Schwerpunktaktion 2011 Müllverwiegung auf Abfallsammelfahrzeugen



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Transkript:

Schwerpunktaktion 2011 Müllverwiegung auf Abfallsammelfahrzeugen Durchgeführt vom Landesamt für Umwelt und Arbeitsschutz (LUA) Fachbereich 4.3. Gesetzliches Mess- und Eichwesen

Vorwort Zum 01.01.2011 wurde u.a. in der Landeshauptstadt Saarbrücken die Verwiegung des Restmülls eingeführt. Da fast jeder Haushalt von der Umstellung betroffen ist, spiegelte sich das große öffentliche Interesse in zahlreichen Zeitungsartikeln wider. Dort wurde von den Betroffenen u. a. auch die ordnungsgemäße Verwiegung angezweifelt bzw. das Misstrauen gegen die Umstellung kundgetan. Bei den eingesetzten Wiegesystemen handelt es sich um Messgeräte, die nach der Richtlinie 2004/22/EG in Verkehr gebracht wurden. Diese Richtlinie besagt auch, dass die zuständigen Behörden unmittelbar nach dem Inverkehrbringen Marktüberwachungsmaßnahmen durchzuführen haben. Ziel dieser Schwerpunktaktion war: die richtige Messwertermittlung vor Ort Speicherung und Weiterverarbeitung der Wägedaten Nachvollziehbarkeit der Rechnungsstellung.

Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeine Angaben... 4 1.1 Kurzbeschreibung der Aktion... 4 1.2 Anlass der Aktion... 4 1.3 Bereich in dem die Schwerpunktaktion durchgeführt wurde... 4 2 Durchführung... 4 2.1 Prüfablauf... 4 2.2 Prüfmittel... 5 2.3 Wägeeinheit des Müllsammelfahrzeuges... 5 2.4 Datenweiterverarbeitung und Rechnungsstellung... 6 2.5 Personaleinsatz... 7 3 Ergebnisse... 7 3.1 Kontrollmaßnahmen des Betreibers... 7 3.2 Zahlenmäßige Auswertung... 7 3.2.1 Anzahl der kontrollierten Müllsammelfahrzeuge... 7 3.2.2 Waagendaten und Fehlergrenzen... 8 3.2.3 Ergebnisse der einzelnen Fahrzeuge... 9 3.3 Weiterverarbeitung der Wägedaten...10 3.4 Rechnungsstellung...10 4 Zusammenfassung...11 4.1 Bewertung der Ergebnisse...11 4.1.1 Messwertermittlung...11 4.1.2 Weiterverarbeitung der Wägedaten...11 4.1.3 Rechnungserstellung...11 4.2 Resultat...11 4.3 Konsequenzen...11

- 4-1 Allgemeine Angaben 1.1 Kurzbeschreibung der Kontrollen Kontrolliert wurden selbsttätige Waagen auf Müllsammelfahrzeugen, wobei der Schwerpunkt auf der Erfassung der Wiegedaten, ihrer Speicherung sowie der anschließenden Rechnungserstellung lag. 1.2 Anlass der Aktion Zum 01.01.2011 wurde u.a. in der Landeshauptstadt Saarbrücken die Verwiegung des Restmülls eingeführt. Die Müllverwiegung ist immer noch ein Thema in der regionalen Presse, was durch zahlreiche Leserbriefe sowie Nachfragen bei der Eichbehörde untermauert wird. 1.3 Bereich in dem die Schwerpunktaktion durchgeführt wurde Kontrolliert wurden verschiedene Müllsammelfahrzeuge im Einzugsgebiet der ZKE- Saarbrücken, welche mit selbsttätigen Waagen, die nach der Richtlinie 2004/22/EG in Verkehr gebracht wurden, ausgestattet sind. 2 Durchführung 2.1 Prüfablauf Der Fachbereich 4.3. Gesetzliches Mess- und Eichwesen des Landesamtes für Umweltund Arbeitsschutz kontrollierte am 11.07.2011 insgesamt vier Müllfahrzeuge im Rahmen ihrer Tour. Im Entleerungsgebiet wurden verschiedene Haushalte vorzeitig angefahren, die gefüllten Müllgefäße gekennzeichnet und vor der Entleerung auf einer mobilen geeichten Prüfwaage verwogen (Brutto). Während der Entleerung der Müllgefäße wurden deren Gewichtswerte notiert und anschließend eine Wiegung der leeren Tonnen auf der mobilen Prüfwaage durchgeführt (Tara). Nach Beendigung der Tour wurde der Eichspeicher ausgelesen, die Wägewerte der gekennzeichneten Müllgefäße auf Übereinstimmung kontrolliert und überprüft, ob eine eindeutige Zuordnung möglich ist. Am 08.09.2011 wurde in Zusammenarbeit mit der Eichaufsichtbehörde und dem Betreiber (ZKE) die geplante Rechnungserstellung erörtert und auf die eichrechtlichen Belange korrigierend hingewiesen.

- 5-2.2 Prüfmittel Als Prüfwaage wurde eine separate geeichte Waage verwendet, die nach jedem Standortwechsel mit Normalgewichten überprüft wurde. Daten der Prüfwaage: Mettler Toledo, ID1 plus Fabrik -Nr.: 2319107 Max: 150 kg, e= 10 g 2.3 Wägeeinheit des Müllsammelfahrzeuges Die selbsttätige Waage für Einzelwägungen (SWE) ist bei den überprüften Fahrzeugen am Heck angebaut (Hecklader). Die Wägung erfolgt dynamisch während der Müllbehälter durch die Wägezone bewegt wird. Ein Speziallastträger für Müllbehälter ist in die Hubvorrichtung zur Entleerung der Tonne integriert. Ein Näherungsschalter je Wägeeinheit ermittelt die Position des Behälters und gewährleistet das nur in dem dafür vorgesehenen Messfenster gewogen wird. Zusätzliche Sensoren sind als Beschleunigungssensoren und zum Ausgleich von Schrägstellungen eingesetzt. Die digitalen Signale von Wägezellen und Beschleunigungssensoren werden von der Auswerteeinheit des Typs Metiron weiterverarbeitet. Jede Wägung wird eindeutig als Datensatz der mit einer CRC16 Prüfsumme gesichert ist, auf die interne CF-Karte gespeichert.

- 6-2.4 Datenweiterverarbeitung und Rechnungsstellung Bei der Überprüfung der Datenweiterverarbeitung wurde kontrolliert, ob die vom Messgerät ermittelten Messwerte korrekt und rückverfolgbar weitergegeben werden und ob der eingesetzte Datenspeicher eine ausreichende Speicherkapazität aufweist. Bei der Rechnungserstellung müssen die zulässigen Wägebereiche berücksichtigt werden. Es ist nicht zulässig, Gewichtswerte außerhalb des Wägebereiches abzurechnen. Jedoch bestehen aus eichrechtlicher Sicht keine Bedenken, eine Pauschalgebühr für Gewichtswerte außerhalb des Wägebereiches zu erheben. CF - Speicherkarte Speichereinheit Metore Abfallgebühren werden in der Regel jährlich abgerechnet. Dementsprechend wurde in der Besprechung am 08.09.2011 folgender Hinweis (sinngemäß) auf dem Gebührenbescheid gefordert: Messwerte aus frei programmierbarer Zusatzeinrichtung. Die geeichten Messwerte können innerhalb eines Zeitraumes von drei Monaten nach Bekanntgabe des Jahresabrechnungsbescheides eingesehen werden.

- 7-2.5 Personaleinsatz Insgesamt waren ein Eichbeamter des Landesamtes für Umwelt- und Arbeitsschutz und ein Mitarbeiter des Zentralen Kommunalen Entsorgungsbetriebes an den messtechnischen Kontrollen am 11.07.2011 beteiligt. Die Überprüfung der korrekten Speicherung und Rechnungsstellung der Wiegedaten am 08.09.2011 wurde von einem Mitarbeiter der Eichaufsichtsbehörde im Ministerium für Umwelt, Energie und Verkehr sowie einem Eichbeamten des Landesamtes für Umwelt- und Arbeitsschutz durchgeführt. 3 Ergebnisse 3.1 Kontrollmaßnahmen des Betreibers Um systematische Abweichungen frühzeitig zu erkennen, werden vom Betreiber die nachfolgenden Maßnahmen durchgeführt: - Turnusmäßige tägliche Kontrollwiegungen bei jeweils zwei Fahrzeugen - Erstellung einer täglichen Mengenbilanz bei jedem Fahrzeug. 3.2 Zahlenmäßige Auswertung 3.2.1 Anzahl der kontrollierten Müllsammelfahrzeuge Es wurden 4 Müllsammelfahrzeuge von insgesamt 20 eingesetzten Fahrzeugen beim ZKE - Saarbrücken kontrolliert.

- 8-3.2.2 Waagendaten und Fehlergrenzen Die Waagendaten der kontrollierten Fahrzeuge waren identisch: Hersteller: c- trace Typ: Metiron Baujahr: 2010 CE - Kennzeichnung: CE M10 0114 PTB - Prüfbescheinigung: DE-07-MI006-PTB006 Für Einzelwägungen links oder rechts: Max: 150 kg Min: 5 kg e: 1 kg Verbundwägung: Max: 500 kg Min: 25 kg e: 5 kg Fehlergrenzen (allgemein) der fahrzeugmontierten Waagen (Y (b) ) 1 : Kategorie Y (b) Eichfehlergrenze (EFG) Verkehrsfehlergrenze (VFG) 0 < m 50 ± 1,0 e ± 1,5 e 50 < m 200 ± 1,5 e ± 2,5 e 200 < m 1000 ± 2,0 e ± 3,5 e Fehlergrenzen der eingesetzten selbsttätigen Waagen: Für Einzelwägungen links oder rechts: Verbundwägung: Bereich EFG VFG Bereich EFG VFG 5 50 kg ± 1,0 kg ± 1,5 kg 25 250 kg ± 5,0 kg ± 7,5 kg 50 150 kg ± 1,5 kg ± 2,5 kg 250 500 kg ± 7,5 kg ± 12,5 kg 1 Quelle: Richtlinie 2004/22/EG vom 31.03.2004 zuletzt geändert durch RL 2009/137/EG vom 10.11.2009

- 9-3.2.3 Ergebnisse der einzelnen Fahrzeuge Fahrzeug: Nr. 120 Standort: Sittersweg, 08:15 Uhr Straßenlage: Gefälle (5%) Wetter: sonnig, 15 C Alle Behälter hielten die gesetzlich vorgeschriebenen Fehlergrenzen ein. Fahrzeug: Nr. 201 Standort: In der Wiedheck, 10:15 Uhr Straßenlage: eben Wetter: sonnig, 20 C Alle Behälter hielten die gesetzlich vorgeschriebenen Fehlergrenzen ein. Fahrzeug: Nr. 155 Standort: Forbacher Straße, 11:15 Uhr Straßenlage: starkes Gefälle (8,5%) Wetter: sonnig, 23 C Alle Behälter hielten die gesetzlich vorgeschriebenen Fehlergrenzen ein. Fahrzeug: Nr. 121 Standort: Wörther Straße, 12:15 Uhr Straßenlage: eben Wetter: sonnig, 25 C Alle Behälter hielten die gesetzlich vorgeschriebenen Fehlergrenzen ein.

- 10-3.3 Weiterverarbeitung der Wägedaten Die ermittelten Wägedaten werden mit einer geeigneten Identifikation abgespeichert und an frei programmierbare EDV-Systeme per Funk weitergegeben. Weiterhin werden gespeichert: Fortlaufende Nr. der Wägung Kennzeichen des Fahrzeuges Chip Nummer Leerungsdatum und Uhrzeit Sendedatum und Uhrzeit (Wann die Daten per Funk an den Zentralserver übermittelt wurden.) Gewicht Welches Wägesystem (links, rechts, Verbund) 3.4 Rechnungsstellung Aus dem Entwurf zum Gebührenbescheid ergaben sich folgende Beanstandungen hinsichtlich des Eichrechtes: Fehlender Hinweis zur Einsehbarkeit von geeichten Gewichtswerten Fehlende Fußnoten welche auf die Abrechnungsmethoden hinweisen (z.b. Gewichtswert unter Mindestlast, Verwendung eines Mittelwertes bei Fehlmessung)

- 11-4 Zusammenfassung 4.1 Bewertung der Ergebnisse 4.1.1 Messwertermittlung Alle kontrollierten fahrzeugmontierten Waagen waren vom gleichen Typ der Firma c- trace. Alle Messgeräte wurden ordnungsgemäß nach der Richtlinie 2004/22/EG in den Verkehr gebracht. Von den 19 kontrollieren Wägungen hielten alle die gesetzlich vorgeschriebenen Fehlergrenzen sowohl bei gerader Fahrbahn als auch bei Schrägstellung ein. 4.1.2 Weiterverarbeitung der Wägedaten Die Eindeutigkeit und Rückverfolgbarkeit der Wägeergebnisse wird gewährleistet. Die Speicherung der geeichten Wägedaten erfolgt auf einer CF-Karte im Auswertegerät selbst. Die Kapazität dieser Speicherkarte ist ausreichend groß und kann mittels einem mitgelieferten Programm ausgelesen werden. Die Auslesesoftware ist durch einen Control Code gesichert. 4.1.3 Rechnungserstellung Die bei der Besprechung am 08.09.2011 angesprochenen Beanstandungen wurden bereits in der Jahresabrechnung für 2011 alle berücksichtigt und umgesetzt. 4.2 Resultat Die durchgeführte Überwachung ergab, dass messtechnisch keine Beanstandungen vorlagen und somit davon ausgegangen werden kann, dass die ermittelten Wägewerte der Richtigkeit entsprechen. Auch ist die weitere Datenverarbeitung nachvollziehbar und schlüssig. Jedoch zeigte sich, dass bei der Planung zur Gebührenerstellung noch einige eichrechtliche Punkt nicht berücksichtigt wurden. 4.3 Konsequenzen Aufgrund der eichrechtlichen Belange hinsichtlich der Erstellung der Gebührenbescheide werden in 2012 weitere Müllentsorger mit Müllverwiegung im Saarland kontrolliert.