Landtag Mecklenburg-Vorpommern Fraktion DIE LINKE

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1 Es gilt das gesprochene Wort! Landtag Mecklenburg-Vorpommern Fraktion DIE LINKE MdL Jeannine Rösler TOP 2 Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern - Drucksache 7/ hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Innen- und Europaausschusses (2. Ausschuss) - Drucksache 7/1639 Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, der Kollege Gundlack erklärte im Mai letzten Jahres folgendes: Wer, wie die Linke, die Einigung zum kommunalen Finanzausgleich als faulen Kompromiss bezeichnet, versucht die Landesregierung und kommunale Ebene zu diskreditieren. Das ist nicht hinnehmbar. Zitatende Zum ersten Herr Kollege Gundlack können Sie das natürlich so für sich festhalten, dennoch bleibt Ihnen unsere Kritik auch heute nicht erspart. Es sei denn Sie halten sich die Ohren zu. Zum zweiten werden wir die Landesregierung immer dann diskreditieren, wenn es inhaltlich politisch angebracht ist. Davon ausgenommen ist ganz ausdrücklich die hier sogenannte kommunale Ebene. Denn wer, bitte schön, ist die kommunale Ebene? Das sind nicht allein die kommunalen Spitzenverbände im Land, das sind die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, die Amtsvorsteher, die Frauen und Männer in den Kommunalvertretungen, die Leute in den Amts-, Stadt-, Gemeinde- und Kreisverwaltungen. Das ist die kommunale Ebene. Und genau da sind wir rege unterwegs und im Gespräch. Und so erfuhren wir recht häufig, dass Leute an der Basis eben nicht zufrieden sind und den Vorschlag zur FAG Novelle durchaus auch als faulen Kompromiss bezeichnen. Da staunen Sie! Nicht selten werden noch deutlichere Worte gewählt, die offenbar bei Ihnen nicht ankommen. Und deshalb ist es unsere Aufgabe, denen eine Stimme zu geben, die nicht zufrieden sind, die nicht zu allem Ja und Amen sagen, die die Dinge beim Namen nennen und leider auch gehörigen Frust schieben. Der Gesetzentwurf geht vielen in der kommunalen Ebene nicht weit genug und erfüllt für viele längst nicht die Erwartungen, die in den Vorjahren geweckt wurden. Nicht selten heißt es in den Gesprächen über die kommunale Finanzausstattung und die vorliegende Gesetzesnovelle, dass die Regierung die Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger kaum auf dem Schirm habe und damit ihren Aufgaben nicht gerecht würde. 1

2 Jetzt sei es so, wie wenn man einem eine Brotkrume hinwirft. Eine Aussage, die den Nagel auf den Kopf trifft. Denn die wichtigsten Entscheidungen werden weiter, zunächst auf das Jahr 2020 verschoben, und dazu gehört: - eine angemessene und aufgabenadäquate Beteiligung der Kommunen an den Gesamteinahmen, - die nachhaltige und echte Stärkung der zentralen Orte, damit sie ihre Aufgaben in guter Qualität für sich und ihr Umland erfüllen können, - der Ausgleich unterschiedlich hoher Soziallasten und vieles mehr. Wir fordern bereits mit der jetzigen Änderung des FAG, tatsächlich mehr Geld und zwar nicht nur 35 Mio. sondern 120 Mio. Euro ins System zu geben, um die Kommunen handlungsfähiger zu machen. Unser Änderungsantrag liegt Ihnen erneut vor. Es reicht nicht, lediglich die kommunale Beteiligungsquote so weit aufzustocken, dass die wegfallenden Sonderhilfen kompensiert werden. Im Übrigen wären bei einer höheren Beteiligungsquote auch höhere Ausgleichsgrade möglich, ohne die steuerstarken Kommunen zusätzlich zu belasten. wenn wir Ämter haben, in denen die Mehrzahl der Gemeinden ihren Haushalt auf Jahre hin nicht ausgleichen kann, dann dürfen wir dies nicht als Einzelfälle abtun. Nein, wir haben nach wie vor eine extreme Schieflage im Land und nicht nur die eine oder andere Zwangslage, sondern massive strukturelle Probleme, die nachhaltig gelöst werden müssen. Des Weiteren sind die Zuweisungen für die Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises, die von den Landkreisen und kreisfreien Städten wahrgenommen werden, sind vollständig auszufinanzieren. Punkt! So ist es nur recht und billig, weil endlich verfassungsgemäß, dass das Land nun den Kommunen die Kostensteigerungen für Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises zusätzlich zur FAG-Masse ausgleicht. Dies ist zwingend neu zu regeln, weil der bisherige Kostenausgleich zu Lasten der Schlüsselzuweisungen offenbar verfassungswidrig war. Deshalb kann doch die überfällige Neuregelung nicht ernsthaft als Erfolg abgefeiert werden. Was bleibt und weiterhin strittig ist, ist der Selbstbehalt von 7,5 Prozent. Da sind wir ganz bei den betroffenen Kommunen, die dadurch eine zusätzliche Belastung tragen. Ein solcher dauerhafter Abzug gehört abgeschafft. es geht aber nicht nur darum, die pflichtigen Aufgaben im übertragenen oder eigenen Wirkungskreis auskömmlich zu finanzieren. Die Städte, Gemeinden und Kreise müssen sich auch freiwillige Aufgaben leisten können. Was gehört dazu: Eine gute und breit aufgestellte Jugendarbeit, Angebote für Senioren, Sport, Kultur und Kunst, Bibliotheken und vieles mehr. Die Stadt Gützkow musste, wie ich hörte, im letzten Jahr ihren Jugendklub schließen, weil ihr die erforderlichen Mittel zu einer Mitfinanzierung fehlen die Stadtvertreter wissen das es falsch ist, den Jugendklub zu schließen, haben aber derzeit keine andere Wahl. 2

3 Es gibt die klare Erwartung, dass das Land deutlich mehr unterstützt bei dem, was vor Ort unbedingt gebraucht wird, was einfach drin sein muss. Neben den Kreisen und kreisfreien Städten, die immer wieder zusätzliche Aufgaben bewältigen müssen, gilt dies auch für die Ämter und amtsangehörigen Gemeinden. So kosten zum Beispiel die Datensicherheit, die Digitalisierung, die Feuerwehrbedarfsplanung oder das Baumkataster deutlich mehr Geld. Geld das an anderer Stelle Löcher reißt. Die Forderung, eine Investitionspauschale oder eine Infrastrukturpauschale neu aufzulegen, wird ganz breit getragen. Also warum noch warten? Warum die Investitionspauschale nicht schon mit dieser Gesetzesnovelle auf den Weg bringen? Vor Ort versteht das kein Mensch, warum hier nicht gehandelt wird? Erst Montag wurde ich wieder dazu im Amt Züssow befragt. Eindringlich haben Kämmerin, leitende Verwaltungsbeamtin und Amtsvorsteherin also die volle Frauenpower l für ein solches Instrument geworben. Diese pauschalen Mittel könnten im Amtsbereich gebündelt werden, um dringend erforderliche Investitionen anzupacken. Die Gemeinden hätten so deutlich mehr Spielraum zu investieren. Oftmals sind an kommunalen Gebäuden und Anlagen Sanierungen von Grund auf nötig, weil in den vergangenen Jahren wegen leerer Haushaltskassen nichts gemacht werden konnte und Unterhaltungsmaßnahmen und Investitionen immer wieder verschoben, also unterlassen wurden. Irgendwann ist dann die Not so groß, dass etwas passieren muss. Und dann wird es oft teurer. Viele Bürgermeister sagen uns, dass sie keine Lust mehr hätten, immer um Fördermittel zu betteln, schließlich wolle man keine Schlösser für sich selbst bauen, sondern es geht um das absolut Notwendige, um die notwendige Technik für die Feuerwehr, für die Schulen und es geht um Straßenunterhaltung. So sieht es auch der Städte- und Gemeindetag in MV. Im Bericht von Andreas Wellmann zur Landesausschusssitzung heißt es, Zitat: Wir wollen nicht mehr der Bittsteller an den Fördertöpfchen des Landes sein. Dem Bürger ist es egal, wer für was zuständig ist. Er möchte, dass das Loch in der Straße beseitigt wird. Verweise auf andere Zuständigkeiten und fehlende Bewilligungen werden nicht akzeptiert und erzeugen Frust statt Lust. Zitatende. Wie wahr! Wir LINKE sagen, nichts aber auch gar nichts spricht gegen die sofortige Auflage einer Investitionspauschale. Alle würden davon profitieren. Die Kommunen bauchen sie jetzt und nicht erst in ein paar Jahren. Selbst dann ist überhaupt nicht sicher, dass sie kommt. Wir haben erneut einen entsprechenden Änderungsantrag gestellt und fordern Sie als Koalition zum Handeln auf. Investitionsstau bei zum Teil katastrophalen Kreisstraßen, bei Brücken, Radwegen, Kitas und Schulen, ja auch bei Feuerwehrgerätehäusern ist kein alternativer Fakt, sondern Realität. Die bestehenden Förderprogramme, wie die Sonderbedarfszuweisungen oder die Kofinanzierungshilfen reichen nicht aus, damit der entstandene Investitionsrückstand aufgeholt werden kann. Hinzu kommt, dass allseits der bürokratische und zeitliche Aufwand bei der Beantragung von Mitteln aus den diversen Fördertöpfchen massiv beklagt wird. Die 3

4 Auflagen, Vorschriften und der Verwaltungsaufwand werden stetig mehr und überfordern insbesondere die kleineren Strukturen. Nicht immer erschließt sich da der Sinn. Aber eins, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, dürfte wohl klar sein, Fördertöpfchen erfreuen sich bei den Koalitionären einer großen Beliebtheit, sind sie doch gerade in Wahlkampfzeiten besonders wichtig und wer möchte schon auf das ritualisierte Bändchen durchschneiden verzichten. Das macht es offensichtlich auch so schwer, endlich umzusteuern. Und so sind es nicht nur die kleinen Einheiten, die sich Erleichterung und mehr Vertrauen in die kommunalen Akteure wünschen, sondern auch die Landkreise wollen Fördermittel in Form von Regionalbudgets. Die Landkreise kennen die regionalen Rahmenbedingungen am besten und können, ihrer Meinung nach, daher die Mittel zielgerichteter einsetzen. noch kurz ein Wort zu den zusätzlichen Entschuldungshilfen. Wir begrüßen grundsätzlich diesen Weg, halten ihn aber für nicht weitgehend genug. Auch nach den nochmals vorgenommenen Verbesserungen. Wir bezweifeln, dass damit deutlich mehr Gemeinden im amtsangehörigen Bereich von den Entschuldungshilfen profitieren. Das wird sich zeigen und wir werden dies deshalb weiter kritisch beobachten. Der Abbau von Vorjahresdefiziten ist mit dieser Regelung bei Weitem nicht möglich. Für eine nachhaltige Haushaltskonsolidierung hilft das alles nicht. Es muss sichergestellt sein, dass die Mittel aus dem Entschuldungsfonds voll abfließen. Davon werden vornehmlich die größeren Städte profitieren, die auch laufende positive Saldi ausweisen konnten. Ich gönne ihnen diese Hilfen und sie brauchen diese auch. Aber das Ziel des Bundes bestand darin, mit diesen Geldern die strukturschwachen Gemeinden zu stärken. an einer kraftvollen kommunalen Selbstverwaltung sollte uns allen gelegen sein. Aber die Rahmenbedingungen müssen stimmen, sonst wird es zunehmend schwieriger, dass Bürgerinnen und Bürger bereit sind mitzumachen und sich in die Kommunalpolitik auch aktiv einzubringen. Und dazu gehören vor allem die finanziellen Rahmenbedingungen, die heute der Kern der Debatte sind. Wir erwarten volle Transparenz bei der Weitergabe von Mitteln des Bundes, die zur Entlastung der Kommunen dienen. Alle, aber auch alle diese Gelder, die an das Land Mecklenburg-Vorpommern mit einer kommunalen Zweckbindung gezahlt werden, müssen bei den Kommunen voll ankommen. Und damit dürfen sie eben nicht im Geleichmäßigkeitsgrundsatz berücksichtigt werden. Derzeit ist dies aber zum Teil noch so. Und deshalb wollen wir hier Gerechtigkeit und haben dafür auch eine entsprechende Formulierung im Änderungsantrag vorgesehen. Es kann nicht sein, wenn das Land einerseits Umsatzsteuermehreinnahmen für Asylbewerber und Flüchtlinge und die Betriebskosten der Kinderbetreuung aus dem Gleichmäßigkeitsgrundsatz herausnimmt und andererseits Bundesmittel mit kommunaler Zweckbindung dem Gleichmäßigkeitsgrundsatz zuführt. 4

5 das kommunale Finanzausgleichsgesetz bleibt ein politischer Dauerbrenner. Wir werden uns nicht verbiegen und als LINKE weiter für eine auskömmliche Finanzausstattung unserer Kommunen streiten und dafür, dass Entscheidungen dort getroffen werden, wo sie hingehören. Und das funktioniert eben nur dann gut, wenn die nötige Handlungsfreiheit da ist, und das bedeutet die nötigen finanziellen Mittel. 5

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