Rahmenkonzept zur Sprachbildung und Sprachförderung. in Kindertageseinrichtungen

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1 Rahmenknzept zur Sprachbildung und Sprachförderung in Kindertageseinrichtungen im Stand:

2 Inhalt 1. Einleitung 2. Ausgangslage im Heidekreis 3. Intentin und Orientierung - Spracherwerbsprzesse unterstützen - Abgrenzung vn Sprachbildung, Sprachförderung, Alltagsintegrierte sprachliche Bildung, Sprachtherapie - Durchgängige Sprachbildung und Sprachförderung - Durchgängige Sprachförderung am Übergang Kindertageseinrichtungen Zusammenarbeit Kindertageseinrichtung - Grundschule - Finanzielle Unterstützung für Sprachbildung und Sprachförderung - Zuständigkeiten 4. Fachliche Grundlagen - KiTaG Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder in der Fassung vm Orientierungsplan für Bildung und Erziehung im Elementarbereich niedersächsischer Tageseinrichtungen für Kinder - Sprachbildung und Sprachförderung Handlungsempfehlung zum Orientierungsplan - Sprachförderung als Teil der Sprachbildung im letzten Jahr vr der Einschulung - Die Arbeit mit Kindern unter drei Jahren Handlungsempfehlungen zum Orientierungsplan für Bildung und Erziehung im Elementarbereich niedersächsischer Tageseinrichtungen für Kinder - Das letzte Kindergartenjahr als Brückenjahr Handlungsleitfaden für den Heidekreis - Knzept zur Stärkung und Förderung der Gestaltung gelingender Übergänge (Heidekreis) 5. S werden Kindertageseinrichtungen im Heidekreis unterstützt - Fachberatung, Krdinierung und Vernetzung - Gewährung vn Zuwendungen für zusätzliche Persnalausgaben für Sprachbildung und Sprachförderung für die Qualifizierung vn Fachkräften 6. Hinweise zu Antragstellung, Zuwendungsgewährung und Nachweispflicht Seite 2 vn 11

3 1. Einleitung Die Niedersächsische Landesschulbehörde und der Heidekreis fördern Kindertageseinrichtungen durch die Gewährung vn Zuwendungen für den Bildungsbereich Sprache. Als reginales Sprachförderknzept ist das Rahmenknzept Sprachbildung und Sprachförderung in Kindertageseinrichtungen im Heidekreis Grundlage für die Weiterleitung vn Zuwendungen der Niedersächsischen Landesschulbehörde gemäß gesetzlicher Bestimmungen des KiTaG in der Fassung vm (Nds. GVBI.Nr. 7, S124 ff), 2 KiTaG haben die Kindertageseinrichtungen den gesetzlichen Auftrag, die Entwicklung der Kmmunikatin- und Interaktinskmpetenz aller Kinder zu unterstützen, swie die sprachliche Kmpetenz kntinuierlich und in allen Situatinen des pädaggischen Alltags (alltagsintegriert) zu fördern. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt liegt die entsprechende Durchführungsverrdnung nch nicht vr. Diese wird in der Frtschreibung des Knzeptes entsprechend berücksichtigt. 2. Ausgangslage im Heidekreis Durch die Fachberatung des Heidekreises für den Bereich der Sprachbildung und Sprachförderung wird seit August 2008 die Knzeptinsentwicklung und Knzeptinsfrtschreibung für diesen Bildungsbereich durch Beratung vn Trägern, Leitungen und Fachkräften unterstützt. Trägern vn Kindertageseinrichtungen im Heidekreis stand auf Antrag seit Oktber 2008 eine finanzielle Zuwendung zur Verfügung, um Fachkraftstunden für die Entwicklung, Durchführung und Implementierung vn Sprachfördermaßnahmen swie für die additive Sprachförderung für Kinder mit erhöhtem Förderbedarf aufzustcken bereit. In weit mehr als 50 Przent der Kindertageseinrichtungen wurden die für die Einrichtung passenden Ansätze zur alltagsintegrierten Sprachbildung und Sprachförderung entwickelt und beschrieben. An umfangreichen Frtbildungsmaßnahmen (30 bis 180 Stunden) zur Sprachbildung und Sprachförderung haben bisher mehr als 100 Fachkräfte teilgenmmen. Weitere Fachkräfte haben an zahlreichen anderen Frtbildungsveranstaltungen zum Thema teilgenmmen, in einigen Einrichtungen wurden Teamfrtbildungen durchgeführt. Sechs Einrichtungen knnten das umfassende Qualifizierungsangebt der Bundesinitiative Frühe Chancen Schwerpunkt-Kita Sprache und Integratin nutzen. Mehr als 50 finanziell geförderte Sprachförderkräfte nehmen an den regelmäßigen Vernetzungstreffen/Arbeitskreisen teil. An dem Bundesprgramm Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel der Welt ist, 1. Förderwelle und 2. Förderwelle nehmen sechs Einrichtungen aktiv aus dem Heidekreis teil. 3. Intentin und Orientierung Spracherwerbsprzesse unterstützen Der gelingende Spracherwerb ist unverzichtbare Vraussetzung für die vielfältige Gestaltung des Zusammenlebens, für Teilhabe und das Erreichen differenzierter Bildungsziele. Der Bildungsauftrag vn Kindertageseinrichtungen einschließlich der Krippen beinhaltet Sprache und Kmmunikatin als zentrale Bildungsaufgabe. Sprachbildung ist eine Querschnittsaufgabe für alle Fachkräfte und stellt hhe Anfrderungen an Fachkräfte, Leitungen, pädaggische Knzepte und die Strukturqualität. Mit dem aktuellen Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder (KiTaG) wird die vrschulische Sprachförderung in Kindertageseinrichtungen in den Gesetzesrang erhben. Spätestens mit Beginn sind gemäß 3 Absatz 1, Satz 3 KiTaG, Kinder im letzten Kindergartenjahr vr Seite 3 vn 11

4 Beginn der Schulpflicht mit einem besnderem Sprachförderbedarf auf Grundlage des pädaggischen Knzeptes individuell und differenziert zu fördern. Ziele sind: die Verbesserung der Bedingungen für den Spracherwerb aller Kinder in der Kindertageseinrichtung, Entwicklung und Umsetzung vn Maßnahmen der Sprachbildung und Sprachförderung für eine durchgängige Sprachbildung und Sprachförderung vm Krippenalter (ggf.) bis zur Einschulung, die Wahrnehmung sprachbildender und sprachfördernder Aufgaben durch alle Fachkräfte als Querschnittsaufgabe, Erweiterung der Sprachbildungs- und Sprachförderkmpetenzen, Kmpetenztransfer innerhalb des Teams, die Entwicklung und/der Frtschreibung des Knzeptes, welches auch Ausführungen zur Sprachbildung und Sprachförderung aller Kinder enthält, für die Einrichtung in Kperatin mit Leitung und Team, Einbeziehung der Erziehungsberechtigten unter Berücksichtigung deren familiären Lebenshintergründe Sprachbildung * Sprachliche Bildung begleitet den Przess der Sprachaneignung kntinuierlich und in allen Facetten, die im jeweiligen Entwicklungsstadium relevant sind. Sie zielt darauf ab, dass Kinder Sprachanregungen und Begleitung erleben, die dem Ausbau ihrer sprachlichen Fähigkeiten insgesamt zugute kmmen, als auch jenen sprachlichen Fähigkeiten, in denen ein besnderer Förderbedarf nicht gegeben ist. Sprachliche Bildung richtet sich an alle Kinder; sie führt zu einer weitreichenden sprachlichen Kmpetenz, verstanden als die Fähigkeiten, sich in den unterschiedlichsten Situatinen angemessen und nuancenreich ausdrücken zu können und vielfältigen Verstehensanfrderungen gerecht zu werden. Sprachförderung * Mit Sprachförderung sind die pädaggischen Tätigkeiten der gezielten Anregung und Begleitung bei der Entwicklung einer speziellen sprachlichen Fähigkeit gemeint. Dies kann sich auf den individuellen Fall beziehen - etwa, wenn bemerkt wird, dass ein einzelnes Kind Schwierigkeiten mit der Bildung bestimmter Laute der eines grammatischen Phänmens hat. Es kann sich aber auch an Kindergruppen richten, die eine besndere Unterstützung dabei benötigen, die nächste Hürde in der sprachlichen Entwicklung zu nehmen. Förderung ist als auf spezifische sprachliche Phänmene gerichtet und wird in der Regel beendet werden, wenn die angestrebte Entwicklung erreicht ist. Alltagsintegrierte sprachliche Bildung 1 Unter alltagsintegrierter sprachlicher Bildung wird eine umfassende systematische Unterstützung und Begleitung der natürlichen Sprachentwicklung aller Kinder in allen Altersstufen verstanden, die über die gesamte Verweildauer der Kinder in der Kindertageseinrichtung das Handeln der pädaggischen Fachkräfte während der alltäglichen Arbeit bestimmt. * Quelle: Sprachbildung und Sprachförderung, Handlungsempfehlungen zum Orientierungsplan für Bildung und Erziehung im Elementarbereich niedersächsischer Tageseinrichtung (2011) S Bundesministerium für Familie, Seniren, Frauen und Jugend, Bundesprgramm Sprachkitas Alltagsintegrierte sprachliche Bildung Seite 4 vn 11

5 Die alltagsintegrierte sprachliche Bildung zielt ab auf die Unterstützung der Entwicklung vn Sprache als einen Entwicklungsbereich, der eine besnders wichtige Kmpnente in der gesamten kindlichen Entwicklung darstellt. Sprache wird dabei verstanden als ein grundlegender Baustein in der kgnitiven, szial-emtinalen und mtrischen Entwicklung, die nicht nur Grundlage dieser Entwicklung ist, sndern diese auch gut befördert. Sprache wird dabei in einem ganzheitlichen Sinn begriffen und anerkennt gleichermaßen verbal-, vr- und nichtsprachliche kmmunikative Ausdrucksmittel im Erst- der Zweitspracherwerb der Kinder. Die Bildung einer Kleingruppe in der ausschließlich Kinder mit einem besnderem Sprachförderbedarf zusammengefasst werden und durch eine Sprachförderkraft hne Bezug zum alltäglichen Gruppengeschehen und Alltag des/der Kindes/r Sprachförderung durchführt ist, nicht im Sinne einer alltagsintegrierten Sprachförderung. Sprachtherapie und Lgpädie behandeln Spezifische Sprachentwicklungsstörungen (SSES) bzw. Umschriebene Sprachentwicklungsstörungen (USES) im Sinne einer Therapie. Die Erkennung und Diagnse vn Sprachentwicklungsstörungen sind nicht Aufgabe der Kindertageseinrichtungen. Bei einem Verdacht auf Vrliegen einer Sprachentwicklungsstörung muss eine Kita die Eltern ggf. an Ärzte, Lgpäden und andere geeignete Persnen verweisen und auf eine entsprechende Abklärung swie therapeutische Möglichkeit hinweisen. Sprachtherapie und lgpädische Behandlung gehören in der Regel nicht zum pädaggischen Auftrag der Kindertageseinrichtungen und sind smit nicht Gegenstand dieses Rahmenknzeptes. Sie werden nach medizinischer Indikatin durch entsprechend ausgebildete Therapeuten durchgeführt. Durch die Kperatin der Kindertageseinrichtung mit Eltern und Sprachtherapeuten/Lgpäden sllten sprach-therapeutische Maßnahmen und Sprachbildungs- /Sprachfördermaßnahmen gut aufeinander abgestimmt werden und sich ergänzen. Durchgängige Sprachbildung und Sprachförderung Eine durchgängige Sprachbildung und Sprachförderung ist für die erflgreiche, gute Entwicklung des Kindes vn grßer Bedeutung. Hierfür ist eine gelungene Kperatin der pädaggischen Fachkräfte der Bildungseinrichtungen swie ihrer Sprachbildungs- und Sprachförderknzepte vn der Krippe bis zur Grundschule entscheidend (Knzept zur Stärkung und Förderung gelingender Übergänge 2 ). Durchgängige Sprachförderung am Übergang Kindertageseinrichtung - Grundschule Die Dkumentatin der Sprachentwicklung ist Grundlage des abschließenden Entwicklungsgespräches mit den Erziehungsberechtigten unmittelbar vr der Einschulung, an dem mit vrheriger Absprache der Erziehungsberechtigten auch die aufnehmende Schule Gelegenheit zur Teilnahme erhält. Mit Zustimmung der Eltern kann die Entwicklungsdkumentatin an die aufnehmende Grundschule weitergereicht werden, um auch s eine durchgängige Sprachförderung zu ermöglichen. Für Kinder, die im letzten Jahr vr der Einschulung keine Kindertageseinrichtung besuchen, führen die Schulen die Erfassung der Sprachkmpetenz durch. Die Sprachförderung für die Hauskinder mit einem besnderen Sprachförderbedarf wird auch zukünftig vn Grundschullehrkräften durchgeführt pdf Seite 5 vn 11

6 Finanzielle Unterstützung für Sprachbildung und Sprachförderung Für die Aufstckung vn Fachkraftstunden und die Qualifizierung der Fachkräfte können Träger der Kindertageseinrichtungen besndere Finanzhilfe für Sprachbildung und Sprachförderung bzw. Zuwendungen des Heidekreises erhalten. Alle Träger der Kindertageseinrichtungen im Heidekreis können zur Aufstckung vn Fachkraftstunden für die Sicherstellung der alltagsintegrierten Sprachbildung aller Kindern swie zur individuellen und differenzierten Sprachförderung nach Maßgabe 3 Abs. 1, 3 bis 5 KiTaG für Kinder im Jahr vr der Einschulung, mit besnderem Sprachförderbedarf eine finanzielle Zuwendung erhalten. Die Zuwendung kann auch für die Qualifizierung und Frtbildung zum Thema Sprachbildung und Sprachförderung vn Fachkräften in Anspruch genmmen werden. Nicht förderfähig sind Fachkraftstunden in Hrtgruppen, heilpädaggischen Gruppen und Sprachheilgruppen. Die finanziellen Zuwendungen sllen dazu beitragen, dass unter Berücksichtigung 2 und 3 KiTaG insbesndere an flgenden Aufgaben umgesetzt werden: Ausführungen zur alltagsintegrierten Sprachbildung aller Kinder im pädaggischen Knzept einarbeiten, swie die knzeptinelle Verankerung vn Ausführungen zur individuellen und differenzierten Sprachförderung für Kinder mit besnderem Sprachförderbedarf in dem Kindergartenjahr, das der Schulpflicht gemäß 64 Abs. 1 Satz 1 des Niedersächsischen Schulgesetz (NSchG) unmittelbar vrausgeht, die Entwicklung der Kmmunikatins- und Interaktinskmpetenz der Kinder in allen Situatinen des pädaggischen Alltags fördern, Weiterentwicklung und Durchführung alltagsintegrierter Fördermaßnahmen für Kinder mit erhöhtem Förderbedarf, insbesndere für Kinder hne bzw. mit geringfügigen deutschen Sprachkenntnissen, Bebachtung, Dkumentatin und Reflexin des Entwicklungs- und Bildungsprzesses, unter Berücksichtigung der sprachlichen Kmpetenzentwicklung der Kinder, Erfassung der Sprachkmpetenz bei den Kindern, die sich im Kindergartenjahr befinden, das der Schulpflicht gemäß 64 Abs. 1 Satz 1 des Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG) unmittelbar vrausgeht, (s. Handlungsempfehlungen zum Orientierungsplan für Bildung und Erziehung im Elementarbereich niedersächsischer Tageseinrichtungen für Kinder Sprachbildung und Sprachförderung Seite 17-18) Durchführung vn Entwicklungsgesprächen mit den Erziehungsberechtigten der Kinder die sich in der Kindertageseinrichtung befinden, das der Schulpflicht unmittelbar vrausgeht, bei Kindern mit besnderem Sprachförderbedarf, die sich im Jahr vr der Einschulung befinden, sll dieses Gespräch für die Planung einer individuellen und differenzierten Sprachförderung dienen, individuelle und differenzierte Förderung vn Kindern mit besnderem Sprachförderbedarf, die sich im Kindergartenjahr befinden, das der Schulpflicht unmittelbar vrausgeht, ist zum Ende des Kindergartenjahres mit den Erziehungsberechtigten ein abschließendes Entwicklungsgespräch durchzuführen, ggf. Teilnahme der Grundschule, Durchführung vn Maßnahmen zur Sprachbildung und Sprachförderung im Sinne einer durchgängigen Sprachbildung und Sprachförderung vm Krippenalter bis zur Einschulung, Stärkung der Bildungs- und Erziehungspartnerschaft mit Eltern unter Berücksichtigung familiärer Lebenshintergründe, Gegebenenfalls Maßnahmen zur Kperatin mit Grundschullehrkräften Seite 6 vn 11

7 Die Sprachförderkraft erhält die Möglichkeit an Arbeitstreffen der Fachberatung des Landkreises teilzunehmen, Reflexin und Evaluatin der Maßnahmen. Finanzielle Unterstützung für Sprachbildung und Sprachförderung können nur im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel gewährt werden. Ein Anspruch auf Gewährung vn Zuwendungen aus Landkreismittel besteht nicht. Qualifizierungsmaßnahmen für Frt- und Weiterbildungsmaßnahmen vn Fachkräften und Teams können Mittel nach Haushaltslage gewährt werden. Zuständigkeiten Der örtliche Träger der Kinder- und Jugendhilfe (Landkreis Heidekreis) ist zur Erstellung eines geeigneten Rahmenknzeptes für Sprachbildung und Sprachförderung verpflichtet und beantragt beim überörtlichen Träger besndere Finanzhilfe für Sprachbildung und Sprachförderung. Auf der Basis eines geeigneten Rahmenknzeptes zur Sprachbildung und Sprachförderung können Mittel des Landes Niedersachsen und des Heidekreises zur Umsetzung des Zuwendungszwecks an Dritte (Träger der Kindertageseinrichtungen) weitergeleitet werden. Das Rahmenknzept sll mit den Trägern vn Kindertageseinrichtungen im Heidekreis abgestimmt werden. Prfitieren können nur die Träger vn Kindertageseinrichtungen, die dem Rahmenknzept des Heidkreises zugestimmt haben. 4. Fachliche Grundlagen KiTaG in der Fassung vm (Nds. GVBI.Nr. 7, S124 ff) Orientierungsplan für Bildung und Erziehung im Elementarbereich niedersächsischer Tageseinrichtungen für Kinder 3 Sprachbildung und Sprachförderung Handlungsempfehlung zum Orientierungsplan für Bildung und Erziehung im Elementarbereich niedersächsischer Tageseinrichtungen für Kinder Sprachförderung als Teil der Sprachbildung im Jahr vr der Einschulung durch Grundschullehrkräfte Empfehlung des Niedersächsischen Kultusministeriums 2012 (Seite 10-16) 5 Die Arbeit mit Kindern unter drei Jahren Handlungsempfehlungen zum Orientierungsplan für Bildung und Erziehung im Elementarbereich niedersächsischer Tageseinrichtungen für Kinder 6 Das letzte Kindergartenjahr als Brückenjahr zur Grundschule Handlungsleitfaden für den Heidekreis Knzept zur Stärkung und Förderung der Gestaltung gelingender Übergänge Fachbereich Kinder, Jugend, Familie des Heidekreises 8 3 mk.niedersachsen.de/dwnlad/ mk.niedersachsen.de/prtal/live.php?navigatin 5 db2.nibis.de/1db/cuv/datei/empfehlung_sprachferderung_vr_der_einschulung.pdf 6 mk.niedersachsen.de>service>publikatinen 7 Seite 7 vn 11

8 5. S werden Kindertageseinrichtungen und Träger im Heidekreis unterstützt Gewährung vn Zuwendungen Für die Sicherstellung der alltagsintegrierten Förderung sprachlicher Kmpetenz swie der Aufgaben gem. 3 Abs. 1 und 2, Sätze 3-5 KiTaG stellt das Land Niedersachsen eine besndere Finanzhilfe 32,545 Mi bereit. Die Verteilung der Landesmittel auf die örtlichen Träger der Kinder- und Jugendhilfe erflgt nach der Anzahl der Gruppen und nach der Anzahl der Kinder, in deren Familien nicht vrrangig deutsch gesprchen wird. Vn den 32,545 Mi Landesmitteln entfallen nach dem vrgenannten Verteilmdus ca auf den Heidekreis. Da der überwiegende Anteil der Landesmittel aus Mitteln der vrschulischen Sprachförderung stammt, sll die dem Heidekreis zustehende Summe vn kmplett für zusätzliche Persnalausgaben für Sprachbildung und Sprachförderung swie für die diesbezügliche Qualifizierung genutzt werden. Die vn den Grundschulen aus dem Heidekreis mitgeteilte Anzahl vn Kindern mit einem festgestellten Sprachförderbedarf swie die Anzahl der Kindergarten- und Altersübergreifenden Gruppen (incl. Integrative Gruppen) bilden die Grundlage für die Gewährung der Mittel. Im Krippenbereich werden die Mittel auf Grundlage der Anzahl der Gruppen bewilligt. Auf Antragstellung des Trägers der Kindertageseinrichtung/en werden Fördermittel des Landes Niedersachsen und des Heidekreises als Zuwendung gewährt für zusätzliche Persnalausgaben für Sprachbildung und Sprachförderung in Kindertageseinrichtungen im Zeitraum vm Maßnahmen zur Qualifizierung vn Fachkräften, Leitungen und Teams der Kindertageseinrichtungen zum Thema Sprachbildung und Sprachförderung Umsetzung Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für zusätzliche Persnalausgaben für Sprachbildung und Sprachförderung i.s. der Regelung des KiTaG in Kindertageseinrichtungen im Heidekreis im Zeitraum vm bis zum Die finanzielle Unterstützung erflgt zur Sicherstellung der alltagsintegrierten Sprachbildung und Sprachförderung für Kinder mit einem besnderen Sprachförderbedarf im Eintritt vr der Schulpflicht Die Verteilung der Mittel sll s erflgen, dass alle Kindertageseinrichtungen die Möglichkeit erhalten, davn zu prfitieren. Berücksichtig werden bei der Kntingentbildung die Anzahl der Gruppen und die Anzahl der Kinder im Jahr vr Eintritt der Schulpflicht mit einem besnderen Sprachförderbedarf (in 2018 festgestellt durch die Grundschulen). Ausgehend vn 56 Krippengruppen swie rd. 200 Gruppen im Elementarbereich und ca. 300 Kindern (geschätzte Anzahl nach Auskunft Landesschulbehörde) mit einem festgestellten Sprachförderbedarf und auf Basis des aktuellen Finanzhilfesatzes vn 1.196,00 pr Jahreswchenstunde werden Kntingente gebildet, die sich wie flgt zusammensetzen: 8 _01_2018.pdf Seite 8 vn 11

9 Zuwendung für die Aufstckung der Arbeitszeit einer Fachkraft im Umfang vn 1,5 Stunden, wöchentlich pr Gruppe je Kindergarten- / Integratins- / altersübergreifender Gruppe 0,5 Stunde wöchentlich pr Kind mit erfasstem Sprachförderbedarf im Jahr vr der Einschulung (Zahlen der Grundschule in 2018) Zuwendung für zusätzliche Persnalausgaben für Sprachbildung in Krippen: 1 Stunde wöchentlich pr Gruppe Den Trägern vn Kindertageseinrichtungen steht es frei, mehr Stunden zu beantragen, als sich nach dem Kntingent errechnen. Beantragte Stunden, die über das Kntingent hinausgehen, können ggf. im Nachgang nach Antragseingang und nach Haushaltslage bewilligt werden. Die Bewilligung der Anträge im Umfang des jeweiligen Kntingentes erflgt zeitnah. Bis zur Antragsfrist am werden die jeweiligen Stunden-Kntingente für die einzelnen Kindertageseinrichtungen bereitgehalten. Die Stunden aus den Kntingenten, für die bis zum kein entsprechender Antrag gestellt wurde, können nach Eingangsdatum des Antrages an andere Antragssteller vergeben werden. Vraussetzungen Vllständige Antragsunterlagen (Anlage A des Rahmenknzeptes) für eine Zuwendung für zusätzliche Persnalausgaben für Sprachbildung und Sprachförderung in Kindertageseinrichtungen. Eine zusätzlich eingestellte Fachkraft der Aufstckung der wöchentlichen Arbeitszeit (bzw. Freistellung * vn anderen Tätigkeiten) im Umfang der im Antrag benannten Stunden für Aufgabenstellungen der Sprachbildung und Sprachförderung. Die Fachkraft muss mit mindestens der Hälfte der tariflichen, wöchentlichen Arbeitszeit eingestellt sein. Nach Ablauf des Förderzeitraumes sind der Persnalkstennachweis und die Evaluatin beim Heidekreis vrzulegen. Maßnahmen zur Qualifizierung vn Fachkräften, Leitungen und Teams der Kindertageseinrichtungen einschließlich Krippeneinrichtungen Die Frt- und Weiterbildung zur Sprachbildung und Sprachförderung haben einen hhen Stellenwert und sllen ebenfalls finanziell unterstützt werden. Durch die Qualifizierung vn Fachkräften sll das Bewusstsein für die Mdell- und Vrbildfunktin und die Rlle als Kmmunikatinspartner des Kindes gestärkt werden. Das Fachwissen über - die Grundlagen des Spracherwerbs, - Kmpetenzbereiche der Sprachentwicklung, - Mehrsprachigkeit, - Gestaltung qualitativ hchwertiger Dialge und Interaktinen, - sprachfördernde Strategien und Settings, - Methden der Bebachtung und Dkumentatin vn Spracherwerbsprzessen, - die Stärkung der Elternrlle, - und anschlussfähige Sprachbildungs- und Sprachförderungsansätze * Für die Freistellung einer in einer Kindertageseinrichtung beschäftigten szialpädaggischen Fachkraft muss gemäß 4 KiTaG Ersatz gestellt werden. Seite 9 vn 11

10 sll erweitert werden und in die Knzeptinsentwicklung und die pädaggische Arbeit der Kindertageseinrichtungen einfließen. Auf Antrag (Anlage B des Rahmenknzeptes) des Trägers können Ksten für die Teilnahme vn Fachkräften und des Gesamtteams an geeigneten Qualifizierungsmaßnahmen swie Qualifizierungsmaßnahmen des Gesamtteams ganz der anteilig übernmmen werden. Gefördert wird die Teilnahme an Veranstaltungen (ggf. auch als Teamfrtbildung), die umfassende Kenntnisse über Sprachentwicklung, Sprachbildung und Sprachförderung vermitteln, wie z. B. das Heidelberger Interaktinstraining alltagsintegrierte Sprachförderung der die Teilnahme am VHS-Zertifikatskurs Fachkraft für Sprachliche Bildung in Kindertageseinrichtungen Die Kstenübernahme für Qualifizierungsmaßnahmen kann unabhängig vn der Inanspruchnahme der Persnalkstenförderung gewährt werden. Auch ein Caching der eine Supervisin hinsichtlich der Sprachförderstrategien vn Fachkräften kann finanziert werden. Zuwendungen für geeignete Qualifizierungsmaßnahmen werden im Erstattungsverfahren ausgezahlt. Mit der Antragstellung ist die Frtbildungsausschreibung bzw. das verbindliche Angebt des Anbieters mit Angaben über Inhalte, zeitlichen Umfang und Teilnahmegebühren einzureichen. Kstenbelege, eine Kpie der Überweisung und Teilnahmebescheinigungen bzw. Teilnahmelisten sind umgehend nach Abschluss der Maßnahme vrzulegen. Die Träger der Kindertageseinrichtungen sind daher selbst für die termingerechte Begleichung vn Rechnungen verantwrtlich. Erstattungsfähig sind Teilnahmebeiträge der Hnrare für Referenten (bei Teamfrtbildungen). In der Regel werden Teilnahmebeiträge bzw. Referenten/innenksten bis zur Höhe vn bis zu 15,00 je Unterrichtseinheit und teilnehmender Persn erstattet. Fachberatung, Krdinierung und Vernetzung Die Fachberatung für Sprachbildung und Sprachförderung ist in die Fachberatungsangebte für Kindertageseinrichtungen des Heidekreises integriert. Zu ihren Aufgaben gehören: Fachliche Unterstützung der Kindertageseinrichtungen bei der Entwicklung vn Sprachbildungs- und Sprachförderknzepten Vernetzung der Fachkräfte für Sprachbildung und Sprachförderung zum Erfahrungsaustausch und Kmpetenztransfer Vernetzung/Schnittstellenfunktin für den überreginalen Austausch und den Austausch mit anderen Fachdiensten Bündelung vn Expertenwissen über Beispiele guter Praxis, fachliche Standards und aktuelle Frschungsprjekte Knzipierung vn Frtbildungsangebten Abwicklung der finanziellen Förderung Evaluatin der Maßnahmen und Einbindung deren Ergebnisse in die Weiterentwicklung des Reginalen Knzeptes für Sprachbildung und Sprachförderung 6. Hinweise zu Antragstellung, Zuwendungsgewährung und Nachweispflicht für den Förderzeitraum bis Die Zustimmung zum Rahmenknzept Sprachbildung und Sprachförderung ist Vraussetzung für die Gewährung der Zuwendung. Die Zuwendungen können nur im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel gewährt werden. Anträge sind im Original mit Unterschrift des Trägers, bzw. Einrichtungsleitung und der durchführenden Fachkraft zu stellen. Nur vllständige Unterlagen können bearbeitet werden. Seite 10 vn 11

11 Zuwendungen für Persnalksten werden für den zusätzlichen Einsatz vn Fachkräften gewährt und werden i. d. R. halbjährlich als pauschale anteilige Abschlagszahlungen in Höhe vn insgesamt 1.196,- je wöchentlich aufgestckter Fachkraftstunde (Jahreswchenstunde) an die Träger überwiesen. Weitere Beträge bis zur Höhe der tatsächlich entstandenen Persnalksten können ggf. nach Haushaltslage - erstattet werden, sfern der Persnalkstennachweis bis zum beim Heidekreis vrliegt. Im Falle nicht rechtzeitig vrgelegter Persnalkstennachweise entfällt diese Möglichkeit. Der vllständige Verwendungsnachweis (Persnalkstennachweis und Evaluatin) ist bis zum vrzulegen. Nicht nachgewiesene Aufwendungen sind zu erstatten. Die Umsetzung der Aufgaben gemäß KiTaG und die Frtschreibung der Knzeptin liegen in der Verantwrtung des Trägers der Kindertageseinrichtung. Sllte die angekündigte 2. Durchführungsverrdnung zum KiTaG weitere Einzelheiten regeln, wird dies bei der Umsetzung des Rahmenknzeptes berücksichtigt werden. Sfern auf Grund vn 22 Abs. 2 KiTaG weitere Verrdnungen in Kraft treten, werden die drt getrffenen Regelungen eine entsprechende Berücksichtigung finden. Bad Fallingbstel, Landkreis Heidekreis Der Landrat Fachbereich Kinder, Jugend und Familie Fachberatung Sprachbildung und Sprachförderung im Auftrag Ortrud Eckert Vgteistraße Bad Fallingbstel Tel: eckert@heidekreis.de Anlagen: Anlage A: Antragsfrmular für zusätzliche Persnalausgaben Anlage 1 zum Antrag (Übersicht Kpiervrlage Persnaleinsatz) und Anlage 2 zum Antrag (Merkblatt) Anlage B: Antrag Qualifizierungsmaßnahmen Seite 11 vn 11

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