Liegenschaftsunterhalt

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1 Finanzen und Gesundheit Steuerverwaltung Abteilung natürliche Personen Hauptstrasse 11/17 CH-87 Glarus Glarus, 1. Februar 2018 Merkblatt Liegenschaftsunterhalt

2 Seite 2 Inhalt 1. Allgemeines Seite 2 2. Übersicht über die verschiedenen Auslagen Seite 4 3. Ausscheidungskatalog ab Seite 5 1. Allgemeines 1.1 Sinn und Zweck Dieses Merkblatt dient den Steuerpflichtigen als Informationsgrundlage, die den Abzug der effektiven Unterhalts-, Betriebs- und Verwaltungskosten für private Liegenschaften geltend machen wollen. s bildet eine rgänzung und Präzisierung der Wegleitung zur Steuererklärung. Darin aufgeführt bzw. enthalten sind auch die Abzüge, die dem nergiesparen, dem Umwelt- und Lärmschutz sowie der Denkmalpflege dienen. 1.2 Rechtliche Grundlagen Gemäss Art. 30 Abs. 2 des Steuergesetzes des Kantons Glarus vom 7. Mai 2000 (StG) bzw. Art. 32 Abs. 2 des Bundesgesetzes über die direkten Bundessteuern vom 14. Dezember 1990 (DBG) können für Liegenschaften im Privatvermögen die Unterhaltskosten, die Kosten der Instandstellung von neu erworbenen Liegenschaften, die Versicherungsprämien und die Kosten der Verwaltung durch Dritte abgezogen werden. Darüber hinaus sind Kosten für nergiesparen und Umweltschutz insofern zulässig, wie das FD diese als solche bestimmt hat. Liegenschaftsunterhalt von selbst genutzten Liegenschaften setzt voraus, dass die Unterhaltskosten mit dem (steuerbaren) igenmietwert in unmittelbarem Zusammenhang stehen (Urteile 2C_390/2012 / 2C_391/2012 vom 7. August , in: StR 67/2012 S. 691; 2C_878/2010 vom 19. April ; 2A.683/2004 vom 15. Juli , in: ASA 77 S. 161). Nicht abziehbar sind die übrigen Kosten und Aufwendungen, insbesondere die Aufwendungen für den Unterhalt der steuerpflichtigen Person oder ihrer Familie sowie die Aufwendungen für die Anschaffung, Herstellung oder Wertvermehrung von Vermögensgegenständen (Art. 34 lit. a und d DBG). Klar ist, dass bei selbst genutzten Liegenschaften - wenn überhaupt - nur ein tatsächlich an Dritte geleistetes ntgelt abgesetzt werden kann. 1.3 Abgrenzung abziehbarer Unterhaltskosten und wertvermehrender Aufwendungen Grundsatz: Bei Liegenschaften im Privatvermögen können Aufwendungen zur rhaltung der bisherigen Werte als Unterhaltskosten vom steuerbaren inkommen in Abzug gebracht werden. Kosten für Investitionen, die dem nergiesparen, der Denkmalpflege und dem Umweltschutz dienen, sind den Unterhaltskosten gleichgestellt (Bei Neubauten gelten diese Kosten als wertvermehrender Aufwand). Abziehbare Unterhaltskosten sind Aufwendungen, deren Ziel nicht die Schaffung neuer, sondern in erster Linie die rhaltung bereits vorhandener Werte ist, und die nach längeren oder kürzeren Zeitabschnitten unverändert weiter bestehen. s werden einzig die mangelhaften Teile ersetzt oder instand gesetzt. Nicht abziehbare wertvermehrende Unterhaltskosten sind jene Aufwendungen, die den Wert der Liegenschaft dauernd erhöhen. Dabei handelt es sich um bauliche Verbesserungen, die nicht nur der rhaltung der Liegenschaft und deren Nutzungsmöglichkeiten dienen, sondern zusätzlich deren Anlagewert erhöhen. Bauliche Veränderungen sind damit wertvermehrend, wenn durch sie die Unter-

3 Seite 3 haltskosten sinken oder der Wohnkomfort steigt. Die wertvermehrenden Kosten können bei der Grundstückgewinnsteuer als Anlagekosten geltend gemacht werden. Wenn Unterhaltsaufwendungen und wertvermehrende Investitionen gleichzeitig vorgenommen werden, sind die jeweiligen Kosten in abzugsfähigen Unterhaltsaufwand und wertvermehrende Investitionen aufzuteilen. Diese Aufteilung ist oftmals betragsmässig nicht eindeutig festlegbar, weshalb sie nach rfahrungswerten vorgenommen wird, die in diesem Merkblatt festgehalten sind. Massgebend für die zeitliche Abgrenzung der effektiven Abzüge ist wahlweise das Rechnungsoder Zahlungsdatum, sofern dies nicht zu einer Steuerumgehung führt. Akontozahlungen für Unterhaltskosten können abgezogen werden, sofern die Arbeit im entsprechenden Jahr geleistet wurde. 1.4 Behebung konstruktiver Mängel (Konstruktionsfehler) Aufwendungen zur Behebung konstruktiver Mängel sind nicht Unterhaltskosten, sondern Investitionen. Hingegen sind Kosten für die Behebung von Folgeschäden, die auf Konstruktionsfehler zurückzuführen sind, abzugsfähig. 1.5 Von der Lebensdauer ersetzte Teile Wird ein Gebäudeteil oder eine inrichtung schon nach vergleichsweiser kurzer Zeit und weit vor Ablauf der statistischen Lebensdauer (vgl. Lebensdauertabelle des Schweiz. Hauseigentümerverbandes HV) ersetzt, sprich eine natürliche Vermutung dafür, dass dafür nicht sachliche Gründe, sondern rein persönliche Motive den Ausschlag gegeben haben. Dies gilt etwa für die Auswechslung einer funktionsfähigen und zeitgemässen Kücheneinrichtung oder von weitgehend unversehrten Bodenbelägen bereits nach wenigen Jahren. Rein oder hauptsächlich persönlich motivierte Massnahmen sind grundsätzlich den nicht abzugsfähigen Lebenshaltungskosten zuzuordnen. Aufwendungen für vor der Lebensdauer ersetzte Teile können daher maximal im Verhältnis zur verbleibenden statistischen Lebensdauer zum Abzug zugelassen werden. Vorbehalten bleibt der Nachweis, dass der rsatz infolge sachlicher Gründe (z.b. Funktionsfähigkeit eines Gerätes, Schäden etc.) erfolgt ist. 1.6 Zur Handhabung des Merkblattes Der nachfolgende Katalog enthält beispielhaft bauliche und andere Massnahmen, welche steuerlich anerkannt werden. r ist deshalb nicht als abschliessend zu betrachten, sondern wird den aktuellen gesetzlichen und technisch-wirtschaftlichen Gegebenheiten sowie den rfahrungen beim Vollzug angepasst. Falls Sie zusätzliche Fragen haben, geben wir Ihnen gerne Auskunft. Wenden Sie sich in diesem Fall an die Kantonale Steuerverwaltung, Hauptstrasse 11-17, 87 Glarus. Telefon: Mail: steuerverwaltung@gl.ch Internet: (Online Schalter/Finanzen und Gesundheit/Merkblätter)

4 Seite 4 2. Übersicht über die verschiedenen Auslagen 1 Gebäude aussen 1.1 Fassaden, Fenster, Balkone, Storen und Fensterläden Seite Gerüstungen Seite Brandmauer Seite Wintergarten Seite 6 2 Dächer 2.1 Flach- und Giebeldächer, Spenglerarbeiten, Blitzableiter und Fotovoltaikanlagen Seite Ausbau Dachgeschoss samt Isolation Seite Hausbock und Schwamm Seite 7 3 Gebäude innen 3.1 Wände, Decken, Türen Seite Treppen, Treppenhaus, Geländer Seite Aufzug, Lift Seite 9 4 Bodenbeläge 4.1 Wohnfläche Seite 9 5 Wohnungseinrichtungen 5.1 Kücheneinrichtungen Seite Badezimmer Seite Waschmaschine, Tumbler Seite 11 6 Heizungen, Lüftungen 6.1 Wärmeerzeuger, Heizkessel Seite Umstellen der nergie, Alternativsysteme Seite Zusätzliche Installationen Seite Kamin Seite Heizöltank Seite Cheminée, Cheminéeofen Seite Kachelofen Seite Fernwärmeheizung Seite Warmwasseraufbereitung / Boiler Seite Lüftung, Klimaanlage, Dampfabzug Seite 14 7 Sanitäre und elektrische Installationen, Brandverhütung 7.1 Leitungen/Verkabelungen im Allgemeinen Seite Antennen/Parabol-Anlagen Seite Brandverhütung/Handfeuerlöscher/Alarmanlage Seite Massnahmen zur Rückgewinnung von Wärme Seite 14 8 Umgebung 8.1 Umgebungsarbeiten Seite Kanalisationen und Hauszuleitungen inkl. Aushub und rdarbeiten Seite ntfeuchten der bestehenden Kellerwände Seite 16 9 Kosten für Betrieb und Verwaltung 9.1 Betrieb Seite Verwaltung Seite Verschiedenes 10.1 Abbrucharbeiten, Transport in Deponie, Deponiegebühren Seite Anwaltskosten, Mutationskosten, Grundeigentümerbeiträge Seite Architekten- und Ingenieurhonorare Seite Baubewilligungen/Bauprojektkosten Seite Schwimmbad/Sauna/Solarium Seite Aushub Seite Baulandumlegung/Feldregulierung Seite Bauprojektkosten Seite igenleistungen Seite Mutationskosten Seite Subventionsrückerstattung Seite Terrainuntersuchung Seite Inkonvenienzentschädigung Seite Vorhänge mit Zubehör, Mobiliar Seite Luftschutzraum Seite Finanzierung Seite Courtage, Maklerprovision Seite Konventionalstrafe bei Nichterfüllung des Kaufvertrages Seite 21

5 Seite 5 3. Ausscheidungskatalog Art der Auslagen abzugberechtigt % 1 Gebäude aussen 1.1 Fassaden, Fenster, Balkone, Storen und Fensterläden a. Neuanstrich b. Fassadenreinigung (Hochdruck) c. Reparatur / gleichwertiger rsatz (inkl. Alu-Fensterläden) d. Dichtungen von Fugen und Abschlüssen zur Vermeidung unerwünschter Luftwechsel Fassadenrenovationen a. Überdecken einer bestehenden Verkleidung (z.b. Schindeln) durch ternit, Aluminium usw., statt Neuanstrich b. Renovationsarbeiten an Naturstein-Fassaden (Sandstein) c. Fassadenisolationen inkl. Verkleidung, Anpassen der Fensterbänke und Halterungen d. hinterlüftete Wärmedämmung Fenster, Vorsatzfenster a. Reparatur / gleichwertiger rsatz b. Isolierverglasung beschichtet oder Isolierverglasung dreifach anstelle infach- oder Doppelverglasung. c. rsatz von Holzfenstern durch kombinierte Holz-Alu-/Kunststofffenster Windfang a. Neubau von unbeheizten Windfängen bis 3 Quadratmeter b. Wenn grösser als 3 Quadratmeter (neuer Vorraum) c. Reparatur / gleichwertiger rsatz Sonnenstoren a. Neueinbau c. rsatz Sonnenstoren mit zusätzlich neuem elektrischen Antrieb

6 Seite Fensterläden, Rolläden und Rouleau a. Neueinbau / Motorantrieb neu c. Rolläden anstelle von Fensterläden (dito Fensterläden anstelle von Rolläden) d. rsetzen von Fensterläden/Rolläden aus Holz durch Fensterläden/Rolläden aus Aluminium mit nachgewiesenen guten Wärmedämmeigenschaften Balkone / Terrassen a. rstmaliges Auftragen einer Bodenfarbe oder Verlegen von Plättli auf Zementboden b. Bodenabdichtung / Isolation c. Geländer: alt = Holz neu = mit Glas/Metall Gerüste Gerüstkosten sind proportional nach den Anteilen Unterhalts- und Anlagekosten aufzuteilen proportional 1.3 Brandmauer rstellen von Brandmauern a. Auf Verlangen der Feuerpolizei 1.4 Wintergarten a. Neueinbau (Wohnraumerweiterung) 2 DÄCHR 2.1 Flach- und Giebeldächer, Spenglerarbeiten, Blitzableiter, Solar- und Fotovoltaikanlagen a. Reparatur / gleichwertiger rsatz b. Verbessern der thermischen Isolation

7 Seite Giebeldächer rstellen eines Dachstuhls inklusive Bedachung über ein undichtes Flachdach Spenglerarbeiten a. Neueinbau und rweiterung infolge Um-, An- und/oder Aufbau in Blech oder Kupfer Unterdach a. vorher kein Unterdach c. gleichwertiger rsatz des Unterdaches kombiniert mit zusätzlicher thermischer Isolation Blitzableiter und Dachrinnenheizung a. Neueinbau und rweiterung infolge Anbau Fotovoltaikanlagen a. bei Neubau Haus sowie neubauartigem An- oder Umbau bis zu fünf Jahren b. Neueinbau in bestehendes Dach oder rweiterung (abzüglich evtl. erhaltene Subventionen) c. Reparatur / gleichwertiger rsatz 2.2 Ausbau Dachgeschoss samt Isolation Gesamthaft nicht abzugsfähig. Auch die Kosten der Isolation sind nicht abzugsfähig, da sie im Zusammenhang mit der Wohnraumerweiterung anfallen Versetzen von bestehenden Wänden inkl. Anpassungsarbeiten rsteinbau von Dachlukarnen / Dachfenstern 2.3 Hausbock und Schwamm Kosten der Bekämpfung, nach Abzug von allfälligen Versicherungsleistungen

8 Seite 8 3 Gebäude innen 3.1 Wände, Decken, Türen Maler- und Tapeziererarbeiten, Wand- und Deckenverkleidungen, Türen a. Auffrischen / Reparatur / gleichwertiger rsatz b. rstbeschichtung oder -verkleidung c. Anbringen einer inneren Isolation an Aussenwänden oder Kellerdecken, inklusive Verkleidung aus Holztäfer, Gips- oder gepressten Holzplatten (Novopan) und Malerarbeiten Wand- und Deckenverkleidungen als rsatz für fällige Gipser- und Malerarbeiten a. Verkleidung aus Holz oder schallhemmend inklusive Malerarbeiten b. Verkleidung aus Pavatex- / MDF- / Spanlatten inkl. Malerarbeiten Plattenarbeiten, Fliesen a. in Küche oder Badezimmer anstelle von Malerarbeiten Grundrissveränderungen z. B. Herausbrechen von Wänden, inbau neuer Wände und damit verbundene Anpassungsarbeiten Türen, Kipp- oder Rolltore für Garagen a. rsteinbau infolge Um- und Anbau c. rsatz durch bessere Qualität mit neuem automatischem Torantrieb Treppen, Treppenhaus, Geländer Reparatur / gleichwertiger rsatz rsetzen einer Holztreppe durch eine Betontreppe inklusive Folgekosten rsetzen der Geländer durch bessere Qualität 70

9 Seite Aufzug, Lift a. erstmaliger inbau b. Reparatur, Serviceabonnement, gleichwertiger rsatz 4. BODNBLÄG 4.1 Wohnfläche (heizbar) a. Reparatur / gleichwertiger rsatz von z.b. Parkett, Kunststoffbelag, Inlaid, Spannteppich oder Laminat b. rsatz durch bessere Qualität c. im Zusammenhang mit kleineren Umbauten, neu verlegen auf bestehenden Holzboden oder Inlaid, nur wenn die Räume früher bewohnbar waren d. neu verlegen, wenn früher nicht bewohnbar e. neu verlegen auf Zementunterlagsboden infolge grösserer Umbauarbeiten oder Anbauten f. Verlegen eines Parkett- oder Plattenbelages anstelle vorbestandenem Belag (z.b. Kunststoff, Inlaid, Spannteppich) g. Wärmedämmung gegen Aussenklima, unbeheizte Räume oder rdreich WOHNUNGSINRICHTUNGN 5.1 Kücheneinrichtungen (im Gebäudewert eingeschlossen) a. Reparatur / gleichwertiger rsatz für ausschliesslich in der Kombination eingebaute Maschinen und Geräte b. Kosten für den rsatz von Haushaltsgeräten mit grossem Stromverbrauch wie Kochherde, Backöfen, Kühlschränke, Tiefkühler, Geschirrspüler, Waschmaschinen, Tumbler, eingebauten Beleuchtungsanlagen usw Küchenkombination inklusive Folgekosten a. alt: keine Kombination neu: Kombination (mehrteilig) b. alt: Kombination Chromstahl/Kunstharzabdeckung neu: Kombination mit Abdeckung aus Natur- oder Kunststein (je nach Höhe der Mehrkosten) a. gleichwertiger rsatz ganze Küche

10 Seite Kochherd, Backofen a. rsteinbau b. rsetzen eines alten Kochherdes durch einen kombinierten Herd infolge Küchenumbau (z.b. Glaskeramikkochfeld / Tiba Kochherd) b. Umstellen von Gas auf lektrisch oder umgekehrt Kühlschrank, Tiefkühlschrank, Geschirrspülmaschine (eingebaut) a. rsteinbau in gleicher Grösse c. Serviceabonnement 5.2 Badezimmer Gleichwertiger rsatz, jedoch Modernisierung (Umbau inkl. Folgekosten) a. 35 Jahre alte und ältere b. 35 Jahre bis 25 Jahre alte c. 25 Jahre alte und neuere d. zusätzliche inrichtung oder freistehende Möbel bestehende Badeinrichtung in Waschküche a. gleichwertiger rsatz in Waschküche installiert b. rsatz in Form eines neuen Badezimmers rsatz von sanitären Apparaten a. gleichwertiger rsatz WC / Badewanne b. anstelle WC inbau Closomat inkl. Folgekosten c. gleichwertiger rsatz für einfaches Lavabo d. vom einfachen Lavabo zum eingebauten Lavabo (Waschtischmöbel) e. inbau einer zusätzlichen Dusche f. Gleichwertiger rsatz von Wänden oder Schiebetüren für Duschen g. rsetzen der Kunststoff- mit Glaswänden in Duschen h. rsatz von Spiegel durch Spiegelschrank

11 Seite Waschmaschine, Tumbler a. Reparatur / gleichwertiger rsatz b. erstmalige Anschaffung c. Serviceabonnement 6. HIZUNGN, LÜFTUNGN 6.1 Wärmeerzeugung, Heizkessel rsetzen des Heizkessels / Brenners / Ofens usw. a. bei gleicher Leistung b. durch modernere, gleichwertige Anlage mit gleichem Heizmedium und optimaler Wärmeproduktion Durchlauferhitzer a. Neuanschaffung Ortsfeste elektrische Widerstandsheizungen (z.b. Speicheröfen oder Bodenheizungen) a. Neuanschaffung c. rsatz von Wärmeerzeugern durch ortsfeste elektrische Widerstandsheizungen Unterhalt bzw. Serviceabonnement für Heizungsanlage a. bei selbstgenutzten Liegenschaften b. bei vermieteten Liegenschaften des Privatvermögens abziehbar, wenn im Mietzins inbegriffen Kaminfegerkosten, Abgaskontrolle a. bei selbstbenutzten Liegenschaften b. bei vermieteten Liegenschaften des Privatvermögens abziehbar, wenn im Mietzins inbegriffen

12 Seite Umstellen der nergie, Alternativsysteme Umstellen auf lektro-, Raumspeicher-, Gas- oder andere Systeme (bei gleichbleibendem Heizvolumen und ohne zentralen Speicher) a. Installationen in Neubauten (einschliesslich bei Aushöhlung ) b. bei bestehender Ölzentralheizung c. bei bestehender Holz- und/oder Kohlezentralheizung (ohne zentralen Speicher) Umstellen auf Zentralheizung (Öl, Gas, lektrisch) a. als rsatz einer Warmluftetagenheizung, Öl-, Holz- und Kohleofen b. als rsatz eines Kachelofens Alternativsysteme (Wärmepumpe, Solar-, Holz-, Wind-, Fotovoltaik- und Biogasanlagen inkl. Speicher, sanitäre Anpassungsarbeiten, Bewilligungen und einmaligen Anschlussgebühren), ohne Wärmeverteilung und ohne Radiatoren (als %-Heizung), nach Abzug allfälliger Beiträge von Dritten a. rsteinbau / Neubauten (bis 5 Jahre) b. als rsatz oder rgänzung für ursprüngliche Heizsysteme wie Holz-, Kohle-, Öl- und lektroheizungen Reparatur / gleichwertiger rsatz ganzer Systeme mit gleichem Heizmedium 6.3 Zusätzliche Installation Heizkörper, Bodenheizung, Boiler etc rsatz bestehender Heizkörperventile durch Thermoventile Wandstrahler (Zusatzheizgerät, fest installiert) a. Neuanschaffung b. Reparatur /gleichwertiger rsatz 6.4 Kamin Reparatur / gleichwertiger rsatz Kaminsanierung (inkl. Kamineinsätze) im Zusammenhang mit dem rsatz eines Wärmeerzeugers

13 Seite Heizöltank rsteinbau inklusive Tankraum rsatz Tanksanierung (Verkleidung) / Revision und Reinigung Stilllegung 6.6 Cheminée- bzw. Schwedenöfen a. rsteinbau in bestehende Gebäude c. einfaches Cheminée umbauen in Warmluftcheminée / rweiterung 6.7 Kachelofen (Hafnerarbeiten) a. rsteinbau in bestehende Gebäude b. rsteinbau als rsatz der bisherigen Heizung c. Reparatur / gleichwertiger Umbau oder rsatz 6.8 Fernwärmeheizung (anschliessen) ausser Betrieb nehmen einer bestehenden Heizungsanlage und Anschliessen an eine Fernwärme-Heizzentrale (nicht inbegriffen sind das interne Heizungsnetz und die Radiatoren) 6.9 Warmwasseraufbereitung / Boiler a. rsteinrichtung und zusätzliche inrichtung c. rsatz durch grösseres Modell d. Neueinrichtung zusätzlich zum bestehenden Heizkessel für die Warmwasseraufbereitung im Sommer e. rsatz von Durchlauferhitzern durch zentrale Boiler inbau von rfassungsgeräten zur verbrauchsabhängigen Warmwasserkostenabrechnung

14 Seite Lüftung, Klimaanlage, Dampfabzug a. rsteinbau 7 SANITÄR UND LKTRISCH INSTALLATIONN, BRANDVRHÜTUNG 7.1 Leitungen/Verkabelungen im Allgemeinen (Wasser, Heizung, lektrisch, Gas, Telephon, ISDN, TV usw.) a. Reparatur / gleichwertiger rsatz (jedoch ohne rweiterung) b. Anpassen gemäss Vorschriften an die Norm c. Beleuchtungskörper = Mobiliar einmalige Anschlussgebühren 7.2 Antennen / Parabol-Anlagen (Funk, Radio, TV usw.) a. rsteinbau Anschluss an Gemeinschaftsanlage (z.b. Kabelfernsehen) a. bei erstmaliger Installation b. rsatz bestehender eigener Anlage c. einmalige Anschlussgebühr 7.3 Brandverhütung / Handfeuerlöscher / Alarmanlage a. rsteinbau / rstanschaffung / rweiterung b. Reparatur / Kontrolle / gleichwertiger rsatz 7.4 Massnahmen zur Rückgewinnung von Wärme a. Installationen in Neubauten (einschliesslich bei Aushöhlung ) b. Alle zweckmässigen Anlagen zur Rückgewinnung von Wärme, z.b. Wärmerückgewinnung bei klimatisierten Räumen, bei Cheminées, bei Kühlwasser, bei Abwasser oder bei warmer Abluft, die über das gesetzlich vorgeschriebene Mass hinausgehen c. Reparatur, Serviceabonnement, gleichwertiger rsatz

15 Seite 15 8 UMGBUNG 8.1 Umgebungsarbeiten a. Garten erstmals neu anlegen b. Kosten für Gartenunterhalt (Pflege und rsatz), Pflege und rsatz: Pflanzen, Baumschnitt, Wegausbesserungen (innerhalb des Gartens), Rasenmähen c. rsatz und Rep. Rasenmäher / Heckenschere bis max. Fr d. Schneeräumung und Gartenreinigung (Laubrechen) usw. bei selbstgenutzten Liegenschaften, Schneefräse / Schneepflug sowie Reparatur oder rsatz (private Lebenshaltungskosten) Feste infriedung (inkl. Stütz- und Gartenmauer, wenn diese der infriedung dienen) a. rsteinbau / rweiterung c. Hangsicherung d. Bodensenkung Hauszugang / Garagenzufahrt / Vorplatz / Gartensitzplatz a. erster Belagseinbau (Teerung, Verbundsteine, Zementplatten usw.) bei gleichbleibender Fläche c. mit Zement-Verbundsteinen oder Beton- und Teerasphaltbelägen - rsatz bei vergleichbarer Qualität - bisher gekofferter Kiesplatz - bisher Naturplatz ohne Kofferung d. mit Natursteinpflästerung bisher Zement-Verbundsteine Bodenverbesserung ntwässern, Humusieren, usw. 8.2 Kanalisationen und Hauszuleitungen inklusive Aushub und rdarbeiten a. rsteinbau / Vergrösserung / rweiterung infolge Anbau c. einmalige Anschlussgebühren

16 Seite Kanalisation / Dolen / Gruben / Schächte / Benzinabscheider a. Reparatur / gleichwertiger rsatz b. rsetzen infolge Korrektur der Strasse oder das Anschliessen an ein anderes Netz (ARA) c. Reinigen (Kanalspülung) und entleeren d. ausser Betrieb nehmen der Klärgrube / Kurzschliessung Abwasserleitung Wasser- und Hauszuleitung a. rsteinbau / Zählermiete c. Anschlussgebühr Trennsystem a. Anschliessen des Oberflächenwassers an Trennsystem (inklusive Grabarbeiten) b. einmalige Anschlussgebühr c. Reparatur / gleichwertiger rsatz der bestehenden Kanalisationsleitung d. rsetzen der bisherigen Kanalisationsleitung durch Trennsystem, inklusive Grabarbeiten Drainage (ntwässerung des Bodens od. Sumpflands) 8.3 ntfeuchten der bestehenden Kellerwände Abdichten und/oder Drainieren 9 KOSTN FÜR BTRIB UND VRWALTUNG 9.1 Betrieb Grundgebühren und Verbraucherkosten für Wasser, Abwasser, Strom, Gas, Beleuchtung, sowie wiederkehrende Betriebs- und Benutzergebühren für Gemeinschaftsanlagen (z.b. Fernsehempfang), Zählermiete, und allg. Kosten a. bei selbstgenutzten Liegenschaften (Privataufwand) b. bei vermieteten Liegenschaften, wenn im Mietzins inbegriffen

17 Seite Kehrichtgebühren (Grund- und Sackgebühr), Gebührenmarken usw Die Verbrauchserfassung und den Abrechnungsservice für die verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnung sowie den Unterhalt der nötigen Apparate, wenn im Mietzins / Nebenkosten inbegriffen gleichwertiger rsatz / Reparatur von fest installierten Beleuchtungskörpern, die nicht Mobiliar darstellen 9.2 Verwaltung Gebäudeversicherungsprämie a. für Rohbau- oder ndschätzung Neubau (Bauzeitversicherung) b. für Schadenversicherung c. Sachversicherungsprämien (Brand-, Wasserschaden-, Glas-, Haushaftpflichtversicherung usw.) d. Hausratsversicherungsprämien sind nicht abziehbar (Privataufwand) Hauswart / Reinigung usw. a. Reinigung bei Neubau b. Hauswart bei vermieteten Liegenschaften des Privatvermögens, wenn im Mietzins inbegriffen c. Hauswart bei selbstgenutztem STWG allgemeine Verwaltungskosten bei vermieteten Liegenschaften wie Porti, Telefon. Inserate für Vermietung usw., rhebung der Mietzinse und Betreibungen, für Ausweisungen und Prozesse mit Mietern aus dem Mietverhältnis Gebäudeschätzung (Verkehrswertschätzung) Auslagen bei selbstgenutztem Stockwerkeigentum a. inlagen in Reparatur- und rneuerungsfonds b. Hauswartkosten (Anteil nutzungsbedingt) c. Verwaltungskosten d. Übrige gemeinschaftliche Kosten (ohne Verbrauchskosten) sowie individuelle Auslagen für den Unterhalt der eigenen Wohnung gemäss den Ausführungen in diesem Merkblatt

18 Seite VRSCHIDNS 10.1 Abbrucharbeiten, Transport in Deponie, Deponiegebühren a. Aushöhlung oder Abbruch des Gebäudes / Räumungskosten - bei gleichzeitigem Neubau oder vollständigem Abbruch b. ntsorgung privater Hausrat (Möbel, Teppiche etc.) c. Baustrom d. Wärmebilder und Gebäudeenergieausweis der Kantone (GAK) Abbruch und gleichzeitiger rsatz von Bauteilen bei bestehender Liegenschaft 10.2 Anwaltskosten, Mutationskosten, Grundeigentümerbeiträge (Perimeterbeiträge) a. Kommission, sowie Anwalts-, Notariats-, oder Gerichtskosten im Zusammenhang mit Mietangelegenheiten b. Schuldbrieferrichtung Kosten für Vermessung, Parzellierung, Grundbuchgebühren, Güterzusammenlegung, Feldregulierung, Baulandumlegung Perimeterbeiträge an Gemeinden für Strassen, Gehsteige, inklusive erste Teerung der Strassen und Zufahrten Anwalts-, Notariats-, oder Gerichtskosten im Zusammenhang mit Kauf / Verkauf, Beurkundungsgebühren Kurtaxen 10.3 Architekten- Bauleitungen- und Ingenieurhonorare a. im Zusammenhang mit Renovationsarbeiten b. Umbauarbeiten / Anbauten / Neubau 10.4 Baubewilligungen / Bauprojektkosten Umbauarbeiten und Anbauten a. wenn Ausführung dem Projekt entspricht c. wenn Projekt nicht ausgeführt wird

19 Seite Quartierplanungskosten a. wenn nach Quartierplan gebaut wird b. wenn nicht gebaut wird c. wenn nach anderem Quartierplan gebaut wird 10.5 Schwimmbad / Sauna / Solarium (im Wohnhaus eingebaut) a. rsteinbau Schwimmbad im Freien a. bei vermieteten Liegenschaften des Privatvermögens, wenn im Mietzins inbegriffen: Reparatur / gleichwertiger rsatz b. bei selbstgenutzten Liegenschaften: Reparatur / gleichwertiger rsatz Kosten für Anlagen zur Beheizung eines Schwimmbades im Freien a. rsteinbau 10.6 Aushub rdarbeiten bei Neubau / rweiterung 10.7 Baulandumlegung / Feldregulierung a. bei Veräusserung nach Umlegung b. bei Teilveräusserung nach Umlegung sind die Kosten anteilsmässig aufzuteilen 10.8 Bauprojektkosten (Hochbauten) wenn der Bau nach Projekt ausgeführt wird a. Anteil Bauprojektkosten (Hochbauten) an energiesparenden Investitionen können bei Neubauten nicht in Abzug gebracht werden b. Projektkosten für energiesparende Investitionen können bei bestehenden Gebäuden in Abzug gebracht werden, wenn das Projekt tatsächlich ausgeführt wird

20 Seite igenleistungen Abgeltung der eigenen Arbeitsleistung Mutationskosten Vermessen / Parzellieren Subventionsrückerstattung (für Gebäude) Terrainuntersuchung (Baugrunduntersuchung / geologisches Gutachten) Inkonvenienzentschädigung einmaliger Betrag / jährlich wiederkehrender Betrag Vorhänge mit Zubehör, Mobiliar, Werkzeuge Vorhänge, Mobiliar, Gegenstände mit Mobiliarcharakter, Beleuchtungskörper, Werkzeuge aller Art, Heimwerkgeräte usw Luftschutzraum Lüftungseinrichtungen, die nicht Mobiliar darstellen a. rsteinbau und zusätzliche inrichtung Liegestellen und Trocken-WC s a. rsteinrichtung und zusätzliche inrichtung, die Mobiliar darstellen - bei selbstgenutzten Liegenschaften nicht abziehbar (Privataufwand) - bei vermieteten Liegenschaften des Privatvermögens abziehbar, wenn im Mietzins inbegriffen Finanzierung Abschlusskommission, Bankspesen, (Finanzierung) Vom Roheinkommen abziehbar

21 Seite Baukreditzinsen (inkl. Bauland) während der Bauphase, d.h. bis zur Fertigstellung bzw. rzielung eines Liegenschaftsertrages Bei der Veranlagung der Grundstückgewinnsteuer anrechenbare Anlageoder Verkaufskosten Baurechtszinsen Vom Roheinkommen abziehbar, soweit diesen rträge aus Grundstücken gegenüberstehen Bürgschaftsprämie (rstfinanzierungskosten) Vom Roheinkommen abziehbar Schuldzinsen, Hypothekenzinsen Vom Roheinkommen abziehbar Vorfälligkeitsentschädigung a. Bei Veräusserung b. Umschuldung ohne Gläubigerwechsel c. Umschuldung mit Gläubigerwechsel Vom Roheinkommen nicht abziehbar. Abzug bei der Grundstückgewinnsteuer möglich. Vom Roheinkommen abziehbar. Vom Roheinkommen und bei der Grundstückgewinnsteuer nicht abziehbar Verzinsung des igenkapitals Weder vom Roheinkommen abziehbar noch bei der Veranlagung der Grundstückgewinnsteuer anrechenbare Anlage- oder Verkaufskosten Courtage, Maklerprovision Bei der Veranlagung der Grundstückgewinnsteuer anrechenbare Anlageoder Verkaufskosten Konventionalstrafe bei Nichterfüllung des Kaufvertrages (bei Drittgeschäften) Weder vom Roheinkommen abziehbar noch bei der Veranlagung der Grundstückgewinnsteuer anrechenbare Anlage- oder Verkaufskosten = nergiesparmassnahmen = rsatz gilt als nergiesparmassnahme Förderbeiträge für nergiespar, Lärmschutz- und Umweltschutzmassnahmen sowie Denkmalpflege vermindern die vom igentümer selbst getragenen Kosten. Solche Beträge sind daher bei der Deklaration des Liegenschaftsunterhalts kostenmindernd zu berücksichtigen. Inkrafttreten und Publikation Dieses Merkblatt wird im Internet publiziert und gilt ab sofort.

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