Bergwerk Auguste Victoria
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- Ute Hauer
- vor 5 Jahren
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1 Lippe Gesellschaft für Wassertechnik mbh Bergwerk Auguste Victoria Änderung zum Rahmenbetriebsplan Wasserwirtschaftliche Auswirkungsprognose Ein Unternehmen des Lippeverbandes
2 Bergwerk Auguste Victoria Änderung zum Rahmenbetriebsplan Wasserwirtschaftliche Auswirkungsprognose Auftraggeber: RAG Aktiengesellschaft Shamrockring Herne Projektnummer: Der vorliegende Bericht wurde von folgenden Mitarbeitern und innen der Lippe Gesellschaft für Wassertechnik mbh, Essen, erstellt: Dr. Florian Werner Dr. Johannes Meßer Dr. Sabine Cremer Frank Oltmanns Dipl.-Geologe Dipl.-Geologe Dipl.-Geologin Dipl.-Geograf
3 Rahmenbetriebsplan Abbau des Bergwerks Auguste Victoria Inhaltsverzeichnis 1 Veranlassung und Aufgabenstellung Bergbauliche Einwirkungen Vorgehensweise und Untersuchungsumfang Prognose der mittleren Grundwassersituation zum nach Untersuchung der Staunässebereiche Altlasten- und Altlastenverdachtsflächen Zusammenfassung... 9
4 1 VERANLASSUNG UND AUFGABENSTELLUNG Das Bergwerk Auguste Victoria plant eine teilweise Verlagerung des Abbaus in das Baufeld 50. Dieser Abbau wirkt auf den nördlich der B 58 liegenden Bereich "Haltern- Eppendorf/-Tannenberg ein und wird das genehmigte Senkungsmaximum für den Auswirkungsbereich Haversberg von ca. 4,2 m auf ca. 6,7 m erhöhen. Für das notwendige Genehmigungsverfahren sind die wasserwirtschaftlichen Auswirkungen der zusätzlichen Senkungen zu prüfen und im Hinblick auf das Grundwasser und, sofern relevant, auf die Oberflächengewässer darzustellen. 1
5 2 BERGBAULICHE EINWIRKUNGEN Der geplante Abbau im Baufeld 50 verursacht im Bereich Haltern-Eppendorf/-Tannenberg zusätzliche Senkungen. Im Bereich Westlich Eppendorf werden maximal ca. 2,3 m zusätzliche Senkungen prognostiziert, im Bereich südöstlich Haversberg werden ca. 2,8 m (vgl. Abb. 1) erwartet. Abb. 1: Zusätzliche Senkungen im Bereich des Baufelds 50 2
6 3 VORGEHENSWEISE UND UNTERSUCHUNGSUMFANG Das Baufeld 50 liegt im Norden des Abbaugebiets des Bergwerks Auguste Victoria in einem Bereich großer Flurabstände, in dem keine Fließgewässer verbreitet sind. Die vorhandenen Stillgewässer sind nicht grundwasserabhängig. Der Untersuchungsraum zur Beurteilung der Auswirkungen der zusätzlichen Senkungen konnte räumlich sehr eng gefasst werden, weil der betroffene Bereich losgelöst von den Vorgängen im gewässerreichen Süden betrachtet werden kann (vgl. Abb. 1). Für die Beurteilung der Auswirkungen der geplanten Abbauänderung im Baufeld 50 wurde das Grundwassermodell auf der Basis des Zustands zum um die prognostizierten Senkungen bis zum Abbauende 2015 aktualisiert und bildet damit die im Raum Haltern-Eppendorf/-Tannenberg zu erwartenden bergbaulichen Auswirkungen nach korrekt ab. Die Veränderungen der Grundwassersituation, die aus der resultieren, wurden durch eine Modellrechnung mit dem aktualisierten Grundwassermodell dargestellt. Die Gewässersituation musste nicht betrachtet werden, weil in dem Gebiet großer Flurabstände weiträumig keine grundwasserabhängigen Oberflächengewässer existieren, die durch die betroffen sein könnten. Zudem wurde die Möglichkeit untersucht, ob sich im Verbreitungsgebiet von Staunässeböden durch die zusätzlichen Senkungen abflusslose Mulden bilden können, in denen temporäre Vernässungen weit oberhalb der Grundwasseroberfläche entstehen können. 3
7 3.1 Prognose der mittleren Grundwassersituation zum nach Mit dem überarbeiteten Grundwassermodell wurden für den Endzustand 2015 entsprechend der die Grundwasserstände prognostiziert und durch Verschneiden mit dem digitalen Höhenmodell zu Flurabständen umgeformt. Grundwassersituation gemäß Rahmenbetriebsplan Im wasserwirtschaftlich-ökologischen Gutachten zum Rahmenbetriebsplan Abbau wurden für den Endzustand 2015 für einen Großteil des durch die betroffenen Untersuchungsraums große bis sehr große Grundwasserflurabstände zwischen 5 m und über 13 m prognostiziert. Das Gebiet sehr hoher Flurabstände oberhalb von 13 m im Raum Eppendorf wird im Westen und Süden von eiszeitlich angelegten, jetzt trockenen Tälern durchschnitten, in denen die Flurabstände bis auf 5 m zurückgehen können (vgl. Abb. 2). Südlich der B 58 ist im Umfeld des Gehöfts Hawig ein kleiner Bereich mit niedrigen Grundwasserflurabständen ausgebildet. Dieser Bereich ist Bestandteil einer lokalen Geländesenke, die bis in die Außenbereiche der Ortslage Haltern-Lippramsdorf reicht und bereits zum Ausgangszustand 2004 des aktuellen Rahmenbetriebsplans existierte. Grundwassersituation nach Die als Resultat der zu erwartenden zusätzlichen Senkungen ändern die Grundwassersituation nicht. Damit sind auch die ausgewiesenen Wasserschutzgebiete nicht betroffen. Die Maxima der durch die erzeugten zusätzlichen Senkungen (2,8 m bzw. 2,3 m) liegen in Bereichen, in denen die Grundwasserflurabstände 13 m übersteigen. Die Bereiche westlich der Ortslage Haltern-Eppendorf, in denen die Flurabstände im Taltiefsten auf 5 m sinken können, werden von zusätzlichen Senkungen unterhalb von etwa 1,4 m betroffen sein (vgl. Abb. 1 und Abb. 3). In dem betrachteten Untersuchungsraum sind keine grundwasserabhängigen Oberflächengewässer verbreitet. Die erwarteten Senkungen des zukünftigen Abbaus pausen sich daher in betragsgleichen Verringerungen der Grundwasserflurabstände durch. Der Bereich, in dem sehr große Grundwasserflurabstände oberhalb von 13 m vorherrschen, wird verhalten nach Nordosten zurückgedrängt, während sich im westlichen Teil des Untersu- 4
8 chungsgebiets die Bereiche, in denen die Flurabstände Werte oberhalb von 5 m annehmen, weiter ausbreiten (vgl. Abb. 3). Südlich und nördlich der B 58 weichen die aktuellen Ergebnisse der Modellrechnung von denen der ursprünglichen Berechnungen des Rahmenbetriebsplanverfahrens ab. Der Bereich um das Gehöft Hawig, in dem die Grundwasserflurabstände sowohl im Ausgangs- als auch im Endzustand des Rahmenbetriebsplans im Minimum mit Werten um 2 m ausgewiesen waren, tritt in der aktuellen Modellrechnung nicht mehr hervor. Die Grundwasserflurabstände werden zwischen dem Gehöft Hawig und dem östlicher gelegenen Gehöft Grave aktuell mit größeren Werten abgebildet. Die Abweichungen können verschiedentliche Ursachen haben. Änderungen in der Modellabbildung können genauso verantwortlich sein wie die Überarbeitung des digitalen Höhenmodells auf der Basis der Befliegung im Jahr Sehr wahrscheinlich ist auch, dass die Verbreitungsgrenze des Bottroper Mergels, die genau in diesem Bereich verläuft, einen großen Einfluss auf das beobachtete Phänomen hat. Je nach Höhe der Grundwasserneubildung kann dort das quartäre Grundwasserstockwerk oberhalb des Bottroper Mergels trocken fallen. Die Modellrechnung weist hier einen Druckwasserspiegel aus, wenn das Grundwasser in den Bottroper Mergel absinkt. Dieser schwankt naturgemäß wesentlich stärker als eine freie Grundwasseroberfläche und führt damit ggf. zu deutlichen Differenzen. Eine Verursachung durch die zusätzlichen Senkungen ist nicht gegeben. Folgende Stillgewässer sind im Untersuchungsraum vorhanden: Weiher am Kotten der Hoflage Bohle, Teich an der Hoflage Bohle, Stehendes Kleingewässer südöstlich der Hoflage Kloth an der Alten Weseler Straße, Teich am Hof Kleine Kappenberg im Ortsteil Haltern-Eppendorf und Stehendes Kleingewässer nördlich der Hoflage Grave an der Fahrenbreide. Fliessgewässer sind wie beschrieben nicht vorhanden. Die wenigen vorhandenen Stillgewässer sind kleinflächig und haben keinen Grundwasserkontakt. Unabhängig davon, ob senkungsbedingt für die Stillgewässer überhaupt Veränderungen eintreten, sind mögliche Schiefstellungen der Gewässer und die damit verbundenen möglichen Auswirkungen bzw. Veränderungen in den Uferbereichen vernachlässigbar. Vor diesem Hintergrund und der nur mittleren ökologischen Bedeutung der Gewässer sind keine relevanten Auswirkungen zu erwarten. 5
9 Abb. 2: Entwicklung der Flurabstände bis zum Endzustand 2015 im Bereich des Baufelds 50 gemäß Rahmenbetriebsplan Abb. 3: Entwicklung der Flurabstände bis zum Endzustand 2015 im Bereich des Baufelds 50 nach 6
10 Bewertung Innerhalb des Untersuchungsraums sind auch nach Umsetzung der weiterhin Flurabstände oberhalb von 5 m vorherrschend, in großen Teilen sogar Flurabstände oberhalb von 13 m. Von der durch den zusätzlichen Abbau verursachten Verringerung der Flurabstände ist das Schutzgut Wasser nicht betroffen. 3.2 Untersuchung der Staunässebereiche In Bereichen, in denen eiszeitliche Prozesse gering durchlässige Ablagerungen hinterlassen haben (Geschiebemergel), kann es zur Ausbildung von Staunässeböden kommen. Die typischen Anzeiger sind Pseudogleyböden und durch Pseudovergleyung überprägte Böden (z.b. Pseudogley-Braunerde). Entstehen in diesen Bereichen durch den Einfluss der Senkungen abflusslose Mulden, so können sich weit oberhalb der Grundwasseroberfläche temporäre Vernässungsbereiche bilden, die Schutzgüter und hier insbesondere bauliche Anlagen gefährden können. Mithilfe des digitalen Höhenmodells wurde untersucht, ob die durch die hervorgerufenen zusätzlichen Senkungen zu ungünstigen Veränderungen der Morphologie führen können. Innerhalb des Untersuchungsraums bestehen kleinräumig abflusslose Senken (Hohlformen) vor allem im Umfeld der Gehöfte Kappenberg/Schmöning nördlich von Haltern- Eppendorf und Grave nördlich der B 58 (vgl. Abb. 4). Es handelt sich um lokale Einsenkungen, die auf die regionale Landschaftsgeschichte zurückgehen. Durch die Senkungen im Rahmen der kann es zu einer Erhöhung des Gefälles in die Mulden und/oder zu einer Verkippung der Geländeoberfläche und damit zu einer Veränderung der von möglicher Staunässe betroffenen Flächen kommen. Neue abflusslose Senkungsbereiche als Folge der zusätzlichen Senkungen sind nicht zu erwarten. Alle betroffenen Staunässeflächen (gemäß Bodenkarte NRW, BK50, bzw. Bodenkarte 1:5.000 zur Standortorterkundung Verfahren Lippramsdorf, Auguste Victoria der Landwirtschaft) liegen im Bereich landwirtschaftlicher bzw. in sehr geringem Umfang forstwirtschaftlicher Nutzung. In Folge der zusätzlichen Senkungen kommt es zu einer geringfügigen Verkippung der Hohlformen (vgl. Abb. 4) zum Senkungsschwerpunkt. Betroffen sind im Wesentlichen die Hohlformen entlang der K42 am Haversberg und südlich von Eppendorf. Nach Eintreten der Senkungen ist zu überprüfen, ob und in welchem Umfang lokale 7
11 gegensteuernde Maßnahmen unter Berücksichtigung der Flächennutzung notwendig werden. Abb. 4: Veränderung von Hohlformen (abflusslosen Mulden) im Bereich von Staunässeböden 3.3 Altlasten- und Altlastenverdachtsflächen Im Untersuchungsraum befindet sich keine bekannte Altlastenfläche. Die bisher nicht näher untersuchte Altlastenverdachtsfläche erfährt zusätzliche Senkungen kleiner 0,1 m und hat einen Grundwasserflurabstand von größer 13 m. Es sind somit keine Auswirkungen auf diese Fläche zu erwarten. 8
12 4 ZUSAMMENFASSUNG Das Bergwerk Auguste Victoria der RAG Aktiengesellschaft verfügt seit dem über einen planfestgestellten Rahmenbetriebsplan für den Abbau von Steinkohle bis zum Jahresende 2015 (GZ ). Derzeit plant das Bergwerk eine teilweise Verlagerung des Abbaus in das Baufeld 50. Dieser Abbau wirkt auf den nördlich der B 58 liegenden Bereich "Haltern-Eppendorf/-Tannenberg ein und wird das genehmigte Senkungsmaximum für den Auswirkungsbereich Haversberg von ca. 4,2 m auf ca. 6,7 m erhöhen. Die prognostizierten zusätzlichen Senkungen ändern die Grundwassersituation nicht. Innerhalb des Untersuchungsraums sind auch nach Eintreten der zusätzlichen Senkungen weiterhin Flurabstände oberhalb von 5 m vorherrschend, in großen Teilen sogar Flurabstände oberhalb von 13 m. Von der durch die geplante Abbauänderung verursachten Verringerung der Flurabstände sind keine Schutzgüter betroffen. In dem betroffenen Raum existieren keine Fließgewässer und grundwasserabhängigen Stillgewässer, sodass wasserwirtschaftliche Maßnahmen zur Regulierung der Vorflut oder zum Erhalt von Gewässerausdehnungen nicht notwendig werden. Bestehende abflusslose Senken im Verbreitungsbereich von Staunässeböden können durch die zusätzlichen Senkungen in ihrer Ausprägung verstärkt werden. Hier sollte nach Eintreten der Senkungen geprüft werden, ob in den räumlich äußerst eng begrenzten Flächen im Bereich landwirtschaftlicher/forstlicher Nutzung gegensteuernde Maßnahmen notwendig werden. Eine bisher nicht näher untersuchte Altlastenverdachtsfläche erfährt zusätzliche Senkungen kleiner 0,1 m und hat einen Grundwasserflurabstand von größer 13 m. Es sind somit keine Auswirkungen auf diese Fläche zu erwarten. Essen, den i. V. i. V. Dr. Johannes Meßer Dr. Florian Werner 9
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