Franz Konz Steuerinspektor a. D. Friedrich Borrosch Dipl.-Finanzwirt/Steuerberater KONZ Das Arbeitsbuch zur Steuererklärung 2008/2009 Mit den Einkommensteuertabellen für 2008 18. Ausgabe
Das Beste geben die Götter uns umsonst. (Ernst Jünger) 2 Überblick 27 27 In diesem Kapitel zeige ich, welche Formulare Sie benötigen. Außerdem erkläre ich einige wichtige Begriffe aus dem Steuerrecht. 2.1 Diese Formulare benötigen Sie 28 Vorbemerkung Eine Steuererklärung sollten Sie tunlichst nur dann abgeben, wenn Sie es entweder müssen (E Rz 29 ff.) oder wenn Sie mit einer Steuererstattung rechnen. Unter welchen Umständen ein freiwilliger Antrag auf Veranlagung Erfolg verspricht, also eine Erstattung von Lohnsteuer zu erwarten ist, dazu mehr unter E Rz 31. 28 fl Abgabefristen beachten! Wer gesetzlich verpflichtet ist, eine Steuererklärung abzugeben, muss diese grundsätzlich bis Ende Mai des Folgejahres dem zuständigen Finanzamt zuleiten. Für die Steuererklärung 2008 bedeutet dies also Abgabetermin 1. Juni 2009 (da der 31. Mai ein Sonntag ist). Zur Verlängerung der Abgabefrist, insbesondere wenn eine Nachforderung des Finanzamts droht, mehr unter E Rz 1215. Bei freiwilliger Abgabe einer Steuererklärung (z. B. zwecks Erstattung zu viel gezahlter Lohnsteuer) haben Sie nach neuester Rechtslage mindestens vier Jahre Zeit. Die Steuererklärung für 2008 sollte demnach bis Ende des Jahres 2012 beim Finanzamt eingegangen sein. Entsprechendes gilt, wenn zu Unrecht Kapitalertrag- oder Zinsabschlagsteuer einbehalten wurde. Dazu mehr unter E Rz 987 ff. Wann Sie zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind 29 Als Arbeitnehmer müssen Sie zumeist nicht Jahr für Jahr eine Steuererklärung abgeben, denn durch den monatlichen Abzug der Lohnsteuer haben Sie Ihren Obolus an Vater Staat bereits entrichtet. In manchen Fällen führt das System der Lohnsteuerberechnung allerdings zu falschen Ergebnissen, d. h., es wurde zu viel oder zu wenig Lohnsteuer einbehalten. Der Fiskus interessiert sich logischerweise nur für Fälle, in denen 29 47 fifi
er womöglich zu wenig Lohnsteuer kassiert hat, und fordert daher eine Steuererklärung an (Quelle: 46 EStG), wenn sonstige steuerpflichtige Einnahmen von mehr als 410 jährlich (z. B. aus Vermittlungsgeschäften/Provisionen, Zinsen, Vermietung oder auch Renten) anfielen, Arbeitslohn von mehreren Arbeitgebern gleichzeitig bezogen wurde (eine Lohnsteuerkarte mit Steuerklasse VI), Ehegatten die Steuerklassen III/V statt IV/IV haben, ein Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eingetragen war oder ein Ausbildungsfreibetrag übertragen wurde. 30 Da Ihnen das Finanzamt erst dann eine Nachzahlung aufbrummen kann, 30 wenn es Ihre Steuererklärung vorliegen hat, werden Sie diese möglichst spät abgeben. Dazu mehr unter E Rz 1215 ff. 31 Steuererstattungsfälle Im umgekehrten Fall, wenn also zu viel Lohnsteuer einbehalten wurde, müssen Sie selbst aktiv werden und mit Abgabe einer Steuererklärung einen Antrag auf Veranlagung stellen. Dies sind die wichtigsten Fälle, die zu einer Steuererstattung führen können: 31 32 Keine ununterbrochene Beschäftigung während des ganzen Jahres, bedingt z. B. durch Berufseinstieg oder -ausstieg oder Arbeitslosigkeit, Verluste aus einer anderen Einkunftsart, z. B. Vermietung, berufliche Ausgaben (Werbungskosten) von mehr als 920 ( E Rz 774 ff.), Eheschließung oder Familienzuwachs, sofern dies noch nicht auf der Lohnsteuerkarte eingetragen war, Lohnsteuerabzug bei Ehegatten, die beide Arbeitslohn bezogen haben, nach Lohnsteuerklasse IV/IV. Je höher der Unterschied im Bruttoverdienst, umso höher kann die Erstattung sein. 32 Egal, ob Sie Einkommensteuerzahler sind, also Vorauszahlungen auf die Steuer entrichten müssen, oder Ihre Steuer allein durch den monatlichen Lohnsteuerabzug erhoben wird, es wird immer nach demselben Schema gerechnet und dieselbe Steuertabelle angewendet. Das Schema finden Sie unter E Rz 62, die Tabelle unter E Rz 1240. 2.1.1 Formulare für die Einkommensteuererklärung 33 Das Hauptformular (E Rz 91) Dieses vierseitige Formular ist für alle obligatorisch. Es fragt nach Ihren persönlichen Daten und erfordert Ihre Unterschrift. Hier beantragen Sie außerdem die persönlichen Steuerermäßigungen für 33 48
Sonderausgaben (Versicherungsbeiträge, Kirchensteuern, Spenden... > Zeile 61 88), außergewöhnliche Belastungen (Behinderung, Heimunterbringung, Krankheitskosten... > Zeile 91 105) und haushaltsnahe Dienstleistungen/Beschäftigungsverhältnisse, Pflege-, Betreuungs- sowie Handwerkerleistungen (> Zeile 106 113). 34 Die Anlage AV (Altersvorsorge) dient dazu, den zusätzlichen Sonderausgabenabzug 34 für Beiträge nach dem Altersvermögensgesetz (der sog. Riester-Rente) zu beanspruchen (E Rz 222). 35 Die Anlage U benötigen Sie für den Abzug von Unterhaltsleistungen an 35 den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten als Sonderausgaben (E Rz 285 ff.). 36 Für die Berücksichtigung von Unterhaltsleistungen an bedürftige Personen 36 sind Angaben in der Anlage Unterhalt zu machen (E Rz 454 ff.) Zum Hauptformular gehören darüber hinaus zusätzliche Anlagen für 37 Eltern Mit der Anlage Kind beantragen Sie den Kinderfreibetrag, den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, den Ausbildungsfreibetrag sowie den Abzug von Kinderbetreuungskosten, E Rz 489 ff. 37 38 Die Anlage K dient der Übertragung des Kinderfreibetrags auf die Stief- 38 oder Großeltern, E Rz 547. 39 Arbeitnehmer/Pensionäre 39 Anlage N (E Rz 585) 40 Sparer Anlagen KAP und AUS (E Rz 975 ff.) Die Anlage KAP ist nur auszufüllen, wenn die Kapitalerträge 801, bei Zusammenveranlagung von Ehegatten 1602 überschreiten oder Kapitalertragsteuer/Zinsabschlag oder Körperschaftsteuer zu erstatten sind. Lesen Sie dazu E Rz 131 und E Rz 989. Ausländische Zinsen, z. B. aus einer Beteiligung an einem Investmentfonds, müssen Sie zusätzlich in der Anlage AUS erklären. 40 41 Vermieter 41 Anlage V (E Rz 1117 ff.) 42 Rentner 42 Anlage R.»R«steht für Renteneinkünfte. Auf zwei Seiten wird hier nach gesetzlichen und privaten Renten gefragt. Auch Einnahmen aus Riester- 49
Verträgen und der betrieblichen Altersversorgung gehören in das Formular, E Rz 1049 ff. 43 Anleger/Immobilienbesitzer Anlage SO. SO steht für»sonstige Einkünfte«. In dieses Formular sind u. a. Erträge aus Spekulationsgeschäften (»privaten Veräußerungsgeschäften«) einzutragen (E Rz 1103 ff.). 43 44 Gewerbetreibende/Freiberufler Mit der Anlage G bzw. S erklären Sie gewerbliche Einkünfte und Einkünfte aus selbständiger Arbeit. Diese Anlagen werden in diesem Buch allerdings nicht behandelt. 44 45 Seien Sie dem Fiskalritter gut und kreuzen Sie im Hauptformular in 45 > Zeile 31 38 die entsprechenden Kästchen für die von Ihnen beigefügten Anlagen an, damit er sieht, dass alles vollständig ist, und er beruhigt seinen Haken daran machen kann. 2.1.2 Die vereinfachte Steuererklärung für Arbeitnehmer 46 Eine große Zahl von Zeilen, Kennziffern und Fragen in den Steuerformularen ist für die meisten Steuerzahler gar nicht relevant. Daher haben die Fiskalbürokraten sie durchforstet und eine abgespeckte Version mit den Kennziffern zusammengestellt, die die meisten Arbeitnehmer benötigen. Das Ergebnis ist die vereinfachte Steuererklärung für Arbeitnehmer. 46 Den vereinfachten Erklärungsvordruck können nur verwenden: 47 47 Ehepaare und Alleinstehende, die nur Arbeitslohn (ggf. Lohnersatzleistungen wie z. B. Arbeitslosengeld oder Mutterschaftsgeld) im Inland bezogen haben und die ausschließlich die im Formular bezeichneten Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen geltend machen. Die Einfacherklärung scheidet für Sie aus, wenn Sie: 48 48 Sparer, Rentner oder Vermieter sind, ausländische Einkünfte bezogen haben, geschieden sind und Unterhaltsleistungen Ihres Expartners versteuern müssen, Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer, doppelte Haushaltsführung oder Werbungskosten bei Einsatzwechsel- oder Fahrtätigkeit steuerlich geltend machen können, 50
folgende Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen absetzen wollen: zusätzliche Beiträge zur Pflegeversicherung, Renten, dauernde Lasten, Unterhaltsleistungen an den geschiedenen/dauernd getrennt lebenden Ehegatten, Aufwendungen für die Berufsausbildung, Parteispenden, Kosten für eine Haushaltshilfe oder Heimunterbringung sowie Unterhalt an bedürftige Personen, einen Steuerbonus für Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse/Dienstleistungen, Pflege- und Betreuungsleistungen oder Handwerkerleistungen beanspruchen möchten. Wie Sie sehen, können Sie eine ganze Reihe von Steuervergünstigungen mit der vereinfachten Steuererklärung nicht geltend machen. Das erklärt, warum der Vordruck aus nur zwei Seiten besteht. 51
Dieses Werk entspricht dem ehemaligen Kleinen Konz. Besuchen Sie uns im Internet: www.knaur-ebook.de Völlig überarbeitete Neuausgabe November 2008 1990/2008 Ein Unternehmen der Droemerschen Verlagsanstalt Th. Knaur Nachf. GmbH & Co. KG, München. Alle Rechte vorbehalten. Das Werk darf auch teilweise nur mit Genehmigung des Verlags wiedergegeben werden. Umschlaggestaltung: ZERO Werbeagentur, München Satz: Setzerei Vornehm GmbH, München ISBN 978-3-426-55450-0