Amtsblatt gegründet 1746

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1 Amtsblatt gegründet 1746 Stadt Augsburg Nummer 45, 08. November 2013, Seite 243 Einzelpreis 0,50 Inhaltsverzeichnis Bekanntmachung; Erste Sprengstoffverordnung; Allgemeinverfügung Verfahren Stätzling Flurbereinigung; Stadt Friedberg, Landkreis Aichach-Friedberg; Gz. A2-V 7522; Bekanntmachung Aufstellung Bebauungsplan (BP) Nr. 276; Östlich der Neusässer Straße, Teilfläche Kobelcenter-Süd mit integriertem Grünordnungsplan; Öffentliche Auslegung gemäß 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) Aufstellung Bebauungsplan (BP) Nr. 868; Zwischen Rosenaustraße und Elisenstraße ; Bekanntmachung Änderungs- und Aufstellungsbeschluss Aufstellung Bebauungsplan (BP) Nr. 636 A; Stadtteilzentrum Hochzoll, östlich der Hochzoller Straße mit integriertem Grünordnungsplan; Öffentliche Auslegung gemäß 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB); Teilweise Einziehung einer öffentlichen Straße Stadtumbaugebiet Pfersee/Sheridan-Kaserne - Festlegung des Stadtumbaugebietes - Öffentliche Bekanntmachung einer Baugenehmigung gemäß Art. 66 Abs. 2 Satz 4 und 5 Bayerische Bauordnung (BayBO) Schäfflerbachstr Hötzelstr. 2 1/3 Öffentliche Bekanntmachung eines Vorbescheides gemäß Art. 66 Abs. 2 Satz 4 und 5 Bayerische Bauordnung (BayBO) Zugspitzstr. Vormerkzeiten in den Städtischen Kindertagesstätten Stellenausschreibung: Ausbildung: Beim Eigenbetrieb Altenhilfe der Stadt Augsburg werden zum Schülerinnen und Schüler für den Ausbildungsberuf Altenpfleger/in eingestellt

2 Amtsblatt der Stadt Augsburg Nummer 45, 08. November 2013, Seite 244 Bekanntmachung Erste Sprengstoffverordnung Die Stadt Augsburg, Bürgeramt, erlässt folgende Allgemeinverfügung I. Im Vollzug des 24 Abs. 2 Nr. 1 Erste Sprengstoffverordnung, neugefasst durch Bekanntmachung vom 31. Januar 1991 (BGBl. I S. 169), zuletzt geändert durch Art. 1 der Verordnung vom (BGBl. I S. 2171) wird angeordnet, dass am 31. Dezember 2013 und 01. Januar 2014 aus Gründen des vorbeugenden Brandschutzes wegen der brandgefährdeten Buden des Augsburger Christkindlesmarktes und anderer Holzbauten, das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände der Klasse II in folgenden Bereichen verboten ist: - Rathausplatz, - Philippine-Welser-Straße, - Martin-Luther-Platz und Annastraße im Bereich der Annakirche, - Steingasse von der Einmündung Philippine-Welser-Straße/Rathausplatz bis Anwesen Nr. 8, - Maximilianstraße von der Einmündung Perlachberg bis Apothekergäßchen, - Fischmarkt, - Welserplatz mit angrenzendem Teil der Annastraße und Unter dem Bogen, - Moritzplatz mit angrenzendem Teil der Bgm.-Fischer-Straße, - Fuggerplatz rund um das Fuggerdenkmal, - Platz um den Merkurbrunnen, - Willy-Brandt-Platz, - An den Willy-Brandt-Platz angrenzender Teil der Jakoberwallstraße, - An den Willy-Brandt-Platz angrenzender Teil der Straße Am Vogeltor Ausgenommen von dem Verbot ist das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände durch Beauftragte der Stadt Augsburg. Die weiteren Abbrennverbote in 23 Abs. 1 Sätze 2 und 3 1. Sprengstoffverordnung bleiben unberührt. II. Für diese Allgemeinverfügung wird die sofortige Vollziehung gem. 80 Abs. 2 Nr. 4 Verwaltungsgerichtsordnung im öffentlichen Interesse angeordnet. Die Verfügung ist somit mit der Veröffentlichung rechtswirksam und vollziehbar. III. Inkrafttreten dieser Verfügung am , Außerkrafttreten am IV. Der vollständige Bescheid kann im Bürgeramt, An der Blauen Kappe, Augsburg eingesehen werden. Hinweise: Verstöße gegen das Abbrennverbot können mit einem Bußgeld bis zu 5000 geahndet werden. Im Übrigen wird darauf hingewiesen, dass das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäuser, Kinderund Altersheimen, sowie Fachwerkhäusern nach 23 Abs. 1 Sätze 2 und 3 Erste Sprengstoffverordnung verboten ist. Augsburg, den Stadt Augsburg - Bürgeramt - Sulzberger Amtsleiter Verfahren Stätzling - Flurbereinigung Stadt Friedberg, Landkreis Aichach-Friedberg Gz. A2-V 7522 Bekanntmachung Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft hat in seiner öffentlichen Sitzung vom Beschlüsse gefasst und Feststellungen getroffen über: 1. Erläuterungen zur Teilnehmergemeinschaft, Aufgabenverteilung im Vorstand, Entschädigung der Vorstandsmitglieder 1.1. Erläuterungen und Bestimmungen zu Flurbereinigungsgesetz FlurbG, Art. 2 und 4 AGFlurbG sowie zu den Vollzugsbestimmungen 1.2. Bestellung des "örtlich Beauftragten des Vorsitzenden des Vorstands" 1.3. Bestellung des Wegebaumeisters 1.4. Bestellung des Pflanzmeisters 1.5. Benennung von Sachverständigen zur Wertermittlung 1.6. Sitzungen des Vorstands 1.7. Entschädigung der ehrenamtlichen Vorstandsmitglieder 2. Sonstiges 2.1. Meldung von Haftpflichtschadensfällen und Arbeitsunfällen 2.2. Schutz der neu gebauten Wege 2.3. Schutz von Bodendenkmälern 2.4. Schutz der vorhandenen Grünbestände

3 Amtsblatt der Stadt Augsburg Nummer 45, 08. November 2013, Seite Öffentliche Zustellung an Beteiligte mit unbekanntem Aufenthalt 2.6. Hinterlegung der Beschlussniederschriften 2.7. Bekanntmachungen 2.8. Bekanntmachung dieser Niederschrift Eine Kopie der Niederschrift und die Satzung des Verbandes für Ländliche Entwicklung Schwaben VLE liegen zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus: vom mit in Friedberg, Rathaus, Marienplatz 5 Nach diesem Zeitpunkt können o. a. Unterlagen beim örtlich Beauftragten, Herrn Karl Höger eingesehen werden. Krumbach, Manfred Pfeiffer Vorsitzender des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft Aufstellung Bebauungsplan (BP) Nr. 276 Östlich der Neusässer Straße, Teilfläche Kobelcenter-Süd mit integriertem Grünordnungsplan Öffentliche Auslegung gemäß 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) Der Stadtrat der Stadt Augsburg hat am beschlossen: Der räumliche Geltungsbereich des BP Nr. 276 wird im Bereich südöstlich der Griech.-Orth. Kirche geringfügig nach Norden erweitert, um die in diesem Bereich ankommenden Fuß- und Radwege sinnvoll zusammenführen zu können. Der Entwurf des BP Nr. 276 für den Bereich zwischen der Neusässer Straße (teilw. einschließlich) im Westen, der Dr.-Dürrwanger-Straße (teilw. einschließlich) im Süden, der öffentlichen Grünfläche westlich der Max-von-Laue- Straße und der Wohnbebauung nördlich der Dr.-Dürrwanger-Straße im Osten sowie dem Kobelweg im Norden, in der Fassung vom , wird gebilligt Ziele der Planung Mit der Planung wird im Rahmen der Militärkonversion ein tragfähiger, integrierter Ansatz für eine nachhaltige Innenentwicklung sichergestellt, der den Bedarf nach zusätzlichem stadtnahen Wohnraum und stadtverträglichen Gewerbestandorten befriedigt. Vorgesehen ist eine Mischung von Bauflächen für verschiedene Wohn- und Gewerbeformen sowie ein Bereich für ein Sondergebiet für Kliniknutzung. Durch verschiedene für die Öffentlichkeit als neue Stadtplätze oder Grünanlagen nutzbare Räume wird der Planbereich gegliedert. Um das Plangebiet für Fußgänger und Radfahrer möglichst attraktiv zu gestalten und von der Neusässer Straße zum östlich des Geltungsbereichs liegenden öffentlichen Grünzug möglichst kurze Verbindungen bereitzustellen, erfolgt im Planbereich ein Lückenschluss im bestehenden Fuß- und Radwegenetz mit dem Ziel einer möglichst durchgängigen überörtlichen Anbindung.

4 Amtsblatt der Stadt Augsburg Nummer 45, 08. November 2013, Seite 246 Der Entwurf zur Aufstellung des Bebauungsplanes mit Begründung einschließlich vorläufigem Umweltbericht liegt vom mit im Flur des Stadtplanungsamtes, Rathausplatz 1, 3. Stock, Montag bis Mittwoch von Uhr, Donnerstag von Uhr und Freitag von Uhr aus und kann dort eingesehen werden. Äußerungen hierzu können während der Auslegungsfrist bei der Stadt Augsburg, Stadtplanungsamt, Rathausplatz 1, Augsburg, vorgebracht werden. Ferner kann der Entwurf im Internet während der Auslegungsfrist unter abgerufen werden. Dort steht auch ein Online-Formular für die bereit. Die fristgemäß abgegebenen n werden im weiteren Verfahren geprüft. Die schriftliche Mitteilung des Prüfergebnisses kann in der Regel erst nach dem Satzungsbeschluss mit der darin enthaltenen Abwägung erfolgen. Eine Zwischennachricht wird auch bei längeren Zeiträumen nicht erteilt. Nicht fristgemäß abgegebene n können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Folgende Arten umweltbezogener Informationen liegen bereits vor und können im Zusammenhang mit der öffentlichen Auslegung beim unten angegebenen Ansprechpartner eingesehen werden: Art der umweltbezogenen Verfasser Datum Inhalt/Zweck Information Rahmenplanung Planerwerkstatt Flak-Kaserne, 1995 Neuordnung der Kasernenfläche Engel + Meinel Architekten Fachgutachten Fa. Geomer Mai 1997 Altlastenuntersuchung des Westteils von Gebäude 220 mit Vorplatz Fachgutachten Fa. gbs Dr. Schönwolf Altlastenuntersuchung (Zwischenstand) Fachgutachten Fa. Kling Consult / Verkehrslärm Fachgutachten Fa. Kling Consult / Gewerbelärm Fachgutachten Fa. Schall Erfassung und Bewertung des prägenden Baumbestandes Fachgutachten Fa. Kling Consult Artenschutz Fa. em plan Lufthygiene Untere Immissionsschutzbehörde Gewerbe- und Verkehrslärm, Lufthygiene Wasserwirtschaftsamt Wasserver- und Wasserentsorgung, Donauwörth Grundwasserschutz Bayer. Landesamt für Bodendenkmäler Denkmalpflege, Thierhaupten Bund Naturschutz in Bayern, Lärmschutz, Bestandsgehölze Augsburg Stadtentwässerung Augsburg Abwasserentsorgung, Grundwasserschutz Umweltamt, Abt. Klimaschutz Klimaschutz, Energieverbrauch Umweltamt, Abt Altlastenverdacht Bodenschutz- und Abfallrecht Amt für Grünordnung, Baumbestand, Fuß- und Radwege Naturschutz und Friedhofswesen Für Fragen und zur Einsichtnahme in die umweltbezogenen Informationen steht Ihnen folgender Ansprechpartner zur Verfügung: Doris Lurz, Zimmer Nr. 449, 4. Stock, Tel.: (0821) , Doris.Lurz@augsburg.de. Stadt Augsburg Referat 6 Stadtplanungsamt Aufstellung Bebauungsplan (BP) Nr. 868 Zwischen Rosenaustraße und Elisenstraße Bekanntmachung Änderungs- und Aufstellungsbeschluss

5 Amtsblatt der Stadt Augsburg Nummer 45, 08. November 2013, Seite 247 Der Stadtrat der Stadt Augsburg hat am beschlossen: Für den Bereich zwischen der Rosenaustraße (teilweise einschließlich) im Norden, der Gögginger Straße (teilweise einschließlich) im Osten, der Elisenstraße (einschließlich) im Süden und dem Wittelsbacher Park im Westen, wird der BP Nr. 868, Zwischen Rosenaustraße und Elisenstraße aufgestellt. Ziel der Planung ist die Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung, insbesondere hinsichtlich der Erschließungssituation, des ruhenden Verkehrs und der baulichen Anlagen im Plangebiet. Der BP Nr. 868 ändert in seinem Geltungsbereich den BP Nr. 833 Ausbau der Gögginger Straße, rechtskräftig seit dem sowie den BP Nr. 851 I Floßmann-Grundstück, rechtskräftig seit dem und hebt sie insoweit auf. Die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wird nach Erstellung der Planunterlagen im Amtsblatt der Stadt Augsburg bekannt gemacht. Ziele der Planung Die Aufstellung des BP Nr. 868 dient insbesondere einer nachhaltigen Verbesserung der Erschließungssituation, des ruhenden Verkehrs und der Baustrukturen im Plangebiet. Im Zuge der Planung sollen die für Freizeit und Ökologie bedeutsamen Grünstrukturen des Stadtgartens gesichert werden. Die Übergänge zwischen Parkanlage und Baugebieten sollen definiert werden. Insbesondere ist auch die Eingangssituation des Wittelsbacher Parks an der Imhofstraße aufzuwerten. Der Umstrukturierungsprozess von Liegenschaften im Umfeld von Kongress am Park und Hotelturm soll durch planungsrechtliche Festsetzungen hinsichtlich des Maßes der Nutzung, der überbaubaren Grundstücksflächen und der Bauweise gesteuert werden. Insgesamt sollen hierdurch gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse im Quartier sowie die Aufenthaltsqualität in Stadtgarten und Wittelsbacher Park gesichert werden. Die Erschließungssituation vor allem im Bereich der Imhofstraße und in ihrem Einmündungsbereich in die Gögginger Straße soll verbessert werden. Zur Optimierung des Besucherverkehrs zwischen den publikumsintensiven Bauten Kongress am Park und Hotelturm einerseits und den Parkmöglichkeiten (private und öffentliche Stellplätze) andererseits soll der ruhende Verkehr neu geordnet werden. In diesem Zusammenhang werden auch neben der Sicherung vorhandener Parkmöglichkeiten zusätzliche Alternativen zur Unterbringung des ruhenden Verkehrs untersucht. Zur Erörterung der Planung und für weitere Fragen steht Ihnen folgender Ansprechpartner zur Verfügung: Alexander Spanjardt, Zimmer Nr. 450, 4. Stock, Tel.: (0821) , alexander.spanjardt@augsburg.de. Stadt Augsburg Referat 6 Stadtplanungsamt Aufstellung Bebauungsplan (BP) Nr. 636 A Stadtteilzentrum Hochzoll, östlich der Hochzoller Straße mit integriertem Grünordnungsplan Öffentliche Auslegung gemäß 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) Teilweise Einziehung einer öffentlichen Straße

6 Amtsblatt der Stadt Augsburg Nummer 45, 08. November 2013, Seite 248 Der Stadtrat der Stadt Augsburg hat am beschlossen: Zur Sicherung einer durchgehenden Ost-West-Verbindung für Fußgänger von der Hochzoller Straße über das geplante Einkaufszentrum und das Gelände der TSG Hochzoll in das angrenzende Wohngebiet mit Lückenschluss zwischen westlicher und östlicher Wendelsteinstraße wird der räumliche Geltungsbereich des BP Nr. 636 A nach der frühzeitigen Beteiligung um die Teilflächen der Grundstücke Fl. Nrn. 2997/19 und 2997/20, Gemarkung Hochzoll, erweitert. Der BP Nr. 636 A ändert in seinem Geltungsbereich den seit dem rechtskräftigen BP Nr. 616 Zwischen Friedberger Straße, Peterhofstraße, Bahnlinie Augsburg-Ingolstadt und Lech in Augsburg Hochzoll und den seit dem rechtskräftigen BP Nr. 636 Zwischen den Bahnlinien Augsburg-München und Augsburg-Ingolstadt und der Peterhofstraße und die geplante Verbindung Trettach- Hochzoller Straße", und hebt diese insoweit auf. Der Entwurf des BP Nr. 636 A für den Bereich der Grundstücke Fl.Nrn. 2997/4, 2997/19 (teilw.), 2997/20 (teilw.), 2997/23 (teilw.), 2997/73, 2997/74, 2997/75, 2997/83, 2997/84 und 2997/85, jeweils Gemarkung Hochzoll, östlich der Hochzoller Straße und nördlich der Bahnlinie Augsburg-Ingolstadt, in der Fassung vom , wird gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt, wegen Verlusts jeglicher Verkehrsbedeutung gemäß Art. 8 Abs. 1 Bayer. Straßenund Wegegesetz (BayStrWG) das Verfahren zur teilweisen Einziehung der Hochzoller Straße im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens einzuleiten (Art. 8 Abs. 5 BayStrWG). Bei der einzuziehende Fläche, auf Höhe des Anwesens Hochzoller Straße 7 und 9, handelt es sich um eine Teilfläche des Grundstücks Fl. Nr. 2997/23 Gemarkung Hochzoll, auf der sich derzeit Straßenbegleitgrün befindet. (Hinweis: Die Einziehung soll mit der Sperrung der Straßenfläche Straßenbegleitgrün - wirksam werden.) Ziele der Planung Das Plangebiet östlich der Hochzoller Straße und nördlich der Bahnlinie Augsburg-Ingolstadt ist ein wesentlicher Teil des - gemäß Integriertem Städtebaulichen Entwicklungskonzept für Hochzoll (ISEK-Hochzoll) vom weiter zu entwickelnden Stadtteilzentrums Hochzoll Mitte. Durch die Planung wird eine Sicherstellung wohnortnaher Nahversorgung angestrebt. Der bestehende Lebensmittelmarkt soll auf maximal m² Verkaufsfläche erweitert werden und durch Ergänzungen mit jeweils kleinflächigem Einzelhandel (weitere m² Verkaufsfläche; insgesamt m² Verkaufsfläche) und Dienstleistungen zu einem Mittelpunkt im Stadtteilzentrum werden. Der Bereich um die bestehenden Gebäude der Post und der Telekom sowie dem Lebensmittelmarkt soll zudem für Märkte, Feste, Veranstaltungen und Begegnungen nutzbar sein. Zudem soll die Durchlässigkeit des Planbereichs für Fußgänger und Radfahrer verbessert werden. Der Entwurf zur Aufstellung des Bebauungsplanes mit Begründung einschließlich vorläufigem Umweltbericht liegt vom mit im Flur des Stadtplanungsamtes, Rathausplatz 1, 3. Stock, Montag bis Mittwoch von Uhr, Donnerstag von Uhr und Freitag von Uhr aus und kann dort eingesehen werden. Äußerungen hierzu können während der Auslegungsfrist bei der Stadt Augsburg, Stadtplanungsamt, Rathausplatz 1, Augsburg, vorgebracht werden. Ferner kann der Entwurf im Internet während der Auslegungsfrist unter abgerufen werden. Dort steht auch ein Online-Formular für die bereit. Nach Ablauf der Auslegungsfrist können die einziehungsrelevanten Unterlagen (Textteil zum BP Nr. 636 A mit Anlage F.6) noch weitere zwei Monate im Stadtplanungsamt auf Zimmer 447 (Telefon: ) eingesehen werden.

7 Amtsblatt der Stadt Augsburg Nummer 45, 08. November 2013, Seite 249 Die fristgemäß abgegebenen n werden im weiteren Verfahren geprüft. Die schriftliche Mitteilung des Prüfergebnisses kann in der Regel erst nach dem Satzungsbeschluss mit der darin enthaltenen Abwägung erfolgen. Eine Zwischennachricht wird auch bei längeren Zeiträumen nicht erteilt. Nicht fristgemäß abgegebene n können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Folgende Arten umweltbezogener Informationen liegen bereits vor und können im Zusammenhang mit der öffentlichen Auslegung beim unten angegebenen Ansprechpartner eingesehen werden: Art der umweltbezogenen Verfasser Datum Inhalt/Zweck Information Fachgutachten Accon GmbH Verkehrslärm (Lieferverkehr, Warenumschlag, Kundenverkehr, Parkplatz, Tiefgarage) und Lärm von technischen Anlagen Ergänzende Accon GmbH Lärmsituation in Bezug auf die aktuell vorhandene und auch künftige Wohnnutzung im Postgebäude Ergänzende Accon GmbH Verkehrslärm (Hochzoller Straße, Bahn) Fachgutachten Möhrle.Lichti, Landschaftsarchitekten Artenschutz Fachliche Bestandsaufnahme Möhrle, Landschaftsarchitekten Oktober 2010 Gehölzbestand Dezember 2011 Umweltamt, Abt. Bodenschutzund Abfallrecht Umgang mit eventuellen Altlasten zum Flächennutzungsplanverfahren Umweltamt, Abt. Bodenschutz und Altlastenverdachtsfläche und Abfallrecht zum Flächennutzungsplanverfahren Regierung von Schwaben, Altlastenverdachtsfläche Abfallrechtsbehörde Untere Immissionsschutzbehörde und Verkehrslärm (Hochzoller Straße), Erschütterungen, Feinstaub Bayer. Landesamt für Denkmalpflege Bodendenkmäler Bund Naturschutz Bayern e.v Bestandsgehölze Amt für Grünordnung, Naturschutz und Friedhofswesen Wege, Gehölzstruktur, Baumbestand bzw. Neupflanzungen Stadtentwässerung Augsburg Abwasserentsorgung, Niederschlagswasserentsorgung Für Fragen und zur Einsichtnahme in die umweltbezogenen Informationen steht Ihnen folgender Ansprechpartner zur Verfügung: Uwe Rothenhäusler, Zimmer Nr. 447, 4. Stock, Tel.: (0821) , Uwe.Rothenhaeusler@augsburg.de. Einwendungen gegen die beabsichtigte teilweise Einziehung können innerhalb von drei Monaten schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Stadt Augsburg, Tiefbauamt, Annastraße 16, Zimmer 238, 242 (Telefon , ), während der Parteiverkehrszeiten (Mo Do , Do , Fr Uhr) vorgebracht werden. Innerhalb dieses Zeitraumes besteht auch hier die Möglichkeit der Einsichtnahme in die einziehungsrelevanten Unterlagen. Stadt Augsburg Referat 6 Stadtplanungsamt / Tiefbauamt Stadtumbaugebiet Pfersee/Sheridan-Kaserne - Festlegung des Stadtumbaugebietes -

8 Amtsblatt der Stadt Augsburg Nummer 45, 08. November 2013, Seite 250 Der Stadtrat von Augsburg hat am für den im Lageplan vom (Maßstab 1 : 3000) bestimmten Bereich zwischen der B 17 im Süden und Westen bis zur Bgm.-Ackermann-Straße im Norden und der Wertach im Osten und das Wohngebiet Cramerton das Stadtumbaugebiet Pfersee/Sheridan-Kaserne gemäß 171 b Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) festgelegt. Grundlage für die weitere Entwicklung des Gebietes ist das vom Stadtrat am hierzu beschlossene integrierte Stadtentwicklungskonzept Pfersee/Sheridan-Kaserne vom Mai Wesentliche Zielsetzungen sind hierbei u. a. - die Verbesserung der Lebensqualität für Jung und Alt - die wohnungsnahe Versorgung und Einkaufsmöglichkeiten - Anpassung von Wohnraum und differenzierte Wohnungsangebote - Ansiedlung von Arbeitsplätzen - Gestaltung und Steigerung der Aufenthaltsqualität von Straßen und Plätzen - neue Grünflächen und verbesserte Freizeitangebote. Weitere Informationen können im Internet unter abgerufen werden. Auskünfte erteilt das Stadtplanungsamt, Frau Steude, Rathausplatz 1, IV. Stock, Zimmer Nr. 409, Verwaltungsgebäude I, Tel.: (0821) , während der Servicezeiten (Dienstag von Uhr, Donnerstag von Uhr und Uhr und Freitag von Uhr). Ferner besteht die Möglichkeit, in den Lageplan, der das Untersuchungsgebiet eindeutig abgrenzt und der Gegenstand der Beschlußfassung war, während der o.g. Servicezeiten im Informationsbüro des Stadtplanungsamtes (Rathausplatz 1, IV. Stock, Zimmer 441) Einsicht zu nehmen. Stadt Augsburg Referat 6 Stadtplanungsamt

9 Amtsblatt der Stadt Augsburg Nummer 45, 08. November 2013, Seite 251 Öffentliche Bekanntmachung einer Baugenehmigung gemäß Art. 66 Abs. 2 Satz 4 und 5 Bayerische Bauordnung (BayBO) Die Stadt Augsburg - Bauordnungsamt - hat am folgenden Baugenehmigungsbescheid erlassen: Aktenzeichen: 630-BA Bauvorhaben: Energetische Sanierung mit Anbau von Balkonen Baugrundstück: Schäfflerbachstr Flur Nr.: 5922/6, 5922/11-16, Gemarkung: Augsburg Das o.g. Bauvorhaben wird nach Maßgabe dieses Bescheides und der beiliegenden geprüften Bauvorlagen genehmigt. Die beigefügten Beiblätter sind Bestandteil dieses Bescheides. Gründe: Die Stadt Augsburg ist zur Entscheidung über den Bauantrag gemäß Art. 53 Abs. 1 Satz 2 BayBO und Art. 3 Abs. 1 BayVwVfG sachlich und örtlich zuständig. Das o.g. Bauvorhaben ist gemäß Art. 55 Abs. 1 BayBO genehmigungspflichtig. Die Genehmigung konnte nach Maßgabe der Prüfvermerke und der in den Beiblättern festgesetzten Nebenbestimmungen erteilt werden (Art. 68 BayBO). Hinweis: Aufgrund der Vielzahl der betroffenen Nachbarn konnte die Zustellung der Baugenehmigung durch diese öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden. Die Zustellung gilt mit dem Tage dieser Bekanntmachung gemäß Art. 66 Abs. 2 BayBO als bewirkt. Die Baugenehmigung einschließlich der genehmigten Planunterlagen kann im Bauordnungsamt, Rathausplatz 1, Augsburg in Zimmer 246 (II. Stock) während der üblichen Parteiverkehrszeiten eingesehen werden. Es wird jedoch empfohlen, mit der Sachbearbeiterin, Frau Weber-Sailer, unter der Rufnummer hierfür einen Termin zu vereinbaren. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann binnen eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht in Augsburg, Postfachanschrift: Postfach , Augsburg, Hausanschrift: Kornhausgasse 4, Augsburg, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (Beklagter, z.b. Stadt Augsburg) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung: - Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom (GVBI 2007, 390) wurde das Widerspruchsverfahren im Bereich der Bayerischen Bauordnung und des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes abgeschafft. Es besteht keine Möglichkeit, gegen diesen Bescheid Widerspruch einzulegen. - Die Klageerhebung durch ist unzulässig. Stadt Augsburg -Referat 6- Bauordnungsamt Öffentliche Bekanntmachung einer Baugenehmigung gemäß Art. 66 Abs. 2 Satz 4 und 5 Bayerische Bauordnung (BayBO) Die Stadt Augsburg - Bauordnungsamt - hat am folgenden Baugenehmigungsbescheid erlassen: Aktenzeichen: 630-BA Bauvorhaben: Neubau eines Einfamilienhauses mit Fertiggarage Baugrundstück: Hötzelstr. 2 1/3 Flur Nr.: 301/11, Gemarkung: Haunstetten Das o.g. Bauvorhaben wird nach Maßgabe dieses Bescheides und der beiliegenden geprüften Bauvorlagen genehmigt. Die beigefügten Beiblätter sind Bestandteil dieses Bescheides. Gründe: Die Stadt Augsburg ist zur Entscheidung über den Bauantrag gemäß Art. 53 Abs. 1 Satz 2 BayBO und Art. 3 Abs. 1 BayVwVfG sachlich und örtlich zuständig. Das o.g. Bauvorhaben ist gemäß Art. 55 Abs. 1 BayBO genehmigungspflichtig. Die Genehmigung konnte nach Maßgabe der Prüfvermerke und der in den Beiblättern festgesetzten Nebenbestimmungen erteilt werden (Art. 68 BayBO). Hinweis: Aufgrund der Vielzahl der betroffenen Nachbarn konnte die Zustellung der Baugenehmigung durch diese öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden. Die Zustellung gilt mit dem Tage dieser Bekanntmachung gemäß Art. 66 Abs. 2 BayBO als bewirkt. Die Baugenehmigung einschließlich der genehmigten Planunterlagen kann im Bauordnungsamt, Rathausplatz 1, Augsburg in Zimmer 242 (II. Stock) während der üblichen Parteiverkehrszeiten eingesehen werden. Es wird jedoch empfohlen, mit dem Sachbearbeiter, Herr Koller, unter der Rufnummer hierfür einen Termin zu vereinbaren. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann binnen eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht in Augsburg, Postfachanschrift: Postfach , Augsburg, Hausanschrift: Kornhausgasse 4, Augsburg, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (Beklagter, z.b. Stadt Augsburg) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der ange-

10 Amtsblatt der Stadt Augsburg Nummer 45, 08. November 2013, Seite 252 fochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung: - Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom (GVBI 2007, 390) wurde das Widerspruchsverfahren im Bereich der Bayerischen Bauordnung und des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes abgeschafft. Es besteht keine Möglichkeit, gegen diesen Bescheid Widerspruch einzulegen. - Die Klageerhebung durch ist unzulässig. Stadt Augsburg -Referat 6- Bauordnungsamt Öffentliche Bekanntmachung eines Vorbescheides gemäß Art. 66 Abs. 2 Satz 4 und 5 Bayerische Bauordnung (BayBO) Die Stadt Augsburg - Bauordnungsamt - hat am folgenden Vorbescheid erlassen: Aktenzeichen: 630-BV Bauvorhaben: Neubau einer Kindertagesstätte Baugrundstück: Zugspitzstr. Flur Nr.: 3010/17, Gemarkung: Hochzoll 1. Der Bauvorbescheid wird nach Maßgabe dieses Bescheides erteilt. 2. Dieser Vorbescheid gilt drei Jahre. Gründe: Die Stadt Augsburg ist zur Entscheidung über die Bauvoranfrage gemäß Art. 53 Abs. 1 BayBO und Art. 3 Abs. 1 BayVwVfG sachlich und örtlich zuständig. Das o.g. Bauvorhaben ist gemäß Art. 55 Abs. 1 BayBO genehmigungspflichtig. Der Vorbescheid konnte nach Maßgabe dieses Bescheides erteilt werden (Art. 71 BayBO). Hinweis: Der Vorbescheid bezieht sich nur auf die im Antrag gestellten Fragen. Im übrigen bleibt eine Beurteilung dem endgültigen Bauantrag vorbehalten. Aufgrund der Vielzahl der betroffenen Nachbarn konnte die Zustellung des Vorbescheides durch diese öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden. Die Zustellung gilt mit dem Tage dieser Bekanntmachung gemäß Art. 66 Abs. 2 BayBO als bewirkt. Der Vorbescheid einschließlich der Planunterlagen kann im Bauordnungsamt, Rathausplatz 1, Augsburg in Zimmer 245 (II. Stock) während der üblichen Parteiverkehrszeiten eingesehen werden. Es wird jedoch empfohlen, mit der Sachbearbeiter, Herr Fäustlin, unter der Rufnummer hierfür einen Termin zu vereinbaren. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann binnen eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht in Augsburg, Postfachanschrift: Postfach , Augsburg, Hausanschrift: Kornhausgasse 4, Augsburg, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (Beklagter, z.b. Stadt Augsburg) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung: - Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom (GVBI 2007, 390) wurde das Widerspruchsverfahren im Bereich der Bayerischen Bauordnung und des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes abgeschafft. Es besteht keine Möglichkeit, gegen diesen Bescheid Widerspruch einzulegen. - Die Klageerhebung durch ist unzulässig. Stadt Augsburg -Referat 6- Bauordnungsamt Vormerkzeiten in den Städtischen Kindertagesstätten In der Zeit vom bis einschließlich werden in den 30 Städtischen Kindertageseinrichtungen Anträge für die Vergabe von Plätzen für die Zeit ab entgegen genommen. Die exakten Wochentage und tgl. Zeiten werden in der jeweiligen Kindertageseinrichtung ausgehängt. Kindertagesbetreuung Stadt Augsburg Beim Eigenbetrieb Altenhilfe der Stadt Augsburg werden zum eingestellt: 20 Schülerinnen und Schüler für den Ausbildungsberuf Altenpfleger/in

11 Amtsblatt der Stadt Augsburg Nummer 45, 08. November 2013, Seite 253 Die dreijährige Ausbildung umfasst theoretischen und praktischen Unterricht an der Berufsfachschule für Altenpflege Heimerer GmbH in Augsburg, sowie eine praktische Ausbildung, die überwiegend in einer unserer Altenhilfeeinrichtungen geleistet wird. Voraussetzung für den Zugang zur Ausbildung ist neben der gesundheitlichen Eignung zur Ausübung des Berufes der Realschulabschluss oder ein anderer als gleichwertig anerkannter Bildungsabschluss oder eine andere abgeschlossene zehnjährige Schulbildung, die den Hauptschulabschluss/Mittelschulabschluss erweitert, oder der Hauptschulabschluss/Mittelschulabschluss oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsabschluss, sofern eine erfolgreich abgeschlossene, mindestens zweijährige Berufsausbildung oder die Erlaubnis als Krankenpflegehelfer/in oder eine landesrechtlich geregelte, erfolgreich abgeschlossene Ausbildung von mindestens einjähriger Dauer in der Altenpflegehilfe oder Krankenpflegehilfe nachgewiesen wird, oder eine andere abgeschlossene zehnjährige allgemeine Schulausbildung. Wir möchten Ihnen als kompetenter Dienstleister im Bereich der Altenarbeit die Möglichkeit bieten, sich in einem zukunftssicheren Beruf zu engagieren, der zwar hohe Anforderungen im persönlichen und sozialen Bereich stellt, Ihnen aber auch viel geben kann. Überzeugen Sie sich vor Ort im Gespräch mit unseren Fachkräften. Gerne vermitteln wir Ihnen diese Möglichkeit. Die Stadt Augsburg hat sich verpflichtet, ihre Aufgaben aus dem SGB IX und dem Bayerischen Gleichstellungsgesetz bei Stellenbesetzungen in besonderem Maße zu erfüllen. Bitte senden Sie Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen bis spätestens an die Stadt Augsburg, Altenhilfe Augsburg, Maximilianstr. 9, Augsburg. Wir bitten um Verständnis, dass Bewerbungsunterlagen aus Kostengründen nicht zurückgeschickt werden können. Daher empfehlen wir Ihnen dringend, keine Originalurkunden, etc. der Bewerbung beizufügen. Wir sichern Ihnen jedoch die Aufbewahrung der Bewerbungsunterlagen für 3 Monate nach Abschluss des Auswahlverfahrens zu. Falls die Unterlagen von Ihnen bis zu diesem Zeitpunkt nicht abgeholt werden, werden sie anschließend datengeschützt vernichtet. Weitere Informationen erhalten Sie unter: Telefonnummer (0821) (Frau Sandmeir) Telefonnummer (0821) (Herr Schuster) Stadt Augsburg Personalamt

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