Informationen für Unternehmen. Beschäftigen und Qualifizieren Weiterbildung von Beschäftigten Programm WeGebAU

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Transkript:

Informationen für Unternehmen Beschäftigen und Qualifizieren Weiterbildung von Beschäftigten Programm WeGebAU

Mehr gewinnen durch Qualifizierung wir helfen Ihnen dabei! Eigentlich ist dies eine ganz einfache Wahrheit: Je besser Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf neue Anforderungen vorbereitet sind, umso besser für das Unternehmen. Es profitiert von ihrem Können und zwar auf vielen Ebenen. Von qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern haben alle etwas. Geben Sie deshalb Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Chance, sich beruflich weiterzubilden! Wir helfen Ihnen dabei und Sie profitieren! Die Bundesagentur für Arbeit unterstützt die Weiterbildung Ihrer Beschäftigten mit dem Programm Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen (WeGebAU). Welche Weiterbildungen können gefördert werden? Es geht um Weiterbildungen, die im Rahmen des bestehenden Arbeitsverhältnisses unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes durchgeführt werden. Die Weiterbildungen müssen für den allgemeinen Arbeitsmarkt verwertbare Kenntnisse vermitteln und für die Weiterbildungsförderung zugelassen sein. Ausgenommen ist die Förderung von Qualifizierungen, zu denen der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet ist.

Das Programm Das Programm WeGebAU setzt sich aus drei Fördersäulen zusammen, die auf unterschiedliche Arbeitnehmergruppen ausgerichtet sind und sich teilweise in den Fördermodalitäten unterscheiden: Säule 1: Qualifizierung von Beschäftigten in kleineren und mittleren Unternehmen (KMU) mit weniger als 250 Arbeitnehmern Bei einer Förderung aus Säule 1 werden der Arbeitnehmerin bzw. dem Arbeitnehmer die Lehrgangskosten teilweise erstattet. Diese erhalten zusätzlich einen Zuschuss zu den notwendigen übrigen Weiterbildungskosten (z.b. Fahrkosten). Bei Beschäftigten, die das 45. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, müssen Sie als Betrieb mindestens 50% der Lehrgangskosten tragen. Die Weiterbildungen müssen außerhalb des Betriebes durchgeführt werden und über ausschließlich arbeitsplatzbezogene kurzfristige Anpassungsfortbildungen hinausgehen. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Betrieben mit bis zu 9 Beschäftigten können durch die volle Übernahme der Weiterbildungskosten gefördert werden. Dies gilt unabhängig vom Lebensalter und unabhängig davon, ob die Schulungszeit in der regelmäßigen Arbeitszeit liegt.

Säule 2: Abschlussbezogene Weiterbildung geringqualifizierter Beschäftigter Bei einer Förderung aus Säule 2 werden gering qualifizierte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gefördert. Dies sind Personen ohne Berufsabschluss oder mit Berufsabschluss, wenn sie seit mindestens vier Jahren eine an- oder ungelernte Tätigkeit verrichten und ihren erlernten Beruf nicht mehr ausüben können. Es können Weiterbildungen gefördert werden, die direkt zu einem anerkannten Berufsabschluss führen. Hierzu gehören Umschulungen und Vorbereitungslehrgänge auf Externen- und Nichtschülerprüfungen. Der Arbeitnehmerin bzw. dem Arbeitnehmer werden die Lehrgangskosten und ein Zuschuss zu den notwendigen übrigen Weiterbildungskosten (z.b. Fahrkosten) erstattet. Bei Weiterbildungen, die ab dem 01.08.2016 begonnen haben, kann die Arbeitnehmerin bzw. der Arbeitnehmer eine Weiterbildungsprämie erhalten. Diese beträgt für erfolgreiche Zwischenprüfungen bei Umschulungen 1.000 Euro. Voraussetzung ist, dass in den jeweiligen Berufsgesetzen oder Ausbildungsverordnungen eine Zwischenprüfung vorgesehen ist. Die Prämie für das Bestehen der Abschlussprüfung bei Umschulungen bzw. der Externen-/Nichtschülerprüfung beträgt 1.500 Euro. Sie als Betrieb können einen Arbeitsentgeltzuschuss erhalten sowie eine Pauschale zu den Sozialversicherungsbeiträgen.

Der Zuschuss wird für den Zeitraum gezahlt, in dem Ihre Arbeitnehmerin bzw. Ihr Arbeitnehmer wegen der Teilnahme an der Weiterbildung keine Arbeitsleistung erbringt. Die Förderhöhe wird entsprechend des Qualifizierungsbedarfs und des Arbeitsausfalls individuell festgelegt. Bei rein innerbetrieblichen Weiterbildungen kann der Arbeitsentgeltzuschuss bis zu einer Obergrenze von 50% gewährt werden. Säule 3: Abschlussorientierte berufsqualifizierende Ausbildung Zielgruppe der Säule 3 sind wie in Säule 2 gering qualifizierte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Förderbedingungen sind allerdings offener gestaltet. Es können berufsanschlussfähige Teilqualifizierungen gefördert werden, welche mittelbar zu einem anerkannten Berufsabschluss führen. Diese Teilqualifikationen können auch zu einer abschlussorientierten berufsqualifizierenden Ausbildung zusammengefasst werden. Die Ausbildung erfolgt modular und orientiert sich an der jeweiligen Ausbildungsordnung. Der Berufsabschluss wird nach erfolgreicher Absolvierung aller Module über die Externenprüfung erreicht. Der Arbeitnehmerin bzw. dem Arbeitnehmer werden die Lehrgangskosten und ein Zuschuss zu den notwendigen übrigen Weiterbildungskosten (z.b. Fahrkosten) erstattet.

Für das Bestehen der Externen-/Nichtschülerprüfung kann die Arbeitnehmerin bzw. der Arbeitnehmer eine Prämie in Höhe von 1.500 Euro erhalten. Voraussetzung ist, dass die auf die Externen-/Nichtschülerprüfung vorbereitende Weiterbildung ab dem 01.08.2016 begonnen hat. Als Betrieb können Sie einen Arbeitsentgeltzuschuss sowie eine Pauschale zu den Sozialversicherungsbeiträgen erhalten. Der Zuschuss wird für den Zeitraum gezahlt, in dem Ihre Arbeitnehmerin bzw. Ihr Arbeitnehmer wegen der Teilnahme an der Weiterbildung keine Arbeitsleistung erbringt. Die Förderhöhe ist unter Berücksichtigung des Arbeitsausfalls wie folgt gestaffelt: 1. Modul mindestens 50% 2. Modul mindestens 60% 3. Modul mindestens 80% 4. Modul mindestens 90% 5. und jedes weitere Modul 100% Die Chancen nutzen! Denken Sie schon heute an Ihre Aufträge von morgen und den damit verbundenen Fachkräftebedarf. Jetzt ist der richtige Zeitpunkt für Qualifizierung. Nutzen Sie die Stärken Ihrer Mitarbeiter! Sie selbst beschäftigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Ihr Unternehmen, die Produkte und die Kunden gut kennen und auf die Sie sich unbedingt verlassen können.

Wo die Qualifikation dieser bewährten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer noch nicht oder nicht mehr ganz den Bedürfnissen Ihres Betriebes entspricht, können Sie mit Hilfe der Förderung durch die Bundesagentur für Arbeit die Qualifizierungslücke schließen. Nutzen Sie unsere Unterstützung! Machen Sie mehr aus Ihrem Unternehmen! Haben Sie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Potenzial für größere Herausforderungen? Dann handeln Sie jetzt nutzen Sie das Programm WeGebAU und bringen Sie die Qualifikation Ihrer Beschäftigten auf den neuesten Stand! Sprechen Sie mit uns über Weiterbildungschancen für Ihre Beschäftigten und Möglichkeiten der Unterstützung. Profitieren Sie von der Förderung! Sie sind am Programm WeGebAU interessiert? Dann rufen Sie uns an. Sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit. Gerne unterstützen wir Sie bei der Feststellung des unternehmensspezifischen Weiterbildungsbedarfs und klären in einem persönlichen Gespräch die grundsätzlichen Förderungsvoraussetzungen. Wir bieten Ihnen Hilfestellung bei der Antragstellung und beraten Sie bei Fragen der Umsetzung und Organisation der Weiterbildungsmaßnahmen.

Herausgeberin Bundesagentur für Arbeit, 90327 Nürnberg Produktentwicklung Förderung August 2017 www.arbeitsagentur.de