P R O T O K O L L. über die 34. Sitzung des Gemeinderates

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1 P R O T O K O L L über die 34. Sitzung des Gemeinderates Datum: Mittwoch, 16. Januar 2013 Zeit: Ort: Uhr bis Uhr Gemeindeverwaltung Mauren, Peter-Kaiser-Raum Vorsitz: Anwesend: Gemeindevorsteher Freddy Kaiser Frank Heeb, Claudia Kaiser, Reto Kieber, Karlheinz Matt, Robert Matt, Irene Mündle, Hanspeter Öhri, Claudia Robinigg-Büchel, Patrik Schreiber, Harald Senti Entschuldigt: Weitere Anwesende: Gerald Marxer, LKW Martin Beck, LKW Marco Condito, Bauaufseher-Stv. Protokoll: Manfred Öhri, Stabsstelle Vorstehungssekretariat GRP 34/ Seite 1 von 8

2 Traktanden - Protokollgenehmigung - Projekt "Sonnenstrom-Aktie" in Mauren-Schaanwald: Weiteres Vorgehen - Projekt "Kulturhaus Rössle", Mauren: Regierung verfügt formelle Unterschutzstellung und sichert Subventionsbeitrag zu - Vernehmlassungsbericht der Regierung zur Totalrevision des Heilmittelgesetzes: Stellungnahme des Gemeinderats - Vermittleramt: Tätigkeitsbericht über Vermittlungen und Beglaubigungen im Jahr Bewilligte Baugesuche aus Mauren-Schaanwald: Information - Interne Informationen und Mitteilungen GRP 34/ Seite 2 von 8

3 Protokollgenehmigung Das Protokoll der 33. Gemeinderatssitzung vom 19. Dezember 2012 wird einstimmig genehmigt. Projekt "Sonnenstrom-Aktie" in Mauren-Schaanwald: Weiteres Vorgehen In der Sitzung vom 24. August 2011 hat sich der Gemeinderat mit dem Antrag von FL- Gemeinderätin Claudia Robinigg-Büchel befasst und einstimmig folgende Beschlüsse gefasst: a) Erstellung einer Potentialanalyse für die Gewinnung von Strom aus Solarkraft in Mauren- Schaanwald durch den Energiestadtbeauftragten der, Marco Condito; b) Abklärung der Vorsitzenden der Kommission Natur und Umwelt, Claudia Robinigg-Büchel, mit den LKW, ob und inwieweit Liegenschaften in der Gemeinde zur Errichtung von Gemeinschaftsanlagen geeignet wären und ob diesbezüglich die Gründung eines Trägervereins oder einer Solargenossenschaft realisiert werden könnte; c) Vorstellung der Ergebnisse der Abklärungen im Gemeinderat und gegebenenfalls an einer Informationsveranstaltung für die interessierte Bevölkerung. Die Vorarbeiten bzw. Projektarbeiten wurden vom Energiestadtbeauftragten, von den Liechtensteinischen Kraftwerken (LKW) sowie der Kommission Natur und Umwelt vorgenommen. Die Kommission Natur und Umwelt hat sich mit verschiedenen Modellen befasst und sowohl die Gründung eines Trägervereins, eine gemeindeeigene Photovoltaikanlage sowie Beteiligungsmodelle von Energiekraftwerken in Österreich überprüft. Verein Photovoltaik Aufgabe Verein: Vereinsgründung, Übernahme der LKW-Anlage, Verwaltung der Gelder, Vergabe von Aufträgen (Wartung, Reparatur), Versicherung der Anlage, Nutzungsvertrag mit der Gemeinde. Aufgabe LKW: Bau der Anlage, Vorfinanzierung, jährliche Ausschüttung des Betrags auf das Vereinskonto, Erfüllung des Wartungsvertrags mit dem Verein, aktive Mithilfe in der Kommission Natur und Umwelt bis zur Übergabe an den Verein. Photovoltaikanlage der mit Bevölkerungsbeteiligung: Die Gemeinde stellt das Dach des Jugendhauses zur Verfügung. Die LKW errichten die Anlage. Privatpersonen erwerben Module, die sie an die LKW vermieten, und profitieren vom Energieertrag ihres Anteils. Beispiel Wien: BürgerInnen-Solarkraftwerk von "Wien Energie": Jede Privatperson kann Photovoltaikmodule erwerben, die auf dem Gelände der Wien-Energiekraftwerke errichtet werden, vermietet diese an Wien-Energie und erhält dafür jährlich 3.1 Prozent des investierten Betrags. Beispiel Illwerke/VKW-Konzern: Das Beteiligungsmodell sieht den Erwerb eines Anteilscheins vor, mit dem sich die Käufer für 20 Jahre den Stromertrag aus ihrer Photovoltaik- GRP 34/ Seite 3 von 8

4 Beteiligung sichern. Dieser wird in Form einer Gutschrift auf der Stromrechnung ausbezahlt. Anlässlich einer gemeinsamen Sitzung aller Projektbeteiligten (Bauverwaltung/Energiestadt, LKW, Kommission Natur und Umwelt) gab Dipl. Ing. Paulus Vergeiner, Leiter New Business Development VKW/Illwerke, einen Einblick in seine Arbeit bezüglich der Förderung ökologischer Energiegewinnung. Er informierte über die Beweggründe, eine Photovoltaik-Offensive in Vorarlberg zu starten, und zeigte den erfolgreichen Weg der "Sonnenstrom-Aktie" der VKW auf. Dem Gemeinderat liegt hierzu auch ein Flyer mit zusätzlichen Informationen vor. Gerald Marxer, Vorsitzender der LKW-Geschäftsleitung, und Martin Beck, Leiter Photovoltaikanlagen/alternative Energien bei den LKW, stellen vonseiten der LKW ein ähnliches Projekt in Aussicht, das sie dem Gemeinderat an der Sitzung im Detail präsentieren. Das Modell "Sonnenstrom-Aktie" ist demnach wie folgt aufgebaut: Private Personen von Mauren-Schaanwald haben die Möglichkeit, so genannte Sonnenstrom- Aktien zu zeichnen. In diesem Projekt können maximal 10 Aktien zu je 0.5 kwp erworben werden. Das bedeutet, dass pro Person maximal Anteile von 5 kwp an einer Anlage gezeichnet werden können. Eine Aktie kostet einmalig 1'400 Franken. Die Laufzeit dieser Sonnenstrom- Aktie dauert 20 Jahre. Pro Jahr und Aktie wird eine Servicepauschale von 15 Franken verrechnet. Die Servicepauschale beinhaltet die Betriebsführung, Wartung und Instandhaltung, den Wechselrichtertausch, Messpreis, die Abrechnungen und Versicherung. Seitens der LKW wird eine Ertragsgarantie gewährleistet. Somit liegt das Risiko für Ertragsausfälle nicht bei den Kundinnen und Kunden. Am Jahresende wird gemäss der Anteilsbeteiligung eine Gutschrift auf die Stromrechnung der jeweiligen Kunden gemacht. Die garantierte Ertragsenergie oder die Mehrproduktion werden zum jeweils gültigen Energiepreis (Energiekosten inkl. Netzbenutzung) bewertet. Somit besitzen die Kundinnen und Kunden einen über 20 Jahre garantierten Stromertrag, der ihnen auf ihrer persönlichen Stromrechnung gutgeschrieben wird. Die LKW gewähren sogar eine Kapitalgarantie, das heisst, der nominale Wert der Auszahlung für Strom abzüglich der Servicepauschale umfasst am Ende der Laufzeit mindestens die 1'400 Franken. Die Aktienzeichner sichern sich Anteile an umweltfreundlicher Sonnenenergie. Sie haben eine gewährleistete Ertragsgarantie ohne persönlichen Aufwand für Betreiber- und Wartungsarbeiten. Das volle Risiko liegt beim Anlagenbetreiber. Für Werbeunterlagen/Öffentlichkeitsarbeit sind die LKW zuständig. Die Kommission Natur und Umwelt wird die Bevölkerung der Gemeinde zu einer Informationsveranstaltung einladen. Antrag a) Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und erteilt die Zustimmung, das Projekt "Sonnenstrom-Aktie" für Mauren-Schaanwald in die Wege zu leiten. b) Der Gemeinderat stimmt dem Antrag zu, das Dach des Jugendhauses am Weiherring für dieses Vorhaben zur Verfügung zu stellen. c) Die Kommission Natur und Umwelt lanciert in Zusammenarbeit mit den Liechtensteinischen Kraftwerken (LKW) die Werbung. d) Wenn das Projekt "Sonnenstrom-Aktie" bei der Bevölkerung entsprechend ankommt, sollen auch die Dächer der Gemeindeliegenschaften Post Mauren und Forstwerkhof Schaan- GRP 34/ Seite 4 von 8

5 wald von den LKW auf ihre Eignung hin überprüft und bei positivem Bescheid ebenfalls für das Projekt freigegeben werden. Beschluss Gemäss Antrag a) bis d) einstimmig. Projekt "Kulturhaus Rössle", Mauren: Regierung verfügt formelle Unterschutzstellung und sichert Subventionsbeitrag zu In seiner Sitzung vom 12. September 2012 hat der Gemeinderat Mauren das Projekt und den Verpflichtungskredit für die Sanierung des ehemaligen Gasthauses Rössle und dessen künftige Neunutzung als Kulturhaus mehrheitlich genehmigt. Des Weiteren beschloss der Gemeinderat mehrheitlich, bei der Regierung die formelle Unterschutzstellung des Objekts und die Ausrichtung eines Subventionsbeitrags im Rahmen der Bestimmungen zum Denkmalschutzgesetz zu beantragen. Ein diesbezügliches Schreiben der Gemeindevorstehung erging am 24. September 2012 an die Regierung. Die Regierung hat das Gesuch der in ihrer Sitzung vom 18. Dezember 2012 behandelt und zusammengefasst wie folgt entschieden: Dem Antrag der vom 24. September 2012 wird stattgegeben und die formelle Unterschutzstellung des Objekts "ehemaliges Gasthaus Rössle" samt angebautem Ökonomiegebäude in der äusseren Erscheinung und in der inneren Gebäudestruktur und Ausgestaltung im Sinne von Art. 9 des Denkmalschutzgesetzes verfügt. Das Baugesuch zur Restaurierung und zum Umbau des Objekts "ehemaliges Gasthaus Rössle" in ein Kulturhaus wird genehmigt. Vorbehalten bleiben allfällige baurechtliche Auflagen von Seiten der Baubehörden. Zur sachgerechten Restaurierung des Gebäudes unter Wahrung der originalen Bausubstanz genehmigt die Regierung im Sinne von Art. 23 und 24 des Denkmalschutzgesetzes eine Kostenbeteiligung an die denkmalschutz-relevanten Kosten. Auf Grundlage der Bemessungsmatrix für kommunale Denkmalschutzobjekte wird unter Berücksichtigung der hohen Bedeutung des Denkmals und der Aufwendungen, die der Schutz und die Erhaltung des Denkmals verursachen, sowie der guten Finanzkraft des Eigentümers eine 30-prozentige Subvention an die denkmalschutz-relevanten Kosten in Höhe von max. CHF 1'697'000 (30 % = CHF 509'100) zugesichert. Die Auszahlung des Subventionsbeitrags von CHF 509'100 (inkl. MwSt.) geht zu Lasten des Denkmalschutzkontos und erfolgt nach Vorlage der Abrechnungen gemäss den subventionsrechtlichen Bestimmungen. Die Zusicherung des Subventionsbeitrags ist mit der Auflage verbunden, dass die Arbeiten unter Begleitung der Landesdenkmalpflege und von ausgewiesenen Fachleuten vorbereitet und ausgeführt werden. Die wird angewiesen, das Objekt "ehemaliges Gasthaus Rössle" samt angebautem Ökonomiegebäude, Peter- und Paul-Strasse 43, Parz. Nr. 459, als unter Schutz gestelltes, unbewegliches Denkmal in ihren Zonenplan aufzunehmen. Das Objekt GRP 34/ Seite 5 von 8

6 ist durch die Abteilung Denkmalpflege und Archäologie des Hochbauamts in das Verzeichnis der geschützten Denkmäler aufzunehmen. In der Begründung ihrer Entscheidung hält die Regierung unter anderem wörtlich fest: "Das gegenständliche Objekt "ehemaliges Gasthaus Rössle" hat kulturgeschichtlich einen hohen Zeugniswert und stellt somit ein besonders authentisches Zeugnis liechtensteinischer Baukultur dar. Aufgrund der fachlichen Denkmalbewertung und des kulturgeschichtlichen Zeugniswertes kann dem "ehemaligen Gasthaus Rössle" eine hohe schutzwürdige architektonische und kulturhistorische Bedeutung zugesprochen werden. Da vorliegend im Sinne der Interessenabwägung von der Schutzwürdigkeit des Gebäudes als hochrangiges Denkmal auszugehen ist, liegen die zu dessen Erhaltung notwendigen Massnahmen im Rahmen einer Unterschutzstellung im öffentlichen Interesse." Die ausführliche Entscheidung der Regierung vom 18. Dezember 2012 liegt allen Ratsmitgliedern in schriftlicher Form vor. Die Unterschutzstellung sowie die Subvention der Sanierungsmassnahmen in der nunmehr bewilligten Höhe wurden im Übrigen auch von der Denkmalschutzkommission des Landes befürwortet und der Regierung zur Genehmigung empfohlen. Die Restaurierungs- und Umbauarbeiten werden am 7. März 2013 mit einem symbolischen Spatenstich offiziell in Angriff genommen. Die feierliche Eröffnung des "neuen" Kulturhauses Rössle wird in der zweiten Jahreshälfte 2014 stattfinden. Der Gemeinderat nimmt die vorliegende Entscheidung der Regierung über die Unterschutzstellung des Objekts "ehemaliges Gasthaus Rössle" und die Zusicherung des Subventionsbeitrags in Höhe von CHF 509'100 formell zur Kenntnis. Vernehmlassungsbericht der Regierung zur Totalrevision des Heilmittelgesetzes: Stellungnahme des Gemeinderats Die Regierung hat im November 2012 den Vernehmlassungsbericht zur Totalrevision des Heilmittelgesetzes verabschiedet. Die Vorlage wurde dem Gemeinderat an der Sitzung vom 28. November 2012 und gleichzeitig dem Ressort Gesundheit und Prävention zur Begutachtung und Stellungnahme überreicht. Die in Liechtenstein gültigen Bestimmungen zum gesamten Heilmittelbereich teilen sich heute in die Bestimmungen im Rahmen des Europäischen Wirtschaftsraums, die Bestimmungen im Rahmen des Zollvertrags mit der Schweiz und eigene nationale Bestimmungen auf. Das liechtensteinische Heilmittelgesetz stammt aus dem Jahr Aufgrund der starken Entwicklung im pharmazeutisch-regulatorischen Bereich sind viele Bestimmungen in ihrer derzeitigen Fassung veraltet bzw. anpassungsbedürftig. Zudem entspricht das Gesetz in weiten Teilen nicht mehr den neuen zollvertragsrechtlichen Vorgaben. Die von der Regierung nun zur Vernehmlassung verabschiedete Totalrevision des Heilmittelgesetzes baut auf dem schweizerischen Heilmittelgesetz aus dem Jahr 2002 auf, das mit seinen Ausführungsverordnungen von Liechtenstein für anwendbar erklärt wurde. Artikel, die im schweizerischen Heilmittelgesetz und seinen Ausführungsvorschriften abgedeckt sind, werden gestrichen (beispielsweise die Bereiche Herstellung, Zulassung und Grosshandel), um Doppel- GRP 34/ Seite 6 von 8

7 spurigkeiten zu vermeiden. Bereiche, bei denen das schweizerische Heilmittelgesetz kantonale Zuständigkeit vorsieht, werden näher geregelt, wie zum Beispiel die Abgabe von Arzneimitteln durch Detailhandelsgeschäfte. Lücken werden im Bereich Handel im Ausland und Versandhandel geschlossen und obsolete Artikel gestrichen. Als neue Kapitel werden die Lagerung von Blut und Blutprodukten sowie der Verkehr mit Medizinprodukten eingefügt. Angepasst werden schliesslich auch die Strafbestimmungen. Die Kommission Gesundheit und Prävention hat zur Vernehmlassungsvorlage keine Stellung bezogen, und auch seitens des Gemeinderats ergeben sich keine besonderen Feststellungen oder konkreten Anträge. Damit erübrigt sich auch eine inhaltliche Stellungnahme an die Regierung (Ressort Gesundheit). Antrag Der Vernehmlassungsbericht der Regierung zur Totalrevision des Heilmittelgesetzes wird formell zur Kenntnis genommen. Beschluss Gemäss Antrag einstimmig. Vermittleramt: Tätigkeitsbericht über Vermittlungen und Beglaubigungen im Jahr 2012 Das Vermittleramt informiert den Gemeinderat mittels Tätigkeitsbericht über die Vermittlungen und Beglaubigungen im Jahr Insgesamt ergaben sich 36 Vermittlungen in bürgerlichen Rechtssachen, wobei acht Fälle vermittelt wurden, 20 Fälle unvermittelt blieben und acht Fälle anderweitig erledigt werden konnten. Zudem wurden 278 Unterschriftenbeglaubigungen vorgenommen. Im Namen des Gemeinderats sowie in seinem persönlichen Namen bedankt sich Vorsteher Freddy Kaiser bei Vermittler Georg Marxer und Vermittler-Stellvertreterin Lore Mayer für die pflichtbewusste und sorgfältige Erfüllung der Vermittleramtsaufgabe im Jahr Der Tätigkeitsbericht 2012 wird vom Gemeinderat formell zur Kenntnis genommen. Bewilligte Baugesuche aus Mauren-Schaanwald: Information Im Zeitraum vom 13. Dezember 2012 bis zum 9. Januar 2013 wurden von der Baubehörde des Landes (Amt für Bau und Infrastruktur) die folgenden Bauvorhaben in der - Schaanwald genehmigt: Standortadresse: Rosenstrasse 2, Mauren Parzelle Nr.: 295 GRP 34/ Seite 7 von 8

8 Standortadresse: Auf Berg 106, Mauren Parzelle Nr.: 2036 Standortadresse: Bönerstrasse 36, Mauren Parzelle Nr.: 989 Standortadresse: Ziel 32, Mauren Parzelle Nr.: 870 Standortadresse: Veterangasse 4, Mauren Parzelle Nr.: 735 Bauvorhaben: Pferdeboxen Standortadresse: Sportfeldstrasse 11, Schaanwald Parzelle Nr.: 1523 Bauvorhaben: Neubau Bürogebäude mit Wohnungen Standortadresse: Weiherring 125, Mauren Parzelle Nr.: 903 Bauvorhaben: Erweiterung Wohnraum Wohnungen EG und 1. OG Standortadresse: Herrenwingert 3, Mauren Parzelle Nr.: 2153 Standortadresse: Purtscher 17, Mauren Parzelle Nr.: 430 Bauvorhaben: Neubau Einfamilienhaus Standortadresse: Lachenstrasse 17, Mauren Parzelle Nr.: 107 Der Gemeinderat nimmt die Informationen über die bewilligten Baugesuche zur Kenntnis. Mauren, 18. Januar 2013 Gemeindevorstehung Mauren gez. Freddy Kaiser, Vorsteher GRP 34/ Seite 8 von 8

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