Moin, könnt Ihr das Gutachten bime einmal prüfen. Danke.

Ähnliche Dokumente
F r e i e u nd Hansestadt Hamburg

Oberflächenentwässerung Fläche Osterfeld Bebauungsplan Sülldorf 3 Freie und Hansestadt Hamburg

Andrea Schuster Dieses Dokument wurde am 26. Juni 2017 durch Andrea Schuster schlussgezeichnet und ist ohne Unterschrift gültig.

Grundstücksverwaltungsgesellschaft Zur Eidechsmauer mbh. Entwässerung in der Stadt Schweich

Im Rahmen des o.g. Verfahrens haben Sie uns beteiligt und um Stellungnahme

Freie und Hansestadt Hamburg Bezirksversammlung Altona

RISA Veröffentlichungsreihe

IKEA. Standort Wuppertal

COLOGNEO I (Euroforum Nord) B-Plan Nr.: / 07 B-Plan Änderungsverfahren

Wassertechnische Berechnungen

Informationsveranstaltung im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan XVII Februar 2016

Gemeinde Steinhorst Kreis Herzogtum Lauenburg

Stadt Idstein, den Kurzkonzept Regenwasserbewirtschaftung. Krieger und Schramm GmbH & Co. KG

45 F. Bebauungsplanverfahren. Begründung ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. 42B/43D/45B IM VEREINFACHTEN VERFAHREN GEMÄß 13 BAUGB

KORREKTUREN UND ÄNDERUNGEN GEGENÜBER AUSLEGUNG ABWÄGUNG DER STELLUNGNAHMEN DER ÖFFENTLICHKEIT UND DER TRÄGER ÖFFENTLICHER BELANGE

claussen-seggelke stadtplaner Sell. Wild. Claussen-Seggelke Partnerschaftsgesellschaft Holzdamm 39

Unterschrift des Bauherrn. Bitte die geplante Variante auswählen und dort die zutreffenden Punkte ankreuzen/ausfüllen:

Stellungnahme zur Niederschlagsentwässerung Bericht

Dieses Dokument wurde am 9. Juni 2017 durch Andrea Schuster schlussgezeichnet und ist ohne Unterschrift gültig.

Prof. Dr.-Ing. Bernhard Bösl

1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 Gewerbegebiet Nord - Ost

PRÄSENTATION DES VORENTWURFS ZUR ERNEUERUNG DER BISMARCKSTRASSE

Bezirksamt Neukölln von Berlin Stadtentwicklungsamt - Fachbereich Stadtplanung - Stapl b 6144 / XIV-71b / I / 8-84 / I-02

zu den eingegangenen Stellungnahmen der Behörden, sonstiger Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit im Rahmen der

ENDBERICHT VERKEHRSTECHNISCHE STELLUNGNAHME

Straßenbahnbeschleunigung Südende Ing.-Etzel-Straße Analyse und Problemlösungsvorschläge mit Kostengrobschätzungen

INGENIEURBÜRO PETER GERLACH

Unser Zeichen: Az. III d 02/ Datum: 26. August 2013

Stadt Köthen (Anhalt)

Stellungnahme des ADFC zur Markierung von Schutzstreifen und zur Freigabe des Gehweges für Radfahrer in der Ortslage Nendorf an der K15 und der K38

Bebauungsplan Westlich Klingäckerstraße Frühzeitige Bürgerbeteiligung. Mittelstadt

Donnerstag, 26. Januar Information zur öffentlichen Plandiskussion Bebauungsplan-Entwurf Uhlenhorst 17. Wohnen an der Oberaltenallee

Maßnahmen der Verkehrsberuhigung Punktuelle bauliche Maßnahmen

Beurteilung der verkehrlichen Auswirkungen des 2. Bauabschnitts der Ortsentlastungsstraße. Schlussbericht. im Auftrag der Stadt Versmold

Neubebauung Karl-Lederer-Platz

Beschluss-Nr.: VII-1490/2016 Anzahl der Ausfertigungen: 8

Tiefgaragenplanung was, wenn es zu eng wird?

Entwässerungsanlagen an Straßen

Stadt Oberwesel Verbandsgemeinde St. Goar - Oberwesel Rhein-Hunsrück-Kreis

Lfd. Nr. Träger/Behörde Anregungen und Bedenken Stellungnahme der Verwaltung Beschluss/ Beschlussvorschlag

Öffentliche Diskussion am 09. Mai 2016 Vorhabenbezogener Bebauungsplan-Entwurf Poppenbüttel 44. Quelle: LRW Architekten und Stadtplaner

BEBAUUNGSPLAN und örtliche Bauvorschriften Zentrales Gewerbegebiet Ensingen Süd 1, 1. Änd.

Hotel, Wohn- und Geschäftshaus am Neumarkt. Auswertung der Beteiligungen gemäß 13a III und 4 I BauGB. - Verfahrensstand: Entwurf -

Gemeinde Sörup Der Bürgermeister

Besprechungsprotokoll

Beratung im StUWi Drucksache Nr. 102/2017

Gipsabbau Lüthorst - Portenhagen

Bebauungsplan der Ortsgemeinde Föhren Am Sägewerk 1. Änderung. Begründung

Bekanntmachung der Stadt Barmstedt

Länderübergreifende Gewerbeflächenentwicklung Hamburg-Wandsbek Gemeinde Stapelfeld Informationsveranstaltung Verkehr

PRÄSENTATION DES VORENTWURFS ERNEUERUNG WEIDENSTIEG UND TORNQUISTSTRASSE

Gemeinde Schwalmtal. Flächennutzungsplan, 1. Änderung

Bebauungsplan Buigen Nord

E r l ä u t e r u n g e n z u d e n w a s s e r r e c h t l i c h e n T a t b e s t ä n d e n

(UKHEXQJVERJHQ ]XU (UPLWWOXQJ GHU YHUVLHJHOWHQ *UXQGVW

Lfd. Nr. Behörde / Träger öffentlicher Belange Stellungnahme vom. 1 Verband Region Stuttgart

Gemeinde Trittau Kreis Stormarn

Markt Pilsting Marktplatz 23 * Pilsting 1. Bürgermeister Josef Hopfensperger

Gemeinde Lambsheim Bebauungsplan Südlich der Gerolfstraße 1. Änderung

BEGRÜNDUNG. l.änderung BEBAUUNGSPLANES NR.6 "S TRAND PRO ME N AD E"

FACHBEITRAG WASSERWIRTSCHAFT

Bekanntmachung der Stadt Itzehoe Nr. 47 / 2014

INFORMATIONSVORLAGE ZUM VERSAND

Hydraulischer Nachweis für bestehende Entwässerungssysteme; Hinweise zur Sanierung überlasteter Kanalnetze

Lärmaktionsplan Duisburg. Bezirk Mitte. Belastungsschwerpunkt 52: Karl-Lehr-Straße / von Wegnerstraße bis Sternbuschweg Basisdaten zur Lärmminderung

Neuplanung REWE-Markt in Kehl-Sundheim

Bürgerversammlung. Bebauungsplan Nr. 2103, Ehemaliges Diamaltgelände in München-Allach

Bürgerdialog. Verkehrskonzept Berliner Platz

EntwurffürdenBaukunstbeiratam

GEMEINDE WACHTBERG. Bebauungsplanes Nr Roggenacker in Wachtberg Ließem. Begründung Frühzeitige Beteiligung GEMEINDE WACHTBERG - PLANUNGSAMT --

Antrag auf Einleitung von Niederschlagswasser in ein Gewässer

Gemeinde Nottuln. 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 75. Darup Nord II. im beschleunigten Verfahren gem. 13a BauGB. Begründung

öffentliche Auslegung der bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Gemeinde Wettringen KREIS STEINFURT. Flächennutzungsplan Neubekanntmachung Erläuterungstext. gemäß 6 (6) BauGB

Betreff: Zusammenfassung der Schallerfordernisse zur Wohnbaufläche im Bereich Hermann-Ehlers-Allee 57 in Hannover

UMGESTALTUNG DER HARKORTSTRASSE

WWA Rosenheim - Wasserwirtschaftliche Aspekte in der Bauleitplanung

ENTWÄSSERUNGSANTRAG (3-fach einreichen)

1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 42 Schönwalde I/ West. Begründung

Beschreibung des Vorhabens. Gemeinde Bad Essen

BESTANDTEILE DES VORHABEN- UND ERSCHLIESSUNGSPLANS

Innovationen für Ihr Kanalnetz

BAD KISSINGEN BEBAUUNGSPLAN PETER-HENLEIN-STRAßE GEMARKUNG GARITZ. 1. Änderung BEGRÜNDUNG REF. III - 2 AUFGESTELLT:

Bebauungsplan "Im Tal, 2. Änderung"

Steinstraße Hamburg Ansprechpartner Jürgen Clausen

Bebauungsplan. - Begründung - (Vorentwurf)

Nachweis des erforderlichen Rückhaltevolumens für den Anfall von unbelastetem Niederschlagswasser auf einer Fläche von ca m².

IBF. Ingenieurbüro Finster. Erläuterung

Lichterfelde Süd: Vom Masterplan zum Bebauungsplan-Vorentwurf. Sachstandsbericht. Stadtplanungsausschuss Steglitz-Zehlendorf 10.

Station: Datum : Kennung : Bemerkung : Gauß-Krüger Koordinaten Rechtswert : m Hochwert : m T 0,

Freie und Hansestadt Hamburg Bezirksamt Wandsbek Bezirksversammlung

Gemeinde Hoisdorf Kreis Stormarn


WASSERRECHTSVERFAHREN

die Gemeinde March gibt in dem oben genannten Planfeststellungsverfahren in ihrer Eigenschaft als Trägerin öffentlicher Belange folgende

Befreiung von den Festsetzungen des B7

Flächennutzungsplan der Verwaltungsgemeinschaft Feldberg-Schluchsee

Stadt Büdingen - Stadtteil Büdingen Bebauungsplan Nr. 32 Im Bachmichel 2. Änderung BEGRÜNDUNG

Thomas Breitkopf. ich bitte Sie, den Lärmaktionsplan hinsichtlich der BAB 95 ( Garmischer Autobahn ) zu modifizieren.

Transkript:

@eimsbuettel.hamburg.de Betreff: WG: Eid 74 Datum: 20. September 2017 um 13:27 @claussen-seggelke.de zk Gesendet: Mittwoch, 20. September 2017 13:11 Cc: Betreff: WG: Eid 74 Guten Tag die Forderung von E/MR einer Einleitbegrenzung auf max. 17 l/(s*ha) wird gem. den vorliegenden Ausführungen eingehalten und sogar unterschrimen. Viele Grüße Wasserwirtscha+/Wasserbau Bezirksamt EimsbüMel, Management des öffentlichen Raumes, E/MR Grindelberg 62-66, 20144 Hamburg Tel. 040/42801, Fax 040/42790, E-Mail @eimsbuemel.hamburg.de Gesendet: Mittwoch, 20. September 2017 10:00 Betreff: WG: Eid 74 Moin, könnt Ihr das Gutachten bime einmal prüfen. Danke. Viele Gesendet: Mittwoch, 20. September 2017 08:53 Troschke, Verena

Cc: Betreff: Eid 74 Hallo ; hier das bislang vorliegende Entwässerungsgutachten mdb um Prüfung, Mit freundlichen Grüßen

Fw vs. Parken 26.09.2017 Parken am Fahrbahnrand zulässig

TG 2.1 2.3 26.09.2017 TG-Zuwegung 2.1: Die zwingend erforderlichen Sichtdreiecke sind nicht gewährleistet. Auch hier wäre eine Ausweichfläche von Vorteil. Ohne Sichtdreiecke keine Zustimmung der Straßenverkehrsbehörden und Ablehnung im Baugenehmigungsverfahren. TG-Zuwegung 2.2 und 2.3: Die zwingend erforderlichen Sichtdreiecke sind nicht gewährleistet. Ohne Ausweichfläche und Sichtdreiecke keine Zustimmung der Straßenverkehrsbehörden und Ablehnung im Baugenehmigungsverfahren.

Fw vs. Parken 26.09.2017 Parken am Fahrbahnrand zulässig

VD52, Postfach 60 02 80, 22202 Hamburg Bezirksamt Hamburg Eimsbüttel Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung Grindelberg 62-66 20144 Hamburg VD52 Bruno-Georges-Platz 1 22297 Hamburg Telefon +49 40 428 6 Fax E-Mail vd52@polizei.hamburg.de Sachbearbeiter Zimmer Datum 26.09.2017 Aktenzeichen Aktenzeichen bei Antwort und Rückfragen bitte stets angeben. Freitext B-Plan Eidelstedt 74 Hörgensweg 2 Stellungnahme zum AK1 VD 52 kann voraussichtlich nicht am Arbeitskreis 1 teilnehmen und nimmt daher zum Arbeitskreispapier zum AK 1 wie folgt Stellung: Lfd. Nr. 50 Querschnitt Hörgensweg: Auch wenn nach erfolgter Vermessung die Breite des Hörgensweg 7,00m statt der 7,70m aus der VTU beträgt, sollte die Maßkette so angepasst werden, so dass die am Fahrbahnrand parkenden Fahrzeuge mit 2,10m (statt 2,70m) eingerechnet werden. Lfd. Nr. 51 Lichtsignalanlage (LSA): Die beabsichtigte Anpassungen der LSA am Knoten Holsteiner Chaussee/Hörgensweg/Wiebischenkamp werden weiterhin seitens VD52 teilweise abgelehnt. Die Holsteiner Chaussee ist Hauptverkehrsstraße und ausgewiesene Umleitungsstrecke für die BAB. Diese insbesondere in der Morgenspitze in der Qualitätsstufe von A auf D abzumindern, um die untergeordnete Nebenrichtung auf eine Qualitätsstufe C zu optimieren, ist aus hiesiger Sicht nicht zu verantworten! Der Begründung der BWVI, dass es nach der Fertigstellung des Deckels und des Ausbaus der A7 keine entsprechenden Verkehrsspitzen mehr geben wird, wird nicht gefolgt. Verkehrssperrungen auf der BAB, die sich auch auf die Holsteiner Chaussee auswirken würden, sind aus den unterschiedlichsten Gründen stets möglich. Da eine Flächenerweiterung zur Steigerung der Leistungsfähigkeit offensichtlich nicht realisierbar ist, sollte in der weiteren Planung über alternative Lösungen nachgedacht werden. Die Hauptrichtung in der Leistungsfähigkeit der Nebenrichtung unterzuordnen, wird als falsch erachtet. P / C -KB 1 - CV 7.5 - SP 8

Seite 2 Lfd. Nr. 53 Tiefgaragenüberfahrten: Den Tiefgaragenausfahrten an den Baufeldern 2.1, 2.2 und 2.3 wird nicht zugestimmt! Die Planungsunterlagen lassen darauf schließen, dass eine Gewährleistung der zwingend erforderlichen Sichtdreiecke für ausfahrende Fahrzeuge nicht gewährleistet ist. Bei Abweichungen von den Bestimmungen der GarVO und Herstellung einer ampelgeregelten einspurigen Rampe entsprechend des Bauprüfdienstes 1/2013 ist zur Vermeidung von Warte- und Rangierverkehr auf öffentlichen Flächen (insbesondere im Gehwegbereich) auf Privatgrund eine Ausweichfläche am Rampenkopf herzustellen. Dieses kann auch unter Einbeziehung der danebenliegenden Feuerwehrzufahrt erfolgen. Der Abwägungsvermerk ist insofern unzutreffend, dass die Warte- / Ausweichfläche am Rampenkopf auf Privatgrund nicht vorhanden ist. Dieses würde ebenfalls im Baugenehmigungsverfahren zu einer Ablehnung führen, da die erforderliche Voraussetzung der Gewährleistung der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs nicht gegeben ist. (Siehe auch Anhang TG 2.1-2.3 mit Kartenausschnitt) Lfd. Nr. 55 Straßenplanung/Beschilderung: Die geschwindigkeitsreduzierenden Maßnahmen einer Tempo 30-Zone auf Aufpflasterungen und leichte Fahrbahnverschwenkungen zu reduzieren, wird als unzureichend betrachtet. Gehwegüberfahrten werden aus straßenverkehrsbehördlicher Sicht nicht als geschwindigkeits-reduzierend erachtet. Ausfahrende Fahrzeuge sind wartepflichtig und bleiben somit ohne Wirkung. Vornehmlich die zukünftig am Fahrbahnrand parkenden Fahrzeuge werden in gewissem Maße zur Geschwindigkeitsreduzierung beitragen. Es bleibt jedoch nicht nachvollziehbar, warum auf bauliche Elemente, z.b. in Form von beidseitigen Einengungen an barrierefreien Querungsstellen, verzichtet wird. Lfd. Nr. 56 FW-Aufstellflächen: Im Anhang FW vs. Parken habe ich die Stellen blau markiert, an denen rechtskonform am Fahrbahnrand geparkt werden kann. Diese Skizze sollte verdeutlichen, dass Parkmöglichkeiten und FW-Aufstellflächen bzw. die erforderlichen Bewegungsflächen nicht zu gewährleisten sein werden. Eine Freihaltung ist durch straßenverkehrsbehördliche oder polizeiliche Maßnahmen nicht jederzeit zu gewährleisten. Die Beurteilung, ob dieses für die Sicherheit der Bewohner hinzunehmen ist, obliegt der Feuerwehr. (im Original unterschrieben) P / C -KB 1 - CV 7.5 - SP 8

Seite 3 P / C -KB 1 - CV 7.5 - SP 8

@eimsbuettel.hamburg.de Betreff: AW: Eidelstedt 74, Innere Erschließung - Anbindung TG Nordost Alternative Varianten 1 und 2 Datum: 8. Januar 2018 um 13:40 @argus-hh.de) @argus-hh.de, @agh-pgh.de Kopie: @eimsbuettel.hamburg.de, @eimsbuettel.hamburg.de @eimsbuettel.hamburg.de, @claussen-seggelke.de Hallo, die bislang favorisierte TG-Einfahrt für den östlichen Riegel wird vom zuständigen PK voraussichtlich nicht mitgetragen. Wir würden Sie deshalb bifen, die TG-Einfahrt kurzfrishg umzuplanen. Im Anhang erhalten Sie eine Skizze mit einem Vorschlag, der die Zufahrt weiter südlich direkt von der Planstraße vorsieht. Diese Lösung wurde hier im Hause letzte Woche schon von MR vorgeschlagen und wird, wie unten angesprochen, aus Sicht des PK wohl mitgetragen. Wir bifen wegen der knappen Zeitschiene um schnellstmögliche Überarbeitung und werden die Frage nachher in der Projektgruppe ansprechen. Herzliche Grüße, Gesendet: Montag, 8. Januar 2018 09:19 Cc: Betreff: WG: Eidelstedt 74, Innere Erschließung - Anbindung TG Nordost Alternative Varianten 1 und 2 Moin, die ablehnende Stellungnahme von VD z.k. Ich habe mit auch noch telefoniert und erläutert, dass die von ihm vorgeschlagene Verbindung der TGs nicht möglich ist. Die von uns angesprochenen Variante die TG weiter südlich und dann senkrecht anzubinden wird von als mögliche Lösung begrüßt. Viele Grüße Gesendet: Montag, 8. Januar 2018 08:57 Cc: @argus-hh.de; POL-pk27verkehr Betreff: WG: Eidelstedt 74, Innere Erschließung - Anbindung TG Nordost Alternative Varianten 1 und 2 Sehr geehrte, sehr geehrter, werte Kollegen des PK 27, da es sich um Themen handelt, die den FunkHons- und Erschließungsplan und somit das B-Plan- Verfahren betreffen, bife VD 52 grundsätzlich im Rahmen der Planung direkt beteiligen. Die Tiefgaragenüberfahrt und deren Anbindung war in den bisherigen Planungen nicht existent.

Die Tiefgaragenüberfahrt und deren Anbindung war in den bisherigen Planungen nicht existent. Beide Planungsvarianten werden abgelehnt! Variante 2 stellt zudem die deutlich schlechtere und unsicherere Planung dar. Die Querungsstelle liegt nun ein einem Einmündungsbereich und der auf der Kurvenaußenseite wartende Fußgänger müsste drei Richtungen berücksichhgen, wobei der aus der TG ausfahrende von hinten käme. Auch die PosiHon des barrierefreien Parkstandes und der Fahrrad und Gehwegbügel findet hier nicht die ZusHmmung der VD 52. Ebenfalls wird abgelehnt, die zweispurige Tiefgaragenrampe mit einer einspurigen Überfahrt anzubinden. Variante 1 hat für den querende Fußgänger die gleiche ProblemaHk wie Variante 2, auch wenn hier eine Gehwegüberfahrt als Anbindungsvariante vorgesehen ist. Da eine zweispurige Tiefgaragenrampe geplant ist, muss von einer Großgarage mit entsprechend vielen Fahrzeugbewegungen ausgegangen werden. Diese Variante wird zudem fahrphysikalisch als problemahsch betrachtet. Bei beiden Varianten ist im Begegnungsfall von Rangierverkehren auf öffentlichen Grund, d.h. im Bereich des Gehweges oder der Fahrbahn auszugehen. Auch die bisher vorgesehenen Schleppkurven der Feuerwehrzufahrt (siehe Fahrgeometrische Prüfung Feuerwehr der Verkehrstechnischen Untersuchung, AusschniF nachstehend).

Es wird empfohlen, die Tiefgarage über die vorhandene, weiter westlich gelegene Tiefgaragenausfahrt und Anbindung an Planstraße A zu erschließen. Mit freundlichen Grüßen -------------------------------------------------------- BIS / Polizei Hamburg Verkehrsdirektion 52 Zentrale Straßenverkehrsbehörde Bruno-Georges-Platz 1 22297 Hamburg Tel.: 4286 - Mail: @polizei.hamburg.de www.polizei.hamburg.de @argus-hh.de] Gesendet: Donnerstag, 4. Januar 2018 11:51 Cc: Betreff: Eidelstedt 74, Innere Erschließung - Anbindung TG Nordost Alternative Varianten 1 und 2 Sehr geehrte Damen und Herren, anbei zwei skizzenhafte alternative Varianten für die Anbindung der TG Nordost mit der Bitte um Prüfung und Rückmeldung. Aus Sicht des Fußverkehrs, insbesondere hinsichtlich der Barrierefreiheit, ist Variante 1 zu empfehlen. Eine Stellungnahme von PK zur Ausgangsplanung liegt noch nicht vor. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Freundliche Grüße -------------------------------------------------------------------------------------------------------- ARGUS Stadt und Verkehr Admiralitätstraße 59, 20459 Hamburg Tel.: +49 (40) 309 709 - Fax: +49 (40) 309 709 - Homepage: www.argus-hh.de Rothfuchs Buch Partnerschaft mbb Beratende Ingenieure Eingetragen im Partnerschaftsregister 432 beim Amtsgericht Hamburg --------------------------------------------------------------------------------------------------------

Bezirksamt Eimsbüttel - Eidelstedt74 Ausgedruckt am 9. November 2017, 14:16 Abwägungstabelle Nr.: 1045 Angaben zur Stellungnahme eingereicht am: Verfahren: Eidelstedt74 02.11.2017 Verfahrensschritt: Beteiligung TöB TöB (Institution): Hamburg Wasser Abteilung: Planunterlage: Untersuchung / Konzept zur Schmutz- und Regenwasserbesielung, Stand: 04.09.2017 Stellungnahme Abwägung / Empfehlung Sehr geehrte Damen und Herren, die hier vorliegende und vom Ing.-Büro Neumann bearbeitete Planungsunterlage ist mit der Hamburger Stadtentwässerung (HSE) abgestimmt. Korrektur- und /oder Ergänzungsbedarf gibt es seitens der HSE nicht. k.a. Mit freundlichen Grüßen 1

Bezirksamt Eimsbüttel - Eidelstedt74 Ausgedruckt am 9. November 2017, 14:15 Abwägungstabelle Nr.: 1046 Angaben zur Stellungnahme eingereicht am: Verfahren: Eidelstedt74 02.11.2017 Verfahrensschritt: Beteiligung TöB TöB (Institution): Hamburg Wasser Abteilung: Planunterlage: Untersuchung / Entwässerungskonzept für private Flächen und Grünflächen, Stand: 05.10.2017 Stellungnahme Abwägung / Empfehlung Sehr geehrte Damen und Herren, das hier vorliegende Entwässerungskonzept berücksichtigt die Vorgaben der Hamburger Stadtentwässerung (HSE) und ist mit der vom Ing.-Büro Neumann aufgestellten Planungsunterlage (Konzept zur Schmutz- und Regenwasserbesielung, Stand: 04.09.2017) abgestimmt. Korrektur- und /oder Ergänzungsbedarf gibt es seitens der HSE nicht. k.a. Mit freundlichen Grüßen 1

Bezirksamt Eimsbüttel - Eidelstedt74 Ausgedruckt am 9. November 2017, 14:15 Abwägungstabelle Nr.: 1047 Angaben zur Stellungnahme eingereicht am: Verfahren: Eidelstedt74 02.11.2017 Verfahrensschritt: Beteiligung TöB TöB (Institution): BWVI-Wirtschaftsförderung, Außenwirtschaft, Agrarwirtschaft Abteilung: Wirtschaftsbezogene Stadt- und Regionalentwicklung Planunterlage: Gesamtstellungnahme Stellungnahme Abwägung / Empfehlung Die Abteilung WF der BWVI hat keine Einwände oder Hinweise. k.a. 1

Bezirksamt Eimsbüttel - Eidelstedt74 Ausgedruckt am 16. November 2017, 14:37 Abwägungstabelle Nr.: 1048 Angaben zur Stellungnahme eingereicht am: Verfahren: Eidelstedt74 13.11.2017 Verfahrensschritt: Beteiligung TöB TöB (Institution): BUE-Amt für Umweltschutz- Abteilung: Gewässerschutz Planunterlage: Untersuchung / Entwässerungskonzept für private Flächen und Grünflächen, Stand: 05.10.2017 Stellungnahme Abwägung / Empfehlung Stellungnahme von BUE : k.a. Anhand der uns vorliegenden Unterlagen ((1) Entwässerungskonzept zum B-Plan "Eidelstedt 74" von MIT und (2) "Planungsunterlage zur Schmutz- und Regenwasserbesielung" von Büro Neumann Beratende Ingenieure GmbH )) ist keine abschließende Stellungnahme zum Entwässerungskonzept möglich. Die Unterlagen widersprechen sich beispielsweise bezüglich der Flächen, die für eine Regenwasserversickerung geeignet sind. Das Entwässerungskonzept von MIT weist mehr Flächen für eine vollständige Regenwasserversickerung aus, als die Planungsunterlage von Büro Neumann Beratende Ingenieure GmbH. Beiden Gutachten fehlen Baugrunduntersuchungen mit entsprechenden Bohrprofilen. Ohne Bohrprofile kann seitens BUE U1 keine Bewertung zur Versickerung erfolgen. Zur Erlaubnis der Versickerung sind die im folgenden Link http://www.hamburg.de/niederschlagswasserversickerung/ aufgelisteten Unterlagen vorzulegen. Generell befürworten wir, das anfallende Niederschlagswasser im Plangebiet vorrangig zu versickern 1

Bezirksamt Eimsbüttel - Eidelstedt74 Ausgedruckt am 16. November 2017, 14:37 und zu verdunsten (bspw. durch Dach- und Fassadenbegrünungen), zu speichern und zu nutzen (bspw. zur Bewässerung) sowie im Starkregenfall Flächen zur schadlosen Zwischenspeicherung mitzubenutzen. Des Weiteren ist für die Verkehrsflächen nach DWA M 153 zu prüfen, ob eine Behandlung des anfallenden Oberflächenwassers notwendig ist und ggf. eine Reinigung des Straßenabwassers erfolgen muss. Im Entwässerungskonzept von MTI wird auf S. 3 (Kapitel 4.3) die Notwendigkeit der Niederschlagswasserreinigung von KFZ-Zufahrten von Tiefgaragen beschrieben, es fehlt jedoch eine Betrachtung der im Wohngebiet vorhandenen Planstraße. Wir bitten um die Überarbeitung und erneute Vorlage des Entwässerungskonzeptes. 2

Bezirksamt Eimsbüttel - Eidelstedt74 Ausgedruckt am 20. November 2017, 15:46 Originalstellungnahmen Eingangsnummer: Nr.: 1050 Angaben zur Stellungnahme eingereicht am: Verfahren: Eidelstedt74 16.11.2017 Verfahrensschritt: Beteiligung TöB TöB (Institution): BUE-Amt für Immissionsschutz und Betriebe Abteilung: IB Eingereicht von (Vor- u. Zuname): Planunterlage: Untersuchung / Entwässerungskonzept für private Flächen und Grünflächen, Stand: 05.10.2017 Sehr geehrte Damen und Herren, Stellungnahme die für das Plangebiet erstellten Entwässerungskonzepte sind teils widersprüchlich und nicht vollends komplementär. Die Fläche des Plangebiets wird von Büro Neumann mit 7,8 ha und von MTI mit 7,4 ha bemessen. Daneben ist die Zuordnung der Teileinzugsgebiete hinsichtlich der geplanten Oberflächenentwässerung (Versickerung oder Sieleinleitung) nicht deckungsgleich. Die westlich gelegene Versickerungsanlage (Gebäude 1-11 gem. der Planung durch MTI) liegt in einem Bereich der für eine Versickerung gemäß der Versickerungspotentialkarte des FHH Atlas nur mäßig geeignet ist. Gemäß der Planung von Neumann Ingenieure sollen die entsprechenden Teileinzugsgebiete (I, II, III, IIX) gedrosselt in das RW-Siel entwässern. Andersrum sieht die Planung von Büro Neumann für das Teileinzugsgebiet V die Entwässerung in das RW-Siel vor, wohingegen MTI hier entsprechend der günstigen Bodenverhältnisse eine Versickerung vorsieht. Die Zuordnung der Teileinzugsgebiete ist in Einklang zu bringen und hinsichtlich der Entwässerungsart ggf. zu überplanen (z.b. Rückhalteraum statt Rigole). Die Bemessung der Straßenentwässerung und der Oberflächenentwässerung aus Teilgebiet VII wurde vom Planungsbüro Neumann abweichend von der DIN 1986-100 durchgeführt. Neben geringeren Regenspenden wurde der Überflutungsnachweis lediglich für einen 20 jährigen Überflutungsregen geführt. Aufgrund der geplanten Höhenlagen und der Senke im Kurvenbereich der Erschließungs straße sollte ein Überflutungsnachweis mit dem 100 jährigen Regen geführt werden. Daneben kann erwogen werden, die nordöstlich gelegene Grünfläche zur schadlosen Überflutung planmäßig zu nutzen, sodass hier bei Niederschlä- 1

Bezirksamt Eimsbüttel - Eidelstedt74 Ausgedruckt am 20. November 2017, 15:46 gen ab T > 30a diese auch flächig versickern können. Vorgaben zur Dachbegrünung sind generell als sinnvoll zu werten, da damit eine Verringerung des Oberflächenabflusses (bezogen auf den Bemessungsregen und der Leitungsdimensionierung) und eine Steigerung der Verdunstung erzielt wird. Hinsichtlich des Überflutungsschutzes gemäß DIN 1986-100 kann durch Gründächer jedoch per se keine Retention oder Minderung des Abflussbeiwertes in Ansatz gebracht werden. Eine planmäßige Regenrückhaltung auf Flachdächern kann eine kostengünstige Alternative zur Schaffung unterirdischer Rückhalteräume sein. Hierfür sind die Dachabflüsse durch Drosselabläufe zu begrenzen, der Rückhalteraum nach DIN 1986-100 zu berechnen und als Lastannahme statisch zu berücksichtigen Die Schmutzwasserableitung kann mit dem Entwässerungskonzept von Büro Neumann sichergestellt werden. Die Hinweise unsere Stellungnahme vom 08.08.2017 und die Stellungnahme vom Amt für Umweltschutz sind weiterhin zu beachten. Mit freundlichen Grüßen 2

Bezirksamt Eimsbüttel - Eidelstedt74 Ausgedruckt am 20. November 2017, 15:45 Originalstellungnahmen Eingangsnummer: Nr.: 1051 Angaben zur Stellungnahme eingereicht am: Verfahren: Eidelstedt74 20.11.2017 Verfahrensschritt: Beteiligung TöB TöB (Institution): BUE-Amt für Naturschutz, Grünplanung und Energie Abteilung: Eingereicht von (Vor- u. Zuname): Planunterlage: Untersuchung / Entwässerungskonzept für private Flächen und Grünflächen, Stand: 05.10.2017 Stellungnahme Seitens BUE NGE bestehen keine Bedenken sofern das Niederschlagswasser aus privaten Flächen dort versickert und zurückgehalten wird und dafür nicht öffentliche Grünflächen belastet werden. Nach Aussage von U sind die beiden vorgelegten Entwässerungkonzepte jedoch noch nicht kompatibel. Wir bitten deshalb um weitere Klärung. 1

@eimsbuettel.hamburg.de Betreff: WG: Eidelstedt 74 - AKI-Vorlage - Stellungnahme Datum: 28. November 2017 um 14:52 @claussen-seggelke.de Kopie: @eimsbuettel.hamburg.de, @claussen-seggelke.de Hallo auch Ihnen zur Kenntnis. Herzliche Grüße, Gesendet: Dienstag, 28. November 2017 14:49 Betreff: Eidelstedt 74 - AKI-Vorlage - Stellungnahme Hallo, zur AKI-Vorlage wurde unter Punkt 7 die Stellungnahme der BUE NGE nicht gefolgt. Anbei finden Sie die Auszüge aus dem Feststellungsentwurf zur Lärmschutzwand in der die besagten Saatkrähen genannt werden. Diese Kolonie befindet/befand sich an folgender Stelle: Dementsprechend müssen diese Bäume frei von Bautätigkeiten sein und bleiben. Bei Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Viele Grüße Sachbearbeiter Artenschutz Invasive Arten Behörde für Umwelt und Energie Amt für Naturschutz, Grünplanung und Energie Abteilung Naturschutz Artenschutz Neuenfelder Straße 19 21109 Hamburg Tel. 040/42840 h@bue.hamburg.de www.hamburg.de/naturschutz Bitte denken Sie vor dem Ausdrucken an die Umwelt!

@argus-hh.de Betreff: WG: Bebauungsplan Eidelstedt 74, Hörgensweg - Innere Erschließung, Tiefgaragen Datum: 11. Dezember 2017 um 12:30 @agh-pgh.de Kopie: Hallo, anbei die Rückmeldung von VD 52,, für die westliche Tiefgarage besteht VD 52 weiterhin auf eine Vorbeifahrtmöglichkeit auf Privatgrund. Bei der mittleren Tiefgarage würde VD unserer Variante gem. Skizze zustimmen sofern auch MR zustimmt. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Freundliche Grüße -------------------------------------------------------------------------------------------------------- ARGUS Stadt und Verkehr Admiralitätstraße 59, 20459 Hamburg Tel.: +49 (40) 309 709 - Fax: +49 (40) 309 709 - Homepage: www.argus-hh.de Rothfuchs Buch Partnerschaft mbb Beratende Ingenieure Eingetragen im Partnerschaftsregister 432 beim Amtsgericht Hamburg -------------------------------------------------------------------------------------------------------- @polizei.hamburg.de] Gesendet: Freitag, 8. Dezember 2017 10:03 Cc: Betreff: WG: Bebauungsplan Eidelstedt 74, Hörgensweg - Innere Erschließung, Tiefgaragen Sehr geehrter, die Verpflichtung zur Herstellung eines verkehrssicheren Zustandes im Zusammenhang mit Tiefgaragenzu- bzw. ausfahrten liegt bei dem Bauherren. Erforderliche Verflechtungen und Begegnungsflächen sind auf Privatgrund zu gewährleisten. Würden diese auf öffentlichen Grund verlagert werden, ergäbe sich aus hiesiger Sicht für den WegebaulasJräger eine Baulast, die in der Konsequenz eventuellen späteren Überplanungen entgegenstehen könnte. Im Zusammenhang mit der Erschließung Eidelstedt 74 wird begrüßt, dass die östliche Tiefgaragenrampe nun zweispurig hergestellt werden soll. Hierzu die Anmerkung, dass der erforderliche Gehweg an der Rampe grds. rechtsseivg der Ausfahrspur hergestellt werden sollte, um die Sichtverhältnisse zu opvmieren. Es ist auch darauf zu achten, dass die üblicherweise durch Betonelemente vorgenommene seitliche Abgrenzung nicht wie eingezeichnet bis an die Grundstücksgrenze vorgezogen wird. Die Sichtdreiecke sind im späteren

eingezeichnet bis an die Grundstücksgrenze vorgezogen wird. Die Sichtdreiecke sind im späteren Baugenehmigungsverfahren nachzuweisen. Bei Großgaragen, die nach Bauprüfdienst nur mit einer einspurigen Rampe hergestellt werden sollen, ist nach rechtlicher Auffassung der VD 52 immer eine zweispurige Ausweichfläche am Rampenkopf herzustellen, um Verflechtungen und Rangierverkehre im öffentlichen Bereich auszuschließen. Sollte es sich bei der westlichen Tiefgarage auch um eine Großgarage handeln, wird der skizzierten Realisierung des Begegnungsfalles auf öffentlichen Grund nicht zugesvmmt. An dieser Stelle fiel auf, dass die Lage der Rampe verschoben wurde. Aufgrund des vorgelagerten Müllstandortes wird auf die zwingende Einhaltung der Sichtdreiecke verwiesen. Im Falle der mijleren Tiefgaragenanbindung könnte der skizzierten Regelung als Ausnahme zugesvmmt werden, da die Verflechtung im Schutz der Senkrechtparkstände erfolgt. Auswirkungen durch Rangierverkehre im Fahrbahn- und Gehwegbereich wären hierdurch nahezu auszuschließen. Voraussetzung ist hierfür jedoch, dass der zuständige WegebaulasJräger ebenfalls zusvmmt und dadurch in Kauf nimmt, dass eine spätere Überplanung der Flächen nur bedingt möglich sein wird. Auch bei dieser Ausfahrt wird aufgrund des vorgelagerten Müllstandortes auf die zwingende Einhaltung der Sichtdreiecke verwiesen. Mit freundlichen Grüßen -------------------------------------------------------- BIS / Polizei Hamburg Verkehrsdirektion 52 Zentrale Straßenverkehrsbehörde Bruno-Georges-Platz 1 22297 Hamburg Tel.: 4286 - Mail: @polizei.hamburg.de www.polizei.hamburg.de @argus-hh.de] Gesendet: Donnerstag, 7. Dezember 2017 13:34 Cc: Betreff: Bebauungsplan Eidelstedt 74, Hörgensweg - Innere Erschließung, Tiefgaragen Sehr geehrter, wie mit besprochen schicken wir Ihnen anbei den Vorschlag und die fahrgeometrische Prüfung für die beiden einstreifigen Tiefgaragen der o. g. Baumaßnahme. Die östliche Tiefgarage wird zweistreifig hergestellt. Mit den Schleppkurven wird gezeigt, dass einfahrende Fahrzeuge im Falle eines gleichzeitig herausfahrenden Fahrzeugs konfliktfrei warten können und sich beide Fahrzeuge nicht blockieren bzw. ein Fahrzeug zurücksetzen muss. Das einfahrende Fahrzeug hält bei blockierter Zufahrt im 2,75 bzw. 5,10 m tiefen Unterstreifen des Gehwegs ohne die Gehbahn zu blockieren. Herausfahrende Fahrzeuge können am wartenden Fahrzeug vorbeifahren. Ein Zurücksetzen des wartenden Fahrzeugs ist nicht erforderlich und die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs gewährleistet. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Freundliche Grüße

Freundliche Grüße -------------------------------------------------------------------------------------------------------- ARGUS Stadt und Verkehr Admiralitätstraße 59, 20459 Hamburg Tel.: +49 (40) 309 709 - Fax: +49 (40) 309 709 - Homepage: www.argus-hh.de Rothfuchs Buch Partnerschaft mbb Beratende Ingenieure Eingetragen im Partnerschaftsregister 432 beim Amtsgericht Hamburg --------------------------------------------------------------------------------------------------------

@bue.hamburg.de Betreff: AW: Artenschutzgutachten Hörgensweg Datum: 20. Dezember 2017 um 09:59 @claussen-seggelke.de Hallo, nach der Klarstellung durch ist die Verortung der Kolonie an der Stelle am Hörgensweg zu vernachlässigen. Danke für die Klärung. Sachbearbeiter Artenschutz Invasive Arten Behörde für Umwelt und Energie Amt für Naturschutz, Grünplanung und Energie Abteilung Naturschutz Artenschutz Neuenfelder Straße 19 21109 Hamburg Tel. 040/42840 @bue.hamburg.de www.hamburg.de/naturschutz Bitte denken Sie vor dem Ausdrucken an die Umwelt! @claussen-seggelke.de] Gesendet: Mittwoch, 20. Dezember 2017 09:31 Cc: Betreff: Fwd: Artenschutzgutachten Hörgensweg Guten Morgen, Beste Grüße konnte die Frage nach den Saatkrähen aufklären (s.u.). -- claussen-seggelke stadtplaner Sell. Wild. Claussen-Seggelke Partnerschaftsgesellschaft Holzdamm 39 20099 Hamburg fon: 0 40/28 40 r@claussen-seggelke.de http://www.claussen-seggelke.de Hamb. Architektenkammer GV-Nr.102 Amtsgericht Hamburg PR 839 Ust-IdNr. DE287250605

Anfang der weitergeleiteten Nachricht: @t-online.de> Betreff: AW: Artenschutzgutachten Hörgensweg Datum: 19. Dezember 2017 um 17:13:22 MEZ @claussen-seggelke.de> Hallo, an der in der Abbildung abgebildeten Fläche am WEST-Ende der 2015 geplanten Lärmschutzwand waren sowohl 2015 als auch 2016 keine Saatkrähennester. von der BUE hat versehentlich Ost und West vertauscht. Das Ostende der Lärmschutzwandplanung mit einer kleinen Saatkrähenkolonie war ca. 1 km weiter südöstlich (gelber Kreis im Anhang). Mit freundlichen Grüßen, -- Bebelallee 55d, 22297 Hamburg -- @claussen-seggelke.de] Gesendet: Dienstag, 19. Dezember 2017 14:27 Betreff: Artenschutzgutachten Hörgensweg Hallo, ich beziehe mich mit meinem Anliegen auf Ihre Erhebung artenschutzrechtlich relevanter Arten und Erstellung eines Gutachtens zum Artenschutzrecht nach 44 BNatSchG, Hörgensweg, Eidelstedt vom 15.02.2017. Ihr Gutachten ist Grundlage für den Bebauungsplan Eidelstedt74 mit Umweltbericht. Im Rahmen der Beteiligung der Behörden im Bebauungsplanverfahren ist folgende Stellungnahme der BUE eingegangen: "In einem vorherigen Gutachten zur Lärmschutzwand entlang der Autobahn wurde eine Saatkrähenkolonie im Nordosten des Gebietes, entlang des Hörgenswegs, kurz vor der Autobahnüberbrückung, festgestellt. Diese Bäume dürfen nicht in die Planung miteinbezogen werden." Das o.g. Gutachten ist aus dem Jahr 2015 (s.u.). Sie haben im Jahr 2016 kartiert. Deshalb wurde wie folgt abgewogen: Der Stellungnahme wird nicht gefolgt. Bei Erhebung artenschutzrechtlich relevanter Arten im Jahr 2016 wurde keine Saatkrähenkolonie ermittelt." Daraufhin haben wir die unten stehende Rückmeldung von der BUE bekommen. Für eine korrekte Abwägung der Stellungnahme bittet die BUE und das Bezirksamt Eimsbüttel um eine kurze Stellungnahme Ihrerseits, ob bei Ihrer Begehung 2016

Eimsbüttel um eine kurze Stellungnahme Ihrerseits, ob bei Ihrer Begehung 2016 tatsächlich keine Saatkrähen im Plangebiet (v.a. im unten gezeigten Bereich) vorhanden waren. Beste Grüße -- claussen-seggelke stadtplaner Sell. Wild. Claussen-Seggelke Partnerschaftsgesellschaft Holzdamm 39 20099 Hamburg fon: 0 40/28 40 34- fax: 0 40/28 05 r@claussen-seggelke.de http://www.claussen-seggelke.de Hamb. Architektenkammer GV-Nr.102 Amtsgericht Hamburg PR 839 Ust-IdNr. DE287250605 Anfang der weitergeleiteten Nachricht: @eimsbuettel.hamburg.de> Betreff: WG: Eidelstedt 74 - AKI-Vorlage - Stellungnahme Datum: 28. November 2017 um 14:51:59 MEZ @claussen-seggelke.de> Kopie: @eimsbuettel.hamburg.de>, Torben" @claussen-seggelke.de> Hallo, auch Ihnen zur Kenntnis. Herzliche Grüße, Gesendet: Dienstag, 28. November 2017 14:49 Betreff: Eidelstedt 74 - AKI-Vorlage - Stellungnahme Hallo, zur AKI-Vorlage wurde unter Punkt 7 die Stellungnahme der BUE NGE nicht gefolgt. Anbei finden Sie die Auszüge aus dem Feststellungsentwurf zur Lärmschutzwand in der die besagten Saatkrähen genannt werden. Diese Kolonie befindet/befand sich an folgender Stelle:

@eimsbuettel.hamburg.de Betreff: WG: Eidelstedt 74, Hörgensweg - verkehrstechnischer Lageplan Erschließung Stand 20.12.2017 Datum: 22. Dezember 2017 um 12:44 @claussen-seggelke.de zk Gesendet: Freitag, 22. Dezember 2017 12:44 @agh-pgh.de); Cc: @argus-hh.de'; Betreff: WG: Eidelstedt 74, Hörgensweg - verkehrstechnischer Lageplan Erschließung Stand 20.12.2017 Hallo, hier die Stellungnahme von MR zu der Erschließungsplanung. Argus soll die Planung mit dem PK absbmmen. Zur Frage der privaten Stellplätze im öff. Straßenraum werden wir uns im BA E absbmmen. Die jetzt vorgestellte Straßenführung - geradlinig bis zur Kreuzung - ist jedoch davon unabhängig die präferierte, da klarere Führung. Mit freundlichen Grüßen Gesendet: Donnerstag, 21. Dezember 2017 10:26 Cc: Betreff: WG: Eidelstedt 74, Hörgensweg - verkehrstechnischer Lageplan Erschließung Stand 20.12.2017 Hallo wie eben schon telefonisch besprochen kann MR heute leider nicht am Termin teilnehmen. Wir haben gestern Abend von Argus noch den überarbeiteten Plan erhalten hierzu bleibt zu sagen: - Die Ausfahrt der TG (nord-ost) sieht MR 2 nach wie vor sehr kribsch. Sowohl das Einfahren in den KFZ Verkehr im Bereich der Kurve als auch die Zufahrt über den Gehweg im Eck Bereich. Ich sehe keine Verbesserung zum letzten Planstand. Hierzu ist unbedingt eine Stellungnahme von PK einzuholen. - Die Zufahrten für die FW Aufstellflächen scheinen gelöst zu sein. Um das abschließend zu beurteilen biyen wir noch um einen Plan in dem Die Aufstellflächen und die Zufahrtswege dargestellt sind. - Den Gehweg im süd-östlichen Bereich hält MR 2 so für funkbonal. Ob eine Anpassung im Rahmen der zukün[igen Parkgestaltung erforderlich wird kann derzeit nicht beurteilt werden. - Der FGÜ am Hörgensweg ist mit PK abzusbmmen, MR empfiehlt diesen von der Kreuzung abzurücken. - Wie ist die rote Straßenbegrenzungslinie um die Stellplätze zu verstehen? Sollen die aus der öffentlichen Fläche entnommen werden? Das lehnt MR 2 ab. Die Stellplätze für Kita und weiter Nutzung sind auf privatem Grund

Mit freundlichen Grüßen 2 ab. Die Stellplätze für Kita und weiter Nutzung sind auf privatem Grund zu schaffen. Eine raus Parzellierung der Stellplätze ist m. E. nach später für niemanden nachvollziehbar und stellt in der Praxis dieselbe SituaBon dar wie private Stellplätze in öffentlichem Grund. Straßen und Gewässer Bezirksamt EimsbüYel Fachamt Management des öffentlichen Raumes Grindelberg 66 20144 Hamburg Tel. 040 42801 Fax 040 427 90- Mobil @eimsbueyel.hamburg.de @argus-hh.de] Gesendet: Mittwoch, 20. Dezember 2017 19:35 Cc: Betreff: Eidelstedt 74, Hörgensweg - verkehrstechnischer Lageplan Erschließung Stand 20.12.2017 Sehr geehrte Damen und Herren, anbei im Anhang der aktuelle Lageplan für die Erschließung der o. g. Baumaßnahme. Folgende Änderungen wurden u. a. eingearbeitet: Innere Erschließung Anpassung der TG-Zufahrten an den letzten Stand des Hochbaus Begradigung des Anschlusses an den Hörgensweg (südl. Planstraße) inkl. der Straßenbegrenzungslinie und dadurch Schaffung zusätzlicher Parkstände und Stellplätze Anpassung Zufahrt zur Kita, Verlagerung der Aufpflasterung und Parkstände Äußere Erschließung Ergänzung barrierefreie Querungsmöglichkeiten im Hörgensweg, aufgrund des BÜ der AKN dort keine barrierefreie Querung à Nutzung FGÜ südl. Kita Ergänzung barrierefreie Gehmöglichkeit im Bereich der vorh. Parkstände um den großen Bestandsbaum westlich der Depotcontainer/südlich Kita Ergänzung FGÜ südlich der Kita (mit PK abzustimmen) Bäume als Entrée mit einem seitlichen Abstand von 1,5 m zur Mischverkehrsflächenbegrenzung platziert, Parkstände entsprechend angepasst. Bushaltestelle an o. g. Baumverschiebung ausgerichtet nördlicher Gehweg Hörgensweg bis AKN verlängert und Fahrradbügel neu sortiert Fahrtrichtungsbeschränkung östliche TG Hinsichtlich einer Fahrtrichtungsbeschränkung für die An- und Abfahrt der nordöstlichen Tiefgarage weisen wir darauf hin, dass eine effektive, sichere Lösung kaum umsetzbar ist.

Tiefgarage weisen wir darauf hin, dass eine effektive, sichere Lösung kaum umsetzbar ist. Aufgrund der Lage der Gehwegüberfahrt im Kurvenaußenradius ist diese fahrgeometrisch sehr gut anfahr- und einsehbar. Eine (ggf. einseitige) Fahrstreifenbegrenzung zwischen den Fahrstreifen im Kurvenbereich regelt zwar formell die Zufahrtsmöglichkeit, es besteht jedoch die hohe Wahrscheinlichkeit, dass diese in der Praxis mangels Überwachungsdruck (vgl. Falschparker in HH) ignoriert wird. Zusätzlich werden deutlich größere Fahrstreifenbreiten mit Aufweitungen im Kurvenbereich erforderlich. Das kleinste anzusetzende Bemessungsfahrzeug wäre hierbei das 3-achsige Müllfahrzeug. Dessen erforderliche Fahrstreifenbreiten wurden beispielhaft aufgetragen (siehe PDF im Anhang). Es wären bis zu 14 Parkstände und 2 Baumstandorte von den erforderlichen Fahrstreifenaufweitungen betroffen. Enge und fahrdynamisch wirksame Abbiegeradien im Sinne der Verkehrsberuhigung würden entfallen. Mit baulichen Maßnahmen (Mittelinsel) wäre eine Regelung zwar möglich, diese würden jedoch nochmals deutlich mehr Straßenraum benötigen. Eine verkehrsregelnde Beschilderung (auch Markierungen) durch PK wäre aufgrund der Lage in einer Tempo-30- Zone aber sehr fraglich. Sofern Bedenken hinsichtlich der Geschwindigkeiten bei der östlichen TG-Zufahrt bestehen, kann die Kurve einschließlich der südlichen Fußverkehrsquerung analog der weiteren Planung aufgepflastert werden. Hierbei würde ggf. ein Parkstand entfallen. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Freundliche Grüße -------------------------------------------------------------------------------------------------------- ARGUS Stadt und Verkehr Admiralitätstraße 59, 20459 Hamburg Tel.: +49 (40) 309 709 - Fax: +49 (40) 309 709 - Rothfuchs Buch Partnerschaft mbb Beratende Ingenieure Eingetragen im Partnerschaftsregister 432 beim Amtsgericht Hamburg --------------------------------------------------------------------------------------------------------

@eimsbuettel.hamburg.de Betreff: WG: 0 Erlaeuterungsbericht 180110.pdf - AW BUE U12 Datum: 12. Januar 2018 um 14:01 @claussen-seggelke.de Kopie: Hallo, hier die aktuellen Anmerkungen der BUE zum vorliegenden Entwurf des Entwässerungskonzepts Eidelstedt 74 (Hörgensweg II) vom 10.01.2018. Wir würden Sie bimen, diese dem Ingenieurbüro Neumann zur Überarbeitung zu übermimeln. Außerdem sieht die PGH für die Dächer lt. VEP eine Dachbegrünung von 80% vor. BiMe klären Sie mit dem Vorhabenträger PGH, ob diese Prozentangabe und das Vorhaben hier swmmen. Dann sollte der Gutachter auch diese Angabe in eine Neuberechnung einbeziehen. Die Entwässerung/Rückhaltung von auf privaten Flächen anfallendem Wasser kann nicht in öffentlichen Flächen nachgewiesen werden. BiMe besprechen Sie direkt mit dem Gutachter, wie schon mehrfach gebeten, ihre Ansprüche an das Gutachten für die Erarbeitung der Abwägung, der Begründung und Verordnung des Bebauungsplans. Uns erscheint das Fazit/Zusammenfassung noch nicht geeignet um hierauf eine rechtssichere Abwägung aufzubauen. Das Gutachten sollte dahingehend überarbeitet werden. Als Beispiel ein taugliches Gutachten eines andere B-Plans im Anhang. Wir bräuchten ein überarbeitetes Entwässerungskonzept bis zum 19.01.2017 um den schon überzogenen Zeitplan nicht noch weiter zu verzögern. BiMe stellen Sie mit dem Gutachter sicher, dass wir das Gutachten zu diesem Zeitpunkt überarbeitet haben. Für Rückfragen stehe ich sehr gern zur Verfügung, mit herzlichen Grüßen, Gesendet: Freitag, 12. Januar 2018 10:47 Cc: Betreff: 0 Erlaeuterungsbericht 180110.pdf - AW BUE U12 Hallo nach Prüfung der mitgesandten Unterlagen ist noch folgendes anzumerken: 1. Auf dem Einzugsgebietsplan, den das In.-Büro Neumann erstellt hat, sind 2 Versickerungsanlagen (Teileinzugsgebiet E1 und E7) in der nördlichen öffentlichen Parkanlage eingezeichnet. Da es sich hier um private Versickerungsanlagen handelt, müsste Eimsbüttel entweder zustimmen oder um Verlegung der Versickerungsanlagen auf die private Fläche bitten. 2. Für den nördlich der Erschließungsstraße gelegenen Bauabschnitt 1 (Express- Wohnungsbau) wurden Versickerungsanlagen geplant, die laut Baugrunduntersuchung in Bereichen wasserdurchlässiger Sande und

Baugrunduntersuchung in Bereichen wasserdurchlässiger Sande und entsprechend ausreichenden Grundwasserflurabständen liegen, so dass Aussicht auf die Genehmigungsfähigkeit besteht. Derzeitiger Stand im BA 1 hierzu ist: Trotz bereits weit fortgeschrittenem Bau sind die Antragsunterlagen für die wasserrechtlichen Erlaubnisse für diese Versickerungsanlagen bisher nicht bei U12 eingegangen und somit nicht geprüft und genehmigt. D.h. die Erschließung ist nicht gesichert. 3. Dem Einzugsgebietsplan und Erläuterungsbericht des Ing.-Büros Neumann kann für den südlichen Bereich (E3 bis E6) entnommen werden, dass geprüft werden soll, ob eine Versickerung für diesen Bereich umsetzbar ist. Den Baugrunduntersuchungen zufolge wäre aber lediglich im näheren Umfeld der Bohrung (H4) des Teileinzugsgebietes E3 die Versickerung denkbar. Möglicherweise liegen hier jedoch das V-stöckige Gebäude bzw. die Tiefgarage. Daher schlagen wir vor, auf Seite 5, 3. Absatz, die letzten 2 Sätze: Im weiteren Verlauf der Planung soll untersucht werden, ob eine Versickerung für diesen Bereich technisch umsetzbar ist. Hierzu werden weitere Bodenansprachen durchgeführt. zu streichen. Im Baufeld 2 ist demzufolge das Regenwasser zurückzuhalten und gedrosselt in die Regensiele abzuleiten. Die Wasserwirtschaft der BUE unterstützt die Vorgabe von E/MR, die Einleitmenge von max. 17 l/(s*ha) aus der ca. 8 ha großen Fläche in den Grothwischgraben einzuhalten. 4. In den uns vorliegenden Unterlagen (Entwässerungskonzept) bleiben Gründächer unerwähnt. Wir gehen davon aus, dass diese in den B-Plan-Entwurf übernommen werden, da sie erklärtes Ziel des Senates und bei jeder Bebauung mit einzuplanen sind. Aus Sicht der Wasserwirtschaft bieten sie bekanntlich Rückhalteraum und fördern die Verdunstung. 5. Zur geplanten Zone II des in der Ausweisung befindlichen Wasserschutzgebietes (WSG) Eidelstedt/Stellingen ist eine Karte angehängt. Nach Ausweisung des WSG gelten die Vorgaben der Verordnung. Beispielsweise sind in der Zone II Fußgänger und Radverkehr zulässig, aber nicht Fahrzeuge sowie der Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und Düngungen. 6. Zum geplanten WSG ist folgendes anzumerken: Die Zone II ist durch Fachgutachten festgelegt, und Änderungen sind nicht vorgesehen. Deshalb ist auf Seite 2 des Entwässerungsgutachtens des Ing.-Büros Neumann der oberste Absatz wie folgt zu ändern: Das B-Plangebiet liegt im geplanten Wasserschutzgebiet Eidelstedt / Stellingen, Schutzzone III. Der nordwestliche Zipfel liegt in der geplanten Schutzzone II. Da es sich um einen Planungsraum und nicht um ein ausgewiesenes Wasserschutzgebiet handelt, kann zum jetzigen Zeitpunkt keine Aussage darüber gemacht werden wie die späteren Grenzverläufe des Wasserschutzgebietes liegen. Nach Ausweisung des WSG sind die Anforderungen der Wasserschutzgebietsverordnung zu beachten. Für Rückfragen stehen wir sehr gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Behörde für Umwelt und Energie - BUE Amt für Umweltschutz - Wasserwirtschaft ( ) Schutz und Bewirtschaftung des Grundwassers Neuenfelder Straße 19, 21109 Hamburg

Tel. +49 40 428 40 Fax: +49 40 427 31 Email: @bue.hamburg.de 140303_Entwäs serung ept.pdf ErläuterungEntw ässeru 23.pdf

@eimsbuettel.hamburg.de Betreff: WG: Erschließung Hörgensweg (B_Plan Eidelstedt 74) Datum: 18. Januar 2018 um 14:10 @eimsbuettel.hamburg.de, @claussen-seggelke.de zk und wv Gruß Gesendet: Donnerstag, 18. Januar 2018 14:01 Cc: Betreff: WG: Erschließung Hörgensweg (B_Plan Eidelstedt 74) Guten Tag, ich leite Ihnen mal die Anmerkung von zu den vorgeschlagenen Filtertrummen weiter. Ich folge hier den Ausführungen von gerade hinsichtlich der hohen Betriebskosten vor allem auch in Abwägung ggü. der doch relahv kurzen neuen Straße und der geringen Einleitmenge von 10 l/s in das R-Siel Hörgensweg. Ich sehe vielmehr die Notwendigkeit einer Behandlung für das gesamte im R-Siel Hörgensweg transporherte Regenwasser unmirelbar vor Einleitung in den Grothwischgraben. Dies ist aber mit Sicherheit ein langer Weg und wahrscheinlich gibt es hier noch Gebiete, wo die BehandlungsbedürUigkeit in EimsbüRel noch größer ist. Sollte die Forderung nach einer BehandlungsbedürUigkeit bestehen bleiben, halte ich den Vorschlag von eine Sedi-Pipe Anlage in der letzten Haltung einzubauen aufgrund der Gegebenheiten d.h. nur kurze Straße, geringe Einleitmenge für absolut sinnvoll. Da das Gewässer durch die Einleitung nur indirekt betroffen ist, bire ich um direkte AbsHmmung mit oder von der HSE. Viele Grüße Wasserwirtscha+/Wasserbau Bezirksamt EimsbüRel, Management des öffentlichen Raumes, E/MR Grindelberg 62-66, 20144 Hamburg Tel. 040/42801-, Fax 040/42790, E-Mail @eimsbuerel.hamburg.de @hamburgwasser.de Gesendet: Donnerstag, 18. Januar 2018 10:19 Cc: t@hamburgwasser.de Betreff: WG: Erschließung Hörgensweg (B_Plan Eidelstedt 74) Guten Tag, einmal zur Vorabstimmung: Ganz glücklich bin ich mit dem Vorschlag nicht. Die Innolet-Trummen haben den Nachteil der hohen Betriebskosten. Ca. 230,- / Trumme*a. D.h. heißt bei dieser Erschließung ca. 6000,- pro Jahr, diese Summe wäre größtenteils vom Wegebaulastträger zu zahlen. D.h. hierfür würden wir vorab eine Kostenübernahmeerklärung benötigen. Diesen Weg würde ich aber auch nicht gehen wollen. Bislang gibt es als Pilotprojekte Teile der B5 und Vollhöfner Weiden mit Filtertrummen. Auch wenn sich rechnerisch eine Behandlungsbedürftigkeit für die Erschließungsstraße ergibt, gibt es natürlich ganz andere Abschnitte in HH, die deutlich behandlungsbedürftiger wären. Im Rahmen der Abstimmungen zur Erschließung wurde bislang auch keine RW-Behandlung gefordert, unsere Planungsunterlage hatten wir im Oktober letzten Jahres abgeschlossen. Die Ausschreibungsunterlage sollte diesen Monat fertiggestellt werden. Wenn jetzt nachträglich eine Behandlung gefordert wird, könnte auch eine Sedi-Pipe Anlage (12m DN 600) in der letzten oder vorletzten Haltung der östlichen Erschließungsstraße hergestellt werden. Dadurch ergeben sich höhere Investkosten, die Betriebskosten wären aber deutlich reduziert. Eine Abstimmung mit dem Privaterschließer haben wir zu diesem Punkt noch nicht geführt Mit freundlichen Grüßen Infrastrukturkoordination und Stadthydrologie HAMBURG WASSER Billhorner Deich 2, 20539 Hamburg Tel. +49 (0) 40/ 7888 Fax. 040 7888- E-Mail: @hamburgwasser.de Internet: www.hamburgwasser.de ----- Weitergeleitet von /HW/DE am 18.01.2018 10:02 ----- Datum: 16.01.2018 16:22 Betreff: WG: Erschließung Hörgensweg (B_Plan Eidelstedt 74)

----- Weitergeleitet von 16.01.2018 16:20 ----- Kopie: @eimsbuettel.hamburg.de> @bue.hamburg.de>, Datum: 16.01.2018 14:26 Betreff: WG: Erschließung Hörgensweg (B_Plan Eidelstedt 74) Guten Tag, wie eben telefonisch schon besprochen, hat sich für die Erschließungsstraße, B-Plan Eidelstedt 74) eine BehandlungsbedürUigkeit gem. DWA 153 ergeben bezogen auf das Vorflutgewässer Grothwischgraben. Wir würden hier den Einbau von Filtertrummen z.b. Innolet vorschlagen, die eine ausreichende Behandlung gewährleisten. Wie gesagt würden wir dies nur vorschlagen, da die Einleitung ja nicht direkt in ein Gewässer erfolgt, sondern in ein R-Siel im Hörgensweg. LangfrisHg wäre eine RWBA direkt vor dem Einlauf in den Grothwischgraben wünschenswert, was aber nicht der Erschließung angelastet werden kann. Ich bire den Vorschlag bei Ihnen im Hause abzushmmen, damit die HSE weiter planen kann. Viele Grüße Wasserwirtscha+/Wasserbau Bezirksamt EimsbüRel, Management des öffentlichen Raumes, E/MR Grindelberg 62-66, 20144 Hamburg Tel. 040/42801-, Fax 040/42790 E-Mail @eimsbuerel.hamburg.de Gesendet: Freitag, 12. Januar 2018 14:34 Cc: Betreff: AW: Erschließung Hörgensweg (B_Plan Eidelstedt 74) Hallo, vielen Dank, für gute Wünsche ist es meiner Meinung nach nie zu spät, auch ich wünsche Ihnen ein glückliches und gesundes Jahr 2018! Ja, die Berechnung hatten wir bereits angestellt, anbei erhalten Sie diese unter Berücksichtigung der Hamburger Trumme mit einem Durchgangswert von 0,9. Diese wäre alleine nicht ausreichend. Der erforderliche Durchgangswert beträgt 0,65. Die von Ihnen angesprochenen Filtertrummen z.b. von Innolet stellen mit einem Durchgangswert von 0,5 (bzw. 0,4 in Verbindung mit der Hamburger Trumme) eine mögliche Lösung dar, schlagen jedoch mit den bekannten Aufwendungen für Betrieb (Filterersatz) und Reinigung zu Buche. Ihnen auch ein schönes Wochenende. Bei Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung, mit freundlichem Gruß e-mail: @neumann-ing.de Telefon: 040 / 323256 ------------------------------------------------------------------------------------------------------------- NEUMANN Beratende Ingenieure GmbH D - 20095 Hamburg, Plan 5 http://www.neumann-ing.de - Fax: 040 / - Tel: 040 / HRB Hamburg Nr. 58440 - Hamburgische Ingenieurkammer-Bau Nr. GV 02 Diese Nachricht kann vertrauliche Informationen enthalten. Wenn Sie nicht der in der Nachricht angegebene Adressat sind, darf diese Nachricht nicht kopiert oder an Dritte weitergeleitet werden. In einem solchen Fall vernichten Sie bitte die Nachricht und informieren Sie den Absender. In dieser Nachricht enthaltene Informationen, die nicht im Zusammenhang mit einer offiziellen Geschäftstätigkeit zwischen Absender und Empfänger stehen, gelten als nicht erteilt. Rechte aus solchen Informationen können nicht geltend gemacht werden. r@eimsbuettel.hamburg.de] Gesendet: Freitag, 12. Januar 2018 12:22 Cc: @hamburgwasser.de Betreff: WG: Erschließung Hörgensweg (B_Plan Eidelstedt 74)

Guten Tag, erstmal wünsche ich Ihnen und Ihrer Familie ein gutes neues Jahr 2018. Ich glaube noch ist es dafür ja nicht zu spät. hat mich gebeten zu prüfen, ob hier eine RWBA vorgesehen werden muss. Ist natürlich ein wenig eine Grauzone, da ja ins Siel eingeleitet wird und nicht ins Gewässer, und mit Sicherheit, das heute im Siel transporherte Wasser erheblich behandlungsbedüruiger sein dürue als das Wasser aus der Erschließung. Aber gut. An Sie habe ich nur die Frage, ob Sie eine Berechnung nach DWA 153 durchgeführt haben, die Sie mir zur Verfügung stellen können. Im Augenblick ist unsere Idee, dass wenn wir überhaupt für das kleine Gebiet eine Behandlung einfordern, wir den Einsatz von Filtertrummen vorschlagen. Kennen Sie da die Durchgangswerte. Viele Grüße und ein schönes Wochenende Wasserwirtscha+/Wasserbau Bezirksamt EimsbüRel, Management des öffentlichen Raumes, E/MR 230 Grindelberg 62-66, 20144 Hamburg Tel. 040/42801, Fax 040/42790, E-Mail @eimsbuerel.hamburg.de Gesendet: Mittwoch, 10. Januar 2018 11:14 Cc: Betreff: Erschließung Hörgensweg (B_Plan Eidelstedt 74) @hamburgwasser.de] Hallo, wie telefonisch besprochen, erhalten Sie die Mails vom Ing.-Büro Neumann zur Kenntnis und mit der Bitte um Prüfung, ob für die o. g. Erschließung aus wasserwirtschaftlicher Sicht eine Regenwasserbehandlung erforderlich ist / gefordert wird (siehe Fragestellung von, BUE-U im Zuge der TöB-Beteiligung zum B-Planverfahren). Aus unserer Sicht scheint es nicht sinnvoll zu sein, da dann sauberes Niederschlagswasser mit deutlich verschmutzterem Wasser im vorhandenem R-Siel im Hörgensweg vermischt wird und somit die Reinigung eigentlich hinfällig ist. Da die Antwort für die weitere Bearbeitung der Erschließungsplanung von Bedeutung ist, bitten wir dies Thema Behörden intern zu prüfen / abzustimmen und uns anschließend eine Rückmeldung zu geben. Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch gerne für Rückfragen oder ein Gespräch zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Management Erschließungen und Baurechtsverfahren - Infrastrukturkoordination und Stadthydrologie HAMBURG WASSER Billhorner Deich 2, 20539 Hamburg Tel.: +49 (0) 40 7888 82 Fax: +49 (0) 40 7888 182 Mail: t@hamburgwasser.de Internet: www.hamburgwasser.de Hamburger Wasserwerke GmbH und Hamburger Stadtentwässerung AöR, Billhorner Deich 2, 20539 Hamburg Aufsichtsratsvorsitzender: Senator Jens Kerstan, Geschäftsführung: Nathalie Leroy, Ingo Hannemann Sitz: Hamburg, Handelsregister Amtsgericht Hamburg HRB 2356 (gilt für das Unternehmen Hamburger Wasserwerke GmbH) Hamburger Wasserwerke GmbH und Hamburger Stadtentwässerung AöR, Billhorner Deich 2, 20539 Hamburg Aufsichtsratsvorsitzender: Senator Jens Kerstan, Geschäftsführung: Nathalie Leroy, Ingo Hannemann Sitz: Hamburg, Handelsregister Amtsgericht Hamburg HRB 2356 (gilt für das Unternehmen Hamburger Wasserwerke GmbH)

@eimsbuettel.hamburg.de Betreff: WG: Antwort: WG: Erschließung Hörgensweg (B_Plan Eidelstedt 74) Datum: 19. Januar 2018 um 10:04 zk und zur weiteren Verwendung Gruß @hamburgwasser.de] Gesendet: Freitag, 19. Januar 2018 09:31 Cc: Betreff: Antwort: WG: Erschließung Hörgensweg (B_Plan Eidelstedt 74) Guten Morgen, eine kleine Anmerkung habe ich zu Ihrer verschickten Nachricht: Es handelt sich hier nicht um eine Einleitmenge von 10 l/s sondern um 50 l/s. Die von Ihnen genannten 10 l/s sind wahrscheinlich die Menge, die noch zusätzlich aus dem Plangebiet in den weiter östlich vorh. R-Sielabschnitt DN 1200 eingeleitet werden dürfen. Mit freundlichen Grüßen Management Erschließungen und Baurechtsverfahren - IK 2 Infrastrukturkoordination und Stadthydrologie HAMBURG WASSER Billhorner Deich 2, 20539 Hamburg Tel.: +49 (0) 40 7888 82 Mail: @hamburgwasser.de Internet: www.hamburgwasser.de @eimsbuettel.hamburg.de> @bue.hamburg.de>, @bue.hamburg.de>, Kopie: Datum: 18.01.2018 14:01 Betreff: WG: Erschließung Hörgensweg (B_Plan Eidelstedt 74) Guten Tag, Guten Tag, ich leite Ihnen mal die Anmerkung von zu den vorgeschlagenen Filtertrummen weiter. Ich folge hier den Ausführungen von gerade hinsichtlich der hohen Betriebskosten vor allem auch in Abwägung ggü. der doch relahv kurzen neuen Straße und der geringen Einleitmenge von 10 l/s in das R-Siel Hörgensweg. Ich sehe vielmehr die Notwendigkeit einer Behandlung für das gesamte im R-Siel Hörgensweg transporherte Regenwasser unmirelbar vor Einleitung in den Grothwischgraben. Dies ist aber mit Sicherheit ein langer Weg und wahrscheinlich gibt es hier noch Gebiete, wo die BehandlungsbedürUigkeit in EimsbüRel noch größer ist. Sollte die Forderung nach einer BehandlungsbedürUigkeit bestehen bleiben, halte ich den Vorschlag von eine Sedi-Pipe Anlage in der letzten Haltung einzubauen aufgrund der Gegebenheiten d.h. nur kurze Straße, geringe Einleitmenge für absolut sinnvoll. Da das Gewässer durch die Einleitung nur indirekt betroffen ist, bire ich um direkte AbsHmmung mit oder von der HSE. Viele Grüße Wasserwirtscha+/Wasserbau Bezirksamt EimsbüRel, Management des öffentlichen Raumes, E/MR Grindelberg 62-66, 20144 Hamburg Tel. 040/42801-, Fax 040/42790, E-Mail @eimsbuerel.hamburg.de @hamburgwasser.de] Gesendet: Donnerstag, 18. Januar 2018 10:19 Cc: t@hamburgwasser.de Betreff: WG: Erschließung Hörgensweg (B_Plan Eidelstedt 74) Guten Tag Herr Schneider,

Guten Tag, einmal zur Vorabstimmung: Ganz glücklich bin ich mit dem Vorschlag nicht. Die Innolet-Trummen haben den Nachteil der hohen Betriebskosten. Ca. 230,- / Trumme*a. D.h. heißt bei dieser Erschließung ca. 6000,- pro Jahr, diese Summe wäre größtenteils vom Wegebaulastträger zu zahlen. D.h. hierfür würden wir vorab eine Kostenübernahmeerklärung benötigen. Diesen Weg würde ich aber auch nicht gehen wollen. Bislang gibt es als Pilotprojekte Teile der B5 und Vollhöfner Weiden mit Filtertrummen. Auch wenn sich rechnerisch eine Behandlungsbedürftigkeit für die Erschließungsstraße ergibt, gibt es natürlich ganz andere Abschnitte in HH, die deutlich behandlungsbedürftiger wären. Im Rahmen der Abstimmungen zur Erschließung wurde bislang auch keine RW-Behandlung gefordert, unsere Planungsunterlage hatten wir im Oktober letzten Jahres abgeschlossen. Die Ausschreibungsunterlage sollte diesen Monat fertiggestellt werden. Wenn jetzt nachträglich eine Behandlung gefordert wird, könnte auch eine Sedi-Pipe Anlage (12m DN 600) in der letzten oder vorletzten Haltung der östlichen Erschließungsstraße hergestellt werden. Dadurch ergeben sich höhere Investkosten, die Betriebskosten wären aber deutlich reduziert. Eine Abstimmung mit dem Privaterschließer haben wir zu diesem Punkt noch nicht geführt Mit freundlichen Grüßen Leiter Erschließungen und Baurechtsverfahren Infrastrukturkoordination und Stadthydrologie HAMBURG WASSER Billhorner Deich 2, 20539 Hamburg Tel. +49 (0) 40/ 7888 Fax. 040 7888- E-Mail: @hamburgwasser.de Internet: www.hamburgwasser.de ----- Weitergeleitet von am 18.01.2018 10:02 ----- Datum: 16.01.2018 16:22 Betreff: WG: Erschließung Hörgensweg (B_Plan Eidelstedt 74) ----- Weitergeleitet von am 16.01.2018 16:20 ----- Kopie: @eimsbuettel.hamburg.de> @bue.hamburg.de>, Datum: 16.01.2018 14:26 Betreff: WG: Erschließung Hörgensweg (B_Plan Eidelstedt 74) Guten Tag, wie eben telefonisch schon besprochen, hat sich für die Erschließungsstraße, B-Plan Eidelstedt 74) eine BehandlungsbedürUigkeit gem. DWA 153 ergeben bezogen auf das Vorflutgewässer Grothwischgraben. Wir würden hier den Einbau von Filtertrummen z.b. Innolet vorschlagen, die eine ausreichende Behandlung gewährleisten. Wie gesagt würden wir dies nur vorschlagen, da die Einleitung ja nicht direkt in ein Gewässer erfolgt, sondern in ein R-Siel im Hörgensweg. LangfrisHg wäre eine RWBA direkt vor dem Einlauf in den Grothwischgraben wünschenswert, was aber nicht der Erschließung angelastet werden kann. Ich bire den Vorschlag bei Ihnen im Hause abzushmmen, damit die HSE weiter planen kann. Viele Grüße Wasserwirtscha+/Wasserbau Bezirksamt EimsbüRel, Management des öffentlichen Raumes, E/MR

Bezirksamt EimsbüRel, Management des öffentlichen Raumes, E/MR Grindelberg 62-66, 20144 Hamburg Tel. 040/42801-, Fax 040/42790-, E-Mail r@eimsbuerel.hamburg.de s@neumann-ing.de] Gesendet: Freitag, 12. Januar 2018 14:34 Cc: @hamburgwasser.de Betreff: AW: Erschließung Hörgensweg (B_Plan Eidelstedt 74) Hallo, vielen Dank, für gute Wünsche ist es meiner Meinung nach nie zu spät, auch ich wünsche Ihnen ein glückliches und gesundes Jahr 2018! Ja, die Berechnung hatten wir bereits angestellt, anbei erhalten Sie diese unter Berücksichtigung der Hamburger Trumme mit einem Durchgangswert von 0,9. Diese wäre alleine nicht ausreichend. Der erforderliche Durchgangswert beträgt 0,65. Die von Ihnen angesprochenen Filtertrummen z.b. von Innolet stellen mit einem Durchgangswert von 0,5 (bzw. 0,4 in Verbindung mit der Hamburger Trumme) eine mögliche Lösung dar, schlagen jedoch mit den bekannten Aufwendungen für Betrieb (Filterersatz) und Reinigung zu Buche. Ihnen auch ein schönes Wochenende. Bei Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung, mit freundlichem Gruß e-mail: @neumann-ing.de Telefon: 040 / ------------------------------------------------------------------------------------------------------------- NEUMANN Beratende Ingenieure GmbH D - 20095 Hamburg, Plan 5 http://www.neumann-ing.de - Fax: 040 / - Tel: 040 / HRB Hamburg Nr. 58440 - Hamburgische Ingenieurkammer-Bau Nr. GV 02 Diese Nachricht kann vertrauliche Informationen enthalten. Wenn Sie nicht der in der Nachricht angegebene Adressat sind, darf diese Nachricht nicht kopiert oder an Dritte weitergeleitet werden. In einem solchen Fall vernichten Sie bitte die Nachricht und informieren Sie den Absender. In dieser Nachricht enthaltene Informationen, die nicht im Zusammenhang mit einer offiziellen Geschäftstätigkeit zwischen Absender und Empfänger stehen, gelten als nicht erteilt. Rechte aus solchen Informationen können nicht geltend gemacht werden. @eimsbuettel.hamburg.de] Gesendet: Freitag, 12. Januar 2018 12:22 Cc: @hamburgwasser.de Betreff: WG: Erschließung Hörgensweg (B_Plan Eidelstedt 74) Guten Tag, erstmal wünsche ich Ihnen und Ihrer Familie ein gutes neues Jahr 2018. Ich glaube noch ist es dafür ja nicht zu spät. hat mich gebeten zu prüfen, ob hier eine RWBA vorgesehen werden muss. Ist natürlich ein wenig eine Grauzone, da ja ins Siel eingeleitet wird und nicht ins Gewässer, und mit Sicherheit, das heute im Siel transporherte Wasser erheblich behandlungsbedüruiger sein dürue als das Wasser aus der Erschließung. Aber gut. An Sie habe ich nur die Frage, ob Sie eine Berechnung nach DWA 153 durchgeführt haben, die Sie mir zur Verfügung stellen können. Im Augenblick ist unsere Idee, dass wenn wir überhaupt für das kleine Gebiet eine Behandlung einfordern, wir den Einsatz von Filtertrummen vorschlagen. Kennen Sie da die Durchgangswerte. Viele Grüße und ein schönes Wochenende Wasserwirtscha+/Wasserbau Bezirksamt EimsbüRel, Management des öffentlichen Raumes, E/MR 230 Grindelberg 62-66, 20144 Hamburg Tel. 040/42801-, Fax 040/42790, E-Mail @eimsbuerel.hamburg.de Gesendet: Mittwoch, 10. Januar 2018 11:14 Cc: Betreff: Erschließung Hörgensweg (B_Plan Eidelstedt 74) t@hamburgwasser.de]

Betreff: Erschließung Hörgensweg (B_Plan Eidelstedt 74) Hallo, wie telefonisch besprochen, erhalten Sie die Mails vom Ing.-Büro Neumann zur Kenntnis und mit der Bitte um Prüfung, ob für die o. g. Erschließung aus wasserwirtschaftlicher Sicht eine Regenwasserbehandlung erforderlich ist / gefordert wird (siehe Fragestellung von, BUE-U im Zuge der TöB-Beteiligung zum B-Planverfahren). Aus unserer Sicht scheint es nicht sinnvoll zu sein, da dann sauberes Niederschlagswasser mit deutlich verschmutzterem Wasser im vorhandenem R-Siel im Hörgensweg vermischt wird und somit die Reinigung eigentlich hinfällig ist. Da die Antwort für die weitere Bearbeitung der Erschließungsplanung von Bedeutung ist, bitten wir dies Thema Behörden intern zu prüfen / abzustimmen und uns anschließend eine Rückmeldung zu geben. Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch gerne für Rückfragen oder ein Gespräch zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Management Erschließungen und Baurechtsverfahren - Infrastrukturkoordination und Stadthydrologie HAMBURG WASSER Billhorner Deich 2, 20539 Hamburg Tel.: +49 (0) 40 7888 Fax: +49 (0) 40 7888 Mail: t@hamburgwasser.de Internet: www.hamburgwasser.de Hamburger Wasserwerke GmbH und Hamburger Stadtentwässerung AöR, Billhorner Deich 2, 20539 Hamburg Aufsichtsratsvorsitzender: Senator Jens Kerstan, Geschäftsführung: Nathalie Leroy, Ingo Hannemann Sitz: Hamburg, Handelsregister Amtsgericht Hamburg HRB 2356 (gilt für das Unternehmen Hamburger Wasserwerke GmbH) Hamburger Wasserwerke GmbH und Hamburger Stadtentwässerung AöR, Billhorner Deich 2, 20539 Hamburg Aufsichtsratsvorsitzender: Senator Jens Kerstan, Geschäftsführung: Nathalie Leroy, Ingo Hannemann Sitz: Hamburg, Handelsregister Amtsgericht Hamburg HRB 2356 (gilt für das Unternehmen Hamburger Wasserwerke GmbH) Hamburger Wasserwerke GmbH und Hamburger Stadtentwässerung AöR, Billhorner Deich 2, 20539 Hamburg Aufsichtsratsvorsitzender: Senator Jens Kerstan, Geschäftsführung: Nathalie Leroy, Ingo Hannemann Sitz: Hamburg, Handelsregister Amtsgericht Hamburg HRB 2356 (gilt für das Unternehmen Hamburger Wasserwerke GmbH)

@eimsbuettel.hamburg.de Betreff: WG: Entwässerungskonzept-/Gutachten Eidelstedt 74 (Hörgensweg II) - Stn BUE U1 Datum: 23. Januar 2018 um 14:18 @claussen-seggelke.de, @claussen-seggelke.de Kopie: @eimsbuettel.hamburg.de Hallo, hier die kurze Stlg. der BUE zum Entw. Konzept, und im Anhang die STlg von MR dazu. Sie haben das Konzept ja auch durchgesehen, dann müsste das soweit ok sein. Wir sollten es dann noch in die BehördenabsHmmung geben, den Zeitpunkt können wir ja nochmal besprechen mit der Kenntnisnahmeverschickung? Mit freundlichen Grüßen Gesendet: Dienstag, 23. Januar 2018 10:46 Cc: Betreff: Entwässerungskonzept-/Gutachten Eidelstedt 74 (Hörgensweg II) - Stn BUE U1 Hallo nach Prüfung der Unterlagen stimmt U dem überarbeiteten Entwässerungskonzept zu. Viele Grüße BUE - Umweltschutz - Wasserwirtschaft Schutz und Bewirtschaftung des Grundwassers ) Tel. 428 40 - E-Mail: @bue.hamburg.de Gesendet: Montag, 22. Januar 2018 16:48 Cc: Betreff: 24.1. WG: Entwässerungskonzept-/Gutachten Eidelstedt 74 (Hörgensweg II) Hallo liebe KollegInnen, hier das überarbeitete Entwässerungskonzept zu Eid 74 mdb um kurzfrishge Durchsicht und Rückmeldungen. Vielen Dank

Mit freundlichen Grüßen @agh-pgh.de] Gesendet: Montag, 22. Januar 2018 16:32 Cc: Betreff: WG: Entwässerungskonzept-/Gutachten Eidelstedt 74 (Hörgensweg II) Hallo, anbei das überarbeitete Entwässerungskonzept. Mit freundlichen Grüßen Dipl.-Ing. Architekt / Geschäftsführer: Kurt-Ove Schroeder Christian Schroeder Carola Hirschgänger HRB Hamburg 55070 PGH Planungsgesellschaft Holzbau GmbH Caffamacherreihe 7 20355 Hamburg Telefon +49 40 609005 Telefax +49 40 609005- Mail- Anhang.eml

r@eimsbuettel.hamburg.de Betreff: WG: Entwässerungskonzept-/Gutachten Eidelstedt 74 (Hörgensweg II) Datum: 23. Januar 2018 um 10:24 @eimsbuettel.hamburg.de Kopie: Guten Morgen, die Forderung von MR zur Einleitmengenbegrenzung in den Grothwischgraben sind auch in dem überarbeiteten Entwässerungskonzept eingehalten aufgrund der Mengenbegrenzung auf 50 l/s in das Regenwassersiel Hörgensweg. Sollte eine BehandlungsbedürIigkeit gegeben sein, nach unserer Kenntnis will die HSE noch mal die Verkehrszahlen hinterfragen, soll gem. Rücksprache mit der BUE auf den Vorschlag der HSE eingegangen werden, die Behandlung in der letzten oder vorletzten Haltung des zuküniigen Regenwassersieles in der östlichen Planstraße mioels eine Sedi-Pipe-Anlage durchzuführen. Die entsprechende Mail habe ich angefügt. Viele Grüße Wasserwirtscha+/Wasserbau Bezirksamt EimsbüOel, Management des öffentlichen Raumes, E/MR Grindelberg 62-66, 20144 Hamburg Tel. 040/42801, Fax 040/42790 E-Mail @eimsbueoel.hamburg.de Gesendet: Montag, 22. Januar 2018 16:48 Cc: Betreff: WG: Entwässerungskonzept-/Gutachten Eidelstedt 74 (Hörgensweg II) Hallo liebe KollegInnen, hier das überarbeitete Entwässerungskonzept zu Eid 74 mdb um kurzfris_ge Durchsicht und Rückmeldungen. Vielen Dank Mit freundlichen Grüßen agh-pgh.de] Gesendet: Montag, 22. Januar 2018 16:32

Cc: Heitmüller, Lisa; Häffner, Karola; Sell, Torben Betreff: WG: Entwässerungskonzept-/Gutachten Eidelstedt 74 (Hörgensweg II) Hallo, anbei das überarbeitete Entwässerungskonzept. Mit freundlichen Grüßen PGH Planungsgesellschaft Holzbau GmbH Caffamacherreihe 7 20355 Hamburg Telefon +49 40 609005 Telefax +49 40 609005 Geschäftsführer: Kurt-Ove Schroeder Christian Schroeder Carola Hirschgänger HRB Hamburg 55070 Entwässerungsk onzept 122.zip Mail- Anhang.eml