Leitfaden für die berufspraktische Ausbildung zum/r Staatlich anerkannten Erzieher/Erzieherin (Vollzeit)
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- Maja Acker
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1 Berufliches Schulzentrum für Wirtschaft und Technik Sorbische Fachschule für Sozialpädagogik Powołanski šulski centrum za hospodarstwo a techniku Serbska fachowa šula za socialnu pedagogiku Bautzen/Budyšin Leitfaden für die berufspraktische Ausbildung zum/r Staatlich anerkannten Erzieher/Erzieherin (Vollzeit) Inhalt Vorwort 2 Organisatorische Aspekte 3 Aufgaben des Praxisanleiters 5 Aufgaben des Praktikanten 5 Schulische Vorgaben zum individuellen Ausbildungsplan 6 Anhang Informationsblatt Hospitationsprotokoll Kriterien zur Beurteilung des Praktikanten Notenskala lt. FSO 10 Beurteilungskriterien zur Bewertung der schriftlichen Situationsanalyse Beurteilungskriterien zur Bewertung der schriftlichen Reflexion S18V Seite 1
2 Vorwort Grundlagen der berufspraktischen Ausbildung sind: Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus und des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft über die Fachschule im Freistaat Sachsen (Schulordnung Fachschule FSO) mit Wirkung vom 1. Aug die Rahmenvereinbarung über Fachschulen (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom i. d. F. vom ) Lehrpläne für die Fachschule sowie Empfehlungen zur Gestaltung der berufspraktischen Ausbildung an der Fachschule, Fachbereich Sozialwesen, Fachrichtung Sozialpädagogik, Erzieherinnen/Erzieher Das Leitziel der berufspraktischen Ausbildung ist die Befähigung der Praktikantin/des Praktikanten, Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsaufgaben zu übernehmen und in allen sozialpädagogischen Bereichen selbstständig und eigenverantwortlich tätig zu sein. Die berufspraktische Ausbildung trägt dazu bei, dass folgende sozialpädagogische Kernkompetenzen entwickelt, erweitert und vertieft werden: Beobachtung und Analyse Pädagogische Beziehungsgestaltung Konzeptionelles Arbeiten Planung, Durchführung und Evaluation pädagogischer Prozesse Situationsabhängige Erziehung, Bildung und Betreuung Kritische Reflexion der eigenen Person und der zu Grunde liegenden Werthaltungen und Menschenbilder Kooperation im Team sowie aller an der Erziehung Beteiligten Gestaltung betriebswirtschaftlicher Abläufe in sozialpädagogischen Einrichtungen Die Fachschülerinnen/Fachschüler erleben die Notwendigkeit, berufliches Handeln immer wieder theoretisch zu begründen. S18V Seite 2
3 Organisatorische Aspekte Der Fachschüler/Die Fachschülerin hat die Praktikumsstelle rechtzeitig der Fachschule mit Hilfe des Informationsblattes (siehe Anhang) anzumelden. Die Schule stellt daraufhin die Verträge mit der Praxisstelle in dreifacher Ausfertigung vor Praktikumsantritt aus. Organisation der Praxiseinsätze Ausbildungsjahr Geplanter Zeitraum Praktikumsbezeichnung Dauer 1. Blockpraktikum in Kindertageseinrichtungen (Kinderkrippe, Kindergarten oder Hort) 2. Blockpraktikum in Arbeitsfeldern von Erzieherinnen/Erziehern mit Ausnahme von Kindertageseinrichtungen 3. Blockpraktikum in einem Arbeitsfeld nach Wahl 11 Wochen 11 Wochen 11 Wochen Arbeitszeit und Nachweis Die Arbeitszeit für die Fachschüler entspricht der tariflichen Wochenarbeitszeit, der Einsatz richtet sich nach den Möglichkeiten und Erfordernissen der Einrichtung. Innerhalb dieser Arbeitszeit sind den Fachschülern wöchentlich mindestens fünf Stunden in der Einrichtung zur Verfügung zu stellen, um die täglichen Arbeitsabläufe vor- und nachzubereiten sowie konzeptionelle Aufgaben zu bearbeiten. Die berufspraktische Ausbildung kann im Rahmen der tariflichen vereinbarten Wochenarbeitszeit auch an Wochenenden, an Feiertagen und in der unterrichtsfreien Zeit stattfinden. (vgl. Leitfaden zur Gestaltung der berufspraktischen Ausbildung, 2017) Aus versicherungstechnischen Gründen ist dazu eine Information vorab an das BSZ für Wirtschaft und Technik notwendig. Die geleistete Arbeitszeit ist schriftlich im Ausbildungsnachweisheft zu dokumentieren und vom Praxisanleiter/der Praxisanleiterin gegenzeichnen zu lassen. Die Fachschülerinnen/Fachschüler sind für die Teilnahme an den Seminartagen von ihrer Tätigkeit in der Einrichtung freizustellen. Bei Krankheit sind die Praxisstelle und die Schule umgehend zu benachrichtigen. Der Krankenschein liegt nach spätestens drei Tagen in der Schule vor. FSO 53 (2): Die berufspraktische Ausbildung gilt auch dann als vollständig abgeleistet, wenn der Schüler nicht mehr als zehn Prozent von der in der Stundentafel ausgewiesenen Mindeststundenzahl aus krankheitsbedingten Gründen oder aus andere Gründen, die der Schüler nicht zu vertreten hat, versäumt hat. Praxisordner Die Praktikantin/der Praktikant führt einen Praxisordner nach selbst gewähltem Ordnungsschema. Alle geforderten Aufzeichnungen werden regelmäßig und pünktlich abgeheftet und liegen stets zur Einsichtnahme für die Praxisanleiterin/den Praxisanleiter und die Lehrkraft der Fachschule bereit. Schweigepflicht Die Praktikantin/der Praktikant unterliegt der Schweigepflicht. Die Schweigepflicht betrifft den persönlichen Lebensbereich der Klientel sowie Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Praktikumsstelle ( 203 (3) StGB gilt auch für Personen, die in der Berufsvorbereitung stehen und regelt ausdrücklich Verfehlungen des Datenschutzes). Praxisanleitung Die Anleitung und Ausbildung der Praktikantin/des Praktikanten erfolgt durch ausgebildete Praxisanleiterinnen/Praxisanleiter ( 53 (4) FSO). S18V Seite 3
4 Praxisbesuche Die Fachschülerin/der Fachschüler wird entsprechend 53 (5) FSO während jedes Blockpraktikums von einer Lehrkraft der Fachschule begleitet. Der zeitliche Umfang ist in der Stundentafel festgelegt. Demnach besucht die begleitende Lehrkraft die Praxisstelle mindestens einmal während des Blockpraktikums. Der Besuch wird kurzfristig über die Fachschülerin/den Fachschüler angemeldet. Eine Vorbereitung erfolgt durch die ausführliche Planung nach schulischen Vorgaben sowie der aktuellen Situation vor Ort. Gemeinsam mit der Praxisanleiterin/dem Praxisanleiter berät der begleitende Fachlehrer den Fachschüler/die Fachschülerin. Die Praxisbesuche beinhalten: Hospitation der Fachschülerin/des Fachschülers bei der Gestaltung des Tagesablaufes und abgeleiteten gezielten oder situationsorientierten Angeboten Bewertung der schriftlichen Vorbereitung, der berufspraktischen Tätigkeit und Reflexion Reflektierende und beratende Gespräche Unterstützung bei der Fortschreibung des individuellen Ausbildungsplanes Einsichtnahme in Vor- und Nachbereitungsunterlagen und Dokumentationen Seminartage Im Rahmen der berufspraktischen Ausbildung sind bis zu 120 Stunden innerhalb der drei Ausbildungsjahre fachpraktische Inhalte enthalten. In diesem Kontext wählen die begleitenden Lehrkräfte im Interesse der Fachschüler/Fachschülerinnen Inhalte für den fachpraktischen Unterricht aus. Diese Seminartage sind für die Praktikantin/den Praktikanten verpflichtend. Die Termine und Veranstaltungsorte werden der Fachschülerin/dem Fachschüler vor Beginn des Praktikums bekannt gegeben. Schwerpunkte sind dabei die Reflexion des Erlebten, die gemeinsame Bearbeitung daraus resultierender Fragestellungen sowie die Auseinandersetzung mit Aufgaben der berufspraktischen Ausbildung. Beurteilung und Bewertung Am Ende jedes Blockpraktikums wird die Praktikantin/der Praktikant von der Praxisanleiterin/dem Praxisanleiter beurteilt. Die Beurteilung ist eine schriftliche Einschätzung der Fähigkeiten. Durch sie wird zugleich die erfolgreiche oder nicht erfolgreiche Teilnahme des Praktikums festgestellt. Die das Praktikum fachlich begleitende Lehrkraft der Fachschule erteilt auf der Grundlage dieser Beurteilung und im Einvernehmen mit der Praxisanleiterin/dem Praxisanleiter eine Note. Die Beurteilung wird dem Praktikanten in der Einrichtung zur Kenntnisnahme vorgelegt. Praktische Prüfung Die praktische Prüfung umfasst eine berufspraktische Aufgabe einschließlich der schriftlichen Vorbereitung sowie ein Fachgespräch. Ablauf: 10 min Vorstellung der Planung und Besonderheiten des Tages 110 min Berufspraktische Handlung 15 min Vorbereitung Reflexion 15 min Reflexion 30 min Fachgespräch = 180 min Praktische Prüfung (Gesamtzeitraum) Die praktische Prüfung findet innerhalb der letzten drei Wochen des 3. Blockpraktikums statt. Die Fachschülerin/der Fachschüler wird sieben Tage vorher schriftlich informiert. S18V Seite 4
5 Aufgaben des Praxisanleiters Die Praxisanleiterin/der Praxisanleiter versteht sich im Prozess der berufspraktischen Ausbildung nicht nur als Anleiter, Berater und Moderator, sondern immer auch als Identifikationsfigur. Zentrale Fragestellung sollte dabei sein: Was braucht diese Praktikantin/dieser Praktikant, um die eigene berufliche Handlungskompetenz in dieser Praxiseinrichtung erweitern und festigen zu können? Dabei soll sie/er folgende Aufgaben übernehmen: Hineinversetzen in die Perspektive der Fachschülerin/des Fachschülers Heranführen an die Abläufe der Einrichtung und Ermöglichen der Partizipation Motivation der Fachschülerin/des Fachschülers Unterstützen bei der Erstellung des individuellen Ausbildungsplanes Ableiten und Übertragen von zunehmend selbstständig zu lösenden Aufgaben entsprechend der Zielstellung des jeweiligen Praktikums Beobachten des Praktikanten sowie Durchführen und Dokumentieren von wöchentlichen Anleiter- und Reflexionsgesprächen auf der Grundlage des individuellen Ausbildungsplanes Reflexion, Bewertung und Dokumentation von Leistungen nach zwischen Fachschülerin/Fachschüler, Fachschule und Praxiseinrichtung abgestimmten und transparenten Kriterien Aufgaben des Praktikanten (in jedem Blockpraktikum) Gestalten eines persönlichen Steckbriefes zur Vorstellung bei Eltern/Team Kennenlernen der organisatorisch-strukturellen Bedingungen der Praktikumseinrichtung Erstellen des individuellen Ausbildungsplanes mit Zielen für das eigene professionelle Handeln Erstellen eines Wochenplanes mit den Planungen der Praxiseinrichtung inklusive der eigenen pädagogischen Vorhaben Erstellen eines tabellarischen Tagesablaufes der Einrichtung Beobachten der Klientel (Einzelne und Gruppe) und des sozialpädagogischen Teams Planen, Gestalten und Dokumentieren der pädagogischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen im Alltag mit schriftlicher Reflexion Bewusstes Einsetzen sprachlicher Gestaltungsmittel und Reflexion der eigenen sprachlichen Vorbildwirkung Bewusstes Erproben aller Ausdrucksmöglichkeiten (kulturelle, kreative, motorische sowie mediale) Die Ausbildung der beruflichen Handlungskompetenz erfolgt über die Stufen: Wahrnehmen Aneignen Erproben Anwenden S18V Seite 5
6 Sozialpädagogische Kernkompetenzen Berufliche Identität und professionelle Perspektiven entwickeln Pädagogische Beziehungen gestalten und Gruppenprozesse begleiten Bildungs- und Entwicklungsprozesse unter Berücksichtigung der Lebenswelten, Lebenssituationen und Bildungsthemen anregen und unterstützen 1. Blockpraktikum 2. Blockpraktikum 3. Blockpraktikum Berufsmotivation (Kita) überprüfen Perspektiven für die eigene berufliche Entwicklung ableiten Individuellen Ausbildungsplan (IAP) aufstellen und abstimmen T: nach der ersten Praktikumswoche Selbst- und Fremdwahrnehmung in Situationen/Handlungen üben (z. B. im PAL- Gespräch) An sächsischem Bildungsplan und konzeptionellen Vorgaben orientieren Interaktion und Kommunikation erproben Gruppensituation wahrnehmen und Gruppenprozesse gestalten Pädagogische Grundhaltungen gegenüber dem Einzelnen und der Gruppe erproben Gesamtgruppenleitung erproben Erzieherische Grundtätigkeiten und Grundfähigkeiten üben Beobachtungs- und Dokumentationsverfahren der Praxiseinrichtung sammeln und erproben (Notizen für LF 4) Bildungsthemen wahrnehmen und altersangemessene Bildungsangebote planen und in der Durchführung erproben, Co- Konstrukteur sein Berufsmotivation im weiteren Tätigkeitsfeld überprüfen und eigenes Wirken reflektieren Individuellen Ausbildungsplan (IAP) aufstellen, abstimmen und weiterschreiben T: nach der ersten Praktikumswoche Berufsfeldentscheidung auf der Grundlage der eigenen Kompetenzen sicher treffen Schriftliche Reflexion kriteriumsbezogen formulieren (Anhang) T: eine Woche nach Praktikumsende Gesprächstechniken beobachten und anwenden (ICH-Botschaften, Feedback, Fragetechniken u.a.) Den Kindern/Jugendlichen wertschätzend, authentisch und empathisch begegnen Nähe- und Distanzverhalten bewusstmachen und reflektieren Geeignete Konfliktbewältigungsstrategien kennen und das Klientel bei der Bewältigung von Konflikten begleiten Unterschiedliche Instrumente bei der Einzelfallbeobachtung erproben und anwenden Lebenswelten der Kinder/Jugendlichen analysieren und Handlungsspielräume erkunden und aktiv in der Arbeit nutzen Komplexen und veränderlichen Anforderungen fachlich gerecht werden Berufliches Selbstverständnis entwickeln und professionelle dialogische Haltung einnehmen Individuellen Ausbildungsplan reflektieren und berufliche Identität leben T: Berufspraktische Abschlussprüfung Gruppenprozesse analysieren und gestalten Gesamtgruppenleitung übernehmen Pädagogische Grundhaltungen gegenüber dem Einzelnen und der Gruppe leben Gruppenpädagogische Prinzipien bewusst einsetzen Entwicklungs- und Bildungsprozesse beobachten und analysieren, passende Angebote daraus ableiten, begleiten und dokumentieren Entwicklungsfördernde Umwelt gestalten unterschiedlichen Lebensentwürfen, andere Kulturen, weltanschauliche Ausdrucksformen wahrnehmen und Vielfalt als Chance und Ressource nutzen S18V Seite 6
7 Fortsetzung (Bildungs- und Entwicklungsprozesse) Schulische Planungsmodalitäten anwenden Kurzplanungen Ausführliche Planungen T: Hospitation Projektplanung T: erster Schultag nach Praktikum Schriftliche Situationsanalyse verfassen (Anhang) Schulische Planungsmodalitäten anwenden Kurzplanungen Ausführliche Planungen T: Hospitation Gemeinsam mit den Heranwachsenden Bildungsund Entwicklungsprozesse reflektieren Mitwirken an Förder- und Hilfeplanverfahren Schulische Planungsmodalitäten anwenden Kurzplanungen Ausführliche Planungen T: Hospitation und berufspraktische Prüfung T: erster Schultag nach Praktikum Bildungs- und Erziehungspartnerschaften initiieren und mitgestalten Bedürfnisse und Besonderheiten der Kinder und Familien wahrnehmen und im Kita-Alltag berücksichtigen Kontakt mit Eltern herstellen und pflegen An Veranstaltungen mit Erziehungspartnern teilnehmen und/oder selbst mitgestalten Mit allen an der Erziehung Beteiligten wertschätzend kommunizieren Mit Netzwerkspartnern kooperieren Vernetztes Arbeiten reflektieren Adressatengerechte Unterstützungsangebote als Ressourcen erschließen und anwenden (Unterstützungsnetzwerk) Bei der Gestaltung von institutionellen und existenziellen Übergängen mithelfen Unterstützende oder ergänzende Angebote für alle Beteiligten gestalten Grenzen professionellen Handelns erkennen und auf fachkompetente externe Unterstützungsangebote hinweisen Verschiedene Formen der Erziehungspartnerschaft kompetent und aktiv gestalten Im Team zusammenarbeiten, Qualität sichern und weiterentwickeln sowie im Berufsfeld kooperieren Eigene Stellung im Team (als Praktikant) wahrnehmen Konstruktive Mitarbeit im Team Konzeptionen kritisch analysieren und umsetzen Interne Unterstützungssysteme nutzen Bei stattfindenden Weiterbildungen sowie an Teamsitzungen aktiv teilnehmen Gesprächstechniken erproben (gegenüber Team, Eltern, Kooperationspartnern, Beratungsstellen u. a.) Konzeptionen kritisch analysieren, ggf. bei Aktualisierung mithelfen und reflektieren Aktiv, vorausschauend und ergänzend im Team arbeiten Instrumente der Qualitätssicherung einsetzen und Qualität messen und Bewerten Einrichtungsspezifisches Konzept weiterentwickeln helfen Instrumente der Qualitätssicherung wahrnehmen und einsetzen Einrichtung gegenüber der Öffentlichkeit repräsentieren S18V Seite 7
8 Sorbische Fachschule für Sozialpädagogik Berufliches Schulzentrum für Wirtschaft Serbska fachowa šula za socialnu pedagogiku Powolanski šulski centrum za hospodarstwo Schilleranlagen Bautzen/Budyšin Informationsblatt zur berufspraktischen Ausbildung im Bildungsgang Erzieher/Erzieherin 1. Blockpraktikum (Kindertagesstätten) 2. Blockpraktikum (Jugendeinrichtungen) 3. Blockpraktikum (Wahlbereich) Das ausgefüllte Informationsblatt muss vier Wochen vor Antritt des Praktikums der Fachschule zur Genehmigung vorliegen. Name und Vorname Praktikant/in Klasse Geburtsdatum Heimatanschrift Geburtsort Ggf. abweichende Anschrift während des Praktikums Zeitraum des Praktikums Name und Anschrift der Praktikumseinrichtung Träger der sozialpädagogischen Einrichtung Telefon der Praktikumseinrichtung Leiter/in der Praktikumseinrichtung -Adresse der Praktikumseinrichtung Praxisanleiter/in Genauer Einsatzbereich der Praktikantin/des Praktikanten Ort, Datum Unterschrift/Stempel Leiter/in der Praktikumseinrichtung Ort, Datum Unterschrift Praxisanleiter/in S18V Seite 8
9 Hospitationsprotokoll Sozialpädagogische Kernkompetenzen laut Empfehlung zur berufspraktischen Ausbildung Leistung Merkmale Kriterien Entspricht in besonderem Maße Entspricht voll und ganz Entspricht im Allgemeinen Weist Mängel auf Entspricht nicht den Anforderungen Reflexion Durchführung / berufspraktische Aufgabe Schriftliche Vorbereitung Voraussetzungen - gründliche Beobachtung und Analyse - Darstellung konzeptioneller Grundlagen - erkennt sicher den Entwicklungsstand beim Einzelnen und bei Gruppenprozessen Zielsetzung mit methodisch-didaktischer Begründung - sichere Zielsetzung nach SMART und Kompetenzbereichen - Verwendung vielfältiger Materialien, ideenreiche Methoden - Ausrichtung der pädagogischen Arbeit am Konzept, an didaktischen Prinzipien und am individuellen Ausbildungsplan Gesamteindruck - logisch, vollständig, begründet - klientenorientiert - formal und sprachlich korrekt - fachlich fundiert - Ausbildungsnachweisheft, Praxisordner, Angebotsplanungen, individueller Ausbildungsplan Fördereinheit - sicheres und kommunikativ überzeugendes Auftreten - gezielte Förderung von Aktivität und Kreativität - situationsorientiertes Handeln - erreicht gestellte Ziele umfassend - zeitlicher Ablauf / Materialbereitstellung / Atmosphäre / ggf. Einbettung in Projekt Einbezug/Förderung Klientel (pädagogische Beziehungsgestaltung) - positives und selbstständiges Kontaktverhalten zu Kindern - einfühlend, wertschätzend, authentisch - zeigt sicheres Erkennen und Akzeptanz der Bedürfnisse der einzelnen Kinder und der Gruppe (Differenzierung) Praktikant als Gruppenleiter - Sprachförderung / Sprachvorbild - Überblick / Aufsichtspflicht - Konfliktverhalten und konsequentes Auftreten - zeigt in hohem Maße Engagement und Aufgeschlossenheit - angemessener Stil und Ton, freundlich, zuvorkommend, beherrscht gegenüber Klientel, Erziehern und Eltern - arbeitet zuverlässig, folgerichtig und kreativ - reflektiert selbstkritisch eigenes Handeln und zieht richtige Schlussfolgerungen - erkennt Zusammenhänge zwischen eigenem päd. Handeln Einflüssen der Gruppe Bedingungen - leitet Konsequenzen für künftiges Handeln ab S18V Seite 9
10 Kriterien zur Beurteilung des Praktikanten (Es wird für Bewerbungszwecke empfohlen, eine schriftliche Beurteilung zu formulieren.) Name der/des Praktikantin/-en/geb. am: Dauer des Praktikums/Zeiten der Unterbrechung 1. Angaben zur Praxisstelle Adresse Leiterin/Leiter der Praxisstätte Name der betreuenden Fachkraft (Praxisanleiter) 2. Einsatz im Praktikum: Gruppenstärke, Alter und Geschlecht der Kinder personelle Besetzung der Gruppe pädagogische Arbeit Kontakt zum Einzelkind; Bewältigung von Erziehungsschwierigkeiten; Beobachtungs- und Urteilsvermögen; methodisch didaktische Arbeit, Anpassungs- und Improvisationsgeschick pflegerische, hauswirtschaftliche Arbeit organisatorische, verwaltungstechnische Arbeit 3. Beurteilung (lt. Individuellem Ausbildungsplan) Die Beurteilung erfolgt anhand des individuellen Ausbildungsplanes der Fachschülerin/des Fachschülers und berücksichtigt deren individualisierten Lernprozess. Auf die erzieherischen Erfahrungsfelder sollte Bezug genommen werden, um anhand der erreichten Niveaustufe eine Bewertung vornehmen zu können. 4. Besondere Fähigkeiten 5. Beanstandungen 6. Sonstiges 7. Berufliche Eignung 8. Notenvorschlag Notenstufen: 1 - sehr gut eine Leistung, die den Anforderungen in besonderem Maße entspricht 2 gut eine Leistung, die den Anforderungen voll entspricht 3 - befriedigend eine Leistung, die im Allgemeinen den Anforderungen entspricht 4 ausreichend eine Leistung, die zwar Mängel aufweist, aber im Ganzen den Anforderungen noch entspricht 5 mangelhaft eine Leistung, die den Anforderungen nicht entspricht, jedoch erkennen lässt, dass die notwendigen Grundkenntnisse vorhanden sind und die Mängel in absehbarer Zeit behoben werden könnten 6 ungenügend eine Leistung, die den Anforderungen nicht entspricht und bei der selbst die Grundkenntnisse so lückenhaft sind, dass die Mängel in absehbarer Zeit nicht behoben werden könnten S18V Seite 10
11 Notenskala lt. FSO Bewertung der Leistungen (1) Die Note eines Leistungsnachweises ist eine pädagogisch-fachliche Gesamtbewertung der vom Schüler erbrachten Leistung. Die Leistung des Schülers ist bezogen auf die Anforderungen der im Lehrplan festgelegten Ziele und Inhalte zu beurteilen und nach folgender Notenskala zu bewerten: 1. sehr gut (1), wenn eine Leistung den Anforderungen in besonderem Maße entspricht, 2. gut (2), wenn eine Leistung den Anforderungen voll entspricht, 3. befriedigend (3), wenn eine Leistung im Allgemeinen den Anforderungen entspricht, 4. ausreichend (4), wenn eine Leistung zwar Mängel aufweist, aber im Ganzen den Anforderungen noch entspricht, 5. mangelhaft (5), wenn eine Leistung den Anforderungen nicht entspricht, jedoch erkennen lässt, dass die notwendigen Grundkenntnisse vorhanden sind 6. ungenügend (6), wenn eine Leistung den Anforderungen nicht entspricht und erkennen lässt, dass selbst die notwendigen Grundkenntnisse erhebliche Lücken aufweisen. Die Leistungsnachweise werden von der Lehrkraft bewertet. Es werden nur ganze Noten vergeben. (2) Der erbrachten Leistung sollen unter Berücksichtigung der erwarteten Leistung folgende Noten zugeordnet werden: bis 92 Prozent der erwarteten Leistung entspricht der Note sehr gut, 2. unter 92 bis 81 Prozent der erwarteten Leistung entspricht der Note gut, 3. unter 81 bis 67 Prozent der erwarteten Leistung entspricht der Note befriedigend, 4. unter 67 bis 50 Prozent der erwarteten Leistung entspricht der Note ausreichend, 5. unter 50 bis 30 Prozent der erwarteten Leistung entspricht der Note mangelhaft, 6. unter 30 Prozent der erwarteten Leistung entspricht der Note ungenügend. Quelle: S18V Seite 11
12 Inhalte und Kriterien zur Bewertung der schriftlichen Situationsanalyse Gesamteindruck/Gesamtgestaltung (mind. acht höchstens zehn Seiten Umfang) Methodenkompetenz (wissenschaftliches Arbeiten) Ausdruck (Sprachebene, Satzbau), Rechtschreibung/Grammatik, Gliederung (übersichtlich, logisch, nachvollziehbar, tiefgründig), Layout lt. DIN 5008 und den Vorgaben der Fachschule (siehe Homepage) Inhalt/Schriftliche Darstellung/Methodenkompetenz (analytisches Denken) 1 Beschreibung der Einrichtung (bis ca. drei Seiten) mit eigenen Worten Darstellung der Konzeption (Sicht auf Lernprozesse, Bild vom Kind, Rolle des Erziehers, Träger) Darstellung des soziokulturellen Umfeldes (Gemeinwesen) Darstellung der räumlichen, zeitlichen und materiellen Struktur des Alltags Darstellung der personellen Struktur sowie Qualifikation und Kooperation im Team Darstellung der Erziehungspartnerschaften, Chancen und Grenzen der Partizipation der Eltern 2 Gruppenanalyse (bis ca. vier Seiten) Analyse der Gruppensituation inklusive des Entwicklungsstandes ausgewählter Kinder (mind. zwei) Bildungsthemen der Kinder bzw. der zu Betreuenden (mit Zuordnung der Bildungsbereiche lt. Sächsischem Bildungsplan) 3 Darstellung der eigenen pädagogischen Tätigkeit (bis ca. drei Seiten) Benennung der individuellen Schwerpunkte der pädagogischen Arbeit Darstellung von drei ausgewählten Zielen aus dem individuellen Ausbildungsplan und Ableitung der methodischen Vorgehensweise für die pädagogische Arbeit (Der Individuelle Ausbildungsplan ist als Anhang beizufügen!) Inhalte und Kriterien zur Bewertung der schriftlichen Reflexion Gesamteindruck/Gesamtgestaltung (mind. acht höchstens zehn Seiten Umfang) Methodenkompetenz (wissenschaftliches Arbeiten) (siehe oben) Inhalt/Schriftliche Darstellung/Methodenkompetenz (Reflexionsfähigkeit) 1 Kurzbeschreibung der Einrichtung (bis ca. zwei Seiten) mit eigenen Worten Träger, Konzeption, Bereiche, Aufgaben, Lage, Ausstattung, Personal, Besonderheiten, gesetzlicher Hintergrund des Arbeitsfeldes 2 Darstellung der Situation in der Gruppe (bis ca. zwei Seiten) Darstellung der aktuellen Gruppensituation Darstellung ausgewählter Kinder (mind. zwei) und Analyse der Ursachen ihrer Entwicklung 3 Reflexion (bis ca. fünf Seiten) Reflexion der Ziele des individuellen Ausbildungsplanes (aus jedem Erfahrungsfeld ein Ziel) Reflexion eigener methodischer Vorgehensweisen zur Unterstützung von Bildungs- und Entwicklungsprozessen sowie der eigenen Wirksamkeit Reflexion wesentlicher Erfahrungen und emotional-motivationaler Aspekte des eigenen Handelns (z. B. in Konfliktsituationen) 4 Fazit (ca. eine Seite) Beurteilung der eigenen Entwicklung hinsichtlich der berufspraktischen Tätigkeit und Ableitung eigener Ziele im Hinblick auf die Entwicklung beruflicher Handlungskompetenz (Der Individuelle Ausbildungsplan ist als Anhang beizufügen!) S18V Seite 12
A U S B I L D U N G S P L A N
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