Gemüsebautag 2015. Mindestlohn



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Transkript:

Gemüsebautag 2015 Mindestlohn Rechtsanwalt Christian Wirxel Land und Forstwirtschaftlicher Arbeitgeberverband für Hessen.e.V. agv@agrinet.de 1

Für wen gilt der Mindestlohn? Für alle in Deutschland beschäftigte Arbeitnehmer, auch für geringfügig entlohnte oder kurzfristig Beschäftigte (z.b. Saisonarbeitskräfte), für Rentner und für Minderleistungsfähige i Mindestlohn gilt nicht ihtfür: Auszubildende Jugendliche unter 18 Jahren Jh ohne abgeschlossene Berufsausbildung, Orientierungs oder Einstiegspraktika von max. 3 Monaten Praktika, die in Studienordnung d vorgeschrieben hi sind Langzeitarbeitslose in den ersten 6 Beschäftigungsmonaten 2

Berechnung des Mindestlohnes Zulässigkeit von Stück und Akkordlohn, wenn gewährleistet ist, dass der Mindestlohn für die geleisteten Arbeitsstunden erreicht wird. Als Abrechnungszeitraum sollte grundsätzlich der Monat vereinbart werden Zoll prüft, ob das gezahlte Bruttoentgelt pro Monat dividiert durch geleistete Arbeitsstunden den Mindestlohn je Stunde ergibt. Bisheriger Leistungslohn kann weiter angewandt werden, aber jeden Monat kontrollieren, ob Mindestlohn erreicht wurde. 3

Leistungslohnvereinbarung Abrechnungszeitraum: grundsätzlich Monat Bruttoentgelt/Monat Geleistete Arbeitsstunden/Monat Beispiel: 1.700 Euro 200 = 8,50 Euro/Std. 4

Sonderfall Mitarbeitende Familienangehörige in der Landwirtschaft ft(mif (MiFa):? Der Mindestlohn gilt auch für MiFa, wenn sie wie eine fremde Arbeitskraft beschäftigt werden, das Arbeitsentgelt der Lohnsteuer unterworfen und vom Betrieb alsbetriebsausgabe geltend gemacht wird. Der MiFa ist aber kein Arbeitnehmer, wenn er ohne Arbeitsvertrag und nicht hauptberuflich hbeschäftigt wird. Hier ist fraglich, ob Mindestlohn gilt. Das BMF und das BMAS stimmen sich zur Zeit mit der SVLFG ab. Daher kann nicht gesagt werden, ob obige Aussagen rechtssicher sind. 5

Übergangsregelung: Eine Unterschreitung des Mindestlohnes ist für maximal 3 Jahre nur möglich, wenn für eine Branche ein bundesweit gültiger Tarifvertrag abgeschlossen wird und die Branche sich in das Arbeitnehmerentsendegesetz aufnehmen lässt. Des Weiteren muss die Lohnhöhe in einem solchen Bundeslohntarifvertrag ab 01.01.2017 mindestens 8,50 betragen bzw. höher aufgrund VO. 6

Höhe des gesetzlichen Mindestlohns ab 01.01.2015: 8,50 Euro brutto pro Stunde (soll alle 2 Jahre angepasst werden, erstmals zum 1. Januar 2017) Übergangsregelung : In der Land und Forstwirtschaft und im Gartenbau gilt aufgrund eines allgemeinverbindlichen Tarifvertrages folgende Höhe des Mindestlohns: Mindestentgelt Tarifvertrag Stundenlohn in Euro West Ost Ab 1. Januar 2015 740 7,40 720 7,20 Ab 1. Januar 2016 8,00 7,90 Ab 1. Januar 2017 860 8,60 860 8,60 Ab 1. November 2017 9,10 9,10 Ab 1. Januar 2018 gilt der dann aktuelle gesetzliche Mindestlohn 7

9,50 9,00 Entwicklung Saisonarbeiterlöhne in Hessen 9,2 9,1 8,93 8,60 8,50 8,50 8,50 8,50 8,00 8,00 8,20 7,50 7,00 7,00 730 7,30 7,00 7,90 7,40 7,60 7,30 7,30 6,50 6,00 550 5,50 5,28 5,00 5,55 5,55 5,28 5,95 640 6,40 6,40 5,95 01.03.08 01.06.08 01.09.08 01.12.08 01.03.09 01.06.09 01.09.09 01.12.09 01.03.10 01.06.10 01.09.10 01.12.10 01.03.11 01.06.11 01.09.11 01.12.11 01.03.12 01.06.12 01.09.12 01.12.12 01.03.13 01.06.13 01.09.13 01.12.13 01.03.14 01.06.14 01.09.14 01.12.14 01.03.15 01.06.15 01.09.15 01.12.15 01.03.16 01.06.16 01.09.16 01.12.16 01.03.17 01.06.17 01.09.17 01.12.17 Mindestlohn nach Gesetz Tarifvertrag alt MindestlohnTarifvertrag Jahr 01.03.08 03 08 01.01.09 09 01.11.10 11 10 01.11.11 11 11 010313 01.03.13 010714 01.07.14 01.01.15 15 01.07.15 07 15 01.01.16 16 0107 01.07.16 16 010117 01.01.17 01.07.17 07 17 01.11.17 11 17 01.12.17 12 17 Mindestlohn nach Gesetz 5,28 5,55 5,95 6,40 7,00 7,30 8,50 8,50 8,93 9,2 Tarifvertrag alt 5,28 5,55 5,95 6,40 7,00 7,30 7,30 7,60 7,90 8,20 8,50 MindestlohnTarifvertrag 5,28 5,55 5,95 6,40 7,00 7,30 7,40 8,00 8,60 9,1 8

Für wen gilt das Mindestentgelt in der Landwirtschaft? 9

Fälligkeit it des Mindestlohns MiloG: Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Mindestlohn zum Zeitpunkt der vereinbartenfälligkeit Fälligkeit, spätestens zum letzten Bankarbeitstag des Kalendermonats, der auf den Monat folgt, in dem die Leistung erbracht wurde, zu zahlen. 10

Aufzeichnungspflicht Landwirtschaft, Gartenbau, Weinbau bis 31.12.2017 (AEntG) Beginn, Ende, Dauer der tgl. Arbeit für alle Mitarbeiter ab 01.01.2018 (MiLoG) Beginn, Ende, Dauer der tgl. Arbeit nur für geringfügig Beschäftigte Ausnahme: für alle Mitarbeiter in den Branchen des 2a SchwarzarbeitsbekämpfungsG (u.a. Forstwirtschaft und Gaststättengewerbe) 11

Beispiel: 12

Abzug von Kost und Wohnung vom Mindestlohn in der Landwirtschaft? Aufrechnung von Kost und Logis für die Landwirtschaft aufgrund zweier unterschiedlicher Forderungen nach AEntG (Arbeitsvertrag u. Werkmietvertrag) Anrechnung nur möglich bei Saisonarbeitern und nur, wenn einvernehmlich im Arbeitsvertrag geregelt (NachweisG) und Sachbezug im Interesse des Arbeitnehmers nach MiloG selbständiger Abschluss von Mietverträgen und Bewirtungsverträgen 13

Kurzfristige Beschäftigung (von 2015 bis 2018) 3 Monate 70 Arbeitstage 90 Kalendertage 5 und mehr Tage in der Woche wird gearbeitet Weniger als 5 Tage in der Woche wird gearbeitet bei zwei getrennten Beschäftigungsabschnitten 14

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit 15