Einladung. Tagesordnung



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Weiden i.d.opf. 16.06.2014 Einladung für die am Donnerstag 26.06.2014 um 15:30 Uhr stattfindende öffentliche Sitzung des Bau- und Planungsausschusses im großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses. 1. Bauverwaltungsamt Tagesordnung Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Bau- und Planungsausschusses vom 22.05.2014. 2. Bauverwaltungsamt Liste der Bauvorhaben die seit der Bau- und Planungsausschusssitzung am 22.05.2014 auf dem Verwaltungsweg behandelt wurden. 3. Bauverwaltungsamt Abteilung Bauen und Wohnen Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung eines best. Wohnhauses und Errichtung einer Dachgaube auf dem Grundstück Flst. Nr. Gemarkung Weiden i.d.opf. Merklsteig BV-Nr. 023/14 4. Bauverwaltungsamt Abteilung Bauen und Wohnen Antrag auf Baugenehmigung (Nutzungsänderung) von Lager Werkstatt Garage Fahrradraum und ein Raum ohne Nutzung in Gebets- und Versammlungsräume für das Islamische Zentrum e.v. auf dem Grundstück Flst. Nr. Gemarkung Weiden i.d.opf. Adalbert-Lindner-Str. BV-Nr.: 040/14 5. Bauverwaltungsamt Abteilung Bauen und Wohnen Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung einer Wertstoffinsel mit Einzäunung auf den Grundstücken Flst.Nrn. und Gemarkung Weiden i.d.opf. Brenner- Schäffer-Straße BV-Nr. 041/14 6. Bauverwaltungsamt Abteilung Bauen und Wohnen Antrag auf Baugenehmigung zu Errichtung einer Dachgaube auf dem Grundstück Flst.Nr. Gemarkung Rothenstadt Kirchenstr. BV-Nr. 043/14

7. Bauverwaltungsamt Abteilung Bauen und Wohnen Antrag auf Baugenehmigung zum Anbau eines Schleuderraumes und von Toiletten auf dem Grundstück Flst. Nr. Gemarkung Weiden Merklmooslohe BV-Nr. 045/14 8. Bauverwaltungsamt Abteilung Bauen und Wohnen Antrag auf Baugenehmigung (Nutzungsänderung) von ehem. Schwesternwohnheim in Heilpädagogische Tagesstätte (HPT) auf dem Grundstück Flst.Nr. Gemarkung Weiden i.d.opf. Am Schwesternheim BV-Nr. 048/14 9. Bauverwaltungsamt Abteilung Bauen und Wohnen Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung einer Holzlege mit Freisitz auf dem Grundstück Flst. Nr. Gemarkung Rothenstadt Binnerstr. BV-Nr. 050/14 10. Bauverwaltungsamt Abteilung Bauen und Wohnen Antrag auf Baugenehmigung zum Anbau einer Doppelgarage an das best. Wohnhaus auf dem Grundstück Flst. Nr. Gemarkung Muglhof Muglhof BV-Nr. 051/14 11. Bauverwaltungsamt Abteilung Bauen und Wohnen Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau einer Leichtbauhalle auf dem Grundstück Flst. Nr. Gemarkung Weiden i.d.opf. Leimbergerstr. BV-Nr. 053/14 12. Bauverwaltungsamt Abteilung Bauen und Wohnen Antrag auf Baugenehmigung (Tektur) zum Anbau von Sozialräumen eines Archivs und einer Hausmeisterwohnung an ein bestehendes Betriebsgebäude auf dem Grundstück Flst. Nr. Gemarkung Frauenricht Dr.-von-Fromm-Str. BV-Nr. 422/14 13. Bauverwaltungsamt Abteilung Bauen und Wohnen Antrag auf Baugenehmigung (Nutzungsänderung) von Spielothekflächen in ein Fitnessstudio auf den Grundstücken Flst. Nrn. u. Gemarkung Weiden i.d.opf. Neustädter Str. BV-Nr. 423/14

14. Bauverwaltungsamt Abteilung Bauen und Wohnen Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses auf dem Grundstück Flst.Nr. Gemarkung Weiden i.d.opf. Lerchenfeldstr. VB-Nr. 615/14 15. Bauverwaltungsamt Abteilung Bauen und Wohnen Antrag auf Vorbescheid zur Standortentwicklung Verlagsgebäude auf den Grundstücken Flst. Nrn. und Gemarkung Weiden i.d.opf. Weigelstr. VB-Nr. 616/14 16. Bauverwaltungsamt Abteilung Bauen und Wohnen Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Doppelhauses mit je einem Carport auf dem Grundstück Flst. Nr. Gemarkung Weiden i.d.opf. Hessenstr. VB-Nr. 617/14 17. Bauverwaltungsamt Abteilung Bauen und Wohnen Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung eines Eisverkaufsstandes auf dem Grundstück Flst. Nr. Gemarkung Weiden i.d.opf. Regensburger Str. BV-Nr. 805/14 18. Bauverwaltungsamt Abteilung Bauen und Wohnen Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung eines Zaunes auf dem Grundstück Flst. Nr. Gemarkung Weiden i.d.opf. Fohlenweg BV-Nr. 808/14 19. Bauverwaltungsamt Abteilung Bauen und Wohnen Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung eines Carports auf dem Grundstück Flst. Nr. Gemarkung Weiden i.d.opf. Am Moosweiher BV-Nr. 809/14 20. Bauverwaltungsamt Abteilung Bauen und Wohnen Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung eines Geräteraumes und einer Überdachung für Gastank auf dem Grundstück Flst. Nr. 1561/17 Gemarkung Weiden i.d.opf. Rehbühlsiedlung BV-Nr. 810/14

21. Bauverwaltungsamt Abteilung Bauen und Wohnen Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung eines Gartenhauses auf dem Grundstück Flst. Nr. Gemarkung Weiden i.d.opf. Stolzingstr. BV-Nr. 811/14 22. Bauverwaltungsamt Abteilung Bauen und Wohnen Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung eines Gartenhäuschens auf dem Grundstück Flst. Nr. Gemarkung Weiden i.d.opf. Hohenstaufenstr. BV-Nr. 812/14 23. Bauverwaltungsamt Abteilung Bauen und Wohnen Errichtung bzw. Anbringung einer Werbeanlage auf dem Grundstück Flst.Nr. Gemarkung Weiden i.d.opf. Adolf-Kolping-Platz Antragsteller: 24. Bauverwaltungsamt Abteilung Bauen und Wohnen Errichtung bzw. Anbringung einer Werbeanlage auf dem Grundstück Flst.Nr. Gemarkung Weiden i.d.opf. Nikolaistr. Antragsteller: 25. Bau- und Planungsdezernat Bebauungsplan Nr. 60/61 26 144 Für das Baugebiet zu beiden Seiten der Peuerlund Mooslohstraße in Weiden i.d.opf. und Bebauungsplan Nr. 60/61 26144 Ä2 Änderung der Grundstücke Fl.Nr. Mooslohstraße Beschluss zur Einleitung des Aufhebungsverfahrens Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB 26. Bau- und Planungsdezernat Antrag auf Aufstellung eines Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Wellness- Wohnen am Rehmühlbach. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 61 26 316 Wellness-Wohnen am Rehmühlbach gem. 12 BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. 13a BauGB. Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit gem. 3 Abs.1 BauGB und der berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. 4 Abs. 1 BauGB. 27. Stadtplanungsamt Beteiligung der Behörden gem. 4 Abs. 1 BauGB zur Bebauungsplanaufstellung Zum Webergraben der Gemeinde Pirk. Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 01.07.2014.

28. Stadtplanungsamt 27. Änderung des Flächennutzungsplanes "Am Rehmühlbach westliche Erweiterung" Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen. Vorgang Bau- und Planungsausschuss vom 11.07.2013 Vorschlags-Nr. 48 Vorgang Stadtrat vom 29.07.2013 Beschluss-Nr. 68 Vorgang Bau- und Planungsausschuss vom 20.02.2014 Vorschlags-Nr. 50 Vorgang Stadtrat vom 24.03.2014 Beschluss Nr. 16 29. Stadtplanungsamt Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 61 26 312 "Am Rehmühlbach westliche Erweiterung I" mit gleichzeitiger 27. Änderung des Flächennutzungsplanes Am Rehmühlbach westliche Erweiterung Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen. Satzungsbeschluss gem. 10 Abs. 1 BauGB. Vorgang Bau- und Planungsausschuss vom 11.07.2013 Vorschlags-Nr. 48 Vorgang Stadtrat vom 29.07.2013 Beschluss-Nr. 68 Vorgang Bau- und Planungsausschuss vom 20.02.2014 Vorschlags-Nr. 51 Vorgang Stadtrat vom 24.03.2014 Beschluss Nr. 17 30. Stadtplanungsamt Bebauungsplan Nr. 61 26 315 "Am Rehmühlbach westliche Erweiterung II" mit gleichzeitiger 27. Änderung des Flächennutzungsplanes Am Rehmühlbach westliche Erweiterung Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen. Satzungsbeschluss gem. 10 Abs. 1 BauGB. Vorgang Bau- und Planungsausschuss vom 11.07.2013 Vorschlags-Nr. 48 Vorgang Stadtrat vom 29.07.2013 Beschluss-Nr. 68 Vorgang Bau- und Planungsausschuss vom 20.02.2014 Vorschlags-Nr. 52 Vorgang Stadtrat vom 24.03.2014 Beschluss Nr. 18 31. Amt für Hochbau- und Gebäudemanagement Abteilung Hochbau Einsatz von Haushaltsmitteln im Vermögenshaushalt 2014. Beschluss des Bauund Planungsausschusses vom 22.05.2014 (Nr. 17 noe) sowie des Finanz- Vergabe- Grundstücks- und Sanierungsausschuss vom 03.06.2014 (Nr. 70 oe)

32. Stadtplanungsamt Antrag der SPD Stadtratsfraktion vom 24.02.2014 Knotenpunkt Hetzenrichter Weg / Südosttangente / Bürgermeister-Probst-Straße 33. Tiefbauamt Abteilung Bauhof/Gärtnerei Anfrage des Stadtrats in der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses vom 22.05.2014 zum Defizit der Abteilung Bauhof/Gärtnerei.

Stadt Weiden i. d. OPf. Weiden i. d. OPf. 06.06.2014 Tagesordnungspunkt 01: Bauverwaltungsamt Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Bau- und Planungsausschusses vom 22.05.2014. Genehmigung der Niederschrift. Bau- und Planungsausschuss: ( ) beratend (x) beschließend

Stadt Weiden i.d.opf. Weiden i.d.opf. 06.06.2014 Tagesordnungspunkt 02: Bauverwaltungsamt Liste der Bauvorhaben die seit der Bau- und Planungsausschusssitzung am 22.05.2014 auf dem Verwaltungsweg behandelt wurden. Siehe beiliegende Auflistung. Bau- und Planungsausschuss: ( ) beratend ( ) beschließend

Stadt Weiden i.d.opf. Weiden i.d.opf. 11.06.2014 Tagesordnungspunkt 03: Bauverwaltungsamt Abteilung Bauen und Wohnen Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung eines best. Wohnhauses und Errichtung einer Dachgaube auf dem Grundstück Flst. Nr. Gemarkung Weiden i.d.opf. Merklsteig BV-Nr. 023/14 Das Bauvorhaben wurde bereits in der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses am 20.03.2014 (Beschluss-Nr. 066/14) behandelt. Es wurde folgender Beschluss gefasst: Der Antrag auf Baugenehmigung zur Erweiterung des best. Wohnhauses wird zurückgestellt. Der Errichtung der Dachgaube wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt die Anwohner zu befragen ob eine Änderung des Bebauungsplanes durchgeführt werden soll. In der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses vom 09.04.2014 (Beschluss-Nr. 094/14) fand eine Ortsbesichtigung statt und es wurde folgender Beschluss gefasst: Die Ortsbesichtigung dient zur Kenntnisnahme. Die Begründung für die erneute Vorlage im Bau- und Planungsausschuss ohne vorherige Befragung der Anwohner ist der planungsrechtlichen Stellungnahme zu entnehmen. Die Nachbarn haben dem Bauvorhaben zugestimmt. Bau- und Planungsausschuss: ( ) beratend (x) beschließend

Stadt Weiden i.d.opf. Weiden i.d.opf. 28.05.2014 Tagesordnungspunkt 04: Bauverwaltungsamt Abteilung Bauen und Wohnen Antrag auf Baugenehmigung (Nutzungsänderung) von Lager Werkstatt Garage Fahrradraum und ein Raum ohne Nutzung in Gebets- und Versammlungsräume für das Islamische Zentrum e.v. auf dem Grundstück Flst. Nr. Gemarkung Weiden i.d.opf. Adalbert-Lindner-Str. BV-Nr.: 040/14 Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 60/61 26 156. Wegen der Baugrenzenüberschreitung eines bisher noch nicht genehmigten Raumes ist eine Befreiung nach 31 Abs. 2 Baugesetzbuch erforderlich. Auf die planungsrechtliche Stellungnahme wird verwiesen. Bau- und Planungsausschuss: ( ) beratend (x) beschließend

Stadt Weiden i.d.opf. Weiden i.d.opf. 28.05.2014 Tagesordnungspunkt 05: Bauverwaltungsamt Abteilung Bauen und Wohnen Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung einer Wertstoffinsel mit Einzäunung auf den Grundstücken Flst.Nrn. und Gemarkung Weiden i.d.opf. Brenner-Schäffer- Straße BV-Nr. 041/14 Bei Bauvorhaben handelt es sich um ein Vorhaben nach 34 Baugesetzbuch. Das Vorhaben ist zulässig. Auf die planungsrechtliche Stellungnahme wird verwiesen. Bau- und Planungsausschuss: ( ) beratend (x) beschließend

Stadt Weiden i.d.opf. Weiden i.d.opf. 28.05.2014 Tagesordnungspunkt 06: Bauverwaltungsamt Abteilung Bauen und Wohnen Antrag auf Baugenehmigung zu Errichtung einer Dachgaube auf dem Grundstück Flst.Nr. Gemarkung Rothenstadt Kirchenstr. BV-Nr. 043/14 Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um ein Vorhaben nach 31 Abs. 2 Baugesetzbuch. Das Vorhaben ist zulässig. Auf die planungsrechtliche Stellungnahme wird verwiesen. Bau- und Planungsausschuss: ( ) beratend (x) beschließend

Stadt Weiden i.d.opf. Weiden i.d.opf. 02.06.2014 Tagesordnungspunkt 07: Bauverwaltungsamt Abteilung Bauen und Wohnen Antrag auf Baugenehmigung zum Anbau eines Schleuderraumes und von Toiletten auf dem Grundstück Flst. Nr... Gemarkung Weiden Merklmooslohe BV-Nr. 045/14 Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um ein sonstiges Vorhaben nach 35 Abs. 2 Baugesetzbuch. Öffentliche Belange werden nicht beeinträchtigt. Auf die planungsrechtliche Stellungnahme wird verwiesen Bau- und Planungsausschuss: ( ) beratend (x) beschließend

Stadt Weiden i.d.opf. Weiden i.d.opf. 28.05.2014 Tagesordnungspunkt 08: Bauverwaltungsamt Abteilung Bauen und Wohnen Antrag auf Baugenehmigung (Nutzungsänderung) von ehem. Schwesternwohnheim in Heilpädagogische Tagesstätte (HPT) auf dem Grundstück Flst.Nr. Gemarkung Weiden i.d.opf. Am Schwesternheim BV-Nr. 048/14 Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um ein Vorhaben nach 34 Baugesetzbuch. Das Vorhaben ist zulässig. Auf die planungsrechtliche Stellungnahme wird verwiesen. Bau- und Planungsausschuss: ( ) beratend (x) beschließend

Stadt Weiden i.d.opf. Weiden i.d.opf. 03.06.2014 Tagesordnungspunkt 09: Bauverwaltungsamt Abteilung Bauen und Wohnen Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung einer Holzlege mit Freisitz auf dem Grundstück Flst. Nr. Gemarkung Rothenstadt Binnerstr. BV-Nr. 050/14 Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um Vorhaben nach 34 Baugesetzbuch. Das Vorhaben ist zulässig. Auf die planungsrechtliche Stellungnahme wird verwiesen. Bau- und Planungsausschuss: ( ) beratend (x) beschließend

Stadt Weiden i.d.opf. Weiden i.d.opf. 02.06.2014 Tagesordnungspunkt 10: Bauverwaltungsamt Abteilung Bauen und Wohnen Antrag auf Baugenehmigung zum Anbau einer Doppelgarage an das best. Wohnhaus auf dem Grundstück Flst. Nr. Gemarkung Muglhof Muglhof BV-Nr. 051/14 Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um ein sonstiges Vorhaben nach 35 Abs. 2 Baugesetzbuch. Öffentliche Belange stehen nicht entgegen. Auf die planungsrechtliche Stellungnahme wird verwiesen. Bau- und Planungsausschuss: ( ) beratend (x) beschließend

Stadt Weiden i.d.opf. Weiden i.d.opf. 03.06.2014 Tagesordnungspunkt 11: Bauverwaltungsamt Abteilung Bauen und Wohnen Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau einer Leichtbauhalle auf dem Grundstück Flst. Nr. Gemarkung Weiden i.d.opf. Leimbergerstr. BV-Nr. 053/14 Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 61 26 283. Wegen der Lage der Halle in einem Bereich für den nur Stellplätze festgesetzt sind und keine überbaubaren Flächen ist eine Befreiung nach 31 Abs. 2 Baugesetzbuch erforderlich. Auf die planungsrechtliche Stellungnahme wird verwiesen. Bau- und Planungsausschuss: ( ) beratend (x) beschließend

Stadt Weiden i.d.opf. Weiden i.d.opf. 04.06.2014 Tagesordnungspunkt 12: Bauverwaltungsamt Abteilung Bauen und Wohnen Antrag auf Baugenehmigung (Tektur) zum Anbau von Sozialräumen eines Archivs und einer Hausmeisterwohnung an ein bestehendes Betriebsgebäude auf dem Grundstück Flst. Nr. Gemarkung Frauenricht Dr.-von-Fromm-Str. BV-Nr. 422/14 Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 60/61 26 195. Wegen der geplanten Hausmeisterwohnung ist eine Ausnahme nach 31 Abs. 1 Baugesetzbuch erforderlich. Auf die die planungsrechtliche Stellungnahme wird verwiesen. Bau- und Planungsausschuss: ( ) beratend (x) beschließend

Stadt Weiden i.d.opf. Weiden i.d.opf. 10.06.2014 Tagesordnungspunkt 13: Bauverwaltungsamt Abteilung Bauen und Wohnen Antrag auf Baugenehmigung (Nutzungsänderung) von Spielothekflächen in ein Fitnessstudio auf den Grundstücken Flst. Nrn. u. Gemarkung Weiden i.d.opf. Neustädter Str. BV-Nr. 423/14 Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 61 26 186 Ä3. Wegen der Nutzung als Fitnessstudio ist eine Befreiung nach 31 Abs. 2 Baugesetzbuch erforderlich. Auf die planungsrechtliche Stellungnahme wird verwiesen. Bau- und Planungsausschuss: ( ) beratend (x) beschließend

Stadt Weiden i.d.opf. Weiden i.d.opf. 11.06.2014 Tagesordnungspunkt 14: Bauverwaltungsamt Abteilung Bauen und Wohnen Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses auf dem Grundstück Flst.Nr. Gemarkung Weiden i.d.opf. Lerchenfeldstr. VB-Nr. 615/14 Der Antrag auf Vorbescheid mit der Frage zur geplanten Lage der erforderlichen Stellplätze wurde in der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses vom 22.05.2015 entgegen dem Vorschlag der Verwaltung mit 5:6 Stimmen abgelehnt. Daraufhin wurde der Verwaltung seitens des Bauherrn eine alternative Planung zu den Stellplätzen vorgelegt (s. Anlage). Hierbei sollen die Stellplätze entlang der Maistraße (bis auf einen Behindertenstellplatz) als Längsparker ausgeführt werden. Rückwärtige Ausparkvorgänge würden damit entfallen. Zudem könnten 4 öffentliche Stellplätze entlang der Maistraße erhalten bleiben. Allerdings wäre dadurch der Bereich zwischen dem Gebäude und der Maistraße auch zusätzlich mit Bewegungsflächen bzw. Fahrgassen versiegelt. Darüber hinaus müssten im rückwärtigen Hofbereich welcher eigentlich auch als Ruhezone dienen sollte mehr Stellplätze geschaffen werden da im vorderen Bereich an der Maistraße weniger Stellplätze realisierbar wären. Der Bauherr bevorzugt daher die ursprüngliche Planungsvariante. Er verweist diesbezüglich auf vergleichbare Fälle im Stadtgebiet (s. beigefügte Fotos). Des Weiteren wurde zwischenzeitlich auch die Nachprüfung des o.g. Beschlusses durch den Stadtrat beantragt. Da der Antragsteller eine einvernehmliche Lösung anstrebt welche auch den langfristigen städtebaulichen Interessen der Stadt Weiden gerecht wird soll nun über beide Planungsvarianten entschieden werden. Beide Varianten weisen dabei die nach der Stellplatzsatzung der Stadt Weiden erforderlichen Stellplätze im ungünstigsten Fall der späteren tatsächlichen Nutzung des Gebäudes nach. Der Anlage der geplanten Stellplätze kann in beiden Varianten zugestimmt werden.

Bau- und Planungsausschuss: ( ) beratend (x) beschließend

Stadt Weiden i.d.opf. Weiden i.d.opf. 28.05.2014 Tagesordnungspunkt 15: Bauverwaltungsamt Abteilung Bauen und Wohnen Antrag auf Vorbescheid zur Standortentwicklung Verlagsgebäude auf den Grundstücken Flst. Nrn. und Gemarkung Weiden i.d.opf. Weigelstr. VB-Nr. 616/14 Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 60/61 26 179. Wegen der Überschreitung der Baugrenze der Überschreitung der zulässigen Anzahl der Vollgeschosse der Anlage der Stellplätze außerhalb der gekennzeichneten Flächen und dem Pflanzgebot entlang der Leibnizstraße sind Befreiungen nach 31 Abs.2 Baugesetzbuch erforderlich. Bau- und Planungsausschuss: ( ) beratend (x) beschließend

Stadt Weiden i.d.opf. Weiden i.d.opf. 04.06.2014 Tagesordnungspunkt 16: Bauverwaltungsamt Abteilung Bauen und Wohnen Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Doppelhauses mit je einem Carport auf dem Grundstück Flst. Nr. Gemarkung Weiden i.d.opf. Hessenstr. VB-Nr. 617/14 Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 61 26 264. Wegen der Zahl der Vollgeschosse und des Bautyps der Dachneigung der GRZ der Lage des Hauptgebäudes und der Carports der Überschreitung der Baugrenzen der Traufhöhe der Carports der Dachfarbe und der Lage der Schlafräume sind Befreiungen nach 31 Abs. 2 Baugesetzbuch erforderlich. Auf die planungsrechtliche Stellungnahme wird verwiesen. Bau- und Planungsausschuss: ( ) beratend (x) beschließend

Stadt Weiden i.d.opf. Weiden i.d.opf. 03.06.2014 Tagesordnungspunkt 17: Bauverwaltungsamt Abteilung Bauen und Wohnen Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung eines Eisverkaufsstandes auf dem Grundstück Flst. Nr. Gemarkung Weiden i.d.opf. Regensburger Str. BV-Nr. 805/14 Das verfahrensfreie Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 61 26 136 Ä7. Wegen der Lage vollständig außerhalb der Baugrenzen ist eine Befreiung nach 31 Abs. 2 Baugesetzbuch erforderlich. Der Antrag wurde bereits in der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses am 09.04.2014 behandelt (Beschluss-Nr. 112) und aus gestalterischen Gründen abgelehnt. Der Bauherr hat den Eisverkaufstand nun gestalterisch (Farbe und Dachform) dem Nebengebäude an das angebaut werden soll angepasst. Auf die (unveränderte) planungsrechtliche Stellungnahme wird verwiesen. Bau- und Planungsausschuss: ( ) beratend (x) beschließend

Stadt Weiden i.d.opf. Weiden i.d.opf. 28.05.2014 Tagesordnungspunkt 18: Bauverwaltungsamt Abteilung Bauen und Wohnen Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung eines Zaunes auf dem Grundstück Flst. Nr. Gemarkung Weiden i.d.opf. Fohlenweg BV-Nr. 808/14 Das verfahrensfreie Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 60/61 26 234. Wegen der Zaunhöhe ist eine Befreiung nach 31 Abs. 2 Baugesetzbuch erforderlich. Auf die planungsrechtliche Stellungnahme wird verwiesen. Bau- und Planungsausschuss: ( ) beratend (x) beschließend

Stadt Weiden i.d.opf. Weiden i.d.opf. 28.05.2014 Tagesordnungspunkt 19: Bauverwaltungsamt Abteilung Bauen und Wohnen Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung eines Carports auf dem Grundstück Flst. Nr. Gemarkung Weiden i.d.opf. Am Moosweiher BV-Nr. 809/14 Das verfahrensfreie Vorhaben liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 61 26 265 Ä1. Wegen der Lage des Carports vollständig außerhalb der Baugrenzen ist eine Befreiung nach 31 Abs. 2 Baugesetzbuch erforderlich. Auf die planungsrechtliche Stellungnahme wird verwiesen. Bau- und Planungsausschuss: ( ) beratend (x) beschließend

Stadt Weiden i.d.opf. Weiden i.d.opf. 28.05.2014 Tagesordnungspunkt 20: Bauverwaltungsamt Abteilung Bauen und Wohnen Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung eines Geräteraumes und einer Überdachung für Gastank auf dem Grundstück Flst. Nr. Gemarkung Weiden i.d.opf. Rehbühlsiedlung BV-Nr. 810/14 Das verfahrensfreie Vorhaben liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 60/61 26 156 Ä5. Wegen der Lage vollständige außerhalb der Baugrenzen ist eine Befreiung nach 31 Abs. 2 Baugesetzbuch erforderlich. Auf die planungsrechtliche Stellungnahme wird verwiesen. Bau- und Planungsausschuss: ( ) beratend (x) beschließend

Stadt Weiden i.d.opf. Weiden i.d.opf. 03.06.2014 Tagesordnungspunkt 21: Bauverwaltungsamt Abteilung Bauen und Wohnen Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung eines Gartenhauses auf dem Grundstück Flst. Nr. Gemarkung Weiden i.d.opf. Stolzingstr. BV-Nr. 811/14 Das verfahrensfreie Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 61 26 243. Wegen der Lage des Gartenhauses vollständig außerhalb der Baugrenzen ist eine Befreiung nach 31 Abs. 2 Baugesetzbuch erforderlich. Auf die planungsrechtliche Stellungnahme wird verwiesen. Bau- und Planungsausschuss: ( ) beratend (x) beschließend

Stadt Weiden i.d.opf. Weiden i.d.opf. 03.06.2014 Tagesordnungspunkt 22: Bauverwaltungsamt Abteilung Bauen und Wohnen Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung eines Gartenhäuschens auf dem Grundstück Flst. Nr. Gemarkung Weiden i.d.opf. Hohenstaufenstr. BV-Nr. 812/14 Das verfahrensfreie Gartenhäuschen befindet sich im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 60/61 26 155. Wegen der Lage des Gartenhäuschens vollständig außerhalb der Baugrenzen und der Dachneigung sind Befreiungen nach 31 Abs. 2 Baugesetzbuch erforderlich. Auf die planungsrechtliche Stellungnahme wird verwiesen. Bau- und Planungsausschuss: ( ) beratend (x) beschließend

Stadt Weiden i.d.opf. Weiden i.d.opf. 03.06.2014 Tagesordnungspunkt 23: Bauverwaltungsamt Abteilung Bauen und Wohnen Errichtung bzw. Anbringung einer Werbeanlage auf dem Grundstück Flst.Nr. Gemarkung Weiden i.d.opf. Adolf-Kolping-Platz Antragsteller: Bei der Werbeanlage handelt es sich um ein Vorhaben nach 34 Baugesetzbuch. In der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses vom 22.05.2014 (Beschluss-Nr. 139) wurde der Antrag zur Anbringung einer Werbeanlage mit einer Fläche von 15 m² einstimmig abgelehnt. Der Antragsteller hat nun erneut Antrag für eine Werbeanlage gestellt und gebeten den Antrag wiederum im Bau- und Planungsausschuss zu behandeln. Die Fläche der Werbeanlage wurde auf 12 m² reduziert. Auf die (unveränderte) planungsrechtliche Stellungnahme wird verwiesen. Bau- und Planungsausschuss: ( ) beratend (x) beschließend

Stadt Weiden i.d.opf. Weiden i.d.opf. 03.06.2014 Tagesordnungspunkt 24: Bauverwaltungsamt Abteilung Bauen und Wohnen Errichtung bzw. Anbringung einer Werbeanlage auf dem Grundstück Flst.Nr. Gemarkung Weiden i.d.opf. Nikolaistr. Antragsteller: Bei der Werbeanlage handelt es sich um ein Vorhaben nach 34 Baugesetzbuch. In der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses vom 22.05.2014 (Beschluss-Nr. 138) wurde der Antrag zur Anbringung einer Werbeanlage mit einer Fläche von 25 m² einstimmig abgelehnt. Der Antragsteller hat nun erneut Antrag für eine Werbeanlage gestellt und gebeten den Antrag wiederum im Bau- und Planungsausschuss zu behandeln. Die Fläche der Werbeanlage wurde auf 20 m² reduziert. Auf die (unveränderte) planungsrechtliche Stellungnahme wird verwiesen. Bau- und Planungsausschuss: ( ) beratend (x) beschließend

Stadt Weiden i.d.opf. Weiden i.d.opf. 13.06.2014 Tagesordnungspunkt 25: Bau- und Planungsdezernat Bebauungsplan Nr. 60/61 26 144 Für das Baugebiet zu beiden Seiten der Peuerl- und Mooslohstraße in Weiden i.d.opf. und Bebauungsplan Nr. 60/61 26144 Ä2 Änderung der Grundstücke Fl.Nr. Mooslohstraße Beschluss zur Einleitung des Aufhebungsverfahrens Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB Ausgangssituation Der Bebauungsplan Nr. 60/61 26 144 Für das Baugebiet zu beiden Seiten der Peuerl- und Mooslohstraße in Weiden i.d.opf. ist seit dem 15.04.1969 rechtsverbindlich. Für Änderungen oder Neubauten ist durch den Bebauungsplan gesichert worden dass die innerhalb der Baugrenzen stehenden Bauanlagen auf die festsetzungsgemäße Höhe gebracht werden. Eine teilräumliche Bebauungsplanänderung Nr. 60/61 26 144 Ä2 Änderung der Grundstücke Fl.Nr. Mooslohstraße ist seit dem 15.09.1976 rechtsverbindlich. Sie kam auf Antrag einer Erbengemeinschaft mit Vorlage eines Bebauungsvorschlages auf. Die Bebauungsplanänderung wurde auf der Grundlage eines Verwaltungsvorschlags gebilligt. Eigentliches Ziel der Bebauungsplanänderung war eine Bebauung mit mind. 3 und max. 4 Geschossen. Die winkelförmige und im hinteren Bereich liegende Bebauung wurde gewählt um aus Lärmschutzgründen eine direkte Lage der Wohneinheiten an der Mooslohstraße zu vermeiden. Die Garagen sind an der Mooslohstraße angeordnet um zur Verminderung der Schallimmissionen beizutragen. 1984 wurde der Bebauungsplan fachlich dahingehend geändert dass die Neufassung der Baunutzungsverordnung vom 15.09.1977 als Planungsgrundlage gilt. Ziel der Änderung war es die Ansiedlung größerer Verbrauchermärkte in Industrie- und Gewerbegebieten welche auf der Grundlage der Erstfassung der Baunutzungsverordnung vom 26.06.1962 in dem Bebauungsplan festgesetzt sind nicht mehr zuzulassen da sich das Gebiet im Randbereich der Stadt befindet und die Ansiedlung weiterer Verbrauchermärkte in diesem Gebiet einer geordneten Stadtentwicklung sowie der Stärkung der Altstadt zuwiderläuft. Der Stadtrat sprach sich grundsätzlich gegen die Ansiedlung weiterer größerer Verbrauchermärkte im Stadtgebiet aus.

Gründe für die Aufhebung des Bebauungsplans samt Änderungen Die Bebauung im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 144 existierte zum Teil bereits während dessen Aufstellung. Heute ist der Bereich bis auf wenige Ausnahmen bebaut. Der Bebauungsplan hat seine Aufgabe erfüllt eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu gewährleisten. Dies bietet hinreichenden Anlass das Aufhebungsverfahren einzuleiten. Aber auch weitere Gründe legen dies nahe: So sind die Festsetzungen sehr eng gefasst und von daher nicht mehr zeitgemäß. Heutzutage wird Bauwerbern mehr Gestaltungsspielraum hinsichtlich Gebäude- oder Dachform gegeben. Außerdem sind Änderungen oder Erweiterungen aufgrund der engen Baufenster kaum möglich. Die teilräumliche Änderung Nr. 144 Ä2 ist auf eine spezielle Bebauung ausgerichtet. Die Festsetzungen spiegeln dies wider. Jedoch ist eine Bebauung wie festgesetzt nie erfolgt. Anstatt einer Bebauung mit drei Gebäuden ist parallel zur Mooslohstraße ein ca. 35 m langes Gebäude samt Anbau (Versand- Büro- und Lagergebäude) errichtet worden. Im hinteren Bereich befindet sich ein weiteres Gebäude. Die Bebauung befindet sich außerhalb der vorgesehenen Baufenster; eine Genehmigung ist 1986 bzw. für den Anbau 1997 erteilt worden. Daraus ist zu schließen dass Ziele und Zwecke dieser Bebauungsplan-Änderung schon damals nicht mehr ernsthaft verfolgt wurden. Fazit Zusammenfassend kann festgestellt werden dass der Bebauungsplan Nr. 144 samt Änderungen seine Funktion erfüllt hat. Die weitere bauliche Entwicklung des Gebietes dürfte von Anbauten Lückenschließungen und der Errichtung von Nebenanlagen geprägt sein die nach einer Aufhebung auf der Rechtsgrundlage des 34 BauGB geregelt werden können. Bodenrechtlich relevante Spannungen die nur durch Instrumente der Bauleitplanung gelöst werden könnten sind im vorliegenden Fall nicht erkennbar. Auch sind nachteilige Auswirkungen für die Betroffenen nicht ersichtlich. Ebensowenig sind Entschädigungsansprüche gem. 42 BauGB sind nicht zu erwarten. Aus Sicht der Verwaltung kann deshalb der Bebauungsplan Nr. 60/61 26 144 einschließlich der Änderung Nr. 60/61 26 144 Ä2 aufgehoben werden. (Das Original des Bebauungsplans Nr. 60/61 26 144 und des Bebauungsplans Nr. 60/61 26 144 Ä2 können während der Sitzung eingesehen werden.) Nächste Verfahrensschritte Bekanntmachung des Beschlusses zur Einleitung des Aufhebungsverfahrens Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB Billigung des Planentwurfs durch den Bau- und Planungsausschuss sowie Beschluss des Bau- und Planungsausschusses gem. 3 Abs. 2 BauGB betreffend die öffentliche Auslegung dieses Entwurfes. Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. 4 Abs. 2 BauGB Öffentliche Auslegung gem. 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats Bekanntmachung und damit Rechtskraft gem. 10 Abs. 3 BauGB

Bau- und Planungsausschuss: ( ) beratend (x) beschließend

Stadt Weiden i.d.opf. Weiden i.d.opf. 13.06.2014 Tagesordnungspunkt 26: Bau- und Planungsdezernat Antrag auf Aufstellung eines Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Wellness- Wohnen am Rehmühlbach. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 61 26 316 Wellness-Wohnen am Rehmühlbach gem. 12 BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. 13a BauGB. Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit gem. 3 Abs.1 BauGB und der berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. 4 Abs. 1 BauGB. Plangebiet Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Weiden i.d.opf. und wird wie folgt umgrenzt: - im Norden von der Mooslohstraße - im Süden vom Rehmühlbach - im Westen und Osten von bestehender Wohnbebauung in der Mooslohstraße Das Plangebiet umfasst die Flurstücke Nr. tw. der Gemarkung Weiden i.d.opf. Der Geltungsbereich ist in Anlage 1 dargestellt. Planungsanlass Das Plangebiet liegt im Geltungsbereich des seit dem 15.04.1969 rechtskräftigen und derzeit zur Aufhebung vorgesehenen Bebauungsplans Nr. 60/61 26 163 Für das Baugebiet zu beiden Seiten der Peuerl- und Mooslohstraße in Weiden i.d.opf.. Der Vorhabensträger möchte eine Wohnanlage mit ca. 35 Wohneinheiten einschließlich besonderer Service-Angebote auf drei Obergeschossen realisieren. Das geplante Bauvorhaben ist der Anlage 2 zu entnehmen; der Antrag des Vorhabensträgers auf Vorhabenbezogenen Bebauungsplan ist Anlage 3 zu entnehmen. Dort ist das Bauvorhaben auch näher beschrieben. Die Anlage 4 zeigt geplante Grundrisse. Es dürfte kaum verwunderlich sein dass Intentionen des Vorhabensträgers sich nicht mit den Festsetzungen des im Ursprung fast 45 Jahre alten Bebauungsplans 144 decken. Freilich ist dies unschädlich weil dieser Bauleitplan aus anderen Gründen ohnehin aufgehoben werden soll. Nicht zuletzt hierdurch entsteht Freiraum für eine moderne investorenorientierte Bauleitplanung welche die Neuaufstellung eines (Vorhabenbezogenen) Bebauungsplans rechtfertigt. Insofern ist beabsichtigt die Aufhebung des Bebauungsplans 144 "eine logische Sekunde"

vor Rechtskraft des neuen Bebauungsplans 316 abzuschließen. Dies erscheint in Form zweier formal voneinander unabhängiger dennoch zeitlich aufeinander angestimmter Bauleitplanverfahren möglich und sinnvoll. Daher kann aus Sicht der Verwaltung der vom Vorhabensträger geplanten Nutzung zugestimmt und somit die Aufstellung eines Vorhabenbezogenen Bebauungsplans auf den Weg gebracht werden. Im Bauleitplanverfahren sind mögliche Auswirkungen des Bauvorhabens auf den öffentlichen Raum zu eruieren und zu behandeln. Bei jetzigem Planungsstand käme es zu einer Verlegung der bestehenden Bushaltestelle mit Auswirkungen auf die Gestaltung des Straßenraumes. Der Vorhabenbezogene Bebauungsplan lässt sich gem. 12 BauGB im beschleunigten Verfahren (Bebauungspläne der Innenentwicklung) gem. 13 a BauGB handhaben. Mit dem Vorhabensträger wird eine Durchführungsverpflichtung vertraglich vereinbart. Grundlage ist der eingereichte Vorhaben- und Erschließungsplan der Anlage 2 zu entnehmen ist. Es wird darauf hingewiesen dass durch den Einleitungsbeschluss als Start des Bauleitplanverfahrens für den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan lediglich zum Ausdruck gebracht wird dass die Stadt Weiden i.d. OPf. dem Vorhaben grundsätzlich positiv gegenübersteht. Sobald das Verfahren startet werden dort Fragen / Themen wie etwa die durchaus erheblichen Auswirkungen auf den öffentlichen Raum die entsprechend geänderte Verkehrsführung u.dgl.m. geklärt. Der Einleitungsbeschluss bedeutet keine endgültige Entscheidung über die Zulässigkeit des Bauvorhabens ist also insoweit ergebnisoffen. Kosten für die Stadt Weiden i.d.opf. Sämtliche Kosten (Planungskosten Durchführung des Vorhabens Folgekosten wie bspw. erforderliche Umbaumaßnahmen im öffentlichen Raum etc.) sind von dem Vorhabenträger zu tragen. Weiterer Verfahrensablauf - Das Verfahren für den Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 60/61 26 316 Wellness-Wohnen am Rehmühlbach wird gem. 12 BauGB eingeleitet. - Gem. 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB kann von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach 3 Abs. 1 BauGB und 4 Abs. 1 BauGB abgesehen werden. Diese wird jedoch trotzdem durchgeführt da mit Auswirkungen auf den öffentlichen Raum gerechnet werden kann und diese frühzeitig und ausführlich ermittelt und behandelt werden sollen. Damit lässt sich auch eine zeitliche Korrelation zwischen der Aufhebung des Bebauungsplans 144 und der Aufstellung dieses Vorhabenbezogenen Bebauungsplans herstellen. Bau- und Planungsausschuss: ( ) beratend (x) beschließend

Stadt Weiden i.d.opf. Weiden i.d.opf. 30.05.2014 Tagesordnungspunkt 27: Stadtplanungsamt Beteiligung der Behörden gem. 4 Abs. 1 BauGB zur Bebauungsplanaufstellung Zum Webergraben der Gemeinde Pirk. Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 01.07.2014. Der Gemeinderat Pirk hat am 28.04.2014 den Beschluss zur Bebauungsplanaufstellung des Bebauungsplanes Zum Webergraben gebilligt. Übergeordnetes Ziel der Bebauungsplanaufstellung ist die Schließung von Lücken in der vorhandenen Bebauung im bestehenden Wohn- und Mischgebiet am westlichen Ortsrand von Pirk. Es soll neues Baurecht unter dem Aspekt von geringem Flächenverbrauch geschaffen werden. Der Ortsrand wird zum Talraum und Überschwemmungsgebiet der Waldnaab hin langfristig städtebaulich klar definiert und festgelegt. Die wesentlichen Planungsziele des Bebauungsplanes sind: - geordnete städtebauliche Bebauung - Sicherung der geplanten Bauflächen vor allem für Wohnnutzung und nicht störendes Gewerbe - Sicherung der ortsbildprägenden Baustruktur - Verbesserung der Qualität des öffentlichen Straßenraums Das geplante Baugebiet ist im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Gemeinde Pirk (Urfassung vom 28.07.1976 1. Änderung vom 18.07.1987 und 6.Änderung vom 11.08.1997) in Teilbereichen als allgemeines Wohngebiet (WA 4 BauNVO) und in Teilbereichen als Mischgebiet (MI 6 BauNVO) dargestellt. Für den nördlichen Teil des Geltungsbereichs wird ein Allgemeines Wohngebiet WA gem. 4 BauNVO und für den südlichen Teil des Geltungsbereichs wird Mischgebiet MI gem. 6 BauNVO festgesetzt. Die Gemeinde ist bestrebt durch die Ausweisung kleinteiliger nachfrage- und bedarfsgerechter Bebauung den Charakter einer überwiegend kleinstrukturierten Bauweise auch insbesondere in Anbetracht der Ortsrandlage beizubehalten. Eine Bebauung mit Einzelgebäuden und Doppelhäusern ist hinsichtlich der Umgebung maßstäblich und entspricht insbesondere in seiner Struktur der ländlich geprägten städtebaulichen Situation. Das Baugebiet orientiert sich an der bereits bestehenden Wohnbebauung. Durch die Festsetzung einer max. Grundflächenzahl (GRZ) von 030 in Verbindung mit max. 2 zulässigen Vollgeschossen wird eine angemessene Dichte ermöglicht. Es sind maximal 2

Wohneinheiten je Wohngebäude zulässig. Eine Doppelhaushälfte wird als ein Wohngebäude gewertet. Um das Ziel einer geordneten städtebaulichen Entwicklung zu erreichen wird die Lage der neu zu errichteten Gebäude mit Baugrenzen festgesetzt. Die Baugrenzen sind bewusst etwas weiter gefasst um einen gewissen Gestaltungsspielraum für Entwurf und Anordnung der einzelnen Wohngebäude zu ermöglichen. Die Regelungen der Abstandsflächen gem. Art. 6 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) sind einzuhalten. Der Geltungsbereich der Bebauungsplanaufstellung umfasst 169 ha. Die Erschließung erfolgt über die bestehende Straße Zum Webergraben. Ein Umweltbericht wurde erstellt. Durch grünordnerische Festsetzungen und Ausgleichsflächen werden die Eingriffe ausgeglichen. Der erforderliche naturschutzrechtliche Ausgleich für den Eingriff ist Teil des Bebauungsplanverfahrens und wird teilweise im Geltungsbereich erbracht. Aus Sicht der Stadt Weiden i.d.opf. bestehen keinerlei Einwendungen gegen die o.g. Planung. Bau- und Planungsausschuss: ( ) beratend (x) beschließend

Stadt Weiden i.d.opf. Weiden i.d.opf. 10.06.2014 Tagesordnungspunkt 28: Stadtplanungsamt 27. Änderung des Flächennutzungsplanes "Am Rehmühlbach westliche Erweiterung" Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen. Vorgang Bau- und Planungsausschuss vom 11.07.2013 Vorschlags-Nr. 48 Vorgang Stadtrat vom 29.07.2013 Beschluss-Nr. 68 Vorgang Bau- und Planungsausschuss vom 20.02.2014 Vorschlags-Nr. 50 Vorgang Stadtrat vom 24.03.2014 Beschluss Nr. 16 Die öffentliche Auslegung gemäß 3 Abs. 2 BauGB fand in der Zeit vom 09.04. 09.05.2014 statt. Stellungnahmen privater Art wurden nicht vorgebracht. Die internen Fachstellen und berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden gemäß 4 Abs. 2 BauGB um ihre Stellungnahme vom 09.04.2014 bis 09.05.2014 gebeten. Es gingen folgende Stellungnahmen ein über deren Inhalt eine Abwägung vorzunehmen ist. Die Originale der eingegangenen Stellungnahmen können während der Sitzung eingesehen werden. 1. Amt f. Ernährung Landwirtschaft und Forsten Schreiben vom 24.04.2014 Keine Einwände. Hinweis: Der ökologische Flächenausgleich ist auf wertvollen Ackerflächen in Neustadt/WN vorgesehen. Wir werden immer wieder darauf hinweisen dass die landwirtschaftlichen Flächen immer knapper werden und deren "Verbrauch" zurückgefahren werden muss auch wenn hier "nur" 1790 m² verloren gehen; die berechnete Ausgleichsfläche für dieses Verfahren erscheint uns zudem übertrieben hoch. Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde 09.05.2014: Die Festsetzung des Kompensationsfaktors zur Eingriffsermittlung ist nicht zu beanstanden (entspricht den Vorgaben des Leitfadens). Beschlussvorschlag: Die Festsetzung des Kompensationsfaktors zur Eingriffsermittlung ist nicht zu beanstanden.

2. Bayer. Landesamt für Denkmalpflege Schreiben vom 05.05.2014 Keine Einwände. Es wird jedoch darauf hingewiesen dass eventuell zu Tage tretende Bodendenkmäler der Meldepflicht an das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege oder die Untere Denkmalschutzbehörde gemäß Art. 8 Abs. 1-2 DSchG unterliegen. Beschlussvorschlag: Zur Kenntnisnahme. 3. Bund Naturschutz e.v. Schreiben vom 06.05.2014 Eine Verdichtung im innerstädtischen Bereich ist einer Ausweitung der Bebauung durch Ausweisung neuer Baugebiete auf jeden Fall vorzuziehen. Beschlussvorschlag: In diesem Fall stellt die geplante Bebauung eine Ortsabrundung dar. Die Ausweitung der Bebauung in den Außenbereich ist daher begrenzt. 4. DB Immobilien Region Süd Schreiben vom 09.04.2014 Keine Einwände. Ansprüche gegen die Deutsche Bahn AG aus dem gewöhnlichen Betrieb der Eisenbahn in seiner jeweiligen Form sind ausgeschlossen. Alle Immissionen die von der Bahnanlage und dem gewöhnlichen Bahnbetrieb ausgehen sind entschädigungslos hinzunehmen. Beschlussvorschlag: Zur Kenntnisnahme. 5. Deutsche Telekom Technik GmbH Schreiben vom 09.05.2014 Zur Versorgung des neuen Baugebietes mit Telekommunikationsinfrastruktur durch die Telekom ist die Verlegung neuer Telekommunikationslinien im Plangebiet und außerhalb des Plangebietes einer Prüfung vorbehalten. Bitte teilen Sie uns zum Zweck der Koordination mit welche eigenen oder Ihnen bekannten Maßnahmen dritter im Bereich des Plangebietes stattfinden werden. Folgendes wird beantragt sicherzustellen: Für den Ausbau des Telekommunikationsliniennetzes im Erschließungsgebiet eine ungehinderte unentgeltliche und kostenfreie Nutzung der künftigen Straßen und Wege. Auf Privatwegen ein Leitungsrecht zugunsten der Telekom Deutschland GmbH als zu belastende Fläche festzusetzen entsp. 9 (1) Ziffer 21 BauGB. Eine rechtzeitige Abstimmung der Lage und der Dimension der Leitungszonen und eine Koordinierung der Tiefbaumaßnahmen durch den Erschließungsträger so wie es im Telekommunikationsgesetz 68 Abs. 3 beschrieben ist. Die geplanten Verkehrswege in Lage und Verlauf sind nicht mehr zu verändern. Dem Vorhabensträger wird auferlegt dass dieser für das Vorhaben einen Bauablaufzeitenplan aufstellt. Zur Abstimmung der Bauweise sowie für die rechtzeitige Bereitstellung der Telekommunikationsdienstleistungen ist es dringend erforderlich sich rechtzeitig mind. 3 Monate vor Baubeginn mit dem Ressort Produktion Technische Infrastruktur in Verbindung zu setzen. Es wird darum gebeten folgenden fachlichen Hinweis in die Begründung des Bebauungsplanes aufzunehmen: In allen Straßen bzw. Gehwegen sind geeignete und ausreichende Trassen für die Unterbringung der Telekommunikationslinien vorzusehen. Hinsichtlich geplanter Baumpflanzungen ist das "Merkblatt über Baumstandorte und unterirdische Ver- und Entsorgungsanlagen" der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen 1989 zu beachten. Es wird darum gebeten sicherzustellen dass durch die Baumbepflanzungen der Bau die Unterhaltung und

Erweiterung der Telekommunikationslinien nicht behindert werden. Beschlussvorschlag: Zur Kenntnisnahme. Der entsprechende Hinweis wird in die Begründung aufgenommen. 6. Bayernwerk Stellungnahme vom 10.04.2014 Stellungnahme vom 11.09.2013 behält weiterhin Gültigkeit: Für den rechtzeitigen Ausbau des Versorgungsnetzes sowie die Koordinierung mit dem Straßenbauträger und anderer Versorgungsträger ist es notwendig dass der Beginn und Ablauf der Erschließungsmaßnahmen im Planbereich frühzeitig (mind. 2 Monate) vor Baubeginn der Bayernwerk AG schriftlich mitgeteilt wird. Nach 123 BauGB sind die Gehwege und Erschließungsstraßen soweit herzustellen dass Erdkabel in der endgültigen Trasse verlegt werden können. Es wird darauf hingewiesen dass die unterirdischen Versorgungsleitungen von Bepflanzung freizuhalten sind da sonst die Betriebssicherheit und Reparaturmöglichkeit eingeschränkt werden. Bäume und tiefwurzelnde Sträucher dürfen aus Gründen des Baumschutzes (DIN 18920) bis zu einem Abstand von 25 m zur Trassenachse gepflanzt werden. Wird dieser Abstand unterschritten so sind im Einvernehmen mit der Bayernwerk AG geeignete Schutzmaßnahmen durchzuführen. Der Schutzzonenbereich für Kabel beträgt bei Aufgrabungen je 05 m rechts und links zur Trassenachse. Beschlussvorschlag: Zur Kenntnisnahme. 7. Landratsamt Neustadt a.d. Waldnaab Schreiben vom 08.05.2014 Keine Einwände. Die Fachkraft für Naturschutz hat bereits im Anhörungsverfahren 2013 zur Standortwahl der Ausgleichsflächen in Neustadt a.d. Waldnaab bekundet jedoch die Festsetzung langfristiger Pflegemaßnahmen vorgeschlagen. Stellungnahme Stadtverwaltung: Die vorgeschlagenen längerfristigen Pflegemaßnahmen sind in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde (Stellungnahme vom 07.10.2013) der Stadt Weiden aufgenommen worden. In den Bebauungsplänen Nr. 61 26 312 und Nr. 61 26 315 sind die Pflegemaßnahmen festgesetzt die genaue Beschreibung erfolgt in der Begründung. Beschlussvorschlag: Zur Kenntnisnahme. 8. Regierung der Oberpfalz (Höhere Naturschutzbehörde) Schreiben vom 16.04.2014 Keine Einwände. Es wird darauf hingewiesen dass in der beiliegenden SaP die Überschriften zu den Beschreibungen der einzelnen Arten (ab. S 8) aufgrund eines Druckfehlers (?) nicht lesbar sind. Stellungnahme Stadtverwaltung: Es handelt sich um einen Druckfehler. In den Originalunterlagen sind die Überschriften lesbar. Beschlussvorschlag: Zur Kenntnisnahme.

Von Seiten folgender Fachstellen und Träger öffentlicher Belange bestehen keine Bedenken gegen diese Planung: Altenstadt a.d. Waldnaab Schreiben vom 14.05.2014; Amt f. ländl. Entwicklung Schreiben vom 09.04.2014; Autobahndirektion Nordbayern Schreiben vom 14.04.2014; DB Netz AG Schreiben vom 17.04.2014; Dt. Wetterdienst Schreiben vom 16.04.2014; Gemeinde Theisseil Schreiben vom 30.04.2014; Immobilien Freistaat Bayern Schreiben vom 10.04.2014; Landratsamt Neustadt a.d. Waldnaab (Abt. Gesundheitswesen) Schreiben vom 09.04.2014; Markt Floß Schreiben vom 29.04.2014; PLEdoc GmbH Schreiben vom 09.04.2014; Regierung der Oberpfalz (Höhere Landesplanungsbehörde) Schreiben vom 24.04.2014; Regierung von Mittelfranken (Luftamt Nordbayern) Schreiben vom 07.04.2014; Regierung von Oberfranken (Bergamt Nordbayern) Schreiben vom 11.04.2014; Regionaler Planungsverband Schreiben vom 15.04.2014; Staatliches Bauamt Amberg-Sulzbach Schreiben vom 14.04.2014 Neustadt a.d. Waldnaab Schreiben vom 20.05.2014; Wasserwirtschaftsamt Schreiben vom 30.04.2014; Umweltamt (Abfallrecht Naturschutzrecht Erneuerbare Energien Immissionsschutzrecht Wasserrecht/Bodenschutz) Schreiben vom 22.04.2014 04.04.2014 23.04.2014; Amt für öffentliche Ordnung (Verkehrsbehörde) Schreiben vom 07.04.2014; Abteilung Bauen und Wohnen Schreiben vom 07.04.2014; Amt für Hochbau und Gebäudemanagement Schreiben vom 07.04.2014; Kabel Deutschland Schreiben vom 10.06.2014; Stadtwerke Schreiben vom 08.05.2014 Ergebnis der Abwägung Zusammenfassend wird nach der Abwägung festgestellt dass mit dem Inhalt und dem Ziel der Bebauungsplanänderung weiterhin Einverständnis besteht. Schwerwiegende Anregungen oder Bedenken die die Planung in ihren Grundzügen in Frage stellen wurden nicht vorgebracht. Eine erneute Offenlage nach 4 a Abs. 3 BauGB ist nicht notwendig. Weiterer Verfahrensverlauf Nach dem Beschluss der Flächennutzungsplanänderung wird diese der Regierung der Oberpfalz zur Genehmigung gem. 10 Abs. 2 BauGB vorgelegt. Danach wird die zusammenfassende Erklärung gem. 10 Abs. 4 BauGB erstellt. Die Flächennutzungsplanänderung wird mit der Bekanntmachung gem. 10 Abs. 3 BauGB wirksam. Bau- und Planungsausschuss: (x) beratend ( ) beschließend

Stadt Weiden i.d.opf. Weiden i.d.opf. 05.06.2014 Tagesordnungspunkt 29: Stadtplanungsamt Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 61 26 312 "Am Rehmühlbach westliche Erweiterung I" mit gleichzeitiger 27. Änderung des Flächennutzungsplanes Am Rehmühlbach westliche Erweiterung Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen. Satzungsbeschluss gem. 10 Abs. 1 BauGB. Vorgang Bau- und Planungsausschuss vom 11.07.2013 Vorschlags-Nr. 48 Vorgang Stadtrat vom 29.07.2013 Beschluss-Nr. 68 Vorgang Bau- und Planungsausschuss vom 20.02.2014 Vorschlags-Nr. 51 Vorgang Stadtrat vom 24.03.2014 Beschluss Nr. 17 Die öffentliche Auslegung gemäß 3 Abs. 2 BauGB fand in der Zeit vom 09.04. 09.05.2014 statt. Stellungnahmen privater Art wurden nicht vorgebracht. Die internen Fachstellen und berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden gemäß 4 Abs. 2 BauGB um ihre Stellungnahme vom 09.04.2014 bis 09.05.2014 gebeten. Es gingen folgende Stellungnahmen ein über deren Inhalt eine Abwägung vorzunehmen ist. Die Originale der eingegangenen Stellungnahmen können während der Sitzung eingesehen werden. 1. Amt f. Ernährung Landwirtschaft und Forsten Schreiben vom 24.04.2014 Keine Einwände. Hinweis: Der ökologische Flächenausgleich ist auf wertvollen Ackerflächen in Neustadt/WN vorgesehen. Wir werden immer wieder darauf hinweisen dass die landwirtschaftlichen Flächen immer knapper werden und deren "Verbrauch" zurückgefahren werden muss auch wenn hier "nur" 1790 m² verloren gehen; die berechnete Ausgleichsfläche für dieses Verfahren erscheint uns zudem übertrieben hoch.

Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde 09.05.2014: Die Festsetzung des Kompensationsfaktors zur Eingriffsermittlung ist nicht zu beanstanden (entspricht den Vorgaben des Leitfadens). Beschlussvorschlag: Die Festsetzung des Kompensationsfaktors zur Eingriffsermittlung ist nicht zu beanstanden. 2. Autobahndirektion Nordbayern Schreiben vom 14.04.2014 Der Umgriff des im Betreff genannten Bebauungsplanes liegt ca. 500 m von der Trasse der BAB A93 entfernt. Von Seiten der Autobahndirektion bestehen grundsätzlich keine Einwände wobei jedoch auf folgende Forderungen und Auflagen hinzuweisen ist: 1. Werbeanlagen die den Verkehr ablenken können und somit geeignet sind die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs zu gefährden dürfen nicht errichtet werden. Hierbei genügt bereits eine abstrakte Gefährdung der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs. Auf 33 StVO wird verwiesen. 2. Beleuchtungsanlagen sind so anzubringen dass der Verkehrsteilnehmer auf der BAB A93 nicht geblendet wird. 3. Gegenüber dem Straßenbaulastträger können keine Ansprüche aus Lärm- oder sonstigen Emissionen geltend gemacht werden. Beschlussvorschlag: Zur Kenntnisnahme. 3. Bayer. Landesamt für Denkmalpflege Schreiben vom 05.05.2014 Von Seiten der Bodendenkmalpflege bestehen keine Einwände. Es ist jedoch darauf hinzuweisen dass eventuell zu Tage tretende Bodendenkmäler der Meldepflicht an das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege oder die Untere Denkmalschutzbehörde gem. 8 Abs. 1-2 DSchG unterliegen. Bau- und Kunstdenkmalpflegerische Belange: Im Plangebiet und / oder in seiner Nähe (Sichtbeziehung/ Wirkungsraum) befinden sich nach derzeitigem Kenntnisstand folgende Baudenkmäler / Ensembles gemäß Art. 1 Abs 2 und 3 DSchG: - D-3-74-139-4 Kath. Wallfahrtskirche St. Felix Saalkirche mit Schweifgiebel und Kleeblattchor Flankenturm nach Süden mit Zwiebelhaube 1738-46 Inneneinrichtung 1765 vollendet Chor im Kern 1735; mit Ausstattung Felixallee 30 - E-3-74-139-1 Altstadt Neustadt a.d.waldnaab auf einem schmalen Höhenrücken kurz vor der Mündungsstelle zwischen Waldnaab und Floß war bereits im Mittelalter der Stadtkern Neustadts ausgeprägt. Das Plateau des seitlich steil abfallenden Höhensporns nimmt der lange Straßenmarkt ein der sich nach der Mitte zu etwas verengt und an der unteren Schmalseite durch eine Dreigiebelfront beim Rathaus an der oberen Schmalseite durch den hochbarocken Walmdachbau des Neuen Schlosses gerahmt wird. Wegen der Begrenztheit des dort verfügbaren Platzes wurde nach Westen hin eine Erweiterung vorgenommen: An den Stadtplatz direkt anschließend im Bereich der steilen Auffahrt die Untere Vorstadt. Bereits im Jahr 1358 war auf Veranlassung Karl IV. die Freyung gegründet worden die sich in der Flußniederung befindet und daher eine relativ weitläufige angerartige Anlage mit ein- und zweigeschossigen Wohnstallbauten erhielt. Auf dem Stadtplatz selbst waren die mittelalterlichen Bauten meist in der 2. Hälfte des 16. Jh. als zweigeschossige Giebelhäuser erneuert worden allerdings auf den gleichen schmalen Grundstücken wie zuvor. Da an den geländebedingt unerschließbaren Rückseiten die landwirtschaftlichen Nutzräume der Ackerbürger unterzubringen waren mußte ein spezieller Grundrißtyp entwickelt werden. Die daraus resultierende Innenstruktur die Giebelständigkeit das Alter der Gebäude und die Verbindung zu den herrschaftlichen Schloß-