GEMEINDE SÖCHTENAU LANDKREIS ROSENHEIM BEBAUUNGSPLAN MIT INTEGRIERTEM GRÜNORDNUNGSPLAN NR. 24 "GEWERBEGEBIET SCHWABERING-SÜD" 3. ÄNDERUNG BEGRÜNDUNG
|
|
- Nicole Scholz
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 GEMEINDE SÖCHTENAU LANDKREIS ROSENHEIM BEBAUUNGSPLAN MIT INTEGRIERTEM GRÜNORDNUNGSPLAN NR. 24 "GEWERBEGEBIET SCHWABERING-SÜD" 3. ÄNDERUNG BEGRÜNDUNG Fertigstellungsdaten: Vorentwurf: Entwurfsverfasser: Huber Planungs-GmbH Hubertusstr. 7, Rosenheim Tel , Fax
2 "Gewerbegebiet Schwabering-Süd" Begründung zur 3. Änderung 2 TEIL I. PLANUNGSBERICHT Planungsgrundlage / Bestand Die Gemeinde Söchtenau besitzt einen wirksamen Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan sowie einen Gewässerentwicklungsplan. Außerdem wurden und werden umfangreiche Dorferneuerungsmaßnahmen und Flurumlegungen zusammen mit dem Amt für Ländliche Entwicklung für Oberbayern durchgeführt, bei denen ebenfalls die meisten Gemeindeteile landschaftsplanerisch untersucht und bewertet sowie gestaltet wurden. Dabei wurden v.a. in den Hauptorten Söchtenau, Schwabering und Untershofen / Krottenmühl sowie gegenwärtig in Berg umfangreiche Maßnahmen zur Verbesserung und Erhalt des Dorfbildes, der Infrastruktur und der Ortsstruktur durchgeführt. Hierbei wurde auch festgestellt, dass diese Hauptorte nicht geeignet sind für die Ansiedlung von Gewerbegebieten, außer Erweiterungen bestehender kleiner ortsansässiger Gewerbebetriebe. Auch die weiteren kleineren Orte sind nicht geeignet für die Ansiedlung von Gewerbegebieten. Die Kiesabbaufläche mit Betonwerk in Dingbuch ist noch langfristig in Betrieb und die Rekultivierung sieht eine hochwertige ökologische Aufwertung vor. Außerdem sind in der Gemeinde Söchtenau umfangreiche Schutzgebiete, insbesondere entlang des Simssees sowie der ausgedehnten Moorgebiete zwischen Söchtenau und Schwabering, ausgewiesen. Die verbleibenden Flächen sind z.t. große landwirtschaftliche Vorrangflächen, insbesondere nordwestlich von Söchtenau (die besten Böden der Gemeinde). Hierzu wurden auch umfangreiche Bewertungen und Flurzusammenlegungen durch das Amt für Ländliche Entwicklung Oberbayern durchgeführt, um die bestehenden landwirtschaftlichen Betriebe dauerhaft wettbewerbsfähig zu halten. Somit verblieb als sinnvolle Erweiterung für den dringenden Bedarf (Betriebe aus dem Gewerbegebiet Schwabering drohten sonst mit dem Abzug aus Söchtenau) nur die Erweiterung des Gewerbegebietes in Schwabering. Hier entstand vor Jahren auf einem ehemaligen Kiesabbaugebiet neben einer großen, neu errichteten Asphaltmischanlage ein Gewerbegebiet, das jedoch bereits vollständig bebaut ist. Außerdem wurde im Norden davon ein Sondergebiet (Solaranlage) ausgewiesen und mit Solarmodulen bebaut. Durch das bereits bestehende große Gewerbegebiet, das zudem durch seine Lage kaum einsehbar ist und keine Fernwirkung aufweist, war im Gewerbegebiet Schwabering die sinnvollste Erweiterung möglich. Die Vorteile waren
3 "Gewerbegebiet Schwabering-Süd" Begründung zur 3. Änderung 3 Die durch die Dorferneuerung ortsplanerisch aufgewerteten Hauptorte Söchtenau, Schwabering und Untershofen / Krottenmühl sowie Berg können von störenden Gewerbegebietsausweisungen verschont bleiben (eine GE-Ausweisung dort würde die umfangreichen Dorferneuerungsmaßnahmen wieder zunichte machen). Die Hauptorte mit intakter Dorfstruktur werden von Gewerbe entlastet. Eine Zersplitterung von kleinen Gewerbegebieten in der Gemeinde wird vermieden (dorfverträgliche kleine Handwerksbetriebe in den Orten ja, aber keine großen, die Dorfstruktur störenden Betriebe). Im Gewerbegebiet Schwabering sind auch langfristige Erweiterungen in einem geeigneten landschaftlichen Umfeld möglich. Die Erschließung im Gewerbegebiet Schwabering ist vollständig vorhanden, was einen geringen Flächenbedarf und eine besonders wirtschaftliche Erschließung ermöglicht. Direkte Anbindung an die Staatsstraße 2095 Rosenheim - Bad Endorf, ohne in der Gemeinde Söchtenau noch ein Wohngebiet zu tangieren. Sehr gute Einbindung durch Eingrünung im Zusammenhang mit bestehender Bepflanzung möglich. Keine Immissionsprobleme mit angrenzender Wohnbebauung. Gute Baugrundverhältnisse. Aus diesem Grund wurde ein Gesamtkonzept für die Weiterentwicklung des Gewerbegebiets in Schwabering aufgestellt und der Flächennutzungsplan geändert (9. Änderung). Aufbauend auf dieses Gesamtkonzept wurde für den südlichen Teil als erster Schritt zur Umsetzung des Gesamtkonzepts ein weiterer Bebauungsplan für ein Gewerbegebiet aufgestellt. Dieser Bebauungsplan - Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 24 "Gewerbegebiet Schwabering Süd" - ist rechtskräftig. Diese Flächen sind inzwischen ebenfalls vollständig vergeben und bestehende, neu angesiedelte Betriebe müssen inzwischen schon wieder erweitern. Zudem wurde eine weitere Fläche verfügbar, die bereits ebenfalls schon vergeben ist. Aus diesem Grund muss der Bebauungsplan "Gewerbegebiet Schwabering Süd" wieder erweitert werden.
4 "Gewerbegebiet Schwabering-Süd" Begründung zur 3. Änderung 4 Planung Planliche und textliche Festsetzungen zur Gebäudegestaltung, zur Nutzung und zur Eingrünung wurden bei der 3. Änderung des Bebauungsplanes an die des Bebauungsplanes Nr. 24 und seiner beiden Änderungen angelehnt, um ein einheitlich gestaltetes Gewerbegebiet zu erreichen und die Erweiterung ebenfalls harmonisch in das Landschaftsbild einzupassen, z.b. Dachneigung, Dachdeckung, Begrenzung der Wand- und Firsthöhen, Festsetzungen zur weiteren Baugestaltung. Als Eingrünung wurde dort, wo das Gewerbegebiet nicht an Wald grenzt, eine überwiegend vierreihige Pflanzung mit einer Gesamtbreite von 10 m incl. Abstandsfläche festgesetzt. Abweichend vom rechtskräftigen Bebauungsplan und seiner beiden Änderungen wurden insbesondere folgende Festsetzungen und Erweiterungen aufgenommen Erweiterung der GE-Fläche im Südwesten auf Teilen der Flurstücke 3181, 3182 und 3182/3 aufgrund zusätzlichen Grunderwerbs durch einen Bauherrn zur Betriebserweiterung um ca. 35 m (die zukünftige Baufläche liegt auf Teilen der bisherigen Ausgleichsfläche; ein entsprechender Ausgleich dafür wird erbracht). Erweiterung der GE-Fläche im Bereich der Fl.Nrn und 3422 (nachdem diese Grundstücke nun ebenfalls innerhalb des Gesamtkonzepts verfügbar sind, werden sie unverzüglich einer geplanten Bebauung zugeführt). Immissionsschutz Im Rahmen der Flächennutzungsplanänderung wurde eine schalltechnische Untersuchung durchgeführt, die besagt, dass die Gewerbegebietserweiterung unproblematisch ist. Im Rahmen dieser dritten Bebauungsplanänderung wird diese Untersuchung für die 3. Änderung angepasst (Ingenieurbüro R. Greiner).
5 "Gewerbegebiet Schwabering-Süd" Begründung zur 3. Änderung 5 Erschließung Verkehrserschließung Die Verkehrserschließung erfolgt wie bisher direkt von der bestehenden Gemeindeverbindungsstraße aus, die in die St 2095 mündet. An der St 2095 sind die erforderlichen Abbiegespuren bereits vorhanden. Von der bestehenden Gemeindeverbindungsstraße zweigt eine im weiteren Verlauf 6,5 m breite Straße mit Bankett ab, die vorerst in einer Wendeplatte mit einer anschließenden Stichstraße endet. Gegenüber dem rechtskräftigen Bebauungsplan wurde die Straße um mehrere Meter vom Wald abgerückt. Außerdem sind im Bebauungsplan Sichtdreiecke mit 10 m x 200 m festgesetzt. Zwei bestehende Feldwege sind zu erhalten. Die bestehende Feldwegzufahrt zur St 2095 darf nur von land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen sowie von Fußgängern und Radfahrern benutzt werden. Schmutzwasser Der Schmutzwasserkanal ist vorhanden und muss nur noch in der geplanten Straße mit den Hausanschlüssen erstellt werden. Regenwasser Regenwasser ist entsprechend den technischen Vorschriften zu versickern. Ein entsprechendes Bodengutachten wurde erstellt (vgl. Umweltbericht, Schutzgüter Boden und Wasser). Dabei ist das Niederschlagswasser von Gebäuden und Hofflächen jeweils auf den privaten Grundstücken zu versickern. Das Oberflächenwasser von öffentlichen Straßenflächen wird auf öffentlichen Grünflächen versickert. Die Dimensionierung der Versickerungseinrichtungen wurde bei der Erschließungsplanung berechnet und auf ein 100jähriges Niederschlagsereignis mit Sicherheitszuschlag ausgelegt. Die Versickerung für die bestehende Gewerbefläche funktioniert seit Jahren vollkommen problemlos und ist ausreichend dimensioniert. Stromversorgung Die Stromversorgung erfolgt mittels Anschluss an das Leitungsnetz des E-Werks Stern Bad Endorf.
6 "Gewerbegebiet Schwabering-Süd" Begründung zur 3. Änderung 6 Eingriffsregelung in der Bauleitplanung Da sich gegenüber dem rechtskräftigen Bebauungsplan die Eingriffsflächen etwas verschieben (Erweiterung des Gewerbegebiets im Südwesten) wird die Eingriffsregelung in der Bauleitplanung neu abgehandelt. Die neuen Ausgleichsflächen werden ebenfalls wie die übrigen Ausgleichsflächen dem Ökokonto gemeldet und sind Bestandteil der 3. Änderung des Bebauungsplans. Die Ermittlung des Ausgleichsbedarfs ist aus nachfolgender Tabelle ersichtlich. Die Ausgleichsberechnung und die genauen Maßnahmenbeschreibungen werden zusammen mit der unteren Naturschutzbehörde im weiteren Verfahren konkretisiert und für das Verfahren nach 3 (2) und 4 (2) BauGB in Plan und Begründung eingearbeitet. Tabelle Ausgleich Ausgleich Gemeinde Söchtenau Fl.Nr und 3425 Teil, Wald wird GE Eingriffsfläche Wald qm, Ausgleich 1:1, Ausgleich qm./. Restfläche Fl.Nr. 4387, qm noch auszugleichen qm Bei einem Ausgleichsfaktor von 0,8 ist der Ausgleich qm x 0,8 = qm./ qm = qm. Ausgleich Fa. Dettendorfer Erweiterungsfläche GE neu qm (GE hier bisher qm) GE neu qm = Ausgleich zusätzlich x 0,6 = qm qm Ausgleich, der entfällt, 1:1 = qm Ausgleich notwendig neu = qm Die Ausgleichsflächen der Randflächen (extensive Wiesenflächen außerhalb der Eingrünung sind ungefähr deckungsgleich, neu qm = ca. alt) Aufwertung Fläche Wald, 100% Laubholz einschl. Tanne, bei Innthal, qm x 0,8 = qm Restfläche auf Wiese bei Innthal = 890 qm
7 "Gewerbegebiet Schwabering-Süd" Begründung zur 3. Änderung 7 Gutachten Die bisherigen Gutachten und Fachplanungen zum rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 24 bleiben weiterhin gültig und gelten auch für die 3. Änderung des Bebauungsplans. Schalltechnische Untersuchung vom , Ingenieurbüro Greiner - diese wird gegenwärtig vom Ing.büro Greiner für die 3. Änderung angepasst und im weiteren Verfahren in den Plan eingearbeitet - sap-vorprüfung vom März 2012, Dipl.Biologe Axel Beutler sap-prüfung vom August 2012, Dipl.Biologe Axel Beutler Geologische Untersuchung vom , Ohin GmbH
8 "Gewerbegebiet Schwabering-Süd" Begründung zur 3. Änderung 8 TEIL II. UMWELTBERICHT Kurzdarstellung des Inhalts und wichtiger Ziele der Bauleitplanung In der Gemeinde Söchtenau liegt westlich von Schwabering ein größeres Gewerbegebiet und eine große Kiesfläche mit einer Asphaltmischanlage sowie eine große Fläche, die mit Solarmodulen belegt ist. Nachdem das bestehende Gewerbegebiet incl. seiner Erweiterung (Bebauungsplan Nr. 24 Gewerbegebiet Schwabering Süd) vollständig belegt ist und hier wieder dringender Erweiterungsbedarf für angesiedelte Betriebe besteht, beabsichtigt die Gemeinde Söchtenau die Erweiterung des Gewerbegebietes in Richtung Südwesten. Gleichzeitig soll die im bisherigen Bebauungsplan Nr. 24 dargestellte Waldfläche auf Fl.Nr und 3422 ebenfalls GE-Fläche werden. Dies war bereits bei der Entwicklung des Gesamtkonzeptes geplant. Grundlagen der Planung für die dritte Änderung waren der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 24 und seine beiden bisherigen Änderungen. Beschreibung der Umwelt und ihrer Bestandteile Schutzgut Mensch Das bestehende Gewerbegebiet bietet zahlreichen Personen einen ortsnahen Arbeitsplatz. Durch die Lage werden keine Wohnsiedlungen weder durch die Betriebe selbst, noch durch den Lieferverkehr beeinträchtigt. Durch die Bebauungsplanänderung entstehen zusätzliche Arbeitsplätze und bestehende Arbeitsplätze können erhalten werden. Schutzgut Pflanzen und Tiere Das bestehende Gewerbegebiet ist für die Pflanzen- und Tierwelt überwiegend von geringer Bedeutung. Dies gilt für die intensiv landwirtschaftlich genutzten Flächen. Die überwiegend mit Fichten bestockten Waldflächen der Gemeinde sind ebenfalls nicht von besonderer ökologischer Bedeutung (Gutachten A. Beutler). Schutzgut Boden, Schutzgut Wasser Für Boden und Wasser sind die Flächen von geringer Bedeutung. Im bestehenden Gewerbegebiet überwiegend versiegelte Flächen, in den Erweiterungsflächen intensiv landwirt-
9 "Gewerbegebiet Schwabering-Süd" Begründung zur 3. Änderung 9 schaftlich genutzte Flächen bzw. Fichtenreinbestände. Der Boden, der gegenwärtig landund forstwirtschaftlich genutzt wird, stellt zwar ein gewisses Standortpotential für eine natürliche Vegetation und ein Retentionsvermögen für Niederschlagsereignisse dar, da jedoch bei einer Nichtdurchführung der Planung die Flächen weiterhin land- bzw. forstwirtschaftlich genutzt würden, scheidet die Entwicklung einer natürlichen Vegetation aus. Das Oberflächenwasser wird wie bisher versickert. Die Versickerung ist problemlos möglich. Schutzgut Klima und Luft Vom bestehenden Gewerbegebiet gehen keine schädlichen Emissionen aus. Die Erweiterungsflächen sind ebenfalls nur von geringer Bedeutung für Klima und Luft. Schutzgut Landschaftsbild Die jetzt geplante Erweiterungsfläche ist wenig einsehbar und hat keine Trennwirkung. Zudem ist sie teils von Fichtenwald (teilweise mit Laubbäumen am Rande) umgeben. Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter Kulturgüter sind nicht vorhanden. Als Sachgüter sind die Grundstücksflächen als auch die bereits vorhandene Erschließung zu nennen. Sichtbeziehungen zu Baudenkmälern sind nicht vorhanden. Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung Schutzgut Mensch Durch die Planung entstehen neue ortsnahe Arbeitsplätze bzw. bestehende bleiben erhalten, da ansonsten bereits ansässige Betriebe absiedeln würden. Zur Vermeidung störender Lärmemissionen wurde eine schalltechnische Untersuchung durchgeführt. Durch die weite Entfernung von Wohngebäuden sind jedoch keine Störungen zu erwarten. Schutzgut Pflanzen und Tiere Durch die Planung wird die vorhandene Pflanzen- und Tierwelt nur gering beeinflusst. Durch die Anlage von Ausgleichsflächen entstehen ökologisch wertvolle neue Flächen. Besonders wertvolle Pflanzen- und Tierbestände konnten auf den Erweiterungsflächen nicht festgestellt werden, wie die sap-prüfung des Dipl.Biologen Beutler gezeigt hat, so dass durch die Planung keine wertvollen Bestände zerstört werden. Bestehende Randbäume um die Gewerbegebietsausweisung werden erhalten. Sie hätten ansonsten bei der üblichen forstwirtschaftli-
10 "Gewerbegebiet Schwabering-Süd" Begründung zur 3. Änderung 10 chen Nutzung gefällt werden können. Im Rahmen der Bebauungsplanänderung werden detaillierte Ausgleichs- und Vermeidungsmaßnahmen festgelegt, um ökologisch wertvollere Bereiche zu erhalten. Schutzgut Boden, Schutzgut Wasser Die Schutzgüter Boden und Wasser werden nur geringfügig beeinflusst. Die überwiegende Planungsfläche wird gegenwärtig intensiv land- und forstwirtschaftlich genutzt. Oberflächenwasser wird wieder versickert. Eine Bodenuntersuchung durch einen Dipl.Geologen ergab folgenden Bodenaufschluss: 0,4 m Oberboden, 3,6 m verwitterter Geschiebemergel, anschließend Vorstoßschotter; Grundwasser in der Schürfe bis in eine Tiefe von 8,5 m (Ende der Schürfe) wurde nicht angetroffen. Zur Berechnung von Sickereinrichtungen wurde ein k f - Wert von 1,3 x 10-4 m/s angegeben. Im Rahmen der Objektplanung wird eine detaillierte Entwässerungsplanung erstellt. Ausreichend Flächen stehen auch für die Erweiterungsflächen des Gewerbegebiets zur Verfügung. Schutzgut Klima und Luft Durch die Planung entstehen kaum Auswirkungen auf Klima und Luft, da die geplanten Betriebe in der Erweiterungsfläche kaum Emissionen verursachen. Der geringfügige Luftaustausch im Bereich der 110-kV-Leitung wird durch die Bebauungsplanänderung nicht beeinflusst. Schutzgut Landschaftsbild Durch die Lage, umgeben vom bestehenden Gewerbegebiet sowie teilweise von Wald, hat die Planung kaum Auswirkungen auf das Landschaftsbild. Außerdem werden umfangreiche Eingrünungsmaßnahmen festgesetzt. Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter Auf Kulturgüter hat die Planung keinen Einfluss. Durch die Planung werden die geplanten Bauflächen im Wert wesentlich erhöht.
11 "Gewerbegebiet Schwabering-Süd" Begründung zur 3. Änderung 11 Maßnahmen zur Vermeidung, zur Verringerung und zum Ausgleich umweltschädlicher Auswirkungen Maßnahmen zum Ausgleich Anlage von Ausgleichsflächen, Umfang siehe Begründung Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung umweltschädlicher Auswirkungen umfangreiche Eingrünungsmaßnahmen Festsetzung von detaillierten Emissionskontingenten auch im Bebauungsplanerweiterungsgebiet Beschreibung der verwendeten Methodik und Hinweise auf Schwierigkeiten und Kenntnislücken Hinweise auf Schwierigkeiten und Kenntnislücken lagen nicht vor, da bereits für die frühere Planung umfangreiche Untersuchungen durchgeführt wurden bzw. werden. geologische Untersuchungen (OHIN) spezielle artenschutzrechtliche Vorprüfung und Prüfung (BEUTLER) schalltechnische Untersuchung (GREINER) Einblick in den Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan Einblick in das Arten- und Biotopschutzprogramm Einblick in die amtliche Biotopkartierung Bayern Flachland Maßnahmen zur Überwachung Kontrolle der in der Bebauungsplanänderung detailliert bezeichneten und festgesetzten Ausgleichsmaßnahmen durch die Gemeinde Kontrolle der in der sap-prüfung festgesetzten Schutz-, Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen Kontrolle der Eingrünungsmaßnahmen
12 "Gewerbegebiet Schwabering-Süd" Begründung zur 3. Änderung 12 Allgemein verständliche Zusammenfassung / Zusammenfassende Erklärung Durch die umfangreichen Untersuchungen und Gutachten kann sichergestellt werden, dass bei Berücksichtigung der im Bebauungsplanverfahren festgesetzten Vermeidungs-, Verringerungs- und Ausgleichsmaßnahmen keine wesentlichen negativen Auswirkungen auf die Umwelt entstehen. Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit wird der weitere Umfang und Detaillierungsgrad des Umweltberichts ermittelt und dieser fortgeschrieben. Söchtenau, Rosenheim, S. F o r s t n e r Erster Bürgermeister Huber Planungs-GmbH
GEMEINDE SAMERBERG LANDKREIS ROSENHEIM. BEBAUUNGSPLAN "FEUERWEHRHAUS" 3. Änderung und Erweiterung BEGRÜNDUNG. Fertigstellungsdaten:
GEMEINDE SAMERBERG LANDKREIS ROSENHEIM BEBAUUNGSPLAN "FEUERWEHRHAUS" 3. Änderung und Erweiterung BEGRÜNDUNG Fertigstellungsdaten: Vorentwurf: 27.08.2018 Planung: Huber Planungs-GmbH Hubertusstr. 7, 83022
MehrGEMEINDE WARNGAU LANDKREIS MIESBACH FLÄCHENNUTZUNGSPLAN 18. ÄNDERUNG BEGRÜNDUNG FERTIGSTELLUNGSDATEN: Vorentwurf: Entwurf:
GEMEINDE WARNGAU LANDKREIS MIESBACH FLÄCHENNUTZUNGSPLAN 18. ÄNDERUNG BEGRÜNDUNG FERTIGSTELLUNGSDATEN: Vorentwurf: 27.04.2018 Entwurf: 27.04.2018 PLANUNG: Huber Planungs-GmbH Hubertusstr. 7, 83022 Rosenheim
MehrGEMEINDE EGGSTÄTT LANDKREIS ROSENHEIM FLÄCHENNUTZUNGSPLAN 8. ÄNDERUNG BEGRÜNDUNG. Fertigstellungsdaten:
GEMEINDE EGGSTÄTT LANDKREIS ROSENHEIM FLÄCHENNUTZUNGSPLAN 8. ÄNDERUNG BEGRÜNDUNG Fertigstellungsdaten: Vorentwurf: 31.07.2007 Entwurf: 05.12.2011 17.04.2013 16.09.2014 12.04.2017 Planung: Huber Planungs-GmbH
MehrGEMEINDE SÖCHTENAU LANDKREIS ROSENHEIM BEBAUUNGSPLAN NR. 27 "OSTERFING" UMWELTBERICHT. Fertigstellungsdaten:
GEMEINDE SÖCHTENAU LANDKREIS ROSENHEIM BEBAUUNGSPLAN NR. 27 "OSTERFING" UMWELTBERICHT Fertigstellungsdaten: Vorentwurf: 25.10.2012 Entwurf: 07.03.2013 geändert: 18.09.2014 geändert: 06.02.2015 redaktionell
MehrSTADT KOLBERMOOR LANDKREIS ROSENHEIM BEBAUUNGSPLAN NR. 82 "MATTINASTRASSE - NORD" BEGRÜNDUNG. Fertigstellungsdaten: Vorentwurf:
STADT KOLBERMOOR LANDKREIS ROSENHEIM BEBAUUNGSPLAN NR. 82 "MATTINASTRASSE - NORD" BEGRÜNDUNG Fertigstellungsdaten: Vorentwurf: 29.10.2018 Entwurfsverfasser: Huber Planungs-GmbH Hubertusstr. 7, 83022 Rosenheim
MehrGEMEINDE SÖCHTENAU LANDKREIS ROSENHEIM BEBAUUNGSPLAN NR "BERG NORDOST" BEGRÜNDUNG
GEMEINDE SÖCHTENAU LANDKREIS ROSENHEIM BEBAUUNGSPLAN NR. 28.1 "BERG NORDOST" Einbeziehung von Außenbereichsflächen in den Ortsbereich ( 13b BauGB) BEGRÜNDUNG Fertigstellungsdaten: Entwurf: 05.12.2017 Entwurf:
MehrBEBAUUNGSPLAN NR. 1 MIT INTEGRIERTEM GRÜNORDNUNGS- PLAN "SÖCHTENAU - NORD", 7. ÄNDERUNG UND ERWEITERUNG
GEMEINDE SÖCHTENAU LANDKREIS ROSENHEIM BEBAUUNGSPLAN NR. 1 MIT INTEGRIERTEM GRÜNORDNUNGS- PLAN "SÖCHTENAU - NORD", 7. ÄNDERUNG UND ERWEITERUNG BEGRÜNDUNG Fertigstellungsdaten: Vorentwurf: 10.12.2015 Entwurf:
MehrGEMEINDE SAMERBERG LANDKREIS ROSENHEIM AUSSENBEREICHSSATZUNG MITTERHOF. gem. 35 Abs. 6 BauGB BEGRÜNDUNG. - vereinfachtes Verfahren gem.
GEMEINDE SAMERBERG LANDKREIS ROSENHEIM AUSSENBEREICHSSATZUNG MITTERHOF gem. 35 Abs. 6 BauGB - vereinfachtes Verfahren gem. 13 BauGB - BEGRÜNDUNG Fertigstellungsdaten: Entwurf: 16.03.2018 Entwurfsverfasser:
MehrBEGRÜNDUNG nach 5 Abs. 5 BauGB
GEMEINDE WIELENBACH 6. ÄNDERUNG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN HAUNSHOFEN WEST BEGRÜNDUNG nach 5 Abs. 5 BauGB Gefertigt am: 10.12.2015 Geändert: 31.08.2017 Geändert: 18.01.2018 : Städtebaulicher Teil ARCHITEKTURBÜRO
MehrSTADT WEMDING LANDKREIS DONAU-RIES
STADT WEMDING LANDKREIS DONAU-RIES 8. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS FÜR DEN BEREICH DES BEBAUUNGSPLANS STADELMÜLLERWEG-KEHLÄCKER 10. ÄNDERUNG UND DES BEBAUUNGSPLANS STADELMÜLLERWEG WEST 2. ÄNDERUNG
MehrBAD KISSINGEN BEBAUUNGSPLAN PETER-HENLEIN-STRAßE GEMARKUNG GARITZ. 1. Änderung BEGRÜNDUNG REF. III - 2 AUFGESTELLT:
STADT BAD KISSINGEN BEBAUUNGSPLAN PETER-HENLEIN-STRAßE GEMARKUNG GARITZ 1. Änderung BEGRÜNDUNG STADTBAUAMT BAD KISSINGEN REF. III - 2 AUFGESTELLT: 23.07.2013 GEÄNDERT: STAND: FRÜHZEITIGE ÖFFENTLICHKEITS-
MehrGEMEINDE RAUBLING LANDKREIS ROSENHEIM FLÄCHENNUTZUNGSPLAN 33. ÄNDERUNG IM BEREICH VON HOCHSTRASS. Begründung / Umweltbericht. Fertigstellungsdaten:
GEMEINDE RAUBLING LANDKREIS ROSENHEIM FLÄCHENNUTZUNGSPLAN 33. ÄNDERUNG IM BEREICH VON HOCHSTRASS Begründung / Umweltbericht Fertigstellungsdaten: Vorentwurf: 15.06.2015 Planung: Huber Planungs-GmbH Hubertusstraße
MehrUmweltbericht zur 7. Änderung des Flächennutzungsplans Stadt Barsinghausen
Umweltbericht zur 7. Änderung des Flächennutzungsplans Stadt Barsinghausen Stand: 11. August 2015 Vorentwurf Im Auftrag der Stadt Barsinghausen Fachdienst III/ 1 Bergamtstraße 5 30890 Barsinghausen Gruppe
MehrGEMEINDE SÖCHTENAU LANDKREIS ROSENHEIM BEBAUUNGSPLAN NR. 29 "WILPERTING" BEGRÜNDUNG. Fertigstellungsdaten: Vorentwurf: Entwurf:
GEMEINDE SÖCHTENAU LANDKREIS ROSENHEIM BEBAUUNGSPLAN NR. 29 "WILPERTING" BEGRÜNDUNG Fertigstellungsdaten: Vorentwurf: 17.11.2016 Entwurf: 04.05.2017 Planung: Huber Planungs-GmbH Hubertusstraße 7, 83022
MehrBebauungsplan. Auf Haardt
Gemeinde Mettlach Bebauungsplan Auf Haardt 1. Änderung Begründung ENTWURF Saarbrücken November 2016 1 1. Anlass und Ziel der Planung Durch die 1. Änderung des Bebauungsplans Auf Haardt soll im Gebiet ansässigen
MehrÖffentliche Bekanntmachung der Kreisstadt Olpe
Öffentliche Bekanntmachung der Kreisstadt Olpe Bebauungsplan Nr. 130 Thieringhausen-Am Großen Stück der Kreisstadt Olpe Beschluss über die öffentliche Auslegung des Planentwurfs Der Ausschuss Umwelt, Planen,
MehrA M T S B L A T T. P A S S A U Leben an drei Flüssen DER STADT PASSAU Nummer 22
A M T S B L A T T DER P A S S A U Leben an drei Flüssen 29.07.2015 Nummer 22 INHALT Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) - Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan der Stadt Passau, 100. Änderung
MehrOrtsgemeinde Heltersberg ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES AUF DER WURZEL UND IM FLUR IM VEREINFACHTEN VERFAHREN NACH 13 BAUGB
Ortsgemeinde Heltersberg ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES AUF DER WURZEL UND IM FLUR IM VEREINFACHTEN VERFAHREN NACH 13 BAUGB Projekt 913_13/ Stand: Januar 2018 Begründung Seite 1 Inhaltsverzeichnis 1 Räumliche
MehrGEMEINDE SÖCHTENAU LANDKREIS ROSENHEIM FLÄCHENNUTZUNGSPLAN SÖCHTENAU. Änderung für den Bereich Hafendorf BEGRÜNDUNG. Fertigstellungsdaten:
GEMEINDE SÖCHTENAU LANDKREIS ROSENHEIM FLÄCHENNUTZUNGSPLAN SÖCHTENAU Änderung 10.1. für den Bereich Hafendorf BEGRÜNDUNG Fertigstellungsdaten: Vorentwurf: 25.10.2012 Entwurf: 17.01.2013 geändert: 11.07.2013
MehrBegründung zum Entwurf
COMMUNALCONCEPT Wasserwirtschaft Tief- und Straßenbau Vermessungsleistungen Sportanlagen Infrastruktur Bauleitplanung Abrissbegleitung Begründung zum Entwurf Fa. CommunalConcept -Ingenieurbüro Peter Linke
MehrAuftraggeber: Auftragnehmer: Bearbeitung:
Büro Blattwerk Ingenieurleistungen für Freiraumplanung Dipl. Ing. (FH) Jürgen Sundermann Gemeinde Brunnthal Umweltbericht zur 28. Änderung des Flächennutzungsplanes GE nördlich der Tannenstraße, Hofolding
MehrStadt Mellrichstadt. Bebauungsplan der Stadt Mellrichstadt. Landkreis Rhön-Grabfeld. Bebauungsplan Gewerbegebiet Weimarer Straße Mellrichstadt
Stadt Mellrichstadt Bebauungsplan der Stadt Mellrichstadt Landkreis Rhön-Grabfeld Bebauungsplan Gewerbegebiet Weimarer Straße Mellrichstadt BEGRÜNDUNG ZUM BEBAUUNGSPLAN Entwurf (Stand: 08.04.2016) 1. Allgemeines
MehrUmweltbericht Flächennutzungsplan Stadt Husum
Umweltbericht Flächennutzungsplan Stadt Husum Kreis Nordfriesland 2 Teil 2 Umweltbericht INHALT 1 ARTENSCHUTZ...3 1.1 Floristische Potenzialabschätzung und artenschutzrechtliche Prüfung... 3 1.2 Faunistische
MehrBegründung zur 7. Änderung des Bebauungsplans Surmühl Seite 1 GEMEINDE TEISENDORF. 7. Änderung des Bebauungsplans Surmühl BEGRÜNDUNG
Begründung zur 7. Änderung des Bebauungsplans Surmühl Seite 1 GEMEINDE TEISENDORF 7. Änderung des Bebauungsplans Surmühl BEGRÜNDUNG Stand: 28.04.2017 Auftraggeber: Markt Teisendorf Poststr. 14 Marienstr.
MehrSTADT OTTWEILER. TEILÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS für den Bereich Südlich der Auguste-Renoir-Straße PLANGEBIET. Kurzbegründung für das Scoping
STADT OTTWEILER TEILÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS für den Bereich Südlich der Auguste-Renoir-Straße Kurzbegründung für das Scoping PLANGEBIET Quelle: www.openstreetmap.de, ohne Maßstab, genordet Stand:
MehrEingriffs- / Ausgleichsbilanzierung Bewertungssystem und Ökokonto imbodenseekreis. Anlage 5
Anlage 5 1 Beispiel Ein fiktives Beispiel soll die Anwendung des vorstehend beschriebenen Bewertungssystems verdeutlichen. Dargestellt wird eine typische Situation, wie sie in zahlreichen Gemeinden immer
MehrBekanntmachung zur Bauleitplanung in der Gemeinde Krummhörn
Bekanntmachung zur Bauleitplanung in der Gemeinde Krummhörn Öffentliche Auslegung gemäß 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) a) der 30. Änderung des Flächennutzungsplanes und b) des Bebauungsplanes Nr. 1226,
Mehr1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 Am Mäckelsberge. Begründung gem. 2 a BauGB. Entwurf. zum Verfahren gem. 13 a BauGB (beschleunigtes Verfahren)
GEMEINDE CALDEN 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 Am Mäckelsberge Begründung gem. 2 a BauGB Entwurf zum Verfahren gem. 13 a BauGB (beschleunigtes Verfahren) 18. Februar 2016 Udenhäuser Straße 13 34393
MehrERGÄNZUNGSSATZUNG REISACH II
ERGÄNZUNGSSATZUNG REISACH II INHALT: Abhandlung der Eingriffsregelung in der Bauleitplanung DATUM: 14.11.2018 VORHABENSTRÄGER: Stadt Osterhofen Stadtplatz 13 94486 Osterhofen VERFASSER: ARCHITEKTUR LANDSCHAFT
MehrGemeinde Puchheim. Landkreis Fürstenfeldbruck. 6. Änderung des Flächennutzungsplanes Umweltbericht
Gemeinde Puchheim Landkreis Fürstenfeldbruck Umweltbericht Stand: 13.10.2008/15.09.2009 Umweltbericht Stand: 13.10.2008/15.09.2009 Gemeinde Puchheim Poststraße 2 82178 Puchheim Tel.: 089-80098-0 Fax: 089-80098-222
MehrGemeinde Prutting. Landkreis Rosenheim. 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 Prutting, Am Queracker
Gemeinde Prutting Landkreis Rosenheim 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 Prutting, Am Queracker im vereinfachten Verfahren nach 13 Baugesetzbuch BEGRÜNDUNG Fassung: 09.08.2017 INHALTSVERZEICHNIS 1
MehrÖffentliche Bekanntmachung der Kreisstadt Olpe
Öffentliche Bekanntmachung der Kreisstadt Olpe Bebauungsplan Nr. 129 Olpe-Mehrfamilienhäuser Biggestraße der Kreisstadt Olpe Beschluss über die öffentliche Auslegung des Planentwurfs Der Ausschuss Umwelt,
MehrGroße Kreisstadt Nördlingen Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan Änderung -
Entwurf Planstand: 18.07.2017, geändert am 14.11.2017 Feststellungsbeschluss am Flächennutzungsplan mit - 24. Änderung - blatter burger GbR Ingo Blatter Dipl.Ing. FH Architekt und Stadtplaner BYAK BDB
MehrBad Feilnbach Lkr. Rosenheim
Gemeinde Bebauungsplan Bad Feilnbach Lkr. Rosenheim Nr. 30 Auer Straße 3. Änderung im Bereich der Fl.Nrn. 207/4 und 207/7 Planfertiger Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München Körperschaft des öffentlichen
MehrStadt Freilassing Landkreis Berchtesgadener Land. 25. Änderung des Bebauungsplanes Engerach
Stadt Freilassing Landkreis Berchtesgadener Land 25. Änderung des Bebauungsplanes Engerach für die Fl. Nrn. 1200/9 und 1137/21 (Bauflächen-Nr. 41), Gemarkung Freilassing B E G R Ü N D U N G Lerach Planungs-GmbH
MehrFortschreibung des Flächennutzungsplans Zusammenfassende Erklärung
Verwaltungsgemeinschaft Freiberg am Neckar Pleidelsheim bestehend aus der Stadt Freiberg am Neckar und der Gemeinde Pleidelsheim Fortschreibung des Flächennutzungsplans 2005-2020 KMB Ludwigsburg Verfahrensablauf
MehrS T A D T V R E D E N
S T A D T V R E D E N Kurzbegründung zum Bebauungsplan Nr. 115 Grenzüberschreitendes Dienstleistungszentrum Gaxel Stand: Frühzeitige Beteiligung gem. 3 (1) BauGB Inhalt 1. Lage und Abgrenzung des Plangebietes
MehrStadt Marksteft. 3. Änderung des Bebauungsplans Im Gärtlein im Stadtteil Michelfeld ENTWURF. Begründung der Änderung
Stadt Marksteft 3. Änderung des Bebauungsplans Im Gärtlein im Stadtteil Michelfeld ENTWURF Begründung der Änderung Bearbeitung: WEGNER STADTPLANUNG Tiergartenstraße 4c 97209 Veitshöchheim Tel. 0931/9913870
Mehr1. Änderung des Bebauungsplanes "Färberstraße" Stadt Schwarzenbach a.d. Saale. Stadt Schwarzenbach a.d. Saale
VORHABEN 1. Änderung des Bebauungsplanes "Färberstraße" VORHABENSTRÄGER Stadt Schwarzenbach a.d. Saale LANDKREIS Hof BEGRÜNDUNG ZUM ENTWURF VOM 15.12.2015 VORHABENSTRÄGER: Stadt Schwarzenbach a.d. Saale
Mehrvorzeitigen vorhabenbezogenen Bebauungsplan Betriebshof Schladitzer Bucht
Anlass, Plangeltungsbereich und Beschreibung der Inhalte des vorzeitigen vorhabenbezogenen Bebauungsplan Betriebshof Schladitzer Bucht (Vorhaben gemäß 12 BauGB) ----- frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
MehrBebauungsplan. Baugebiet "Sandfeld"
G e m e i n d e G e o r g e n b e r g Landkreis Neustadt a. d. Waldnaab Bebauungsplan Baugebiet "Sandfeld" 1. Änderung - BEGRÜNDUNG - Vorhabensträger: Gemeinde Georgenberg Flossenbürger Straße 1 92697
MehrGEMEINDE BRANNENBURG LANDKREIS ROSENHEIM
GEMEINDE BRANNENBURG LANDKREIS ROSENHEIM VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN NR. 34 "LEBENSMITTELMARKT AN DER KUFSTEINER STRASSE" für die Fl.Nrn. 77T, 77/34T, 552, 590T, 595T, 596T, 839T Gmkg. Degerndorf a.inn
MehrNach 8 (4) BauGB hat der Stadtrat der Stadt Hettstedt die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 2 Walbeck Pfarrbreite als Satzung beschlossen.
Vorentwurf 1. Satzung über die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr.2 Walbeck Pfarrbreite Nach 8 (4) BauGB hat der Stadtrat der Stadt Hettstedt die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 2 Walbeck Pfarrbreite als
MehrGemeinde Taufkirchen (Vils) 58. Änderung des Flächennutzungsplans
Gemeinde Taufkirchen (Vils) Landkreis Erding 58. Änderung des Flächennutzungsplans "Änderung und Erweiterung der Campingplatzanlage Lain Bereich 3 a und 3 b" Begründung Max Bauer, Landschaftsarchitekt,
MehrMarktgemeinde Waging am See
Marktgemeinde Waging am See Landkreis Traunstein Flächennutzungsplan 18. Änderung UMWELTBERICHT Fassung: 12.06.2018 - Vorentwurf - Mühlbacher und Hilse Landschaftsarchitekten PartGmbB Herzog-Friedrich-Straße
Mehr1: Ò!. Ò! Ò!. 680/3 680/11 823/2 679/7 680/12 679/6 679/3 677/2 679/8 677/9 677/10 677/6 677/8 677/7 676/1 576/1 !.!. !."/ "/ "/ !. "/ !.!. !.
823/2. Ò!. Ò! Ò!.Ò. Ò! Ò! 679/3. Ò! 679/6!>!> n.òò.òò.ò n n..ò! Ò! n.ò. Ò!. Ò!!>. Ò!!> n 23 25 n n 2053 II 1099 I I I 57 27 II 29 677/8 31 33b 33a 33 32 34 35 37 679/7 677/6 678 677/9 822/8 39 41b 37b
Mehr1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 36 Gewerbegebiet Hülsen der Gemeinde Dörverden - Entwurf - TEXTLICHE FESTSETZUNGEN
1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 36 Gewerbegebiet der Gemeinde Dörverden - Entwurf - TEXTLICHE FESTSETZUNGEN 1 Grenze des räumlichen Geltungsbereichs Die Grenze des räumlichen Geltungsbereichs der 1.
MehrSTADT BAD AIBLING FLÄCHENNUTZUNGSPLAN ÄNDERUNG FÜR TEILBEREICHE IM PARKGELÄNDE MIETRACHING UND IM ORTSTEIL WILLING
STADT BAD AIBLING FLÄCHENNUTZUNGSPLAN ÄNDERUNG FÜR TEILBEREICHE IM PARKGELÄNDE MIETRACHING UND IM ORTSTEIL WILLING Flächennutzungsplan Änderung für Teilbereiche im Parkgelände Mietraching und im Ortsteil
MehrORTSGEMEINDE FREISBACH
ORTSGEMEINDE FREISBACH Quelle: LANIS, Landschaftsinformationssystem der Naturschutzverwaltung Rheinland-Pfalz BEBAUUNGSPLAN IN DEN STRASSGÄRTEN II, TEIL B ÄNDERUNG 1. P L A N Z E I C H N U N G 2. T E X
MehrSTADT DELBRÜCK. BEGRÜNDUNG gem. 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB)
STADT DELBRÜCK Bebauungsplan Nr. 12 a "Himmelreich" in Delbrück-Mitte, 7. Änderung BEGRÜNDUNG gem. 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) Ziele und Zwecke sowie wesentliche Auswirkungen Verfahrensstand: Offenlage
MehrBegründung zum Bebauungsplan Nr Änderung Peters Osterjork
Gemeinde Jork Begründung zum Bebauungsplan Nr. 5 1. Änderung Peters Osterjork Bearbeitung: Dipl.-Ing. Bauassessor Gerd Kruse Dipl.-Ing. Hannes Korte Falkenried 74 a, 20251 Hamburg Tel. 040 460955-60, Fax
MehrZu den eingegangenen Anregungen der Bürger, Behörden und der Träger öffentlicher Belange nahm der Stadtrat in der Sitzung am
BEKANNTMACHUNG Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes für die Gemarkung Garching Aufstellung gem. 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange gemäß
MehrBebauungsplan. Berland 1. Teil - 1. Änderung. gemäß 13a BauGB. Beb.-Plan Nr. Nf 320/16. Begründung
Bebauungsplan Berland 1. Teil - 1. Änderung gemäß 13a BauGB Beb.-Plan Nr. Nf 320/16 Begründung 1 Anlass des Bebauungsplanänderungsverfahrens In Zeiten des wirtschaftlichen Wandels müssen Kommunen bedarfsgerechte
MehrBebauungsplan "Im Tal, 2. Änderung"
Bebauungsplan "Im Tal, 2. Änderung" Gemeinde Bekond Kreis Trier-Saarburg Begründung Entwurf September 2009 Aufstellungsbeschluss des Gemeinderates vom 10.09.2009 Ausfertigungsvermerk: Es wird hiermit bescheinigt,
MehrGemeinde Lambsheim Bebauungsplan Südlich der Gerolfstraße 1. Änderung
Bebauungsplan Südlich der Gerolfstraße 1. Änderung Vereinfachtes Verfahren nach 13 BauGB Begründung Entwurf Stand: 19.06.2012 1. PLANUNGSANLASS UND VERFAHREN Der Bebauungsplan Südlich der Gerolfstraße
MehrAUFHEBUNGSSATZUNG ZUR AUSSENBEREICHSSATZUNG FÜR DEN TEILBEREICH VON OBERPÖRINGERMOOS
AUFHEBUNGSSATZUNG ZUR AUSSENBEREICHSSATZUNG FÜR DEN TEILBEREICH VON OBERPÖRINGERMOOS INHALT: Satzung, Begründung und Umweltbericht DATUM: 30.08.2018 VORHABENSTRÄGER: Gemeinde Oberpöring Niederpöring 23
Mehr45 F. Bebauungsplanverfahren. Begründung ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. 42B/43D/45B IM VEREINFACHTEN VERFAHREN GEMÄß 13 BAUGB
STADT BAMBERG STADTPLANUNGSAMT 45 F Bebauungsplanverfahren ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. 42B/43D/45B IM VEREINFACHTEN VERFAHREN GEMÄß 13 BAUGB für den Bereich des Grundstückes Fl.Nr. 3719/1, Gem. Bamberg,
MehrFlächennutzungsplan mit Landschaftsplan Stadt Neutraubling Deckblattänderung Nr. 9
Stadt Neutraubling Regensburger Str. 9 93073 Neutraubling Flächennutzungsplan mit Landschaftsplan Stadt Neutraubling Deckblattänderung Nr. 9 Begründung mit Umweltbericht 09.11.2017 Entwurf PrNr. 529215
MehrInformationsveranstaltung im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan XVII Februar 2016
Informationsveranstaltung im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan XVII-4 22. Februar 2016 1 Abgrenzung des Geltungsbereichs 2 Ablauf des Bebauungsplanverfahrens nach 6 AGBauGB Frühzeitige
MehrJAKOBY + SCHREINER J +
Stadt Kirchberg VERBANDSGEMEINDE KIRCHBERG B e g r ü n d u n g zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Unterhalb der Stadthalle Geringfügige Anpassungen an den bebaubaren Flächen und den textlichen Festsetzungen
MehrÖffentliche Bekanntmachung der Kreisstadt Olpe
Öffentliche Bekanntmachung der Kreisstadt Olpe 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 51 Unterneger-Zum Lehmenohl der Kreisstadt Olpe Beschluss über die öffentliche Auslegung des Planentwurfs
MehrG e m e i n d e G e o r g e n b e r g. Begründung zur Aufhebung des Bebauungsplans Mitteräcker
G e m e i n d e G e o r g e n b e r g Landkreis Neustadt a. d. Waldnaab Begründung zur Aufhebung des Bebauungsplans Mitteräcker Gemeinde Georgenberg Neuenhammerstraße 1 92714 Pleystein Pleystein, Johann
MehrBebauungsplan Nr. 3.08/10 Am Freitagshof
Stadtplanungsamt 61/2 Anlage 3 Bebauungsplan Nr. 3.08/10 Am Freitagshof Erläuterungen zum Plankonzept Stand Mai 2016 Seite: 2 A. Anlass und Ziele der Planung Die Haus-Hove-Immobilien GmbH & Co. KB hat
MehrSTADT HALVER. Bekanntmachung der Stadt Halver
STADT HALVER Bekanntmachung der Stadt Halver 1. 21. Änderung des Flächennutzungsplanes 2. Bebauungsplan Nr. 46 "Zum Hälversprung" - Erneute Öffentliche Auslegung - Der Rat der Stadt Halver hat in seiner
MehrStadt Freyung. 21. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Freyung Linden Nord. A. Deckblatt 2. B. Begründung 3-6. C. Verfahrensvermerke 7
Stadt Freyung 21. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Freyung Linden Nord Inhalt Seite A. Deckblatt 2 B. Begründung 3-6 C. Verfahrensvermerke 7 D. Anlagen 8 Seite 1 von 8 A. Deckblatt Auf Grund
MehrBebauungsplan. 1. Änderung Insel Ried Ost" Umweltberiehfl
Stadt Donauwörth - Stadtbauamt - Rathausgasse 1 86609 Donauwörth Bebauungsplan 1. Änderung Insel Ried Ost" Umweltberiehfl Stand: Satzung, August 2007 INHALTSVERZEICHNIS 1. Anlass, Beschreibung des Vorhabens
MehrBEBAUUNGSPLAN und örtliche Bauvorschriften Zentrales Gewerbegebiet Ensingen Süd 1, 1. Änd.
KREIS LUDWIGSBURG STADT VAIHINGEN AN DER ENZ STADTTEIL Ensingen, Plb. 6.5 (Begründung) BEBAUUNGSPLAN und örtliche Bauvorschriften Zentrales Gewerbegebiet Ensingen Süd 1, 1. Änd. BEGRÜNDUNG gemäß 9 (8)
Mehr1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 Gewerbegebiet Nord - Ost
Gemeinde Uetze OT Uetze - Region Hannover 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 Gewerbegebiet Nord - Ost mit örtlicher Bauvorschrift im vereinfachten Verfahren gemäß 13 BauGB Begründung Satzung Verf.-Stand:
MehrVorbemerkung. Geplantes Wohngebiet. Lohhof- Süd. Lage des neuen Planungsgebietes
Begründung zum Flächennutzungsplan der Stadt Unterschleißheim 32. Änderung, des Flächennutzungsplanes für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 141 Wohngebiet zwischen Sportpark und Neufahrner Straße" Vorbemerkung
MehrGemeinde Martinsheim
Gemeinde Martinsheim Landkreis Kitzingen Bayern Begründung Zur 3. Änderung des Flächennutzungsplan Stand 06-10-2009 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis: 1 Allgemeines 3 1.1 Anlass des Änderungsverfahrens
Mehr1. Änderung des Bebauungsplans Inno Park Geiselwind gemäß 13 BauGB im vereinfachten Verfahren. Entwurf. Begründung gemäß 9 Abs. 8 BauGB
Markt: Kreis: Geiselwind Kitzingen 17.07.2017 1. Änderung des Bebauungsplans Inno Park Geiselwind gemäß 13 BauGB im vereinfachten Verfahren Entwurf Begründung gemäß 9 Abs. 8 BauGB Geis17-0002 Seite 2 von
MehrBegründung zur 2. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 606 Amedorfer Straße Stadt Neustadt a. Rbge. Stadtteil Amedorf - Mandelsloh
Begründung zur 2. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 606 Amedorfer Straße Stadt Neustadt a. Rbge. Stadtteil Amedorf - Mandelsloh Begründung Bebauungsplan Nr. 606 2. v. Ä. Amedorfer Str. - Neustadt
Mehr2. ÄNDERUNG FLÄCHENNUTZUNGS- PLAN. BEGRÜNDUNG nach 5 Abs. 5 BauGB
1 GEMEINDE OBERAU 2. ÄNDERUNG FLÄCHENNUTZUNGS- PLAN BEGRÜNDUNG nach 5 Abs. 5 BauGB Schongau, den 23.11.2009 geändert: 14.04.2010 Planung ARCHITEKTURBÜRO HÖRNER BAUERNGASSE 27 86956 SCHONGAU Landschaftsplanung
MehrSATZUNG DER STADT NEUKLOSTER über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 Wohngebiet am Neuklostersee
Neukloster Auszug aus der topographischen Karte, GeoBasis DE/M-V 2015 SATZUNG DER STADT NEUKLOSTER über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 Wohngebiet am Neuklostersee gelegen im Süden von Neukloster
MehrBEBAUUNGSPLAN AN DER KRONWIEDSTRASSE - SÜD MIT INTEGRIERTEM GRÜNORDNUNGSPLAN
BEBAUUNGSPLAN AN DER KRONWIEDSTRASSE - SÜD MIT INTEGRIERTEM GRÜNORDNUNGSPLAN DECKBLATT NR. 1 STAND: 22.01.2019 GEMEINDE LOICHING: vertreten durch: 1. Bgm. Günter Schuster KIRCHPLATZ 4 D- 84180 LOICHING
MehrSTADT TRENDELBURG BEBAUUNGSPLAN TRENDELBURG NR. 5 "DOMÄNE"
STADT TRENDELBURG BEBAUUNGSPLAN TRENDELBURG NR. 5 "DOMÄNE" ZUSAMMENFASSENDE ERKLÄRUNG (gem. 10a (1) BAUGB) Dem Bebauungsplan ist gem. 10 Abs. 4 BauGB eine Zusammenfassende Erklärung mit folgenden Angaben
MehrGemeinde Steinhorst Kreis Herzogtum Lauenburg
Gemeinde Steinhorst Kreis Herzogtum Lauenburg Bebauungsplan Nr. 5, 2. vereinfachte Änderung und Ergänzung Gebiet: Zum Hollemoor Begründung Planstand: Auslegungsexemplar gem. 3 (2) BauGB, GV 31.10.2012
MehrMarkt Pilsting Marktplatz 23 * Pilsting 1. Bürgermeister Josef Hopfensperger
DECKBLATT NR. 1 ZUM BEBAUUNGSPLAN MIT INTEGRIERTER GRÜNORDNUNGSPLANUNG MI Ganacker-Süd Unterlage: 1 Markt Pilsting Marktplatz 23 * 94431 Pilsting 1. Bürgermeister Josef Hopfensperger ENTWURFSBEARBEITUNG
MehrStadt Bad Wilsnack. Begründung. Außenbereichsatzung der Stadt Bad Wilsnack gem. 35 Absatz 6 Baugesetzbuch (BauGB) im Bereich Scharleuk
Stadt Bad Wilsnack Begründung Außenbereichsatzung der Stadt Bad Wilsnack gem. 35 Absatz 6 Baugesetzbuch (BauGB) im Bereich Scharleuk Planungsstand Satzungsexemplar Mai 2013 erarbeitet: Ingenieurgruppe
MehrUmweltbeitrag. Zweckverband Tourismus Dienstleistungen Freizeit Ringsheim / Rust. 1. Änderung Bebauungsplan Wasserpark
Umweltbeitrag Zweckverband Tourismus Dienstleistungen Freizeit Ringsheim / Rust 1. Änderung Bebauungsplan Wasserpark Planungsgruppe Landschaft und Umwelt Waldstraße 3 79108 Freiburg-Hochdorf AUFTRAGGEBER:
MehrBegründung zur 3. Änderung des BP Römerstraße, Remagen (2121Begr.), Stand: Oktober 2011, Seite Begründung. zur. 3.
Begründung zur 3. Änderung des BP 20.08 Römerstraße, Remagen (2121Begr.), Stand: Oktober 2011, Seite - 1 - Begründung zur 3. Änderung des Bebauungsplanes 20.08 Römerstraße (20.08/03) Stadt: Remagen Gemarkung:
MehrBebauungsplan Gewerbegebiet Kreidler-Süd - Erweiterung
Bebauungsplan Gewerbegebiet Kreidler-Süd - Erweiterung Planbereich 20 Begründung Entwurf - Aufstellungsbeschluss - STADTPLANUNGSAMT, 03.07.2012 Entwurf zum Aufstellungsbeschluss Begründung zum Bebauungsplan
MehrBebauungsplan. - Begründung - (Vorentwurf)
STADT PFORZHEIM Amt für Stadtplanung, Liegenschaften und Vermessung Bebauungsplan Wohnkaufhaus Kieselbronner Straße - Begründung - (Vorentwurf) Begründung mit örtlichen Bauvorschriften gemäß 9 (8) BauGB
MehrGemeinde Nusse Kreis Herzogtum Lauenburg
Kreis Herzogtum Lauenburg Gebiet: Östlich des vorhandenen Gewerbegebietes mit der Gemeindestraße 'Kurzenlanskoppel', südöstlich der Landesstraße 220, östlich angrenzend an den Bebauungsplan Nr. 10 Begründung
MehrGEMEINDE BAHRENBORSTEL
1 GEMEINDE BAHRENBORSTEL Bebauungsplan Nr. 15 Hauskamp III 3. vereinfachte Änderung BEGRÜNDUNG 2 INHALTSVERZEICHNIS 1 Zusammenfassung der Änderungen 3 2 Anlass und allgemeine Zielsetzung 4 3 Verfahren
Mehr63. Flächennutzungsplanänderung - Sportplatz Sondern -
Anlage 03 zur VO/0296/14 Ressort Bauen und Wohnen 63. Flächennutzungsplanänderung - Sportplatz Sondern - Begründung Feststellungsbeschluss Stand: Juli 2014, ergänzt gemäß Auflagen zur Genehmigung Stand:
MehrBEBAUUNGSPLAN NR. 87 DER STADT FEHMARN
.2011 BEBAUUNGSPLAN NR. 87 DER STADT FEHMARN FÜR DAS GEBIET DER HOCHFELDER MÜHLE ZWISCHEN DER LANDESSTRASSE 217 UND DER BUNDESSTRASSE 207 NÖRDLICH VON STRUKKAMP, WESTLICH VON BLIESCHENDORF ZUSAMMENFASSENDE
MehrGemeinde Fridolfing Landkreis Traunstein. Bebauungsplan Pietling Fürster Straße. 5. Änderung, Verfahren nach 13a BauGB
Gemeinde Fridolfing Landkreis Traunstein Bebauungsplan Pietling Fürster Straße 5. Änderung, Verfahren nach 13a BauGB Begründung einschl. artenschutzrechtlicher Betrachtung Vorentwurf Datum: 18.07.2018
MehrMarkt Nandlstadt. Landkreis Freising. Außenbereichssatzung. Zulehen. gemäß 35 Abs. 6 BauGB
Markt Nandlstadt - Außenbereichssatzung für den Gemeindeteil Zulehen, Seite 1 von 8 Markt Nandlstadt Landkreis Freising Außenbereichssatzung Zulehen gemäß 35 Abs. 6 BauGB Fassung vom 03.07.2014 Planer:
MehrBEGRÜNDUNG ZUR TEILAUFHEBUNG DES BEBAUUNGSPLANES 2. VERKEHRSRING I
STADT OBERKOCHEN OSTALBKREIS BEGRÜNDUNG ZUR TEILAUFHEBUNG DES BEBAUUNGSPLANES 2. VERKEHRSRING I Aufgestellt: Adelmannsfelden, 25.05.2011 / 21.09.2011 Ausfertigung: Die Übereinstimmung der Teilaufhebung
MehrGemeinde Nottuln. 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 75. Darup Nord II. im beschleunigten Verfahren gem. 13a BauGB. Begründung
Gemeinde Nottuln 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 75 Darup Nord II im beschleunigten Verfahren gem. 13a BauGB Begründung 1. Lage: Geltungsbereich und Änderungsbereich Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes
MehrZUR 1.ÄNDERUNG DES UUNGSPLANES NR. 23 PER GEMEINDE AHRENSBÖK
STAND: 8. OKTOBER 00 [SE@L^0[M[E)QJ[MI ZUR 1.ÄNDERUNG DES UUNGSPLANES NR. PER GEMEINDE AHRENSBÖK FÜR DAS GEBIET - OBERE LÜBECKER STRASSE - WESTLICH DER LÜBECKER STRASSE BZW. NÖRDLICH DES AMSELWEGES IN
MehrGemeinde Inzell. 21. Flächennutzungsplanänderung Gewerbegebiet Schwarzberg
Gemeinde Inzell 21. Flächennutzungsplanänderung Gewerbegebiet Schwarzberg BEGRÜNDUNG 09.05.2016 Bearbeiter: Dipl.-Ing. Wolf Steinert, Landschaftsarchitekt/Stadtplaner Dipl.-Ing. (FH) Bernhard Hohmann,
MehrBegründung zum Aufhebungsverfahren der Ortsabrundungssatzung Mauerkirchen West
Begründung zum Aufhebungsverfahren der Ortsabrundungssatzung Mauerkirchen West 1. Lage des Plangebietes Im Ortsteil Mauerkirchen des Marktes Bad Endorf wurde 1997 für den westlichen Teil die Ortsabrundungssatzung
MehrGEMEINDE MUNNINGEN BEBAUUNGSPLAN WESTLICH DER VOLKSSCHULE 1. ÄNDERUNG BEGRÜNDUNG MIT SATZUNG UND PLANZEICHNUNG
KREIS: DONAU-RIES LAND: FREISTAAT BAYERN GEMEINDE MUNNINGEN SCHULGASSE 4, 86754 MUNNINGEN VORHABEN: BEBAUUNGSPLAN WESTLICH DER VOLKSSCHULE 1. ÄNDERUNG DER GELTUNGSBEREICH DER ÄNDERUNG UMFASST DIE PARZELLEN:
MehrB E G R Ü N D U N G ( 9 Abs. 8 BauGB)
B E G R Ü N D U N G ( 9 Abs. 8 BauGB) zur 17. Änderung des Bebauungsplanes für das Gebiet Haiden-Wiedmannsfelden der Stadt Laufen, Landkreis Berchtesgadener Land. Der Begründung liegt der Änderungsplan,
MehrBeratung im StUWi Drucksache Nr. 102/2017
Fachbereich : 3.1 Aktenzeichen : F3.1.9 Pu Datum : 16.06.2017 Vorlage der Verwaltung Beratung im StUWi Drucksache 102/2017 Hauptausschuss Rat der Stadt öffentliche Sitzung nichtöffentl. Sitzung Betreff:
MehrStadt Sendenhorst. Bebauungsplan Nr. 4 Alte Stadt 4. Änderung nach 13 BauGB. Begründung
Stadt Sendenhorst Bebauungsplan Nr. 4 Alte Stadt 4. Änderung nach 13 BauGB Begründung 1 von 7 Inhalt: Übersichtsplan 3 Geltungsbereich der 4. Änderung des Bebaungsplanes Nr. 4 Alte Stadt 4 1 Geltungsbereich
MehrARCHITEKTUR- UND INGENIEURBÜRO BAUKONZEPT NEUBRANDENBURG GMBH
PLANER ARCHITEKTUR- UND INGENIEURBÜRO NEUBRANDENBURG GMBH Dipl.-Ing. Mirko Leddermann Büroleiter Städtebau Tel: 0395-42 559 18 E-Mail: leddermann@baukonzept-nb.de 230 Bebauungspläne für Industrie, Gewerbe,
MehrStadt Oberviechtach. Bebauungsplan mit integrierter Grünordnung Kapellenweg Forst. 6. Änderung. Entwurf Bebauungsplan
Kapellenweg Forst 6. Änderung 30.01.2018 Plangeber Stadt Oberviechtach vertreten durch 1.Bürgermeister, Heinz Weigl Nabburger Straße 2 92526 Oberviechtach Tel. 09671 307 Verfasser Bebauungsplan Ingenieurbüro
Mehr