Volksabstimmung vom 26. November 2017 Erläuterungen des Gemeinderates

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1 Volksabstimmung vom 26. November 2017 Erläuterungen des Gemeinderates Gemeindevorlagen 1. Voranschlag für das Jahr 2018 mit einem Ertragsüberschuss von CHF und einem Gemeindesteuerfuss für natürliche Personen von 4.5 Einheiten 2. Erweiterung der Abwasserreinigungsanlage (ARA) Waldstatt Details zum Voranschlag finden Sie in der entsprechenden Broschüre, welche mit separater Post allen Haushalten zugestellt wird. Die Urne wird für die Entgegennahme der Stimmzettel in der Gemeindeverwaltung aufgestellt: Mittwoch, 22. November bis Uhr Donnerstag, 23. November bis Uhr Freitag, 24. November bis Uhr Samstag, 25. November bis Uhr Sonntag, 26. November bis Uhr Öffentliche Versammlung Weitere Informationen zum Voranschlag 2018 sowie zur ARA-Erweiterung erhalten Sie an der öffentlichen Versammlung vom Mittwoch, 15. November 2017, um Uhr im Gemeindesaal, Waldstatt. Gleichzeitig wird die Post noch über den Stand der Dinge informieren. 1

2 Abstimmungsfragen 1. Voranschlag 2018 Die Abstimmungsfrage lautet: Wollen Sie den Voranschlag 2018 mit einem mit einem Ertragsüberschuss von CHF und einem Gemeindesteuerfuss für natürliche Personen von 4.5 Einheiten annehmen? Empfehlung Der Gemeinderat empfiehlt den Stimmberechtigten, dem Voranschlag 2018 zuzustimmen. 2. Erweiterung der ARA Waldstatt Die Abstimmungsfrage lautet: Stimmen Sie dem Nettokredit für die Erweiterung der ARA Waldstatt von CHF , unter Vorbehalt der Zusicherung des Kantonsbeitrages, zu? Empfehlung Der Gemeinderat empfiehlt den Stimmberechtigten, der Erweiterung ARA Waldstatt zuzustimmen. Waldstatt, im September 2017 Für den Gemeinderat Andreas Gantenbein, Gemeindepräsident Sabrina Steiger, Gemeindeschreiberin 2

3 Gemeindevorlagen 1. Voranschlag 2018 Sehr geehrte Stimmbürgerinnen und Stimmbürger Der Gemeinderat kann Ihnen einen Voranschlag 2018 vorlegen, welcher sowohl operativ als auch im Gesamtergebnis mit einem positiven Resultat abschliesst. Der vor einigen Jahren eingeschlagene Weg einer angepassten Ausgabenpolitik zeigt nun Früchte. Das Gesamtergebnis aus dem operativen Geschäft von CHF entspricht ca Steuereinheiten. Aber - nur ein kleiner Wind aus der falschen Richtung kann zu einem negativen operativen Ergebnis führen. Die kantonalen Vorgaben in Bezug auf das Steuerwachstum hat der Gemeinderat für Waldstatt nach unten korrigiert. Die aktuellen Zahlen für das Jahr 2017 zeigen, dass die Schätzung des Gemeinderates bei natürlichen Personen nicht schlecht war. In den nächsten Jahren muss bei den Steuern aus juristischen Personen mit einem Rückgang des Ertrages gerechnet werden. Der Gemeinderat geht von einem Minderertrag von bis zu TCHF 150 pro Jahr aus. Verschiedene Gründe führen zu dieser Erkenntnis. Damit der Steuerertrag mittelfristig wieder ansteigen könnte, hat der Gemeinderat die Parzelle 680 im Winkfeld von der armasuisse gekauft. Erste Interessenten hierfür haben sich bereits gemeldet. Im Finanzplan kann auch in den Folgejahren bis 2022 mit einem positiven Gesamtergebnis geplant werden. Der Investitionsbedarf ist noch immer ziemlich hoch. In den nächsten fünf Jahren sollten noch rund CHF investiert werden. Dazu kommt im Jahr 2020 die Sanierung der Steblenstrasse, welche direkt der Erfolgsrechnung belastet werden muss. Tendenziell ist aber ersichtlich, dass in den vergangenen Jahren die meisten Baustellen abgeschlossen werden konnten. Die Abschreibungen in den nächsten Jahren sinken leicht. Diese sind aber noch weit über dem kantonalen Durchschnitt. Die Verschuldung ist ebenfalls noch immer ziemlich hoch. Wir brauchen auch in Zukunft Ertragsüberschüsse in den Jahresrechnungen, um die Schuldenlast zu reduzieren. Dank der aktuell tiefen Zinssätze belastet die Verzinsung der Kredite die Jahresrechnung momentan nicht stark. Um die Folgegenerationen vor hohen Schuldzinszahlungen zu bewahren, muss alles daran gesetzt werden, die Verschuldung in den nächsten Jahren zu reduzieren. Der Gemeinderat sieht sich aus all diesen Gründen darin bestätigt, den richtigen Weg eingeschlagen zu haben. Dort wo er Einfluss nehmen kann, wird er auch in Zukunft sein Möglichstes tun und weiter sehr kostenbewusst handeln. Der Finanzplan 2018 sah einen Ertragsüberschuss von CHF vor. Der Voranschlag 2018 zeigt nun ein Resultat von CHF , was einer Differenz von nur gerade CHF entspricht. Im Investitionsbudget 2018 sind Ausgaben von total CHF vorgesehen. Die grösste Position mit CHF Nettoausgaben betrifft den Ausbau der ARA. 3

4 Zusammenfassung für Schnellleser 1. Der Steuerfuss bleibt unverändert. 2. Der Voranschlag 2018 sieht einen Ertragsüberschuss von CHF vor. 3. Der Gemeinderat wird an seinem Sparkurs festhalten, um die Verschuldung weiter zu reduzieren oder Investitionen in die Zukunft zu tätigen. 4. Der Finanz- und Lastenausgleich wird weiter sinken. 5. Die finanzpolitischen Ziele werden für die Planperiode 2018 bis 2022 wie folgt festgelegt resp. angepasst: Reduktion der Nettoverschuldung pro Einwohner auf CHF per Ende 2022 (Stand per : CHF / Trend per : CHF 2 619) Erhöhung / Bildung von zweckfreiem Eigenkapital auf CHF pro Einwohner per Ende 2022 (Stand per : CHF 795 pro Einwohner) Die Jahresrechnungen sollen mittelfristig ausgeglichen abgeschlossen werden. Anpassung des Steuerfusses auf das Niveau des Durchschnittes aller Gemeinden im Appenzeller Hinterland (in der Planperiode 2018 bis 2022) Andreas Gantenbein, Gemeindepräsident 4

5 Erweiterung ARA Waldstatt Zusammenfassung Die aktuelle Belastung der ARA Waldstatt liegt über ihrer Ausbaugrösse. Es ist zudem aufgrund des Bevölkerungswachstums mit einer Zunahme des Abwasseranfalls in den nächsten Jahren zu rechnen. Durch den Bau eines zusätzlichen Nachklärbeckens soll die biologische Reinigungsstufe derart erweitert werden, dass in der Kläranlage in Zukunft das Abwasser von 3'400 Einwohnerwerten gereinigt werden kann. Die Investitionskosten des Projekts belaufen sich auf CHF 1'275'000 exkl. MWST. Die Umsetzung soll in den Jahren 2018 / 2019 erfolgen. Ausgangslage Die ARA Waldstatt ist aktuell für eine Belastung von 2'250 Einwohnerwerten (EW) ausgebaut. Bereits heute liegt der effektive Zulauf über diesem Wert. Entsprechend ist es für den ARA- Betrieb schwierig, die Anlage während des ganzen Jahres optimal zu betreiben und die geforderte Reinigungsleistung einzuhalten. Das Problem wird sich in Zukunft verschärfen, da von einem leichten Bevölkerungswachstum und von einer deutlichen Zunahme des Abwassers aus Industrie und Gewerbe auszugehen ist. Vorgesehene Ausbaugrösse In einer Machbarkeitsstudie wurde ein möglicher Zusammenschluss mit anderen Anlagen untersucht, da die Abwasserreinigung in grösseren Kläranlagen effizienter erfolgen kann. Es hat sich aber gezeigt, dass zum jetzigen Zeitpunkt ein Zusammenschluss aus finanziellen Gründen nicht interessant ist. Es ist jedoch denkbar, dass sich in Zukunft die Rahmenbedingungen ändern und ein Anschluss dann eine günstigere Alternative darstellt. Es wurde daher mit dem Jahr 2030 bewusst ein kurzer Ausbauhorizont gewählt, um einen späteren Anschluss durch aktuell hohe Investitionen nicht zu behindern. Aktuell beläuft sich die Anlagenbelastung auf 2'800 Einwohnerwerte. Für die Festlegung des Ausbauziels wurde von einem Bevölkerungswachstum von 0.5 % ausgegangen. Zudem wurde eine Abwasserzunahme aus Gewerbe von 25 % und aus Industrie von 40 % angenommen. Auf dieser Basis wurde eine Belastungsprognose für das Jahr 2030 berechnet und ein Ausbauziel von 3'400 Einwohnerwerten definiert. Hydraulisch wird die Anlage auf eine Abwassermenge von 28 l/s ausgebaut. 5

6 Massnahmen Im Zulaufkanal (1), im Rechengebäude (2) und im Sandfang (3) sind keine Massnahmen vorgesehen. Das Vorklärbecken (4) wurde überprüft, es kann auch in Zukunft die hydraulische Belastung bewältigen. In Bezug auf die Reinigungsleistung der Kläranlage kommt der biologischen Reinigungsstufe aus Belebungsbecken und Nachklärung die grösste Bedeutung zu. Diese Stufe ist heute überlastet und muss ausgebaut werden. Es hat sich gezeigt, dass die Belebungsbecken (5a und 5b) durch eine geschickte Umnutzung ohne grössere bauliche Anpassungen weiterbetrieben werden können. Bisher wurden alle vier Belebungsbecken in Serie durchflossen. In Zukunft wird ein paralleler Betrieb à je zwei in Serie durchflossenen Becken angestrebt, um die Betriebssicherheit der Kläranlage zu erhöhen. Die Anlage wird mit einem neuen Nachklärbecken (6b) ergänzt. Das bestehende Nachklärbecken (6a) kann weitergenutzt werden. Das neue Nachklärbecken wird in Ortbeton komplett neu erstellt. Das Becken wird mit einem Kettenräumer ausgerüstet, um den Boden- und Schwimmschlamm abziehen zu können. Der Ablauf des neuen Nachklärbeckens wird an den bestehenden ARA-Ablauf (7) angeschlossen. Diese Massnahmen erfordern Änderungen an einem grossen Teil der elektrischen Installationen. Das Automatisierungs- und Prozessleitsystem wird ergänzt und es wird ein Upgrade auf eine aktuelle Softwareumgebung vorgenommen. 6

7 Kosten Die Investitionskosten für die Erweiterung der ARA Waldstatt belaufen sich auf CHF 1'275'000 exkl. MWST. Etwa die Hälfte davon entfallen auf den Bau und die Ausrüstung des neuen Nachklärbeckens, wobei insbesondere die engen Platzverhältnisse und der schwierige Baugrund relevante Kostentreiber sind. Die restlichen Kosten werden für die Anpassungen an den Belebungsbecken und der Schalt- und Steuereinrichtungen benötigt. Arbeitsgattung Kostenvoranschlag CHF exkl. MWST Bau + Umgebung 508'000 Ausrüstung 281'000 EMSRL + HLKS 182'500 Vorbereitungsarbeiten, Nebenkosten, Planung 246'000 Unvorhergesehenes, Reserve 57'500 Total exkl. MWST 1'275'000 MWST 8% 102'000 Total inkl. MWST 1'377'000 Der Kanton Appenzell Ausserrhoden unterstützt ARA-Ausbauten mit einem Beitrag von maximal 40% aus dem kantonalen Abwasserfonds. Es werden nur Beiträge gesprochen für Massnahmen, die der Leistungssteigerung und der Erhöhung der Betriebssicherheit der ARA dienen. Ein relevanter Anteil der vorgesehenen Massnahmen erfüllen diese Kriterien und werden damit beitragsberechtigt sein. Die Zusicherung des Regierungsrates steht zum Zeitpunkt des Verfassens/Drucks der Geschäftsordnung noch aus und wird im Laufe des Oktobers / Novembers erwartet. Deshalb wird über den Nettobeitrag unter Vorbehalt der regierungsrätlichen Zustimmung abgestimmt. Termine Es ist vorgesehen das Projekt in zwei Etappen auszuführen und von Herbst 2018 bis Ende 2019 zu realisieren. 7

8 Wegleitung zur Stimmabgabe Vorzeitige Stimmabgabe Mittwoch, Donnerstag und Freitag vor der Abstimmung, während den ordentlichen Bürozeiten der Gemeindeverwaltung. Briefliche Stimmabgabe Jede und jeder Stimmberechtigte kann ihre/seine Stimme, statt persönlich an der Urne, von jedem Ort der Schweiz der Post übergeben oder in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung werfen. Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Abstimmungsmaterials zulässig. Bitte beachten Sie die Anweisungen auf dem Stimmausweis. Stimmabgabe Invalider Invalide oder andere Personen, die zur persönlichen und zur brieflichen Stimmabgabe dauernd unfähig sind, können ihr Stimmrecht mit Hilfe der Gemeindeschreiberin ausüben. Sie setzen sich zu diesem Zweck spätestens bis zum drittletzten Tag vor dem Abstimmungssonntag mit ihr in Verbindung. Stellvertretung Jeder und jede Stimmberechtigte darf sich durch eine am gleichen politischen Wohnsitz stimmberechtigte Person bei der Stimmabgabe vertreten lassen. Der Vertreter bzw. die Vertreterin weist sich an der Urne durch den Stimmausweis des oder der Vertretenen und durch den eigenen aus. Niemand darf mehr als eine Stellvertretung übernehmen. Fehlendes Stimmmaterial Fehlendes Stimmmaterial kann bis spätestens Freitag vor der Abstimmung bei der Gemeindeverwaltung bezogen werden. Stimmrechtsausweis Der Stimmrechtsausweis ist bei der Stimmabgabe einem Mitglied des Abstimmungsbüros abzugeben. Weitere Bestimmungen Im Übrigen wird auf das Gesetz über die politischen Rechte des Kantons Appenzell A. Rh. verwiesen. 8

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