- Planzeichenverordnung 1990 (PlanzV 90) in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl I. S. 58).

Ähnliche Dokumente
Stadt Bruchsal Bebauungsplan Karlsruher Straße

BEBAUUNGSPLAN UND ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN UNTER DEM MÄHRINGER WEG IN KUSTERDINGEN-WANKHEIM

Ortsgemeinde Rodenbach Bebauungsplan Hühnerbusch, Änderung 1. Textliche Festsetzungen

Satzung. über die äußere Gestaltung baulicher Anlagen (Baugestaltungssatzung) für. den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 16/77/III - Leimbacher Berg -

ÄNDERUNG BAULINIENPLAN HIRSCHLESWEG-FRÜHLINGSTRASSE. Aufstellungsbeschluss gem. 2 Abs. 1 BauGB:

B E B A U U N G S P L A N

Ortsgemeinde Waldrohrbach

LANDKREIS PFAFFENHOFEN A.D.ILM REG.BEZ.: OBERBAYERN M 1:1000. PLANFERTIGER: Gez. am

Satzung über die Zulassung von Dachaufbauten, Dacheinschnitten und Zwerchgiebeln

BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG

Markt Titting. 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 09 mit integriertem Grünordnungsplan Tittinger Berg. Satzung

Örtliche Bauvorschrift

Örtliche Bauvorschriften Anforderungen an die äußere Gestaltung baulicher Anlagen ( 74 Abs.1 Nr.1 LBO)... 3

Der Bebauungsplan umfasst die Flurstücksnummer bzw. Teile der Flurstücksnummer 466 und 464, Gemarkung Wörth

A n d e r B i e s e l h e i d e

Satzung nach 74 LBO über örtliche Bauvorschriften

Örtliche Bauvorschrift

VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Sandäcker II 1. Änderung umfasst eine Fläche von ca m².

Ortsgemeinde Neitersen Ortsteil Niederölfen Verbandsgemeinde Altenkirchen

Stadt Soltau. Zwischen Eduard-Röders-Straße, Lohengaustraße und Auf den Helln

lassy architektur + raumplanung 1 Gestaltungs- und Bebauungsrichtlinie Windhaag bei Perg WINDHAAG BEI PERG STAND: OKTOBER 2013

Gemeinde Heidekamp - Bebauungsplan Nr. 5 An der Auwiese

Satzung. über die Gestaltung von Dachgauben und vergleichbaren Dachaufbauten im Stadtgebiet der Stadt Friedberg

Markt Bad Endorf. Änderung des Bebauungsplans Nr. 4 Hofhamer Strasse, Am Mühlberg. Begründung und Satzungstext vom

(BauGB) 1. Art der baulichen Nutzung 9 (1) Nr. 1 BauGB in Verbindung mit (i.v.m.) 1.1 Sondergebiet - Klinik (SO Klinik) 11 (2) Baunutzungsverordnung

Ergänzungssatzung Am Hundsweg

GEMEINDE ENINGEN UNTER ACHALM, LANDKREIS REUTLINGEN

GEMEINDE ROETGEN BEBAUUNGSPLAN NR. 15 HACKJANSBEND 1. ÄNDERUNG

Gemeinde Volkertshausen Landkreis Konstanz

BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG

Bebauungsplan Hindenburgstraße /Nord mit Örtlichen Bauvorschriften ( )

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 29 Nahversorgungsbereich Golm, 1. Änderung, Teilbereich Nahversorgung

BEBAUUNGSVORSCHRIFTEN

BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG

GEMEINDE TANNHEIM. SATZUNG über die örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan. Mooshauser Weg. - zum Satzungsbeschluss

Große Kreisstadt Hockenheim Rhein-Neckar-Kreis

BEBAUUNGSPLAN "BRÜHL - 7. ÄNDERUNG"

Region Hannover Stadt Sehnde. Bebauungsplan Nr. 716 Am Park 6. Änderung, OT Ilten - Änderung der Örtlichen Bauvorschriften

BEBAUUNGSPLAN und örtliche Bauvorschriften. SÜDWEST I - 3. ÄNDERUNG (im Flächennutzungsplan Inneres Sol II ) ehemaliger Pferdehof _1045_079_3

Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft Bruchsal, Forst, Hambrücken, Karlsdorf-Neuthard. FNP-Einzeländerung. Im Brühl. Gemarkung Bruchsal

Stadt Büdingen - Stadtteil Büdingen Bebauungsplan Nr. 32 Im Bachmichel 2. Änderung BEGRÜNDUNG

BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG

O R T S S A T Z U N G. der Stadt Neunkirchen (Saar) über Örtliche Bauvorschriften im Geltungsbereich des Bebauungsplanes "Stockfeld"

Gestaltungssatzung. Präambel

GEMEINDE SIMMERATH. Bebauungsplan Nr. 167 Lohmühlenstraße gem. 13a BauGB TEXTLICHE FESTSETZUNGEN

BEBAUUNGSPLANÄNDERUNG UND BEGRÜNDUNG

5. Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhalts (Planzeichenverordnung PlanZV)

Bauanträge und Bauvoranfragen

Bebauungsplan. Neues Stadtquartier Am Nussbühl auf dem ehemaligen SKF-Areal 3. Änderung des Bebauungsplan-Entwurfs. Örtliche Bauvorschriften

Ergänzend zum zeichnerischen Teil gilt der Textteil mit den folgenden planungsrechtlichen Festsetzungen, örtlichen Bauvorschriften und Hinweisen:

Bebauungsplan der Stadt Wolfsburg

Baugebiet in Heidmühle

Stadt Hessisch Oldendorf

4. Berichtigung des Flächennutzungsplans der Stadt Soltau. zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 49 Winsener Straße West

Deckblatt Nr. 5. Bebauungsplan mit Grünordnungsplan. "An der Eichenstraße" 5. Änderung des Bebauungsplans durch. Inhalt: Ruhstorf,

BEBAUUNGSPLAN STEINIGEN, 2. ÄNDERUNG IN GOSBACH. A) Bebauungsplan B) Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan

Textliche Festsetzungen

S a t z u n g über Werbeanlagen im Stadtteil Mittelurbach vom

Stadt Soltau. Erste vereinfachte Änderung. des rechtsverbindlichen. Bebauungsplanes Nr. 108 "Erweiterung Flachsland" - mit örtlicher Bauvorschrift -

Gemeinde Herxheim. Bebauungsplan "Gewerbe- und Industriegebiet West II" Begründung. 1. Änderung nach 13 BauGB. Endfassung vom

Übersichtskarte M. 1: Ortsteil Brögbern Baugebiet: "Zwischen Dollhoffstraße und Hohenberger Weide"

REGISTER Karten

Stand: Entwurf November 2015 BV 15794

Amtsblatt Stadt Halberstadt

Bürgerinformationsveranstaltung

Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften "Braike"

Stadt Sendenhorst. Bebauungsplan Nr. 4 Alte Stadt 4. Änderung nach 13 BauGB. Begründung

BEBAUUNGSPLAN NR. 1. zur Regelung von Art und Maß baulicher Nutzung der Grundstücke

Textliche Festsetzungen

Gemeinsame Begründung zum Bebauungsplan in der Fassung der 2. Änderung

Gemeinde Dobel. 3. Änderung Bebauungsplan Wildbader- /Obere Bergstraße

Zeichenerklärung und textliche Festsetzungen

7. Änderung zum Bebauungsplan Nr. 52: UNTERHOFKIRCHEN

GEMEINDE OBERSTADION BEBAUUNGSPLAN UND ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN SCHLOSSGARTEN

Stadtrecht der Stadt Mannheim

S a t z u n g über den Abwasserbeitrag der Stadt Heidelberg (Abwasserbeitragsatzung - AbwBS)

A) Bebauungsplan B) Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan. Aufstellungsbeschluss gem. 2 Abs. 1 BauGB:

>> Hochwiese 1. Erweiterung 4. Änderung <<

1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 Am Mäckelsberge. Begründung gem. 2 a BauGB. Entwurf. zum Verfahren gem. 13 a BauGB (beschleunigtes Verfahren)

Änderung der Satzung über die öffentliche Entwässerung

Begründung gemäß 9 Abs. 8 BauGB

FAQ für Bauherren. Sehr geehrte Bauplatzinteressentin, sehr geehrter Bauplatzinteressent,

in Freudenstadt 1. Art der baulichen Nutzung 9 Abs. 1. Nr. 1 BauGB i.v.m. 4 und 6 sowie 1 Abs. 2 BauNVO

2. Änderung Bebauungsplan Nr. 8 Maxim-Gorki-Straße SATZUNG. Gemeinde Glienicke/Nordbahn

Bebauungsplan Verbindliche Bauleitplanung. Was, wie groß und wie darf ich bauen? Wie lese ich einen Bebauungsplan? Wie kann ich mitwirken?

Stadt Gerlingen Gemeinderatsvorlage Nr.086 / 2012 Gerlingen, den 26. Juni 2012

Gemeinde Geiselbach Landkreis Aschaffenburg

BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG

1. Änderung Bebauungsplan Nr. 263 Zur Horst. Begründung. Stadt Olsberg

BEBAUUNGSPLAN der Innenentwicklung nach 13a UND ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN. "Kreuzstraße Nord"

Satzung über die Erhebung von Kanalbeiträgen (Kanalbeitragssatzung) der Stadt Baden-Baden in der Fassung vom

Sehr geehrte Frau Stadträtin, sehr geehrter Herr Stadtrat, Cham, Mittwoch, 26. Oktober 2011, Uhr TAGESORDNUNG

Novellierung der Brandenburgischen Bauordnung. Baurecht

BP-Nr. 23 Dauerkleingartenanlagen der Stadt Meiningen Entwurf zur Auslegung Stand:

BEBAUUNGSPLAN NR. 14 STOLZENAU - NORD 1. ÄNDERUNG BEGRÜNDUNG

Memminger Wanne 5. Änderung

Bebauungsplan Nr. 638 'Südlich Schmiedegasse' TEXTLICHE FESTSETZUNGEN. Verfahrensstand: Planoffenlage gemäß 3 (2) BauGB

ENTWURF ÄNDERUNG BEBAUUNGSPLAN NR. 3 EIGENHEIMSTANDORT GROSSRÖHRSDORFER STRASSE

Satzung der Stadt Nürnberg über die Tiefe der Abstandsflächen (Abstandsflächensatzung - AFS)

Transkript:

SCHRIFTLICHER TEIL (TEIL B) 1.Änderung Anbindung Lindenstraße Seite 1/5 1. BEBAUUNGSPLAN 1. ÄNDERUNG ANBINDUNG LINDENSTRASSE" Die Bebauungsplanänderung besteht aus der Planzeichnung (Teil A) vom 20.09.2011 und dem schriftlichen Teil (Teil B ) vom 20.09.2011. Der Geltungsbereich wird durch das entsprechende Planzeichen in der Planzeichnung (Teil A) begrenzt. (Lageplan M 1 : 500) Die Änderungen gelten nur in diesem Bereich. Für die Festsetzungen zum Bebauungsplan gelten: - Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetz vom 22. Juli 2011 (BGB I S. 1509). - Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.01.1990 (BGBl. S. 132), zuletzt geändert durch Gesetz am 22.04.1993 (BGBl. I S. 466). - Planzeichenverordnung 1990 (PlanzV 90) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18.12.1990 (BGBl. 1991 I. S. 58). Der Bebauungsplan Anbindung Lindenstraße in Kraft seit dem 18.05.2005 wird wie folgt ergänzt: 1. Planungsrechtliche Festsetzungen ( 9 (1) und (2) BauGB und BauNVO) 1.2 Maß der baulichen Nutzung ( 9 (1) 1 BauGB und 16 21a BauNVO) 1.2.1 Höhe baulicher Anlagen ( 9 (1) 1 BauGB und 16 (2) und 18 BauNVO) Die Gebäudehöhe ist beschränkt. Allgemeines Wohngebiet (WA 1): Mischgebiete (MI): - siehe Einschrieb im Lageplan - - siehe Einschrieb im Lageplan - TH max.: 4,00 m TH max.: 8,00 m FH max.: 9,00 m FH max.: 14,50 m Allgemeines Wohngebiet (WA 2): - siehe Einschrieb im Lageplan - TH max.: 7,00 m FH max.: 13,00 m Die Traufhöhe darf bei Gebäuderücksprüngen, Zwerchgiebeln u.ä. Bauformen auf max. 1/3 der Gebäudelänge um max. 1,50 m überschritten werden. Die Traufhöhe wird gemessen von der Erdgeschossrohfußbodenhöhe (EFH) bis zum Schnittpunkt der Außenwand mit der Unterkante der Dachkonstruktion.

1.Änderung Anbindung Lindenstraße Seite 2/5 Die Firsthöhe wird ab Erdgeschossrohfußbodenhöhe bis zum Schnittpunkt der Oberkante der Dachhaut beider Dachflächen gemessen. Die Gebäudehöhe ist beschränkt. Allgemeines Wohngebiet (WA 1): Mischgebiete (MI): - siehe Einschrieb im Lageplan - - siehe Einschrieb im Lageplan - TH max.: 6,00 m TH max.: 9,00 m FH max: 9,00m FH max.: 14,50 m Allgemeines Wohngebiet (WA 2): - siehe Einschrieb im Lageplan - TH max.: 9,00 m FH max.: 13,00 m Die Traufhöhe darf bei Gebäuderücksprüngen, Zwerchgiebeln u.ä. Bauformen auf max. 1/3 der Gebäudelänge um max. 1,50 m überschritten werden. Die Traufhöhe wird gemessen von der Erdgeschossrohfußbodenhöhe (EFH) bis zum Schnittpunkt der Außenwand mit der Unterkante der Dachkonstruktion. Die Firsthöhe wird ab Erdgeschossrohfußbodenhöhe bis zum Schnittpunkt der Oberkante der Dachhaut beider Dachflächen gemessen. Bei Pultdächern ist der Hochpunkt gleich der Firsthöhe (FH). Neuer Text/Ergänzung: 1.2.3 Stellung baulicher Anlagen ( 9 (1) 2 BauGB) Bei Pultdächern darf der First (Hochpunkt) nur im westlichen und südlichen Bereich der Windrose, d. h. nicht an der nördlichen oder östlichen Gründstückgrenzen liegen. Ausnahme 1: Grenzt der Hochpunkt an öffentliche Verkehrsflächen an, sind Ausnahmen von der Stellung der baulichen Anlagen zulässig. Ausnahme 2: Wenn der Hochpunkt nicht im westlichen oder südlichen Bereich der Windrose liegt und er nicht an öffentliche Verkehrsflächen grenzt, gilt nach 9 (1) 2a ein vom Bauordnungsrecht abweichendes Maß der Tiefe der Abstandsfläche. Die nach 5 (7) LBO erforderliche Abstandstiefe ist um 0,2 zu erhöhen. Im Übrigen gelten die Festsetzungen des Bebauungsplans Anbindung Lindenstraße in Kraft seit dem 18.05.2005

SCHRIFTLICHER TEIL (TEIL B) 1.Änderung Anbindung Lindenstraße Seite 3/5 2. ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN 1. ÄNDERUNG ANBINDUNG LINDENSTRASSE" Die örtlichen Bauvorschriften der Änderung bestehen aus der Planzeichnung (Teil A) vom 20.09.2011 und dem schriftlichen Teil (Teil B 2.) vom 20.09.2011. Der Geltungsbereich wird durch das entsprechende Planzeichen in der Planzeichnung (Teil A) begrenzt. (Lageplan M 1 : 500) Die Änderungen gelten nur in diesem Bereich. Für die Festsetzungen zu den Örtlichen Bauvorschriften gelten: - Landesbauordnung (LBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 05.03.2010 (GBl. S. 357, berichtigt S. 416). Die Örtlichen Bauvorschriften Anbindung Lindenstraße in Kraft seit dem 18.05.2005 werden wie folgt ergänzt: 1. Dachform und Dachneigung ( 74 (1) 1 LBO) - siehe Einschrieb im Lageplan Für Garagen und Nebengebäude wird wie für die Hauptgebäude die Dachform Satteldach festgesetzt. Für Garagen und Nebengebäude sind auch Flachdächer zulässig. Flachdächer sind zu begrünen. Werden Garagen und Nebengebäude in gleicher Firstrichtung an das Hauptgebäude angebaut, so ist für sie die gleiche Dachneigung wie die des Hauptgebäudes zu wählen. - siehe Einschrieb im Lageplan

1.Änderung Anbindung Lindenstraße Seite 4/5 Für Garagen und Nebengebäude wird wie für die Hauptgebäude die Dachformen Satteldach, Pultdach und versetztes Pultdach (Versatz max. 2,00m) festgesetzt. Für Garagen und Nebengebäude sind auch Flachdächer zulässig. Flachdächer sind zu begrünen. Ausnahmsweise sind auch Walmdächer und Zeltdächer zulässig, wenn die Dachneigung zwischen 15 bis 25 beträgt (flachgeneigtes Dach). Werden Garagen und Nebengebäude in gleicher Firstrichtung an das Hauptgebäude angebaut, so ist für sie die gleiche Dachneigung wie die des Hauptgebäudes zu wählen. 2. Dachaufbauten ( 74 (1) 1 LBO) Dachaufbauten sind erst ab einer Dachneigung von 35 zulässig. Dachaufbauten sind zulässig, wenn ihre gesamte Länge 2/3 der horizontalen Dachlänge pro Dachseite nicht überschreitet. Die Höhe der Ansichtsfläche von Dachaufbauten gemessen bis zum Schnittpunkt ihrer Vorderkante mit der Dachhaut darf 1,50 m nicht überschreiten. Der Mindestabstand der Dachaufbauten von der Giebelwand und zwischen einzelnen Dachaufbauten muss mindestens 2,00 m betragen. Dachaufbauten sind als allseitig von Dachflächen umgeben definiert. Bei Quer- und Zwerchgiebeln kann ausnahmsweise die festgelegte Traufhöhe des Hauptbaukörpers um 1,50 m überschritten werden. Ausgefertigt: Dachaufbauten und Dacheinschnitte sind erst ab einer Dachneigung von 30 zulässig. Dachaufbauten sind zulässig, wenn ihre gesamte Länge 2/3 der horizontalen Dachlänge pro Dachseite nicht überschreitet. Die Höhe der Ansichtsfläche von Dachaufbauten gemessen bis zum Schnittpunkt ihrer Vorderkante mit der Dachhaut darf 1,50 m nicht überschreiten. Der Mindestabstand der Dachaufbauten von der Giebelwand und zwischen einzelnen Dachaufbauten muss mindestens 2,00 m betragen. Dachaufbauten sind als allseitig von Dachflächen umgeben definiert. Bei Quer- und Zwerchgiebeln kann ausnahmsweise die festgelegte Traufhöhe des Hauptbaukörpers um 1,50 m überschritten werden. Im Übrigen gelten die Festsetzungen der Örtlichen Bauvorschriften Anbindung Lindenstraße in Kraft seit dem 18.05.2005 Sven Kneipp Clemens Künster Dipl.-Ing. Regierungsbaumeister Freier Architekt + Stadtplaner SRL

1.Änderung Anbindung Lindenstraße Seite 5/5 VERFAHRENSVERMERKE BEBAUUNGSPLAN UND ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN 1. ÄNDERUNG ANBINDUNG LINDENSTRASSE Aufstellungsbeschluss 11.01.2011 - Öffentliche Bekanntmachung Billigungsbeschluss 12.04.2011 Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit - Öffentliche Bekanntmachung 02.05.2011 06.06.2011 Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange 02.05.2011 06.06.2011 Auslegungsbeschluss 12.07.2011 - Öffentliche Bekanntmachung 14.07.2011 - Öffentliche Auslegung 22.07.2011 22.08.2011 Satzungsbeschluss Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften 20.09.2011 Ausgefertigt: Der textliche und zeichnerische Inhalt dieses Bebauungsplanes und der Örtlichen Bauvorschriften stimmen mit dem Satzungsbeschluss überein. Das Verfahren wurde ordnungsgemäß durchgeführt. Ortsübliche Bekanntmachung Damit wurde der Bebauungsplan und die Örtlichen Bauvorschriften rechtsverbindlich