IFA-Nationalbericht CFC Legislation unter besonderer Berücksichtigung der Investmentfondsbesteuerung
|
|
- Dagmar Schulz
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 IFA-Natinalbericht CFC Legislatin unter besnderer Berücksichtigung der Investmentfndsbesteuerung Wien, 14. März 2013
2 Agenda Überblick über Natinalbericht Österreich Allgemeine Missbrauchsvrschriften Besndere Missbrauchsvrschriften Besteuerung ausländischer Investmentfnds Mitgliedsfirmen, die KPMG Internatinal Cperative ( KPMG Internatinal ), einer juristischen Persn schweizerischen Rechts, angeschlssen sind. Alle Rechte vrbehalten. Printed in Austria. KPMG und das KPMG-Lg sind eingetragene Markenzeichen vn KPMG Internatinal. 2
3 Überblick Natinalbericht Österreich Taxatin f freign passive incme fr grups f cmpanies Überblick über das System der österr Körperschaftsteuer Allgemeine Missbrauchsbestimmungen Methdenwechsel bei ausländischen Beteiligungserträgen Besteuerung ausländischer Investmentfnds Verhältnis zum DBA-Recht Verhältnis zu EU-Recht Mitgliedsfirmen, die KPMG Internatinal Cperative ( KPMG Internatinal ), einer juristischen Persn schweizerischen Rechts, angeschlssen sind. Alle Rechte vrbehalten. Printed in Austria. KPMG und das KPMG-Lg sind eingetragene Markenzeichen vn KPMG Internatinal. 3
4 Allgemeine Missbrauchsvrschriften Zurechnung vn Einkünften Dispsitinsmöglichkeit über die Leistungserstellung Zurechnung passiver Einkünfte Rechtsverhältnis als Einkunftsquelle Wirtschaftliches Eigentum Einkunftsquelle Missbrauch vn Frmen und Gestaltungsmöglichkeiten Unangemessene und ungewöhnliche Gestaltung Erklärung nur in Absicht der Steuervermeidung Nicht einzelner Rechtsschritt, sndern Kette vn Rechtshandlungen Mitgliedsfirmen, die KPMG Internatinal Cperative ( KPMG Internatinal ), einer juristischen Persn schweizerischen Rechts, angeschlssen sind. Alle Rechte vrbehalten. Printed in Austria. KPMG und das KPMG-Lg sind eingetragene Markenzeichen vn KPMG Internatinal. 4
5 Methdenwechsel bei ausländischen Beteiligungserträgen Methdenwechsel Verlust der Steuerfreiheit der ausl Beteiligungserträge Steuerpflicht mit Berücksichtigung Vrbelastung im Ausland Wirksam erst bei Repatriierung ausländischer Passiveinkünfte Mitgliedsfirmen, die KPMG Internatinal Cperative ( KPMG Internatinal ), einer juristischen Persn schweizerischen Rechts, angeschlssen sind. Alle Rechte vrbehalten. Printed in Austria. KPMG und das KPMG-Lg sind eingetragene Markenzeichen vn KPMG Internatinal. 5
6 Methdenwechsel bei ausländischen Beteiligungserträgen Methdenwechsel bei internatinalen Schachtelbeteiligungen Kriterien: Passiveinkünfte und niedrige Besteuerung Unternehmensschwerpunkt ist Erzielen vn Einnahmen aus Zinsen aus der Überlassung beweglicher körperlicher d unkörperlicher Wirtschaftsgüter aus der Veräußerung vn Beteiligungen Einkmmen unterliegt keiner der österr KöSt vergleichbaren ausl Steuer Mitgliedsfirmen, die KPMG Internatinal Cperative ( KPMG Internatinal ), einer juristischen Persn schweizerischen Rechts, angeschlssen sind. Alle Rechte vrbehalten. Printed in Austria. KPMG und das KPMG-Lg sind eingetragene Markenzeichen vn KPMG Internatinal. 6
7 Methdenwechsel bei ausländischen Beteiligungserträgen Methdenwechsel bei ausländischen Prtflidividenden Kriterium: Nur niedrige Besteuerung Ausl Körperschaft unterliegt im Ausland tatsächlich direkt der indirekt keiner der österr KöSt vergleichbaren Steuer Gewinne der ausl Körperschaft unterliegen einer vergleichbaren Steuer, deren Steuersatz mehr als 10 Przentpunkte niedriger ist als die österr KöSt Ausl Körperschaft ist Gegenstand einer umfassenden persönlichen der sachlichen Befreiung Mitgliedsfirmen, die KPMG Internatinal Cperative ( KPMG Internatinal ), einer juristischen Persn schweizerischen Rechts, angeschlssen sind. Alle Rechte vrbehalten. Printed in Austria. KPMG und das KPMG-Lg sind eingetragene Markenzeichen vn KPMG Internatinal. 7
8 Methdenwechsel bei ausländischen Beteiligungserträgen Wirkung Methdenwechsel Steuerpflicht der ausl Beteiligungserträge Vrbelastung der Ausschüttung (ausl Körperschaftsteuer, ausl Quellensteuer) auf inl KöSt, die auf Beteiligungserträge entfällt, anrechenbar Anrechenbare ausl Steuer ist den Beteiligungserträgen hinzuzurechnen Anrechnungsvrtrag für Übersteigungsbetrag Mitgliedsfirmen, die KPMG Internatinal Cperative ( KPMG Internatinal ), einer juristischen Persn schweizerischen Rechts, angeschlssen sind. Alle Rechte vrbehalten. Printed in Austria. KPMG und das KPMG-Lg sind eingetragene Markenzeichen vn KPMG Internatinal. 8
9 Besteuerung ausländischer Investmentfnds Fndsbesteuerung Keine Missbrauchsbestimmung Bei Vrliegen eines ausl Fnds zwingend anzuwenden Transparenzprinzip Erfassung der Erträge des Fnds beim Anteilsinhaber, unabhängig vn Ausschüttung (ausschüttungsgleiche Erträge) Mitgliedsfirmen, die KPMG Internatinal Cperative ( KPMG Internatinal ), einer juristischen Persn schweizerischen Rechts, angeschlssen sind. Alle Rechte vrbehalten. Printed in Austria. KPMG und das KPMG-Lg sind eingetragene Markenzeichen vn KPMG Internatinal. 9
10 Besteuerung ausländischer Investmentfnds Begriff ausländischer Investmentfnds InvFG 2011 Ungeachtet der Rechtsfrm Jedes einem ausl Recht unterstehende Vermögen Wenn nach Gesetz, Satzung der tatsächlicher Übung nach den Grundsätzen der Risikstreuung angelegt Keine Veranlagungsgemeinschaft isd 42 ImmInvFG Mitgliedsfirmen, die KPMG Internatinal Cperative ( KPMG Internatinal ), einer juristischen Persn schweizerischen Rechts, angeschlssen sind. Alle Rechte vrbehalten. Printed in Austria. KPMG und das KPMG-Lg sind eingetragene Markenzeichen vn KPMG Internatinal. 10
11 Besteuerung ausländischer Investmentfnds rechtsfrmunabhängig Materieller Investmentfndsbegriff Inländischer Fnds: frmelle Anknüpfung an InvFG Mögliche Rechtsfrmen des ausl Vermögens: Vertragstyp Treuhandtyp Trusttyp Gesellschaftstyp Unterliegen ausländischem Aufsichtsrecht nicht erfrderlich Mitgliedsfirmen, die KPMG Internatinal Cperative ( KPMG Internatinal ), einer juristischen Persn schweizerischen Rechts, angeschlssen sind. Alle Rechte vrbehalten. Printed in Austria. KPMG und das KPMG-Lg sind eingetragene Markenzeichen vn KPMG Internatinal. 11
12 Besteuerung ausländischer Investmentfnds Veranlagtes Vermögen Art des investierten Vermögens unbeachtlich Auch Investitin in für inl Fnds unzulässige Prdukte möglich Lebensversicherungsplizzen Beteiligungen an nicht börsenntierten Unternehmen Edelmetalle auch: nicht börsenntierte Frderungen (zb Kredite) Ausnahme: Immbilien (aber: ausl Immbilieninvestmentfnds - 42 ImmInvFG) Mitgliedsfirmen, die KPMG Internatinal Cperative ( KPMG Internatinal ), einer juristischen Persn schweizerischen Rechts, angeschlssen sind. Alle Rechte vrbehalten. Printed in Austria. KPMG und das KPMG-Lg sind eingetragene Markenzeichen vn KPMG Internatinal. 12
13 Besteuerung ausländischer Investmentfnds Veranlagtes Vermögen, Frts. Veranlagungsgedanke Abgrenzung: Einzahlung auf Abruf (capital calls) Nachschusspflichten Erhebliche Fremdfinanzierung Abgrenzung zu unternehmerischer Tätigkeit (insb: Private Equity) Einfluss auf perative Tätigkeit der Beteiligungen Wahrnehmung typischer unternehmerischer Funktinen (Krdinierungsfunktinen, Nutzung vn Synergien usw) Mitgliedsfirmen, die KPMG Internatinal Cperative ( KPMG Internatinal ), einer juristischen Persn schweizerischen Rechts, angeschlssen sind. Alle Rechte vrbehalten. Printed in Austria. KPMG und das KPMG-Lg sind eingetragene Markenzeichen vn KPMG Internatinal. 13
14 Besteuerung ausländischer Investmentfnds Risikstreuung Prüfung ausreichender Risikstreuung anhand Veranlagungsvrschriften 66ff InvFG 2011 Bei Halten vn 50% liquiden Mitteln uu Erwerb vn Wertpapieren vn sechs verschiedenen Emittenten ausreichend Risikstreuung auch mittelbar möglich (Beispiel InvFR 2008, Rz 262): Investr hält Anteile an M-Gesellschaft, die ihrerseits 100% der Anteile an der T-Gesellschaft hält T-Gesellschaft investiert nach den Grundsätzen der Risikstreuung => Risikstreuung liegt (mittelbar) vr Mitgliedsfirmen, die KPMG Internatinal Cperative ( KPMG Internatinal ), einer juristischen Persn schweizerischen Rechts, angeschlssen sind. Alle Rechte vrbehalten. Printed in Austria. KPMG und das KPMG-Lg sind eingetragene Markenzeichen vn KPMG Internatinal. 14
15 Besteuerung ausländischer Investmentfnds Abgrenzungsfragen Erfrdernis Identität vn risikgestreuter Vermögensveranlagung mit Unternehmensfunktin Muss Geschäftszweck des Emittenten Aufnahme vn Kapital sein, um dieses im Interesse der Kapitalgeber in Vermögenswerte anzulegen? Bsp Finanzierungsgesellschaft: Veranlagung und Risikstreuung faktisch gegeben Ausnahme anhand Zwecksetzung (Finanzierung und/der Beteiligung an bestimmten Unternehmen in Knzern) möglich? Mitgliedsfirmen, die KPMG Internatinal Cperative ( KPMG Internatinal ), einer juristischen Persn schweizerischen Rechts, angeschlssen sind. Alle Rechte vrbehalten. Printed in Austria. KPMG und das KPMG-Lg sind eingetragene Markenzeichen vn KPMG Internatinal. 15
16 Besteuerung ausländischer Investmentfnds Rechtsflgen der Qualifikatin als ausl Investmentfnds Zwingende Anwendung Fndsbesteuerungsregime Kein Wahlrecht Strl Erfassung vn ausschüttungsgleichen Erträgen (Selbst)nachweis Schätzung Mitgliedsfirmen, die KPMG Internatinal Cperative ( KPMG Internatinal ), einer juristischen Persn schweizerischen Rechts, angeschlssen sind. Alle Rechte vrbehalten. Printed in Austria. KPMG und das KPMG-Lg sind eingetragene Markenzeichen vn KPMG Internatinal. 16
17 Besteuerung ausländischer Investmentfnds Ausschüttungsgleiche Erträge Umfassen sämtliche nicht ausgeschütteten Erträge des Geschäftsjahres Ordentliche Erträge (Zinsen, Dividenden, snstige Erträge) Sald Substanzgewinne/verluste Fingierter Zufluss an Anteilsinhaber ( gelten als zugeflssen ) Grundsätzlich Nachweis durch strl Vertreter bei ÖKB Selbstnachweis möglich Kein Nachweis: Schätzung - mindestens 10% des NAV Erhöhen strl Anschaffungsksten des Fndsanteils Mitgliedsfirmen, die KPMG Internatinal Cperative ( KPMG Internatinal ), einer juristischen Persn schweizerischen Rechts, angeschlssen sind. Alle Rechte vrbehalten. Printed in Austria. KPMG und das KPMG-Lg sind eingetragene Markenzeichen vn KPMG Internatinal. 17
18 Besteuerung ausländischer Investmentfnds Verhältnis zu DBA-Recht Transparenzprinzip der Fndsbesteuerung Möglichst weitgehende Gleichstellung mit Direktveranlagung Anwendung Dppelbesteuerungsabkmmen auf über Fnds bezgene Zinsen, Dividenden, snstige Erträge Anrechnung ausl Quellensteuern auf Dividenden bis 15% unabhängig vn DBA möglich (InvFR Rz 161) uu verall limitatin möglich, wenn per cuntry limitatin zu aufwendig Mitgliedsfirmen, die KPMG Internatinal Cperative ( KPMG Internatinal ), einer juristischen Persn schweizerischen Rechts, angeschlssen sind. Alle Rechte vrbehalten. Printed in Austria. KPMG und das KPMG-Lg sind eingetragene Markenzeichen vn KPMG Internatinal. 18
19 Besteuerung ausländischer Investmentfnds Verhältnis zu EU-Recht Gemeinschaftsrechtsknfrmität 188 InvFG 2011 Inland: frmeller Fndsbegriff Ausland: materieller Fndsbegriff Ungleichbehandlung inl vs ausl vermögensverwaltende Kapitalgesellschaft Beschränkung des Kapitalverkehrs? Anwendung 188 InvFG nur auf mit inl Fnds vergleichbare ausl Fnds (OGAW-RL als Orientierung)? Bisher keine Judikatur in Österreich, Finanzverwaltung wendet InvFR an Mitgliedsfirmen, die KPMG Internatinal Cperative ( KPMG Internatinal ), einer juristischen Persn schweizerischen Rechts, angeschlssen sind. Alle Rechte vrbehalten. Printed in Austria. KPMG und das KPMG-Lg sind eingetragene Markenzeichen vn KPMG Internatinal. 19
20 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Mag. Philipp Peter Rümmele, WP/StB Senir Manager Financial Services Tax KPMG Alpen-Treuhand AG Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft Przellangasse Wien Tel: +43 (1)
Besteuerung der Erträgnisse des Geschäftsjahres 2010/2011 30. September 2011 LBLux Fonds T.OP Zins TL LU0226340627
Besteuerung der Erträgnisse des Geschäftsjahres 2010/2011 30. September 2011 LBLux Fonds T.OP Zins TL LU0226340627 für die in der Bundesrepublik Deutschland unbeschränkt steuerpflichtigen Anteilinhaber
MehrBesteuerung von Personengesellschaften
Besteuerung vn Persnengesellschaften Düsseldrf, 21. Mai 2013 Prf. Dr. rer. pl. Nrbert Neu Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Fachberater für Internatinales Steuerrecht Partner nrbert.neu@dhpg.de www.dhpg.de
MehrA. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern
A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern Rechnungsjahr 2012/13 oder gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich). Andere Anleger haben die jeweiligen nationalen Gesetze zu beachten.
Mehrwww.pwc.at Public Breakfast 22. März 2011 Die Besteuerung von Kapitalvermögen bei KöR
www.pwc.at Public Breakfast 22. Die Besteuerung von Kapitalvermögen bei KöR www.pwc.at Die Besteuerung des Kapitalvermögens NEU Allgemeine Übersicht Neuordnung der Einkünfte aus Kapitalvermögen Einkünfte
MehrFirmengründung in Österreich. Tax l Accounting l Audit l Advisory
Tax l Accounting l Audit l Advisory Firmengründung in Österreich Bei der Errichtung einer Holdinggesellschaft sind Überlegungen in Zusammenhang mit Besteuerung von Gewinnausschüttungen und Veräußerungsgewinnen
MehrGrundlagen der Besteuerung Pioneer Funds Austria - Energy Stock Miteigentumsfonds gemäß 20 InvFG Rechnungsjahr: 16.04.2011-15.04.
Grundlagen der Besteuerung Pioneer Funds Austria - Energy Stock Miteigentumsfonds gemäß 20 InvFG Rechnungsjahr: 16.04.2011-15.04.2012 Die nachstehenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf in
MehrGrundlagen der Besteuerung Pioneer Funds Austria - Garantiebasket 3/2019 Miteigentumsfonds gemäß 20 InvFG Rechnungsjahr: 31.03.2011-29.03.
Grundlagen der Besteuerung Pioneer Funds Austria - Garantiebasket 3/2019 Miteigentumsfonds gemäß 20 InvFG Rechnungsjahr: 31.03.2011-29.03.2012 Die nachstehenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich
MehrKEPLER-FONDS Kapitalanlagegesellschaft m.b.h. Linz, Österreich
KEPLER-FONDS Kapitalanlagegesellschaft m.b.h. Linz, Österreich Besteuerungsgrundlagen gem. 5 Abs 1 Nr. 1 bzw 2 InvStG Fondsname: KEPLER Dollar Rentenfonds (T) ISIN: AT0000722665 Ende Geschäftsjahr: 31.10.2011
MehrKEPLER-FONDS Kapitalanlagegesellschaft m.b.h. Linz, Österreich. Besteuerungsgrundlagen gem. 5 Abs 1 Nr. 1 InvStG
KEPLER-FONDS Kapitalanlagegesellschaft m.b.h. Linz, Österreich Besteuerungsgrundlagen gem. 5 Abs 1 Nr. 1 InvStG Fondsname: PRIVAT BANK Global Aktienfonds (A) ISIN: AT0000986310 Ende Geschäftsjahr: 30.04.2009
MehrBasiswissen Vor den Klausuren noch einmal durcharbeiten! Kein Anspruch auf Vollständigkeit
Basiswissen Vor den Klausuren noch einmal durcharbeiten! Kein Anspruch auf Vollständigkeit Besteuerung von Dividenden gem. 20 Abs. 1 EStG 1 Bei natürlichen Personen 1.1 Im Privatvermögen Einkünfte aus
MehrKEPLER-FONDS Kapitalanlagegesellschaft m.b.h. Linz, Österreich
KEPLER-FONDS Kapitalanlagegesellschaft m.b.h. Linz, Österreich Fondsname: KEPLER Ethik Aktienfonds ISIN: AT0000675657 (Ausschüttungsanteile) AT0000675665 (Thesaurierungsanteile) Ende Geschäftsjahr: 30.6.2005
MehrGrundlagen der Besteuerung Pioneer Funds Austria - Flex React 3/2018 Miteigentumsfonds gemäß 20 InvFG Rechnungsjahr: 28.09.2011-27.03.
Grundlagen der Besteuerung Pioneer Funds Austria - Flex React 3/2018 Miteigentumsfonds gemäß 20 InvFG Rechnungsjahr: 28.09.2011-27.03.2012 Die nachstehenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf
MehrKEPLER-FONDS Kapitalanlagegesellschaft m.b.h. Linz, Österreich. Besteuerungsgrundlagen gem. 5 Abs 1 Nr. 1 InvStG
KEPLER-FONDS Kapitalanlagegesellschaft m.b.h. Linz, Österreich Besteuerungsgrundlagen gem. 5 Abs 1 Nr. 1 InvStG Fondsname: KEPLER US Aktienfonds (A) ISIN: AT0000825484 Ende Geschäftsjahr: 31.10.2008 Ausschüttung:
MehrPioneer Funds- Global High Yield (Class A EUR non distributing)
Pioneer Funds- Global High Yield (Class A EUR non distributing) Bekanntmachung der Angaben gemäß 5 Abs. 1 Nr. 1 und 2 Investmentsteuergesetz für den Zeitraum vom 1. Januar 2007 bis zum 31. Dezember 2007
MehrSTEUERLICHE BEHANDLUNG
STEUERLICHE BEHANDLUNG Die nachstehenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf in Österreich unbeschränkt steuerpflichtige Anleger (Anleger mit Sitz, Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich).
MehrSEB Investment GmbH. Bekanntmachung der Besteuerungsgrundlagen gemäß 5 Abs. 1 Investmentsteuergesetz (InvStG)
PwC FS Tax GmbH Seite 1/6 SEB Investment GmbH Bekanntmachung der Besteuerungsgrundlagen gemäß 5 Abs. 1 Investmentsteuergesetz (InvStG) Die Investmentgesellschaft SEB Investment GmbH hat für den Investmentfonds
MehrSteuerliche Behandlung je Thesaurierungsanteil des Apollo Ausgewogen
Steuerliche Behandlung je Thesaurierungsanteil des Apollo Ausgewogen Alle Zahlenangaben beziehen sich auf die am Abschlussstichtag in Umlauf befindlichen Anteile und auf inländische Anleger, die unbeschränkt
MehrBesteuerung von Investmentfonds. Thomas Wilhelm, Partner Head of Asset Management Tax
Besteuerung von Investmentfonds Thomas Wilhelm, Partner Head of Asset Management Tax Grundlagen Investmentfonds werden weiterhin nach dem Transparenzprinzip besteuert ausschüttungsgleiche Erträge Man blickt
MehrAktuelle steuerliche Situation / Ungleichbehandlung in- und ausländischer Fonds
Aktuelle steuerliche Situation / Ungleichbehandlung in- und ausländischer Fonds WP/StB Thomas Wilhelm Übersicht Aktuelle steuerliche Situation (Schwerpunkt blütenweiße Fonds) Bestehende Ungleichbehandlung
MehrKESt NEU unter besonderer Berücksichtigung der geänderten Übergangsbestimmungen laut Abgabenänderungsgesetz 2011
ÖGWT-Club KESt NEU unter besonderer Berücksichtigung der geänderten Übergangsbestimmungen laut Abgabenänderungsgesetz 2011 Mag. Stefan Raab 12. und 13.7.2011 www.oegwt.at Wir verbinden - Menschen und Wissen.
MehrInvestmentfonds in Fallbeispielen
Investmentfonds in Fallbeispielen Handhabung von in- und ausländischen Investmentfonds in Buchhaltung und Steuererklärung in der Praxis von Ernst Marschner 2006 Investmentfonds in Fallbeispielen Marschner
MehrSteuerliche Aspekte bei der Finanzierung von Auslandsaktivitäten.
Steuerliche Aspekte bei der Finanzierung von Auslandsaktivitäten. Dr. Thomas Scheipers Partner Deloitte München 06.11.2008 1. Einleitung 1.1 Ausgangssituation Inländisches Unternehmen Kapital Deutschland
MehrGrundlagen der Besteuerung des Investmentfonds A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern
Grundlagen der Besteuerung des Investmentfonds A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern Die nachstehenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf in Österreich unbeschränkt
MehrA. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern
A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern Die nachstehenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf in Österreich unbeschränkt steuerpflichtige Anleger (Anleger mit Sitz,
MehrGrundlagen der Besteuerung des VOLKSBANK-EUROPA-RENTENFONDS. A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern.
Grundlagen der Besteuerung des VOLKSBANK-EUROPA-RENTENFONDS. A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern. Die nachstehenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf in Österreich
MehrVerlustausgleichs- und Regelbesteuerungsoption
s- und Regelbesteuerungsoption Edeltraud Lachmayer (BMF) Symposium KESt-neu Wien, Juridicum 18.05.2011 Bisherige Rechtslage Unterschiedliche relative sverbote - bei 30 EStG auf Spekulationsgeschäfte eingeschränkt
MehrDoppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz - Überblick
Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz - Überblick Mit der Schweiz gibt es zwei Doppelbesteuerungsabkommen (DBA): DBA Einkommensteuer, Vermögensteuer DBA Erbschaftssteuer Nachstehende Ausführungen
Mehrje Anteil in EUR 5 Abs. 1 Nr. InvStG Betriebsvermögen
Besteuerung der Erträgnisse des Geschäftsjahres 2009/2010 30. September 2010 Datum Ausschüttungsbeschluss: 21.01.2011 LBLux Fonds T.OP Zins AL Ex-Tag: 26.01.2011 LU0226340460 für die in der Bundesrepublik
MehrGrundlagen der Besteuerung des VOLKSBANK-CONVERTIBLE-BOND-FUND. A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern.
Grundlagen der Besteuerung des VOLKSBANK-CONVERTIBLE-BOND-FUND. A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern. Die nachstehenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf in
MehrMandanteninformation. Abgeltungssteuer. DR. NEUMANN SCHMEER UND PARTNER Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer Steuerberater
Mandanteninformation Abgeltungssteuer Sehr geehrte Damen und Herren! Im Zuge der Unternehmensteuerreform 2008 wurde die Einführung der Abgeltungssteuer ab dem 01. Januar 2009 beschlossen. Die Abgeltungssteuer
MehrPioneer Funds - US High Yield Corporate Bond (Class A EUR non distributing)
Pioneer Funds - US High Yield Corporate Bond (Class A EUR non distributing) 1. Januar 2007 bis zum 31. Dezember 2007 Pioneer Funds - US High Yield Corporate Bond (Class A EUR non distributing) Privatvermögen
MehrBeteiligung ausländischer Investoren und Initiatoren an deutschen Fonds
Beteiligung ausländischer Investoren und Initiatoren an deutschen Fonds Hamburg, 6. November 2014 Dr. Helder Schnittker, LL.M. / Timo Steinbiß, LL.M. Agenda Vermögensverwaltende Fonds Investoren Vermögensverwaltende
MehrSteuerliche Behandlung der (fiktiven) Ausschüttung
Steuerliche Behandlung der (fiktiven) Ausschüttung A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern Rechnungsjahr 2014 Die folgenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf in
MehrGrundlagen der Besteuerung des Investmentfonds A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern
Grundlagen der Besteuerung des Investmentfonds A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern Die nachstehenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf in Österreich unbeschränkt
MehrImmobiliengesellschaft Luxemburg
Immobiliengesellschaft Luxemburg I. Begriff der Immobiliengesellschaft 1. Rechtsform 2. Gründung II. Steuerliche Aspekte 1. Besteuerung der Erträge aus Immobilienveräußerungen 2. Besteuerung von Anteilveräußerungsgewinnen
MehrDoppelbesteuerungsabkommen
Doppelbesteuerungsabkommen Das Deutsch-Polnische DBA eine Übersicht. Die Bundesrepublik Deutschland eine Vielzahl an Doppelbesteuerungsabkommen und anderer Abkommen im Bereich der Steuern abgeschlossen
MehrDas revidierte DBA USA: Neuland beim Methodenartikel Friedhelm Jacob Rechtsanwalt und Steuerberater
Das revidierte DBA USA: Neuland beim Methodenartikel Friedhelm Jacob Rechtsanwalt und Steuerberater 12. Januar 2011 Das revidierte DBA USA: Schwerpunkte 1. Limitation on Benefits (LoB) 2. Dividenden-Nullsatz
MehrGrundlagen der Besteuerung (Steuerlicher Zufluß ab 1.4.2012)
Grundlagen der Besteuerung (Steuerlicher Zufluß ab 1.4.2012) Die nachstehenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf in Österreich unbeschränkt steuerpflichtige Anleger (Anleger mit Sitz, Wohnsitz
MehrGrundlagen der Besteuerung des VOLKSBANK-TOTAL-RETURN-CASH+. A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern.
Grundlagen der Besteuerung des VOLKSBANK-TOTAL-RETURN-CASH+. A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern. Die nachstehenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf in Österreich
MehrKroatien. Mattig Management Partners. Grundzüge des Rechtssystems. Gesellschaftsformen Sozialversicherungsrecht Steuerrecht Doppelbesteuerungsabkommen
Gesellschaftsformen Sozialversicherungsrecht Steuerrecht Doppelbesteuerungsabkommen Grundzüge des Rechtssystems Stand Juni 2012 1 Kuna (pl.: Kuna) = 100 Lipa (ISO-Code: HRK) Landeswährung Mattig Management
MehrMontenegro. Mattig Management Partners. Grundzüge des Rechtssystems
Gesellschaftsformen Sozialversicherungsrecht Steuerrecht Doppelbesteuerungsabkommen Grundzüge des Rechtssystems Stand Juni 2012 1 Euro (pl.: Euro) = 100 Cent (ISO-Code: EUR) Landeswährung Mattig Management
MehrGrundlagen der Besteuerung des Österreich-Index-Fonds. A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern.
Grundlagen der Besteuerung des Österreich-Index-Fonds. A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern. Die nachstehenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf in Österreich
MehrKanton Basel-Stadt Steuerliche Entlastungen für Wohngenossenschaften im Kanton Basel-Stadt
Steuerliche Entlastungen für Wohngenossenschaften im Kanton Basel-Stadt Claudio Bertini Steuerverwaltung Basel-Stadt Abteilung Juristische Personen Leiter Veranlagungsgruppe 1 Befreiung von der Handänderungssteuer
MehrRahmenbedingungen für ausländische Fonds ein Überblick*
Rahmenbedingungen für ausländische Fonds ein Überblick* StB Mag. Dieter Habersack Fondswerte, 24. Feber 2009 *connectedthinking Agenda Aufsichtsrechtliche Rahmenbedingungen Historie der Besteuerung von
MehrUpdate Unternehmenssteuern 2011. 28. April 2011 Andreas Hable Christian Wimpissinger
Update Unternehmenssteuern 2011 28. April 2011 Andreas Hable Christian Wimpissinger Inhalt 1. Einkünfte aus betrieblichem Kapitalvermögen 2. Gebührenrecht 3. Inbound Dividenden 4. Outbound Dividenden 5.
MehrGrundlagen der Besteuerung (Steuerlicher Zufluß ab 1.4.2012)
Grundlagen der Besteuerung (Steuerlicher Zufluß ab 1.4.2012) Die nachstehenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf in Österreich unbeschränkt steuerpflichtige Anleger (Anleger mit Sitz, Wohnsitz
MehrA. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern
A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern Die nachstehenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf in Österreich unbeschränkt steuerpflichtige Anleger (Anleger mit Sitz,
MehrDBA Italien 1989 (Aktuelle Fassung) DBA Italien 1989 (Aktuelle Fassung)
DBA Italien 989 (Aktuelle Fassung) DBA Italien 989 (Aktuelle Fassung) Abkommen Fundstelle BStBl I Inkrafttreten BStBl I mit vom Jg. Seite Jg. Seite Italien 8.0.989 990 96 99 7 Besonderheiten: keine Geltungszeiträume
Mehr1. Vorbemerkungen. Kreisschreiben Nr. 14 vom 6. Juli 2001
Schweizerische Steuerkonferenz Kreisschreiben Nr.14 Interkantonaler Wohnsitzwechsel von quellensteuerpflichtigen Personen, die nachträglich ordentlich veranlagt werden (Art. 90 Abs. 2 DBG, Art. 34 Abs.
MehrAmt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 48127 Münster
Finanzen Impressum... 2 Stadt Münster, Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung... 2 Hinweise... 3 Zeichenerklärung... 3 Erläuterungen zum Haushalt... 4 Definitionen... 4 1 Haushalt der
MehrAIFM-Richtlinie Grundsatzfragen der Umsetzung in Österreich und Deutschland. AIF: Auswirkungen auf Investmentfonds und Versicherungen
AIFM-Richtlinie Grundsatzfragen der Umsetzung in Österreich und Deutschland AIF: Auswirkungen auf Investmentfonds und Versicherungen Martin Bruckner, Allianz Investmentbank AG Dr. Armin Kammel, LL.M.,
MehrDie auf den folgenden Seiten gedruckte Bekanntmachung entspricht der Veröffentlichung im Elektronischen Bundesanzeiger.
Die auf den folgenden Seiten gedruckte Bekanntmachung entspricht der Veröffentlichung im Elektronischen. Daten zur Veröffentlichung: Veröffentlichungsmedium: Internet Internet-Adresse: www.ebundesanzeiger.de
MehrSpanien - Deutschland. Belastungsvergleich. bei der. Einkommensteuer. Rechtsstand
Asesoría Gestoría Steuerberatung Tax Accountancy Consulting Belastungsvergleich bei der Einkommensteuer Rechtsstand Oktober 2009 www.europeanaccounting.net Steuerbelastungsvergleich- Einkommensteuer Einkommensteuer
MehrARBEITEN IM AUSLAND EST IM WEGZUGSJAHR
ARBEITEN IM AUSLAND EST IM WEGZUGSJAHR Progressionsvorbehalt INHALT Wegzug durch Arbeitsaufnahme im Ausland... 3 Arten der Steuerpflicht in Deutschland... 3 Unbeschränkte steuerpflicht... 3 Beschränkte
MehrEinkommensteuerliche Beurteilung der Vergütungen, die Gesellschafter und Geschäftsführer von einer GmbH erhalten (07.
Einkommensteuerliche Beurteilung der Vergütungen, die Gesellschafter und Geschäftsführer von einer GmbH erhalten (07. Dezember 2009) Ingrid Goldmann WP/StB Gesellschafterin und Geschäftsführerin der Goldmann
MehrInformationen anlässlich des ersten Veranlagungsjahrs seit Inkrafttreten der Abgeltungsteuer
Informationen anlässlich des ersten Veranlagungsjahrs seit Inkrafttreten der Abgeltungsteuer Stand: April 2010 Seit 01.01.2009 erfolgt die Besteuerung privater Kapitalerträge inklusive der Veräußerungsgewinne
MehrCheckliste für Sonderbetriebseinnahmen und -ausgaben als Gesellschafter einer Personengesellschaft
für als Gesellschafter einer Personengesellschaft Die Ergebnisse einer Personengesellschaft werden einheitlich und gesondert für jeden Gesellschafter von dem für die Gesellschaft zuständigen Betriebsfinanzamt
MehrMerkblatt. Grundsätze zur Verwendung der Mittel eines gemeinnützigen Vereins
Merkblatt Grundsätze zur Verwendung der Mittel eines gemeinnützigen Vereins A. Satzungsgemäße Verwendung Nach 55 AO dürfen die Mittel einer steuerbegünstigten Körperschaft nur für die satzungsmäßigen Zwecke
MehrBibliografische Informationen digitalisiert durch http://d-nb.info/1008893854
Vorwort 5 Abkürzungsverzeichnis 12 Literaturverzeichnis 14 Bearbeiterverzeichnis 17 Kapitell: Einleitung 19 A. Überblick 19 I. Vorbemerkungen 19 1. Kurzcharakterisierung 19 2. Wirtschaftliche Bedeutung
MehrKEPLER-FONDS Kapitalanlagegesellschaft m.b.h.
KEPLER-FONDS Kapitalanlagegesellschaft m.b.h. Bekanntmachung der Besteuerungsgrundlagen gemäß 5 Abs. 1 InvStG für das am 23. April 2015 endende Geschäftsjahr (Verschmelzungsstichtag) Die KEPLER-FONDS Kapitalanlagegesellschaft
MehrBesteuerung der Kapitalgesellschaft. Zusammenfassendes Beispiel. Lösung
Besteuerung der Kapitalgesellschaft Zusammenfassendes Beispiel Lösung 1. Ermittlung des zu versteuernden Einkommens der AGmbH für den Veranlagungszeitraum Vorläufiger Jahresüberschuss 600.000 Ermittlung
MehrDEUTSCHE BUNDESBANK Juli 2009 Zentrale S 2 Merkblatt. Zahlungen im Außenwirtschaftsverkehr. Direktinvestitionen
DEUTSCHE BUNDESBANK Juli 2009 Zentrale S 2 Merkblatt Zahlungen im Außenwirtschaftsverkehr Direktinvestitionen I. Vorbemerkung Das Merkblatt behandelt Meldepflichten für Zahlungsmeldungen nach 59 AWV für
MehrGrundlagen der Besteuerung
Steuerliche Behandlung der Ausschüttung auf Hypo Alpha Selection-Anteile aus 2007 Diesteuerliche Behandlung bezieht sich auf in Österreich unbeschränkt steuerpflichtige Anleger. Anleger mit Sitz, Wohnsitz
MehrErmittlung des gemeinen Wertes von inländischen nicht notierten Wertpapieren und Anteilen - Wiener Verfahren 1996
Ermittlung des gemeinen Wertes von inländischen nicht notierten Wertpapieren und Anteilen - Wiener Verfahren 1996 Wie bereits in der Broschüre über das Bewertungsgesetz grundsätzlich erläutert, geht bei
MehrZur Reform der Besteuerung von Veräußerungsgewinnen aus Kapitalanlagen
Zur Reform der Besteuerung von n aus Kapitalanlagen Ausgewählte Kritikpunkte Univ.-Prof. Dr. Sabine Kirchmayr Wien, Oktogon UniCredit Bank Austria Grundlegende Reform der Einkünfte aus Kapitalvermögen
Mehr1. Die Vereinigungsfreiheit ist gesetzlich anerkannt und zwar in Kapitel 2, Artikel 2 und 20 der Verfassung von 1974.
Gemeinnützigkeit in Europa C.O.X. Schweden Vereine Rechtlicher Rahmen 1. Die Vereinigungsfreiheit ist gesetzlich anerkannt und zwar in Kapitel 2, Artikel 2 und 20 der Verfassung von 1974. 2. Definition
MehrEs liegen bereits 3 Entscheidungen des BVerfG vor: 22.06.1995 17.12.2014
Layout 2.jpg Es liegen bereits 3 Entscheidungen des BVerfG vor: 22.06.1995 07.11.2006 17.12.2014 Die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts im Überblick Das BVerfG hält in seinem Urteil vom 17.12.2014
MehrOberste Finanzbehörden der Länder
Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Gert Müller-Gatermann Unterabteilungsleiter IV B POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Oberste Finanzbehörden der
MehrDBA Finnland 1979 (Aktuelle Fassung)
DBA Finnland 1979 (Aktuelle Fassung) Stefan Karsten Meyer TK Lexikon Arbeitsrecht 15. August 2014 DBA Finnland 1979 (Aktuelle Fassung) LI723856 Dokument in Textverarbeitung übernehmen Abkommen Fundstelle
MehrSEI Global Master Fund plc Dublin / Irland. Bekanntmachung vorläufiger der Besteuerungsgrundlagen gemäß 5 Abs. 1 InvStG
PwC FS Tax GmbH Seite 1/1 SEI Global Master Fund plc Dublin / Irland Bekanntmachung vorläufiger der Besteuerungsgrundlagen gemäß 5 Abs. 1 InvStG SEI Global Master Fund plc, eine nach irischem Recht inkorporierte
MehrDie steuerliche Gewinnermittlung von Personengesellschaften
Die steuerliche Gewinnermittlung von Personengesellschaften Sebastian Bergmann Wiener Bilanzrechtstage 2013 Rechtsgrundlage 23 EStG Einkünfte aus Gewerbebetrieb sind: 1.... 2. Gewinnanteile der Gesellschafter
MehrHerzlich willkommen zu
Herzlich willkommen zu ERFOLG DURCH VORSPRUNG Nie mehr Mittelmaß! FACH-THEMENREIHE 2008 der Bezirksgruppe München-Südbayern Proaktives Vermögensmanagement Die wichtigsten Regelungen und Handlungsstrategien
MehrDNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt:
DNotI Deutsches Notarinstitut Fax - Abfrage Gutachten des Deutschen Notarinstitut Dokumentnummer: 1368# letzte Aktualisierung: 14. Juni 2004 GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen
MehrAltersvorsorge. Auch im Alter gut Leben!
Altersvorsorge Auch im Alter gut Leben! Durch ein sinkendes Rentenniveau und eine zukünftig stärkere Rentenbesteuerung wachsen die Versorgungslücken und somit der Bedarf an zusätzlicher Altervorsorge.
MehrKursgewinnsteuer NEU Die wesentlichen Änderungen im Überblick
Information zum Budgetbegleitgesetz 2011 Kursgewinnsteuer NEU Die wesentlichen Änderungen im Überblick Da sich durch das neue Budgetbegleitgesetz 2011 und das Abgabenänderungsgesetz 2011 ab heuer die steuerlichen
Mehr( 23 BWG, 20 BMVG) ANLAGE 1 I. - ( 20 1 BMVG)
Quartalsweise Angaben von Mitarbeitervorsorgekassen betreffend Eigenmittel beim MVK-Geschäft ( 23 BWG, 20 BMVG) ANLAGE 1 I. Abfertigungsanwartschaften - Eigenmittel ( 20 Abs. 1 BMVG) 1. Gesamtsumme der
MehrBayerisches Landesamt für Steuern 13a n. F. ab 2009 ErbSt-Kartei Datum: 26.11.2013 Karte 3 Az.: S 3812a.1.1 13/6 St 34
Bayerisches Landesamt für Steuern 13a n. F. ab 2009 ErbSt-Kartei Datum: 26.11.2013 Karte 3 Az.: S 3812a.1.1 13/6 St 34 Ermittlung der Lohnsummen in Umwandlungsfällen Gleich lautende Erlasse vom 21. November
MehrDas Vorliegen einer Einschränkung des Besteuerungsrechts der Republik Österreich im Anwendungsbereich von 16 UmgrStG
Das Vorliegen einer Einschränkung des Besteuerungsrechts der Republik Österreich im Anwendungsbereich von 16 UmgrStG Mag. Isabella Mair, Universität Wien 1 Einleitung und Themenstellung 16 UmgrStG regelt
MehrSIST Frühlingsgespräche 2015. Mehrwertsteuer für einmal einfach?!
SIST Frühlingsgespräche 2015 Mehrwertsteuer für einmal einfach?! Agenda A MWST und kollektive Kapitalanlagen B MWST-Ausnahme - Wirkung - Anwendungsbereich C Systembrüche Chancen und Risiken D Quintessenz
MehrImmaterielle Wirtschaftsgüter (IP) Liechtenstein
Immaterielle Wirtschaftsgüter (IP) Liechtenstein I. Steuerregime in Liechtenstein (IP-Box) II. Immaterielle Wirtschaftgüter (IP) in Liechtenstein III. IP-Gesellschaft in Liechtenstein IV. Vorteile einer
Mehr1. die Gründung und den Erwerb von Betrieben und Betriebsstätten im Ausland;
Sehr geehrte(r) Steuerpflichtige(r), gemäß 138 Abs. 2 Abgabenordnung (AO) sind Sie verpflichtet, zur steuerlichen Erfassung von Auslandsbeteiligungen, Ihrem Finanzamt mit beiliegendem Vordruck Folgendes
MehrMetzler Fund Xchange
Hinweise zur Steuerbescheinigung und Erträgnisaufstellung Wertpapiere für 0 Die Steuerbescheinigung und die Erträgnisaufstellung dienen dem Nachweis der einbehaltenen Kapitalertragsteuer, des einbehaltenen
MehrVerwaltungspraxis der BaFin zum KAGB
Verwaltungspraxis der BaFin zum KAGB Vertrieb und Erwerb vn Investmentvermögen Claudia Ewers Vertrieb 02.10.2014 Seite 1 Inhalt Vertrieb und Erwerb vn Investmentvermögen Begriff des Vertriebs Übersicht
MehrSKRIPT GRUNDSÄTZE ORDNUNGSGEMÄSSER BUCHFÜHRUNG
16/10/03 www.tmmy-tdeskante.cm Page 1 f 5 SKRIPT GRUNDSÄTZE ORDNUNGSGEMÄSSER BUCHFÜHRUNG INHALTSVERZEICHNIS 1. Grundsätze rdnungsgemäßer Buchführung... S.2 5 1.1 Allgemeines... S.1 1.2 Grundsatz der Bilanzklarheit
MehrVorab per E-Mail (Länder: Verteiler ASt) Bundesamt für Finanzen. Oberste Finanzbehörden der Länder. nachrichtlich:
Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin MR Ulrich Wolff Vertreter Unterabteilungsleiter IV B POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Vorab per E-Mail (Länder:
MehrWien - NR 33. Salzachstrasse. Wohnhaus Salzachstraße. Chancen nützen
Wien - NR 33 Wohnhaus Salzachstraße Chancen nützen Salzachstrasse Wien 20, Salzachstraße 42 Dachgeschossausbau, Lifteinbau uvm. Wenige Gehminuten zur Donauinsel Beste Verkehrsanbindungen mit Auto, U-Bahn
MehrÖGWT-Club Alternative Investmentfonds (AIF) - Ein unterschätztes Problem für die Beratungsbranche
ÖGWT-Club Alternative Investmentfonds (AIF) - Ein unterschätztes Problem für die Beratungsbranche Dr. Gernot Aigner 10. Juni 2014 www.oegwt.at Wir verbinden - Menschen und Wissen. Ausgangssituation (vor
MehrVermögensanlagen-Informationsblatt gemäß 13 Vermögensanlagengesetz
Vermögensanlagen-Informationsblatt gemäß 13 Vermögensanlagengesetz 1. Bezeichnung der Vermögensanlage Crowdinvesting (Schwarmfinanzierung) für die RAD Medical GmbH, Dorfstrasse 30, 14822 Niederwerbig 2.
MehrSteuerliche Behandlung
Steuerliche Behandlung Grundlagen der Besteuerung des Die nachstehenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf in Österreich unbeschränkt steuerpflichtige Anleger (Anleger mit Sitz, Wohnsitz oder
MehrBesteuerung von Kapitalvermögen von juristischen Personen (unbeschränkt steuerpflichtig in Österreich) ab dem Jahr 2012.
Besteuerung von Kapitalvermögen von juristischen Personen (unbeschränkt steuerpflichtig in Österreich) ab dem Jahr 2012. Stand: Dezember 2012. Mit dem Budgetbegleitgesetz 2011 (BBG 2011), dem Abgabenänderungsgesetz
MehrInternationale Aspekte der neuen
Internationale Aspekte der neuen Wertpapier-Kursgewinnbesteuerung Claus Staringer IFA 25.10.2011 Agenda Die Bedeutung internationaler Abgrenzungsfragen der neuen Abzugssteuer Die inländische Anknüpfung
MehrGewerblicher Grundstückshandel
Gewerblicher Grundstückshandel Veranstaltungsort: 17. Juni 2015 in München Diplom-Volkswirt Steuerberater, München Landesverband der steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufe in Bayern e.v. Gewerblicher
MehrBEI LIEFERUNGEN ZWISCHEN DEUTSCHLAND UND CHINA
UMSATZSTEUER BEI LIEFERUNGEN ZWISCHEN DEUTSCHLAND UND CHINA Stefan Rose Wirtschaftsprüfer/Steuerberater 7. Oktober 2008 BM Partner Revision GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BM Partner GmbH Steuerberatungsgesellschaft
Mehr1 Die Kostenartenrechnung
1 Die Kostenartenrechnung 1.1 Aufgabe der Kostenartenrechnung Aufgabe der Kostenartenrechnung ist es, alle Kosten und Leistungen, die bei der betrieblichen Leistungserstellung entstehen, zu erfassen. 1.2
MehrGutachten. Betriebsstätten in Italien
Gutachten Betriebsstätten in Italien Definition Betriebsstätte Immer, wenn eine Verkaufstätigkeit über eine feste Geschäftseinrichtung oder einen abhängigen Mitarbeiter ausgeübt wird, liegt eine Betriebsstätte
MehrBundesgesetz über die Besteuerung von Mitarbeiterbeteiligungen
Bundesgesetz über die Besteuerung von Mitarbeiterbeteiligungen Entwurf vom Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf die Artikel 128 und 129 der Bundesverfassung 1 nach
MehrBesteuerung von Dividenden, Zinsen und Lizenzen aus der Schweiz
Besteuerung von Dividenden, Zinsen Dieses Infoblatt informiert österreichische natürliche Personen und Kapitalgesellschaften, die in der Schweiz weder Wohnsitz, Sitz, Geschäftsleitung noch Betriebsstätte
MehrSanierung und Insolvenz. Referenten: Dipl.-Kfm. (FH) Carsten Kuglarz, Steuerberater Dipl.-Kfm. Oliver Domning, Wirtschaftsprüfer/Steuerberater
Sanierung und Insolvenz Referenten: Dipl.-Kfm. (FH) Carsten Kuglarz, Steuerberater Dipl.-Kfm. Oliver Domning, Wirtschaftsprüfer/Steuerberater Steuerliche Betrachtungen und Problemfälle bei Sanierung und
Mehr