NIEDERSCHRIFT ÜBER DIE 27. SITZUNG DER STADTVERORDNETENVERSAMMLUNG der Stadt Schwarzenborn am 23.03.2016 um 20:00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses in 34639 Schwarzenborn Anwesende stimmberechtigte Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung Armin Heß, Stadtverordnetenvorsteher Marc Liebermann Jürgen Möller Marco Rösner Aron Kaufmann Georg Klinger Jürgen Liebermann Meik Richter Reinhold Wiedner Dr. Hans Wilhelm Ide Andreas Lux Patrick Schneider Anwesende Mitglieder des Magistrats: (nicht stimmberechtigt) Jürgen Kaufmann, Bürgermeister Horst Nierichlo Stefan Scheindl Friedel Itzenhäuser Dieter Rericha Wolfgang Berkefeld Entschuldigt waren die Stadtverordneten Michael Gutheil, Friedhelm Kuhl und Wolfgang Marx sowie der Stadtrat Stephan Jung. Die Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung wurden durch Einladung des Stadtverordnetenvorstehers vom 14.03.2016 unter Angabe der Beratungsgegenstände, der Stunde und des Ortes der Versammlung zu einer Sitzung zusammenberufen. Der Magistrat war ebenfalls eingeladen. Da von den 15 Mitgliedern der Stadtverordnetenversammlung die oben genannten 12 anwesend waren, war die Versammlung beschlussfähig. Die Verhandlung fand in öffentlicher Sitzung statt. Tagesordnung: A) Punkt 1: Eröffnung und Begrüßung sowie Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung und Beschlussfähigkeit Stadtverordnetenvorsteher Armin Heß begrüßt alle Anwesenden, eröffnet um 20:15 Uhr die Sitzung und stellt die ordnungsgemäße Einladung und Beschlussfähigkeit fest. 1
Punkt 2: Anträge zur Geschäftsordnung Es liegen keine Anträge vor. Punkt 3: Bekanntgaben a) des Stadtverordnetenvorstehers Stadtverordnetenvorsteher Armin Heß hat keine Bekanntgaben vorzutragen. b) des Bürgermeisters Das Haus Reichmann, Steingasse 4 ist abgerissen worden. Die neuen Gremien werden sich mit der Gestaltung des dort entstehenden Parkplatzes beschäftigen. Das alte Pfarrhaus, Marktplatz 7 wurde entrümpelt und die Ausschreibungen für die einzelnen Gewerke werden derzeit vorbereitet. Zuerst werde der Scheunenteil Richtung Rudi Viehmann abgerissen, dann die Dachsanierung in Angriff genommen. Eine Wasserversorgung nach Neukirchen für die Flüchtlinge finde nun doch nicht statt. Zurzeit werde eine neue Wasserleitung für die Bundeswehr auf Basis der alten Trasse aus 1936 geplant. In dem Zusammenhang solle die Löschwasserversorgung des Hauses Windecke verbessert werden. Die Elektronik des Hochbehälters insbesondere die Pumpensteuerung müsse ertüchtigt werden. Ein Teil der Wasserversorgungleitungen in Grebenhagen sei 60 Jahre alt. Der Hof Reinhard Heß werde durch den Abwasserverband angeschlossen. In diesem Zuge sollte gleichzeitig ein neuer Hausanschlussleitungsschlauch mitverlegt werden. Eine Entscheidung könne erst getroffen werden, wenn Kosten vorliegen. Die Stadt Schwarzenborn hat seit einem Monat keine Kassenkredite mehr. Die Liquidität liege bei ca. 100.000. Sehr erfreulich sei die Sonderzahlung des Landes Hessen als Ausgleich für die Leistungen im letzten Sommer mit den Flüchtlingen i. H. v. 162.400. Vom Zweckverband Schwalm-Eder Mitte erhalte die Stadt Steueranteile i. H. v. 14.500. Das sei mehr als die Umlagezahlung an den Zweckverband. Der bisherige Stadtbrandinspektor Stephan Jung wurde gestern in der Jahreshauptversammlung der Einsatzabteilungen verabschiedet. Bürgermeister Kaufmann spricht auch hier seinen Dank für die geleistete Arbeit aus. André Dickhaut wurde einstimmig zum neuen Stadtbrandinspektor gewählt und in sein Amt eingeführt. 2
Die konstituierende Sitzung der neu gewählten Stadtverordnetenversammlung werde am 21. April stattfinden. Punkt 4: Anfragen an den Magistrat Es liegen keine Anfragen vor. Punkt 5: Verschiedenes Es besteht kein Redebedarf. B) Punkt 1: Beratung und Beschlussfassung über die erweiterte Förderung der Nahwärmeanbindung des Sportlerheims an die Kulturhalle. Stadtverordneter Jürgen Liebermann verlässt unter Hinweis auf 25 HGO vor Beratung des Punktes den Sitzungssaal. Durch die Ausweitung der Maßnahme, nämlich die Ertüchtigung der Wasserversorgungsanlage, sind Mehrkosten entstanden. Das Land sowie der Kreis zahlen ihren vollen Beitrag nur dann, wenn die Stadt ebenfalls die vollen 10 % der Gesamtkosten trägt. Haupt- und Finanzausschuss und Magistrat empfehlen der Stadtverordnetenversammlung folgenden Beschluss zu fassen: Beschluss: Die Förderung der Nahwärmeanbindung des Sportlerheims an die Kulturhalle wird um 600,00 auf insgesamt 4.100,00 erhöht. Dafür: 11 Dagegen: -- Enthaltungen: -- Stadtverordneter Jürgen Liebermann nimmt wieder an der Sitzung teil. Punkt 2: Beratung und Beschlussfassung über die weitere Vorgehensweise bzgl. der ärztlichen Versorgung in Schwarzenborn. Ab 01.07.2016 werde voraussichtlich ein Arzt in den ehem. Praxisräumen Stuhldreher praktizieren. Vorerst müsse er als selbständiger Arzt starten bis er dann als Angestellter arbeiten könne. Die Stadt habe die Räumlichkeiten Hintergasse 3 ab 01.05.16-30.04.17 angemietet. Es sei zu erwarten, dass das neue MVZ-Gebäude dann fertiggestellt sei. Mit einer 2. Zulassung, die durch eine ärztliche Fachkraft besetzt sein muss, könne dann im Regiebetrieb der Stadt ein MVZ gegründet und geführt werden. Zielstellung sei, dass langfristig eine Überführung in eine Gesellschaft angestrebt werde. Das Personal werde vermutlich ab Juni zum Einarbeiten vor Ort sein. Zzt. werden die juristischen Vorbereitung, z. B. Verträge, getroffen. Eingebunden in die Planungen zum Bau des MVZ-Gebäudes wurden: Der Arzt, den Pflegedienst, die Praxis für Physio- und Ergotherapie und die Banken. Der Förderausschuss der LEADER-Region Knüll habe heute einen Zuschuss in Höhe von 300.000 zum Bau des Gebäudes beschlossen. 3
Haupt- und Finanzausschuss und Magistrat empfehlen der Stadtverordnetenversammlung folgenden Beschluss zu fassen: Beschluss: Zur Sicherstellung der zukünftigen medizinischen Versorgung in Schwarzenborn beschließt die Stadtverordnetenversammlung 1. Es wird begrüßt, dass ein Facharzt für Allgemeinmedizin mit den Zusatzqualifikationen Palliativmedizin, Geriatrie und Homöopathie ab 01.07.2016 in Schwarzenborn praktizieren will. 2. Dieser Arzt soll spätestens im Jahre 2017 in dem noch zu gründenden MVZ angestellt werden. 3. Für die Übergangszeit wird er als selbstständiger Arzt mit Unterstützung der Stadt Schwarzenborn arbeiten. 4. Diese Unterstützung gestaltet sich wie folgt und ist vertraglich abzusichern: a. Übernahme der Kosten für die Ablösung der Kassenzulassung gegenüber der bisherigen Inhaberin der Zulassung. b. Bereitstellung der Praxisräume in der Hintergasse 3 c. Beschaffung und Bereitstellung der noch benötigten Praxisausstattung d. Beschaffung und Bereitstellung der benötigten Verbrauchsmaterialien e. Übernahme der Kosten der Helferinnen. Hierdurch wird auch die Abrechnung mit der Kassenärztlichen Vereinigung gewährleistet. f. Sicherstellung eines Mindestmonatseinkommens für den Arzt. 5. Ferner sind folgende Punkte vertraglich abzusichern: a. Die aus der Abrechnung mit der KV erzielten Beträge sind zur Deckung der vorgenannten Kosten, bzw. zur Rückführung der Vorfinanzierung durch die Stadt Schwarzenborn, einzusetzen. Die jeweiligen Abrechnungen sind der Stadt Schwarzenborn vorzulegen. b. Evtl. entstehende Überschüsse sind in eine Rücklage zu legen und dienen dem Ausgleich folgender Zahlungsverpflichtungen. c. Mit der Gründung des MVZ wird der Arzt dort mittels Angestelltenvertrag beschäftigt und die medizinische Leitung des MVZ übernehmen. 4
d. In dem Anstellungsvertrag ist neben einem fixen Gehalt eine Provisionsvereinbarung abzuschließen. e. Mit der Einstellung des Arztes im MVZ sind die Kassenzulassung und das gesamte Inventar sowie die evtl. bis dahin aufgelaufenen Rücklagen kostenfrei an das MVZ, bzw. dessen künftigen Träger zu übertragen. 6. Die genaue Vorgehensweise regelt das durch Fachjuristen auszuarbeitende Vertragswerk. 7. Für die laufenden Kosten werden im Haushaltsjahr 2016 bis zu 80.000,00 bereitgestellt. 8. Für die investiven Kosten in die Ablösung des ideellen Praxiswertes und in die Praxiseinrichtung werden in diesem Haushaltsjahr bis zu 60.000,00 bereitgestellt. 9. Die bereits bereitgestellten Mittel i. H. v. 700.000,00 für den Grunderwerb und den Bau des MVZ sowie die 10.000,00 für die Beteiligung an einem MVZ und die weiteren 15.000,00 für weitere Beteiligungen und Beratungsdienstleistungen sind in das Haushaltsjahr 2016 zu übertragen und vorrangig für die genannten Maßnahmen einzusetzen. 10. Soweit möglich, sind für die genannten Maßnahmen Mittel aus dem KIP einzusetzen und werden hiermit genehmigt. 11. Darüber hinaus benötigte Mittel werden im Vorgriff auf den Haushalt 2016 bereitgestellt und sind in diesen einzustellen. 12. Um das MVZ schnellstmöglich zu realisieren, ist auch das Gebäude unverzüglich möglichst mit einem Fahrstuhl - zu errichten. 13. Eventuelle Mehrkosten sind im Haushalt 2016 zu veranschlagen. 14. Die Abschreibungskosten sowie das sich ergebende Defizit für das Gebäude werden dauerhaft durch die Stadt Schwarzenborn getragen. 15. Die Mietverträge mit weiteren Interessenten, wie einem Ambulanten Pflegedienst und einer Praxis für Physio- und Ergotherapie, sind zur Attraktivitätssteigerung und zur Einwerbung von Deckungsbeiträgen zeitnah abzuschließen. 16. Der Magistrat wird beauftragt und ermächtigt, zur Umsetzung der vorgenannten Punkte alle erforderlichen Schritte zu gehen. 5
Dafür: 12 Dagegen: -- Enthaltungen: -- Stadtverordnetenvorsteher Armin Heß bedankt sich schon jetzt für die gute Zusammenarbeit innerhalb des jetzigen Stadtparlaments. Er bedankt sich vor allem bei denjenigen, die in der nächsten Amtsperiode nicht mehr vertreten sind und wünscht diesen viel Glück und Gottes Segen für die weitere persönliche Zukunft. Sitzungsende: 20:45 Uhr Pfeiffer Schriftführerin 6