Körperschaftsteuer t Wintersemester 2011/12 Prof Dr Ekkehart Reimer /Körperschaftsteuer I Wie sähe ein optimales Steuersystem aus? /Körperschaftsteuer II Überblick über den Stoff Einführung Verfassungsrechtliche Grundlagen (heute) Einordnung in das Gesamtsteuersystem (25102011) Überblick über den Rechtsstoff (25102011) (8112011 bis Anfang Januar 2012) Körperschaftsteuer (Januar/Februar 2012) 3 1
/Körperschaftsteuer III Verfassungsrechtliche Grundlagen Prinzip des Steuerstaats Bedeutung Herleitung aus dem GG Konkretisierung im verfassungsrechtlichen Steuerbegriff Vier-Elemente-Lehre: Geldleistungspflicht hoheitliche Auferlegung Gegenleistungsfreiheit Fiskalzweck Rechtsfolgen 4 /Körperschaftsteuer III Verfassungsrechtliche Grundlagen Steuerrecht und Grundrechte a) Formelle Vorgaben Vorbehalt des Gesetzes Rückwirkungsverbote b) Materielle Vorgaben Art 3 Abs 1 GG in bereichsspezifischer Konkretisierung Art 1 Abs 1 ivm 2 Abs 1 GG Art 6 Abs 1 GG Art 9 Abs 1 GG? Art 12 Abs 1 GG? Art 14 Abs 1 GG 5 /Körperschaftsteuer III Verfassungsrechtliche Grundlagen Steuerliche Vorschriften der Finanzverfassung (Art 105 bis 108 GG) Kompetenzzuweisungen Gesetzgebungskompetenz t Verwaltungskompetenz Ertragskompetenz 6 2
/Körperschaftsteuer III Verfassungsrechtliche Grundlagen Steuerliche Vorschriften der Finanzverfassung (Art 105 bis 108 GG) (Forts) Ertragskompetenzen Grundsätze Modifikation durch den Finanzausgleich iws 7 /Körperschaftsteuer III Verfassungsrechtliche Grundlagen Steuerliche Vorschriften der Finanzverfassung (Art 105 bis 108 GG) (Forts) Ertragskompetenzen im System des Finanzausgleichs primärer sekundärer vertikaler Art 106 GG Art 106a GG Art 107 Abs 2 Satz 3 GG horizontaler Art 107 Abs 1 GG Art 107 Abs 2 Sätze 1 und 2 GG 8 /Körperschaftsteuer III Verfassungsrechtliche Grundlagen Steuerliche Vorschriften der Finanzverfassung (Art 105 bis 108 GG) Kompetenzzuweisungen materieller Gehalt der Kompetenznormen Steuererfindungsrecht der Verbände? Recht zum Verzicht auf bestimmte Steuertypen? positive Vorprägung der einzelnen Steuertypen? Rechtfertigung für Grundrechtseingriffe? nähere Herleitung des materiellen Gehalts 9 3
III Überblick: Struktur und Prüfungsaufbau Persönlicher Tatbestand Sachlicher Tatbestand Unterscheidung der Einkunftsarten gemeinsame Einkunftserzielung Quantifizierung von Einkünften Persönliche Abzüge und Freibeträge Steuertarif Abzüge von der Durchführung der Besteuerung 1, 1a EStG 2 EStG 10 III Überblick: Struktur und Prüfungsaufbau Persönlicher Tatbestand Sachlicher Tatbestand Unterscheidung der Einkunftsarten gemeinsame Einkunftserzielung Quantifizierung von Einkünften Persönliche Abzüge und Freibeträge Steuertarif Abzüge von der Durchführung der Besteuerung Erwerbssphäre Privatsphäre 11 IV Persönlicher tatbestand natürliche Person aber Abstufungen der persönlichen Steuerpflicht: unbeschränkte Steuerpflicht ( 1 Abs 1 EStG) evtl Anrechnung ausländischer Steuern ( 34c Abs 1 EStG) evtl Freistellung ausländischer Einkünfte ( 34c Abs 5 EStG) erweiterte unbeschränkte Steuerpflicht ( 1 Abs 2 EStG) besondere beschränkte Steuerpflicht ( 1 Abs 3 EStG) erweiterte beschränkte Steuerpflicht ( 2 AStG) beschränkte Steuerpflicht ( 1 Abs 4 ivm 49 ff EStG) keine Steuerpflicht (vgl 1 Abs 4 EStG ae) 12 4
V Sachlicher tatbestand im Überblick Sieben Einkunftsarten als numerus clausus Subjektiver Tatbestand Hauptproblem: Abgrenzung gegen die Liebhaberei Objektiver Tatbestand Sachliche Steuerbefreiungen ( 3 EStG) Korrespondierend: nichtabziehbare Aufwendungen ( 3c, 12 EStG) 13 V Sachlicher tatbestand im Überblick Liebhaberei Herleitung 2 Abs 1 Satz 1 EStG ae 15 Abs 2 Satz 1 EStG Bedeutung und Wirkungsweise Nähere Konturierung 14 V Sachlicher tatbestand im Überblick 15 5
V Sachlicher tatbestand im Überblick Liebhaberei bei Vermietung und Verpachtung bisherige Rspr: 75-Prozent-Regel [! jetzt Änderung durch das SteuervereinfachungsG 2011!] Kostenabzug ja keine Liebhaberei nein Liebhaberei 0 % 75 % 100 % Ist-Miete/Marktmiete 16 V Sachlicher tatbestand im Überblick Liebhaberei bei Vermietung und Verpachtung (P) Verhältnis zu 21 Abs 2 EStG? Kostenabzug voll keine Liebhaberei anteilig Liebhaberei?? 0 % 56 % 75 % 100 % Ist-Miete/Marktmiete 17 V Sachlicher tatbestand im Überblick Liebhaberei bei Vermietung und Verpachtung (P) Verhältnis zu 21 Abs 2 EStG? BFH: Erstreckung der Rechtsfolgen von 21 Abs 2 EStG auf die Zwischenzone Kostenabzug voll keine Liebhaberei 75 % anteilig 0 % 50 % 75 % 100 % Ist-Miete/Marktmiete 18 6
V Sachlicher tatbestand im Überblick Liebhaberei bei Vermietung und Verpachtung Glättung durch das SteuervereinfachungsG 2011: Kostenabzug voll keine Liebhaberei 66 % anteilig 0 % 66 % 100 % Ist-Miete/Marktmiete 19 V Sachlicher tatbestand im Überblick Sachliche Steuerbefreiungen 3 EStG teils deklaratorisch teils konstitutiv mit Lenkungszweck teils konstitutiv mit Vereinfachungszweck teils konstitutiv, aber systemgerecht (systembedingt) 20 V Sachlicher tatbestand im Überblick Übungsfall 1: A ist Fachanwalt für Steuerrecht, leidet aber an Computerphobie Gemeinsam mit weiteren freiberuflich tätigen Kollegen gründet er deshalb die Anwalts Auftrags GmbH (AAA), die zu günstigen Preisen EDV Dienstleistungen für Rechtsanwälte und Steuerberater erbringt und das gesamte EDV Management für die Kanzleien übernimmt 1 Von dem Stammkapital ihv 25000 Euro zeichnet A einen Betrag von 5000 Euro Er überweist den Betrag vom Kanzleikonto 2 Die AAA agiert sehr erfolgreich Bereits im Jahr 01 schüttet sie einen Gewinn ihv 10000 Euro aus, von dem 2000 Euro auf A entfallen 3 Im Jahr 02 veräußert A seine Beteiligung für 10000 Euro liche Folgen bei A? 21 7
V Sachlicher tatbestand im Überblick Sachliche Steuerbefreiungen 3 EStG teils deklaratorisch teils konstitutiv mit Lenkungszweck teils konstitutiv mit Vereinfachungszweck teils konstitutiv, aber systemgerecht (systembedingt) teils konstitutiv mit Ausnahmecharakter 22 V Sachlicher tatbestand im Überblick Sachliche Steuerbefreiungen 3 EStG 3b EStG DBA Achtung: uu Progressionsvorbehalt ( 32b EStG) 23 V Sachlicher tatbestand im Überblick Übungsfall 2: wie Fall 1, aber A finanziert seine Einlage in das Stammkapital der AAA durch einen Betriebsmittelkredit ihv 5000 Euro 1 Dafür entrichtet er im Jahr 01 Zinsen ihv ihv 5 Prozent (250 Euro) 2 Nach der erfolgreichen Beteiligungsveräußerung im Jahr 02 tilgt A das Darlehen vorzeitig, muss der Bank allerdings eine Vorfälligkeitsentschädigung ihv 200 Euro bezahlen liche Folgen bei A? 24 8
V Sachlicher tatbestand im Überblick Nicht abziehbare Aufwendungen 3c EStG Abs 1 Abs 2 12 Nr 1 Nr 2 Nr 3 Nr 4 Nr 5 26 V Sachlicher tatbestand im Überblick Nicht abziehbare Aufwendungen Aufwendungen auf Verträge unter nahen Angehörigen es sei denn der Vertrag ist zivilrechtlich wirksam (Grds), hält einem Fremdvergleich stand und wird tatsächlich umfassend erfüllt 27 V Sachlicher tatbestand im Überblick Wirkung der Abzugsverbote des 12 EStG? Persönlicher Tatbestand Sachlicher Tatbestand Unterscheidung der Einkunftsarten gemeinsame Einkunftserzielung Quantifizierung von Einkünften Persönliche Abzüge und Freibeträge Steuertarif Abzüge von der Durchführung der Besteuerung Erwerbssphäre Privatsphäre Sonderausgaben außergewöhnliche Belastungen 28 9
VI Qualifikation von Einkünften Sedes materiae 2 Abs 1 EStG in Verbindung mit 13 EStG (Einkünfte aus Land-und dforstwirtschaft) 15, 16 EStG (Einkünfte aus Gewerbebetrieb) 18 EStG (Einkünfte aus selbständiger Arbeit) 19 EStG (Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit) 20 EStG (Einkünfte aus Kapitalvermögen) 21 EStG (Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung) 22, 23 EStG (bestimmte sonstige Einkünfte) 29 VI Qualifikation von Einkünften Einkünfte aus Gewerbebetrieb ( 15 ff EStG) Abgrenzung von der nicht steuerbaren Sphäre Gewinnerzielungsabsicht ( 15 Abs 2 EStG) mehr als private Vermögensverwaltung (vgl 14 Satz 1 AO) Nachhaltigkeit ( 15 Abs 2 EStG) eigenständige Bedeutung in Fällen gemeinsamer Einkunftserzielung; dazu später! 30 VI Qualifikation von Einkünften Einkünfte aus Gewerbebetrieb ( 15 ff EStG) Positive Tatbestandsmerkmale Tätigkeit Selbständigkeit Unternehmerinitiative Unternehmerrisiko Nachhaltigkeit Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr 31 10
VI Qualifikation von Einkünften? 32 VI Qualifikation von Einkünften Einkünfte aus Gewerbebetrieb ( 15 ff EStG) Nachhaltigkeit Hauptproblem: sog Drei-Objekt-Grenze (BFH): Ein Gewerbebetrieb b b liegt vor, wenn der Stpfl innerhalb von 5 Jahren mehr als 3 Objekte veräußert, die er innerhalb einer 5 - Jahres-Frist angeschafft hat Vereinzelt Ausnahmen, va bei der Anschaffungsfrist! 33 VI Qualifikation von Einkünften Einkünfte aus Gewerbebetrieb ( 15 ff EStG) Personengesellschaften (Mitunternehmerschaften): Besteuerung der Gesellschafter ( 15 Abs 1 Nr 2 EStG) Anziehungskraft des 15 EStG bei Mitunternehmerschaften Abfärbung ( 15 Abs 3 Nr 1 EStG) gewerbliches Gepräge ( 15 Abs 3 Nr 2 EStG) Details Vorlesung Unternehmensbesteuerung (Sommersemester) 34 11
VI Qualifikation von Einkünften Einkünfte aus Gewerbebetrieb ( 15 ff EStG) Sonderfall Betriebsaufspaltung in ein Betriebsunternehmen und ein Besitzunternehmen Umqualifizierung einer an sich vermögensverwaltenden Vermietung/Verpachtung in eine gewerbliche Tätigkeit Voraussetzungen: Betriebsunternehmen und Besitzunternehmen müssen personell verflochten sein, sachlich verflochten sein, einheitlichem geschäftlichen Betätigungswillen unterliegen 35 VI Qualifikation von Einkünften Weitere Einkunftsarten: 13 EStG (Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft) 18 EStG (Einkünfte aus selbständiger Arbeit) 19 EStG (Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit) 20 EStG (Einkünfte aus Kapitalvermögen) 21 EStG (Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung) 22, 23 EStG (bestimmte sonstige Einkünfte) 36 VI Qualifikation von Einkünften 13 (Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft) Rechtsfolgen: Progressionsglättungen keine Buchführungspflicht Soll-Besteuerung g( (Orientierung an den eingesetzten Gegenständen des Betriebsvermögens) verdeckte (einkommensteuerliche) Subventionierung Tatbestandsmerkmale Leitgedanke Urproduktion Abgrenzung zur gewerblichen Tierzucht Abgrenzung zur Bodenausbeutung Integration von Nebenbetrieben (zb Hofläden)? 37 12
VI Qualifikation von Einkünften Einkünfte aus Kapitalvermögen ( 20 EStG) bis 2008 Beschränkung der Steuerbarkeit auf die Früchte der (befristeten) privaten Nutzungsüberlassung von Geldvermögen: keine einheitliche Definition, sondern zwei Kataloge: Hauptkatalog ( 20 Abs 1 af) Ergänzungskatalog ( 20 Abs 2 af), dient dem Schutz von Umgehungen des Hauptkatalogs Bedeutung der Abgrenzungen innerhalb von 20 EStG: für Halbeinkünfteverfahren ( 3 Nr 40 litd EStG) für Grund und Höhe der KESt ( 43 ff) für internationale Einkünftezuordnung ( 34d, 49) 38 VI Qualifikation von Einkünften Einkünfte aus Kapitalvermögen ( 20 EStG) ab 2009 Abgeltungsteuer auf alle Einkünfte im Zusammenhang mit privatem Kapitalvermögen sedes materiae: 20, 43 ff EStG (wie bisher), 32d EStG (neu) steuerbare Einkünfte: Nutzungsentgelte und Surrogate ( 20 Abs 1 ivm Abs 3) Veräußerungsüberschüsse und Surrogate ( 20 Abs 2 bis 4), dient dem Schutz von Umgehungen des Hauptkatalogs Besonderheiten auf den späteren Prüfungsstufen: WK-Abzug ( 20 Abs 8 EStG) Steuersatz ( 32d Abs 1 ff EStG) Ausschluss aus der ESt-Veranlagung ( 32d EStG) 39 VI Qualifikation von Einkünften Einkünfte aus Kapitalvermögen ( 20 EStG) Abs 1 Nr 1: ausgeschüttete Dividenden, GmbH-Anteile etc Abs 1 Nr 2: Liquidationsguthaben, soweit nicht vorher eingezahlt Abs 1 Nr 4: Einkünfte des typischen stillen Gesellschafters Abs 1 Nr 5: Zinsen aus dinglich gesicherten Darlehen Abs 1 Nr 6: Erträge aus bestimmten privaten Altersvorsorgemodellen Abs 1 Nr 7: normale Zinserträge (Girokonto, Sparbuch, Bundeswertpapiere) Abs 1 Nr 8-10: Sondertatbestände (BFH: nicht abschließend) 40 13