Eingliederungsbilanz. der Gemeinsamen Einrichtung Jobcenter Cottbus für das Jahr 2012



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Eingliederungsbilanz gem. 54 SGB II der Gemeinsamen Einrichtung Jobcenter Cottbus für das Jahr 2012

Impressum Jobcenter Cottbus Bahnhofstraße 10 03046 Cottbus Postanschrift: Bahnhofstraße 10 03046 Cottbus Servicenummer für Arbeitnehmer: 0355/ 619-2222 2

Inhaltsverzeichnis A. Eingliederungsbilanz 2012 Ergebnisse der Gemeinsamen Einrichtung Jobcenter Cottbus Seite 1. Vorbemerkungen 7 2. Rahmenbedingungen 7 2.1 Geschäftspolitische Ziele 7 2.2 Erwerbsfähige Leistungsberechtigte 8 2.3 2.4 2.5 Entwicklung der Arbeitslosenzahlen Arbeitsmarkt Ausbildungsmarkt 8 8 9 3. Finanzielles Fördervolumen und Ausgaben 9 3.1 Aktivierung und berufliche Eingliederung 10 3.2 3.3 3.4 Berufswahl und Berufsausbildung Berufliche Weiterbildung Förderung bei Aufnahme einer Erwerbstätigkeit 10 12 12 3.5 3.6 3.7 Beschäftigung schaffenden Maßnahmen Freie Förderung Sonstige Förderung 13 13 13 4. Entwicklung der durchschnittlichen Kosten je gefördertem Arbeitnehmer 14 5. Umfang der Förderung von Zielgruppen 14 6. Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern auf dem Arbeitsmarkt 15 7. Förderung Personen mit Migrationshintergrund 16 8. Eingliederungsquoten und Wirksamkeit 16 3

B. Daten zur Eingliederungsbilanz 2012 Tabellen 1 10 d 1 Zugewiesene Mittel und Ausgaben 2 Durchschnittliche Ausgaben je geförderten Arbeitnehmer 3 Geförderte Arbeitnehmer/-innen sowie besonders förderungsbedürftige Personengruppen: Beteiligung an Leistungen zur Eingliederung und Anteil an Arbeitslosigkeit 3d Beteiligung an Leistungen zur Eingliederung und Anteil an Arbeitslosigkeit a) Zugangsdaten b) Abgangsdaten c) Bestandsdaten Geförderte Arbeitnehmer/-innen unter 25 Jahre: Beteiligung an Leistungen zur Eingliederung und Anteil an Arbeitslosigkeit 4 Geförderte Arbeitnehmerinnen sowie dar. besonders förderungsbedürftige Personengruppen: Beteiligung an Leistungen zur Eingliederung und Anteil an Arbeitslosigkeit a) Zugangsdaten für Frauen b) Abgangsdaten für Frauen c) I Bestandsdaten für Frauen II Mindestbeteiligung von Frauen nach 8 Abs. 2 SGB III 5 Abgang von Arbeitslosen mit Vermittlungsquote Rechtskreis SGB II 6 6a Eingliederungsquote und umfassender Verbleibsnachweis Eingliederungsquote für Männer und Frauen* Eingliederungsquote für Frauen* Eingliederungsquote für Männer* * jeweils I recherchierbare Austritte geförderter Arbeitnehmer/-innen insgesamt II dar. in angemessener Zeit nach Austritt sozialversicherungspflichtig beschäftigt III Eingliederungsquote 4

6b Eingliederungsquote und Verbleibsquote für Männer und Frauen* Eingliederungsquote und Verbleibsquote für Frauen* Eingliederungsquote und Verbleibsquote für Männer* * jeweils I Eingliederungs- und Verbleibsquote und Folgeförderung 6 Monate nach Austritt für Frauen II Eingliederungs- und Verbleibsquote und Folgeförderung 6 Monate nach Austritt für Frauen 7 Rahmenbedingungen I Wichtige Angebots- und Nachfragegrößen des Arbeitsmarktes sowie ihre Veränderung gegenüber dem Vorjahr II Unterbeschäftigung und Unterbeschäftigungsquote 8 8a 8b Veränderungen der Maßnahmen im Zeitverlauf Geförderte Arbeitnehmer/-innen Eingliederungsquote im Zeitverlauf I recherchierbare Austritte geförderter Arbeitnehmer/-innen insgesamt II dar. (Abschn. I) in angemessener Zeit (6 Monate) nach Austritt sozial versicherungspflichtig beschäftigt III Eingliederungsquote 9 9a 9b 10 10a 10b 10c 10d Geförderte Arbeitnehmer/-innen mit Migrationshintergrund gemäß 281 Abs. 2 SGB III Beteiligung an Leistungen zur Eingliederung und Anteil an Arbeitslosigkeit Zugangsdaten (Summen der Zugänge/Bewilligungen/Eintritte an geförderten Arbeitnehmer/-innen Juli bis Dezember 2012 Bestand an geförderten Arbeitnehmer/-innen im Berichtsmonat Dezember 2012 Geförderte Arbeitnehmer/-innen sowie besonders förderungsbedürftige Personengruppen: Beteiligung an Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung (inklusive der Förderung der Teilhabe behinderter Menschen) Zugangsdaten, Abgangsdaten (Summen seit Jahresbeginn), Bestandsdaten (12- Monatsdurchschnitt) Zugangsdaten, Abgangsdaten (Summen seit Jahresbeginn), Bestandsdaten (12- Monatsdurchschnitt) für Frauen Zugangsdaten, Abgangsdaten (Summen seit Jahresbeginn) und Bestandsdaten (12-Monatsdurchschnitt) Eingliederungsquote und Verbleibsquote Abkürzung und Zeichenerklärung 5

A. Eingliederungsbilanz 2012 6

1. Vorbemerkungen Gemäß 54 SGB II i. V. m. 11 SGB III und der Begründung zu Artikel 1 Nr. 5 des Gesetzes zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitssuchende (Änderung des 6b SGB II) haben die für die Leistungserbringung zuständigen Organisationseinheiten den Erfolg von Eingliederungsmaßnahmen zu kommentieren und nach Abschluss eines Haushaltsjahres eine Eingliederungsbilanz zu erstellen. Für das Gebiet der kreisfreien Stadt Cottbus wurde mit Beginn des Jahres 2005 eine Arbeitsgemeinschaft (ARGE) zwischen der Stadt Cottbus und der Agentur für Arbeit Cottbus zur Umsetzung der Aufgaben des SGB II mit dem Namen JobCenter Cottbus gegründet. Im Anschluss an das Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 91e) vom 21. Juli 2010 wurden die Organisationsstrukturen und Zuständigkeiten bei der Leistungserbringung für die Bezieher von Arbeitslosengeld neu geregelt. Gemäß dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende vom 3. August 2010 wurde seit 01. Januar 2011 die bisherige Arbeitsgemeinschaft JobCenter Cottbus durch die Gemeinsame Einrichtung Jobcenter Cottbus ersetzt. Diese Eingliederungsbilanz gibt einen Überblick über den Einsatz der Leistungen zur Eingliederung in Arbeit des Jobcenter Cottbus im Jahr 2012. Sie zeigt den erfolgten Mitteleinsatz, die geförderten Personengruppen und die Wirksamkeit der Förderungen. Unter Einbeziehung der Vorjahreswerte werden die Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt dargestellt. Folgende Fragen zur Verwendung der zugeteilten Fördermittel für Eingliederungsleistungen und Aktivitäten des Jobcenter Cottbus werden beantwortet: Welche Maßnahmen wurden durchgeführt und in Anspruch genommen? Wie viel Geld wurde investiert? Wie wurden die öffentlichen Mittel zur Eingliederung in Arbeit eingesetzt? Die aufgeführten Vergleiche der durchschnittlichen Ausgaben je geförderten Arbeitnehmer zwischen dem Jobcenter Cottbus und dem Bundesergebnis bieten einen ersten Eindruck, berücksichtigten aber nicht die differenzierten regionalen Teilnehmer-, Maßnahme- und Lohnstrukturen sowie die Zielgruppen-, Teilnehmerbeteiligung und die Aufnahmefähigkeit des jeweiligen regionalen Arbeitsmarktes. 2. Rahmenbedingungen 2.1 Geschäftspolitische Ziele Gemäß des gesetzlichen Auftrages nach 1 Absatz 1 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II), die Eigenverantwortung von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen und den Personen, die mit 7

ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft leben, zu stärken und dazu beizutragen, dass sie ihren Lebensunterhalt unabhängig von der Grundsicherung aus eigenen Mitteln und Kräften bestreiten können, wurden für das Jahr 2012 folgende geschäftspolitische Ziele festgelegt: die Verringerung der Hilfebedürftigkeit, die Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit und die Vermeidung von langfristigen Leistungsbezug. Hinzu kommen Qualitätsstandards wie die Erhöhung der Kundenzufriedenheit und die Verbesserung der Prozessqualität. Außerdem wurden Regionale Ziele wie die Senkung der abhängig beschäftigten - und selbständigen erwerbsfähigen Leistungsbezieher sowie die Sicherstellung der Rechtmäßigkeit der Leistungsgewährung und die Senkung der Jugendarbeitslosigkeit vereinbart. 2.2 Erwerbsfähige Leistungsberechtigte Im Betrachtungszeitraum von Januar bis Dezember 2012 wurden durch das Jobcenter Cottbus durchschnittlich im Monat 10.778 erwerbsfähige Leistungsberechtigte betreut. 2011 waren es noch 11.030 erwerbsfähige Leistungsberechtigte, das entspricht einem Delta von 252 Personen. Die Quote der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten lag 2012 jahresdurchschnittlich bei 15,7 Prozent und 2011 bei 16,1 Prozent. Hierbei ist die Wohnbevölkerung zwischen 15 und 65 Jahren Bezugsgröße. 2.3 Entwicklung der Arbeitslosenzahlen 2012 waren jahresdurchschnittlich 5.098 Personen im Jobcenter Cottbus arbeitslos gemeldet, darunter 2.345 Langzeitarbeitslose, 258 Schwerbehinderte/ Gleichgestellte, 1.380 Personen im Alter von 50 Jahren und älter, 257 Berufsrückkehrer/ -innen, 1.612 Geringqualifizierte und 509 Jugendliche im Alter von 15 bis unter 25 Jahren. Im Vergleich zum Vorjahr ist der Bestand an Arbeitslosen insgesamt um 6,06 Prozent gesunken, der Bestand an unter 25- jährigen konnte um 14,74 Prozent gesenkt werden. 2.4 Arbeitsmarkt Die deutsche Wirtschaft verzeichnete 2012 aufgrund der europäischen Rezession eine niedrige Wachstumssteigerung. Das reale Bruttoinlandsprodukt 2012 nahm jahresdurchschnittlich um 0,7 Prozent zu. Die Rezession in der Euro-Zone, aber auch eine schwächere Konjunktur in wichtigen Absatzmärkten wie China, Indien und Brasilien hatten Ende 2012 das Export-Geschäft und damit die gesamte Wirtschaftskraft gebremst. In der Region Cottbus gibt es wenige Großunternehmen, einen kleinen produzierenden Bereich und viele Kleinunternehmen (bis 20 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte. Dem gemeinsamen Arbeitgeberservice der Agentur und des Jobcenter Cottbus gingen im Jahr 2012 laut Statistik der Bundesagentur für Arbeit 1 Prozent mehr Stellen zu als im Vorjahr. 8

Durchgängig gab es Meldungen von vakanten Stellen in den Branchen: 01.11.2013 Verarbeitenden Gewerbes Baugewerbe Handel; Instandhaltung, Reparatur von Kraftfahrzeugen Verkehr und Lagerei Gastgewerbe Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen Öffentliche Verwaltung, Sozialversicherung Erziehung und Unterricht Gesundheits- und Sozialwesens Erbringung von sonstigen Dienstleistungen Gegenüber dem Vorjahr sind die Stellenzugänge für den Bergbau, für das verarbeitende Gewerbe; für Verkehr und Lagerei; für Grundstücks- und Wohnungswesen; für die Erbringung von sonstigen Dienstleistungen; für Erziehung und Unterricht sowie für Kunst, Unterhaltung und Erholung rückläufig. Im Zuge des demografischen Wandels nimmt die Bevölkerung in Cottbus insgesamt ab. Der Anteil der Älteren nimmt stark zu und der der Erwerbsfähigen sinkt hingegen. Dies führt zu einem Mangel an qualifizierten Fachkräften. 2.5 Ausbildungsmarkt Das Jobcenter Cottbus hat die Aufgabe der Ausbildungsstellenvermittlung vertraglich auf die Agentur für Arbeit übertragen. Eine separate Statistik getrennt nach Rechtskreisen erfolgt in dieser Eingliederungsbilanz nicht. 3. Finanzielles Fördervolumen und Ausgaben Eingliederungsbudget nach der arbeitsmarktlichen Schwerpunktsetzung Die Leistungen zur Eingliederung nach 16 bis 16f SGB II werden von den Trägern der Grundsicherung mit Ausnahme der kommunalen Eingliederungsleistungen gem. 16a SGB II, aus Mitteln des Bundeshaushalts als Ermessensleistungen erbracht. Dem Jobcenter Cottbus stand 2012 ein Eingliederungsbudget mit Ausgabemitteln in Höhe von insgesamt 10.043.000 Euro zur Verfügung. Hiervon wurden Eingliederungsleistungen in der Gesamthöhe von 8.982.000 Euro zur Auszahlung gebracht, das entspricht 89,4 Prozent. 9

Schwerpunkte lagen dabei auf folgenden Leistungen zur Eingliederung nach 16 SGBII: Aktivierung und berufliche Eingliederung 1.397.000 Euro Berufswahl und Berufsausbildung 1.370.000 Euro Berufliche Weiterbildung 2.413.000 Euro Aufnahme einer Erwerbstätigkeit 1.835.000 Euro Beschäftigung schaffende Maßnahmen 1.904.000 Euro Freie Förderung 63.000 Euro 3.1 Aktivierung und berufliche Eingliederung Förderung aus dem Vermittlungsbudget Mit der Einführung des Vermittlungsbudgets (VB) wurde die Grundlage für die flexible, bedarfsgerechte und unbürokratische Förderung von Ausbildungssuchenden, von Arbeitslosigkeit bedrohten Arbeitsuchenden und Arbeitslosen geschaffen. Die Förderung aus dem Vermittlungsbudget kann in den verschiedenen Problemlagen im Einzelfall Hilfestellungen zur Überwindung von unterschiedlichen Integrationshemmnissen gewährt werden. Im Jahr 2012 beliefen sich diese Ausgaben auf 726.000 Euro. Die durchschnittlichen Kosten je geförderten Teilnehmer je Monat betrugen 166 Euro. Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung Die Gesamtausgaben für Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung beliefen sich in 2012 auf 496.000 Euro. Davon wurden mit 474.000 Euro Maßnahmen beim Träger und mit 22.000 Euro Maßnahmen bei Arbeitgeber gefördert. Die jahresdurchschnittliche Teilnehmerzahl lag bei 89 und die durchschnittlichen Teilnehmerkosten je Monat betrugen 403 Euro. Probebeschäftigung behinderter Menschen Bei Zweifeln an der Eignung für einen bestimmten Arbeitsplatz, können Arbeitgebern die Kosten für die befristete Probebeschäftigung behinderter, schwerbehinderter und ihnen gleichgestellter Menschen erstattet werden. Voraussetzung der Förderung ist, dass dadurch die Möglichkeit einer Teilhabe am Arbeitsleben verbessert wird oder eine vollständige und dauerhafte Teilhabe zu erreichen ist. Im Jahr 2012 entfielen 10.000 Euro der Ausgabemittel des Eingliederungsbudgets auf diese Förderung. 3.2 Berufswahl und Berufsausbildung Ausbildungsbegleitende Hilfen (abh) Ausbildungsbegleitende Hilfen nach 75 SGB III sollen förderungsbedürftige junge Menschen während einer betrieblichen Berufsausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen 10

unterstützen und Ausbildungsabbrüche verhindern. Die abh beinhalten Maßnahmen zum Abbau von Sprach- und Bildungsdefiziten, dienen zur Förderung der Fachpraxis und -theorie und werden durch eine sozialpädagogische Begleitung unterstützt. 2012 wurden Kosten in Höhe von 6.000 Euro notwendig und gewährt. Außerbetriebliche Ausbildung Zielsetzung ist Auszubildenden, die aufgrund einer Lernbeeinträchtigung oder sozialen Benachteiligung besonderer Hilfen bedürfen, durch eine Berufsausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung die Aufnahme sowie den erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung zu ermöglichen. Gefördert werden Jugendliche, die keine berufliche Erstausbildung haben, die die allgemeine Schulpflicht erfüllt haben, wegen der in ihrer Person liegenden Gründe ohne diese Förderung eine betriebliche Berufsausbildung nicht beginnen können und nach Erfüllung der allgemeinen Vollzeitschulpflicht an einer auf einen Beruf vorbereitenden Maßnahme teilgenommen haben. Auch Auszubildende, deren betriebliches oder außerbetriebliches Ausbildungsverhältnis vorzeitig gelöst worden ist und deren Eingliederung in eine betriebliche Berufsausbildung auch mit ausbildungsfördernden Leistungen aussichtslos ist, können gefördert werden. Zudem können behinderte Menschen, die weder auf die Hilfen einer Einrichtung der beruflichen Rehabilitation noch auf anderweitige rehaspezifische Leistungen angewiesen sind, gefördert werden. Die Ausgaben zur Förderung der Berufsausbildung benachteiligter Jugendlicher in einer außerbetrieblichen Einrichtung beliefen sich 2012 auf 1.280.000 Euro. Jahresdurchschnittlich wurden 91 Jugendliche im Monat gefördert. Die Aufwendungen je Teilnehmer lagen bei durchschnittlich 1.169 Euro pro Monat. Ausbildungszuschuss für behinderte und schwerbehinderte Menschen Behinderten, schwerbehinderten bzw. gleichgestellten Auszubildenden, denen es sonst nicht möglich ist, eine Aus- oder Weiterbildung zu erreichen, können durch Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung an den Arbeitgeber gefördert werden. Auch bei behinderten Jugendlichen und jungen Erwachsenen deren Grad der Behinderung weniger als 30 Prozent beträgt werden während der Zeit einer Berufsausbildung den schwerbehinderten Menschen gleichgestellt. Das Jobcenter Cottbus gewährte im Jahr 2012 für diesen Zuschuss 8.000 Euro. Einstiegsqualifizierung (EQ) EQ ist ein Praktikum zum Einstieg in das Berufsleben für Bewerber denen es nicht gelungen ist eine Ausbildung zu beginnen. Zur Vorbereitung und/ oder Anbahnung einer betrieblichen Berufsausbildung, zur Vermittlung und Vertiefung von Grundlagen für den Erwerb beruflicher Handlungsfähigkeit und zum Erwerb eines Kammerzertifikats über eine erfolgreiche Teil- 11

nahme ggf. Vermittlung von Ausbildungsbausteinen anerkannter Ausbildungsberufe wurde das Förderinstrument Einstiegsqualifizierung mit 76.000 Euro im Jahr 2012 genutzt. 3.3 Berufliche Weiterbildung Maßnahmen zur beruflichen Weiterbildung Im Jahr 2012 entfielen 2.334.000 Euro das entspricht 26,0 Prozent der Ausgaben des Eingliederungsbudgets auf die Förderung der beruflichen Weiterbildung. 239 Personen nahmen im Jahresdurchschnitt 2012 an einer Maßnahme der beruflichen Weiterbildung teil, davon gehörten 124 Teilnehmer zur Gruppe der besonders förderungsbedürftigen Personen. Die Aufwendungen je Teilnehmer lagen bei durchschnittlich 813 Euro pro Monat. Berufliche Weiterbildung behinderter Menschen 79.000 Euro, das entspricht 0,9 Prozent des Eingliederungsbudgets wurden für die berufliche Weiterbildung behinderter Menschen gewährt. Die Aufwendungen je Teilnehmer lagen bei durchschnittlich 760 Euro pro Monat. 3.4 Förderung bei Aufnahme einer Erwerbstätigkeit Eingliederungszuschuss (EGZ) Hierbei handelt es sich um Zuschüsse an Arbeitgeber zum Ausgleich von individuellen Wettbewerbsnachteilen, welche sich aus prognostizierten Minderleistungen der förderungsbedürftigen Arbeitnehmer ergeben. Folgende Zuschüsse wurden vom Jobcenter Cottbus gewährt: Eingliederungszuschüsse 1.353.000 Euro EGZ für besonders betroffene schwerbehinderte Menschen 129.000 Euro Einstiegsgeld Das Einstiegsgeld wird Personen gewährt die aus der Arbeitslosigkeit heraus eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen, welche mindestens 15 Stunden wöchentlich umfasst oder sich selbstständig machen und Ihre Tätigkeit hauptberuflich ausüben. Dabei wird geprüft, ob durch die neue Tätigkeit voraussichtlich die Hilfebedürftigkeit im Sinne des SGB II beendet wird und ob die Förderung für die Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt erforderlich ist. 2012 wurde 18 Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen zur Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen oder selbständigen Erwerbstätigkeit ein Einstiegsgeld in Höhe von insgesamt 48.000 Euro gewährt. 12

3.5 Beschäftigung schaffende Maßnahmen Arbeitsgelegenheiten Zur Wiederherstellung und Aufrechterhaltung bzw. Stabilisierung der Beschäftigungsfähigkeit von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, zur Teilhabe am Arbeitsleben und Erzielung von Integrationsfortschritten wurden Arbeitsgelegenheiten in den Varianten Mehraufwandsentschädigung (MaE) und Entgelt nach 16 d SGB IIl durchgeführt. Für die Förderung von Arbeitsgelegenheiten (AGH) in der Mehraufwand- und in der Entgeltvariante (Restabwicklung) wurden 1.876.000 Euro im Jahr 2012 gewährt. Dies entspricht 20,9 Prozent an allen Ausgaben im Eingliederungsbudget. Der durchschnittliche Fördersatz betrug 362 Euro je Arbeitnehmer pro Monat. Im Jahr 2012 wurden so jahresdurchschnittlich 431 Teilnehmer im Monat gefördert. 139 Teilnehmer gehörten zur Gruppe der besonders förderungsbedürftigen Personen, 50 Jahre oder älter sowie Schwerbehinderte oder Gleichgestellte. Förderung von Arbeitsverhältnissen Maßgeblich für die Förderung von Arbeitsverhältnissen nach 16e SGB II sind die mangelnden Chancen der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten auf eine Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt ohne diese besondere Form der Förderung. Ziel ist es, langzeitarbeitslose Personen mit Vermittlungshemmnisse an die Anforderungen des allgemeinen Arbeitsmarktes heranzuführen. Die Ausgaben zur Förderung von Arbeitsverhältnissen beliefen sich 2012 auf 28.000 Euro. Je Teilnehmer lagen die Aufwendungen bei durchschnittlich 825 Euro pro Monat. 3.6 Freie Förderung Mit dem Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente wurde im Rechtskreis SGB II zum 01.01.2009 unter anderem die Freie Förderung im SGB II nach 16f SGB II eingeführt. Mit diesem Förderinstrument haben die Jobcenter die Möglichkeit erhalten, ihre erwerbsfähigen Leistungsberechtigten auch dort bei der Eingliederung in den Arbeitsmarkt zu unterstützen, wo der reguläre Förderkatalog nicht greift. Diesen Gestaltungsspielraum nutzte das Jobcenter Cottbus mit 63.000 Euro, um neue Eingliederungsleistungen zu entwickeln oder Basisinstrumente zu erweitern. 3.7 Sonstige Förderung Zu dieser Eingliederungsleistung zählen die Sonstigen weiteren Leistungen als Restabwicklung, Reisekosten aus Anlass der Meldung beim Jobcenter und die Erstattungen von Leistungen zur Rehabilitation an öffentlich-rechtliche Träger. Restabwicklungen nach dem Altersteilzeitgesetz 16 Abs. 2 Satz 2 Nr. 6 SGB II in der Fassung bis zum 31.12.2008 fließen nicht mehr in die Eingliederungsbilanz 2012 ein. Informationen zu den verausgabten Haus- 13

haltsmittel für den Einsatz von kommunalen Eingliederungsleistungen gem. 16a SGB II wurden nachfolgend mit Unterstützung des kommunalen Trägers Stadt Cottbus dargestellt. Kommunale Eingliederungsleistungen gemäß 16a SGBII Nach 54 SGB II sind auch die kommunalen Eingliederungsleistungen gem. 16a SGB II (Betreuung Minderjähriger/ häusliche Pflege, Schuldnerberatung, psychosoziale Betreuung, Suchtberatung) in die Eingliederungsbilanz einzubeziehen. Im Jahr 2012 wurden insgesamt 2.090 Fälle in Höhe 656.914 Euro über die kommunal geförderten Leistungen nach 16 a SGB II durch den Fachbereich Soziales der Stadtverwaltung Cottbus bearbeitet. Zur Verwirklichung einer ganzheitlichen und umfassenden Betreuung und Unterstützung bei der Eingliederung in Arbeit wurden folgende Leistungen, die für die Eingliederung der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in das Erwerbsleben erforderlich sind, erbracht: Häusliche Pflege Angehöriger Schuldnerberatung Psychosoziale Beratung/ Betreuung Suchtberatung 97.145 Euro 103.200 Euro 213.763 Euro 242.806 Euro 4. Entwicklung der durchschnittlichen Kosten je geförderten Arbeitnehmer Die Entwicklung der durchschnittlichen Ausgaben je geförderten Arbeitnehmer im Vergleich zum Vorjahr 2011 stellt sich bezogen auf die einzelnen Förderinstrumente wie folgt dar. Beispielsweise sanken die Kosten für die Förderung aus dem Vermittlungsbudget um 27 Euro, die Kosten für Arbeitsgelegenheiten um 105 Euro, die Kosten für das Einstiegsgeld um 39 Euro, die Kosten für Eingliederungszuschüsse um 9 Euro sowie die Eingliederungszuschüsse für besonders betroffene schwerbehinderte Menschen um 111 Euro pro geförderten Arbeitnehmer und Monat. Hingegen stiegen die Kosten für eine Beruflichen Weiterbildung um 91 Euro, die Berufsausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung um 117 Euro, die Einstiegsqualifizierung um 93 Euro, die Kosten für eine berufliche Weiterbildung behinderter Menschen um 415 Euro und die Kosten für Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung um 196 Euro, 5. Umfang der Förderung von Zielgruppen Umfang und Struktur des arbeitsmarktpolitischen Instrumenteneinsatzes haben sich im Zuge der letzten Jahre markt- und bewerberorientiert ausgerichtet. Sie haben das Ziel, durch Aktivierung die Einstellungen eines Arbeitsuchenden positiv zu beeinflussen, um seine Integrati- 14

onschancen zu verbessern. Das Jobcenter Cottbus unterstützt die arbeitsuchenden Hilfebedürftigen bei der Überwindung von Integrationshürden. Zu den Zielgruppen zählen die Langzeitleistungsbezieher, welche in den letzten 24 Monaten mindestens 21 Monate hilfebedürftig waren und auf der Suche nach einer Beschäftigung sind, Jugendliche unter 25 Jahren, schwerbehinderte und gleichgestellte Menschen, Ältere ab 50 Jahren, Berufsrückkehrer- /innen und Geringqualifizierte. Im Durchschnitt befanden sich 2012 im Jobcenter Cottbus monatlich 1.163 Männer und Frauen in einer Maßnahme, um ihre Chancen auf dem 1. Arbeitsmarkt zu verbessern. Darunter befanden sich im Durchschnitt monatlich 61 schwerbehinderte und gleichgestellte Menschen, 247 Ältere ab 50 Jahren, 218 Jugendliche unter 25 Jahren, 445 Geringqualifizierte sowie 67 Berufsrückkehrer. Um die Arbeitsvermittlung noch effektiver gestalten zu können, wird seit 2009 das sogenannte 4- Phasen- Modell genutzt. So wird eine umfassende Aufnahme relevanter persönlicher Daten, sich daraus ergebene Notwendigkeiten der persönlichen Weiterentwicklung, ein passgenaues Angebot zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt zu unterbreiten und umzusetzen möglich. 6. Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern auf dem Arbeitsmarkt Beteiligung von Frauen und deren Eingliederungsquote Gemäß 1 Abs. 2 Nr. 4 SGBIII sollen die Leistungen der Arbeitsförderung insbesondere die berufliche Situation von Frauen verbessern, indem sie auf die Beseitigung bestehender Nachteile sowie auf die Überwindung eines geschlechtsspezifisch geprägten Ausbildungsund Arbeitsmarktes hinwirken und Frauen mindestens entsprechend ihrem Anteil an den Arbeitslosen und ihrer relativen Betroffenheit von Arbeitslosigkeit gefördert werden. 45,3 Prozent aller Arbeitslosen im Rechtskreis SGBII 2012 waren Frauen, das entspricht 2.309 Personen absolut im Jahresdurchschnitt. Darunter befanden sich 1.056 Langzeitarbeitslose, 106 Schwerbehinderte/ Gleichgestellte, 654 Frauen im Alter von 50 Jahren und älter, 255 Berufsrückkehrerinnen und 695 Geringqualifizierte, darunter 245 Jugendliche Frauen im Alter von 15 bis unter 25 Jahren. Frauen machten in Maßnahmen der Kategorie Aktivierung und berufliche Eingliederung 39,9 Prozent, in den Maßnahmen zur Berufswahl und Berufsausbildung 51,8 Prozent und in der Kategorie der Berufliche Weiterbildung 49,7 Prozent aller Geförderten aus. In der Zeit von Januar bis Dezember 2012 nahmen durchschnittlich im Monat 214 Frauen an beschäftigungsschaffende Maßnahmen teil, das entspricht 49,3 Prozent an allen Maßnahmeteilnehmern. Da die Mindestbeteiligung von Frauen gemäß 1 Abs. 2 Nr. 4 SGBIII 45,3 Prozent beträgt, liegt eine positive Abweichung von 1,6 Prozentpunkten vor. Im Untersuchungszeitraum von Januar bis Dezember 2012 nach einer angemessenen 15

Zeit von 6 Monaten nach Beendigung der Förderung waren 1.444 Frauen sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Dies entspricht einer Eingliederungsquote von 40,1 Prozent. 7. Förderung Personen mit Migrationshintergrund Personen mit Migrationshintergrund finden in den Arbeitsmarkt- und Grundsicherungsstatistiken Berücksichtigung ( 281 Absatz 2 SGB III, 53 Absatz 7 Satz 1 SGB II). Ab 2011 wurden alle Ausbildung- und Arbeitsuchenden, Arbeitslosen und von Arbeitslosigkeit bedrohten Arbeitnehmer sowie alle elb und Personen, die mit ihnen in einer BG leben zum Migrationshintergrund befragt. Die Beantwortung der Fragen beruhten auf Freiwilligkeit, sodass die Ergebnisse zum Migrationshintergrund nur Informationen derjenigen Personen, die bei der Befragung zum Migrationshintergrund Angaben gemacht haben, enthalten. Demnach beträgt der Bestand an Arbeitslosen mit Migrationshintergrund gemäß 281 Abs. 2 SGBIII 523 Personen im Dezember 2012 absolut. Davon nahmen 97 Personen mit Migrationshintergrund an Maßnahmen die die Chancen auf dem 1. Arbeitsmarkt verbessern teil. 24 Personen wurden mit Maßnahmen der Aktivierung und Eingliederung unterstützt, 7 Personen nahmen an einer Maßnahme der Berufswahl und Berufsausbildung teil, 27 Personen nahmen an einer beruflichen Weiterbildung teil, 15 Personen an einer Maßnahme zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit und 35 Personen nahmen an einer Beschäftigung schaffenden Maßnahme teil. 8. Eingliederungsquote und Wirksamkeit Ziel der Eingliederungsbilanz ist es unter anderem, den Einsatz und die Wirksamkeit arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen transparent zu machen. Die Eingliederungsquoten geben Aufschluss darüber, inwieweit die Maßnahmen dazu beigetragen haben, bestehende Arbeitslosigkeit zu beenden. Sie ist definiert als Anteil der Absolventen von Maßnahmen der aktiven Arbeitsförderung, die sechs Monate nach Teilnahmeende eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufgenommen haben. Basis für die Berechnung der Eingliederungsquote bilden die Austritte im Zeitraum Juli 2011 bis Juni 2012. In diesem Zeitraum beendeten insgesamt 7.981 Teilnehmer die geförderten Maßnahmen. 3.138 Personen haben innerhalb von sechs Monaten nach Beendigung der Förderung eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufgenommen. Dies entspricht einer Eingliederungsquote von 39,3 Prozent. Die Leistungen zur Eingliederung in Arbeit zeigten folgende Eingliederungsquoten auf: Aktivierung und berufliche Eingliederung 43,0 Prozent Berufswahl und Berufsausbildung 33,1 Prozent Berufliche Weiterbildung 32,1 Prozent Aufnahme einer Erwerbstätigkeit 59,3 Prozent Beschäftigung schaffende Maßnahmen 9,5 Prozent 16

B. Daten zur Eingliederungsbilanz 2012 Hinweise zur Verwendung von Zeichen in den nachfolgenden Tabellen: eine Null (0;0,0) ist mehr als nichts, aber weniger als die Hälfte der kleinsten Einheit, die in der Tabelle dargestellt werden kann ein Strich(-) bedeutet nichts vorhanden ein Punkt (.) bedeutet kein Nachweis vorhanden drei Punkte (...) bedeutet Angaben fallen später an ein (x) bedeutet Nachweis nicht sinnvoll 17

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Abkürzungen und Zeichenerklärung AA AGH a.n.g. BA dar. dav. GSt HA IT SGB zkt I k Agentur für Arbeit Arbeitsgelegenheiten anderweitig nicht genannt Bundesagentur für Arbeit darunter davon Geschäftsstelle Hauptagentur Informationstechnologie Sozialgesetzbuch zugelassene kommunale Träger Insgesamt Kumulierte Zahl M Männer F Frauen MD Monatsdurchschnitt ME Monatsende MS Monatssumme MM Monatsmitte MA Monatsanfang JA Jahresanfang JD Jahresdurchschnitt JE Jahresende JS Jahressumme r berichtigte Zahl s geschätzte Zahl U unzuverlässige oder ungewisse Daten u.z. und zwar 0 Änderung innerhalb einer Reihe, die den zeitlichen Vergleich beeinträchtigt - nichts vorhanden. kein Nachweis vorhanden Angaben fallen später an * Zahlenwerte kleiner 3 und korrespondierende Werte werden aus Datenschutzgründen nicht ausgewiesen Daten aus der Statistik sind Sozialdaten ( 35 SGB I) und unterliegen dem Sozialdatenschutz gem. 16 BStatG. Aus diesem Grund werden Zahlenwerte kleiner 3 mit * anonymisiert. Abweichungen in den Summen können sich durch Runden der Zahlen ergeben. 64