Blick in die Praxis: Wie Kinderrechte gelebt werden
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- Arwed Schuster
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1 Blick in die Praxis: Wie Kinderrechte gelebt werden Regina Queitsch, MA Referat zur Impulsveranstaltung des Zentrums Frühe Bildung der PHSG und der FHS St.Gallen am
2 Blick in die Praxis: Wie Kinderrechte gelebt werden Überblick: 1. Persönlicher Bezug leben in einem totalitären Regime 2. Grundlage die Würde des Menschen ist unantastbar 3. Der Alltag unter der Lupe das Aufspüren kinderrechtsrelevanter Momente im Alltag 4. Recht vor Recht oder welches Recht hat Vorfahrt? Herausforderung im Alltag 5. Fazit: Die Entwicklung eines Kompasses 2
3 Blick in die Praxis: Wie Kinderrechte gelebt werden Ziele: 1. Klärung: Um was geht es, wenn wir davon sprechen - Achtung Kinderrechte! Ganz früh! 2. Begeisterung für das Thema wecken! 3. Eigenes Handeln reflektieren! 4. Chancen aufzeigen! 3
4 1. Persönlicher Bezug leben in einem totalitären Regime 4
5 1. Persönlicher Bezug leben in einem totalitären Regime 5
6 2. Grundlage die Würde des Menschen ist unantastbar Recht auf Familie Würde Recht auf Bildung 6
7 2. Grundlage das Verhältnis zwischen Kindern und Erwachsenen Den Rechten der Kinder stehen Verpflichtungen der Erwachsenen gegenüber. Sowohl die Eltern als auch der Staat übernehmen Verantwortung für die Verwirklichung der Kinderrechte. (Maywald, 2014, S. 12). 7
8 2. Grundlagen - UN-Kinderrechtskonvention 8
9 2. Grundlage Die Kinderrechte ein Gesamtpacket Vier Prinzipien der Kinderrechtskonvention: 1.Universalität 2.Unteilbarkeit 3.Kinder als Rechtsträger 4.Erwachsene als Verantwortungsträger (Maywald, 2016, S. 29, vgl. Lohrenscheit, 2006, S. 7) 9
10 3. Der Alltag unter der Lupe das Aufspüren kinderrechtsrelevanter Momente im Alltag Sind in den alltäglichen Interaktionen in der Kita die Kinderrechte als Gesamtpaket überhaupt relevant? 10
11 3. Der Alltag unter der Lupe Erkundungsstudie 11
12 3. Der Alltag unter der Lupe Welche Rechte sind für den Alltag von Bedeutung? Auswahl der relevanten Rechte für die Freispielsituation in der Kita Förderrechte: Artikel 15,17, 28, 29, 30, 31 Beteiligungsrechte: Artikel 12,13,17 Schutzrechte: Artikel 2, 8,13,17 Art. 42 Verpflichtung zur Bekanntmachung 12
13 3. Der Alltag unter der Lupe Bedeutung der einzelnen Rechte 13
14 3. Der Alltag unter der Lupe das Aufspüren kinderrechtsrelevanter Momente im Alltag 14
15 3. Der Alltag unter der Lupe das Aufspüren kinderrechtsrelevanter Momente im Alltag Die praktische Umsetzung der Kinderrechte in der frühkindlichen Bildung und Erziehung geschieht, indem sie im Alltag gelebt wird. 15
16 4. Recht vor Recht oder welches Recht hat Vorfahrt? Im besten Interesse des Kindes (Kindeswohl) Recht auf Familie Recht auf Bildung 16
17 4. Recht vor Recht oder welches Recht hat Vorfahrt? Im besten Interesse des Kindes (Kindeswohl) Recht auf Familie Recht auf Bildung 17
18 4. Recht vor Recht oder welches Recht hat Vorfahrt? Herausforderung im Alltag Rechte und Verantwortung: Zwei Seiten einer Medaille (Lazarev, 2005) 18
19 5. Fazit: Die Entwicklung eines Kompasses 19
20 Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Regina Queitsch 20
21 Verwendete Literatur Compasito. (2009): Handbuch zur Menschenrechtsbildung mit Kindern. Themen und Materialien. Deutsches Institut für Menschenrechte und Bundeszentrale für politische Bildung und dem Europarat, Direktorat für Jugend und Sport (Hrsg.). Berlin: Deutsches Institut für Menschenrechte. Hüter, G. (2018). Würde. Was uns stark macht - als Einzelne und als Gesellschaft. München: Knaus Konstantoni, K. (2012). Children s rights-based approaches: the challenges of listening to taboo/discriminatory issues and moving beyond children s participation. In: International Journal of Early Years Education, Vol 21, No. 4, KTK Verband Katholischer Tageseinrichtungen-Bundesverband. (2004). Kinderrechte im Kindergarten. Ein Impuls- und Aktionspapier für die pädagogische Arbeit und das politische Engagement von Kindertageseinrichtungen. Freiburg. Online unter: ( ). 21
22 Verwendete Literatur Lohrenscheit, C. (2006). Die Menschenrechte von Kindern und Jugendlichen stärken: Dokumentation eines Fachgesprächs über die Umsetzung der Kinderrechtskonvention in Deutschland. Deutsches Institut für Menschenrechte (Hrsg.): Berlin. Maywald, J. (2016). Kinderrechte in der Kita. Kinder schützen, fördern, beteiligen. Freiburg: Herder. Maywald, J. (2014). Recht haben und Recht bekommen der Kinderrechtsansatz in Kindertageseinrichtungen. KiTa Fachtexte (Hrsg.). Online unter: ( ). Prengel, A. (2016). Bildungsteilhabe und Partizipation in Kindertageseinrichtungen. Weiterbildungsinitiative Frühpädagogische Fachkräfte, WiFF Expertisen, Band 47. München Reitz, S. & Rudolf, B. (2014). Menschenrechtsbildung für Kinder und Jugendliche: Befunde und Empfehlungen für die deutsche Bildungspolitik. Deutsches Institut für Menschenrechte (Hrsg.) Berlin. Schweizerisches Kompetenzzentrum für Menschenrechte (SKMR) 22
23 3. Der Alltag unter der Lupe das Aufspüren kinderrechtsrelevanter Momente im Alltag F1: <<schaut sich im zimmer um, während sie mit ihrem stuhl an den tisch rollt so dass sie einen guten blick in das gruppenzimmer hat>> KP:<<zieht sich von der gegnüberliegenden seite des tisches ein stuhl an die seite vom tisch neben F1>> K2: frau heiß? F1: << schaut auf den tisch und dann hoch ins Gruppenzimmer zu der stimme >> Ja <<streckt sich und schaut in die richtung von K2, sitzt an einem quadratischen tisch mit sicht zum gruppenzimmer, sitzt auf einem stuhl für fachkräfte auf höhe der kinder>> KP: <<sitzt vorne am tisch rechts vom ihm F1. Das spiel vor ihm auf dem tisch>> F1:<<schaut immer noch in richtung K2 K2: kann ich dich was fragen <<K2 ist von der kamera nicht zu sehen>> K1: << hebt deckel hoch >> welche farbe nimmsch du <<sehr leise, steht auf um in den Spielekarton rein schauen zu können, schaut F1 nicht an beim sprechen >> F1: Ja << nimmt deckel und legt ihn weiter weg, schaut kurz auf das spiel dann wieder in richtung K2 >> 23
24 3. Der Alltag unter der Lupe das Aufspüren kinderrechtsrelevanter Momente im Alltag Art. 8: Identität Ansprache mit Namen Kind ruft Fachkraft mit dem Namen, Kulturtechnik und Wertschätzung durch das Ansprechen des Namens scheinen bei K2 bekannt zu sein. Sie tut dies ganz natürlich, ohne Stocken. K2 nutzt die Ansprache um sich bei F1 bemerkbar zu machen. F1 reagiert sofort auf die Ansprache des Namens mit einem Ja. Dadurch erhält K2 Bestätigung in seinem Tun und Anwendung von Art. 8. Fachkraft ist nicht gleich Fachkraft. Im Raum sind zwei Fachkräfte, das Kind zeigt durch Nennung des Namens, mit welcher Fachkraft sie in Interaktion treten will. 24
25 3. Der Alltag unter der Lupe das Aufspüren kinderrechtsrelevanter Momente im Alltag Art. 12: Beobachtung von Gruppenraum F1 zeigt durch ihr Umherschauen eine Bereitschaft, Kinder zumindest wahrzunehmen. Es könnte auch ein Signal für die Kinder sein: ich möchte euren Willen berücksichtigen, ich bin ansprechbar, ich stehe zur Verfügung. Die Reaktion der Fachkraft auf die Anfrage von K2 könnte dies bestätigen. Damit Art. 12 für Kinder im Alltag möglich wird, muss dafür auch eine Plattform geschaffen werden. Ein Sich-zur-Verfügung-Stellen, das von den Kindern wahrgenommen werden kann. Im Raum umherschauen und Blickkontakt suchen und so einen kurzen Moment der Begegnung schaffen, kann eine Darstellung und Bereitschaft zeigen, damit Art.12 für Kinder möglich wird. Das Verhalten der Fachkraft beeinflusst die Möglichkeit, welche Kinder haben, Art.12 zu nutzen. 25
26 3. Der Alltag unter der Lupe das Aufspüren kinderrechtsrelevanter Momente im Alltag Art. 12: Reaktion auf Ansprache F1 bemerkt nicht, dass sie von KP etwas gefragt wird, sie schaut zwar auf das Spiel, ist aber noch so aufgerichtet, wie sie es war, als sie auf K2 reagiert, die an einem anderen Tisch sitzt. Sie scheint noch nicht wieder in der Interaktion mit KP. Angekommen zu sein. Obwohl sie die Hand noch am Spiel hat und sogar den Deckel auf die Seite räumt, damit auf dem Tisch mehr Platz ist. Für Art.12 bedarf es also der Aufmerksamkeit. Bei parallel verlaufenden Aktivitäten kann es schwierig sein, Art.12 gerecht zu werden. Vielleicht hat die Fachkraft auch nicht reagiert, weil die Frage nicht in ihre Reihenfolge des Spielaufbaus passt. Erst aufbauen, dann Spielfiguren verteilen. Wurde deshalb die Frage unbewusst nicht gehört? 26
27 3. Der Alltag unter der Lupe das Aufspüren kinderrechtsrelevanter Momente im Alltag Art. 12: Reaktion auf Ansprache F1 reagiert auf das Rufen ihres Namens mit einem Ja. Auch ihre Körperhaltung signalisiert K2 eine Antwort auf ihr Rufen. F1 signalisiert durch ihr ganzes Verhalten eine Bereitschaft zur Interaktion und berücksichtigt damit den Wunsch des Kindes, auf ihr Rufen zu reagieren. Art. 13: Meinungs- und Informationsfreiheit Nachfragen K2 macht nochmal deutlich durch ihre Frage, dass sie ein Anliegen hat. Sie geht ihrem Recht nach Informationsfreiheit bzw. Mitteilungsbedürfnis nach und wendet sich an F1. Kind scheint diesem Recht ganz natürlich nachzugehen. Es ruft von einem anderen Tisch. Die Stimme klingt klar und deutlich. Fragen sind ein kindliches Mittel, sich die Welt zu erklären. 27
28 3. Der Alltag unter der Lupe das Aufspüren kinderrechtsrelevanter Momente im Alltag Art. 13: Meinungs- und Informationsfreiheit Antwort geben Die Beantwortung der Frage mit Ja, gibt auch einen Hinweis, dass die Fachkraft bereit ist, evt. Informationen weiter zu geben oder zu empfangen. Dem Recht von Art.13, sich mitzuteilen wird stattgegeben Art. 31: Beteiligung Blick in den Gruppenraum In dem offen Blick durch den Raum könnte auch ein Signal liegen: Ich bin bereit euch, in meine Aktivität zu integrieren. Hier könnt das Recht auf Förderung, Bereitstellung betroffen sein. Durch das Umherschauen kann die Fachkraft erkennen, ob und was sie bereitstellen kann/muss, damit ein Kind sein Recht auf Art.31 wahrnehmen kann. 28
29 3. Der Alltag unter der Lupe das Aufspüren kinderrechtsrelevanter Momente im Alltag Art. 31: Beteiligung Beteiligung an Aktivität KP hebt ganz selbstverständlich den Deckel vom Spiel, er zeigt sich aktiv und eigenverantwortlich, so als ob er es gewohnt wäre, in diesem Setting eigenständig zu handeln. Die Fachkraft hat auch keine Einschränkungen gemacht, dass KP das Spiel nicht eigenständig aufbauen kann oder darf. 29
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