Strafien.NRW. Landesbeirieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen Ostwestfalen-Lippe

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1 Strafien.NRW. Landesbeirieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen Ostwestfalen-Lippe Unterlage 1 Planfeststellung für den Ausbau der B 65 zwischen Preuß. Oldendorf OD Offelten und Preuß. Oldendorf- Holzhausen / Landwehr von Straßenabschnitt 54, Stat. 0,528 bis Straßenabschnitt 56, Stat. 1,330 Regierungsbezirk: Kreis: Stadt/Gemeinde: Gemarkung: Detmold Minden - Lübbecke Preußisch Oldendorf Offelten, Holzhausen und Wasserstraße (Stadt Petershagen) Erläuterungsbericht bestehend aus 27 Blatt Erläuterungsbericht Aufgestellt: Minden, Der Leiter der Regionalniederlassung Ostwestfalen-Lippe (H. Oklerneyer) Regierungsbaudirektor Satzungsgemäß ausgelegen in der Zeit vom n) ( bis 0,0..U rû in der Stadt/Gele Preußisch Oldendorf (einschließlich) Festgestellt gemäß Beschluss vom heutigen Tage: Detmold, Bezirksregierung Detmold - Planfeststellungsbeh&de - im Auftrage Zeit und Ort der Auslegung des Planes sind rechtzeitig vor Beginn der Auslegung ortsüblich bekannt gemacht worden. Stadt/ Gpr4inde Preußisch Oldendorf A (Unterschrift) (Dienstsiegel) (Dienstsiegel)

2 Unterlage 1 Erläuterungsbericht zum Ausbau der B 65 zwischen Preuß. Oldendorf - OD Offelten und Preuß. Oldendorf - Holzhausen / Landwehr von Straßenabschnitt 54, Stat. 0,528 bis Straßenabschnitt 55, Stat. 1,330 Inhaltsverzeichnis: 1.0 Allgemeines zur Baumaßnahme Lage im Straßennetz Planerische Beschreibung Planungsgrundlagen Planerische Zielsetzung Darstellung der unzureichenden Verkehrsverhältnisse Vorausgegangene Untersuchungen und Verfahren Auflistung der Gutachten / Fachbeiträge Streckengutachten Lärmtechnische Unterlagen Landschaftspflegerischer Begleitplan Wassertechnische Unterlagen Schadstoffabschätzung Ausbreitungsklassen Zweck und Rechtsgrundlage der Planfeststellung Einzelheiten der Baumaßnahme Streckencharakteristik Querschnitt Verkehrsbelastung Querschnittsaufteilung im Zuge der B Ermittlung der Bauklasse und Dimensionierung des Straßenoberbaues gem. RSTO Bauabschnitt I Bauabschnitt II Bauabschnitt III Auswirkungen auf das vorhandene Verkehrswegenetz Bodenmassen und Abfallbeseitigungen Straßenentwässerung Ingenieurbauwerke 15 1

3 4.7 Straßenausstattung Rastanlagen, Nebenanlagen, Versorgungsleitungen Rast- und Nebenanlagen Versorgungsleitungen Anlagen für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt Menschen und die menschliche Gesundheit Lärmsituation Schadstoffsituation Luftschadstoffe Bodenschadstoffe Erschütterungen Erholungs- und Naturerlebnis Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt (Flora und Fauna) Boden Flächenbedarf Beeinträchtigungen des Bodens Wasser (Oberflächen- und Grundwasser) Luft und Klima Landschaftsbild Auswirkungen auf Kultur- und sonstige Sachgüter Auswirkungen auf vorhandene Schutzgebiete Naturschutzgebiete / Naturdenkmäler Landschaftsschutzgebiete, usw Wasserschutz- und Heilquellenschutzgebiete Wechselwirkungen zwischen den vorgenannten Schutzgütern Maßnahmen zum Schutz der Umwelt Menschen Lärmschutzmaßnahmen Aktiver Lärmschutz Passiver Lärmschutz Schadstoffbelastung Natur und Landschaft Kultur- und sonstige Sachgüter Kostenträger Durchführung der Baumaßnahme Träger der Baumaßnahme Zeitliche Abwicklung Grunderwerb und Entschädigung Auswirkungen während der Bauzeit 27 2

4 Erläuterungsbericht 1.0 Allgemeines zur Baumaßnahme 1.1 Lage im Straßennetz Die B 65 beginnt an der niederländischen Grenze, verläuft in West Ost Richtung über Rheine, Osnabrück, Minden, Hannover und endet an der Bundesstraße 1 westlich von Braunschweig. Als Hauptverbindung der Wirtschaftsräume in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen kommt der B 65 eine überregionale Bedeutung zu. Im Gebietsentwicklungsplan (GEP) für den Regierungsbezirk Detmold Teilabschnitt Herford/Minden-Lübbecke wird die B 65 als Straße mit überregionaler Verkehrsbedeutung ausgewiesen. 1.2 Planerische Beschreibung Die vorliegende Planfeststellungsmaßnahme liegt in dem Gebiet der Stadt Preußisch Oldendorf, Kreis Minden-Lübbecke, Regierungsbezirk Detmold. Sie umfasst folgende 3 Ausbauabschnitte: Bauabschnitt I: Die Maßnahme beginnt in Bau-km (Straßenabschnitt 54, Stat. 0,528) und endet in Bau-km 0+385,974 an der freien Strecke. Sie bildet einen Lückenschluss zwischen dem 2004 fertig gestellten Abschnitt in der OD Preußisch Oldendorf und der Ausbauplanung OD Offelten. Die Baulänge beträgt 385,974 m. Bauabschnitt II: Bauabschnitt III: Die Maßnahme beginnt an der OD Preußisch Oldendorf, OT Offelten in Bau-km und endet in Bau-km 0+500,000 ca. 170 m hinter der OD Grenze an der freien Strecke. Die Baulänge beträgt 500,000 m. Die Maßnahme beginnt in Bau-km 0+028,003 und endet in Bau-km 1+026,765 (Strassenabschnitt 55, Stat. 1,330) an der freien Strecke. Die Baulänge beträgt 998,762 m. Gesamtlänge: Bauabschnitte I bis III: 1.884,736 m Die Kosten betragen umgerechnet auf das Jahr 2007 bezogen (aufgerundet auf ): Bauabschnitt I: Grunderwerbskosten ,00 Baukosten: ,00 Gesamtkosten: ,00 ============================= Ausbau der B 65 Preußisch Oldendorf, OT Offelten OT Landwehr 3

5 Bauabschnitt II: Grunderwerbskosten: ,00 Baukosten: ,00 Gesamtkosten: ,00 ============================= Stadt Preußisch Oldendorf: Grunderwerbskosten: 5.000,00 Baukosten: ,00 Gesamtkosten: ,00 ======================== Bauabschnitt III: Grunderwerbskosten: ,00 Baukosten: ,00 Gesamtkosten: ,00 ============================ Kosten Bauabschnitte I - III: Grunderwerbskosten: ,00 Baukosten: ,00 Gesamtkosten: ,00 ============================= 1.3 Planungsgrundlagen Der Ausbau der Gesamtstrecke erfolgt überwiegend im vorhandenen Zuge. Im Bauabschnitt I wird eine Achsverschiebung von ca. 1,90 m in nördlicher Richtung erforderlich. Im Bauabschnitt II verschiebt sich die Straßenachse um ca. 1,90 m nach Norden um wertvolle Bausubstanz zu erhalten. Im Bauabschnitt III erfolgt von Bau - km bis Bau - km sowie von Bau-km bis Bau-km eine Kurvenabflachung von ca. 14,00 m bzw. 8,00 m. Für das Ausbauvorhaben ist ein Linienbestimmungsverfahren nach 16 FStrG nicht erforderlich, da es sich überwiegend um den Ausbau einer vorhandenen Straße handelt. 2.0 Planerische Zielsetzung 2.1 Darstellung der unzureichenden Verkehrsverhältnisse In den vorgenannten Planungsabschnitten beträgt die vorhandene Fahrbahnbreite zwischen ca. 7,00 m (Bauabschnitt I) und ca. 6,50 m (Bauabschnitt II und III). Am südlichen Fahrbahnrand im Bauabschnitt I befindet sich ein ca. 1,70 m breiter gemeinsamer Geh-Radweg. Im Bauabschnitt II ist an einer kurzen Teilstrecke mit ungeregelten Breiten von Bau-km bis Bau-km rechts nur ein Gehweg vorhanden. Ausbau der B 65 Preußisch Oldendorf, OT Offelten OT Landwehr 4

6 Ab Bau-km bis Bau-km (Bauabschnitt II) und im Bereich des gesamten Bauabschnittes III ist kein Gehweg bzw. gemeinsamer Geh-Radweg vorhanden. Der vorhandene Oberbau der B 65, des gemeinsamen Geh-/Radweges sowie des Gehweges in der OD Offelten ist uneben und vielfach ausgebessert und grundsätzlich als schadhaft zu bezeichnen. Die Unfallzahlen der B 65 stellen sich für die Planfeststellungsabschnitte, von Bauabschnitt I bis Bauabschnitt III betrachtet, folgendermaßen dar: Unfälle mit 2 Schwerverletzten und 1 Leichtverletzten Unfälle mit 2 Leichtverletzten Unfälle mit 3 Leichtverletzten Unfälle mit 1 Schwerverletzten und 8 Leichtverletzten Unfall mit 1 Leichtverletzten (2008) 1 Unfall mit einem Leichtverletzten (bis Oktober.2008) 2.2 Vorausgegangene Untersuchungen und Verfahren Bereits in den 60er Jahren wurden erste Überlegungen über einen Ausbau bzw. Neubau der B 65 (B 65n) im Gebiet des Kreises Minden-Lübbecke angestellt. Im Zuge der Voruntersuchungen zur möglichen Linienführung zwischen Preußisch Oldendorf und Minden - Haddenhausen sind dann im Jahr 1977 und 1979 zahlreiche Varianten (15) in Abstimmung mit den Städten, Gemeinden und hauptbeteiligten Behörden untersucht worden. Wegen erheblicher Landverluste sowie Durchschneidungs- und Anschneidungsschäden lehnte die Landwirtschaftskammer den Bau der B 65 n ab. Im aktuellen Bundesverkehrswegeplan ist die B 65 n von der westlichen Landesgrenze zu Niedersachsen bis zur B 239 in Lübbecke im vordringlichen Bedarf weiterhin aufgeführt. Die vorliegenden Planfeststellungsunterlagen beinhalten den Ausbau der B 65 in vorhandenem Zuge. Ausbauvarianten sind hierbei nicht weiter untersucht worden, da einerseits die einzelnen Ausbauabschnitte zu kurz sind und andererseits durch die beidseitig angebaute OD Offelten führen. Im Bereich der OD Offelten wurde auf die Belange des Gutachtens zur Dorferneuerung, wie die Erhaltung des dörflichen Charakters, Geh- und Radwege, Bushaltestellen, Materialfragen, Bepflanzung und Gestaltung der Einmündungen, besonders eingegangen. Des Weiteren ist auch die Forderung des heutigen Amtes für Landschafts- und Baukultur in Westfalen zwecks Erhaltung des Dorfbildes und die Beibehaltung der beiden engen Kurven im Zuge der Ortsdurchfahrt berücksichtigt. 2.3 Auflistung der Gutachten / Fachbeiträge Für die vorliegenden 3 Bauabschnitte wurden folgende Gutachten und Fachbeiträge erstellt: Straßenbautechnische Bodenbeurteilung Für den Bauabschnitt II und III (Straßenabschnitt 55) wurde im November 2000 vom Westfälischen Prüfamt für Baugrund und Straßenbaustoffe eine Straßenbautechnische Bodenbeurteilung vorgenommen. Nach der Geologischen Karte Nr Quernheim stehen oberflächennah eiszeitliche Ablagerungen (Löß) aus schwach tonigen Feinsanden an. Ausbau der B 65 Preußisch Oldendorf, OT Offelten OT Landwehr 5

7 Bei den über die Ausbaustrecke verteilt durchgeführten Sondierungen wurde unter dem Straßenaufbau / Oberbau bis zur Sondiertiefe von 2,00 m unter der Geländeoberkante sandiger, toniger Schluff angetroffen. Grundwasser wurde bei den Sondierungen im Juli 2000 bis zur Aufschlusstiefe von max. 2,00 m unter Fahrbahnoberkante nicht festgestellt. Bei einem Vollausbau muss die Mindestdicke des neuen frostsicheren Oberbaues nach RSTO 86 (89) Tabellen 6 und 7 mindestens 65 cm betragen. Beim Ausbau der vorhandenen gebundenen Befestigung fallen teergebundene Schichten an. Es sind hierbei die bekannten Kriterien zu beachten. Das im ungebundenen Aufbau festgestellte Mineralgemisch kann für eventuelle Untergrundverbesserungen vorgesehen werden. Weitere Einzelheiten sind aus der Straßenbautechnischen Beurteilung vom zu entnehmen, die beim Landesbetrieb Straßenbau NRW, Regionalniederlassung Ostwestfalen-Lippe, Außenstelle Minden ausliegt Lärmtechnische Unterlagen Hinweis durch Ziffer A B B Die aus dem Jahr 2009 datierte Schalltechnische Untersuchung ist für den gesamten Streckenabschnitt durchgeführt worden. Einzelheiten sind aus der Unterlage 11 Ergebnisse der Immissionsschutzuntersuchungen (Lärmtechnik) zu entnehmen Landschaftspflegerischer Begleitplan Hinweis durch Ziffer A 4 + A 5 + A 6 Vom Garten- und Landschaftsarchitekt Dipl.-Ing. Eckhart R. Klemens, Herford wurde 1999 ein Landschaftspflegerischer Begleitplan für die Bauabschnitte I und II aufgestellt. Für den Bauabschnitt III erstellte das Büro Gasse + Schumacher - Landschaftsarchitekten BDLA, Paderborn den Landschaftspflegerischen Begleitplan. Aufgrund neuer rechtlicher Vorgaben bezüglich der Berücksichtigung von Artenschutz- und Umweltbelangen wurde im August 2007 durch das Ingenieurbüro Kortemeier & Brokmann, Garten- und Landschaftsarchitekten GmbH, Herford, der Landschaftspflegerische Begleitplan durch die Berücksichtigung artenschutzrechtlicher Belange und die Gesamteinschätzung vorhabenbezogener Umweltauswirkungen ergänzt. Einzelheiten sind aus den Unterlagen Ergebnisse der landschaftspflegerischen Begleitplanung zu entnehmen Wassertechnische Unterlagen Hinweis durch Ziffer A 3 + A bis A A Für die Straßenbauverwaltung stellte die Ingenieurgesellschaft für Wasser- und Abfallwirtschaft, Minden im Jahr 2005 für jeden Bauabschnitt getrennt einen Wassertechnischen Entwurf auf. In Bau-km östlich (Bauabschnitt III) ist ein Regenrückhaltebecken mit einem vorgeschalteten Absetzbecken geplant. Des Weiteren ist in der Ortsdurchfahrt Preußisch Oldendorf-Offelten eine Reinigungsanlage für Ausbau der B 65 Preußisch Oldendorf, OT Offelten OT Landwehr 6

8 Straßenoberflächenwasser vorgesehen. Weitere Einzelheiten sind aus der Unterlage 13 Ergebnisse der wassertechnischen Untersuchungen (Wassertechnik) zu entnehmen Schadstoffabschätzung Das Ingenieurbüro Lohmeyer GmbH & Co KG, Karlsruhe führte im Jahr 2008 sowohl für die Ortsdurchfahrt Preußisch Oldendorf-Offelten, als auch für die freie Strecke eine Luftschadstoffuntersuchung durch. Diese Untersuchung berücksichtigt auch die Ausbreitungsklassenstatistik der Deutschen Wetterdienst (DWD) Station Diepholz, da die topografischen Verhältnisse im Umfeld dieser DWD-Station mit denen im Untersuchungsgebiet sehr ähnlich sind. Einzelheiten sind aus der Unterlage 14 Schadstoffbelastungen an Straßen (Luftschadstoffe) zu entnehmen Ausbreitungsklassen Ausbreitungsklassen (AK-Term) nach TA Luft 2002 und Bestimmung eines repräsentativen Jahres auf einen Streckenabschnitt der B 65 in Preußisch Oldendorf- Offelten. Eine qualifizierte Prüfung der Übertragbarkeit einer Zeitreihe von Ausbreitungsklassen für die Bauabschnitte I III wurde vom Deutschen Wetterdienst, Abteilung Klima- und Umweltberatung, Essen durchgeführt. 3.0 Zweck und Rechtsgrundlage der Planfeststellung Das Straßenbauvorhaben greift in vorhandene tatsächliche Verhältnisse ein und berührt bestehende Rechtsverhältnisse. Zur umfassenden Problembewältigung sind daher in der Planfeststellung alle durch das Vorhaben berührten öffentlich-rechtlichen Beziehungen zwischen dem Träger der Straßenbaulast und anderen Behörden sowie Betroffenen mit Ausnahme der Enteignung rechtsgestaltend zu regeln. Insbesondere wird in der Planfeststellung darüber entschieden - welche Grundstücke oder Grundstücksteile für das Vorhaben benötigt werden oder auf Verlangen übernommen werden müssen, welche Folgemaßnahmen an anderen Anlagen notwendig sind, - wie die Kosten bei Kreuzungsanlagen zu verteilen und die Unterhaltungskosten abzugrenzen sind, - ob und welche Lärmschutzmaßnahmen erforderlich sind, - welche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zum Schutz von Natur und Landschaften erforderlich sind. Neben der Planfeststellung sind andere behördliche Entscheidungen, insbesondere öffentlichrechtliche Genehmigungen, Verleihungen, Erlaubnisse, Bewilligungen und Zustimmungen nicht erforderlich. Auf die abgeschlossene OD-Vereinbarung zwischen der Straßenbauverwaltung und der Stadt Preußisch Oldendorf wird hingewiesen. Ausbau der B 65 Preußisch Oldendorf, OT Offelten OT Landwehr 7

9 Die Planfeststellung ersetzt jedoch nicht die für die Durchführung der Straßenbaumaßnahme erforderlichen privatrechtlichen Regelungen. Die Rechtsgrundlage der Planfeststellung für die Bundesstraßen ergibt sich aus 17 des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG) in Verbindung mit Teil V, Abschnitt 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes ( 72 bis 78 VwVfG NRW) 4.0 Einzelheiten der Baumaßnahme 4.1. Streckencharakteristik Die Streckencharakteristik der B 65 wird nicht verändert. Die B 65 erhält einen einbahnigen Querschnitt mit je einem Fahrstreifen für jede Fahrtrichtung. Sowohl die Einmündung der K 80 ( Offelter Dorfstraße ) in die B 65, als auch die Einmündungen der Gemeindestraßen und der Wirtschaftswege werden höhengleich hergestellt. Die an der B 65 vorhandenen Zufahrten verbleiben nur im Einzelfall, wenn eine Erschließung über das untergeordnete Wegenetz nicht möglich ist. 4.2 Querschnitt Verkehrsbelastung Bei der 2005 durchgeführten Verkehrszählung an der Zählstelle 3717 / 2230 wurden folgende Werte ermittelt: Zählstelle: 3717 / 2230 Zählung: 2000 % 2005 % DTVa kfz / DTVa kfz * DTV (SV) / DTVSV a 555 7, ,6 Fahrräder / DTVRad a PKW / DTVPkw a , ,7 LFW / DTVLfw a 204 2, ,0 LZ / DTVLzg a 325 4, ,2 KRAD / DTVMot a 164 2, ,7 BUS / DTVBus a 43 0,6 42 0,6 LKW / DTVLoA a 188 2, ,8 * Die Prognose der Verkehrsentwicklung ergibt auf das Jahr 2020 bezogen eine tägliche Verkehrsstärke von Kfz/24 h (s. u.). Ausbau der B 65 Preußisch Oldendorf, OT Offelten OT Landwehr 8

10 Den für das Planfeststellungsverfahren erarbeiteten Fachentwürfen liegt eine prognostizierte Verkehrsentwicklung für das Jahr 2020 (Prognosehorizont) zugrunde, die auf den o. a. Verkehrszählungsdaten des Jahres 2005 basiert. Die Hochrechnungsmethodik erfolgte gem. dem Handbuch für die Bemessung von Straßenverkehrsanlagen der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV). Darin berücksichtigt wurden Verkehrsentwicklungsfaktoren (Indizes) aus einer Langzeit-Datenaufbereitung und Zeitreihen für Prognose- Aussagen der Bundesfern- und Landesstraßen in Nordrhein-Westfalen der Heusch/Boesefeldt GmbH, Aachen. Die auf dieser Grundlage ermittelte (Prognose-)Verkehrsstärke 2020 beläuft sich danach in allen drei Bauabschnitten auf Kfz/24 h. Die v. g. Prognosemöglichkeit umfasst jedoch nur den Prognosezeitraum bis Das Verkehrsstärkenauskunftssystem des BMVBS dagegen beinhaltet bereits Daten des Zeitraumes bis Diese liegen jedoch in ihrem Wert [Kfz/24 h] sowohl für das Jahr 2020 als auch für das Jahr 2025 unter dem, der mittels rechnerischem Ansatz in das Verfahren Eingang gefunden hat (Prognosewert 2020 [s. o.]). Die Ergebnisse der durchgeführten Ermittlungen innerhalb der Fachbeiträge Lärmtechnische Unterlagen und Luftschadstoffuntersuchung liegen somit auf der sicheren Seite Querschnittsaufteilung im Zuge der B 65 Die einzelnen Regelquerschnitte sind in Unterlage 6 zeichnerisch dargestellt: Die Aufteilung der Regelquerschnitte ist wie folgt vorgesehen: Bauabschnitt I (freie Strecke OD Preußisch Oldendorf OD Offelten): (von Bau-km bis Bau-km ,974 ) Bankett - nördlich - = 0,50 m gemeinsamer Geh-/Radweg = 2,25 m Bankett = 1,50 m Graben = ca. 3,00 m Bankett = 1,50 m Fahrstreifen einschl. Randstreifen 0,25 m = 3,75 m Fahrstreifen einschl. Randstreifen 0,25 m = 3,75 m Bankett - südlich - = 1,50 m Kronenbreite: = ca. 17,75 m Bauabschnitt II OD Preußisch Oldendorf-Offelten: (von Bau-km bis Bau-km ) gemeinsamer Geh-/Radweg - nördlich = 2,25 m Sicherheitsstreifen = 0,75 m Fahrstreifen einschl. 3-teil. Pflasterband = 3,25 m Fahrstreifen einschl. 3-teil. Pflasterband = 3,25 m * Gehweg - südlich - = 1,50 m Kronenbreite: = 11,00 m (* von Bau-km bis Bau-km ) Ausbau der B 65 Preußisch Oldendorf, OT Offelten OT Landwehr 9

11 Bauabschnitt III (freie Strecke OD Offelten - OD Holzhausen/Landwehr) (von Bau-km ,003 bis Bau-km ,765) Bankett - östlich - = 0,50 m gemeinsamer Geh-Radweg = 2,25 m Bankett = 1,00 m Graben = ca. 3,00 m Bankett = 1,50 m Fahrstreifen einschl. Randstreifen 0,25 m = 3,75 m Fahrstreifen einschl. Randstreifen 0,25 m = 3,75 m Bankett = 1,50 m Graben = ca. 2,00 m Kronenbreite: = ca. 19,25 m Ausbau der B 65 Preußisch Oldendorf, OT Offelten OT Landwehr 10

12 4.2.3 Ermittlung der Bauklasse und Dimensionierung des Straßenoberbaues gem. RSTO Bauabschnitt I (freie Strecke OD Preußisch Oldendorf OD Offelten) Bestimmung der Bauklasse nach RSTO 01 Ermittlung der bemessungsrelevanten Beanspruchung Bestimmung aus DTV bei konstanten Faktoren Straßenklasse: Bundesstraße Jahr der Verkehrszählung/Prognose: 2005 [-] Jahr der Verkehrsübergabe 2014 [-] Verkehrsstärke Fz/24h LKW-Anteil 5,56 [%] DTV [SV] bei der Verkehrsübergabe 458 Fz/24h Erfassung des DTV für jede Fahrtrichtung getrennt Vorgesehener. Nutzungszeitraum 30 Jahre Anzahl der Fahrstreifen 2 [-] Fahrstreifenbreite 3,75 [m] Längsneigung 0,5 [%] Mittlere jährliche Zunahme des Schwerverkehrs p = 0,02 [-] Achszahlfaktor f A = 3,7 [-] Lastkollektivquotient q Bm = 0,2 [-] Fahrstreifenfaktor f 1 = 0,9 [-] Fahrstreifenbreitenfaktor f 2 = 1 [-] Steigungsfaktor f 3 = 1,02 [-] Zunahme des jährlichen Schwerverkehrs p = nein Mittlere jährliche Zunahme des Schwerverkehrs nach der Verkehrsübergabe von 1 bis 12 Bundesstraße (p=0,02) von 13 bis 30 Bundesstraße (p=0,02) bemessungsrelevante Beanspruchung B = 4,60 [Mio] Maßgebend ist Bauklasse = II [-] Ausbau der B 65 Preußisch Oldendorf, OT Offelten OT Landwehr 11

13 Bauabschnitt II (OD Preußisch Oldendorf / Offelten) Bestimmung der Bauklasse nach RSTO 01 Ermittlung der bemessungsrelevanten Beanspruchung Bestimmung aus DTV bei konstanten Faktoren Straßenklasse: Bundesstraße Jahr der Verkehrszählung/Prognose: 2005 [-] Jahr der Verkehrsübergabe 2014 [-] Verkehrsstärke Fz/24h LKW-Anteil 5,56 [%] DTV [SV] bei der Verkehrsübergabe 458 Fz/24h Erfassung des DTV für jede Fahrtrichtung getrennt Vorgesehener. Nutzungszeitraum 30 Jahre Anzahl der Fahrstreifen 2 [-] Fahrstreifenbreite 3,25 [m] Längsneigung 1,1 [%] Mittlere jährliche Zunahme des Schwerverkehrs p = 0,02 [-] Achszahlfaktor f A = 3,7 [-] Lastkollektivquotient q Bm = 0,2 [-] Fahrstreifenfaktor f 1 = 0,9 [-] Fahrstreifenbreitenfaktor f 2 = 1,1 [-] Steigungsfaktor f 3 = 1,00 [-] Zunahme des jährlichen Schwerverkehrs p = nein Mittlere jährliche Zunahme des Schwerverkehrs nach der Verkehrsübergabe von 1 bis 12 Bundesstraße (p=0,02) von 13 bis 30 Bundesstraße (p=0,02) bemessungsrelevante Beanspruchung B = 4,97 [Mio] Maßgebend ist Bauklasse = II [-] Ausbau der B 65 Preußisch Oldendorf, OT Offelten OT Landwehr 12

14 Bauabschnitt III (freie Strecke OD Offelten - OD Holzhausen/Landwehr) Bestimmung der Bauklasse nach RSTO 01 Ermittlung der bemessungsrelevanten Beanspruchung Bestimmung aus DTV bei konstanten Faktoren Straßenklasse: Bundesstraße Jahr der Verkehrszählung/Prognose: 2005 [-] Jahr der Verkehrsübergabe 2014 [-] Verkehrsstärke Fz/24h LKW-Anteil 5,56 [%] DTV [SV] bei der Verkehrsübergabe 458 Fz/24h Erfassung des DTV für jede Fahrtrichtung getrennt Vorgesehener. Nutzungszeitraum 30 Jahre Anzahl der Fahrstreifen 2 [-] Fahrstreifenbreite 3,75 [m] Längsneigung 3,5 [%] Mittlere jährliche Zunahme des Schwerverkehrs p = 0,02 [-] Achszahlfaktor f A = 3,7 [-] Lastkollektivquotient q Bm = 0,2 [-] Fahrstreifenfaktor f 1 = 0,9 [-] Fahrstreifenbreitenfaktor f 2 = 1 [-] Steigungsfaktor f 3 = 1,02 [-] Zunahme des jährlichen Schwerverkehrs p = nein Mittlere jährliche Zunahme des Schwerverkehrs nach der Verkehrsübergabe von 1 bis 12 Bundesstraße (p=0,02) von 13 bis 30 Bundesstraße (p=0,02) bemessungsrelevante Beanspruchung B = 4,60 [Mio] Maßgebend ist Bauklasse = II [-] Ausbau der B 65 Preußisch Oldendorf, OT Offelten OT Landwehr 13

15 4.3 Auswirkungen auf das vorhandene Verkehrswegenetz Hinweis durch Ziffer A A Die vorhandenen Verkehrswegeverbindungen werden durch die Baumaßnahme nicht betroffen. Die einmündenden Straßen sowie Wirtschaftswege werden wieder an die B 65 rechtwinklig angeschlossen. Der Anschluss der Anliegergrundstücke an das öffentliche Wegenetz bleibt aufrechterhalten. Zufahrten an der freien Strecke entfallen, sofern die Grundstücke über das untergeordnete Wegenetz erschlossen sind. Nach ständiger Rechtsprechung besteht kein Rechtsanspruch auf das Fortbestehen von Vorteilen, die sich aus einer bestimmten Verkehrslage von Grundstücken ergeben (vgl. dazu Urteil des BGH vom III ZR 110/67 -, DVBl. 1968, S. 212). Über einen darüber hinaus gehenden Ausbau des untergeordneten Straßen- und Wegenetzes ist nicht in diesem Planfeststellungsverfahren nach dem FStrG zu entscheiden. Es handelt sich vielmehr um eine in der Zuständigkeit der Stadt Preußisch Oldendorf liegende und von dieser eigenverantwortlich zu regelnde Selbstverwaltungstätigkeit. Im Einzelnen wird auf die Regelungen im Bauwerksverzeichnis und auf die Darstellungen in den Planunterlagen verwiesen. 4.4 Bodenmassen und Abfallbeseitigungen Hinweis durch Ziffer A Der gemeinsame Runderlass des MUNLV und des MWMEV vom wird beachtet. Nicht güteüberwachte Baustoffe (Recycling-Baustoffe) oder industrielle Nebenprodukte werden im gesamten Bereich der Planfeststellungsmaßnahme aufgrund der dort angetroffenen Wasserschutzgebiete (WSG III A und WSG III B) nicht eingebaut. Eine Wiederverwendung von teerhaltigem Straßenaufbruch ist nicht vorgesehen. In Nordrhein-Westfalen ist - abweichend von den Ausführungen der RiStWag, Ausgabe eine Wiederverwendung von teerhaltigem Straßenaufbruch innerhalb von Wasserschutzgebieten grundsätzlich ausgeschlossen. 4.5 Straßenentwässerung Hinweis durch Ziffer A 3 + A bis A A Im Bauabschnitt I wird das anfallende Straßenoberflächenwasser westlich des in Bau-km kreuzenden namenlosen Nebengewässers des Mühlenbaches von Bau-km bis Bau-km in einer 7-zeiligen Pflasterrinne und im weiteren Verlauf bis Bau-km in einem mit einer Tauchwand ausgestatteten Straßenseitengraben nördlich der B 65 gesammelt und in das dort kreuzende Nebengewässer eingeleitet. Das anfallende Straßenoberflächenwasser östlich des Nebengewässers von Bau-km bis Bau-km wird ebenfalls in einem Straßenseitengraben gefasst und über eine Rohrleitung DN 200 PVC in den westlich gelegenen Straßenseitengraben (siehe oben) geleitet, so dass auch von dort aus die geplante Tauchwand durchflossen werden muss. Der Straßenseitengraben südlich der B 65 nimmt das Oberflächenwasser der Außengebiete, wie in den Planunterlagen dargestellt, auf. - Auch im Bauabschnitt II (OD Offelten) erfolgt die Entwässerung in 2 Abschnitten. Das Oberflächenwasser des westlichen Abschnittes von Bau-km [BA I] bis Ausbau der B 65 Preußisch Oldendorf, OT Offelten OT Landwehr 14

16 Bau-km [BA II] wird über einen Regenwasserkanal DN 300 zum Offelter Bach geführt. Der östliche Abschnitt von Bau-km [BA II] bis Bau-km [Auslauf RRB] [BA III] entwässert über einen Regenwasserkanal DN 300 bzw. DN 400 in den Offelter Bach. Die Einleitung der beiden Abschnitte in den verrohrten Offelter Bach erfolgt über einen neu zu errichtenden Filterschacht im Bereich der Kreuzung B 65 / K 80 bei Bau-km Im Bauabschnitt III wird das Oberflächenwasser der Fahrbahn der B 65, des gemeinsamen Geh-/Radweges, der Seitenstreifen, der Bankette sowie der Außengebiete von Bau-km bis Bau-km über einen westlichen und östlichen Straßenseitengraben in das geplante Regenrückhaltebecken (Bau-km 0+075) eingeleitet. Aus dem Regenrückhaltebecken wird der Abfluss gedrosselt dem geplanten RW Kanal DN 300 gemäß Anschlussplanung (BA II) zugeführt. Das Regenrückhaltebecken hat ein Rückhaltevolumen von 750 m³. Die Ablaufmenge beträgt 30 l/s. Die Übergabewassermenge in den BA II beträgt 64,66 l/s. Im Einzelnen wird auf die Wassertechnischen Untersuchungen, die Regelungen im Bauwerksverzeichnis und auf die Darstellungen in den Planunterlagen verwiesen. 4.6 Ingenieurbauwerke Bauabschnitt I: Von Bau-km bis Bau-km nördlich ist zur Abfangung seitlicher Höhenunterschiede eine ca. 0,70 m hohe Betonwinkelstützmauer vorgesehen. Bauabschnitt II: Von Bau-km bis Bau-km nördlich wird eine vorhandene Ortsbild prägende Stützmauer aus Natursteinen verdrängt und hinter dem Geh- und Radweg wieder angelegt. Auf die vorhandene OD Vereinbarung vom / wird Bezug genommen. Von Bau-km bis Bau-km westlich wird eine Fahrbahnverziehung mit Kurvenabflachung vorgenommen, die die Versetzung einer vorhandenen Hofmauer aus Natursteinen zur Folge hat. Auf die vorhandene OD Vereinbarung vom / wird Bezug genommen. Bauabschnitt III: Geändert durch Ziffer B Von Bau-km bis Bau-km östlich ist zur Abfangung des Höhenunterschiedes zu den benachbarten Privatgrundstücken eine bis zu ca. 0,80 m hohe Winkelstützmauer neu anzulegen. Die alte Einfriedigung wird entfernt. 4.7 Straßenausstattung Die B 65 erhält eine Grundausstattung mit Markierung, Leiteinrichtungen und Beschilderung entsprechend den einschlägigen Richtlinien. Das gilt ebenso für den Rad- und Gehweg sowie im Rahmen der Ersatzverpflichtung für das von der Baumaßnahme betroffene Straßen- und Wegenetz. Die Aufstellung und Anbringung von amtlichen Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen gemäß Straßenverkehrsordnung (StVO) wird außerhalb des Ausbau der B 65 Preußisch Oldendorf, OT Offelten OT Landwehr 15

17 Planfeststellungsverfahrens vor Verkehrsfreigabe mit der nach StVO zuständigen Stelle geregelt. Der vorhandene Bahnübergang der Bahnstrecke Bohmte Bünde im Bauabschnitt II, Baukm ist signalgeregelt. Über Art, Umfang und Durchführung des Umbaues der Kreuzungsanlage aufgrund der geänderten Straßenführung sowie deren Kostenteilung wird zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der VLO Verkehrsgesellschaft Landkreis Osnabrück GmbH & Co gemäß 5 EKrG eine Vereinbarung geschlossen. 4.8 Rastanlagen, Nebenanlagen, Versorgungsleitungen Rast- und Nebenanlagen Rastanlagen und Nebenanlagen wie Lagerplätze bzw. Gerätehöfe sind nicht vorgesehen Versorgungsleitungen In den Lageplänen zu den Planfeststellungsunterlagen sind die Versorgungsleitungen (Telekommunikationslinien, Strom, Gas, Wasser, Kanalisation, usw.) dargestellt, soweit deren Verlauf dem Landesbetrieb aufgezeigt wurde. Soweit Versorgungsleitungen zu verlegen, anzupassen, zu sichern oder zu beseitigen sind, erfolgen entsprechende Regelungen im Bauwerksverzeichnis. Auf die nachstehenden Kapitel 7.0 (Kostenträger) und 8.1 (Träger der Baumaßnahme) sowie die Vorbemerkungen zum Bauwerksverzeichnis wird hingewiesen. 4.9 Anlagen für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) Im Zuge der Baumaßnahme werden die entlang der B 65 vorhandenen Haltestellenbuchten den geänderten Straßenverhältnissen angepasst. Die vorhandene Infobucht im Bauabschnitt I in Bau-km nördlich wird durch den geänderten Straßenabschnitt verdrängt und in Bau-km (l = ca. 60 m) wieder angelegt. 5.0 Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt 5.1 Menschen und die menschliche Gesundheit Als bau- und betriebsbedingte Auswirkungen des Straßenbauvorhabens auf den Menschen sind im Wesentlichen zu nennen: - vorübergehende verstärkte visuelle und akustische Wahrnehmung des landschaftsuntypischen Straßenkörpers durch Beseitigung von Straßenbegleitgrün; - Erhöhung der Lärm-, Staub- und Abgasimmissionen durch den Baustellenbetrieb und Baustellenverkehr; - vorübergehende Verkehrsbehinderungen und gefährdung durch die Verkehrsführung während der Bauzeit Ausbau der B 65 Preußisch Oldendorf, OT Offelten OT Landwehr 16

18 5.1.1 Lärmsituation Hinweis durch Ziffer A B B Für die Baumaßnahme sind nach den Vorschriften der Sechszehnten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung 16. BImSchV) vom 12. Juni 1990 (BGBl. 1990, S. 1036) unter Berücksichtigung der Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen Ausgabe 1990 RLS-90- (Allgemeines Rundschreiben Straßenbau Nr. 8/1990 und Nr. 17/1992 des Bundesministers für Verkehr VkBl. 1990, S. 258 und 1002, S. 208) Lärmtechnische Untersuchungen unter Einbeziehung der Außenwohnbereiche durchgeführt worden. Im Rahmen des lärmtechnischen Entwurfes wurden an 16 Objekten im Zuge der Baumaßnahme die Anspruchsvoraussetzungen auf Lärmschutz dem Grunde nach überprüft. Die durchgeführten Überprüfungen (Berechnung, Bewertung) haben ergeben, dass bei 2 Wohnhäusern dem Grunde nach ein Anspruch auf Lärmschutz, sowie an einem bebauten Außenwohnbereich ein Anspruch auf Entschädigung besteht Schadstoffsituation Luftschadstoffe Für die Baumaßnahme sind die Auswirkungen der Kfz-bedingten Schadstoffe unter Verwendung der Emissionsberechnung mit dem Modell PROKAS entsprechend den Vorgaben der VDI-Richtlinie Kfz- Emissionsberechnung (VDI, 2003) durch das Ingenieurbüro Lohmeyer GmbH, Karlsuhe ermittelt bzw. abgeschätzt worden. Für die Berechnung der Schadstoffimmissionen werden sogenannte Ausbreitungsklassenstatistiken benötigt. Das sind Angaben über die Häufigkeit verschiedener Ausbreitungsverhältnisse in den unteren Luftschichten, die durch Windrichtung, Windgeschwindigkeit und Stabilität der Atmosphäre definiert sind. Für den Bereich des Untersuchungsgebietes wurde vom Deutschen Wetterdienst (DWD) die Ausbreitungsklassenstatistik der DWD Station Diepholz als geeignet erachtet und für die Berechnung der Schadstoffimmissionen zur Verfügung gestellt. Die Schadstoffabschätzung hat ergeben, dass die ermittelte Gesamtbelastung die Jahresmittelwerte für Stickstoffdioxid (NO ²), Benzol sowie Feinstaubpartikel (PM 10) nicht überschreitet. Neben dem Grenzwert für das Jahresmittel ist in der 22. BImSchV vom 11. September 2002 auch ein 24 Stunden-Grenzwert für Feinstaubpartikel (PM 10) von 50 µ/m³ definiert, der nicht öfter als 35-mal im Jahr überschritten werden darf. In dem MLuS-02, geänderte Fassung 2005, ist eine einfache Abschätzung der Anzahl der Überschreitungen integriert. Danach wird die Anzahl der erlaubten Überschreitungshäufigkeiten nicht überschritten. Auch der Grenzwert der 22. BImSchV für die NO ² - Kurzzeitbelastung ist in allen Untersuchungsfällen unterschritten. Im Einzelnen wird auf die Unterlage 14 [(Schadstoffbelastungen an Straßen (Luftschadstoffe)] verwiesen. Ausbau der B 65 Preußisch Oldendorf, OT Offelten OT Landwehr 17

19 Bodenschadstoffe Mit einem erhöhten Schadstoffeintrag in Boden und Aufwuchs ist nur auf den schmalen Streifen von 1 bis 2 m beiderseits der Straße zu rechnen. Außerhalb dieses Bereiches nimmt die Bodenbeeinträchtigung steil ab. Eine Gefährdung der menschlichen Gesundheit durch Ablagerungen von Schadstoffen in den umliegenden landwirtschaftlichen Nutzflächen und im Aufwuchs und Aufnahme in die Nahrungskette ist daher nicht zu erwarten. Auf die nachstehenden Ausführungen zu Kapitel 5.5 (Auswirkungen auf Luft und Klima) wird verwiesen Erschütterungen Weder durch die Bauarbeiten noch durch den Betrieb der B 65 ergeben sich Erschütterungseinwirkungen auf die Nachbargrundstücke, die deren Benutzung über das ortsübliche Maß hinaus beeinflussen. Dies gilt, obwohl bisher gesetzliche Vorschriften für den Erschütterungs-Immissionsschutz fehlen. Denn zum einen sind die Bauarbeiten unter Berücksichtigung der anerkannten Regeln der Baukunst auszuführen und zum anderen befinden sich keine erschütterungsempfindliche Anlagen und Gebäude in der Nähe der B 65. Aufgrund des Deckenaufbaus ist, unter Berücksichtigung der prognostizierten Verkehrsbelastung mit Erschütterungen durch den Betrieb der Straße, die über das ortsübliche Maß hinaus gehen, nicht zu rechnen. Bei dem unter Denkmalschutz stehenden Fachwerkgebäude Osterholz in Bau-km nördlich (Bauabschnitt II) wird im Rahmen der vorbereiteten Bauausführung geprüft, ob hier ein Beweissicherungsverfahren notwendig wird. Es kommen nur moderne Maschinen zum Einsatz und die Arbeiten werden nach den neuesten straßenbautechnischen Verfahren ausgeführt Erholungs- und Naturerlebnis Die Wegebeziehungen für Fußgänger und Radfahrer bleiben auch nach Verwirklichung der Baumaßnahme bestehen bzw. werden wieder hergestellt. Durch die vorgesehenen Netzergänzungen werden sie darüber hinaus sogar verbessert. 5.2 Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt (Flora und Fauna) Hinweis durch Ziffer A 4 + A 5 + A 6 + A A Die Flächen östlich der OD Offelten sind Teil eines großflächig im Kreis Minden-Lübbecke ausgewiesenen Landschaftsschutzgebietes. Eine Betroffenheit der Zielsetzung wird ausgeschlossen. Die Veränderung des Landschaftsbildes durch den Straßenausbau ist nicht erheblich. Weitere Schutzgebiete oder geschützte Biotope gemäß Landschaftsgesetz Nordrhein- Westfalen (LG NW) sind durch die Maßnahme nicht betroffen. In der Ergänzung zum Landschaftspflegerischen Begleitplan wurden die drei Ausbauabschnitte getrennt beurteilt: - Im Ausbauabschnitt I ergaben sich im Rahmen der faunistischen Kartierungen im Zusammenhang des Planungsgebietes B 65n, Abschnitt Landesgrenze bis Lübbecke, sowie der ergänzenden Datenrecherche bei Behörden und Ausbau der B 65 Preußisch Oldendorf, OT Offelten OT Landwehr 18

20 Naturschutzverbänden keine Hinweise auf eine Bedeutung des Planungsraumes für geschützte, seltene und gefährdete Arten. Das die vorhandenen Strukturen seltenen oder gefährdeten Arten als Lebensraum dienen, ist aufgrund der strukturellen Ausprägung, der erheblichen Vorbelastungen durch den Straßenverkehr und die Nähe zu den Siedlungsbereichen sehr unwahrscheinlich. Ein Vorkommen von Fledermausquartieren kann aufgrund des Fehlens geeigneter Strukturen ausgeschlossen werden. Im Rahmen von faunistischen Untersuchungen zu den Fledermäusen im oben genannten Planungsgebiet wurden zusätzlich im Bereich der Ortsdurchfahrt Offelten jagende Zwergfledermäuse festgestellt. Eine Bedeutung der Freiflächen westlich von Offelten ist für die strukturgebunden jagende Art aufgrund der Strukturarmut unwahrscheinlich. Eine Bedeutung des Planungsraumes für seltene oder gefährdete Vogelarten ist ebenfalls sehr unwahrscheinlich. Aufgrund der kritischen Effektdistanzen, die nach MIERWALD (2007) bei m anzusetzen sind, ist nicht von einem Brutrevier entsprechender Arten im Planungsraum auszugehen. Die für Offelten bekannten Brutplätze von Schleiereulen befinden sich am nordöstlichen Ortsrand von Offelten, so dass eine Betroffenheit dieser Art ausgeschlossen wird. - In der OD Offelten (Bauabschnitt II) sind bei zwei Detektorbegehungen im Juni und Juli 2006 keine aus Quartieren ausfliegenden Fledermäuse nachgewiesen worden. Im Bereich des geplanten Ausbaues der vorhandenen B 65 ist es in der Dämmerung auch zu keiner deutlichen Häufung von Fledermausnachweisen gekommen, die auf ein Quartier in Bäumen, die gefällt werden sollen, hinweisen würden. Durch das Fällen einiger Bäume können Jagdgebiete einzelner Individuen der Zwergfledermaus betroffen sein, die im Dorfkern im Kreuzungsbereich der B 65 mit der Dorfstraße und an der dort anschließenden Obstwiese nach Nahrung suchen. Aufgrund der Vorbelastungen durch die vorhandenen Nutzungen und die B 65 ist die Funktion der Strukturen als Jagdhabitat für Fledermäuse als suboptimal zu bezeichnen (z.b. erhöhtes Kollisionsrisiko). Ausweichstrukturen deutlich höherer Qualität sind zahlreich im Umfeld vorhanden. Aufgrund der großen Anpassungsfähigkeit von Zwergfeldermäusen ist eine Betroffenheit einzelner Tiere oder Quartiere und ein erheblicher Einfluss auf einzelne Individuen oder die Population nicht zu erwarten. Darüber hinaus liegen für den Bereich der Ortsdurchfahrt Offelten keine Hinweise auf Vorkommen weiterer streng oder besonders geschützter Arten vor. Die für Offelten bekannten Brutplätze von Schleiereulen liegen alle weiter nördlich, so dass eine Betroffenheit dieser Art ausgeschlossen werden kann. Durch die innerörtliche Lage gehen überwiegend Gartenflächen mit Ziergehölzen, Schnitthecken und teilweise Obstbäumen verloren. Die betroffenen Strukturen sind aufgrund ihrer derzeitigen Nutzung und der Lage im unmittelbaren Einflussbereich der B 65 erheblichen Vorbelastungen ausgesetzt, so dass ihr ökologischer Wert erheblich gemindert wird. Am Ende dieses Bauabschnittes befinden sich südwestlich der B 65 zwei als Naturdenkmal (ND) geschützte Hofeichen. Eine Betroffenheit oder Gefährdung der Bäume durch die Maßnahme wird ausgeschlossen. Die Straße wird nicht in Richtung der Bäume verlagert. Ausbau der B 65 Preußisch Oldendorf, OT Offelten OT Landwehr 19

21 - Im Bauabschnitt III ergaben sich wie auch im Bereich des Bauabschnittes I im Rahmen der faunistischen Kartierungen im Zusammenhang des Planungsgebietes B 65n, Abschnitt Landesgrenze bis Lübbecke, sowie der ergänzenden Datenrecherche bei Behörden und Naturschutzverbänden keine Hinweise auf eine Bedeutung des Planungsraumes für geschützte, seltene und gefährdete Arten. - Der Offenlandbereich nördlich der Ausbaustrecke hat aus ornithologischer Sicht eine hohe Bedeutung für Offenlandarten wie z. B. Rebhuhn und Feldlerche und wird auch von Zug- und Rastvögeln gelegentlich genutzt. Nach MIERWALD (2007) ist bei Offenlandarten wie Rebhuhn und Feldlerche hinsichtlich der Empfindlichkeit gegenüber Straßen von kritischen Effektdistanzen zwischen 100 bis 300 m auszugehen. Dabei spielen neben Lärm auch andere Störeinflüsse eine wesentliche Rolle. Da diese Belastungen bereits vorhanden sind, ist davon auszugehen, dass sich die Tiere bereits darauf eingestellt haben. Insgesamt ist nicht von einer Betroffenheit der Offenlandarten oder deren Lebensräume auszugehen. Ein Vorkommen von Fledermausquartieren in den betroffenen Gehölzstrukturen kann aufgrund der geringen Stammdurchmesser bzw. des überwiegenden Strauchanteils ausgeschlossen werden. Die angrenzenden intensiv genutzten Ackerflächen werden durch den Ausbau nicht nachhaltig belastet. Zusammenfassend ist festzustellen, dass aus den vorgenannten Gründen eine Bedeutsamkeit von artenschutzrechtlichen Regelungen, insbesondere eine Erfüllung der Verbotstatbestände gemäß 42 BNatSchG sowie der Art. 12 und 13 FFH-RL und Art. 5 VS-RL für die geplante Ausbaumaßnahme nicht gesehen wird. 5.3 Boden Hinweis durch Ziffer A Flächenbedarf Der voraussichtliche Flächenbedarf für die Baumaßnahme beträgt: - Im Bauabschnitt I: Neuversiegelung m². Kompensationsfläche m². - Im Bauabschnitt II: Neuversiegelung m². Kompensationsfläche m². - Im Bauabschnitt III: Neuversiegelung: 5.278,5 m². Kompensationsfläche 5.278,5 m². Somit ergeben sich für alle drei Bauabschnitte eine Gesamtneuversiegelung von 8.803,5 m² und ein ebenso großer Kompensationsbedarf Beeinträchtigungen des Bodens Durch die Ausbaumaßnahmen werden überwiegend straßennahe Randflächen und nur in sehr geringem Umfang Ackerflächen beansprucht. Bezüglich der straßennahen Flächen ist von erheblichen Vorbelastungen auszugehen (Strukturveränderungen durch Auffüllungen, Bodenabtrag, Belastung durch Straßenimmissionen oder innerhalb der OD Offelten zusätzlichen Rohrleitungsbau, Ausbau der B 65 Preußisch Oldendorf, OT Offelten OT Landwehr 20

22 Versiegelungen und Teilversiegelungen). Die Beanspruchung von Ackerstandorten, auf die das oben genannte Schutzkriterium zutrifft, ist so gering, dass im Hinblick auf die großflächige Verbreitung dieser Bodentypen im gesamten Landschaftsraum von einem unerheblichen Verlust ausgegangen wird. Insgesamt gesehen, kommt es nicht zu erheblichen oder nachhaltigen Beeinträchtigungen höherwertiger oder schutzbedürftiger Böden. 5.4 Wasser (Oberflächen- und Grundwasser) Hinweis durch Ziffer A 3 + A bis A A Im Bereich der Baumaßnahme werden die nachfolgenden Gewässer II. und III. Ordnung angetroffen bzw. zur Einleitung von Oberflächenwasser der B 65 in Anspruch genommen: - Nebengewässer des Mühlenbaches in Bau-km (III. Ordnung) (Bauabschnitt I) - Nebengewässer des Mühlenbaches in Bau-km (III. Ordnung) (Bauabschnitt I) - Offelter Bach (Rohrleitung) in Bau-km (II. Ordnung) (Bauabschnitt II) Die Maßnahmen liegen innerhalb der Schutzzone III B des Wasserschutzgebietes Preußisch Oldendorf / Hedem-Harlinghausen. Aufgrund der vorhandenen Deckschichten ist der Grundwasserleiter im Bereich der Maßnahme aber nicht als empfindlich gegenüber dem Vorhaben einzustufen. Eine nachhaltige oder erhebliche Beeinträchtigung des Schutzgutes ist nicht gegeben. Im Einzelnen werden auf die Wassertechnischen Untersuchungen, die Regelungen im Bauwerksverzeichnis und auf die Darstellungen in den Planunterlagen verwiesen 5.5 Luft und Klima Durch das etwa gleich bleibende Kfz-Aufkommen (DTV 2000:7.232 Kfz/24h; DTV 2005: Kfz/24h; Prognose 2020: Kfz/24h) findet kein erhöhter Eintrag von Emissionen statt. Klimatisch relevante Flächen oder Strukturen sind nicht betroffen. Eventuelle Einflüsse geringfügig erhöhter Versiegelungsraten auf das lokale Kleinklima sind marginal. Nachhaltige oder erhebliche Auswirkungen auf die Schutzgüter Klima und Luft werden daher ausgeschlossen. 5.6 Landschaftsbild Die Maßnahme betrifft keine Landschaftsbild prägenden Strukturen. Die wesentliche Struktur der Landschaft wird aufgrund des geringen Flächenanspruchs der Maßnahme und der Beibehaltung der vorhandenen Trasse nicht verändert. Die mit dem Ausbau verbundenen Veränderungen des Landschaftsbildes sind daher nicht erheblich. Durch die geplanten Begrünungsmaßnahmen an der Straße wird eine landschafts- und ortsbildgerechte Neugestaltung erreicht. 5.7 Auswirkungen auf Kultur- und sonstige Sachgüter Hinweis durch Ziffer A B Im Bereich der Ausbaustrecke befinden sich: - das unter Denkmalschutz stehende Fachwerkgebäude Osterholz (4-Ständerbau aus dem Jahr 1860) bei Bau-km nördlich (Bauabschnitt II) und ein - Ehrenmal (Denkmal) in Bau-km nordöstlich (Bauabschnitt II) - Bodendenkmäler sind nicht bekannt. Ausbau der B 65 Preußisch Oldendorf, OT Offelten OT Landwehr 21

23 5.8 Auswirkungen auf vorhandene Schutzgebiete Naturschutzgebiete / Naturdenkmäler Hinweis durch Ziffer A 4 + A 5 + A 6 Zwei mächtige Stieleichen an der Zufahrt eines Gehöftes sind als Naturdenkmal ausgewiesen worden (Bau-km westlich Bauabschnitt II). Siehe auch LBP Bestandsplan 1 : Landschaftsschutzgebiete Hinweis durch Ziffer A 4 + A 5 + A 6 Der Bauabschnitt III liegt zu großen Teilen im Landschaftsschutzgebiet. Landschaftsschutzgebiete dienen insbesondere dem Erhalt der Vielfalt, Eigenart und Schönheit des Landschaftsbildes und der Erholung. Gemäß Schutzgebietsverordnung des Kreises Minden-Lübbecke vom dürfen keine Maßnahmen durchgeführt werden, die zu Beeinträchtigungen von Naturhaushalt und Landschaftsbild führen. Der Ausbau der B 65 stellt gem. 4 LG NW einen Eingriff in Natur und Landschaft dar. Eine Genehmigung entsprechend 4ff. LG NW und eine Befreiung vom Landschaftsschutz ist somit erforderlich Wasserschutz- und Heilquellenschutzgebiete. Hinweis durch Ziffer A 3 + A bis A Die Maßnahme liegt in folgenden Wasserschutzgebieten: Bauabschnitt I: von Bau-km bis Bau-km Bauabschnitt II: von Bau-km bis Bau-km von Bau-km bis Bau-km Bauabschnitt III: von Bau-km 0+028,003 bis Bau-km 1+026,765 WSG III A WSG III A WSG III B WSG III B Heilquellenschutzgebiete werden nicht angeschnitten Wechselwirkungen zwischen den vorgenannten Schutzgütern Maßgebliche Wechselwirkungen, welche die Schutzbedürftigkeit einzelner Schutzgüter bestimmen können, liegen nicht vor. Somit kommt es auch nicht zu beachtlichen nachteiligen Wirkungen. Ausbau der B 65 Preußisch Oldendorf, OT Offelten OT Landwehr 22

24 6.0 Maßnahmen zum Schutz der Umwelt 6.1 Menschen Lärmschutzmaßnahmen Hinweis durch Ziffer A B B Gem. VLärmSchR 97 hat der aktive Lärmschutz grundsätzlich Vorrang vor dem passiven Lärmschutz. Der aktive Lärmschutz kann jedoch unterbleiben, wenn die Kosten der Lärmschutzmaßnahme an der Straße außer Verhältnis zum angestrebten Schutzzweck stehen ( 41 Abs. 2 BImSchG). Der Aufwand für aktiven Lärmschutz ist dann nicht zu rechtfertigen, wenn zwischen Kosten des aktiven und des passiven Lärmschutzes inklusive der Kosten für Außenwohnbereichs-Entschädigungen ein offensichtliches Missverhältnis besteht Aktiver Lärmschutz Die Prüfung der Kriterien der wesentlichen Änderung hat ergeben, dass in allen drei Bauabschnitten insgesamt an 2 Objekten Tag- und Nachtwert-Überschreitungen vorliegen. Aufgrund der teilweise geringen Abstände zur Trasse und der direkten Verkehrsanbindung der Grundstücke an die B 65 lässt sich ein Schutz dieser Objekte unter Berücksichtigung der zuvor genannten Gesichtspunkte nach Auffassung des Landesbetriebes mit aktiven Mitteln nicht erzielen. Hier muss entsprechend auf passive Schutzmassnahmen verwiesen werden Passiver Lärmschutz Durch Grenzwertüberschreitungen liegen für den jeweiligen Eigentümer der betroffenen baulichen Anlage die Anspruchsvoraussetzungen dem Grunde nach zur Erstattung der Kosten für Lärmschutz an den Gebäuden sog. passiver Lärmschutz- vor, sofern nicht das vorhandene Bauschalldämmmaß der Umfassungsbauteile den auftretenden Lärm auf zumutbare Innenpegel entsprechend der Anlage zur 24. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrswege - Schallschutz Maßnahmenverordnung BImSchV) vom 04. Februar 1997 (BGBl 1997, Seite 172) abmindert. Mit passivem Lärmschutz zu versehen sind nur Räume, die nicht nur zum vorübergehenden Aufenthalt von Menschen bestimmt sind. Unter die passiven Lärmschutzmaßnahmen fallen: - Lärmschutzfenster - Verstärkungen an den Außenwänden, Außentüren und Dächern von Gebäuden - Lüftungseinrichtungen Im Einzelnen wird auf die Richtlinien für den Verkehrslärmschutz an Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes (Verkehrslärmschutzrichtlinien 1997) Schreiben vom , Az.: StB 15/ /11-Va 97, des Bundesministers für Verkehr verwiesen. Sofern der maßgebliche Immissionsgrenzwert für den Tag überschritten wird, gelten für die Einschränkung der Nutzungsmöglichkeit der Außenwohnbereiche ebenfalls die Richtlinien für den Verkehrslärmschutz an Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes Ausbau der B 65 Preußisch Oldendorf, OT Offelten OT Landwehr 23

25 (Verkehrslärmschutzrichtlinien 1997, s. o.). Dieses ist bei einem Objekt der Fall. Weitere Einzelheiten sind aus der Unterlage 11 (Ergebnisse der Immissionsschutzuntersuchungen [Lärmtechnik]) zu entnehmen Schadstoffbelastung Die Auswirkungen der vom Straßenverkehr ausgehenden Luftverunreinigungen lassen sich im Wesentlichen nur durch Beeinflussung der Schadstoffemissionen und der Schadstoffausbreitung vermindern. Der stetig wachsende Anteil schadstoffreduzierter PKW s hat beispielsweise zu einem Rückgang der Stickstoffimmissionen von etwa 25 % geführt. Darüber hinaus lassen sich Schadstoffimmissionen auch durch die Verbesserung des Verkehrsflusses reduzieren. Die Schadstoffausbreitung kann grundsätzlich auch durch die Lage der Straße und gezielte Anpflanzung von Bäumen und Sträuchern entlang der Straße beeinflusst werden. Diese Straßenbegleitmaßnahmen fördern die Ablagerung von Staub und anderen partikelförmigen Schadstoffen sowie die Verdünnung der Schadstoffkonzentration und stellen insoweit geeignete Schutzmaßnahmen dar. Insgesamt gesehen, unterschreiten bei der vorliegenden Planfeststellungsmaßnahme alle ermittelten Schadstoffwerte die in der 22. BImSchV vorgegebenen Grenzwerte. Genaue Untersuchungsergebnisse für den Ausbau der B 65 zwischen Preußisch Oldendorf - OD Offelten - Holzhausen/Landwehr, Kreis Minden Lübbecke sind aus der Unterlage 13 (Ergebnisse der Schadstoffuntersuchungen) zu entnehmen. Auf eine Zusammenfassung der einzelnen Untersuchungsergebnisse wird an dieser Stelle verzichtet. 6.2 Natur und Landschaft Hinweis durch Ziffer A 4 + A 5 + A 6 + A A Die Landschaftspflege und die Landschaftsgestaltung erfolgen unter Beachtung der Richtlinien für die Anlage von Straßen, Teil Landschaftspflege RAS-LP1 und Teil Landschaftsgestaltung RAS-LG1 bis LG4. Zur Berücksichtigung der Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege ist ein Landschaftspflegerischer Begleitplan aufgestellt worden. Die Landschaftspflegerischen Maßnahmen haben folgende Ziele: - Vermeidung und Minimierung von Eingriffen in die Natur und Landschaft - Ausgleichsmaßnahmen bei nicht vermeidbaren Eingriffen bzw. Ersatzmaßnahmen nach dem Abwägungsgebot (LG NRW) - Gestaltung des zukünftigen Straßenbildes unter Beachtung des Landschaftsbildes und der funktionellen Erfordernisse. Die vorgesehenen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sind nach Art und Umfang geeignet, die durch den Eingriff in Natur und Landschaft gestörten Funktionen des Naturhaushaltes wiederherzustellen. Ausbau der B 65 Preußisch Oldendorf, OT Offelten OT Landwehr 24

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