Altlastensymposium 2009

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1 Altlastensymposium 2009 Tagungsband LUISENGARTEN Würzburg 23. und 24. April 2009 Veranstalter Ingenieurtechnischer Verband Gesellschaft zur Altlastensanierung Altlasten e.v. (ITVA) in Bayern (GAB) mbh Lehrter Straße 46 Innere Wiener Straße 11a Berlin München Tel.: 030 / Tel.: 089 / Fax: 030 / Fax: 089 / info@itv-altlasten.de gab@altlasten-bayern.de

2 Impressum Herausgeber Ingenieurtechnischer Verband Gesellschaft zur Altlastensanierung Altlasten e.v. (ITVA) in Bayern (GAB) mbh Lehrter Straße 46 Innere Wiener Straße 11a Berlin München Tel.: 030 / Tel.: 089 / Fax: 030 / Fax: 089 / info@itv-altlasten.de gab@altlasten-bayern.de Redaktion und Layout: Sabine Gier ITVA e.v. Für den Inhalt der Einzelbeiträge sind die Autoren und Inserenten verantwortlich. Bezug: Gesellschaft zur Altlastensanierung in Bayern (GAB) mbh Innere Wiener Straße 11a München Tel.: 089 / Fax: 089 / gab@altlasten-bayern.de Ingenieurtechnischer Verband Altlasten e.v. (ITVA), Berlin

3 Die geplante Ersatzbaustoffverordnung und besonders das neue Säulenverfahren finden kaum Unterstützung in der Industrie und werden auch von den Bundesländern teilweise heftig kritisiert. Die Meinungen der Wissenschaftler sind unterschiedlich. Im Kontext des aktuellen Rechtsetzungsvorhabens des Bundes wird das Spannungsfeld zwischen rechtlichen Regelungen und der Praxis der Altlastensanierung und des Flächenrecyclings beleuchtet. Als weiteres Vorhaben des Bundes steht das wichtige Kriterium der Nachhaltigkeitsstrategie, den Flächenverbrauch bis zum Jahr 2020 auf 30 ha pro Tag zu reduzieren, auf dem Prüfstand. Einen Schwerpunkt bilden Praxisbeispiele zur Sanierung und Wiedernutzung von Altstandorten und Altablagerungen sowie zur erfolgreichen Umsetzung von Flächenrecyclingmaßnahmen. Kritisch und provokativ betrachtet werden beispielhaft CKW-Sanierungen. Zur Sicherung von Altablagerungen werden interessante Fallbeispiele und innovative Verfahren präsentiert. Als gelungene Beispiele zum Flächenrecycling werden die Entwicklung eines ehemaligen Tanklagers, eines Raffineriegeländes und einer Altablagerung für eine Folgenutzung vorgestellt. Hoch aktuelle Fragen zum Grundwasserschutz wie die Schnittstellen zwischen der Altlastenbearbeitung und der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie, die Auswirkungen der Grundwassertochterrichtlinie sowie die Geringfügigkeitsschwellenwerte und das Verhältnismäßigkeitsprinzip sind ebenso wie vollzugsrelevante Ergebnisse des BMBF-Förderschwerpunktes KORA interessante Themen des Symposiums. Im Rahmen des Themenblocks Hochschule trifft Praxis eröffnet das Symposium erstmalig NachwuchswissenschaftlerInnen die Möglichkeit, sich zu präsentieren. Das Programm der Veranstaltung bündelt entscheidende umwelt- und wirtschaftspolitische Fragestellungen zu einem attraktiven Themenangebot und liefert Impulse für die Bewältigung aktueller Herausforderungen. Das Altlastensymposium 2009 führt Entscheidungsträger und Fachleute aus der wirtschaftlichen, kommunalen und regionalen Praxis, Sanierungspflichtige sowie Akteure aus Politik, Verwaltung, Wissenschaft und Forschung zusammen. Die zweite gemeinsame Tagung des ITVA e.v. und der GAB mbh bietet erneut eine bewährte Plattform für den interdisziplinären Informations- und Erfahrungsaustausch.

4 Programm Programm 1. Tag Donnerstag, 23. April Uhr Registrierung, Kaffee 9.00 Uhr Eröffnung / Begrüßung Prof. Dipl.-Ing. Harald Burmeier, Erster Vorsitzender des ITVA, LEUPHANA- Universität Lüneburg, Campus Suderburg Dr. Thilo Hauck, Gesellschaft zur Altlastensanierung in Bayern (GAB) mbh Dr. Adolf Bauer, Bürgermeister Stadt Würzburg 9.30 Uhr Eröffnungsrede Staatssekretärin Melanie Huml MdL, Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit, München, Vorsitzende des Aufsichtsrates der Gesellschaft zur Altlastensanierung in Bayern (GAB) mbh Ersatzbaustoffverordnung Fluch oder Segen? Moderation: RA Dr. Thomas Gerhold, Avocado Rechtsanwälte, Köln Uhr Anforderungen an die Verwertung mineralischer Stoffe beim Flächenrecycling im Dschungel der neuen Rechtsverordnungen RA Nikolaus Steiner, Anwaltskanzlei Steiner, Essen Uhr Alte und neue Elutionsverfahren zur Untersuchung von Abfällen und mineralischen Stoffen Dr. Heinrich Ruholl, WESSLING Laboratorien GmbH, Altenberge Uhr Boden- und Bauschuttmanagement im Flächenrecycling Erfahrungen aus der Praxis Prof. Dipl.-Ing. Harald Burmeier, LEUPHANA-Universität Lüneburg, Campus Suderburg Uhr Diskussion Uhr Kaffeepause Flächenverbrauch: Das 30-ha-Phantomziel Moderation: Dr.-Ing. Volker Franzius, Zweiter Vorsitzender des ITVA, Berlin Uhr Nachhaltigkeit und 30 ha-ziel: Vision oder unmöglich? Dr. Günther Bachmann, Rat für Nachhaltige Entwicklung, Berlin Uhr Das 30-ha-Ziel Kritische Anmerkungen aus Sicht der Gemeinden Dr. Franz Dirnberger, Bayerischer Gemeindetag, München Uhr Chance Flächenrecycling, Altlasten neu beleben ein Ratgeber für bayerische Kommunen Dipl.-Geol. Matthias Heinzel, Bayerisches Landesamt für Umwelt, Hof Uhr Diskussion Uhr Lunchbuffet

5 Hochschule trifft Praxis Moderation: Dr. Dorit Kuhnt, Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, Kiel Uhr Ausweisung erschlossener Reservebaulandflächen versus Entwicklung neuer Baugebiete eine vergleichende Betrachtung am Beispiel der Samtgemeinde Suderburg Dipl.-Ing. Ina Born, LEUPHANA-Universität Lüneburg, Campus Suderburg Uhr Charakteristika und Mobilität von nullwertigem Nano-Eisen in porösen Medien Cjestmir de Boer, M. Sc., VEGAS, Institut für Wasserbau, Universität Stuttgart Uhr Einsatz von Direct-Push-Technologien zur Beurteilung natürlicher Abbauprozesse anhand eines BTEX-Schadensfalles Dipl.-Geoökol. Katharina Edmaier, Universität Bayreuth Uhr Diskussion Uhr Kaffeepause Praxisbeispiele aus Altlastensanierung und Flächenrecycling Moderation: Dipl.-Ing. Robert Bubel, BMW AG, München Uhr Einkaufspark Volkacher Mainschleife Flächenrevitalisierung eines ehemaligen Tanklagers mit einem BTEX-Großschaden Dipl.-Geoökol. Robert Hartmann, CDM Consult GmbH, Nürnberg Uhr Rückbau, Sanierung und Liegenschaftsentwicklung Revitalisierung des Bayernoil-Raffineriegeländes Ingolstadt Dr. Karl Noé, ARCADIS Consult GmbH, Stuttgart Uhr 100 Tonnen CKW im Grundwasser und nun? Dipl.-Geol. Michael Altenbockum, Altenbockum & Partner Geologen, Aachen, Dipl.-Ing. Karsten Helms, Mull und Partner Ingenieurgesellschaft mbh, Hannover Uhr Diskussion Uhr Ende des 1. Veranstaltungstages Uhr Stadtführung (fakultativ, ca. 1 Stunde) Uhr Abendveranstaltung im Staatlichen Hofkeller Würzburg

6 Programm 2. Tag Freitag, 24. April 2009 Altablagerungen Moderation: Dr. Juliane Thimet, Bayerischer Gemeindetag, München 9.00 Uhr Ehemalige Hausmülldeponie Heckenweiher, Stadt Feuchtwangen: Sanierungsuntersuchung und -durchführung einer kommunalen Altablagerung Dipl.-Geol. Joachim Rossmann, R.A.B.E Consult, Nürnberg 9.20 Uhr Fallbeispiele für Verfahrensvarianten zur Sicherung von Altablagerungen Dr. Ismail Mahmutoglu, BAUER Umwelt GmbH, Schrobenhausen 9.40 Uhr Mobilisierung von Flächen für die nachhaltige Stadtentwicklung Dipl.-Ing. Jürgen Hilbers, Behörde für Stadtentwicklung, Hamburg Uhr Diskussion Uhr Kaffeepause Grundwasserschutz Moderation: MDgt Ludwig Kohler, Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit, München Uhr Alles wird gut? Aktuelles zu den Schnittstellen zwischen der Altlastenbearbeitung und der Umsetzung der WRRL Prof. Dr.-Ing. Jochen Großmann, GICON GmbH, Dresden; DI Dietmar Müller, Umweltbundesamt Österreich, Wien; Dr. Achim Willand, Rechtsanwälte Gaßner, Groth, Siederer & Coll., Berlin; ITVA-Arbeitskreis WRRL Uhr Umsetzung der Grundwassertochterrichtlinie, Verankerung des Geringfügigkeitsschwellen-Konzepts im neuen WHG und Verhältnismäßigkeitsprinzip Dr. Achim Willand, Rechtsanwälte Gaßner, Groth, Siederer & Coll., Berlin, Dr. Georg Meiners, ahu AG, Aachen, Prof. Dr.-Ing. Jochen Großmann, GICON GmbH, Dresden; ITVA-Arbeitskreis WRRL Uhr Vollzugsrelevante Ergebnisse des BMBF-Schwerpunktes KORA Dr. Johannes Müller, Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG), Hannover Uhr Diskussion, Schlusswort Uhr Lunchbuffet Uhr ITVA-Mitgliederversammlung (nur für ITVA-Mitglieder)

7 Inhalt Seite Referenten und Moderatoren Inserenten III VI Anforderungen an die Verwertung mineralischer Stoffe beim Flächenrecycling im Dschungel der neuen Rechtsverordnungen RA Nikolaus Steiner, Anwaltskanzlei Steiner, Essen 1 Alte und neue Elutionsverfahren zur Untersuchung von Abfällen und mineralischen Stoffen Dr. Heinrich Ruholl, WESSLING Laboratorien GmbH, Altenberge 6 Boden- und Bauschuttmanagement im Flächenrecycling Erfahrungen aus der Praxis Prof. Dipl.-Ing. Harald Burmeier, LEUPHANA-Universität Lüneburg, Campus Suderburg 14 Das 30-ha-Ziel Kritische Anmerkungen aus Sicht der Gemeinden Dr. Franz Dirnberger, Bayerischer Gemeindetag, München 17 Chance Flächenrecycling, Altlasten neu beleben ein Ratgeber für bayerische Kommunen Dipl.-Geol. Matthias Heinzel, Bayerisches Landesamt für Umwelt, Hof 20 Ausweisung erschlossener Reservebaulandflächen versus Entwicklung neuer Baugebiete - eine vergleichende Betrachtung am Beispiel der Samtgemeinde Suderburg Dipl.-Ing. Ina Born, LEUPHANA-Universität Lüneburg, Campus Suderburg 24 Charakteristika und Mobilität von nullwertigem Nano-Eisen in porösen Medien Cjestmir de Boer, M. Sc., VEGAS, Institut für Wasserbau, Universität Stuttgart 41 Einsatz von Direct-Push-Technologien zur Beurteilung natürlicher Abbauprozesse anhand eines BTEX-Schadensfalles Dipl.-Geoökol. Katharina Edmaier, Universität Bayreuth 51 Einkaufspark Volkacher Mainschleife Flächenrevitalisierung eines ehemaligen Tanklagers mit einem BTEX-Großschaden Dipl.-Geoökol. Robert Hartmann, CDM Consult GmbH, Nürnberg 56 Rückbau, Sanierung und Liegenschaftsentwicklung Revitalisierung des Bayernoil-Raffineriegeländes Ingolstadt Dr. Karl Noé, ARCADIS Consult GmbH, Stuttgart Tonnen CKW im Grundwasser und nun? Dipl.-Geol. Michael Altenbockum, Altenbockum & Partner Geologen, Aachen, Dipl.-Ing. Karsten Helms, Mull und Partner Ingenieurgesellschaft mbh, Hannover 77 Ehemalige Hausmülldeponie Heckenweiher, Stadt Feuchtwangen: Sanierungsuntersuchung und -durchführung einer kommunalen Altablagerung Dipl.-Geol. Joachim Rossmann, R.A.B.E Consult, Nürnberg 78 I

8 Seite Fallbeispiele für Verfahrensvarianten zur Sicherung von Altablagerungen Dr. Ismail Mahmutoglu, BAUER Umwelt GmbH, Schrobenhausen 92 Mobilisierung von Flächen für die nachhaltige Stadtentwicklung Dipl.-Ing. Jürgen Hilbers, Behörde für Stadtentwicklung, Hamburg 96 Alles wird gut? Aktuelles zu den Schnittstellen zwischen der Altlastenbearbeitung und der Umsetzung der WRRL Prof. Dr.-Ing. Jochen Großmann, GICON GmbH, Dresden; DI Dietmar Müller, Umweltbundesamt Österreich, Wien; Dr. Achim Willand, Rechtsanwälte Gaßner, Groth, Siederer & Coll., Berlin; ITVA-Arbeitskreis WRRL 102 Umsetzung der Grundwassertochterrichtlinie, Verankerung des Geringfügigkeitsschwellen-Konzepts im neuen WHG und Verhältnismäßigkeitsprinzip Dr. Achim Willand, Rechtsanwälte Gaßner, Groth, Siederer & Coll., Berlin, Dr. Georg Meiners, ahu AG, Aachen, Prof. Dr.-Ing. Jochen Großmann, GI- CON GmbH, Dresden; ITVA-Arbeitskreis WRRL 107 Vollzugsrelevante Ergebnisse des BMBF-Schwerpunktes KORA Dr. Johannes Müller, Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG), Hannover 112 Boden & Wein Eine Initiative zur Schaffung von Bodenbewusstsein in Unterfranken Inserate II

9 Referenten und Moderatoren Dipl.-Geol. Michael Altenbockum Altenbockum & Partner Geologen Lothringerstraße Aachen Tel.: +49 (0) Fax: +49 (0) Dr. Günther Bachmann Rat für Nachhaltige Entwicklung Geschäftsstelle c/o GTZ Potsdamer Platz Berlin Tel.: +49 (0) Fax: +49 (0) Dipl.-Ing. Ina Born Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) im GEOZENTRUM HANNOVER Stilleweg Hannover Tel.: +49 (0) Fax: +49 (0) Ina.Born@lbeg.niedersachsen.de Cjestmir de Boer, M.Sc. VEGAS Institut für Wasserbau Universität Stuttgart Pfaffenwaldring Stuttgart Tel.: +49 (0) Fax: +49 (0) cjestmir.deboer@iws.uni-stuttgart.de Dipl.-Ing. Robert Bubel BMW AG Abt. KU München Tel.: +49 (0) Fax: +49 (0) robert.bubel@bmw.de Prof. Dipl.-Ing. Harald Burmeier LEUPHANA-Universität Lüneburg Fakultät Umwelt und Technik Campus Suderburg Herbert-Meyer-Straße Suderburg Tel.: +49 (0) Fax: +49 (0) burmeier@uni.leuphana.de Dr. Franz Dirnberger Bayerischer Gemeindetag Dreschstr München Tel.: +49 (0) Fax: +49 (0) franz.dirnberger@bay-gemeindetag.de Dipl.-Geoökol. Katharina Edmaier IfU Institut für Umweltingenieurwissenschaften ETH Zürich CH-8093 Zürich Tel.: +41 (0) edmaier@ifu.baug.ethz.ch Dr.-Ing. Volker Franzius Emser Straße Berlin Tel.: +49 (0) volker_franzius@web.de RA Dr. Thomas Gerhold Avocado Rechtsanwälte Spichernstr Köln Tel.: +49 (0) Fax: +49 (0) j.deus@avocado.com III

10 Prof. Dr.-Ing. habil. Jochen Großmann GICON GmbH Tiergartenstraße Dresden Tel.: +49 (0) Fax: +49 (0) j.grossmann@gicon.de Dipl.-Geoökol. Robert Hartmann CDM Consult GmbH Nordostpark Nürnberg Tel.: +49 (0) Fax: +49 (0) robert.hartmann@cdm-ag.de Dipl.-Geol. Matthias Heinzel Bayerisches Landesamt für Umwelt Hans-Högn-Straße Hof Tel.: +49 (0) Fax: +49 (0) matthias.heinzel@lfu.bayern.de Dipl.-Ing. Karsten Helms Mull und Partner Ingenieurgesellschaft mbh Joachimstr Hannover Tel.: +49 (0) Fax: +49 (0) helms@mullundpartner.de Dipl.-Ing. Jürgen Hilbers Freie und Hansestadt Hamburg Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Bodenschutz/Altlasten Billstraße Hamburg Tel.: +49 (0) Fax: +49 (0) juergen.hilbers@bsu.hamburg.de MDgt Ludwig Kohler Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit Rosenkavalierplatz München Tel.: +49 (0) Fax: +49 (0) ludwig.kohler@stmug.bayern.de Dr. Dorit Kuhnt Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein Mercatorstr Kiel Tel.: +49 (0) Fax: +49 (0) dorit.kuhnt@mlur.landsh.de Dr. Ismail Mahmutoglu Bauer Umwelt GmbH In der Scherau 1 Tel.: +49 (0) Fax: +49 (0) ismail.mahmutoglu@bauerumweltgruppe.com Dr. Johannes Müller Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) im GEOZENTRUM HANNOVER Stilleweg Hannover Tel.: +49 (0) Fax: +49 (0) johannes.mueller@lbeg.niedersachsen.de Dr. Karl Noé ARCADIS Consult GmbH Schwieberdinger Straße Stuttgart Tel.: +49 (0) Fax: +49 (0) k.noe@arcadis.de IV

11 Dipl.-Geol. Joachim Rossmann R.A.B.E. Consult Regensburger Straße 334a Nürnberg Tel.: +49 (0) Fax: +49 (0) Dr. Heinrich Ruholl WESSLING Laboratorien GmbH Oststr Altenberge Tel.: +49 (0) Fax: +49 (0) heinrich.ruholl@wessling.de RA Nikolaus Steiner Anwaltskanzlei Steiner Huyssenallee Essen Tel.: +49 (0) Fax: +49 (0) steiner@verwaltungsrecht.de Dr. Juliane Thimet Bayerischer Gemeindetag Dreschstr München Tel.: +49 (0) Fax: +49 (0) juliane.thimet@bay-gemeindetag.de RA Dr. Achim Willand Rechtsanwälte Gaßner, Groth, Siederer & Coll. Stralauer Platz Berlin Tel.: +49 (0) Fax: +49 (0) V

12 INSERENTEN AGROLAB GmbH Dr.-Pauling-Straße Bruckberg Tel.: +49 (0) Fax: +49 (0) zentrale@agrolab.de Ahu AG Boden Wasser Geomatik Kirberichshofer Weg Aachen Tel.: +49 (0) Fax: +49 (0) info@ahu.de Altenbockum & Blomquist Altenbockum & Partner, Geologen Lothringer Straße Aachen Tel.: +49 (0) Fax: +49 (0) info@altenbockum.de Bauer Umwelt GmbH In der Scherau Schrobenhausen Tel.: +49 (0) Fax: +49 (0) BUG@bauerumweltgruppe.com Baustoff Recycling Bayern e.v. Max-Joseph-Straße München Tel.: +49 (0) Bayerisches Landesamt für Umwelt Bürgermeister-Ulrich-Straße Augsburg Tel.: +49 (0) Fax: +49 (0) poststelle@lfu.bayern.de BFM Umwelt-Beratung-Forschung- Management GmbH Am Mittleren Moos Augsburg Tel.: +49 (0) Fax: +49 (0) siri.romboy@bfm-umwelt.de ERICH SCHMIDT VERLAG GmbH & Co. Genthiner Straße 30 G Berlin Tel.: +49 (0) Fax: +49 (0) ESV@ESVmedien.de Eurofins Scientific GmbH Am Neuländer Gewerbepark Hamburg Tel.: +49 (0) Fax: +49 (0) info@eurofins.de FUGRO CONSULT GMBH Wolfener Straße 36V Berlin Tel.: +49 (0) Fax: +49 (0) fugro@fugro.de GKU GmbH Planungs- und Sanierungsgesellschaft Albertinenstraße Berlin Tel.: +49 (0) Fax: +49 (0) info@gku-gmbh.com VI

13 Golder Associates GmbH Vorbruch Celle Tel.: +49 (0) Fax: +49 (0) celle@golder.com Honold GmbH & Co. KG Umweltmesstechnik Grafenwerthstraße Köln Tel.: +49 (0) Fax: +49 (0) info@honold-umwelt.de IABG mbh Einsteinstraße Ottobrunn Tel.: +49 (0) Fax: +49 (0) info@iabg.de inframation ag Europaplatz Dortmund Tel.: +49 (0)231 / Fax: +49 (0)231 / geoport@inframation.de inocre Umwelttechnik GmbH Dorfstraße Großhelfendorf Tel.: +49 (0) info@inocre.com Isodetect GmbH Ingolstädter Landstraße Neuherberg Tel: + 49 (0) Fax: +49 (0) eisenmann@isodetect.de ISTEV GmbH Innovative Sanierungstechnologien und Verfahren Bismarckstr Berlin Tel.: +49 (0) Fax: +49 (0) info@istev.com ROOS GEO CONSULT Beratende Ingenieure und Geologen BDG Am Wandberg Würzburg Tel.: +49 (0) Fax: +49 (0) info@roos-geoconsult.de SGS INSTITUT FRESENIUS GmbH Im Maisel Taunusstein Tel.: +49 (0) Fax: +49 (0) de.sbo.envi@sgs.com Staatlicher Weinkeller Würzburg Residenzplatz Würzburg Tel.: +49 (0) Fax: +49 (0) hofkeller@hofkeller-bayern.de TD Umwelttechnik GmbH & Co. KG Sternwarder Landstraße Barsbüttel Tel.: +49 (0) Fax: +49 (0) info@trisoplast.de VII

14 URS Deutschland GmbH Heinrich-Hertz-Str Dreieich Tel.: +49 (0) Fax: +49 (0) frankfurt_mail@urscorp.com Verlagsgruppe Hüthig Jehle Rehm GmbH Hultschiner Straße München Tel.: +49 (0) Fax: +49 (0) Info@HJR-Verlag.de WissTrans ELNAB VEGAS - Institut für Wasserbau Universität Stuttgart Pfaffenwaldring Stuttgart ZÜBLIN Umwelttechnik GmbH Albstattweg Stuttgart Tel.: +49 (0) Fax: +49 (0) umwelttechnik@zueblin.de Wilhelm Geiger GmbH & Co. KG Wilhelm-Geiger-Straße Oberstdorf Tel.: +49 (0) Fax: +49 (0) VIII

15 Anforderungen an die Verwertung mineralischer Stoffe beim Flächenrecycling im Dickicht der neuen Rechtsverordnungen Rechtsanwalt Nikolaus Steiner Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Essen 1. Vorbemerkungen In Deutschland fallen im Jahr ca. 350 Mio. t Abfälle an. Hierbei machen die mineralischen Abfälle mit 240 Mio. t den größten Anteil aus, während auf den Hausmüll 40 Mio. t und auf sonstige Produktionsabfälle 70 Mio. t entfallen. Die mineralischen Abfälle, die zum größten Teil verwertet werden, teilen sich wiederum auf ca. 140 Mio. t Bodenaushub und Steine, 73 Mio. t Bauabfälle und 27 Mio. t Aschen und Schlacken auf. Angesichts dieser gewaltigen Mengen mineralischer Abfälle, deren Verwertungsquote zwischen 60 % und 87 % liegt, ist es erstaunlich, dass dieser Bereich bisher kaum konkret durch Rechtsnormen geregelt worden ist. Seit Jahrzehnten muss sich die Bau- und Verwertungspraxis mit der sog. Mitteilung Nr. 20 der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) behelfen, einem Papier eines fachkundigen Gremiums, dem nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts keine Rechtsnormqualität zukommt. Außerdem harmonisieren die Zuordnungswerte der LAGA M20 (alt) nicht mit den gesetzlichen Prüfwerten der BBodSchV. Schließlich gibt es in den Bundesländern z.t. unterschiedliche Erlasse und Arbeitshilfen zur Verwertung mineralischer Stoffe. All dies war Anlass für das Bundesumweltministerium (BMU), im November 2007 einen Arbeitsentwurf für zwei neue Rechtsverordnungen, und zwar für eine Verordnung über den Einbau von mineralischen Ersatzbaustoffen in technischen Bauwerken (Ersatzbaustoffverordnung) und für eine Verordnung zur Änderung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung mit einem neuen 12 a BBodSchV vorzulegen. Mit dem neuen 12 a BBodSchV sollen die Anforderungen an das Auf- und Einbringen von Materialien unterhalb und außerhalb einer durchwurzelbaren Bodenschicht, also bei der Verfüllung von Abgrabungen und Gruben erstmals gesetzlich geregelt werden. Problematisch an den Verordnungsentwürfen ist insbesondere, dass neue gesetzliche Einbauwerte mit neuen Untersuchungsverfahren verknüpft werden. Bislang wurde die Eluierbarkeit mineralischer Stoffe durch das bekannte S-4-Schüttelverfahren (DIN 38414) mit einem Wasser-Feststoff-Verhältnis von 10 : 1 untersucht. Anstelle des S-4-Verfahrens soll nun ein neues Säulenverfahren (DIN 19528), auch Perkolationsverfahren genannt, mit einem Wasser-Feststoff-Verhältnis von 2 : 1 treten. Des Weiteren ist ein Schüttelverfahren mit einem Wasser-Feststoff-Verhältnis von 2 : 1 in der neuen DIN validiert worden. Vor der Validierung wurden Ringversuche durchgeführt, deren Ergebnisse z.t. widersprüchlich waren. Bei de neuen Verfahren sind fachlich z.t. umstritten. Nachdem von Seiten der Industrie, der Verbände, der Vertreter der Laboratorien und auch von Seiten zahlreicher Bundesländer erhebliche Kritiken an den neuen Verordnungsentwürfen geäußert wurden, hat sich das Rechtssetzungsverfahren entgegen - 1 -

16 der ursprünglichen Absicht des BMU erheblich verzögert. Bislang ist noch kein zweiter Referentenentwurf veröffentlicht worden. Es ist fraglich, ob die neuen Rechtsverordnungen noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden. Dies hat zur Folge, dass die Verwertungspraxis voraussichtlich für die nächsten Jahre weiterhin mit der lückenhaften Rechtslage leben muss. 2. Bisherige Rechtslage zur Verwertung mineralischer Stoffe Nur einige wenige Bereiche sind bislang gesetzlich geregelt. Dies gilt vor allem für die Verwendung von Bodenmaterialien, Baggergut und Gemischen auf und in einer durchwurzelbaren Bodenschicht. Diese Fallgestaltung regelt 12 BBodSchV, indem Vorsorgeanforderungen gestellt werden. Der Einbau von Materialien in eine durchwurzelbare Bodenschicht setzt die Einhaltung der Vorsorgewerte gemäß Anhang 2 der BBodSchV voraus. Die Vorsorgeanforderungen gelten allerdings für zwei Fallgestaltungen nicht, die im Rahmen des Flächenrecyclings und der Altlastensanierung vorkommen können. Zum einen enthält 12 Abs. 2 Satz 2 BBodSchV eine Ausnahmeregelung für den Fall der Umlagerung von Bodenmaterial im Rahmen der Errichtung oder des Umbaus von baulichen und betrieblichen Anlagen, wenn das ausgekofferte Bodenmaterial am Herkunftsort wiederverwendet wird. Eine zweite Ausnahmeregelung enthält 12 Abs. 11 i.v.m. 5 Abs. 6 BBodSchV, wonach nicht die Vorsorgeanforderungen gelten, sondern der Grundsatz der Gefahrenabwehr anzuwenden ist, wenn das ausgehobene Material im Rahmen einer Altlastensanierung wieder auf- oder eingebracht oder umgelagert werden soll. Ansonsten enthalten die Umweltgesetze nur sehr allgemeine und abstrakte Anforderungen, die bei der Verwertung mineralischer Stoffe zu beachten sind. Zu nennen ist zunächst die abfallrechtliche Anforderung der ordnungsgemäßen und schadlosen Verwertung von Abfällen gemäß 5 Abs. 3 Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG). Was schadlos und ordnungsgemäß ist, wird bislang gesetzlich nicht geregelt. Dies wird mit dem Erlass der Ersatzbaustoffverordnung und des neuen 12 a BBodSchV versucht. Zum Schutz von Gewässern enthalten 1 a Abs. 2, 26 und 34 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) den Vorsorgegrundsatz, dass keine nachteiligen Veränderungen von Gewässern bei der Ablagerung oder Lagerung von Abfällen hervorgerufen werden dürfen. Schließlich ist der bodenschutzrechtliche Vorsorgegrundsatz in 9 BBodSchG i.v.m. 9 ff. BBodSchV normiert. Abgesehen von den o.g. allgemeinen Regelungen gibt es auf Länderebene unterschiedliche Verwaltungsvorschriften bzw. Erlasse. Zu nennen sind vor allem die sog. NRW-Verwertererlasse aus den Jahren Diese Erlasse sind rechtlich als Verwaltungsvorschriften zu qualifizieren und binden lediglich öffentliche Bauträger, nicht hingegen private Bauherren oder Gerichte. Außerdem gelten die NRW-Verwertererlasse nur für bestimmte Abfälle (Hausmüllverbrennungsasche, Recyclingmaterialien und ähnliche Stoffe) und auch nur für bestimmte Einsatzorte, nämlich für den Straßen- und den Erdbau. Darüber hinaus sind verschiedene Arbeits- und Vollzugshilfen zu nennen, so die oben bezeichnete LAGA M20 aus dem Jahre Nach dem Tongrubenurteil des Bundesverwaltungsgerichts vom stellt die M20 keine normenkonkretisierende Verwaltungsvorschrift dar und kann weder Behörden, Pflichtige noch Gerichte binden. Sie ist allenfalls als eine Empfehlung eines sachkundigen Gremiums zu bezeichnen. Dieselbe rechtliche Qualifizierung dürfte für die LAGA M20 (neu) mit dem - 2 -

17 allgemeinen Teil aus dem Jahre 2003 und den Technischen Regeln Boden von 2004 gelten. Auch die LAGA M20 (neu) sind keine rechtlich bindenden Vorschriften. Dasselbe gilt für die Vollzugshilfe der Länderarbeitsgemeinschaft Boden (LABO) aus dem Jahre 2002 zu 12 BBodSchV und für das sog. GAP-Papier der Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) aus dem Jahre Diese Vollzugshilfen können selbstverständlich als fachliche Hilfen zur Orientierung verwendet werden. Rechtsnormen stellen sie nicht dar. 3. Überblick über die künftige Rechtslage Selbst wenn die geplanten Rechtsverordnungen verabschiedet sind, gibt es immer noch nicht eine Rechtslage aus einem Guss. Vielmehr stehen verschiedene Gesetze und Rechtsverordnungen nebeneinander und regeln unterschiedliche Bereiche der Verwertung mineralischer Stoffe: Die geplante Ersatzbaustoffverordnung regelt nämlich nur den Einbau von mineralischen Stoffen in sog. technischen Bauwerken, d.h. vor allem im Straßenbau und bei der Befestigung von Flächen. Wie bereits angesprochen, wird das Aufbringen und Einbringen von Materialien auf oder in eine durchwurzelbare Bodenschicht in 12 BBodSchV geregelt. Der neue 12 a BBodSchV soll erstmalig für den Einbau von Materialien unterhalb oder außerhalb einer durchwurzelbaren Bodenschicht gelten, also z.b. für den Landschaftsbau und für Grubenverfüllungen. Daneben gilt für die Verwertung von mineralischen Stoffen im Deponiebau (Wegebau, Oberflächenabdichtung) die neue Deponieverordnung vom Für den Bereich der Altlastensanierung bzw. des Flächenrecyclings sind schließlich die o.g. Regelungen der 5 Abs. 6 und 12 Abs. 2 Satz 2 BBodSchV als Sondervorschriften zu nennen. 4. Kritische Anmerkungen zum Arbeitsentwurf einer Ersatzbaustoffverordnung Bei einer genauen Prüfung und Analyse des Arbeitsentwurfs für eine neue Ersatzbaustoffverordnung nach dem Stand vom ist sehr fraglich, ob die vom BMU selbst gesteckten Ziele, nämlich die Herstellung von mehr Rechtssicherheit, administrative Erleichterungen und einheitliche Wettbewerbsbedingungen, erreichbar sind. Fraglich ist zum einen, ob das neue Perkulationsverfahren nach der DIN ausreichend validiert ist. die Ringversuche wurden nur für vier Referenzmaterialien, nämlich für Hausmüllverbrennungsaschen, Recyclingmaterialien, Bodenmaterialien und Stahlwerksschlacken durchgeführt. Nicht validiert sind die Hochofenstückschlacke, Hüttensande, Gießerei- und Kupolofenschlacke, Schmelzkammergranulat, Steinkohlenflugasche und Gleisschotter. Außerdem bestehen Zweifel daran, ob das neue Säulenverfahren bereits dem Stand der Untersuchungstechnik entspricht, d.h. in der Praxis erprobt und anerkannt ist

18 Die Erfahrungen der Ringversuche zeigen, dass das Säulenverfahren nach der DIN erheblich mehr Zeit in Anspruch nimmt als das alte S-4-Schüttelverfahren. Beim Säulenverfahren ist von einer Untersuchungszeit von mind. zwei bis vier Tagen auszugehen. Diese Zeit steht im Rahmen von Flächenrecyclingmaßnahmen selten zur Verfügung, da häufig an der Baustelle möglichst schnell entschieden werden muss, ob und welcher Verwertungsweg gewählt werden soll. Eine zwei- bis viertägige Untersuchungszeit würde bedeuten, dass große Zwischenlagerungsflächen für ausgehobene Bodenmaterialien und für Bauschutt zur Verfügung stehen müssten. Dies ist auf innerstädtischen Baustellen selten der Fall. Zusätzliche Zeitprobleme werden dann hervorgerufen, wenn das Säulenverfahren ergibt, dass eine Verwertung nicht möglich ist. Dann muss anschließend das herkömmliche S-4-Schüttelverfahren durchgeführt werden, bevor die Abfälle deponiert werden können. Nach dem jetzigen Deponierecht ist nämlich nach wie vor das S-4-Verfahren vorgeschrieben. Kritisch zu betrachten ist auch die Ableitung der neuen Materialwerte, die über die Zulässigkeit einer Verwertung entscheiden. Ausgangspunkt für die Ableitung der neuen Grenzwerte sind die fachlich nicht unumstrittenen Geringfügigkeitsschwellenwerte (GFS) der LAWA, die an der Unterkante des technischen Bauwerks eingehalten werden müssen. Aus wissenschaftlicher Sicht wird insbesondere das der Ableitung zugrunde liegende Transportmodell kritisiert, wonach ein 7-faches Sicherheitsnetz mit einem doppelten Boden kombiniert wird. Dies sei aus Vorsorgegesichtspunkten übertrieben. Der Arbeitsentwurf der Ersatzbaustoffverordnung enthält ausschließlich Eluatwerte. Da beispielsweise bei der Verwertung von mineralischen Stoffen im Wegebau die Möglichkeit eines Direktkontaktes Boden-Mensch besteht, sollten für diese Anwendungsbereiche Feststoffwerte in der neuen Verordnung aufgeführt werden. Von Seiten der Baustoffindustrie und der anderen Industrieverbände sowie von einigen Bundesländern wurde vehement kritisiert, dass die Einbautabellen des Referentenentwurfs viel zu kompliziert und in der Praxis kaum tauglich sind. Für 19 verschiedene Ersatzbaustoffe werden in 17 Verwertungstabellen für 28 verschiedene Einbauweisen unterschiedliche Anforderungen gestellt. Dieser komplizierte Katalog ist außerdem abschließend und für neue Verwertungsverfahren damit nicht offen. Gemäß Art. 3 des Arbeitsentwurfs müssen die neuen Anforderungen auch bei gültigen Genehmigungen und laufenden Verträgen spätestens 12 Monate nach ihrem Inkrafttreten eingehalten werden. Diese Übergangsfrist wird als viel zu kurz kritisiert. Für den Bereich des Flächenrecyclings ist schließlich kritisch zu sehen, dass eine Ausnahmeregelung für die Wiederverwendung von Bodenmaterialen und Abfällen aus Bautätigkeiten fehlt, wenn diese Stoffe am Herkunftsort wieder eingebaut werden. Vergleichbare Ausnahmeregelungen enthalten 5 Abs. 6 und 12 Abs. 2 Satz 2 BBodSchV für die Wiederverwendung von standorteigenen Materialen. Dieselbe Regelung soll auch im neuen 12 a BBodSchV für bodenähnliche Verwendungen durch Verweisung auf 12 Abs. 2 Satz 2 BBodSchV aufgenommen werden. Eine entsprechende Regelung fehlt aber bislang im Arbeitsentwurf der Ersatzbaustoffverordnung, obwohl anders als bei offenen Anwendungen beim Einbau in technischen Bauwerken eine zusätzliche Barriere vorhanden ist. Aus diesem Grunde hat der ITVA dem BMU folgende ergänzende Regelung in einem neuen 5 Abs. 5 a Ersatzbaustoffverordnung vorgeschlagen: - 4 -

19 5 Abs. 5 a Die zuständige Behörde soll abweichend von den Anforderungen des Anhang 1 (Einbauwerte) die Verwendung von Bodenmaterialien und Abfällen aus Bautätigkeiten als Ersatzbaustoffe am Herkunftsort zulassen, wenn die Schadstoffsituation am Ort des Einbaus nicht nachteilig verändert wird. Das BMU hat zugesagt, diesen Vorschlag des ITVA wohlwollend zu prüfen. 5. Fazit Nachdem im Rahmen eines Workshops beim Umweltbundesamt in Dessau im Mai 2008 von zahlreichen Vertretern aus Bund, Ländern, Verbänden, Industrie und Wissenschaft erhebliche Kritiken an den Verordnungsentwürfen geäußert wurden, hat das BMU eine grundlegende Überarbeitung nach dem Motto Gründlichkeit vor Schnelligkeit zugesagt. Deshalb ist mit einer Verabschiedung der neuen Regelungen in dieser Legislaturperiode voraussichtlich nicht mehr zu rechnen

20 Alte und neue Elutionsverfahren zur Untersuchung von Abfällen und mineralischen Stoffen Dr. Heinrich Ruholl WESSLING Laboratorien GmbH, Altenberge 1. Einführung Alle in der Laborpraxis gebräuchlichen Elutionsverfahren haben den Zweck, Antworten auf folgende Frage zu liefern: Welche Konzentration an (Schad)stoffen ist im Sickerwasser zu erwarten, das in Kontakt mit dem zu prüfenden Material steht? Hierbei sollen die im Labor eingesetzten Untersuchungsmethoden eine möglichst weitgehende Annäherung an die Realität (z.b. Kontaktzeit, Geschwindigkeit des Stoffübergangs) abbilden. Grundsätzlich lassen sich Elutionsverfahren in Abhängigkeit von der zu beantwortenden Fragestellung wie folgt klassifizieren: I Verfahren zur grundlegenden Charakterisierung liefern Informationen über das kurz- und langfristige Elutionsverhalten (Elutionscharakteristik) berücksichtigen unterschiedliche W/F-Verhältnisse und erfassen Faktoren, die die Elution von Stoffen beeinflussen (ph-wert, Redoxpotenzial, DOC, Alterungsprozesse) II Übereinstimmungsuntersuchungen prüfen, ob eine Probe einem spezifischen Verhalten oder spezifischen Bezugswerten entspricht (festes W/F-Verhältnis, ausgewählte Schlüsselvariable) Die folgenden Ausführungen umfassen ausschließlich die in der Laborpraxis hauptsächlich durchgeführten Übereinstimmungsuntersuchungen. Jedes Elutionsverfahren beinhaltet - gegebenenfalls im Anschluss an eine physikalische Probenvorbereitung folgende Teilschritte: Elution des Probenmaterials (Schütteln, Inkubieren, Perkolieren) Abtrennung von Feststoffanteilen (Zentrifugation, Filtration) Bestimmung des gesuchten Stoffes im wässrigen Eluat (Masse/Volumen) - 6 -

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