Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau - Körperschaft des öffentlichen Rechts -
|
|
- Norbert Dunkle
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau - Körperschaft des öffentlichen Rechts - Arbeitsentgelt Beitrags- und nachweispfiges Entgelt in der gesetzlichen Unfallversicherung - alphabetische Übersicht - In der gesetzlichen Unfallversicherung richtet sich die Beitragspf des Arbeitsentgeltes grundsätzlich nach den Bestimmungen des Vierten Buches Sozialgesetzbuch - SGB IV und der Sozialversicherungsentgeltverordnung - SvEV. Beitragspfiges Entgelt ist zugleich meldepfig im jährlichen Lohnnachweis. Arbeitsentgelt sind demnach alle laufenden oder einmaligen Einnahmen aus einer Beschäftigung, gleichgültig, ob ein Rechtsanspruch auf die Einnahmen besteht, unter welcher Bezeichnung oder in welcher Form sie geleistet werden und ob sie unmittelbar aus der Beschäftigung oder im Zusammenhang mit ihr erzielt werden ( 14 SGB IV). Nach 1 Abs. 2 SvEV sind in der gesetzlichen Unfallversicherung auch lohnsteuerfreie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit dem Arbeitsentgelt zuzurechnen und somit nachweispfig. Entgeltarten zur Abgeltung von Ansprüchen, die bis zum Zeitpunkt der Beendigung der Abfindungen Beschäftigung bereits erworben wurden als Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes Abgeltungen von Lohnansprüchen (z. B. Urlaubsansprüchen) Abschlagszahlungen Abschlagszahlungen auf das Arbeitsentgelt Akkordlohn nach Arbeitsleistung bemessenes Arbeitsentgelt Aktienüberlassung soweit steuerlicher Freibetrag nicht zum Vorzugskurs überschritten vgl. Vermögensbeteiligungen, Optionsrechte Altersentlastungsbet darf den Bruttolohn als Bemessungsgrundlage gemäß 24a EStG rag nicht vermindern ab dem gilt für Arbeitsentgelt, das zunächst nicht ausgezahlt, sondern stattdessen in Teilzeit-Bruttoentgelte / Wertguthaben ein Wertguthaben eingebracht wird: Dieses Arbeitsentgelt ist zu dem Zeitpunkt im Arbeitswertnachweis zu melden zu dem es erarbeitet wurde (sogenanntes Entstehungsprinzip) Altersteilzeit Aufstockungsbeträge ( 3 Nr. 28 EStG) soweit steuerfrei Pfbeiträge des Arbeitgebers zur Höherversicherung in der Rentenversicherung freiwillige Beiträge des Arbeitgebers zur nur soweit sie 50 vh der Beiträge übersteigen und RV ( 187a SGB VI) nicht als Entlassungsabfindung gezahlt Aufmerksamkeiten als Sachzuwendungen bis Freigrenze Annehmlichkeiten wenn Freigrenze überschritten voller Beitrag beitragspfig Anwesenheitsprämie n Geldzuwendungen
2 Arbeitgeberzuschus s zur Krankenversicherung / Pflegeversicherung Arbeitnehmerjubilä um Arbeitsentgelt Arbeitsförderungsg eld bei freiwilliger Versicherung in gesetzlicher Krankenversicherung bei Versicherung in privater Krankenversicherung / privat versicherte Arbeitnehmer Bruttoarbeitsentgelt bis zum vom UV- Träger festgesetzten Höchstjahresarbeitsverdienst; der Höchstjahresarbeitsverdienst ist nicht zeitanteilig, z.b. durch Zwölftelung, anzuwenden an Leistungsempfänger in Werkstätten für Behinderte Überlassung typischer Berufskleidung soweit steuerfrei soweit steuerfrei in voller Höhe Höchst-JAV SVLFG: ,00 Als Entgelt ist grundsätzlich mindestens der tarifliche bzw. gesetzlich vorgeschriebene Mindestlohn nachzuweisen. Sollte dieser aufgrund eines Ausnahmefalles nach dem Mindestlohngesetz nicht zu zahlen sein, ist ein Mindestentgelt, siehe Erläuterungen zu unentgeltlich Tätigen, nachzuweisen, falls das tatsächlich gezahlte Bruttoentgelt unter dem Mindestentgelt liegt. Für die Dauer der Berufsausbildung ist das tatsächlich gezahlte Entgelt nachzuweisen. gemäß 43 SGB I Überlassung von Zivilkleidung Arbeitskleidung Barabgeltung typischer Berufskleidung außer bei gesetzlicher/tariflicher Verpfung Arbeitsverhinderun g Barabgeltung von Zivilkleidung unter Fortzahlung des Entgelts gem. 616 BGB Arbeitszeitkonten Entgeltzahlung in der Freizeitphase als Sachzuwendung bis Freigrenze (z. Zt. 40,00 ) bei Fortbestehen des Beschäftigungsverhältnisses (nachzuweisen wie während der Arbeitsphase) Aufmerksamkei- wenn Freigrenze überschritten voller Beitrag beitragspfig ten Geldzuwendungen Gutscheine für Sachwerte bis zulässiger Freigrenze sonst voller Beitrag beitragspfig Aushilfslöhne vgl. Geringfügige Beschäftigung Auslagenersatz Erstattung von Geldern, die der Beschäftigte für den Arbeitgeber bereits ausgegeben oder ausgelegt hat Zahlung von Beträgen, die der Beschäftigte vom Arbeitgeber erhält, um sie für ihn auszugeben Werbungskostenersatz durch den Arbeitgeber bei Erfassung der Beschäftigung durch Ausstrahlung sofern kein eigenes Interesse des Beschäftigten an den Aufwendungen besteht dto. (vgl. auch Durchlaufende Gelder ) außer bei ausdrücklicher gesetzlicher Befreiungsvorschrift Hinweise, wann Ausstrahlung vorliegt sowie zur Auslandsunfallversicherung auf Anfrage Auslandstätig- ohne Ausstrahlung bei der Berufsgenossenschaft keitsvergütung Kaufkraftausgleich; steuerbefreiter Teil vgl. Auslösungen Kaufkraftausgleich; steuerpfiger Auslösungen Außendienstpausch ale Teil sofern steuerfrei nach den gesetzlichen Vorschriften z. B. bei doppelter Haushaltsführung Austrägerlöhne vgl. Zustellerlöhne Entgeltzahlung an Auszubildende bzw. Auszubildende Ausbildungsbeihilfen Befreiende Zuschüsse des Arbeitgebers in gesetzlich Lebensversicherung zulässigem Umfang während Lohnbezug
3 Betriebliche Altersversorgung vgl. Zukunftssicherung des Arbeitnehmers durch Arbeitgeber außer bei Steuerbefreiung durch Sonderregelungen Belohnungen des Arbeitnehmers durch Berufsgenossenschaft Zuwendung des Arbeitgebers bis Freigrenze Betriebsveranstaltu Zuwendungen des Arbeitgebers über ngen Freigrenze gesamte Zuwendung beitragspfig bei Lohnsteuerpauschalierung Bewirtungen Ersatz der Aufwendungen des Arbeitnehmers für Bewirtungen von Geschäftsfreunden außerhalb der Wohnung Deputate soweit als Sachbezüge steuerpfig ggf. ist der Restfreibetrag zu berücksichtigen Dienstjubiläum in voller Höhe Direktversicherung vgl. Zukunftssicherung Dreizehntes Gehalt ebenso weitere Monatsgehälter Durchlaufende Gelder Ehrenamtliche Tätigkeit Einmalige Zuwendungen Zahlung von Beträgen, die der Beschäftigte vom Arbeitgeber erhält, um sie für ihn auszugeben z.b. in der Friedhofspflege/-verwaltung Kirchenvorstandsmitglieder oder sonstige von der Kirchengemeinde beauftragte Personen, Baumpaten der Kommunen z. B. 13. Gehalt, Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Urlaubsabgeltung, Gratifikationen, Tantiemen usw., soweit steuerpfig vgl. Auslagenersatz Elterngeld ( 3 Nr. 67 EStG) Entgeltfortzahlung Erfindervergütunge n Die Anzahl dieser Personen ist unter der Frage zu den Ehrenamtlich Tätigen nachzuweisen. Einmalige Zuwendungen sind dem Lohnnachweis des Jahres zuzuordnen, in dem sie gezahlt werden (Zukunftsprinzip). Die Märzklausel gilt nicht für die gesetzliche Unfallversicherung. Erholungsbeihil- soweit steuerfrei fen soweit steuerpfig Erschwerniszuschlä ge Erziehungsgeld lohnsteuerfreies Erziehungsgeld vgl. Arbeitgeberzuschüsse Essenszuschüsse Fahrradgeld Fahrgeld für Arbeitsweg Familienzulage Fehlgeldentschädigung vgl. Mahlzeiten für Dienstreisen Wegstreckennachweis erforderlich für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeit soweit nicht pauschalversteuert individualversteuertes Fahrgeld gilt auch für Sachbezüge, pauschalversteuertes Fahrgeld z. B. Job-Tickets bis gesetzlichem Freibetrag (z. Zt.16 Monat) bei Überschreitung des Freibetrages beitragspfig ist nur der Anteil, welcher den Freibetrag übersteigt Feiertagslohn einschl. steuerfreie Stundenzuschläge Feiertagszuschläge einschl. steuerfreie Stundenzuschläge Firmenjubiläum in voller Höhe
4 Firmenwagen (geldwerter Vorteil) Fortbildungskosten Freie Unterkunft und Verpflegung Freistellung (unwiderruflich) Geburtsbeihilfen Gefahrenzulagen Gehaltsvorschüsse Geldstrafen Gelegenheitsgesche nke Geringfügige Beschäftigung Gewinnanteile Gleitzone Privatnutzung Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte Familienheimfahrten bei doppelter Haushaltsführung Kosten für Fort- und Weiterbildung im überwiegenden Interesse des Arbeitgebers, soweit nicht lohnsteuerpfig soweit nicht pauschalversteuert soweit Steuerpf besteht und keine Pauschalversteuerung vorliegt vgl. jedoch Auszubildende Sachbezugswerte vgl. Sachbezüge/Wohnungsüberlassung Zahlungen für einen Zeitraum, in welchem aufgrund unwiderruflicher Freistellung von der Arbeitsleistung das Beschäftigungsverhältnis nicht mehr besteht schriftliche Vertragsabmachung erforderlich übernommene Geldstrafen, Geldbußen usw. des Arbeitnehmers bis gesetzliche Freigrenze (z. Zt. 40 ) bei Überschreitung der gesetzlichen Freigrenze gesamter Betrag beitragspfig Geldgeschenke, unabhängig in welcher Höhe gesamter Betrag beitragspfig Bruttoentgelt Mini-Jobs, 450,00-Euro-Jobs gesetzliche Arbeitgeberpauschalen für dürfen das Bruttoentgelt jedoch nicht verringern Lohnsteuer und SV-Beiträge Bruttoentgelt im Niedriglohnbereich (Gleitzone) aufgrund eines Beschäftigungsverhältnisses innerhalb des Niedriglohnbereichs ist das tatsächlich erzielte Bruttoentgelt nachzuweisen; (nicht das reduzierte fiktive Entgelt zur Berechnung des Arbeitnehmeranteils zum Gesamtsozialversicherungsbeitrag) Gratifikationen z. B. Weihnachtsgeld Gruppenunfallversi cherung des Unternehmers mit Gesamtverdienst Hausgehilfen beitragspfig, wenn zu 50 v. H. oder mehr im gewerblichen Unternehmen beschäftigt Heimarbeiter Entgeltzahlung an Heimarbeiter Heimarbeiterzuschl ag bis gesetzlicher Höchstgrenze Heiratsbeihilfen Honorare für Leistungen im Rahmen einer Beschäftigung Incentive-Reisen als Belohnung für Beschäftigte die Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung gehören zum nachweispfigen Bruttoentgelt vgl. Tantiemen vgl. Unfallversicherung Unfallversicherungsschutz erstreckt sich dann auf Gesamttätigkeit jedoch beitragspfig: Feiertagsgeld nach 11 Entgeltfortzahlungsgesetz
5 Insolvenz Internetgebühren Job-Ticket Jubiläumszuwendu ng Kantinenessen Insolvenzgeld: für die letzten drei Monate des Arbeitsverhältnisses vor einem Insolvenzereignis Arbeitsentgelt: nachweispfig bis Insolvenzereignis aufgrund des Anspruchsprinzips; dies gilt im Fall der Insolvenz auch für einmalig gezahltes Arbeitsentgelt ( 22 Abs. 1 SGB VII) Kaufkraftausgleich (Aufenthalt steuerbefreiter Teil im Ausland) steuerpfiger Teil gesetzliche Höchstgrenze ist zu beachten vgl. Fahrgeld für Arbeitsweg in voller Höhe vgl. Mahlzeiten vgl. Auslandstätigkeit Kilometergeld Kindergartenzusch uss Kinder- Krankengeld steuerfreier Zuschuss des Arbeitgebers zu den nachgewiesenen Aufwendungen für einen Kindergartenplatz Arbeitgeberzuschuss bei Bezug von Kinder-Krankengeld Kinderzuschläge Kinderzuschläge und -zulagen aller Art Kleidergeld Kontoführungsgebü hren Krankengeldzuschu ss Kurzarbeit Laufende Beiträge Leistungszulage tatsächlich erzieltes Arbeitsentgelt (Istentgelt bzw. Kurzlohn); in der gesetzlichen Unfallversicherung wird kein fiktives Arbeitsentgelt berechnet Kurzarbeitergeld als Lohnersatzleistung ( 169 bis 182 SGB III) Zuschuss zum Kurzarbeitergeld (soweit er zusammen mit dem Kurzarbeitergeld 80 % des Unterschiedsbetrags von Sollentgelt und Istentgelt nicht übersteigt) Lohnfortzahlung Entgeltfortzahlung durch Arbeitgeber März-Klausel Mahlzeiten Maigeld Mankogeld Mehrarbeitslohn steuerpfiger geldwerter Vorteil aus unentgeltlicher oder verbilligter Gewährung von Mahlzeiten durch den Arbeitgeber bei Pauschalversteuerung vgl. Reisekosten keine Gehaltsumwandlung zulässig vgl. Arbeitskleidung vgl. Arbeitgeberzuschüsse gesetzliche Höchstgrenze ist zu beachten vgl. Einmalige Zuwendungen vgl. Fehlgeldentschädigung
6 Mutterschaft Nachtarbeitszuschl äge Nachzahlung Mutterschaftsgeld während Mutterschutzfrist Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld in gesetzlich zulässiger Höhe Mutterschutzlohn außerhalb Mutterschutzfrist vgl. auch Arbeitgeberzuschüsse einschl. steuerfreier Stundenzuschläge Nettolohn ist jedoch hochzurechnen auf Bruttolohn beitragspfig ist der hochgerechnete Bruttolohn Optionsrechte für Mitarbeiteraktien Pauschale Lohnsteuer Prämien Praktikanten Provisionen steuer- und sozialversicherungspfiger geldwerter Vorteil Pauschalsteuer (einschl. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer) Zahlung von Arbeitsentgelt aufgrund eines Beschäftigungsverhältnisses Rabatte soweit steuerpfig soweit steuerfrei Reisekosten soweit steuerpfig Rentner Sachbezüge Saison- Kurzarbeitergeld bei Pauschalversteuerung Zahlung von Betriebsrenten/ Versorgungsbezügen Entgeltzahlung an Rentner, die zum Unternehmen in einem Beschäftigungsverhältnis stehen steuerpfige Sachbezüge und geldwerte Vorteile tatsächlich erzieltes Arbeitsentgelt (Istentgelt bzw. Kurzlohn); in der gesetzlichen Unfallversicherung wird kein fiktives Arbeitsentgelt berechnet Saison-Kurzarbeitergeld als Lohnersatzleistung ( 175 SGB II) Zuschuss zum Kurzarbeitergeld (soweit er zusammen mit dem Kurzarbeitergeld 80 % des Unterschiedsbetrags von Sollentgelt und Istentgelt nicht übersteigt) bei Abwälzung der Pauschalsteuer auf den Beschäftigten darf sich das beitragspfige Bruttoentgelt als Bemessungsgrundlage nicht vermindern ohne Lebensaltersbegrenzung soweit nicht pauschalversteuert Schichtlohnzulage Schüler Entgelt aus Beschäftigung, auch aus geringfügiger oder kurzfristiger Beschäftigung Sonntagszuschläge einschl. steuerfreier Stundenzuschläge Sonstige Bezüge Spenden Sterbegeld Steuerfreibeträge Streikgeld Arbeitnehmerspenden bei Naturkatastrophen aus Arbeitsentgelt einschl. Wertguthaben, soweit steuerfrei 1 Abs. 1 Nr. 11 SvEV auf Lohnsteuerkarte eingetragene persönliche Freibeträge dürfen das beitragspfige Entgelt nicht mindern
7 Studenten Zahlung von Arbeitsentgelt aufgrund eines Beschäftigungsverhältnisses Zahlung an Arbeitnehmer (gleich ob Tantiemen laufender Arbeitslohn oder Einmalzahlung) Vorteile aus der privaten Nutzung von betrieblichen Personalcomputern und Telekommunikationsgeräten, soweit Telekommunikation steuerfrei steuerpfige Erstattungsbeträge Trennungsentschäd igung Trinkgelder soweit steuerpfig Überstundenvergüt ung Umzugskosten soweit steuerfrei Unentgeltliche Tätigkeit u.a. Praktikanten, bei Kommunen sog. 1- -Jobber, Personen des Bundesfreiwilligendienstes (BFD), Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ), Freiwilliges Soziales Jahr, Diakonisches Jahr (FSJ) Unfallverhütungs- als Belohnung der Berufsgenossenschaft prämien des Arbeitgebers kein Arbeitnehmer-Rentenanspruch gegenüber Versicherung Unfallversicherung mit Arbeitnehmer-Rentenanspruch gegenüber Versicherung Urlaubsabgeltung Urlaub Urlaubsentgelt vgl. Gewinnanteile 3 Nr. 45 EStG vgl. Auslösung Mindestentgelt 7,31 / Stunde alte Bundesländer; 6,47 / Stunde neue Bundesländer beitragsfrei sind jedoch Anteile, die das Unfallrisiko bei Dienstreisen abdecken (Aufteilungsmöglichkeit); werden Versicherungsbeiträge pauschal lohnversteuert, besteht keine Beitragspf Urlaubsgeld Verbesserungsvorsc hläge Verletztengeld aus gesetzlicher Unfallversicherung vgl. auch Arbeitgeberzuschüsse Vermögensbeteiligu soweit steuerfrei ngen Vermögenswirksam e Leistungen Versorgungsbezüge vermögenswirksame Leistungen des Arbeitgebers Vorruhestandsgeld Wechselschichtzula ge Weihnachtsgeld vgl. Einmalige Zuwendungen/Sonstige Bezüge Werbungskosteners atz Werkzeuggeld soweit steuerfrei 3 Nr. 30 EStG Wertguthaben ausgenommen bei ausdrücklicher gesetzlicher Befreiungsvorschrift vgl. Altersteilzeit
8 Wintergeld Wohnungsüberlass ung Zehrgeld Zinsersparnisse Zukunftssicherung (Direktzulage und Unterstützungskass e) Zukunftssicherung (Direktversicherung ) Saison-Kurzarbeitergeld während der Schlechtwetterzeit ( ) Zuschusswintergeld neben der Wintergeldvorausleistung in der Schlechtwetterzeit ( ) Mehraufwandswintergeld für geleistete tarifliche Arbeitsstunden in der Förderzeit ( ) steuerpfiger geldwerter Vorteil aus unentgeltlicher oder verbilligter Wohnraumüberlassung sofern nicht als steuerfreie Reisekosten gezahlt aus zinsverbilligten Arbeitgeberdarlehen, soweit steuerpfig Leistung des Arbeitgebers Entgeltumwandlung bis max. 4 % der RV-BBG ab : steuerfreie Beiträge aus Leistungen des Arbeitgebers oder Entgeltumwandlung bis max. 4 % der RV-BBG übersteigende Beiträge Altverträge bzw. Regelung bis : pauschalversteuerte Beiträge aus Leistungen des Arbeitgebers oder Entgeltumwandlung von Einmalzahlungen pauschalversteuerte Beiträge aus Entgeltumwandlung laufender Bezüge siehe Saison-Kurarbeitergeld Entgeltumwandlung einmaliger oder laufender Bezüge ( 3 Nr. 63 EStG) auch innerhalb des steuerfreien Höchstbetrages von ( 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 9 SvEV; 3 Nr. 63 EStG) Pauschalversteuerung nach 40b EStG Pauschalversteuerung nach 40b EStG (ausgenommen besondere Regelungen für Altverträge bis )
Arbeitsentgelt Beitrags- und nachweispflichtiges Entgelt in der gesetzlichen Unfallversicherung - alphabetische Übersicht -
Arbeitsentgelt Beitrags- und nachweispflichtiges Entgelt in der gesetzlichen Unfallversicherung - alphabetische Übersicht - In der gesetzlichen Unfallversicherung richtet sich die Beitragspflicht des Arbeitsentgeltes
MehrUnfallkasse Rheinland-Pfalz
Welche Entgelte in der gesetzlichen Unfallversicherung beitragspflichtig und damit im Lohnnachweis zu melden sind, richtet sich grundsätzlich nach den Bestimmungen des Vierten Buches Sozialgesetzbuch SGB
MehrSozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau - Körperschaft des öffentlichen Rechts -
Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau - Körperschaft des öffentlichen Rechts - Arbeitsentgelt Beitrags- und nachweisiges Entgelt in der gesetzlichen Unfallversicherung - alphabetische
MehrArbeitsentgeltkatalog der KUVB und der Bayer. LUK Alphabetische Übersicht der nachweis- und beitragspflichtigen Entgelte
Geschäftsbereich IV Abteilung Mitglieder und Beiträge Stand: Januar 2012 Arbeitsentgeltkatalog der KUVB und der Bayer. LUK Alphabetische Übersicht der nachweis- und beitragspflichtigen Entgelte Vorbemerkung
MehrArbeitsentgelt Beitrags- und nachweispflichtiges Entgelt in der gesetzlichen Unfallversicherung - alphabetische Übersicht - Stand:
Beitrags- und nachweispflichtiges Entgelt in der gesetzlichen Unfallversicherung - alphabetische Übersicht - Stand: 01.07.2014 In der gesetzlichen Unfallversicherung sind die e der Versicherten Teil der
MehrArbeitsentgelt Besonderheiten beim beitrags- und nachweispflichtiges Entgelt in der gesetzlichen Unfallversicherung alphabetische Übersicht
Arbeitsentgelt Besonderheiten beim beitrags- und nachweispflichtiges Entgelt in der gesetzlichen Unfallversicherung alphabetische Übersicht Stand: 01.07.2018 In der gesetzlichen Unfallversicherung sind
MehrArbeitsentgelt Besonderheiten beim beitrags- und nachweispflichtigen Entgelt in der gesetzlichen Unfallversicherung alphabetische Übersicht
Arbeitsentgelt Besonderheiten beim beitrags- und nachweispflichtigen Entgelt in der gesetzlichen Unfallversicherung alphabetische Übersicht Stand: 01.07.2017 In der gesetzlichen Unfallversicherung sind
MehrArbeitsentgelt Besonderheiten beim beitrags- und nachweispflichtigen Entgelt in der gesetzlichen Unfallversicherung alphabetische Übersicht
Arbeitsentgelt Besonderheiten beim beitrags- und nachweispflichtigen Entgelt in der gesetzlichen Unfallversicherung alphabetische Übersicht Stand: 01.07.2016 In der gesetzlichen Unfallversicherung sind
MehrArbeitsentgelt. Beitrags- und nachweispflichtiges Entgelt in der gesetzlichen Unfallversicherung. - alphabetische Übersicht - Stand: 01.01.
Arbeitsentgelt Beitrags- und nachweispflichtiges Entgelt in der gesetzlichen Unfallversicherung - alphabetische Übersicht - Stand: 01.01.2010 In der gesetzlichen Unfallversicherung richtet sich die Beitragspflicht
MehrBEISPIEL BEISPIEL BEISPIEL BEISPIEL BEISPIEL
Inhaltsverzeichnis BEISPIEL 1... 10 Arbeitspapiere...10 Arbeitsvertrag...10 Lohnsteuerkarte 2010, Ersatzbescheinigung für den Lohnsteuerabzug 2011/2012, vereinfachter Nachweis der Lohnsteuerabzugsmerkmale
MehrBeitrags - und nachweispflichtiges Entgelt in der gesetzlichen Unfallversicherung - alphabetische Übersicht -
A Beitrags - und nachweispflichtiges Entgelt in der gesetzlichen Unfallversicherung - alphabetische Übersicht - Stand: 01. Januar 2010 Abfindungen, die in Verbindung mit der Auflösung des Arbeitsverhältnisses
MehrPRAKTISCHE LOHNABRECHNUNG. Thomas Werner
PRAKTISCHE LOHNABRECHNUNG 2018 Thomas Werner Neues in der Praktischen Lohnabrechnung 2018 Auch im Jahr 2018 müssen in der täglichen Praxis der Lohnabrechnung wieder zahlreiche Änderungen aus Gesetzen und
MehrKOMPENDIEN
Verordnung über die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von Zuwendungen des Arbeitgebers als Arbeitsentgelt (Sozialversicherungsentgeltverordnung SvEV) vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3385) 1 Dem
MehrNeues in der Praktischen Lohnabrechnung 2017
Neues in der Praktischen Lohnabrechnung 2017 Auch im Jahr 2017 müssen in der täglichen Praxis der Lohnabrechnung wieder zahlreiche Änderungen aus Gesetzen und Verwaltungsvorschriften bewältigt werden.
MehrSozialversicherungsfreibetrag 23c SGB IV
Sozialversicherungsfreibetrag 3c SGB IV Bereich: LOHN - Info für Anwender Nr. 1 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel. Voraussetzungen 3. Vorgehensweisen 3.1. Erklärung der Berechnung 3.. Eingaben in Agenda LOHN
MehrArbeitsentgeltkatalog
katalog Bezeichnung der Einnahme Abfindungen wegen vorzeitiger Auflösung des Dienstverhältnisses durch den Arbeitgeber oder aufgrund tarifvertraglicher Rationalisierungsschutzabkommen Abfindung wegen Beendigung
MehrAbrechnung von Kurzarbeit
Abrechnung von Kurzarbeit Welche Eingaben sind im Programm erforderlich? Wie wird die Kurzarbeit in der Lohnabrechnung dargestellt? Wie wird die Sozialversicherung berechnet? Hintergrund Die Abrechnung
MehrPRAKTISCHE LOHNABRECHNUNG. Thomas Werner
PRAKTISCHE LOHNABRECHNUNG 2018 Thomas Werner Dieser Ratgeber wurde mit großer Sorgfalt bearbeitet. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit kann dennoch nicht übernommen werden. Der Verlag weist
MehrArbeitsentgelt Besonderheiten beim beitrags- und nachweispflichtigen Entgelt in der gesetzlichen Unfallversicherung alphabetische Übersicht
Sachgebiet(e): Recht Arbeitsentgelt Besonderheiten beim beitrags- und nachweispflichtigen Entgelt in der gesetzlichen Unfallversicherung alphabetische Übersicht Stand: 01.07.2015 In der gesetzlichen Unfallversicherung
MehrTit. 8 RdSchr. 14e Versicherungs-, beitrags- und melderechtliche Behandlung von Beschäftigungsverhältnissen in der Gleitzone
Tit. 8 RdSchr. 14e Versicherungs-, beitrags- und melderechtliche Behandlung von Beschäftigungsverhältnissen in der Gleitzone Titel: Versicherungs-, beitrags- und melderechtliche Behandlung von Beschäftigungsverhältnissen
MehrAbrechnung von Kurzarbeit
Abrechnung von Kurzarbeit Welche Eingaben sind im Programm erforderlich? Wie wird die Kurzarbeit in der Lohnabrechnung dargestellt? Wie wird die Sozialversicherung berechnet? Hintergrund Die Abrechnung
MehrEinige Gruppen von Arbeitnehmern sind von der Gleitzonenregelung ausgenommen:
Stolpersteine - Gleitzone Inhaltsübersicht 1. Allgemeines 2. Ausnahmen von der Regelung 3. Regelmäßiges Arbeitsentgelt maßgebend 3.1 Sonderzahlungen 3.2 Gelegentliche Unter- bzw. Überschreitung 3.3 Schwankende
MehrEinige Gruppen von Arbeitnehmern sind von der Gleitzonenregelung ausgenommen:
Stolpersteine - Gleitzone Inhaltsübersicht 1. Allgemeines 2. Ausnahmen von der Regelung 3. Regelmäßiges Arbeitsentgelt maßgebend 3.1 Sonderzahlungen 3.2 Gelegentliche Unter- bzw. Überschreitung 3.3 Schwankende
Mehram 20./
- 17 - Besprechung des GKV-Spitzenverbandes, der Deutschen Rentenversicherung Bund und der Bundesagentur für Arbeit über Fragen des gemeinsamen Beitragseinzugs am 20./21.11.2013 Veröffentlichung: ja 7.
MehrBMF: Übersicht über Zahlen zur Lohnsteuer 2019
BMF: Übersicht über Zahlen zur Lohnsteuer 2019 Bundesministerium der Finanzen 8.4.2019 In einer tabellarischen Übersicht sind die wichtigsten ab 1. Januar 2019 geltenden Zahlen zur Lohnsteuer zusammengestellt.
MehrEntgelt im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung
Entgelt im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung Verzeichnis Abfindung Aktienüberlassung siehe Vermögensbeteiligungen Altersentlastungsbetrag Altersteilzeitarbeit Altersvorsorgebeiträge Anlernzuschüsse
MehrLohnarten Stammdaten Verwaltung Anwahl über Hauptmenü Anwahl über TREE
Anwahl über Hauptmenü Anwahl über TREE Kapitel005_Lohnarten 1 Lohnarten Verwaltung Bei dem Programmteil zur Anlage der Lohnarten ließen wir uns von folgenden Überlegungen leiten: Eine Reihe von Lohnarten
MehrAlkoholfreie Getränke die der Dienstgeber zum Verbrauch im Betrieb unentgeltlich oder verbilligt abgibt;
Entgelt beitragsfrei A bfertigungen Abgangsentschädigungen Alkoholfreie Getränke die der Dienstgeber zum Verbrauch im Betrieb unentgeltlich oder verbilligt abgibt; Arbeitskleidung die unentgeltlich überlassen
MehrM e h r N e t t o vom Brutto. oder: Was das. Werksbus
M e h r N e t t o vom Brutto oder: Was das Finanzamt gerne für sich behält Werksbus Was Sie wissen sollten, damit der Fiskus Z u w e n d u n g e n v o m Arbeitgeber was muss versteuert werden? Wer möchte
Mehr1 Welche Begünstigungen gibt es?
1 Welche Begünstigungen gibt es? Alle Geld- und Sachzuwendungen des Arbeitgebers an seine Arbeitnehmer sind grundsätzlich Arbeitslohn. Als solcher ist er lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig. Von
Mehr¾ Motorrad/Motorroller
/%/ Arbeitstage 3 Nr. 11 EStG Unterstützungen (sog. Notstandsbeihilfen), Freibetrag jährlich 600,00 3 Nr. 13, Nr. 16, 9 Abs. 4a EStG Reisekosten anlässlich einer beruflich veranlassten Auswärtstätigkeit
MehrInhaltsverzeichnis. Abkürzungsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis ^ 1 Grundlagen der Personalabrechnung 1.1 Gesetzliche und betriebliche Grundlagen Personalabrechnung 1.1.1 Gesetzliche Grundlagen 1.1.2 Betriebliche Grundlagen 1.1.3 Zusammenfassung
MehrGELDWERTER VORTEIL. Verein Netzwerk Familie und Wirtschaft e. V.
GELDWERTER VORTEIL Verein Netzwerk Familie und Wirtschaft e. V. GELDWERTER VORTEIL Für Mitarbeiter ist regelmäßig die Höhe des Nettolohns entscheidend Wie kann das Nettoeinkommen erhöht werden? Welche
MehrLohnarten ABC und Mindestlohn
1 13 Lohnarten ABC und Mindestlohn Im Folgenden finden Sie eine Übersicht der häufigsten Lohnarten und ob sie auf den Mindestlohn angerechnet werden können. Lohnarten ABC und Mindestlohn... 1 Abfindungen...
MehrSteuerfreie Zuwendung an Arbeitnehmer
Steuerfreie Zuwendung an Arbeitnehmer Erhalten Arbeitnehmer neben dem normalen Arbeitslohn Zuschüsse, Zuwendungen oder sonstige Vorteile im Zusammenhang mit ihrem Dienstverhältnis, ist der Wert dieser
MehrEntgelt LSt SV. Erholungsbeihilfen pflichtig pflichtig. Erholungsbeihilfen, Pauschalierung mit 25 % bis 156 EUR / 104 EUR / 52 EUR pflichtig frei
TK Lexikon Sozialversicherung Erholungsbeihilfen Erholungsbeihilfen HI2721049 Zusammenfassung LI1925291 Begriff Erholungsbeihilfen sind Leistungen des Arbeitgebers, die dem Arbeitnehmer und seiner Familie
MehrSteuerliche Auswirkungen der arbeitsrechtlichen Gestaltungspraxis
Steuerberatung Steuerliche Auswirkungen der arbeitsrechtlichen Gestaltungspraxis Management-Workshop 27. Februar 2013 Dortmund 1 Zu meiner Person: Kurt Haarlammert Steuerberater in Münster Steuer- und
MehrFür wesentliche steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Positionen finden Sie nachstehend die wichtigsten Werte für 2019 in Euro.
Wichtige Beträge Für wesentliche steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Positionen finden Sie nachstehend die wichtigsten Werte für 2019 in Euro. Einkommensteuer EStG 3 Nr. 62 Zuwendungen des Arbeitgebers
MehrBeachten Sie zur Familienversicherung im Übrigen den im Walhalla Fachverlag erschienenen Kurzkommentar SGB V Gesetzliche Krankenversicherung
2 Bezugsgröße Beachten Sie zur Familienversicherung im Übrigen den im Walhalla Fachverlag erschienenen Kurzkommentar SGB V Gesetzliche Krankenversicherung (ISBN 978-3-8029-7336-9). Nach 17a SGB IVist Einkommen,
MehrFür wesentliche steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Positionen finden Sie nachstehend die wichtigsten Werte für 2018 in Euro.
Wichtige Beträge Für wesentliche steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Positionen finden Sie nachstehend die wichtigsten Werte für 2018 in Euro. Einkommensteuer EStG 3 Nr. 62 Zuwendungen des Arbeitgebers
MehrMerkblatt der Albertakademie
Merkblatt der Albertakademie Was bei der Besteuerung von Sachzuwendungen zu beachten ist von Diplom-Betriebswirt Uwe Albert 1. Was sind Sachzuwendungen Eine gesetzliche Definition gibt es nicht. Vereinfacht
MehrGeldwerte Vorteile Update 2017/2018
A. Lohnsteuerabzugsverfahren im Überblick... 6 I. Allgemein... 6 II. Lohnsteuereinbehalt bei Arbeitnehmereigenschaft Abgrenzung zu anderen vertraglichen Verhältnissen... 7 III. Beispiele (Sonderrechtsbeziehungen
MehrInhaltsverzeichnis. Inhaltsverzeichnis. Die Autorin... V Vorwort der 2. Auflage... VII Abkürzungsverzeichnis... XVII
IX Die Autorin... V Vorwort der 2. Auflage... VII Abkürzungsverzeichnis.... XVII 1. Allgemeines...1 1.1 Lohnsteuer als besondere Unterart der Einkommensteuer...1 1.1.1 Einkunftsart....1 1.1.2 Erhebung
MehrExtras für Ihre Mitarbeiter
Mandanten-Info Eine Dienstleistung Ihres steuerlichen Beraters Extras für Ihre Mitarbeiter Optimale Gestaltung der Zuwendungen an Arbeitnehmer In enger Zusammenarbeit mit Mandanten-Info Extras für Ihre
MehrAbrechnung von Kurzarbeit
Abrechnung von Kurzarbeit Welche Eingaben sind im Programm erforderlich? Wie wird die Kurzarbeit in der Lohnabrechnung dargestellt? Wie wird die Sozialversicherung berechnet? Hintergrund Die Abrechnung
MehrKomplett-Set Betriebliche Altersvorsorge
Lohn & Gehalt Komplett-Set Betriebliche Altersvorsorge Ein Spezial-Report aus der Reihe BWRmed!a exklusiv Im Rahmen der Betrieblichen Altersvorsorge sagen Sie als Arbeitgeber Ihrem Arbeitnehmer aufgrund
MehrNettolohnoptimierung
Nettolohnoptimierung - mehr Netto vom Brutto! 1 Steuer- und Sozialversicherungspflichtiger Arbeitslohn alle Geld- und Sachzuwendungen des Arbeitgebers an seine Arbeitnehmer stellen grundsätzlich Arbeitslohn
MehrInhaltsverzeichnis. Die wichtigsten Änderungen in Die sechs zentralen Aufgaben der Personalabrechnung. 2 Abrechnungsunterlagen zusammenstellen
Die wichtigsten Änderungen in 2014 1 Die sechs zentralen Aufgaben der Personalabrechnung 2 Abrechnungsunterlagen zusammenstellen 2.1 Abrechnungsrelevante Firmendaten 2.2 Unterlagen für Meldungen an die
MehrInformationsdienst. Sachbezüge
Sachbezüge Gültig ab: Januar 2009 Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Freie Verpflegung 2.1 Gewährung von unentgeltlichen oder verbilligten Mahlzeiten 3 Unterkunft und Wohnung 3.1 Freie Unterkunft 3.2 Erläuterungen
MehrEPPLE, DR. HÖRMANN UND KOLLEGEN STEUERBERATER RECHTSANWÄLTE
EPPLE, DR. HÖRMANN UND KOLLEGEN STEUERBERATER RECHTSANWÄLTE IHK SCHWABEN FACHKRÄFTE BINDEN DURCH STEUERLICHE MÖGLICHKEITEN Susanne Pfeifenroth, Dipl. Betriebswirtin (BA), Business Coach IHK INHALT Einführung
MehrExtras für Ihre Mitarbeiter. Steueroptimierte Zusatzleistungen im Überblick
Extras für Ihre Mitarbeiter Steueroptimierte Zusatzleistungen im Überblick Mehr Netto vom Brutto Die Zufriedenheit und Motivation Ihrer Mitarbeiter sind wichtige Faktoren. Sie fördern das Klima in Ihrem
MehrMöglichkeiten von steuerfreien / -günstigen Zuwendungen des Arbeitgebers an seine Arbeitnehmer
Möglichkeiten von steuerfreien / -günstigen Zuwendungen des Arbeitgebers an seine Arbeitnehmer Eine Übersicht Stand: November 2018, MN Geschenke Sachzuwendungen bis 60,00 (brutto) (z.b. Blumen, Bücher,
MehrLohn- und Gehaltsabrechnung 2018
Haufe Fachbuch Lohn- und Gehaltsabrechnung 2018 Bearbeitet von Von: Claus-Jürgen Conrad 20. Auflage 2018. Buch. 583 S. Inkl. Arbeitshilfen online. Kartoniert ISBN 978 3 648 10726 3 Wirtschaft > Spezielle
MehrSteuerfreie Arbeitgeberleistungen
Steuerfreie Arbeitgeberleistungen Die nachfolgenden Leistungen können Arbeitgeber ihren Mitarbeitern steuerfrei bzw. pauschal versteuert bezahlen. Hier ein stichpunktartiger, nicht abschließender Überblick.
MehrErläuterungen zur Berechnung der Erstattungsleistungen nach 4 Altersteilzeitgesetz (AtG)
AtG 310 Erläuterungen zur Berechnung der Erstattungsleistungen nach 4 Altersteilzeitgesetz (AtG) Diese Erläuterungen gelten für die Berechnung der Erstattungsleistungen nach dem Altersteilzeitgesetz (AtG)
MehrMehr Netto vom Brutto - steuerfreie Zuwendungen an Arbeitnehmer
Mehr Netto vom Brutto - steuerfreie Zuwendungen an Arbeitnehmer Inhaltsübersicht 1. Wann liegt steuerlich Arbeitslohn vor? 2. ABC der steuerlich begünstigten Zuwendungen 3. Erstattung von Werbungskosten
MehrLohn- und Gehaltsabrechnung 2016 - inkl. Arbeitshilfen online
Haufe Fachbuch Lohn- und Gehaltsabrechnung 2016 - inkl. Arbeitshilfen online Bearbeitet von Claus-Jürgen Conrad 18. Auflage 2016 2016. Buch. 534 S. ISBN 978 3 648 07918 8 Wirtschaft > Spezielle Betriebswirtschaft
MehrLOHNKONTO. Eingabe der zu bearbeitenden Personalnummer. Eingabe des Monates, für den die Abrechnung erstellt wurde
LOHNKONTO Mit diesem Programm kann das für den einzelnen Arbeitnehmer gepflegt werden. Grundsätzlich werden die Daten aus den Abrechnungswerten übernommen (Monatsabschluß) und für die einzelnen Monate
MehrBeihilfen. Zusammenfassung. Begriff. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung. Kurzübersicht HI LI
TK Lexikon Steuern Beihilfen Beihilfen HI520530 Zusammenfassung LI1924448 Begriff Unter dem Begriff "Beihilfen" (Unterstützungen) versteht man im Allgemeinen einmalige oder gelegentliche Zuwendungen des
MehrEssenszuschuss. Zusammenfassung. Begriff. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung. Kurzübersicht HI LI
TK Lexikon Steuern Essenszuschuss Essenszuschuss HI521011 Zusammenfassung LI1929253 Begriff Essenszuschuss ist ein Zuschuss des Arbeitgebers in Bargeld zu Mahlzeiten des Arbeitnehmers, die dieser in der
MehrWICHTIGE BETRÄGE. Einkommensteuer EStG. Werte für die wichtigsten Steuer- und Sozialversicherungspositionen
WICHTIGE BETRÄGE Werte für die wichtigsten Steuer- und Sozialversicherungspositionen Für wesentliche steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Positionen finden Sie nachstehend die wichtigsten Werte
MehrMöglichkeiten von steuerfreien & steuergünstige Zuwendungen an den Arbeitnehmer
Möglichkeiten von steuerfreien & steuergünstige Zuwendungen an den Arbeitnehmer Eine Übersicht Geschenke Sachzuwendungen bis 60,00 (brutto) (z.b. Blumen, Bücher, Genussmittel, Warengutscheine) zu besonderen
MehrSozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau, Kassel. Spitzenverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften und der
GKV-Spitzenverband, Berlin AOK-Bundesverband GbR, Berlin BKK Dachverband e.v., Berlin IKK e.v., Berlin Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau, Kassel Knappschaft, Bochum Verband der
MehrCheckliste mit 36 Punkten zur Nettolohnoptimierung Stand:
- 1 - Checkliste mit 36 Punkten zur Nettolohnoptimierung Stand: 01.08.2018 a) Steuerfreiheit Überlassung von Waren-, Benzingutscheine, Tankkarten, ShoppingCards Übereignung von Gegenständen des täglichen
MehrEntgelt. 1 Dreizehntes Gehalt ist steuerpflichtiger sonstiger Bezug. 2 Berücksichtigung als Einmalzahlung
TK Lexikon Sozialversicherung Dreizehntes Gehalt Entgelt 1 Dreizehntes Gehalt ist steuerpflichtiger sonstiger Bezug HI726781 HI2765856 Ein 13. Monatsgehalt gehört zum (steuerpflichtigen) Arbeitslohn. Dies
Mehr3 Höhe HI HI Mutterschaftsgeld in Höhe des Nettoarbeitsentgelts HI Frauen, die bei Beginn der Schutzfrist
TK Lexikon Steuern Mutterschaftsgeld 3 Höhe 3.1 Mutterschaftsgeld in Höhe des Nettoarbeitsentgelts HI663408 HI9849793 3.1.1 Voraussetzung HI9849794 Frauen, die bei Beginn der Schutzfrist in einem Arbeitsverhältnis
MehrInformationen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber Arbeitszeitkonten bei geringfügiger Beschäftigung
Informationen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber Arbeitszeitkonten bei geringfügiger Beschäftigung Arbeitszeitkonten im Rahmen geringfügig entlohnter Beschäftigungen Sind bestimmte Voraussetzungen erfüllt,
MehrM E R K B L A T T. zur Errechnung der Sozialversicherungsbeiträge nach Abschnitt G der Beitragsübersicht in der Kauffahrtei
Stand: Januar 2018 M E R K B L A T T zur Errechnung der Sozialversicherungsbeiträge nach Abschnitt G der Beitragsübersicht in der Kauffahrtei Im Gegensatz zu den Abschnitten A, I und L, bei denen Ihnen
MehrZusätzliche Steuerfreie Leistungen
Zusätzliche Steuerfreie Leistungen Inhaltsverzeichnis EINLEITUNG 2 NEBENLEISTUNGEN ZUM ARBEITSLOHN 4 MANKOGELDER 4 WERKZEUGGELD 4 FAHRTEN ZWISCHEN WOHNUNG UND ARBEIT 4 REISEKOSTEN 5 HEIRATS- UND GEBURTSBEIHILFEN
Mehr2.2 Wurde am ersten Tag der kurzeitigen Arbeitsverhinderung teilweise gearbeitet, aber für den gesamten Tag Arbeitsentgelt gezahlt?
Entgeltbescheinigung Pflegeunterstützungsgeld zur Berechnung von Pflegeunterstützungsgeld bei kurzzeitiger Arbeitsverhinderung nach 2 Abs. 1 Pflegezeitgesetz (PflegeZG) (zur Vorlage bei der Pflegekasse
MehrNeues in der Praktischen Lohnabrechnung 2004
Neues in der Praktischen Lohnabrechnung 2004 Mit dem Steueränderungsgesetz 2003 und dem Haushaltsbegleitgesetz 2004 treten zahlreiche, politisch bis zuletzt umstrittene Regelungen in Kraft, die wie immer
Mehr1 Berücksichtigung besonderer Lohnbestandteile Ermittlung und Beurteilung von Arbeitslohn nach 3 EStG 12
I Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 1 Berücksichtigung besonderer Lohnbestandteile 11 1.1 Ermittlung und Beurteilung von Arbeitslohn nach 3 EStG 12 1.1.1 Auslagenersatz 12 1.1.2 Kundenbindungsprogramme
MehrInhaltsübersicht. Einmalzahlung - Beiträge einsparen
Einmalzahlung - Beiträge einsparen Inhaltsübersicht 1. Allgemeines 2. Begriff 3. Zuordnung der Einmalzahlung 3.1 Grundsätzliches 3.2 Beitragsbemessungsgrenze 3.3 Anteilige Beitragsbemessungsgrenzen 3.4
MehrLohn- und Gehaltsabrechnung 2014
Haufe Fachbuch Lohn- und Gehaltsabrechnung 2014 Bearbeitet von Claus-Jürgen Conrad 16. Auflage 2014. Buch. Rund 533 S. Inkl. ebook und Arbeitshilfen online. Kartoniert ISBN 978 3 648 04103 1 Wirtschaft
MehrEntwurf. das Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen auf Grund
Entwurf Verordnung zur Neuordnung der Regelungen über die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von Zuwendungen des Arbeitgebers als Arbeitsentgelt Vom Es verordnen die Bundesregierung auf Grund -
MehrZahlen und Grenzen rund um die Lohnsteuer
Zahlen und Grenzen rund um die Lohnsteuer Die für Sie wichtigsten Zahlen und Grenzen rund um die Lohnsteuer für das Kalenderjahr 2014 auf einen Blick: Pendlereuro in EUR pro Jahr und km der einfachen Wegstrecke
MehrMinijobs, Gleitzonenregelung und Arbeitsverhältnisse mit Auslandsbezug. - Das Mindestlohngesetz im Detail / FAQ s zum Mindestlohn (BMAS)
Inhaltsverzeichnis 1. Präsentation Minijobs, Gleitzonenregelung und Arbeitsverhältnisse mit Auslandsbezug 2. Anlagen - Geringfügigkeitsrichtlinie vom 12.11.2014 - Befreiungsantrag Rentenversicherungspflicht
MehrNur per . Zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen gehörende Dienststellen. nachrichtlich:
Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail HAUSANSCHRIFT Wilhelmstraße 97, 10117 Berlin Zum Geschäftsbereich
MehrInhaltsverzeichnis. 3. Sachzuwendungen Grundsätzliches Bewertung der Sachbezüge... 18
IX Die Autoren....V Vorwort...VII Abkürzungsverzeichnis....XV 1. Personalführung in der Arztpraxis...1 1.1 Personalbestandsprognose....1 1.2 Motivatoren des Beschäftigten...1 1.3 Wertschätzende Kommunikation
MehrI N H A L T S V E R Z E I C H N I S
I N H A L T S V E R Z E I C H N I S A. Aktuelle Gesetzesänderungen 1 1. Familienentlastungsgesetz 1 2. Jahressteuergesetz 2018 neue offizielle Bezeichnung: Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen
MehrII. Vorwort Sachzuwendungen und Barlohn mit deren Bewertungsmaßstäben im Überblick... 11
I. Abkürzungsverzeichnis... 9 II. Vorwort... 10 III. Sachzuwendungen und Barlohn mit deren Bewertungsmaßstäben im Überblick... 11 1. Allgemein... 11 2. Lohnsteuereinbehalt bei Arbeitnehmereigenschaft Abgrenzung
MehrDiese amtlichen Werte gelten auch für Jugendliche unter 18 Jahren und Auszubildende.
TK Lexikon Steuern Essenszuschuss Lohnsteuer 1 Essenszuschuss ist steuerpflichtiger Arbeitslohn 1.1 Mahlzeiten in betriebseigener Kantine HI726848 HI2264772 HI2762005 Werden arbeitstägliche Mahlzeiten
MehrBerufungsentscheidung
Außenstelle Feldkirch Senat 1 GZ. RV/0376-F/10 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., Gmd., Ad., vom 22. Juli 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Feldkirch
MehrDer Kunde beruft sich auf die Regelung gem. 2.5 Abs. 2 des für die o. g. Branche des Kunden anwendbaren Branchenzuschlags-Tarifvertrages
Deckelung Allgemeine Angaben angeforderter Leiharbeitnehmer Kunden-Erklärung Nr. Interne Vermerke: zum Branchenzuschlag bis 15. Monat zum Branchenzuschlag ab 16. Monat (mit Deckelung) zur Drehtürklausel
MehrInformationsveranstaltung
Informationsveranstaltung Sachzuwendungen an Arbeitnehmer & Lohn- Ausblick 2015 Jana Seifert Steuerberaterin Frankfurt am Main, den 05. November 2014 Sachzuwendungen an Arbeitnehmer und Lohn-Ausblick 2015
MehrÜbersicht über Zahlen zur Lohnsteuer 2015/2016
- 1 - Lohnsteuer 2015/2016 3 Nr. 11 EStG, R 3.11 LStR 2015 Beihilfen und Unterstützungen in Notfällen steuerfrei bis 600,00 3 Nr. 11 EStG, R 3.11 LStR 2015 Beihilfen und Unterstützungen in Notfällen steuerfrei
MehrAnalysebogen zur Einrichtung betrieblicher Wertguthaben Arbeitgebergespräch
Analysebogen zur Einrichtung betrieblicher Wertguthaben Arbeitgebergespräch A Gesprächsteilnehmer Firma: Straße/Hausnummer: PLZ/Ort: Mitarbeiterzahl: Gesprächsteilnehmer Firma: Vermittler: Ort und Datum
MehrVerein als Arbeitgeber
Verein als Arbeitgeber Edgar Oberländer Mitglied Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Januar 2012 Kriterien für eine nichtselbständige oder selbständige Tätigkeit Nichtselbständige Tätigkeit
MehrFachtag Jugendbegleiter.Schule.Ehrenamt am 03.Juli 2018
Fachtag Jugendbegleiter.Schule.Ehrenamt am 03.Juli 2018 Impulsvortrag zum Thema: Rechtliche Grundlagen im Ehrenamt Rechtsanwalt Kai Hildebrand Leonberger Straße 44 70199 Stuttgart www.anwalt-hildebrand.de
Mehr