Zielsicher Ihre Entscheidung zur betrieblichen Altersversorgung.
Was Unternehmern heute wichtig ist: Vorteile für die Bilanz erzielen. Lohnnebenkosten senken. Haftungsrisiken minimieren. Chaos im Lohnbüro vermeiden. Beratung der Mitarbeiter sicher stellen.
Gesetzlicher Anspruch...... der Arbeitnehmer auf Entgeltumwandlung ( 1a Betr. AVG). Mögliches Haftungsrisiko...... des Arbeitgebers bei falscher oder unterlassener Information der Arbeitnehmer. Unsere Empfehlung: qualifizierte Beratung unabhängiger Dritter. sicherstellen, dass der Arbeitnehmer eigenständig überlegt entscheiden kann. Nachweis in der Personalakte.
Grundlage Haftung und Informationspflicht: Für eine fehlerhafte Auskunft auf Nachfrage des Arbeitnehmers sind Arbeitgeber bereits zu Schadenersatz verpflichtet worden. (Bundesarbeitsgerichts: BAG, DB 2002, S. 227 und Landesarbeitsgericht Hessen vom 22.08.2001 8 Sa146/00) Experten gehen davon aus, dass die Informationspflichten in der Rechtssprechung erheblich ausgeweitet werden. Sie raten: Die deutschen Arbeitgeber sollten sehr aufmerksam sein. Prof. Dr. Wolfgang Blomeyer, Universität Erlangen geht davon aus, dass grundsätzlich eine Informationspflicht des Arbeitgebers über Fragen der betrieblichen Altersversorgung besteht. Für vorsätzlich oder fährlässig falsche Auskünfte dürfte der Arbeitgeber zum Schadenersatz verpflichtet sein. Eine Pflichtverletzung liege auch dann vor, wenn keine Auskunft erteilt wird. Unter Umständen sei der Arbeitgeber auch verpflichtet, den Arbeitnehmer an die Stelle zu verweisen, die über mehr Informationen verfügt. Nach erhaltener Auskunft müsste er sich vergewissern, dass der Arbeitnehmer auch die notwendigen Informationen richtig erhalten hat und in der Lage ist, überlegt zu entscheiden.
Ein Blick in die Zukunft: Mögliche Folgen fehlerhafter Auskünfte Herbert F. wird im Jahr 2008 betriebsbedingt gekündigt. Von seinem Recht auf Entgeltumwandlung hat er keinen Gebrauch gemacht, da er von seinem Arbeitgeber im Jahr 2002 falsch informiert wurde. Seine Vorteile konnte er damals nicht erkennen. Sein Anwalt klagt auf Schadenersatz in Höhe der entgangenen Versorgungsansprüche.
Wie wir Unternehmen helfen: Erarbeitung eines optimalen Konzepts nach betrieblichen Vorgaben.
Wie wir Unternehmen helfen: Haftungsentlastung durch: qualifizierte Beratung der Mitarbeiter zur betrieblichen Altersversorgung. Einbindung des Betriebsrats. Dokumentation für Personalakte. Dokumentation für die Geschäftsführung.
Wie wir Unternehmen helfen: Ganzheitliche Betreuung und Beratung Information der Mitarbeiter Einbeziehung des Betriebsrats Einbeziehung des Steuerberaters Reduzierung des Verwaltungsaufwandes Senkung der Lohnnebenkosten Betreuung in den Folgejahren
Riester : Besser Privat Vorteile, wenn die Riester-Förderung nicht über den Betrieb läuft: Vorteile Arbeitnehmer Bei Anbieterwechsel keine Zustimmung des Arbeitgebers nötig Bei Arbeitgeberwechsel keine Zustimmung des Arbeitgebers zur Weiterführung nötig Der Arbeitnehmer entgeht einer Kürzung von i.d.r. über 8% (Krankenversicherung der Rentner und Pflegeversicherung) auf die Laufenden Rentenzahlungen Vorteile Arbeitgeber Weniger Verwaltungsaufwand, ansonsten Handlungsbedarf, bei jeder Gehaltserhöhung (Eigenbeitrag ändert sich) bei Heirat, Scheidung und Geburt eines Kindes bei Anbieter- bzw. Arbeitgeberwechsel bei Beantragung der Zulage