Energiemanagement und Energieaudit im Fokus des Spitzenausgleichs nach Energie- und Stromsteuergesetzes

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1 Energiemanagement und Energieaudit im Fokus des Spitzenausgleichs nach Energie- und Stromsteuergesetzes Mittwoch, 16. Oktober 2013, Bergheim Dipl.-Ing. Knuth Wagner Leiter Energieberatung RWE Energiedienstleistungen GmbH SEITE 1

2 Wer sind wir und wenn ja, wie viele? SEITE 2

3 Was machen wir eigentlich? SEITE 3

4 Gesetzes- und Verordnungsvielfalt auf Energiemarkt führt zu erhöhtem Beratungsbedarf 1) Quelle: Energie und Management, bzw. Original Becker Büttner Held 2013 SEITE 4

5 Inhalt der Veranstaltung I. Energieeffizienz über die Steuerhebel Steuer- und Abgabenermäßigung Überblick Nachweisverfahren in der Übergangszeit II. RWE-Beratungsangebot inkl. Praxiserfahrungen bei der Einführung von Energiemanagementsystemen SEITE 5

6 1. Status Quo Energieeffizienzrichtlinie, Energy Efficiency Direktive (EED) SEITE 6

7 Warum EED? aktuelle 1) Erfüllung der EU-Ziele 2) 1) Quelle: Statistisches Bundesamt 2013, aktuell verfügbarer Stand: Bilanzstichtag ) bewertet als Primärenergieeinsparung (Basis: 2005) SEITE 7

8 Umsetzungsoptionen EED zwei Säulen Energieeffizienzverpflichtungssystem Alternative strategische Maßnahmen Nationaler Energieeffizienzfonds - Verpflichtete: Netz oder Vertrieb - 1,5% des jährlichen Energieabsatzes - Anrechnung Einsparungen Dritter (Energieumwandlung, - verteilung, -übertragung) - Berücksichtigung von Early Actions - Maximale mögliche Zielminderung: 25% - Energie- oder CO 2 - Steuern - Freiwillige Vereinbarungen - Förderprogramme - Normen und Standards - - Maßnahmenfinanzierung ggf. über Nationalen Energieeffizienzfonds - Verpflichtete zahlen Jahresbeitrag in Höhe der erforderlichen Investitionen zu Erfüllung der Effizienzverpflichtungen ein Kombinationen aus diesen Optionen möglich SEITE 8

9 Die EED mit Fokus Energiemanagementsysteme Energienutzung (Auszug) Allen Endkunden sind kostengünstige Energieaudits bzw. Energiemanagementsysteme anzubieten unabhängig, basierend auf Qualitätskriterien Kann auch durch qualifizierte In-House-Experten durchgeführt werden KMU sollen ermuntert werden, Energieaudits bzw. einfache Energiemanagementsysteme einzuführen Größere Unternehmen sollen alle vier Jahre ein Energieaudit durchführen Alternative: Einführung eines Energie- (ISO 50001), bzw. Umweltmangementsystems (z.b. EMAS) SEITE 9

10 Energiemanagement als Voraussetzung für Reduzierungen von Abgaben und Steuern Abgabe / Steuer: EEG-Abgabe Strom- und Energiesteuer (Ökosteuer) aktuelle Gesetzesgrundlage: Ermäßigung durch: Anspruchsberechtigte: Anspruchsvoraussetzungen: EEG 2012 Besondere Ausgleichsregelung (ehem. Härtefallregelung) Stromintensive Unternehmen, Schienenbahnen, Klassifizierung Stat. Bundesamt WZ 2008 Gruppen (B und C) Stromkosten / Bruttowertschöpfung >= 14%, Mindeststrombedarf 1 GWh/a je Lieferstelle, ab 10 GWh/a Strombedarf des Gesamtunternehmens: Nachweis eines Energiemanagementsystems oder EMAS* Stromsteuergesetz, Energiesteuergesetz, Haushaltsbegleitgesetz 2011, Zweites Gesetz zur Änderung des Energieund des Stromsteuergesetzes allg. Steuervergünstigung, Spitzenausgleich, Befreiung für bestimmte energieintensive Prozesse und KWK Produzierendes Gewerbe, Land- und Forstwirtschaft Klassifizierung Stat. Bundesamt WZ 2003 Gruppen (C, D, E und F) Für Spitzenausgleich Nachweis eines Energiemanagementsystems nach DIN oder EMAS*, für KMU ersatzweise Alternativsysteme, die Mindestanforderung der DIN entsprechen (Sonderregelung) Zuständiges Amt: Bundesamt für Ausfuhrkontrolle (BAFA) Hauptzollamt * EMAS = Eco Management and Audit Scheme (Umweltmanagementsystem) SEITE 10

11 Aktueller Stand Strom- und Energiesteuerentlastungen für produzierendes Gewerbe Grundlagen: Stromsteuergesetz, Energiesteuergesetz, Haushaltsbegleitgesetz 2011 Rückerstattung für produzierendes Gewerbe gem. 9b StromStG und 54 EnergieStG Stromsteuer Strom Erdgas HEL Steuer 2,05 ct/kwh 0,55 ct/kwh 6,135 ct/l Ökosteueranteil 2,05 ct/kwh 0,366 ct/kwh 2,045 ct/l Rückerstattung 0,513 ct/kwh 0,138 ct/kwh 1,534 ct/l Selbstbehalt 250 Energiesteuer 250 Erstattung greift erst ab kwh/a Strom oder kwh/a Erdgas Spitzenausgleich für produzierendes Gewerbe gem. 10 StromStG und 55 EnergieStG Stromsteuer Strom Erdgas HEL Max. Entlastungssatz 1,537 ct/kwh 0,228 ct/kwh 0,511 ct/l - Selbstbehalt Entlastung Rentenversicherungsbeiträge Energiesteuer 750 Erstattungsanteil 90% 90% Erstattungsanspruch aus Spitzenausgleich steigt mit zunehmendem Energieeinsatz und mit abnehmendem Rentenversicherungsbeitrag (Personalintensität) Die mit der Gesetzesänderung erweiterten Anforderungen gelten nur für den Spitzenausgleich! SEITE 11

12 Aktuell sinkende Rentenversicherungsbeiträge vermindern den Spitzenausgleich deutlich Quellenangaben: 1998 bis 2013: Statistisches Bundesamt, 2014: aktuelle Insiderinformation Wirtschaftswoche SEITE 12

13 Zweites Gesetz zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes (1) Voraussetzungen für Gewährung des Spitzenausgleiches ab Antragsjahr 2013 mit Antrag in 2014: Zertifiziertes Energiemanagement Spitzenausgleich ab 2013 nur noch mit Managementsystem (EMAS, ISO 50001) Bei Antragstellung für die Jahre 2013 bis 2014 lediglich Nachweis des Einführungsbeginns erforderlich, spätestens bis Ende Antragsjahr 2015 Abschluss der Einführung (Zertifizierung) Für neu gegründete Unternehmen angepasste Übergangszeiten Sonderregelung für kleinere Unternehmen (KMU): Betrieb von Systemen, die den Mindestanforderungen der DIN EN , Ausgabe Sep. 2012, entsprechen Definition KMU laut Empfehlung 2003/361/EG der EU-Kommission vom 6. Mai 2003: Mitarbeiter < 250 und Jahresumsatz < 50 Mio. oder Jahresbilanzsumme < 43 Mio. Eigenständiges Unternehmen (keine Beteiligung über 25% durch oder an anderen Unternehmen) SEITE 13

14 Zweites Gesetz zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes (2) Zusätzliche Voraussetzungen für Gewährung des Spitzenausgleiches ab Antragsjahr 2015 mit Antrag in 2016 : Reduzierung der Energieintensität Energieintensität: Quotient aus temperaturbereinigtem Gesamtenergieverbrauch und inflationsbereinigten Bruttoproduktionswerten des gesamten produzierenden Gewerbes (Glockenlösung, keine individuelle, betriebsweise Prüfung) Reduzierung: Strom: 1,3%/a, Brennstoffe 1,3 %/a im jeweiligen Bezugsjahr, insgesamt bis 2016: jeweils 5,25%, gegenüber dem Mittelwert des Referenzzeitraumes (2007 bis 2012) Für Strom und Brennstoffe separate Ermittlung der Reduzierungen durch unabhängiges, wissenschaftliches Institut auf Basis amtlicher Statistiken (Verfahren lt. Verbändevereinbarung zwischen Bundesregierung und dt. Wirtschaft) Bei Nichterreichung der Zielvorgaben Reduzierung der Steuerentlastung aus Spitzenausgleich: mindestens 96% Zielerreichung 80% der möglichen Steuerentlastung mindestens 92% Zielerreichung 60% der möglichen Steuerentlastung keine Interpolation von Zwischenwerten vorgesehen SEITE 14

15 Finaler Umsetzungsstand der Änderungen im Energiesteuer- und des Stromsteuergesetz Für den Vollzug der Gesetzesänderungen sind die Durchführungsvorschriften in der Energiesteuer- und der Stromsteuerdurchführungsverordnung angepasst worden (Bundesgesetzblatt vom ). Wesentliche Neuregelung ist die Abgabe einer Selbsterklärung zur Einhaltung der KMU-Definition mit amtlichem Vordruck bei der Spitzenausgleichbeantragung (Zollformulare 1458 und 1459). Für KMU vereinfachte Nachweisführung (Energieaudit bzw. alternatives Tabellenverfahren) in 2013 und 2014 Nicht KMU, die sich nach ISO zertifizieren lassen wollen, müssen 2013 und 2014 die zu dem vereinfachten Verfahren für KMU vergleichbaren Teilaspekte der ISO erfüllen. Regelungen zu den konkreten Audit-Anforderungen, zum Nachweis des Einführungsbeginns und zugelassenen Zertifizierern in der Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung (SpaEfV) des Bundeswirtschaftsministeriums vom veröffentlicht. Das offizielle Zollformular für die Einhaltung der Spitzenausgleichs-Effizienzsystemverordnung wurde ebenfalls veröffentlicht (Zollformular 1449). SEITE 15

16 Inhaltliche Anforderungen für KMU Energieauditbericht nach bzw. Anlage 1 der Spitzenausgleich- Effizienzsystemverordnung (Auszug) Allg. Informationen über Unternehmen, Auditor, Auditmethodik Anwendungsbereich, Zeitrahmen, Ziel und Gründlichkeit des Audits Relevante Normen und Vorschriften Informationen zur Datenerfassung Analyse des Energieverbrauches Darstellung und Bewertung von Effizienzmaßnahmen Alternatives System nach Anlage 2 der Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung (SpaEfV) Erfassung und Analyse eingesetzter Energieträger (Tabelle) Erfassung und Analyse von Energie verbrauchenden Anlagen und Geräten - kontinuierliche Messungen - temporäre Messungen - Hochrechnungen Leistungs- u. Betriebsdaten - Temperaturbereinigung für Schätzungen von Wärme- und Kälteerzeugungsanlagen Bewertung der Einsparpotenziale Entscheidungsprozess zum Umgang mit Ergebnissen mit Rückkopplung an GF Vorgaben nach Anlage 2 der Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung sind konkreter gefasst und erscheinen mit Blick auf Effizienzsteigerungen zielgerichteter SEITE 16

17 Inhalt DIN Energiemanagementsystem Die Anforderungen an ein EMS sind in der international gültigen Norm DIN EN ISO definiert. Diese kann im Wesentlichen in zwei Teilbereiche gegliedert werden: 1. Organisatorischer Teil - Verwaltungstechnische Anforderungen wie Leitlinien, Arbeitsanweisungen, Verantwortlichkeiten, Dokumentationspflichten, Überprüfungszyklen, Audits - Strukturelle Ähnlichkeit aller Managementsysteme (Umwelt, Qualität, Energie ) - Zusammenfassung in integriertem Managementsystem möglich 2. Energetischer Teil - Energetische Bestandsaufnahme - Messkonzept - Datenerfassung / Energiecontrolling - Energetische Bewertung, Kennzahlen, Energieberichte - Energieziele / Energieprogramm / Aktionspläne Große Schnittmenge zu Alternativsystemen Die Norm enthält keine absoluten Anforderungen bezüglich des Energiebedarfes (keine Einsparvorgaben oder technische Vorgaben), sondern legt Anforderungen an den Gesamtprozess zur Verbesserung der Energienutzung fest. SEITE 17

18 Normenvergleich Spitzenausgleich DIN EN ISO DIN EN EMAS Allgemein Anleitung zum Aufbau und Betrieb eines Energiemanagementsystems zur nachhaltigen Steigerung der Energieeffizienz. Hat im April 2012 die DIN EN ersetzt. Energieaudit für kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Verabschiedet im Oktober Von der EU entwickeltes Öko-Audit. Gemeinschaftssystem aus Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung, das auch energetische Komponenten enthält. Vorteile Nachteile Besonderheiten Aufwand Einsparpotenzial Empfehlung Hohes Einsparpotenzial durch kontinuierlichen Prozess. Reduzierte Anforderungen an das Management auf allen Ebenen im Vergleich zu EMAS. Vor der Zertifizierung muss das System bereits mindestens 3 Monate im Unternehmen eingeführt sein. Mittel. Zertifizierung erforderlich, aber im Energiebereich weniger Vorschriften als im Umweltbereich. Hoch. Die Energieeffizienz steht im Mittelpunkt und soll kontinuierlich verbessert werden. Erste Wahl für Unternehmen mit hohem Energieverbrauch, die Energieeffizienz leben wollen und bereits erste Grundlagen geschaffen haben. Geringerer personeller und finanzieller Aufwand im Vergleich zu ISO und EMAS. Konzentration auf energetische Komponenten. Noch keine Erfahrungswerte, kein kontinuierlicher Prozess, nicht anwendbar für EEG- Ausgleichsregelung. Als Voraussetzung für Inanspruchnahme des Spitzenausgleiches ab 2013 nur von KMU nach EU-Definition nutzbar (weniger als 250 Mitarbeiter und Umsatz max. 50 Mio. oder Bilanzsumme max. 43 Mio. ).. Gering. Anforderungen beschränken sich auf den energetischen Teil der ISO Mittelständler sollen damit gezielt entlastet werden. Mittel. Einsparmöglichkeiten werden identifiziert, aber keine quantitativen Ziele festgelegt. Geeignet für Einsteiger oder Unternehmen mit geringem Energieverbrauch. Starke Einbindung der Mitarbeiter, hohe Rechtssicherheit und gute Außenwirkung. Umfassende Dokumentationspflichten, Energiemanagement ist nur Teilaspekt. Erfolgreich überprüfte Unternehmen können sich in das EMAS-Register eintragen lassen (in D geführt bei den IHK's) und dürfen das EMAS- Logo führen. Hoch. Hoher Dokumentationsaufwand. Umwelterklärung und Nachhaltigkeitsbericht erforderlich. Mittel. Nicht Energie-, sondern Umwelt- und Nachhaltigkeitsziele im Fokus. Interessant für Unternehmen, bei denen Umweltaspekte im Vordergrund stehen, die aber trotzdem von Entlastungen bei der Energiesteuer bzw. EEG-Abgabe profitieren wollen. Für KMU ist als weitere Möglichkeit, vom Spitzenausgleich zu profitieren, eine vereinfachte Umsetzung der DIN vorgesehen (Anlage 2 SpaEfV). Diese sieht die Umsetzung der Energieauditierung in drei Bausteinen (Energieeinsatzanalyse, Energieverbrauchsanalyse, Energieeffizienzanalyse) vor. SEITE 18

19 Anforderungen der Spitzenausgleichs- Effizienzsystem-Verordnung (SpaEfV) Zwei grundsätzliche Wege zur Nachweisführung Spitzenausgleich in der Übergangszeit (2013 und 2014), Übersichtsdarstellung (Details: siehe Back-Up): I. Horizontaler Ansatz, d.h. vollständige Einführung eines Energiemanagementsystems Nicht KMU: EMAS, ISO KMU: DIN oder alternatives Tabellenverfahren Erleichterungen: 25% des Gesamtenergieverbrauchs in % des Gesamtenergieverbrauchs in 2014 II. Vertikaler Ansatz, d.h. schrittweise Einführung von Teilen eines Energiemanagementsystems für das gesamte Unternehmen Nicht KMU: EMAS, ISO KMU: DIN oder alternatives Tabellenverfahren Erleichterungen: siehe Folgefolie SEITE 19

20 Auszug SpaEfV: Mindest-Voraussetzungen für Spitzenausgleich nach vertikalem Ansatz Schriftliche Erklärung der Geschäftsführung zur Einführung eines Energiemanagementsystems nach dem alternativen System gemäß 3 Ziffer 2 Spitzenausgleicheffizienzverordnung (SpaEfV) Schriftliche Erklärung der Geschäftsführung zur Einführung eines Energiemanagementsystems nach ISO / EMAS Benennung des Energiebeauftragten durch die KMU 1) Nicht-KMU 2) ab ab 2015 x x x Geschäftsführung x x x x x Bestandsaufnahme und Analyse der Energieträger Bestandsaufnahme und Analyse der Energie verbrauchenden Anlagen und Geräte Bewertung der Einsparpotentiale und Management- Review gemäß SpaEfV Anlage 2 Nr. 1 gemäß SpaEfV Anlage 2 Nr. 1 gemäß SpaEfV Anlage 2 Nr. 2 gemäß SpaEfV Anlage 2 Nr. 1 gemäß SpaEfV Anlage 2 Nr. 2 gemäß SpaEfV Anlage 2 Nr. 3 und 4 x gemäß ISO Kap a x gemäß ISO Kap a gemäß ISO Kap b Gesamtzertifizierung nach ISO / EMAS Regelverfahren nach SpaEfV 4 Vorzulegen beim Hauptzollamt Formblatt 1449 (wird von der Zerifizierungstelle, z.b. TÜV Rheinland, testiert) 1) KMU können alternativ auch die DIN , ISO oder EMAS einführen. In diesem Fall ist das Verfahren analog zu dem bei den Nicht-KMU 2) für eine EMAS-Zertifizierung ist das Verfahren in 2013 und 2014 analog zu dem bei den KMU Quelle: TÜV Rheinland Cert GmbH, Stand Für alle Angaben in dieser Tabelle wird keine Gewähr oder Haftung übernommen SEITE 20

21 2. RWE Beratungsangebot Fokus Energiemanagement SEITE 21

22 Was passiert in der RWE EnergieInspektion? RWE EnergieBeratung Von der Initialberatung bis hin zu detaillierten Energiekonzepten für Unternehmen Initialberatung Energie Energetische Bestandsaufnahme mit Vor-Ort Begehung durch Fachingenieure und ersten Handlungsempfehlungen RWE EnergieControlling Kontinuierliches Energie-Monitoring hilft nachhaltig den Verbrauch und die Kosten zu senken RWE EnergieManagement Einführen von Energiemanagementsystemen nach DIN EN ISO u.a. in Kooperation mit dem TÜV RWE Thermographie Das Mittel um Undichtigkeiten im Gebäude oder thermische Überlastungen in Betriebsmitteln aufspüren Performance Check Energie Energetische Bewertung der Anlagentechnik, Gebäudehülle und RLT inkl. Handlungsempfehlungen. EnergieKonzepte Erarbeitung von individuellen Energielösungen auf Basis der beim Kunden erhobenen Daten. EnergieOptimierung Umsetzung der Maßnahmen aus dem Energiekonzept. SEITE 22

23 Beratungsangebot, Fokus: Energiemanagement RWE ED bietet die Einführung eines Energiemanagementsystems (EMS) nach DIN EN ISO an Modul 1 Weiterhin wird die Durchführung von Energieaudits nach DIN EN und dem Alternativsystem nach Anlage 2 der SpaEfV (für KMU bevorzugt) angeboten Modul 2 RWE ED kann dabei auf jahrelange Erfahrung aus der Energieberatung in den Bereichen Industrie, Gewerbe und Kommunen zugreifen. Bei der Einführung eines EMS kooperiert RWE ED mit dem TÜV. Es besteht für den Kunden die Möglichkeit einer individuellen Auswahl von einzelnen Bausteinen des angebotenen Leistungsspektrums, je nach Kundenbedarf, d.h. Ist-Situation und Kundeneigenleistungen. & Bei Bedarf führt RWE ED im Rahmen der Energieauditierung auch Messungen durch und bietet ein geeignetes Energie-Controlling- System ( Modul 3) an. SEITE 23

24 Einführung Modul 1 Energiemanagementsystem (EMS) Start bereits im Frühjahr 2010 über Energiemanagementarbeitsgruppe der RWE Vertrieb AG Entwicklung eines modularen Produktkonzepts inkl. Kooperationsmodell (RWE, TÜV) Energiemanager der RWE Identifikation der betroffenen Unternehmen mit Strombedarf über 1 GWh/a aber unter 10 GWh/a und Unternehmen mit Strombedarf über 10 GWh/a ohne EEG-Ausgleichsregelung Prüfung ob die Voraussetzung für die EEG-Ausgleichsabgabe bezüglich des Verhältnisses der Stromkosten zur Bruttowertschöpfung erfüllt werden können (>= 14%; vormals 15%) Abschätzung ob der erwartete Ökosteuer-Spitzenausgleich und die mit einem EnMS erschließbaren Energieeinsparpotenziale den Aufwand für die Einführung eines EnMS rechtfertigen. SEITE 24

25 Modul 1: Energiemanagement nach ISO RWE Energiedienstleistungen bietet die Einführung eines Energiemanagementsystems nach ISO in Kooperation mit kompetenten Partnern an. PROfit Energetische Bestandsaufnahme mit Bewertung u. Dokumentation Kennzahlen ableiten Optimierungspotenziale ermitteln Energieziele definieren Energiepolitik formulieren Mitarbeiterqualifizierung Kommunikation unterstützen Audits und Reviews vorbereiten Erstellung Messstellenkonzept Bestandsaufnahme Ablauforganisation und Prozesse Aufbauorganisation festlegen Prozesse u. Verantwortlichkeiten anpassen und dokumentieren Dokumenten- und Ablauflenkung installieren Mitarbeiterqualifizierung Audits und Reviews vorbereiten Zertifizierung vorbereiten Bereitstellung RWE Energie Monitoring (ECS-Software) Bereitstellung individueller Vorlagen zur automatischen Berichtserstellung Individuelle Auswahl von einzelnen Bausteinen, je nach Kundenbedarf, d.h. Ist- Situation und Kundeneigenleistungen SEITE 25

26 Vorgehensweise EMS RWE Energiedienstleistungen (1) Diverse interne Schulungen für RWE Energiemanager und Key-Accounter Durchführung diverser Kundenveranstaltungen ca. 200 Industriekunden ausgewählt durch Energiemanager Aktuell 53 individuelle EnMS- Kundeninformationen Vor-Ort beim Kunden SEITE 26

27 Praxiserfahrungen mit Modul 1: Einführung EnMS Insgesamt wurden bisher 18 Zertifizierungen begleitet Vorkenntnisse der beratenen Kunden in Punkto Energiemanagementsysteme: von Neuland betreten bis Zertifizierungsvorbereitung weitestgehend abgeschlossen Akzeptanzprobleme da, wo bereits anderer Zertifizierer an Bord ist Grundsätzliche Tendenzen bei Kunden: große Industriekunden haben i.d.r. bereits ein Energiemanagementsystem eigeführt mittlere / kleine Kunden: hatten bisher abgewartet, was der Gesetzgeber für den Spitzenausgleich tatsächlich im Detail verlangt gestern war noch Ruhe vor dem Sturm (!) SEITE 27

28 Modul 2: Unterstützung bei der Erfüllung der Anforderungen für den Spitzenausgleich I. Workshopreihe - 3 Workshops mit mindestens 8 Teilnehmern - Teilnehmer erarbeiten unter Anleitung weitgehend selbständig die Grundlagen der energetischen Bewertung (Bestandsaufnahme, Bewertung, Identifizierung und Priorisierung Optimierungsmaßnahmen) für ihr Unternehmen - Prinzip gegenseitigen Lernens und Ansporns II. Begleitende Unterstützung - Information über Konkretisierungen der Anforderungen - Bereitstellung von Hilfsmitteln (Checklisten, Vorlagen) - Hotline (Telefon, ) zur Beantwortung von Fragen III. Energieeffizienz-Stammtische - Vernetzung und Austausch zwischen den Teilnehmern - Informelle Gespräche und Beantwortung von Fragen IV. Bei Bedarf zusätzliche Beauftragung einer individuellen - Unterstützung durch RWE Energiedienstleistungen SEITE 28

29 Praxiserfahrungen Modul 2 Workshops Spitzenausgleich Ca. 10 Kundeveranstaltungen (etwa 400 Kunden) zur SpaEfV gehalten Quintessenz: sehr hohes Kundeninteresse, daher Roll Out des Workshopkonzepts auf das gesamte Vertriebsgebiet der RWE Vertrieb AG Ca. 6-8 Workshopreihen mit Unternehmen werden in 2013 voraussichtlich durchgeführt, zum größten Teil KMU, aber auch Nachzügler ISO Kooperation mit TÜV Rheinland bei den Testaten 1. Pilot-Workshopreihe wurde im Mai 2015 gestartet und steht kurz vor erfolgreichem Abschluss, Rest startet mit geändertem zeitlichen Konzept spätestens Anfang November 2013 und wird in 2014 zu Ende geführt Zielsetzung (vertikales Verfahren): Übermittlung aller Testatunterlagen bis spätestens Anfang Dezember 2013 an Testierer, damit noch Zeit für evtl. Korrekturen bleibt. Achtung: bei ISO Kandidaten muss lt. jüngstem Erlass des Bundes-inanzministeriums Testat bis vorliegen, d.h.: Vorlaufzeit für Testatprüfung durch Zertifizierer muss zusätzlich berücksichtigt werden SEITE 29

30 Beispiel für Modul 3: Energiecontrolling unterstützt Energiedatenerfassung und -auswertung Automatische Energiedatenerfassung (flexibel erweiterbar) Pausibilitäts prüfung, Alarmierung Lastgänge, Vergleiche, Statistik, Auswertungen am Bildschirm Archivierung Rohdaten und Auswertungen (Dokumentation) Standardisierte Energieberichte, indiv. Auswertungen Transparenz der Energiedaten Basis für die Identifizierung und Bewertung von Optimierungspotenzialen Erkennen von Auffälligkeiten durch Vergleich - unterschiedlicher Zeiträume, - ähnlicher Standorte, - individueller Kennzahlen. Erfolgskontrolle für durchgeführte Maßnahmen Standardisierte Energieberichte für GF, Controlling usw. Flexibel erweiterbare Datenerfassung SEITE 30

31 RWE Energie-Monitoring als Beispiel für ein Energie-Controlling System (1) Zähler / Data Box: Verbindung der Liegenschaften mit dem Data Center. Erfassung Messwerte über ZFÜ-Messung, Übertragung Netzbetreiber zu Data Center oder über Data Box direkt in Data Center. REM Client: Der Internet Browser ist das universelle Frontend für REM. Zugriff auf Daten über das Internet. Data Center: In der zentralen Softwareeinheit laufen alle Daten zusammen. Sammlung, Verarbeitung und Aufbereitung der Daten in der Auswerte-Datenbank. SEITE 31

32 RWE Energie-Monitoring als Beispiel für ein Energie-Controlling System (2) SEITE 32

33 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Wir freuen uns auf eine erfolgreiche Umsetzung und Zusammenarbeit RWE Energiedienstleistungen GmbH Dipl.-Ing. Knuth Wagner Leiter Energieberatung Theodor-Heuss-Str Duisburg Tel.: 0203/ Für alle in dieser Präsentation dargestellten Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen RWE Energiedienstleistungen SEITE 33

34 Backup SEITE 34

35 Factsheet SpaEfV Quelle: TÜV Rheinland Cert GmbH SEITE 35

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