Niederschrift. Namen der Gemeinderatsmitglieder

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1 Niederschrift über die 7. Sitzung des Gemeinderats der Gemeinde Denklingen vom im Sitzungssaal des Rathauses in Denklingen Beginn der Sitzung: Uhr Namen der Gemeinderatsmitglieder *************************************** *************************************** Erste Bürgermeisterin Viktoria Horber, Leiterin der Sitzung Becher Thomas Brich Werner Dacher Werner Eberle Hedwig Frieß Andreas Herz Josef Horber Andreas Kettner Tobias Klein Meinrad Martin Wolfgang Rambach Albert Rapp Josef Steger Martin Wölfl Regina Schriftführer: Johann Hartmann Zur Tagesordnung: anwesend abwesend entschuldigt/unentschuldigt Die Erste Bürgermeisterin Horber eröffnet um Uhr die Sitzung des Gemeinderats und stellt die ordnungsgemäße und fristgerechte Ladung sowie die Beschlussfähigkeit des Gemeinderats fest. Des Weiteren erkundigt sie sich nach Einwänden gegen die Tagesordnung. Es werden keine vorgetragen. Tagesordnung: 1. Genehmigung der Protokolle der Gemeinderatssitzungen am und Genehmigung des Auslobungstextes für den Rathausneubau 3. Erster Vorentwurf der Ertüchtigung der Mehrzweckhalle Denklingen 4. Wasser- und Kanalgebührenkalkulation Stellungnahme zur 9. Fortschreibung des nachbarlichen Regionalplans Oberland über die Windenergie 6. Erste Änderung des Bebauungsplans Eichat 7. Anschlagtafel Buchweg

2 I. Öffentlicher Teil: 9141) Genehmigung der Protokolle der Gemeinderatssitzungen am und Die Protokolle des öffentlichen Teils der Gemeinderatssitzungen am und wurden den Gemeinderatsmitgliedern mit der Sitzungsladung in Fotokopie ausgehändigt. Der Gemeinderat genehmigt beide Protokolle mit 15 : 0 Stimmen. 9142) Genehmigung des Auslobungstextes für den Rathausneubau Der Gemeinderat genehmigt mit 15 : 0 Stimmen den vom Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München erstellten Auslobungstext in der "Endfassung" vom und stimmt damit dem dort dargestellten Verfahren in formeller und materiellen Hinsicht zu. 9143) Erster Vorentwurf der Ertüchtigung der Mehrzweckhalle Denklingen Herr Holzapfel stellt seinen ersten Vorentwurf zu dieser Baumaßnahme vor. Dieser Vorentwurf wurde den Gemeinderatsmitgliedern mit der Sitzungsladung vollständig ausgehändigt und wurde in der Sitzung durch Herrn Holzapfel per Beamer präsentiert. Diese Unterlagen werden im Folgenden abgedruckt:

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14 Nach eingehender Debatte beschließt der Gemeinderat mit 14 : 1 Stimmen, dass auf diesem Vorentwurf weiter aufgebaut werden kann, dass Herr Holzapfel der Auftrag in Form eines Architektenvertrages zu erteilen ist, die diesbezüglichen weiteren Leistungsphasen zu erbringen und dass als nächster Schritt ein Gespräch mit den betroffenen Vereinen zu führen ist. 9144) Wasser- und Kanalgebührenkalkulation 2013 Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von den diesjährigen Wasser- und Kanalgebührenkalkulationen und beschließt, dass diese genehmigt werden, dass die darauf beruhenden Buchungen durchzuführen sind und dass keine Veränderung der Wasserund Kanalgebührenhöhe veranlasst ist. Begründung: Die Wassergebührenkalkulation schließt mit 0,89 EUR / m³ ab. Der derzeitige Preis beträgt 1,05 EUR / m³. Der durch die jährliche Kalkulation sehr schwankende Kalkulationspreis ist auch hier ersichtlich. Durch den Abbau der Vorjahresverluste und des sehr niedrigen Ausgabeniveaus 2012 erscheint nur vordergründig eine niedrigere Gebührenhöhe als angebracht. Das ist allerdings nicht zu empfehlen, da nur ca EUR jährlich an Kosten fehlen, um wieder auf 1,05 EUR zu kommen. Des Weiteren schützt eine Rücklagenbildung vor Gebührenschwankungen. Die Kanalgebührenkalkulation schließt mit 2,05 EUR / m³ ab. Auch hier ist eine Anpassung auf Grund der Differenz zum tatsächlich erhobenen Preis von 1,25 EUR / m³ nicht veranlasst. Die tatsächlich zu verkaufende Abwassermenge ist höher als in der Kalkulation eingetragen; eine Fehlbuchung 2012 erzeugte diesen Wert. Durch den in 2013 zu erwartenden massiven Gewinn können die Verluste weitestgehend abgetragen werden. Die Hoffnung ist berechtigt, dass auch hier wie beim Wasser leichte Rücklagenbildungen vor Gebührenschwankungen schützen können. Abstimmungsergebnis 15 : ) Stellungnahme zur 9. Fortschreibung des nachbarlichen Regionalplans Oberland über die Windenergie Verfahren Die Gemeinde Denklingen wurde mit Schreiben des Planungsverbandes Region Oberland vom über das Anhörungsverfahren nach Art. 16 Abs. 1 Bayerisches Landesplanungsgesetz zur 9. Fortschreibung des Regionalplans Oberland (Teilfortschreibung Windkraft) informiert. Der Gemeinde wird die Möglichkeit einer Stellungnahme bis zum eingeräumt. Parallel findet eine Beteiligung der Öffentlichkeit statt. Der Beschluss zur Teilfortschreibung Windkraft wurde bereits am gefasst, der vorliegende Fortschreibungsentwurf ist am durch den Planungsausschuss der Regionalen Planungsversammlung Oberland gebilligt worden. Im rechtskräftigen Regionalplan der Region Oberland werden die alpennahen Gebiete (sog. Erholungslandschaft Alpen) sowie weitere kleinere Gebiete von der Windkraftnutzung ausgeschlossen.

15 Fortschreibungsentwurf Gegenstand der aktuellen Planung ist laut Änderungsbegründung hingegen die Erstellung eines schlüssigen gesamträumlichen Konzeptes zur Nutzung der Windenergie, das ein ausreichend großes Angebot an Windkraftflächen und eine Konzentration der Windkraftanlagen auf geeignete und verträgliche Standorte vorsieht. Ziel ist es der unkoordinierten und zersiedelnden Errichtung zahlreicher Einzelanlagen entgegenzuwirken und den Ausbau der Windenergie raumverträglich zu gestalten. Zu diesem Zweck wird im Verordnungsentwurf folgender Grundsatz formuliert: Bei der Errichtung raumbedeutsamer Windkraftanlagen soll durch eine Vorausschauende Standortplanung vor allem darauf geachtet werden, dass - unzumutbare Belästigungen der Bevölkerung durch optische und akustische Einwirkungen der Windkraftanlagen vermieden werden und - der Naturhaushalt, das Landschaftsbild, die Erholungsfunktion der Landschaft, der Tourismus sowie Bau- und Bodendenkmäler nicht erheblich beeinträchtigt werden. Außerdem werden folgende Ziele formuliert: Zur räumlichen Steuerung der Errichtung raumbedeutsamer Windkraftanlagen werden Vorrang- und Ausschlussgebiete dargestellt. In den Vorranggebieten für Windkraftanlagen hat die Nutzung der Windenergie Vorrang gegenüber anderen konkurrierenden Nutzungsansprüchen. In den Ausschlussgebieten für Windkraftanlagen ist die Errichtung raumbedeutsamer Windkraftanlagen unzulässig. Dieser Ausschluss gilt nicht für den Ersatzbau von zum Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens dieser Verordnung bereits vorhandenen, zulässigerweise errichteten, raumbedeutsamen Windkraftanlagen am gleichen Standort (Repowering) Maßnahmen und Planungen im Umfeld von Vorranggebieten für Windkraftanlagen dürfen die vorgesehenen Nutzungen innerhalb von Vorranggebieten nicht erheblich einschränken. Während der o. g. Grundsatz der Abwägung zugänglich ist, sind die Ziele der Raumordnung bei der Genehmigung und der kommunalen Planung zwingend zu beachten. Die Regelung im Regionalplan beschränkt sich auf raumbedeutsame Vorhaben. Ob eine Windkraftanlage raumbedeutsam ist, hängt von den tatsächlichen Umständen im Einzelfall und insbesondere von der mit der Anlagenhöhe verbundenen Fernwirkung ab. Lt. Verordnungsbegründung wird ab einer Anlagengesamthöhe von 50 m eine Raumbedeutsamkeit angenommen. Der Regionalplanentwurf sieht insgesamt 25 Vorranggebiete vor. Außerhalb der Vorranggebiete sind mit Ausnahme einiger sogenannter weißer Flächen raumbedeutsame Windkraftanlagen ausgeschlossen (Ausschlussgebiete). Für die sog. weißen Flächen werden regionalplanerisch keine Aussagen getroffen. Dort können also vorbehaltlich einer Steuerung über die kommunale Flächennutzungsplanung ( Konzentrationszonen ) Windkraftanlagen als privilegierte Vorhaben zulässig sein.

16 Der Regionalplanentwurf sieht ähnlich wie die Flächennutzungsplanungen der Südallianz im Landkreis Landsberg am Lech eine Konzentration der Windkraftnutzung auf einzelne Flächen mit einem Ausschluss im übrigen Plangebiet vor. Wenn die Regionalplanänderung wirksam ist, können raumbedeutsame Windkraftanlagen oder Windparks nur innerhalb der Vorranggebiete oder der sogenannten weißen Flächen genehmigt werden. Ein Repowering ist auch außerhalb der Vorrangflächen möglich. Derzeit befindet sich in der Region jedoch nur eine Windkraftanlage in der Nähe von Peiting. Südlich des Landkreises und damit im Blickfeld auf das Alpenvorland sind im Regionalplanentwurf 12 überwiegend kleinere Vorrangflächen und 4 sogenannten weißen Flächen dargestellt (vgl. Erläuterungskarten Kachel 1 und 2 in der Anlage). Drei Vorrangflächen (WK 1, 4, 8) grenzen unmittelbar an den Landkreis. Die Flächen wurden ähnlich wie bei der Planung im Landkreis Landsberg am Lech durch Ausschluss von harten Tabuflächen und weichen Restriktionsflächen sowie einer anschließenden Einzelfallbetrachtung durch Abwägung ermittelt. Bei Wohnbauflächen wurde beispielsweise ein Puffer von m, bei Mischbauflächen und Wohnnutzung im Außenbereich ein Puffer von 700 m berücksichtigt. Im Rahmen der Einzelfallbetrachtung wurden auch Kriterien wie visuelle Überlastungserscheinungen durch Einkreisen von Ortslagen durch Vorranggebiete sowie ein Ausschluss von Potentialflächen unter 20 ha berücksichtigt. Nicht aus den Unterlagen ersichtlich ist jedoch, welche Flächen konkret im Rahmen dieses Schrittes ausgeschlossen wurden. In der Begründung wird darauf hingewiesen, dass die Genehmigung von Windkraftanlagen innerhalb einzelner Vorranggebiete insbesondere wegen Restriktionen der Luftfahrt oder dem Wetterradar im Einzelfall nicht möglich sein kann. So liegen z. B. die Vorrangflächen WK 1 und 4 innerhalb des derzeitigen Ausschlussgebietes des Luftlandeplatzes Altenstadt (EDR 141). Bewertung und Stellungnahmeentwurf Die Gemeinde Denklingen bedankt sich für die Beteiligung am Anhörungsverfahren zur 9. Fortschreibung des Regionalplans Oberland. Es wird begrüßt, dass die Region Oberland eine Standortsteuerung der Windkraftnutzung mit Vorrang- und Ausschlussflächen betreibt. Ausweislich der Begründung zum Fortschreibungsentwurf ist es Aufgabe und Ziel der Planung, ein schlüssiges gesamträumliches Konzept zur Nutzung der Windenergie vorzulegen und eine Konzentration der Anlagen an geeigneten Standorten vorzusehen. Dieses Ziel wird aus Sicht der Gemeinde Denklingen jedoch nicht erreicht. Ein gesamträumliches Konzept zur Steuerung der Windkraftnutzung ist nicht erkennbar. Die dargestellten Vorranggebiete sind nicht das Ergebnis eines gestaltenden Abwägungsvorgangs. Die Vorranggebiete sind vielmehr Restflächen, die verbleiben, wenn die in der Methodik genannten Gebietskategorien ausgeschlossen werden. Dadurch ergibt sich ein Bild von über den nördlichen Teil der Region verteilten überwiegend kleineren Vorrangflächen. Im Zuge von Einzelfallabwägungen werden

17 Lage und Zuschnitt von Vorrang- oder Ausschlussflächen nach Angaben in der Begründung verändert. Wie dies im Einzelnen erfolgt, ist jedoch nicht dokumentiert. Der Planentwurf lässt eine Berücksichtigung der großräumigen, auch über die Region Oberland hinausgehenden Belange vermissen. Raumbedeutsame Windkraftanlagen und Windparks verändern aufgrund ihrer Höhe und großen Fernwirkung das Landschaftsbild sehr nachhaltig. Im südlichen Teil Bayerns ist der Blick auf das Alpenvorland und die Wahrnehmung der Alpensilhouette überaus bedeutsam. Die in Ost-West-Richtung verteilten kleineren und größeren Vorranggebiete in der Region Oberland führen bei einer Realisierung der Windkraftnutzung zu einer technischen Überprägung dieses Horizontabschnittes. Aus Sicht der Bewohner der Gemeinde Denklingen würde damit das Ziel einer Bündelung der Anlagen gerade nicht erreicht. Die Gemeinden des Landkreises Landsberg am Lech berücksichtigen bei ihren eigenen Planungen vor allem die Blickbeziehungen aus dem Landkreis in die Alpen. So sehen die Entwürfe der sachlichen Teilflächennutzungspläne der Gemeinde Fuchstal, die aufgrund einer Rechtsverordnung der Regierung von Oberbayern nach 203 Abs. 1 BauGB auch die Planungshoheit für die sachliche Teilflächennutzungsplanung der Gemeinden Vilgertshofen und Reichling ausübt sowie der sachliche Teilflächennutzungsplan der Gemeinde Denklingen, der sich aufgrund gleicher Rechtsverordnung auch auf die Gebiete der Gemeinden Kinsau, Apfeldorf, Rott und Dießen a. A. erstreckt, lediglich eine zusammenhängende Konzentrationszone für die Windenergiegewinnung auf Fuchstaler und Denklinger Flur vor (vgl. Anlagen 1-3). Dadurch wird verhindert, dass ein Ost-West-Band an Windparks im Süden des Landkreises den Blick auf die Alpen verstellt. Die Gemeinde Denklingen fordert daher, das Vorranggebiet WK 4 sowie die nördlich daran anschließende weiße Fläche aufzugeben und durch Ausschlussgebiete zu ersetzen. Die diesbezügliche Ausweisung würde den Zielen auf dem Landkreis- Landsberg-Gebiet widersprechen, eine freie Sicht Richtung Alpen dadurch zu haben, dass nur im Südwesten des Landkreises Landsberg am Lech Windenergieanlagen vorgesehen sind. Diesen Zielen nebst Verspargelung der Landschaft widersprechen die Vorrangflächen des Regionalplanes Oberland entlang der südlichen Landkreisgrenze bis hinüber zum Ammersee, soweit sie östlich der Kreisstraße LL 17 liegen. Aus diesem Grund verzichtet die Gemeinde Denklingen bewusst auf eine Ausweisung von Flächen östlich der Kreisstraße LL 17. Anlagen: 1. Entwurf sachlicher Teilflächennutzungsplan Windkraft Gemeinde Denklingen 2. Entwurf sachlicher Teilflächennutzungsplan Windkraft Gemeinde Fuchstal

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20 Abstimmungsergebnis 13 : 2

21 9146) Erste Änderung des Bebauungsplans Eichat Der Gemeinderat beschließt gemäß 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches BauGB und Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern GO die Ausfertigung der Ersten Änderung des Bebauungsplans Eichat einschließlich Festsetzungen und Begründung in der Fassung vom als Satzung. Abstimmungsergebnis 15 : ) Anschlagtafel Buchweg Der Gemeinderat beschließt mit 15 : 0 Stimmen was folgt: Es sind dort 4 Anschlagtafeln aufzustellen. Der Typ der Anschlagtafel soll der gleiche sein wie beim neuen Platz an der Raiffeisenbank in Epfach. Die alten Anschlagtafeln sind alle zu entfernen. Öffentliche Anschläge können nur noch über die Gemeinde Denklingen angebracht werden. Damit war der öffentliche Teil der Sitzung beendet. Frau Erste Bürgermeisterin Horber eröffnet nach Ausschluss der Öffentlichkeit den nichtöffentlichen Teil, zu dem eine gesonderte Niederschrift gefertigt wurde. Erste Bürgermeisterin Schriftführer

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