Für die als allgemeines Wohngebiet einzustufenden Immissionsorte ergibt sich unter Berücksichtigung des Nicht-Relevanz-Kriteriums und der angesetzten Gemengelage für den zeitraum ein Zielwert von 54 db(a) (richtwert für Mischgebiete minus 6 db(a)) und für die lauteste stunde von 39 db(a) (richtwert für Mischgebiete minus 6 db(a)). Für die als Gewerbegebiet einzustufenden Immissionsorte ergibt sich unter Berücksichtigung des Nicht-Relevanz-Kriteriums für den zeitraum ein Zielwert von 59 db(a) (richtwert für Gewerbegebiete minus 6 db(a)) und für die lauteste stunde von 44 db(a) (richtwert für Gewerbegebiete minus 6 db(a)). Die Immissionsorte wurden 0,5 Meter vor den Fenstern der Wohngebäude platziert, an denen besonders hohe Schallimmissionen zu erwarten sind. Die Berechnung erfolgte über die vorhandenen Geschosse. Die Eigenreflexion der Gebäude blieb dabei gemäß der TA Lärm unberücksichtigt. Für die Verkehrslärmberechnungen werden die entsprechenden Immissionsgrenzwerte 16. BImSchV berücksichtigt (vgl. Anlage 4 und Tabelle 5). 7 Eingangsdaten 7.1 Gewerbe Die Gewerbeflächen innerhalb des Untersuchungsgebietes wurden in 5 Teilflächen (GE 1 bis GE 5) gegliedert (vgl. Anlage 1). In der vorliegenden schalltechnischen Untersuchung wurden zwei Varianten berechnet. In Variante 1 wurde der Hauptaugenmerk auf die Ausweisung von uneingeschränkten Gewerbeflächen gelegt. Die Variante 2 sieht ausschließlich eingeschränkte Gewerbeflächen vor. Da die umfangreiche industrielle und gewerbliche Vorbelastung im Umfeld des Untersuchungsgebietes nur sehr aufwändig zu ermitteln ist und voraussichtlich die Richtwerte der TA Lärm /1/ an der nächstgelegenen Wohnbebauung bereits durch die ContiTech AG ausgeschöpft sind, erfolgt in der vorliegenden Untersuchung die Prüfung der Einhaltung der Richtwerte nach dem Nicht-Relevanz-Kriterium der TA Lärm. Die Einstufungen der flächenbezogenen Schallleistungspegel wurden im vorliegenden Fall gemäß des Niedersächsischen Landesamtes für Ökologie /8/ vorgenommen. Variante 1 (hauptsächlich uneingeschränkte Gewerbenutzung) In der Variante 1 wurden die beiden westlich zur Wohnbebauung gelegenen Flächen (GE 1 und GE 2) aufgrund der räumlichen Nähe zur schutzwürdigen Nutzung als eingeschränkte Gewerbeflächen mit 60 db(a) tags und 45 db(a) nachts berücksichtigt. Die LÄRMKONTOR GmbH LK 2014.292.2 Seite 9 von 22

östlichen Teilflächen (GE 3 bis GE 5) wurden dagegen als uneingeschränkte Gewerbeflächen mit einem flächenbezogenen Schallleistungspegel von 65 db(a) tags und 50 db(a) nachts belegt (vgl. Anlage 2). Variante 2 (eingeschränkte Gewerbenutzung) In der Variante 2 wurden alle 5 Teilflächen (GE 1 bis GE 5) als eingeschränkte Gewerbeflächen mit 60 db(a) tags und 45 db(a) nachts berücksichtigt (vgl. Anlage 3). 7.2 Verkehr 7.2.1 Straßenverkehr Die Angaben zu den Verkehrsmengen der umliegenden Straßen wurden von ARGUS Stadt- und Verkehrsplanung zur Verfügung gestellt und beziehen sich auf eine im Jahr 2013 durchgeführte Verkehrszählung. Diese Bestandsdaten können gemäß Abstimmung mit der Stadtverwaltung Hannover als Prognose in der Variante Prognose Nullfall herangezogen werden. Als Prognose Planfall wurde in der vorliegenden Untersuchung der Prognose Nullfall zuzüglich der Verkehre, die aus dem Plangebiet generiert werden, berücksichtigt. Für die Straßen in der Umgebung des Plangebietes wurden den Berechnungen die in Tabelle 4 aufgeführten Eingangsdaten zu Grunde gelegt. Die Lage der Straßen ist der Anlage 4 zu entnehmen. Tabelle 4: Eingangsdaten und Emissionspegel ohne bzw. mit dem Plangebiet Straßenabschnitt [, 6-22 h] M, Kfz/h p T p N v L m,e,t L m,e,n [, 22-6 h] [] [] [km/h] Variante: Prognose-Nullfall Arndtstraße (nordöstlich Weidendamm) 2.360,2 396,3 6,4 6,1 50 68,3 60,4 Arndtstraße (nordöstlich Weidendamm) 1.892,9 340,0 6,9 6,0 50 67,5 59,7 Herschelstraße (südöstlich Arndtstraße) 543,8 97,5 4,4 4,5 50 61,0 53,6 Weidendamm (zw. Gustav-Adolf-Str. und Arndtstr.) Weidendamm (zw. Gustav-Adolf-Str. und Paulstr.) 852,8 139,0 7,0 5,8 50 64,1 55,7 753,1 127,0 6,9 5,3 50 63,5 55,1 Anbindung Hauptgüterbahnhof 90,4 9,6 10,9 13,0 30 53,0 43,8 Weidendamm (zw. Sandstr. und Paulstr.) 706,9 113,8 7,3 5,8 50 63,4 54,8 Weidendamm (zw. Kopernikusstr. und Sandstr.) 734,9 113,4 7,6 6,0 50 63,5 54,8 Sandstraße (nordöstlich Weidendamm) 73,8 8,1 16,7 1,5 30 53,4 38,7 Geplante Anbindung 36,4 2,3 10,0 4,0 30 48,8 34,6 LÄRMKONTOR GmbH LK 2014.292.2 Seite 10 von 22

Straßenabschnitt [, 6-22 h] M, Kfz/h p T p N v L m,e,t L m,e,n [, 22-6 h] [] [] [km/h] Weidendamm (nordwestlich Kopernikusstr.) 800,9 121,0 7,4 6,3 50 63,9 55,3 Kopernikusstr. (nordöstlich Weidendamm) 586,5 93,6 7,7 5,2 50 62,7 53,7 Kopernikusstr. (südwestlich Weidendamm) 734,9 113,0 7,6 6,0 50 63,6 54,9 Variante: Prognose-Planfall Arndtstraße (nordöstlich Weidendamm) 2.385,5 398,1 6,4 6,1 50 68,3 60,4 Arndtstraße (nordöstlich Weidendamm) 1.909,8 341,3 6,9 6,0 50 67,5 59,7 Herschelstraße (südöstlich Arndtstraße) 552,2 98,1 4,5 4,5 50 61,1 53,6 Weidendamm (zw. Gustav-Adolf-Str. und Arndtstr.) Weidendamm (zw. Gustav-Adolf-Str. und Paulstr.) 903,4 142,8 7,2 5,8 50 64,4 55,8 789,0 129,5 7,0 5,3 50 63,7 55,2 Anbindung Hauptgüterbahnhof 108,8 12,1 10,7 11,1 30 53,7 44,3 Weidendamm (zw. Sandstr. und Paulstr.) 731,9 116,3 7,4 5,8 50 63,6 54,9 Weidendamm (zw. Kopernikusstr. und Sandstr.) 768,4 116,5 7,7 5,9 50 63,9 55,0 Sandstraße (nordöstlich Weidendamm) 99,1 10,0 15,0 2,0 30 54,4 40,0 Geplante Anbindung 76,7 4,8 10,0 3,9 30 52,0 37,8 Weidendamm (nordwestlich Kopernikusstr.) 817,8 122,3 7,5 6,3 50 64,1 55,4 Kopernikusstr. (nordöstlich Weidendamm) 594,9 94,3 7,7 5,2 50 62,8 53,8 Kopernikusstr. (südwestlich Weidendamm) 743,1 114,6 7,6 6,0 50 63,7 55,0 Abkürzungen: M T, M N: maßgebende stündliche Verkehrsstärke oder p T, p N: Anteil der Lkw-Verkehre in oder v: zulässige Hochgeschwindigkeiten Pkw und Lkw L m,e,t, L m,e,n: Emissionspegel oder 7.2.2 Schienenverkehr Für die Strecken der Deutschen Bahn AG wurde in Abstimmung mit dem Auftraggeber auf die Zugzahlen für das Prognosejahr 2025 zurückgegriffen. Die Zugzahlen der Prognose wurden von der Deutschen Bahn AG zur Verfügung gestellt. Für die Berechnung des Schienenverkehrs wurden die in der Anlage 6 aufgeführten Eingangs- und Emissionsdaten verwendet. Die Lage der berücksichtigten Schienenwege ist der Anlage 4 zu entnehmen. LÄRMKONTOR GmbH LK 2014.292.2 Seite 11 von 22

8 Berechnungsergebnisse 8.1 Gewerbe Die ermittelten Beurteilungspegel für den Gewerbelärm der Variante 1 sind in Anlage 2 und die der Variante 2 in Anlage 3 jeweils als Fassadenpegelplan dargestellt. Variante 1 (hauptsächlich uneingeschränkte Gewerbenutzung) Die Berechnungen zeigen, dass im zeitraum bei uneingeschränkter Gewerbenutzung östlich der Planstraße der angestrebte Zielwert von 54 db(a) in den Bereichen der Gemengelage vielfach überschritten wird. In der Nachbarschaft werden Beurteilungspegel von maximal 60 db(a) und somit Überschreitungen von bis zu 6 db(a) ermittelt. In den Bereichen, die als Gewerbegebiet berücksichtigt wurden, wird der Zielwert von 59 db(a) vereinzelt überschritten. Hier werden Beurteilungspegel von maximal 61 db(a) und somit Überschreitungen von bis zu 2 db(a) berechnet. Innerhalb des zeitraums wird der angestrebte Zielwert von 39 db(a) in der Nachbarschaft in den als Gemengelage eingestuften Bereichen mehrfach überschritten. Es werden Beurteilungspegel von maximal 43 db(a) und somit Überschreitungen von bis zu 4 db(a) ermittelt. In den Bereichen, die als Gewerbegebiet berücksichtigt wurden, wird der Zielwert von 44 db(a) vereinzelt überschritten. Hier werden Beurteilungspegel von maximal 46 db(a) und somit Überschreitungen von bis zu 2 db(a) berechnet. Auf die ermittelten Überschreitungen ist mit einer weiteren Einschränkung der Gewerbeflächen zu reagieren. Variante 2 (eingeschränkte Gewerbenutzung) Die Berechnungen zeigen, dass im zeitraum mit eingeschränkter Gewerbenutzung der angestrebte Zielwert von 54 db(a) in den Bereichen der Gemengelage größtenteils eingehalten wird. Nur vereinzelt werden Beurteilungspegel von maximal 56 db(a) und somit theoretische Überschreitungen von bis zu 2 db(a) in den oberen Geschosslagen der Wohngebäude in den als Gemengelage eingestuften Gebieten ermittelt. An allen anderen untersuchten Gebäuden wird der Zielwert eingehalten. In den Bereichen, die als Gewerbegebiet berücksichtigt wurden, wird der Zielwert von 59 db(a) eingehalten. Hier werden Beurteilungspegel von maximal 59 db(a) prognostiziert. Innerhalb des zeitraums wird der angestrebte Zielwert von 39 db(a) in den Bereichen der Gemengelage eingehalten. Es werden Beurteilungspegel von maximal 39 db(a) und somit keine Überschreitung ermittelt. In den Bereichen, die als Gewerbegebiet berücksichtigt wurden, wird der Zielwert von 44 db(a) eingehalten. Hier werden Beurteilungspegel von maximal 44 db(a) prognostiziert. Hieraus wird deutlich, dass eine Einhaltung der maßgeblichen Immissionsrichtwerte bzw. der Zielwerte in der Nachbarschaft nur durch Ausweisung von eingeschränkten LÄRMKONTOR GmbH LK 2014.292.2 Seite 12 von 22

Gewerbeflächen im gesamten Plangebiet sichergestellt werden kann, welche nicht nur die Emissionen nachts sondern auch die tags betreffen. 8.2 Verkehr Die Berechnung der Auswirkungen des Verkehrslärms (Straße und Schiene) auf das Plangebiet wurde in Form von Schallimmissionsrastern in Höhe von 4 m für den und zeitraum berechnet. Um aussagekräftigere Ergebnisse für das Plangebiet zu erzielen, wurden Teile der Bestandsgebäude nicht in der Berechnung berücksichtigt. Gebäudeteile, die der Post zuzuordnen waren und die auch zukünftig bestehen bleiben, wurden hingegen mitberechnet. Die Berechnungsergebnisse sind in der Anlage 5a für den zeitraum und in der Anlage 5b für den zeitraum dargestellt. Für die Ermittlung der schalltechnischen Auswirkungen des durch das Vorhaben entstehenden Mehrverkehrs auf die Bestandsbebauung wurden an repräsentativen Wohngebäuden sowohl für den Prognose-Nullfall als auch für den Prognose-Planfall Immissionsorte an den Fassaden berechnet. Bei den Berechnungen wurde der Schienenverkehr nicht berücksichtigt, da die Planung hierauf keinen Einfluss hat. Die Berechnungsergebnisse sind in der Tabelle 5 aufgeführt. 8.2.1 Belastungen im Plangebiet Die Ergebnisse der Berechnungen der Verkehrsbelastungen (Straße und Schiene) im Plangebiet sind für den zeitraum in Anlage 5a und für den zeitraum in Anlage 5b dargestellt. Die Darstellung der Schallimmissionspläne ist farblich so abgestuft, dass auf...... den hellgrünen Flächen der Orientierungswert der DIN 18005 und zudem auf den dunkelgrünen Flächen der Grenzwert der 16. BImSchV für Wohnnutzungen,...... den dunkelgrünen und hellgelben Flächen der Orientierungswert der DIN 18005 und zudem auf den gelben Flächen der Grenzwert der 16. BImSchV für Misch- und Kerngebietsnutzungen,... den roten Flächen der Grenzwert der 16. BImSchV für gewerbliche Nutzungen mit empfindlichen Nutzungen wie z.b. Betriebswohnungen eingehalten wird und auf...... den in dunkelrot/violett dargestellten Flächen der allgemein als Abwägungsgrenze herangezogene Beurteilungspegel von 70 db(a) tags bzw. 60 db(a) nachts für Wohnungsausweisungen überschritten wird. LÄRMKONTOR GmbH LK 2014.292.2 Seite 13 von 22

zeitraum Die Berechnungsergebnisse im zeitraum zeigen, dass in einem Korridor von ca. 28 m ausgehend von der an der Schiene gelegenen östlichen Plangebietsgrenze der als Abwägungsgrenze heranzuziehende Beurteilungspegel von 70 db(a) tags für Wohnungsausweisungen (auch Betriebsleiterwohnungen) überschritten wird (!dunkelrot/violette Farbgebung). Im Einwirkungsbereich der Kreuzung Weidendamm / Arndstraße weitet sich dieser Korridor auf ca. 41 m auf. Im gesamten übrigen Plangebiet wird zumindest der Grenzwert der 16. BImSchV für gewerbliche Nutzungen mit empfindlichen Nutzungen wie z.b. Betriebswohnungen eingehalten (!rote Farbgebung). Lediglich im schienenabgewandten Schallschatten von Gebäudekörpern wird der Orientierungswert der DIN 18005 für Gewerbegebiete eingehalten (!orange Farbgebung). zeitraum Die Berechnungsergebnisse im zeitraum zeigen, dass nahezu im gesamten Plangebiet der als Abwägungsgrenze heranzuziehende Beurteilungspegel von 60 db(a) nachts für Wohnungsausweisungen (auch Betriebsleiterwohnungen) überschritten wird (!dunkelrot/violette Farbgebung). Lediglich im schienenabgewandten Schallschatten von Gebäudekörpern wird der Grenzwert der 16. BImSchV für gewerbliche Nutzungen mit empfindlichen Nutzungen wie z.b. Betriebswohnungen eingehalten (!rote Farbgebung). Der Orientierungswert der DIN 18005 für Gewerbegebiete wird flächendeckend überschritten. 8.2.2 Belastungen durch den Mehrverkehr außerhalb des Plangebietes Die ermittelten Beurteilungspegel an den maßgeblichen Immissionsorten für den Verkehrslärm sind in Tabelle 5 dargestellt. Für jeden Immissionsort wird auf die Fassade bezogen jeweils das lauteste Geschoss gezeigt. Um die Auswirkungen des aus dem Vorhaben resultierenden Mehrverkehrs genauer beziffern zu können, wurden die Berechnungen ohne den Einfluss der Schienenverkehrswege durchgeführt. Tabelle 5: Beurteilungspegel durch die Verkehrsbelastung im Prognose-Null- und Planfall und Differenzpegel (Prognose-Planfall Prognose-Nullfall) Immissionsort IGW L P,Prognose-Nullfall L P,Prognose-Planfall L P,Diff (Geschoss) IO 1 (1. OG) 69 59 67,3 58,6 67,5 58,7 0,2 0,1 IO 2 (EG) 69 59 71,0 62,5 71,2 62,6 0,2 0,1 IO 3 (1.OG) 69 59 62,6 52,5 63,1 52,7 0,5 0,2 IO 4 (1.OG) 69 59 70,0 61,4 70,2 61,5 0,2 0,1 IO 5 (EG) 59 49 70,3 61,8 70,5 61,9 0,2 0,1 IO 6 (EG) 59 49 70,2 61,7 70,4 61,8 0,2 0,1 IO 7 (1.OG) 69 59 69,6 61,2 69,8 61,3 0,2 0,1 LÄRMKONTOR GmbH LK 2014.292.2 Seite 14 von 22

Immissionsort IGW L P,Prognose-Nullfall L P,Prognose-Planfall L P,Diff (Geschoss) IO 8 (1.OG) 69 59 64,2 55,7 64,5 55,8 0,3 0,1 IO 9 (1.OG) 59 49 66,7 58,3 66,9 58,4 0,2 0,1 Erläuterungen: rot: Überschreitungen der Immissionsgrenzwerte der 16.BImSchV IGW Immissionsgrenzwert der 16.BImSchV L P, Diff Differenzpegel (L P, Prognose-Planfall - L P, Prognose-Nullfall ) Die Berechnungen zeigen, dass die ermittelten Beurteilungspegel sowohl im - als auch im zeitraum die maßgeblichen Grenzwerte der 16. BImSchV /3/ schon im Prognose-Nullfall vielfach überschreiten (vgl. Tabelle 5, rote Darstellung in Spalte L P,Prognose-Nullfall ). Dabei werden mehrfach Überschreitungen der Schwelle der Gesundheitsgefährdung laut Rechtsprechung von 70 db(a) tags und 60 db(a) nachts prognostiziert. Im zeitraum werden Beurteilungspegel von bis zu 70,3 db(a) (gerundet 71 db(a)) und im zeitraum von bis zu 62,5 db(a) (gerundet 63 db(a)) ermittelt. Durch den Mehrverkehr des Planvorhabens werden die Beurteilungspegel durchweg um bis zu maximal 0,5 db(a) (gerundet 1 db(a)) erhöht (vgl. Tabelle 5 Spalte L P,Diff.). An den Immissionsorten, an denen bereits im Prognose-Nullfall Überschreitungen von 70 db(a) tags und 60 db(a) nachts berechnet wurden, beträgt die Erhöhung durch den planbedingten Mehrverkehr maximal 0,2 db(a) tags und 0,1 db(a) nachts. 8.2.3 Verfahrensimmanente Toleranzen Im Nahbereich der Straßen, an denen die Schwelle zur Gesundheitsgefährdung laut Rechtsprechung bereits ohne planbedingten Mehrverkehr erreicht wird, sollten auch geringfügige Pegelsteigerungen oberhalb von 70/60 db(a) tags/nachts vermieden werden. Geringfügige Unterschiede bei der Interpretation der Berechnungsgrundlagen, geringfügig variierende Umsetzung in Softwareprodukten sowie subjektive Einflüsse durch den Gutachter können bei der Prognose von Zu- oder Abnahmen bei Beurteilungspegeln zu geringen Toleranzen führen. Da rechnerische Pegelerhöhungen im geringfügigen Bereich mit modellbedingten oder prognostischen Toleranzen ausgestattet sind, ist es sachgerecht, eine Schwelle zu definieren, ab der eine vertiefende Prüfung von möglichen Kompensationsmaßnahmen erfolgen muss. Dies gilt insbesondere dann, wenn die zu betrachtende Pegelerhöhung selbst eher gering ausfällt. Bezogen auf die zu Grunde liegenden Berechnungsrichtlinien können verfahrensimmanente Toleranzen z.b. auftreten durch... LÄRMKONTOR GmbH LK 2014.292.2 Seite 15 von 22

... das Verfahren der verwendeten Software zur Zerlegung der Schallquellen in Teilstücke und wo mit dieser Zerlegung begonnen wird. Hierdurch sind Abweichungen von etwa 0,1-0,2 db(a) möglich.... die pauschalisierte Berücksichtigung der Absorptionseigenschaften von Fassaden, die zu Abweichungen von bis zu 0,2 db(a) führen kann.... die Rundung von Zwischenergebnissen, wodurch Abweichungen von 0,1-0,2 db(a) auftreten können. Zudem ist es möglich, dass die Eingangsdaten, hier z.b. die Verkehrszahlen leicht variieren. Verkehrsmengen können gerundet sein, Lkw-Anteile sind pauschalisiert oder abschnittsweise zusammengefasst worden. Schwankungen des Beurteilungspegels in der Größenordnung der verfahrensbedingten Abweichungen sind durch folgende Einflussfaktoren möglich: Bereits geringe Schwankungen des Lkw-Anteils um etwa 1-2 verursachen Abweichungen von bis zu 0,5 db(a). Veränderungen der Gesamtverkehrsmenge (Pkw und Lkw) um bis zu 5 verursachen Änderungen des Beurteilungspegels um bis zu 0,2 db(a). Die genaue Lage der äußeren Fahrstreifen und ggf. deren Veränderung durch Fahrbahnbreitenanpassungen oder Parkstreifen kann in Bezug auf den Immissionsort je nach Geschosshöhe zu Abweichungen von 0,2-0,5 db(a) führen. Die Höhe der Immissionsorte kann je nach Einstufung der Gebäude als Alt- oder Neubau und den damit verbundenen unterschiedlichen Geschosshöhen variieren. Mehrere der genannten Einflüsse können, wenn sie in gleicher [additiver] Richtung wirken, in Bezug auf den Immissionsort je nach Geschosshöhe zu Abweichungen von 0,2-0,5 db(a) führen. Bei einer größeren Anzahl von Schallquellen (hier Straßen), die auf den Immissionsort einwirken und annähernd gleich große Pegelanteile haben, kompensieren sich die Abweichungen im Allgemeinen. Wenn aber sehr hohe Pegel durch nur eine relevante Quelle vorliegen (hier: Auswirkung des Weidendamms auf die Bebauung im Nahbereich), wirken sich andere Quellen nicht mehr relevant aus. Die genannten Abweichungen sind dann nur auf diese lauteste Quelle zurückzuführen. Eine Kompensation ist für diesen Fall nur noch zu erwarten, wenn sich Pegelschwankungen gegenläufig bewegen, also etwa die Abweichung durch die unterschiedliche Aufteilung der Linienschallquelle in Teilstücke positiv, die rundungsbedingten Auswirkungen negativ auswirken. Hierzu kann mathematisch jedoch keine Prognose abgegeben werden, eine verlässliche, vollständige Kompensation ist in der Praxis in der Regel nicht zu erwarten. Ergänzend sei erwähnt, dass auch die Testaufgaben zur Überprüfung der Genauigkeit von Softwarelösungen des Bundesverkehrsministeriums teilweise Abweichungen von bis zu 0,4 db(a) bei identischen Eingangsdaten noch als richtiges Ergebnis anerkennen. LÄRMKONTOR GmbH LK 2014.292.2 Seite 16 von 22

Die rechnerischen sowie prognostischen Toleranzen sind in der Praxis in einer Größenordnung von bis zu etwa 0,5 db(a) zu erwarten. Die Erhöhung der Beurteilungspegel an den Immissionsorten die im Prognose-Nullfall mit 70 db(a) tags und 60 db(a) nachts belastet sind, liegt durch den Mehrverkehr bei 0,2 db(a) tags und 0,1 db(a) nachts. Sie werden aus Sicht des Gutachters als nicht relevant eingeschätzt. Aufwändige Lärmminderungsmaßnahmen (z.b. Veränderung der Verkehrsführungen zur Entlastung) zu ergreifen, erscheint als unangemessen und als wirtschaftlich unvertretbar, wenn die zu erwartenden Pegelerhöhungen unterhalb von 0,5 db(a) liegen. Ein theoretisch zu leistender wissenschaftlich-technischer Aufwand zur Absicherung der Begründung minimalster Pegelschwankungen bei Verkehrslärmprognosen ist ebenso wirtschaftlich nicht tragbar. LÄRMKONTOR GmbH LK 2014.292.2 Seite 17 von 22

9 Fazit und Empfehlungen Gewerbe Die Gewerbefläche innerhalb des Untersuchungsgebietes wurde in der vorliegenden Untersuchung in 5 Teilflächen (GE 1 bis GE 5) gegliedert. Im vorliegenden Fall kann zudem aufgrund der Baustruktur, einer Mischung aus Gewerbe und Wohnen, eine Gemengelage gemäß TA Lärm Abschnitt 6.7 /1/ für die Bebauung, die als allgemeines Wohngebiet anzusetzen ist, herangezogen werden. Demnach werden hier die Immissionsrichtwerte der TA Lärm /1/ für Mischgebiete für die Beurteilung herangezogen. Da östlich des Untersuchungsgebietes umfangreiche industrielle Vorbelastungen durch die ContiTech AG vorhanden sind, die voraussichtlich die Richtwerte an den maßgeblichen Immissionsorten bereits ausschöpfen, wird der Nachweis der Einhaltung der Richtwerte in der vorliegenden Untersuchung nach dem Nicht-Relevanz-Kriterium erbracht. Aus den Berechnungsergebnissen wird deutlich, dass eine Einhaltung der maßgeblichen Immissionsrichtwerte bzw. der Zielwerte in der Nachbarschaft nur durch Ausweisung von eingeschränkten Gewerbeflächen im gesamten Plangebiet sichergestellt werden kann, welche nicht nur die Emissionen nachts sondern auch die tags betreffen. Verkehr Die Berechnung der Auswirkungen des Verkehrslärms (Straße und Schiene) auf das Plangebiet wurde in Form von Schallimmissionsrastern in Höhe von 4 m für den und zeitraum durchgeführt. Die Berechnungsergebnisse im zeitraum zeigen, dass in einem Korridor von ca. 28 m ausgehend von der an der Schiene gelegenen östlichen Untersuchungsgebietsgrenze der als Abwägungsgrenze heranzuziehende Beurteilungspegel von 70 db(a) tags für Wohnungsausweisungen (auch Betriebsleiterwohnungen) überschritten wird. Im Einwirkungsbereich der Kreuzung Weidendamm/Arndtstraße weitet sich dieser Korridor auf ca. 41 m auf. Im gesamten übrigen Untersuchungsgebiet wird der Grenzwert der 16. BImSchV für gewerbliche Nutzungen mit empfindlichen Nutzungen wie z.b. Betriebswohnungen eingehalten. Lediglich im schienenabgewandten Schallschatten von Gebäudekörpern wird der Orientierungswert der DIN 18005 für Gewerbegebiete eingehalten. Im zeitraum wird nahezu im gesamten Untersuchungsgebiet der als Abwägungsgrenze heranzuziehende Beurteilungspegel von 60 db(a) nachts für Wohnungsausweisungen (auch Betriebsleiterwohnungen) überschritten. Lediglich im schienenabgewandten Schallschatten von Gebäudekörpern wird der Grenzwert der 16. BImSchV für ge- LÄRMKONTOR GmbH LK 2014.292.2 Seite 18 von 22

werbliche Nutzungen mit empfindlichen Nutzungen wie z.b. Betriebswohnungen eingehalten. Der Orientierungswert der DIN 18005 für Gewerbegebiete wird flächendeckend überschritten. Durch die schalloptimierte Anordnung von Plangebäuden (als riegelhafte Bebauung, die möglichst nahe an den Schienenwegen errichtet wird) kann die schalltechnische Qualität des Untersuchungsgebietes aufgewertet werden. Um gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse im Untersuchungsgebiet sicherzustellen, sollten folgende Festsetzungen getroffen werden: Keine Wohnnutzung in den Bereichen >70 db(a) tags Ausnahmsweise Wohnnutzung durch Nachweis bei geeigneter Bauweise und Grundrissanordnung (keine Schlafräume an Fassaden > 60 db(a) nachts) Gewerbliche Aufenthaltsräume sind gemäß DIN 4109 - Schallschutz im Hochbau, Anforderungen und Nachweise /9/ auszuführen Für die Ermittlung der schalltechnischen Auswirkungen des durch das Vorhaben entstehenden Mehrverkehrs auf die Bestandsbebauung wurden an repräsentativen Wohngebäuden sowohl für den Prognose-Nullfall als auch für den Prognose-Planfall Immissionsorte an den Fassaden berechnet. Um die Auswirkungen des aus dem Vorhaben resultierenden Mehrverkehrs genauer beziffern zu können, wurden die Berechnungen ohne den Einfluss der Schienenverkehrswege durchgeführt. Die Berechnungen zeigen, dass die ermittelten Beurteilungspegel mehrfach sowohl im - als auch im zeitraum die Schwelle der Gesundheitsgefährdung laut Rechtsprechung von 70 db(a) tags und 60 db(a) nachts überschreiten. Durch den Mehrverkehr des Planvorhabens werden die Beurteilungspegel durchweg um bis zu maximal 0,5 db(a) erhöht. An den Immissionsorten, an denen bereits im Prognose-Nullfall Überschreitungen von 70 db(a) tags und 60 db(a) nachts berechnet wurden, beträgt die Erhöhung durch den planbedingten Mehrverkehr maximal 0,2 db(a) tags und 0,1 db(a) nachts. Pegelschwankungen im Bereich unterhalb der von der Rechtsprechung definierten Gesundheitsgefährdungsschwelle unterliegen zwar der planerischen Abwägung. Der Abwägungsspielraum endet jedoch mit Erreichen dieser kritischen Schwelle. Somit sind auch die vorliegenden, geringfügigen Pegelschwankungen zu beurteilen, soweit sie relevant sind. Aufgrund von verfahrensimmanenten Toleranzen (Prognoseungenauigkeiten) wird eine Pegeldifferenz unter 0,5 db(a) ohne Veränderung im Straßenraum aus Sicht des Gutachters als nicht relevant eingeschätzt. LÄRMKONTOR GmbH LK 2014.292.2 Seite 19 von 22

In Bereichen, in denen erhebliche bauliche Eingriffe in den Straßenraum geplant sind (z.b. Anknüpfungspunkte der Planstraßen an die Bestandsstraßen) sollte eine gesonderte Untersuchung zum Anspruch auf Lärmschutz dem Grunde nach erfolgen. Hier ist das Erreichen der kritischen Schwellen von 70 db(a) tags und 60 db(a) nachts bereits bei Pegelerhöhungen von 0,1 db(a) relevant. Hamburg, 02. Februar 2016 i.v. Marion Krüger LÄRMKONTOR GmbH i.a. Felix Neumann LÄRMKONTOR GmbH LÄRMKONTOR GmbH LK 2014.292.2 Seite 20 von 22

10 Anlagenverzeichnis Anlage 1: Anlage 2: Anlage 3: Anlage 4: Anlage 5a: Anlage 5b: Lageplan Gewerbe Fassadenpegelplan uneingeschränktes Gewerbe (Konfliktpotential) Fassadenpegelplan eingeschränktes Gewerbe Lageplan Verkehr Schallimmissionsplan Prognose Verkehr Schallimmissionsplan Prognose Verkehr Anlage 6: Eingangsdaten und Emissionspegel Schiene, Prognose 2025 LÄRMKONTOR GmbH LK 2014.292.2 Seite 21 von 22

11 Quellenverzeichnis /1/ Sechste allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm) vom 26. August 1998 (GMBl (1998) Nr. 26, S. 503-515) /2/ DIN 18005-1 und Beiblatt 1 zur DIN 18005 Schallschutz im Städtebau, Berechnungsverfahren DIN - Deutsches Institut für Normung e.v. vom Juli 2002 zu beziehen über Beuth Verlag GmbH /3/ Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung - 16. BImSchV) vom 12. Juni 1990 (BGBl. I S. 1036), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 19. September 2006 (BGBl. I S. 2146) /4/ BVerwG Az. 9 C 2.06 vom 07.03.2007 /5/ DIN ISO 9613-2 Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien Teil 2: Allgemeines Berechnungsverfahren, Oktober 1999 zu beziehen über Beuth Verlag GmbH /6/ Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen - Ausgabe 1990 - RLS-90 Verkehrsblatt, Amtsblatt des Bundesministers für Verkehr, VkBl. Nr. 7 vom 14. April 1990 unter lfd. Nr. 79 /7/ Erste Verordnung zur Änderung der Verkehrslärmschutzverordnung - Berechnungsvorschriften für Schienenverkehrslärm Schall 03 [2012] (Verordnungsentwurf) Stand 28.03.2013 /8/ Pegel der flächenbezogenen Schallleistung und Bauleitplanung, Niedersächsisches Landesamt für Ökologie, Hannover, Juli 2000 /9/ DIN 4109, Schallschutz im Hochbau, Anforderungen und Nachweise vom November 1989, DIN - Deutsches Institut für Normung e.v., zu beziehen über Beuth Verlag GmbH LÄRMKONTOR GmbH LK 2014.292.2 Seite 22 von 22

± Legende Untersuchungsgebiet Gewerbefläche GE 3 Gebäude Wand GE 4 GE 1 GE 2 GE 5 Landeshauptstadt Hannover FB Planen und Stadtentwicklung Rudolf-Hillebrecht-Platz 1 30159 Hannover, Landeshauptstadt LÄRMKONTOR GmbH Altonaer Poststraße 13 b 22767 Hamburg Tel.: 040-38 99 94.0 Fax: 040-38 99 94.44 mail: hamburg@laermkontor.de http://www.laermkontor.de Projekt: Schalltechnische Untersuchung zum Untersuchungsgebiet - Hauptgüterbahnhof in Hannover Planinhalt: Anlage 1: Lageplan Gewerbe 0 50 100 200 Meter Maßstab: 1:4.000 A4 2014.292.2 29.01.2016 Bearbeiter: Hr. Neumann / Hr. Bubbers

± Legende Untersuchungsgebiet Gebäude GE 1 Konfliktpotential niedrig GE 2 Konfliktpotential niedrig 65 db(a) tags/ 50 db(a) nachts GE 3 Konfliktpotential hoch GE 4 Konfliktpotential hoch GE 5 Konfliktpotential hoch Wand OG1: 56/41 EG : 55/40 Immissionspunkt GE OG1: 47/32 GE OG1: 46/31 OG4: 55/38 OG3: 53/37 OG2: 51/34 OG1: 49/32 EG : 48/31 OG1: 54/39 WA Gemengelage OG1: 52/37 OG4: 57/40 OG3: 56/39 OG2: 53/37 OG1: 50/33 EG : 47/30 60 db(a) tags/ 45 db(a) nachts OG1: 56/41 OG1: 53/38 OG3: 59/42 OG2: 58/41 OG1: 57/40 EG : 55/38 65 db(a) tags/50 db(a) nachts OG2: 60/45 OG1: 61/46 OG2: 52/37 OG1: 51/36 GE 60 db(a) tags/ 45 db(a) nachts OG2: 58/43 OG1: 55/40 OG2: 56/41 OG1: 54/39 65 db(a) tags/50 db(a) nachts OG3: 59/42 OG2: 59/42 OG1: 58/41 EG : 57/40 WA Gemengelage OG3: 60/43 OG2: 59/42 OG1: 59/42 EG : 58/41 Landeshauptstadt Hannover FB Planen und Stadtentwicklung Rudolf-Hillebrecht-Platz 1 30159 Hannover, Landeshauptstadt LÄRMKONTOR GmbH Altonaer Poststraße 13 b 22767 Hamburg Tel.: 040-38 99 94.0 Fax: 040-38 99 94.44 mail: hamburg@laermkontor.de http://www.laermkontor.de Projekt: Schalltechnische Untersuchung zum Untersuchungsgebiet - Hauptgüterbahnhof in Hannover Planinhalt: Anlage 2: Fassadenpegelplan uneingeschränktes Gewerbe (Konfliktpotential) / in db(a) rot: >Immissionsrichtwert -6 db 0 50 100 200 Meter Maßstab: 1:2.000 A3 2014.292.2 29.01.2016 Bearbeiter: 2014[390] ref Hr. Neumann / Hr. Bubbers

± Legende Untersuchungsgebiet Gebäude eingeschränkte Gewerbeflächen 60 db(a) tags/ 45 db(a) nachts Wand Immissionspunkt OG1: 53/38 EG : 51/36 GE OG1: 44/29 GE OG1: 42/27 OG4: 51/34 OG3: 50/33 OG2: 48/31 OG1: 46/29 EG : 45/28 OG1: 51/36 WA Gemengelage OG1: 49/34 OG4: 53/37 OG3: 52/35 OG2: 49/33 OG1: 46/29 EG : 43/26 60 db(a) tags/ 45 db(a) nachts OG1: 52/37 OG1: 49/34 OG3: 56/39 OG2: 55/38 OG1: 54/37 EG : 52/35 60 db(a) tags/45 db(a) nachts OG2: 59/44 OG1: 59/44 OG2: 49/34 OG1: 49/34 GE 60 db(a) tags/ 45 db(a) nachts OG2: 54/39 OG1: 51/36 OG2: 51/36 OG1: 49/34 60 db(a) tags/45 db(a) nachts OG3: 54/37 OG2: 54/37 OG1: 53/36 EG : 52/35 WA Gemengelage OG3: 55/38 OG2: 54/37 OG1: 54/37 EG : 53/36 Landeshauptstadt Hannover FB Planen und Stadtentwicklung Rudolf-Hillebrecht-Platz 1 30159 Hannover, Landeshauptstadt LÄRMKONTOR GmbH Altonaer Poststraße 13 b 22767 Hamburg Tel.: 040-38 99 94.0 Fax: 040-38 99 94.44 mail: hamburg@laermkontor.de http://www.laermkontor.de Projekt: Schalltechnische Untersuchung zum Untersuchungsgebiet - Hauptgüterbahnhof in Hannover Planinhalt: Anlage 3: Fassadenpegelplan eingeschränktes Gewerbe / in db(a) rot: >Immissionsrichtwert -6 db 0 50 100 200 Meter Maßstab: 1:2.000 A3 2014.292.2 29.01.2016 Bearbeiter: 2014[390] ref Hr. Neumann / Hr. Ochs

± Kopernikusstraße Weidendamm IO 1 IO 3 Weidendamm Legende Untersuchungsgebiet Gebäude Straße IO 2 Schienenweg Wand Sandstraße Hilfslinie IO 4 Immissionsorte IO 5 IO 6 Paulstraße Geplante Anbindung IO 8 IO 7 Anbindung Hauptgüterbahnhof Strecke 1700 Strecke 1710 Weidendamm Gustav-Adolf-Straße IO 9 Weidendamm Herschelstraße Strecke 1705 Arndtstraße Landeshauptstadt Hannover FB Planen und Stadtentwicklung Rudolf-Hillebrecht-Platz 1 30159 Hannover, Landeshauptstadt LÄRMKONTOR GmbH Altonaer Poststraße 13 b 22767 Hamburg Tel.: 040-38 99 94.0 Fax: 040-38 99 94.44 mail: hamburg@laermkontor.de http://www.laermkontor.de Projekt: Schalltechnische Untersuchung zum Untersuchungsgebiet - Hauptgüterbahnhof in Hannover Planinhalt: Anlage 4: Lageplan Verkehr 0 50 100 200 Meter Maßstab: 1:4.000 A4 2014.292.2 29.01.2016 Bearbeiter: Hr. Neumann / Hr. Burokas

1705 Gleis 1 ± Kopernikusstraße Weidendamm Legende Untersuchungsgebiet Gebäude Straße Schienenweg Wand Hilfslinie Beurteilungspegel <= 50 db(a) > 50-55 db(a) > 55-57 db(a) > 57-59 db(a) > 59-60 db(a) > 60-64 db(a) > 64-65 db(a) Paulstraße Strecke 1700 > 65-70 db(a) > 70 db(a) Strecke 1710 Strecke 1705 Gustav-Adolf-Straße Weidendamm Herschelstr. Landeshauptstadt Hannover FB Planen und Stadtentwicklung Rudolf-Hillebrecht-Platz 1 30159 Hannover, Landeshauptstadt Arndtstraße LÄRMKONTOR GmbH Altonaer Poststraße 13 b 22767 Hamburg Tel.: 040-38 99 94.0 Fax: 040-38 99 94.44 mail: hamburg@laermkontor.de http://www.laermkontor.de Projekt: Schalltechnische Untersuchung zum Untersuchungsgebiet - Hauptgüterbahnhof in Hannover Planinhalt: Anlage 5a: Schallimmissionsplan Prognose Verkehr (6-22 Uhr) 0 50 100 200 Meter Maßstab: 1:4.000 A4 2014.292.2 29.01.2016 Bearbeiter: Hr. Neumann / Hr. Burokas 2014[395] ver op30 R 2 x 2 H = 4 m

1705 Gleis 1 ± Kopernikusstraße Legende Untersuchungsgebiet Gebäude Straße Schienenweg Wand Hilfslinie Beurteilungspegel <= 40 db(a) > 40-45 db(a) > 45-47 db(a) Weidendamm > 47-49 db(a) > 49-50 db(a) > 50-54 db(a) > 54-55 db(a) Paulstraße Strecke 1700 > 55-60 db(a) > 60 db(a) Strecke 1710 Strecke 1705 Gustav-Adolf-Straße Weidendamm Herschelstr. Landeshauptstadt Hannover FB Planen und Stadtentwicklung Rudolf-Hillebrecht-Platz 1 30159 Hannover, Landeshauptstadt Arndtstraße LÄRMKONTOR GmbH Altonaer Poststraße 13 b 22767 Hamburg Tel.: 040-38 99 94.0 Fax: 040-38 99 94.44 mail: hamburg@laermkontor.de http://www.laermkontor.de Projekt: Schalltechnische Untersuchung zum Untersuchungsgebiet - Hauptgüterbahnhof in Hannover Planinhalt: Anlage 5b: Schallimmissionsplan Prognose Verkehr (22-6 Uhr) 0 50 100 200 Meter Maßstab: 1:4.000 A4 2014.292.2 29.01.2016 Bearbeiter: Hr. Neumann / Hr. Burokas 2014[395] ver op30 R 2 x 2 H = 4 m

Anlage 6: Eingangsdaten und Emissionspegel Schiene, Prognose 2025 Zugart v [km/h] Zugzahl pro Zeitraum (6-22 Uhr) (22-6 Uhr) Fahrzeug Kategorie des Fahrzeuges Unterkategorie des Fahrzeuges Anzahl der Fahr- Fahrzeuge Achsen Lw',A Lw',A [db] [db] Strecke 1700 (je Gleisrichtung) Abschnitt Hannover Bereich südlich der Kopernikusstraße (ca. km 1,0 bis km 1,5) GZ-E 110 0 5 E-Lok - (RSB, WSB) 7 2 1 4-66,2 Güterwagen - (VsKB) 10 2 25 4-80,0 Güterwagen - (GG) 10 1 5 4-77,9 Güterwagen - Kesselw., KB 10 6 5 4-73,4 Güterwagen - Kesselw., GG 10 5 2 4-74,4 RV-E 110 38 8 E-Lok - (RSB, WSB) 7 2 1 4 72,0 68,2 Reisezugwagen - (RSB, WSB) 9 2 6 4 79,5 75,7 ICE 110 15,5 0,5 HGV-Triebkopf 1 0 1 4 65,6 53,7 HGV-Mittel-/Steuerwagen 2 0 14 4 74,3 62,4 IC-E 110 14 2 E-Lok - (RSB, WSB) 7 2 1 4 67,6 62,2 Reisezugwagen - (RSB, WSB) 9 2 12 4 78,1 72,7 AZ/D-E 110 0,5 1,5 E-Lok - (RSB, WSB) 7 2 1 4 53,2 60,9 Reisezugwagen - (RSB, WSB) 9 2 12 4 63,7 71,4 Summe 68,0 17,0 83,2 84,7 Strecke 1710 (je Gleisrichtung) Abschnitt Hannover Bereich südlich der Kopernikusstraße (ca. km 1,0 bis km 1,5) GZ-E 110 6 15 E-Lok - (RSB, WSB) 7 2 1 4 64,0 70,9 Güterwagen - (VsKB) 10 2 25 4 77,8 84,8 Güterwagen - (GG) 10 1 5 4 75,7 82,7 Güterwagen - Kesselw., KB 10 6 5 4 71,2 78,2 LÄRMKONTOR GmbH LK 2014.292.2 Seite 1

Anlage 6: Eingangsdaten und Emissionspegel Schiene, Prognose 2025 Zugart v [km/h] Zugzahl pro Zeitraum (6-22 Uhr) (22-6 Uhr) Fahrzeug Kategorie des Fahrzeuges Unterkategorie des Fahrzeuges Anzahl der Fahr- Fahrzeuge Achsen Lw',A Lw',A [db] [db] Güterwagen - Kesselw., GG 10 5 2 4 72,1 79,1 RV-E 110 16 4 E-Lok - (RSB, WSB) 7 2 1 4 68,2 65,2 Reisezugwagen - (RSB, WSB) 9 2 6 4 75,7 72,7 ICE 110 11 2 HGV-Triebkopf 1 0 1 4 64,1 59,7 HGV-Mittel-/Steuerwagen 2 0 7 4 69,8 65,4 ICE 110 23 2 HGV-Triebkopf 1 0 2 4 70,3 62,7 HGV-Mittel-/Steuerwagen 2 0 12 4 75,3 67,7 IC-E 110 14 2 E-Lok - (RSB, WSB) 7 2 1 4 67,6 62,2 Reisezugwagen - (RSB, WSB) 9 2 12 4 78,1 72,7 NZ-E 110 0,5 1,5 E-Lok - (RSB, WSB) 7 2 1 4 53,2 60,9 Reisezugwagen - (RSB, WSB) 9 2 12 4 63,7 71,4 AZ/D-E 110 0 1 E-Lok - (RSB, WSB) 7 2 1 4-59,2 Reisezugwagen - (RSB, WSB) 9 2 12 4-69,7 Summe 70,5 27,5 84,8 88,6 Strecke 1705 (je Gleisrichtung) Abschnitt Hannover Bereich südlich der Kopernikusstraße (ca. km 1,2 bis km 1,7) GZ-E 100 3 8 E-Lok - (RSB, WSB) 7 2 1 4 60,6 67,8 Güterwagen - (VsKB) 10 2 25 4 74,2 81,5 Güterwagen - (GG) 10 1 5 4 72,1 79,4 Güterwagen - Kesselw., KB 10 6 5 4 67,6 74,9 Güterwagen - Kesselw., GG 10 5 2 4 68,6 75,8 LÄRMKONTOR GmbH LK 2014.292.2 Seite 2

Anlage 6: Eingangsdaten und Emissionspegel Schiene, Prognose 2025 Zugart v [km/h] Zugzahl pro Zeitraum (6-22 Uhr) (22-6 Uhr) Fahrzeug Kategorie des Fahrzeuges Unterkategorie des Fahrzeuges Anzahl der Fahr- Fahrzeuge Achsen Lw',A Lw',A [db] [db] GZ-E 120 1 1,5 E-Lok - (RSB, WSB) 7 2 1 4 56,6 61,4 Güterwagen - (VsKB) 10 2 25 4 70,6 75,4 Güterwagen - (GG) 10 1 5 4 68,5 73,3 Güterwagen - Kesselw., KB 10 6 5 4 64,0 68,8 Güterwagen - Kesselw., GG 10 5 2 4 64,9 69,7 RV-VT 120 16 3 V-Triebzug - 8 Achsen, z.b. 6 3 3 8 76,8 72,5 S 120 0 5 E-Triebzug und S-Bahn - WSB 5 1 1 10-70,5 S 120 90 21 E-Triebzug und S-Bahn - WSB 5 1 2 10 83,1 79,8 S 140 6 1 E-Triebzug und S-Bahn - RSB 5 2 3 10 72,2 67,4 S (LF) 120 16 8 E-Triebzug und S-Bahn - WSB 5 1 2 10 75,6 75,6 Summe 132 47,5 85,9 87,3 Erläuterungen: v zulässige Höchstgeschwindigkeit LW A A-bewerteter Gesamtpegel der flächenbezogenen Schallleistung LF Leerfahrten GZ Güterzug RV Regionalzug NZ reisezug IC Intercityzug AZ/D Saison-, Ausflugs- oder sonstiger Fernreisezug ICE Elektrotriebzug des HGV S Elektrotriebzug der S-Bahn Hannover LÄRMKONTOR GmbH LK 2014.292.2 Seite 3