P R O T O K O L L. über die 65. Sitzung des Gemeinderates

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1 P R O T O K O L L über die 65. Sitzung des Gemeinderates Datum: Mittwoch, 19. Dezember 2018 Zeit: Ort: Vorsitz: Anwesend: Uhr bis Uhr Gemeindeverwaltung Mauren, Peter-Kaiser-Raum Gemeindevorsteher Freddy Kaiser Dominik Amman, Martin Beck, Martina Brändle-Nipp, Martina Kieber, Martin Lampert, Christoph Marxer, Bruno Mayer, Marcel Öhri, Claudia Robinigg-Büchel, Patrik Schreiber Entschuldigt: - Weitere Anwesende: zu Trakt. 2 und 3 Marco Condito, Bauführer Tiefbau Protokoll: Christoph Kieber, Sekretär GRP 65/18 Dieses Protokoll ist noch nicht genehmigt. Seite 1 von 10

2 Traktanden 1. Protokollgenehmigung 64/18 2. Sanierung / Neugestaltung Josef-Murr-Weg, Mauren: Projekt- und Kreditgenehmigung 3. Tarifblatt zum Abwasserreglement: Präzisierung der Artikel 1 und 2 4. Personalwesen: Neubesetzung der Stelle Sekretär/-in Gemeindevorstehung (Ersatzanstellung) 5. Ehrung der Sportlerinnen und Sportler des Jahres Erneuerung Gemeindesaal Mauren: Arbeitsvergaben 7. Radfahrer Verein Mauren: Veranstaltungsbewilligung für das Radkriterium rund um den Weiherring am 1. Mai Gesuch um Aufnahme in das Gemeindebürgerrecht Mauren 9. Bewilligte Baugesuche aus Mauren-Schaanwald (22. November bis 12. Dezember 2018) 10. Interne Informationen und Mitteilungen GRP 65/18 Dieses Protokoll ist noch nicht genehmigt. Seite 2 von 10

3 Protokollgenehmigung 64/18 Das Protokoll der 64. Gemeinderatssitzung vom wird einstimmig genehmigt. Sanierung / Neugestaltung Josef-Murr-Weg, Mauren: Projekt- und Kreditgenehmigung Die Strasse "Josef-Murr-Weg" in Mauren erschliesst das Gebiet von der Rietstrasse bis zum Egelsee. Im Einmündungsbereich Josef-Murr-Weg / Rietstrasse wird zurzeit die Neugestaltung des Spielplatzes beim Vogelparadies Birka realisiert (Eröffnung im Mai 2019). Im Hinblick auf diese gänzliche Erneuerung des Spielplatzes wurde 2017 auch der Josef-Murr-Weg überprüft. Die Untersuchungen ergaben, dass vor allem der Einlenkerbereich in seiner heutigen Ausgestaltung und Breite ungenügend ist. Aufgrund dieser Erkenntnisse wurden die Bauverwaltung Tiefbau und das zuständige Ingenieurbüro (Ferdy Kaiser AG, Mauren) beauftragt, die Sanierung zu planen, für die auch ein Betrag von CHF 170'000 ins genehmigte Budget 2019 aufgenommen wurde. Gemäss dem nun ausgefertigten und vorliegenden Projekt zur Anpassung des Josef-Murr-Wegs ist im Wesentlichen geplant, den Einmündungsbereich Josef-Murr-Weg / Rietstrasse zu verbreitern, die bestehende Brunnenanlage "Brunnen Wasserstand im Riet 1927" und die Radabstellanlage zu versetzen, weitere Fahrradabstellplätze zu realisieren, den Behindertenparkplatz und die Parkierung beim Vogelparadies normgerecht auszuführen sowie die Strasse mit Verkehrsberuhigungsmassnahmen zu gestalten. Die Strassenbeleuchtung wird gänzlich erneuert und mit dem Leuchtmittel LED ausgeführt. Alle genannten Arbeiten sollen bis zur Eröffnung des neuen Spielplatzes im Vogelparadies abgeschlossen sein. Die offizielle Eröffnung der Spielanlage findet am Sonntag, 26. Mai 2019 statt zeitgleich mit der Lancierung des Liechtenstein-Wegs, der zum Jubiläum "300 Jahre Fürstentum Liechtenstein" alle Gemeinden miteinander verbindet und direkt am Vogelparadies vorbeiführt. Anhand der vorliegenden Unterlagen erläutert der Bauführer Tiefbau an der Sitzung alle Details des gegenständlichen Projekts. a) Genehmigung des Sanierungs- und Neugestaltungsprojekts für den Josef-Murr-Weg sowie des benötigten Projektkredits in Höhe von CHF 170'000. b) Vergabe der Ingenieurarbeiten an das Ingenieurbüro Ferdy Kaiser AG, Mauren, zum Preis von CHF 21' inkl. MwSt. c) Vergabe der Beleuchtungsarbeiten an die Liechtensteinischen Kraftwerke, Schaan, zum Preis von CHF 12' inkl. MwSt. Gemäss a) bis c) einstimmig. GRP 65/18 Dieses Protokoll ist noch nicht genehmigt. Seite 3 von 10

4 Tarifblatt zum Abwasserreglement: Präzisierung der Artikel 1 und 2 An der Sitzung des Gemeinderats Mauren vom 19. Dezember 2012 wurde das Abwasserreglement für die Gemeinden Liechtensteins genehmigt. Die Inkraftsetzung des neuen Abwasserreglements erfolgte auf den 1. Januar Aufgrund der Änderung des Abwasserreglements wurde in direkter Folge auch das Tarifblatt zum Abwasserreglement angepasst. Der Gemeinderat bewilligte die neuen Tarife am 11. September Seit dem 1. Januar 2014 werden die neuen Tarife verrechnet. Das Tarifblatt wurde von den Unterländer Gemeinden Gamprin, Schellenberg, Ruggell, Eschen und Mauren gemeinsam ausgearbeitet und danach in deckungsgleicher Ausgestaltung beschlossen. Das Tarifblatt ist stark an die Tarifordnung der Wasserversorgung Liechtensteiner Unterland (WLU) angeglichen. Die Verrechnung der Abwassergebühren erfolgt stellvertretend für die Gemeinden im Gleichschritt mit der Wassergebührverrechnung über die Geschäftsstelle der WLU. Aufgrund einer Reklamation eines Liegenschaftseigentümers im Zusammenhang mit seiner jährlichen Abwassergrundgebühr musste eine Präzisierung des Tarifblatts ausgearbeitet werden, welche nunmehr von allen fünf Unterländer Gemeinderäten beschlossen werden soll. In der gängigen Praxis wurden bislang die Abwassergrundgebühren für jeweils jedes Gebäude verrechnet, auch dann, wenn die Liegenschaft nur über einen Wasseranschluss verfügte. Dies erfolgte in gleicher Weise wie bei der Verrechnung der Wassergrundgebühr. Im Tarifblatt zum Abwasserreglement (Artikel 1 und 2) ist diese Regelung im Gegensatz zur Tarifordnung der WLU nicht klar umschrieben, obwohl in der Praxis die gleiche Regelung beabsichtigt war. Mit der vorgeschlagenen Präzisierung im Tarifblatt zum Abwasserreglement soll diesbezüglich nun rechtliche Sicherheit geschaffen werden. Die nachfolgenden Bestimmungen im Tarifblatt zum Abwasserreglement wurden von den Unterländer Vorstehern unter Beizug des Rechtsanwalts Dr. Wilfried Hoop und der Gemeindebauverwaltungen überarbeitet und geklärt. Sie sollen nun in allen 5 Unterländer Gemeinden angepasst werden, so dass die Einhebung der Abwassergrundgebühr danach rechtlich einwandfrei und klar geregelt ist und mit der Regelung der WLU eins zu eins korrespondiert. Präzisierung der Artikel 1 und 2 im Tarifblatt zum Abwasserreglement: Art. 1 Abs. 2 Anschlussgebührenpflicht (bisherige Version) a) Anschlussgebührenpflichtig sind grundsätzlich sämtliche Bauten, die dem Baubewilligungsund/oder Anzeigeverfahren nach Art. 72 BauG unterliegen. b) Die Anschlussgebühr wird für Bauten mit Abwasserentsorgung eingehoben. Dazu zählen auch Versickerungsanlagen und die Einleitung in einen Vorfluter. Art. 1 Abs. 2 Anschlussgebührenpflicht (neue Version) a) Anschlussgebührenpflichtig sind grundsätzlich sämtliche Bauten und Anlagen mit einer Abwasserentsorgung, die der Baubewilligungspflicht gem. Art. 72 BauG und/oder der Anzeigepflicht gem. Art. 73 BauG unterstehen. b) Abwasserentsorgung ist jegliche direkte oder indirekte Einleitung von Abwasser in die Kanalisation, in Versickerungsanlagen oder in Vorfluter. GRP 65/18 Dieses Protokoll ist noch nicht genehmigt. Seite 4 von 10

5 Art. 2 Grundgebühr (bisherige Version) 1) Die jährliche Grundgebühr für Liegenschaften mit einer überbauten Fläche von bis zu 2'000 m 2 wird über die Grösse der Wasserzähler definiert und wie folgt pro Zähler erhoben. Als überbaute Flächen gelten sämtliche Dach-, Weg-, Park- und Lagerflächen und alle sonstigen befestigten Flächen, deren Abwasser der Kanalisation oder einem Vorfluter zugeführt wird. Zähler DN 20 mm CHF 50.- Zähler DN 25 mm CHF 80.- Zähler DN 32 mm CHF Zähler DN 40 mm CHF Zähler DN 50 mm CHF Zähler DN 65 mm CHF Zähler DN 80 mm CHF Zähler DN 100 mm CHF Zähler DN 125 mm CHF Zähler DN 150 mm CHF ) Bei Liegenschaften, deren überbaute Fläche grösser als 2'000 m 2 ist, wird unabhängig vom Entwässerungssystem CHF 0.12 pro m 2 überbaute Fläche erhoben. 3) Gebäude, die gemäss Art. 1 Abs. 2 lit. f) und g) nicht anschlussgebührenpflichtig sind, sind auch von der Grundgebühr befreit. Art. 2 Grundgebühr (neue Version) 1) Der Gebührenpflicht für die jährlich wiederkehrende Grundgebühr unterliegen: a) Bauten und Anlagen mit Abwasserentsorgung i.s.v. Art. 1 Abs. 2 lit. b, die der Bewilligungspflicht nach Art. 72 BauG oder der Anzeigepflicht nach Art. 73 BauG unterstehen. Ausgenommen davon bleiben Kleinbauten gemäss Art. 73 lit. a BauG, deren Grundfläche 25 m 2 nicht übersteigt und die über keinen Abwasseranschluss verfügen. b) Einzelne Objekte oder Objekte, die baulich mit einem oder mehreren anderen Objekten verbunden sind, mit oder ohne eigene Hausnummer, die eine Abwasserentsorgung haben. c) Wiederaufgebaute Bauten und Anlagen gem. Art. 71 BauG mit Abwasserentsorgung i.s.v. Art. 1 Abs. 2 lit. b. d) Überbaute Liegenschaften mit einer Fläche von grösser als 2'000 m², unabhängig von der Abwasserentsorgung. 2) Die jährliche Grundgebühr beträgt: a) Für Liegenschaften mit einer überbauten Fläche bis einschliesslich 2'000 m 2 bestimmt sich die Grundgebühr nach der Grösse der Wasserzähler und zwar wie folgt: Zähler DN 20 mm CHF 50.- Zähler DN 25 mm CHF 80.- Zähler DN 32 mm CHF Zähler DN 40 mm CHF Zähler DN 50 mm CHF GRP 65/18 Dieses Protokoll ist noch nicht genehmigt. Seite 5 von 10

6 Zähler DN 65 mm CHF Zähler DN 80 mm CHF Zähler DN 100 mm CHF Zähler DN 125 mm CHF Zähler DN 150 mm CHF Für einzelne Objekte, die über keinen separaten Wasserzähler verfügen, bestimmt sich die jährliche Grundgebühr nach der Grösse des Wasserzählers jenes Objekts, das über den separaten Wasserzähler verfügt. b) Bei Liegenschaften, deren überbaute Fläche grösser als 2'000 m 2 ist, beträgt die Grundgebühr unabhängig von der Abwasserentsorgung CHF 0.12 pro m 2 überbauter Fläche. c) Als überbaute Flächen gelten sämtliche von Bauten, Anlagen, Bauteilen und Objekten belegte Flächen. Ausserdem fallen darunter sämtlich Dach-, Weg-, Park- und Lagerflächen und alle sonstigen befestigten Flächen mit Abwasserentsorgung. Genehmigung der Änderungen der Artikel 1 und 2 im Tarifblatt zum Abwasserreglement mit Wirkung per 1. Januar 2019 im Gleichschritt mit den Gemeinden Eschen, Gamprin, Ruggell und Schellenberg. Gemäss einstimmig. Personalwesen: Neubesetzung der Stelle Sekretär/in Gemeindevorstehung (Ersatzanstellung) Aufgrund der anstehenden Pensionierung des jetzigen Stelleninhabers per Ende Mai 2019 hat der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 24. Oktober 2018 einstimmig die öffentliche Neuausschreibung der Stelle des Sekretärs bzw. der Sekretärin der Gemeindevorstehung Mauren mit einem Beschäftigungsgrad von 100 % beschlossen. Der Inhaber bzw. die Inhaberin dieser Stabsstelle ist direkt dem Gemeindevorsteher unterstellt und unterstützt diesen in allen Verwaltungsangelegenheiten. Die Assistenz bezieht sich auf die Mitwirkung in Sachgeschäften, die Übernahme von Organisations- und Projektarbeiten sowie die Erledigung von administrativen Aufgaben für das Sekretariat und diverse Kommissionen. Des Weiteren obliegt dem Stelleninhaber bzw. der Stelleninhaberin die hauptverantwortliche Betreuung der externen und internen Öffentlichkeitsarbeit der Gemeindeverwaltung. Auf die öffentliche Ausschreibung der Stelle in den Landeszeitungen und Gemeindemedien gingen bei der Gemeindevorstehung fristgerecht insgesamt 17 Bewerbungen ein. Für eine klare und neutrale Abwicklung des Bestellungsprozesses wurde ein renommiertes externes Personalberatungsbüro zur Kandidatenbeurteilung hinzugezogen. Nach einer eingehenden Prüfung und Evaluation der eingereichten Bewerbungsunterlagen führte das Personalbüro mit fünf Kandidaten ein erstes ausführliches Interview durch. In der Folge wurden noch drei Kandidaten der engeren Auswahl zu vertieften Zweitgesprächen mit dem Bewertungsgremium eingeladen. Diese Gespräche fanden GRP 65/18 Dieses Protokoll ist noch nicht genehmigt. Seite 6 von 10

7 am 12. Dezember 2018 statt und wurden von Vorsteher Freddy Kaiser, Gemeinderat Patrik Schreiber (Mitglied der Personal- und der Lohnkommission) sowie dem externen Personalberater geführt. Anhand der vorliegenden Kandidatenbeurteilungen, die an dieser Sitzung im Detail erläutert werden, und der Empfehlung des Bewertungsgremiums kann der Gemeinderat als zuständiges Organ nun über eine Ersatzanstellung befinden. Der Zeitpunkt des Stellenantritts wird mit dem Anstellungsbeschluss des Gemeinderats festgelegt. Das Arbeitsverhältnis wird durch den Abschluss eines schriftlichen Dienstvertrags begründet. Das Arbeitsreglement der und die entsprechende Stellenbeschreibung sind integrierende Bestandteile des Arbeitsverhältnisses. Neubesetzung der Stelle Sekretär / Sekretärin Gemeindevorstehung 100 % (Ersatzanstellung) anhand der dargelegten Ergebnisse der Bewerbungsgespräche und der Empfehlung des Beurteilungsgremiums. Der Gemeinderat bestellt einstimmig Herrn Thomas Ritter, Fürst-Franz-Josef-Strasse 25, Mauren als Sekretär der Gemeindevorstehung mit einem 100-Prozent-Stellenpensum. Der Arbeitsbeginn erfolgt am 1. Juli Ehrung der Sportlerinnen und Sportler des Jahres 2018 Die ehrt jährlich Sportlerinnen und Sportler, die sich während des Jahres besonderes ausgezeichnet haben. Die Sportlerehrung soll eine würdevolle Auszeichnung und gleichzeitig Ansporn für weitere hervorragende sportliche Leistungen sein. Entsprechend dem Reglement für Sportlerehrungen wurden die Sportlerinnen und Sportler, die bereits für ihre sportlichen Leistungen im Jahr 2017 geehrt wurden, von der Gemeinde aufgefordert, ihre Resultate einzureichen. Zudem wurden die Sportlerinnen und Sportler aus Mauren- Schaanwald über den Gemeindekanal und die Homepage aufgefordert, ihre fünf besten Resultate einzureichen. Bei der Sportlerehrung sollen erfolgreiche Sportler ab 16 Jahren durch die Gemeinde geehrt werden. Berücksichtigt werden dabei Ränge im ersten Drittel der jeweiligen Kategorie bzw. bei Fehlen einer solchen des jeweiligen Wettkampfes. Bei Kleinstaatenspielen, Europameisterschaften, Olympischen Spielen und Weltmeisterschaften reichten Qualifikation und Teilnahme für eine Ehrung aus. Aufgrund der eingereichten Resultate schlägt die Kommission Gesellschaft dem Gemeinderat die folgenden Personen für die Sportlerinnen- und Sportler-Ehrung 2018 vor: - Banzer Anna Ski Alpin - Gartmann Wieland Laufsport - Kaiser Aaron Luftgewehrschiessen GRP 65/18 Dieses Protokoll ist noch nicht genehmigt. Seite 7 von 10

8 - Kaiser Ramona Beachvolleyball - Kaiser Rebekka Luftgewehrschiessen - Meier Cosima Leichtathletik/Weitsprung - Meier Kevin Trailrunning/Joggen Ultra/Marathon - Oettli Alexandra Springreiten - Paonne Michele Duathlon/Radrennfahren - Pfiffner Marco Ski Alpin - Tanner Armin Holzerwettkampf - Wanger Luca Chikudo - Zanghellini-Pfeiffer Carmen Laufsport/Marathon Die Kommission Gesellschaft beantragt, der Ehrung der vorgeschlagenen Sportlerinnen und Sportler für das Jahr 2018 zuzustimmen. Gemäss einstimmig. Erneuerung Gemeindesaal Mauren: Arbeitsvergaben Die Arbeitsausschreibungen für das Projekt "Erneuerung Gemeindesaal Mauren" erfolgten durch die Gemeindebauverwaltung gemäss dem Gesetz über das Öffentliche Auftragswesen. Aufgrund der Offertvergleiche sollen die Arbeiten an den jeweils wirtschaftlich günstigsten Offertsteller vergeben werden. Die Offertsumme ist jeweils netto inklusive Mehrwertsteuer. a) Vergabe Baumeisterarbeiten an die Firma Wilhelm Büchel AG, Bendern, zum Preis von CHF 1'086' b) Vergabe Gerüste an die Firma Roman Hermann AG, Schaan, zum Preis von CHF 56' c) Vergabe Elektro an die Firma Hasler AG, Eschen, zum Preis von CHF 298' d) Vergabe Heizung an die Firma Ospelt Haustechnik AG, Vaduz, zum Preis von CHF 123' e) Vergabe Lüftung an die Firma Büchel Haustechnik, Schellenberg, zum Preis von CHF 415' f) Vergabe Sanitär an die Firma Batliner Thomas Anstalt, Eschen, zum Preis von CHF 173' g) Vergabe Gastroküche an die Firma Marxer Gastrochem AG, Ruggell, zum Preis von CHF 193' h) Vergabe Bühnentechnik an die Firma Bühnenbau Schnakenberg, Wuppertal, zum Preis von CHF 482' Gemäss a) bis h) einstimmig. GRP 65/18 Dieses Protokoll ist noch nicht genehmigt. Seite 8 von 10

9 Radfahrer Verein Mauren: Veranstaltungsbewilligung für das Radkriterium rund um den Weiherring am 1. Mai 2019 Der Radfahrer Verein Mauren sucht um Bewilligung zur Durchführung des 43. Radkriteriums "Rund um den Weiherring" an. Die Veranstaltung findet am Mittwoch, 1. Mai 2019, von bis Uhr statt. Als Organisator zeichnet der RV-Mauren verantwortlich, welcher auch für sämtliche Teilnehmer eine Haftpflichtversicherung abschliesst. Bewilligung und Zustimmung zur Durchführung des Radkriteriums "Rund um den Weiherring" am 1. Mai 2019 mit den üblichen Auflagen (Haftpflichtversicherung, Sanitätsdienst, polizeiliche Sicherheitsvorkehrungen, wie Umleitungen und Absperrungen). Gemäss einstimmig. Gesuch um Aufnahme in das Gemeindebürgerrecht Mauren Gemäss Art. 18 Abs. 1 des Gemeindegesetzes vom 20. März 1996, LGBl Nr. 76, werden Bürger einer anderen Gemeinde auf in das Gemeindebürgerrecht aufgenommen, wenn sie während der letzten fünf Jahre vor der stellung in dieser Gemeinde Wohnsitz gehabt haben und im Besitz der bürgerlichen Ehren und Rechte sind. Über den Aufnahmeantrag hat der Gemeinderat zu entscheiden (Art. 18 Abs. 3). Frau Haas Jessika, Bürgerin der Gemeinde Gamprin, wohnhaft in Schaanwald, Rüfestrasse 11, ersucht um Aufnahme in das Bürgerrecht der. Gemäss einstimmig. Bewilligte Baugesuche aus Mauren-Schaanwald (22. November bis 12. Dezember 2018) Im Zeitraum vom 22. November bis zum 12. Dezember 2018 wurde von der Baubehörde des Landes (Amt für Bau und Infrastruktur) folgendes Bauvorhaben in der -Schaanwald genehmigt: Bauvorhaben: Anbau Unterstand Standortadresse: Auf Berg 41, Mauren Parzelle Nr.: 2396 Zone: Wohnzone B GRP 65/18 Dieses Protokoll ist noch nicht genehmigt. Seite 9 von 10

10 Der Gemeinderat nimmt die Information über das bewilligte Baugesuch zur Kenntnis. Mauren, 21. Dezember 2018 Gemeindevorstehung Mauren gez. Freddy Kaiser, Vorsteher GRP 65/18 Dieses Protokoll ist noch nicht genehmigt. Seite 10 von 10

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