Die Verwaltung. Gesetzgebung. Gerichtsbarkeit. Verwaltung. Privatwirtschaftsverwaltung. Hoheitsverwaltung SS 2010 2



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Transkript:

Dritter Block - Verwaltungsrecht Verwaltung - Begriffsdefinition Hoheitsverwaltung / Privatwirtschaftsverwaltung Grundsätze der Verwaltung Organisation der Verwaltung Handlungsformen der Hoheitsverwaltung Verordnungen Akte unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt Setzung Rechtsmittel Bescheide Das Verfahren erster Instanz Rechtsmittel Ordentliche Rechtsmittel Außerordentliche Rechtsmittel Sonstige Rechtsbehelfe Gerichtshöfe des öffentlichen Rechts SS 2010 1

Die Verwaltung Gesetzgebung Gerichtsbarkeit Verwaltung Hoheitsverwaltung Privatwirtschaftsverwaltung SS 2010 2

Grundsätze der Verwaltung HVw Grundsätze PrivatwVw ja Weisungsprinzip (Art 20 Abs 1 B-VG) ja ja Verschwiegenheits- und Auskunftspflicht (Art 20 Abs 3 und 4 B-VG) ja ja Amtshilfe (Art 22 B-VG) ja ja parlamentarische Kontrolle (Art 52ff B-VG) Kontrolle durch den Rechnungshof (Art 121ff B-VG) ja Grundrechte (EMKR, StGG, B-VG) ja ja Kompetenzverteilung (Art 10 bis 15, 17 B-VG) nein ja Legalitätsprinzip (Art 18 B-VG) nein ja Amtshaftung (Art 23 B-VG) nein VwBeh Rechtsschutz Gerichte ja SS 2010 3

Organisation der Verwaltung Staat im weitern Sinn Staat im engeren Sinn = Gebietskörperschaften Bund Land Gemeinden Selbstverwaltung Gemeindeselbstverwaltung Wirtschaftliche Selbstverwaltung Berufliche Selbstverwaltung Wissenschaftliche/Kulturelle Selbstverwaltung Soziale Selbstverwaltung Ausgegliederte Rechtsträger (Privatwirtschaftsverwaltung) Gründe Grenzen Beliehene (Hoheitsverwaltung) Gründe Grenzen SS 2010 4

Bundesverwaltung Oberste Organe: BPräs, BReg, BM Organisation der Bunderverwaltung Art 10 B-VG Art 102 Abs 1 B-VG Art 102 Abs 2 B-VG mittelbare Bundesverwaltung unmittelbare Bundesverwaltung 2- Bundesbehörde (BM) Bundesbehörde (BMI) gli ed rig LH (org. Landesbehörde) Landesbehörde (BezVBeh) UVS Bundesbehörde (SD) Bundesbehörde (BPolDir) 3-gliedrig SS 2010 5

Landesverwaltung Oberste Organe: LReg (LH, LRat) Organisation der Landesverwaltung: Art 11, 12 und 15 B-VG = Landesverwaltung LReg UVS BezVBeh SS 2010 6

Gemeindeverwaltung Organisation der Gemeinden (Art 115ff B-VG; GemeindeO der Länder) Eigener Wirkungsbereich Übertragener Wirkungsbereich Kompetenz: (Vollzugsmaterie) Bund LH Vorstellung Land LReg Bund LH/Bundesbeh Land LReg/Landesbeh GemRat (Ktn:GemVorstand) Bgm Bgm Bgm SS 2010 7

Handlungsformen der Verwaltung Hoheitsverwaltung Privatwirtschaftsverwaltung Individuelle Bescheid Akte unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt Generelle Verordnung Individuelle und Generelle Schlichte Hoheitsverwaltung Vertrag SS 2010 8

Verordnung Charakteristik Generelle Rechtnorm der Hoheitsverwaltung Durchführungsverordnungen Art 18 Abs 2 B-VG SS 2010 9

Akte unmittelbarer Befehls- und Formen Zwangsgewalt Befehlsgewalt (Aufforderung zur sofortigen Sanierung) Zwangsgewalt (Festnahme, Betriebsschließung) Qualifizierte Untätigkeit SS 2010 10

Rechtsschutz - Zwangsakte VfGH VwGH Beschwerde Beschwerde UVS erlässt einen Bescheid Beschwerde Zwangsakt der Behörde SS 2010 11

Bescheide Verfahren erster Instanz SS 2010 12

Bescheide Verfahren in 1. Instanz 6 MO 2 WO Ermittlungsverfahren Verfahrensgrundsätze RM/RK Einleitung des Verfahrens a) Parteienantrag b) Von Amts wegen Schluss des Ermittlungsverfahrens Erledigung a) Bescheid b) Einstellung c) Tatsächliche Setzung des beantragten Aktes durch die zuständigen Behörden Zustellung Verkündung = Erlassung SS 2010 13

Ermittlungsverfahren Verfahrensgrundsätze Materielle Wahrheit Offizialmaxime Grundsatz der freien Beweiswürdigung Grundsatz der Unbeschränktheit und Gleichwertigkeit der Beweismittel Grundsatz der möglichst raschen und effizienten Entscheidung Parteienrechte Parteiengehör Recht auf Akteneinsicht Recht auf Geltendmachung der Entscheidungspflicht Recht auf Zustellung / Verkündung eines Bescheides Recht auf die Erhebung eines Rechtsmittels Beschwerderecht beim VfGH/VwGH SS 2010 14

Erledigung durch Bescheid Maßgebliche Sach- und Rechtslage Zeitpunkt der Erlassung des Bescheides Arten Feststellungsbescheide Rechtsgestaltungsbescheide Leistungsbescheide Bescheiderfordernisse Mindesterfordernisse Meisterfordernisse SS 2010 15

Der Bescheid SS 2010 16

Rechtsschutz Ordentliche Rechtsmittel Berufung Vorlageantrag gegen Berufungsvorentscheidungen Außerordentliche Rechtsmittel (Durchbrechung der Rechtskraft) Wiederaufnahmeantrag Vorstellung an die Gemeindeaufsichtsbehörde (Art 119a Abs 5 B-VG) Beschwerde an die Gerichtshöfe des öffentlichen Rechts (Art 130, 144 B-VG) Sonstige Rechtsbehelfe Wiedereinsetzungsantrag (uu Durchbrechung der Rechtskraft) Devolutionsantrag und Säumnisbeschwerde (Art 132 B-VG) SS 2010 17

Ordentliche Rechtsmittel Berufung Vorlageantrag gegen Berufungsvorentscheidungen SS 2010 18

Berufung ohne Berufungsvorentscheidung Beschwerde an den VfGH/VwGH Zustellung an die Parteien = RK 6 MO Verfahren 2. Instanz Weiterleitung der Berufung an die RM Behörde Einbringung: Behörde 1. Instanz 2 WO Berufung Zustellung an die Parteien Bescheid 1. Instanz SS 2010 19

Berufung mit Berufungsvorentscheidung Beschwerde an den VfGH/VwGH Zustellung an die Parteien = RK Verfahren 2. Instanz Weiterleitung der Berufung an die RM Behörde 6 MO Berufungsvorentscheidung tritt außer Kraft Nein RK nach Ablauf von 2 WO 2 MO 2 WO Vorlageantrag Einbringung: Berufungsvorentscheidungsbehörde Zustellung Berufungsvorentscheidung Einbringung: Behörde 1. Instanz Berufung Ja Zustellung an die Parteien Bescheid 1. Instanz SS 2010 20

Berufung nach dem AVG, Überblick Verfahren 2. Instanz RK nach Ablauf der 2 WO 2 WO Zustellung Ja Ja Berufungsvorentscheidung tritt außer Kraft Nein Vorlageantrag Einbringung: Berufungsvorentscheidungsbehörde Berufungsvorentscheidung 2 MO Einbringung: Behörde 1. Instanz RM verzicht: RK Weiterleitung der Berufung an die Behörde 2. Instanz (RM Behörde) Nein RK mit Ablauf der RM-Frist Ja Berufung 2 WO Zustellung an die Parteien Bescheid 1. Instanz Nein SS 2010 21

Berufung Zuständigkeit zur gesetzlichen Regelung des Instanzenzuges: Materiengesetzgeber ( 63 Abs 1 AVG) Berufungslegitimation: beschwerte Partei Einbringungsbehörde: 1. Instanz ( 63 Abs 5 AVG) Berufungsfrist: 2 WO ( 63 Abs 5 AVG) Wirkung der Berufung auf den Bescheid: Aufschiebende Wirkung ( 64 Abs 1 AVG) SS 2010 22

Berufung Verfahrensgegenstand Spruch des unterinstanzlichen Bescheides Besonderheiten des Berufungsverfahrens Kein Neuerungsverbot Selbständige Feststellung des Sachverhalts Partei des Berufungsverfahrens Maßgebliche Sach- und Rechtslage: Zeitpunkt der Erlassung des Bescheides der Berufungsinstanz Entscheidung In der Sache selbst Abänderung des unterinstanzlichen Bescheides in jede Richtung SS 2010 23

Außerordentliche Rechtsmittel Beschwerde an die Gerichtshöfe des öffentlichen Rechts (Art 130, 144 B-VG) Wiederaufnahmeantrag ( 69 f AVG) Vorstellung an die Gemeindeaufsichtsbehörde (Art 119a Abs 5 B-VG) SS 2010 24

VfGH (Art 144 B-VG) Ersatzbescheid der letztinstanzlichen Behörde unter Bindung an die Rechtsanschauung des VfGH Verfahren tritt in die Lage der Erlassung des letztinstanzlichen Bescheides zurück Abtretung an den VwGH (auf Antrag) Aufhebung des Bescheides, kassatorische Entscheidung Ablehnung der Behandlung Abweisung Zurückweisung Bescheidbeschwerde: Verletzung eines verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechts (Grundrecht) Verletzung (subjektiver) Rechte wegen Anwendung einer verfassungswidrigen generellen Rechtsvorschrift 6 WO Bescheid letzter Instanz (RK) SS 2010 25

VwGH (Art 131 Abs 1 Z 1 B-VG) Ersatzbescheid der letztinstanzlichen Behörde unter Bindung an die Rechtsanschauung des VwGH Verfahren tritt in die Lage der Erlassung des letztinstanzlichen Bescheides zurück Aufhebung des Bescheides (kassatorische Entscheidung) Ablehnung der Behandlung (UVS, BVA) Abweisung Zurückweisung Bescheidbeschwerde: Verletzung eines einfachgesetzlich gewährleisteten, subjektiven Rechts 6 WO Erlassung des Bescheid letzter Instanz (RK) SS 2010 26

Wiederaufnahme des Verfahrens I Zweck Neuerliche Durchführung eines bereits rechtskräftig abgeschlossenen Verfahrens = rechtskräftiger Bescheid Gründe Erschleichungstatbestand Neuerungstatbestand (nova reperta) Vorfragetatbestand SS 2010 27

Wiederaufnahme des Verfahrens II Voraussetzungen Auf Antrag Frist Subjektive Frist = relative Frist (2 Wochen) Objektive Frist = absolute Frist (3 Jahre) Einbringungsbehörde: Erste Instanz Entscheidende Behörde: Letzte, den Bescheid erlassende, sachlich zuständige Instanz (bzw. UVS) Von Amts wegen: Frist Objektive Frist: 3 Jahre Zuständige Behörde: Letzte, den Bescheid erlassende, sachlich zuständige Instanz (bzw. UVS) SS 2010 28

Sonstige Rechtsbehelfe Wiedereinsetzungsantrag ( 71f AVG) Geltendmachung der Entscheidungspflicht: Devolutionsantrag ( 73 AVG) Säumnisbeschwerde (Art 132 B-VG) SS 2010 29

Wiedereinsetzung in den vorigen Stand Wiedereinsetzungsfälle Versäumung einer Frist oder Versäumung einer mündlichen Verhandlung Gründe Unvorhersehbares oder unabwendbares Ereignis und Minderer Grad des Versehens Keine oder falsche RM-Belehrung SS 2010 30

Wiedereinsetzung in den vorigen Stand Frist 2 Wochen ab Wegfall des Hindernisses oder 2 Wochen ab Kenntnis der RM Möglichkeit Behörde Bei der die versäumte Handlung vorzunehmen war oder Die die falsche RM-Belehrung erteilt hat Rechtswirkung das Verfahren wird zurück versetzt Vorgehen der Partei bei versäumter Handlung Wiedereinsetzungsantrag ist gleichzeitig mit der versäumten Handlung nachzuholen SS 2010 31

Entscheidungspflicht der Behörden Ausgangspunkt Über Anträge und Berufungen hat die Behörde ohne unnötigen Aufschub, spätestens aber innerhalb von 6 Monaten zu entscheiden Voraussetzung Die zuständige Behörde entscheidet nicht innerhalb von 6 MO Überwiegendes Verschulden der Behörde Devolutionsantrag Einzubringen bei der sachliche in Betracht kommenden Oberbehörde (bzw. UVS) Säuminsbeschwerde beim VwGH Nach Erschöpfung des Instanzenzuges Entscheidung in der Sache selbst (meritorische Entscheidung) SS 2010 32

Geltendmachung der Entscheidungspflicht VwGH, Entscheidung in der Sache selbst Säumnisbeschwerde beim VwGH Keine Entscheidung, überwiegendes Verschulden der obersten, sachlich in Betracht kommenden Behörde Verfahren letzter Instanz 6 Monate Devolutionsantrag bei der sachlich in Betracht kommenden Oberbehörde / UVS Keine Entscheidung, überwiegendes Verschulden der Behörde Verfahren 1. Instanz 6 Monate Verfahrenseinleitender Antrag der Parteien bei der zuständigen Behörde SS 2010 33

VfGH Bescheidbeschwerde Normenkontrolle Verordnungsprüfung Gesetztsprüfung andere SS 2010 34

VwGH Bescheidbeschwerde Säumnisbeschwerde SS 2010 35

Vierter Block Europäische Union Ziele Institutionen Primäres Unionsrecht Sekundäres Unionsrecht SS 2010 36

Europäische Union Ziele Errichtung eines Binnenmarktes Errichtung einer Wirtschafts- und Währungsunion Preisstabilität und ausgewogenes Wirtschaftswachstum Wettbewerbsfähige, soziale Marktwirtschaft Hohes Maß an Umweltschutz SS 2010 37

Europäische Union Institutionen Kommission Europäisches Parlament Rat Europäischer Rat Europäischer Gerichtshof (EuGH) Europäische Zentralbank (EZB) Rechnungshof SS 2010 38

Europäische Union Rechtsquellen Primäres Unionsrecht EUV AEUV Beitrittsverträge Allgemeine Rechtsgrundsätze Sekundäres Unionsrecht Verordnungen (Art 288 II AEUV) Richtlinien (Art 288 III AEUV) Beschlüsse (Art 288 IV AEUV, Beihilfen- und Wettbewerbsrecht) SS 2010 39

Primäres Unionsrecht Wirkung in den Mitgliedstaaten Unmittelbare Anwendbarkeit bei: Art 20 24, 100, 102 EAUV, oder: Klare und hinreichende Formulierung Auferlegung von Handlungs- oder Unterlassungspflichten (der Mitgliedstaaten) Inhaltlich unbedingte Regelungen zb: Grundfreiheiten / Grundrechte Vorrang vor allen nationalen Rechtsvorschriften dem Sekundärrecht SS 2010 40

Sekundäres Unionsrecht Richtlinien Prinzipiell: Verpflichtung der Mitgliedstaaten zur Erreichung der Ziele, keine unmittelbare Geltung Ausnahme: Ablauf der Umsetzungsfrist und Keine entsprechende Umsetzung in dem betreffenden Mitgliedstaat und Inhalt: unbedingt und hinreichend bestimmt Vertikale Wirkung: Betrifft nur den Bürger gegenüber den Staat begünstigende Rechtsvorschriften (Rechte und keine Pflichten) Horizontale Wirkung: umstritten, hl: keine Verordnungen Unmittelbare Geltung in allen Mitgliedstaaten SS 2010 41